Mandari Insight

V/0174/2012

Revitalisierung Flechtheim-Rhenus-Speicher / Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Nr. 06/2012

Vorlagen 23.02.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 08.03.2012, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

11477 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Bauordnungsamt  
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Revitalisierung Flechtheim-Rhenus-Speicher / Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke  
Nr. 06/2012 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Bericht: 
 
 
Vorgeschichte der ehemaligen Getreidespeicher:  
 
Errichtung des Flechtheimspeichers in 1899 mit 5 Geschossen, Errichtung des Rhenusspeichers 
in 1930 mit 10 Geschossen. Erst erer steht unter Denkmalschutz, letztere r ist als erhaltenswert 
eingestuft. Momentaner Eigentümer ist die Stadtwerke Münster GmbH.  
 
Im Januar 2007 hat die Firma Rhenus AG ihre Geschäftsaktivitäten aus dem Hafen in Mün ster 
nach Hamm verlegt und ihren Geschäftsbetrieb am hiesigen Standort aufgege ben. Seit dieser 
Zeit werden die Speichergebäude nicht mehr genutzt.  
 
Im Zuge einer Mehrfachbeauftragung durch die Stadtwerke Münster GmbH ist im Jahr 2007 ein 
Realisierungswettbewerb "Am Mittelhafen 10 -24" initiiert und durchgeführt wo rden. Aus diesem 
Wettbewerb sind zwei Entwürfe mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten als gleichwertige Si e-
ger hervorgegangen, zum einen eine Hotelnu tzung vom Architekturbüro Heupel aus Münster, 
zum anderen eine Büro/Archivnutzung mit kultureller Nutzung vom Architekturbüro  Pfeiffer Eller-
mann Preckel aus Münster. 
 
Der Aufsichtrat der Stadtwerke Münster GmbH hat in seiner letzten Sitzung den Grundsatzb e-
schluss (siehe Anlage 1) für die Realisierung von einem der beiden Umnutzungsarten vertagt und 
den ASSVW um Beratung über ein e mögliche Nachfolgenutzung des Flechtheimspeichers gebe-
ten. 
 
Zur Diskussion stehen die aus dem o.g. Wettbewerb weiterentwickelten zwei unterschie dlichen 
Nutzungskonzepte: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0174/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hanne  
Herr Hänsel 
Ruf: 
492-6303 / 492-6122 
E-Mail: 
Hanne@stadt-muenster.de 
Haensel@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.02.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
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 Unterbringung des Borchert-Theaters in Kombination mit einer Büro - und Archivnutzung, 
sowie Ausstellungsnutzung im EG.   
 
 Umnutzung zu einem Hotel.  
 
Die SPD-Ratsfraktion hat in diesem Zusammenhang um eine Stellungnahme gebeten, wie eine 
mögliche Hotelnutzung in den Speichergebäuden in Einklang gebracht werden kann mit dem 
(prioritären) Interesse an einer sicheren und ausbaufähigen Kraftwerksnutzung am Standort (A n-
lage 2). 
Planungsrechtliche Umsetzung der Zielaussagen aus dem Masterplan Stadthafen 
 
In Vorbereitung zur Bauleitplanung im Bereich der münsterschen Stadthäfen und Umg ebung hat 
die Stadt Münster im Jahr 2010 ein Gutachten durch das Büro Uppenkamp+Partner erste llen 
lassen, welches die Auswirkungen der Nutzungsoptionen aus dem Masterplan Stadthäfen auf die 
umliegenden Gewerbebetriebe und das Kraftwerk aufzeigen soll.  
 
Zur Konflikt lösung schlägt der Gutachter eine Geräuschkontingentierung vor: Dies soll verhi n-
dern, dass die schalltechnischen Anforderungen in der Umgebung von der vorha ndenen und 
zukünftigen gewerblichen Nutzungen überschritten werden. Emissionskontingent beschreibt hier-
bei die Schallleistung, die je Quadratmeter Grundfläche immissionswirksam emittiert werden darf. 
Solche Kontingente können gleichmäßig über das Plangebiet verteilt oder nach Teilflächen diff e-
renziert festgelegt werden. Ein solches Vorgehen würde auch de m Kraftwerk ein gewisses Ko n-
tingent zuweisen, welches eine Erweiterung auf insgesamt 3, 4 oder 5 Turbinen (Szenarien) pl a-
nungsrechtlich grundsätzlich ermöglicht.  
 
Das Gutachten macht grundsätzlich deutlich, dass generell eine Realisierung der geplanten 
Wohnbebauung / Dienstleistung (Ausweisung als Wohngebiet im hinteren Bereich und Mischg e-
biet an der Wasserkante) auf der Nordseite des Stadthafens I nur dann realisiert werden kann, 
wenn die Nutzungsoption Industriegebiet (GI) sowohl auf der Südseite des Haf ens als auch auf 
der Ostseite des Kanals zukünftig als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen wird, ohne dabei in bi s-
lang genehmigte ausgeübte Nutzungen eingreifen zu müssen. 
 
Im Fazit ist festzustellen, dass sich erst mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungs plans 
Nr. 401 zur Umsetzung des Masterplans Stadthafen in diesem Bereich und aufgrund der Laufzeit 
des Erbpachtvertrages der Fa. Lehnkering bis Ende 2016 perspektivisch die Möglichkeit für Nu t-
zungen ergibt, die im derzeitig festgesetzten Industriegebiet no ch unzulässig sind (z.B. Hotelnu t-
zung s.u.) bzw. meist im Wege einer Befreiung nach § 31 BauGB genehmigungsfähig sind. In der 
Stellungnahme der Kanzlei Baumeister zur Anfrage der SPD -Ratsfraktion (Anlage 3) wird jedoch 
deutlich, dass sich Auswirkungen auf die Kraftwerkserweiterung auch nach Änderung des B e-
bauungsplans Nr. 401 nach heutigen Erkenntnissen nicht gänzlich ausschließen lassen. 
 
Dies ist allerdings auch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass eine kurzfristige Revitalisierung 
insbesondere auch au s denkmalpflegerischer Sicht erstrebenswert, da der Flechtheim- und 
Rhenus-Speicher seit dem Jahr 2007 leer stehen und der sukzessive Verfall der Gebäudesu b-
stanz droht. 
 
Planungsrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzungskonzepte  
 
Das entsprechende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Nr. 401. Dieser 
gibt als Art der baulichen Nutzung zurzeit noch ein Industriegebiet (hier GI 1) vor. Die Baug e-
bietsregelungen werden durch diverse textliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i. V. m. § 1 
BauNVO ergänzt.

3 
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Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Hotelnutzung 
In einem Industriegebiet sind Gewerbebetriebe aller Art zulässig.  Hierzu gehören grundsät zlich 
auch Beherbergungsbetriebe. Unzulässig sind allerdings auf alle Fälle Beherbergungsbetriebe, in 
denen gewohnt wird oder die wohnähnlich genutzt werden. Auch die Kommentierung der Bau N-
VO geht zunächst von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes im GI aus, 
fragt aber nach den besonderen Umständen des Einzelfalls und präferiert betriebsbezogene Nut-
zungen, z. B. ein Hotel für Firmengäste. Die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung lehnt j e-
doch die grundsätzliche Zulässigkeit eines Hotels in einem Industriegebiet ab bzw. will ein so l-
ches Vorhaben nur beim Vorliegen von B esonderheiten zulassen. Entsprechend dieser Au f-
fassung, kommt eine Hotelnutzung – weil nicht gebietstypisch – nicht in Betracht. Zu die-
ser Einschätzung, dass ein Hotel in dem zurzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan unz ulässig 
ist, kommt auch die rechtsg utachterliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister Recht sanwälte 
vom 31.01.2012 (Anlage 4). Eine weitere Erörterung der Machbarkeit, wie sie in Form der schal l-
technischen Vordimensionierung von KÖTTER CONSULTING ENGINEERS  vorliegt (Anlage 5),  
erübrigt sich somit.  
 
 
Zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung als Büro/ Archiv/ Theater im 
zurzeit noch rechtkräftigen Bebauungsplan  
 
Eine Büro- und Archivnutzung ist im Industriegebiet allgemein zulässig. In einem Industriegebiet 
sind auch Anlagen für kul turelle Zwecke ausnahmsweise zulässig (= Theater). Im vorliegenden 
Fall erklärt aber Ziffer 1.4 der textlichen Festsetzungen zum Beba uungsplan solche Nutzungen 
als unzulässig. Hierbei ist der U mstand zu bewerten, dass der B -Plan zu einer Zeit aufgestellt 
worden ist, als - zumindest an der Südseite Stadthafen 1 - noch keine Umstrukturierungsprozes-
se eingeleitet worden sind und dieser Bereich aufgrund seiner Vorprägung und L agequalität für 
produzierendes bzw. umschlagorientiertes Gewerbe im klassischen Sinne freigehalten werden 
sollte. Berücksichtigt man den strukturellen und städt ebaulichen Wandel der letzten Jahre im 
gesamten Hafenbereich, ist eine Befreiung - gestützt auf den beschlossenen aktuellen Maste r-
plan - städtebaulich begründet und zu befürworten.  
Im Zuge der Gewährung von Befreiungen ist das wechselseitige Gebot der Rücksichtna hme zu 
beachten. Dieses folgt aus § 15  Abs. 2 BauNVO. Demnach sind Vorhaben unzulässig, wenn von 
ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im 
Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigu n-
gen oder Störungen ausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang kommen auch umweltrechtli-
che Beschränkungen zum Tragen, z. B. aus der Seveso -II-Richtlinie folgend. In u nmittelbarer 
Nachbarschaft des umzunutzenden Speichers ist der Störfallbetrieb Lehnkering gelegen. Letzt e-
rer hat nur bis zum Jahre 2016 ein Erbbaurecht. Aus diesem Grunde stellt sich z umindest jetzt 
(noch) die Frage, inwieweit in einem etwai gen Baugenehmigungsverfahren die sogenannte S e-
veso-II-Richtlinie beachtet werden muss. In diesem Zusammenhang bedarf es eines Abw ä-
gungsprozesses durch die Genehmigungsbehörde. 
  
Bei Umsiedlung des Theaterbetriebes auf die südliche Seite des Hafenbeckens un ter Nutzungs-
änderung des in Rede stehenden Speichergebäudes ist zunächst festzustellen, ob sich die neue 
Nutzung innerhalb der Achtungsgrenzen des Störfallbetriebes Lehnkering platziert. Festzuha lten 
bleibt, dass die Speichergebäude nicht unmittelbar an da s Gefahrgutlager der Fa. Lehnkering 
angrenzen, sondern ein gewisser Abstand vorhanden ist. Liegen sowohl der alte als auch der 
neue Standort des Theaterbetriebes innerhalb der vorgenannten Achtungsgrenzen, kann z u-
nächst nicht von einer Verschlimmerung der Gefahrenlage ausgegangen werden. Hierbei wird 
vorausgesetzt, dass der Betreiber des Störfallbetriebes seinen gesetzlichen Pflichten nac h-
kommt. Im Baugenehmigungsverfahren müsste vor diesem Hintergrund aufgrund weiterer Unte r-
suchungen (Einschätzung des Gefa hrenpotentials der Fa. Lehnkering, Brandschutzkonzept für

4 
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die neue Speichernutzung unter Berücksichtigung der konkreten Planung: Anzahl der Besucher, 
Ausrichtung der Fluchtwege, Verschluss von Öffnungen in der zum Gefahrgutlager ausgericht e-
ten Gebäudeabschlusswand usw.) eine abschließende Abwägungsentscheidung fallen.  
 
Auf der Grundlage eines positiven Ergebnisses dieser Untersuchung – insbesondere un-
ter Berücksichtigung des Endes des Erbbaurechtes Lehnkering 2016 - wäre eine Baug e-
nehmigung für die Nutzungsänderung in Büro/Archiv/Theater einschließlich der erforderli-
chen Befreiung ohne Änderungserfordernis des noch rechtskräftigen Bebauungsplanes 
zu erteilen.     
 
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich die Verwaltung den Ausführungen der Stadtwerke a n-
schließt. Auch den Ausführungen der, in der rechtsgutachterlichen Stellungnahme und der Ste l-
lungnahme zur Anfrage der SPD -Ratsfraktion der Kanzlei Baumeister artikulierten Auffassung 
wird gefolgt.  
 
 
Unterschrift 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
1. Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH Münster Nr. 06/2012 
2. Anfrage der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 17.02.2012 
3. Stellungnahme zur Anfrage der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 17.02.2012 
der Kanzlei Baumeister vom 23.02.2012 
4. Rechtsgutachterliche Stellungnahme der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte  vom 
31.01.2012 
5. Schalltechnische Vordimensionierung von KÖTTER CONSULTING ENGINEERS   vom 
16.01.2012

V-0174-2012-Anlage-5

8143 Zeichen

Anlage 5
zur Vorlage Nr. V/0174/2012
,.1-
~~llIhl KÖTTER.. '111' CONSULTING ENGINEERS
Seit 1978 den Vibrationen auf der Spur!
KÖTTERConsulting Engineers KG· Bonifatiusstr,400· D·48432 Rheine
G+P Immobilien'Consult GmbH
Herrn Elmar Grimm
Hafenweg 22
48155 Münster
16.01.2012 HllWa
Dipl..lng, Helmut Hink.rs
a +49 (0) 5971 - 9710.14
helmut.hinkers@koetter-consultlng.com
Maßnahmen zum Schall-Immissionsschutz für die Umnutzung des Rhenus- und
Flechtheimspelchers zu einem Hotel
Schalltechnische Vordimensionlerung der geschlossenen Fassaden
Unsere Projekt Nr.: I our project No.: 212028-01 Projektleiter: I manager: Dipl.-Ing: Helmut Hinkers
Sehr geehrter Herr Grimm.
wie mit Herrn Heupel besprochen, nehmen wir Stellung zu den geplanten Maßnahmen zum Schall­
Immissionsschutz für die Umnutzung des Rhenus- und Flechtheimspeichers in Münster. Im Weiteren
wurde die geschlossene Fassade schalltechnisch vordimensioniert, um die Machbarkeit zu prüfen.
1.) Grundlagen
Der Stellungnahme und Vordlmenslonlerung liegen zu Grunde:
[1] TA Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), Ausgabe August 1998
[2] DIN 4109 - "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe November 1989
[3] VDI 2719 - "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", Ausgabe August 1987
[4J Zeichnungen zum Vorentwurf der Umnutzung Speicher Münster zu einem Hotel, erstellt durch das
Architekturbüro Heupel
[5J Besprechung mit dem Architekten Herrn Heupel am 13.01.2012 zur Vorstellung der geplanten und
zwischen dem Investor und den Stadtwerken abgestimmten Maßnahmen zum Schall­
Immissionsschutz für das Hotel bzw. zur Gewährleistung der möglichen Erweiterung des Kraftwer­
kes (die Abstimmung erfolgte in der 2. KW 2012 beim Rechtsanwalt Dr. Unland, Baumeister
Rechtsanwälte)
[6] Ergänzende Erläuterungen durch den Rechtsanwalt Dr. Unland (Telefonat am 13.01.2012)
[7] Farbige Lärmkarte mit Darstellung der derzeitigen nächtlichen Lärmimmissionen in der Nachbar­
schaft des Kraftwerkes, Anhang V, Seite 2 aus einer schalltechnischen Untersuchung von Uppen­
kamp + Partner (Auftragsnummer 365209, 18. August 2009)
KÖTTER Consulting EngineersKG . Bonifatiusstraße 400 . D-48432 Rheine
Tel. +49{O) 5971 •97 10,0 ' Fax: +49 (0) 5971 - 9710.43 . E-Mail: info@koetter·conslJlting.com
HRA Steinfurt494S' Ust-IDNr.:OE 814 561 321 'w\/M.koetter-consutting.com
Komplementare:Erwin W. Kötterund KÖTIER (onsulting EngineersVerw.-GmbH. HRB Steinfurt8597 Sitz der Gas. Rheine
Geschi1ftsführer:Dipl.-Ing.ENliin W. Kötter, Dr.-Ing.Johann Lenz, MargretGrobosch
Volksbank,BlZ 401 63720, Konto-Nr.:70406701 . Stadtsparkasse,BLZ 403 500 05, Konto-Nr.:40 11 383
CommerzbankAG (ehemalsDresdnerBank), Bl2 400 800 40, Konto·Nr.:6701 772

,li.
~~IIIIII KÖTTER.. -111' CONSUI.TING ENGINEERS
Seite 2 von 4 - Projekt Nr. 212028-01
2.\ Situation
In direkter Nachbarschaft des Kraftwerkes der Stadtwerke Münster befindet sich der Rhenus- und Flecht­
heimspeicher. Die G+P Immobilien Consult GmbH plant als Investor eine Umnutzung des Gebäudes zu
einem Hotel.
Das Gebiet ist im Bebauungsplan als Industriegebiet ausgewiesen. Gemäß einer schalltechnischen Un­
tersuchung betragen die Lärmimmissionen an dem Speicher, hervorgerufen durch das Kraftwerk, nachts
bis zu etwa 51 dB(A).
Der Kraftwerksbetreiber hat Bedenken, dass durch die Umnutzung des Speichers der Betrieb des Kraft­
werkes bzw. eine mögliche erforderliche Erweiterung aus Gründen des Immissionsschutzes zukünftig
eingeschränkt werden könnte.
Zwischen dem Betreiber und dem Investor wurde eine Möglichkeit besprochen, mit der die Interessen
des Investors bezüglich der Umnutzung des Speichers einerseits und die Interessen des Kraftwerkbetrei­
bers an einen konfliktfreien Betrieb mit möglicher Erweiterung gewahrt werden können. Die Maßnahmen
sind im Folgenden beschrieben.
3.1 Geplante Maßnahmen
Für eine Umnutzung des Speichers zu einem Hotel ist eine Änderung des Bebauungsplanes zur Auswei­
sung des Gebietes, auf dem sich der Speicher befindet, als Gewerbegebiet erforderlich.
Im Rahmen dieser Änderung soll im Bebauungsplan festgelegt werden, dass für alle Fassaden der Hotel­
zimmer, an denen der durch das Kraftwerk nachts verursachte Beurteilungspegel größer als 44 dB(A) ist
(bzw. weniger als 6 dB unter dem zulässigen Richtwert von 50 dB(A) für Gewerbegebiet), nur geschlos­
senen Fassaden (ohne öffenbare Fenster) zulässig sind.
Die Fassaden sind schalltechnisch so zu dimensionieren, dass ein Innenpegel in den Hotelzimmern
nachts von 25 dB(A), hervorgerufen durch die Außengeräusche, nicht überschritten wird. Für die Hotel­
zimmer wird in diesem Zusammenhang eine mechanische Belüftung erforderlich.
Die Festsetzung im Bebauungsplan und die Fassadendimensionierung sollen unter Berücksichtigung
eines bereits festgelegten Ausbauzustandes des Kraftwerkes mit weiteren Gasturbinen erfolgen.
4.1 Schalltechnische Vordimensionierung der Fassade
Zur schalltechnischen Vordimensionierung wird der maximale Beurteilungspegel von ca. 51 dB(A) zur
Berücksichtigung der möglichen Kraftwerkserweiterung um pauschal 3 dB erhöht. Dies entspricht einer
Verdopplung der derzeitigen Schallquellen des Kraftwerkes.
Die Auslegung der Fassade erfolgt auf Grundlage des als Anlage beigefügten Planes eines Musterzim­
mers nach VDI 2719 [3].
Die geplanten Erker bestehen aus einem geschlossenen Teil (Stahlblechkonstruktion) und einem nicht
öffenbaren Fenster.
Die bestehende Außenwand und die Stahlbetonbrüstung sind aufgrund der hohen Schalldämmung
(R'w> 50 dB) für die Schallübertragung nicht relevant.

,li.
~~lIhll KÖTTER
111 '111' CONSULTlNt>ENGINEERS
Seite 3 von 4 - ProjektNr. 212028-01
Es ergeben sich bei einem Beurteilungspegel vor der Fassade von 54 dB(A} folgende erforderliche
Schalldämm-Maße für die Bauteile:
• geschlossenes Element
• nicht öffenbare Fenster:
erf. Rw = 33 dB
erf. Rw =33 dB
Für das geschlossene Element wird mit einer zweischaligen Stahlblechkonstruktion mit Mineralwollezwi­
schenlage bereits ein Schalldämm-Maß von mindestens 38 dB erreicht.
Das Schalldämm-Maß von 33 dB für die Fenster entspricht der Schallschutzklasse 2. Übliche Fenster, die
den Anforderungen an den Wärmeschutz genügen, sind bereits Fenster der Schallschutzklasse 2.
Selbst wenn als Beurteilungspegel vor der Fassade an Stelle von 54 dB(A} für das erweiterte Kraftwerk
ein Wert von 60 dB(A} angesetzt wird, kann das dann erforderliche Schalldämm-Maß von 41 dB durch
einfache Konstruktionen und Schallschutzfenster der Schallschutzkiasse 4 realisiert werden (Kastenfens­
ter s.ind dann noch nicht erforderlich).
5.1 Zusammenfassung
Die in Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Festsetzungen im Bebauungs­
plan und der zulässigen Innenpegel in den Hotelzimmern sind geeignet, den Schall-Immissionsschutz für
das Hotel einerseits und den Betrieb und die eventuelle Erweiterung des Kraftwerksbetriebes anderer­
seits sicherzustellen. Somit wird ein Immissionskonflikt vermieden und die Interessen des Investors und
des Kraftwerksbetreibers gewahrt.
Die in einer Vordimensionierung ermittelten Schalldämm-Maße für die geschlossene Fassade lassen sich
mit relativ geringem Aufwand realisieren. Im Rahmen der weiteren Planungen sollten die Maßnahmen auf
Grundlage von frequenzselektiven Berechnungen und den vorliegenden Untersuchungen zum Kraftwerk
genau ausgelegt werden.
Vorstehende Stellungnahme wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit größter Sorgfalt erstellt.'
Für Informationen steht Ihnen Herr Hinkers (Telefon 05971 - 9710.14) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
KÖTT ,~ultlng Englneers KG
>/
i ".
,/ -. ".)
i. V..Dipl.-lng. Helm~ers
Anlage: Grundriss und Schnitt des Hotelzimmers
i. V. Dlpl.-Ing. Kerstin Sommer
Die Weitergabevon Daten oder Informationenist dem Auftraggebergestattet.Authentischist dieses Dokument
nur mit Originalunterschrift Bezüglieh der Urheberrechte verweisen wir auf die jeweils gültigen KCE­
Beratungsbedingungen.

~ 11 •
•~ 1II1II KÖTTER.. -'11' CONSULTING ENGINEERS
Seile 4 von 4 - Projekt Nr. 212028-01
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V-0174-2012-Anlage-3

11876 Zeichen

Anlage 3
zur Vorlage Nr. V/0174/2012
BAUMEISTE~
RECHTSANWALTrJ
Vorab per e-mail: m.hoffmann@stadtwerke-muenster.de
Stadtwerke Münster GmbH
Herrn Dr. Müller-Tengelmann
Hafenplatz I
48155 Münster
Sehr geehrter Herr Dr. Müller- Tengelmann,
Hotelnutzung im Flechtheim- I Rhenus-Speicher
hier: Stellungnalune zur Anfrage der SPD-Ratsfraktion
vom 17.02.2012
die SPD-Ratsfraktion hat im Vorfeld der Sitzung des Pla­
nungsausschusses am 8.3.2012 die Verwaltung sinngemäß um
Stellungnahme gebeten, wie eine mögliche Hotelnutzung in
den Speichergebäuden in Einklang gebracht werden kann mit
dem (prioritären) Interesse an einer sicheren und ausbaufahi­
gen Kraftwerksnutzung am Standort. Hierzu hat die Fraktion
einen Fragenkatalog entwickelt. Sie baten aus Sicht der Stadt­
werke um Stellungnahme:
Aktenzei....en
165/09UA
Bearbeiter
Dr. Unland
Sekretariat
Frau Srnolka
0251-4848854
Datum
23.02.2012
Dr. Klau. Grünewald
Prof. Dr. Martin Beckmann
Dr. Hans V1etmeier
Dr.Andreas Kenting
Dr. Hans-Joachim Davicl,Now
Andreas Klccfisch
Dr. OhlfBischopiDk
Dr. SteDmGestcrbmp
Dr. GeorgHünnekenl
Pranz-Rober< JIärtc1s
Dr. JoachlmlJagmaDn
Dr.Andre Uoland
Dr.Andre Horchen
Dr. Martin M.Amoid
Dr. Antje Wittmann
Dr. Jens Tobias Gruber
Dr. FrankAndclEr
Dr. Bel. Carolin Gartba..
Dr. StefaD.Sieme
Dr. Tobla.sScImeider-Lasogga
Dr. JensReiermann
Dr. Comelis Hau.... LL.M.
SteDmSchiperlda ..
Dr. JIlrgenDurynek
l. Die erste Frage zielt darauf, mit welchen planungsrechtli­
chen Instrumenten die anstehenden Immissionsschutzfra-
gen so gelöst werden können, dass der Kraftwerksbetrieb
einschließlich Erweiterung problemlos möglich ist und ein
Hotel genehmigt werden kann.
Baumc:iatcrRc:chtsanwilte
Futncncbafl
Die Partnerschaftsgesc:11schaftWldihre
Partner sind im.Partnerschaft&registerdes
AG Esseneingetragenunter PR 2554.
Postfach 1308
48003 Münster
Königsstraßc SI-53
Kc:ttelerscherHof
48143 Mtlnster
Telefon0251/48488-0
'Ielefu 0251/48488-80
www.baumeister.arg
muenster@baumeistel'.org

2
BAUMEISTE~
REC HTSANWALT~)
a) Die Realsierung emer Hotelnutzung im Rhenus-IFlechtheimspeicher setzt em Be­
bauungsplanverfahren in Form einer Änderung des geltenden Bebauungsplans Nr. 401
"Stadthafen I 1 Albersloher Weg" oder der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes
voraus. Der geltende Bebauungsplan setzt das Vorhabengrundstück als Industriegebiet
(GI) fest. Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung (vgl. VGH Baden- Württemberg,
Urteil vom 30.07.2009 - 5 S 973/09) ist ein Hotel als Beherbergungsbetrieb im Industrie­
gebiet grundsätzlich nicht zulässig.
b) Ein Bebauungsplan, der Grundlage fur die Genehmigung eines Hotels in nur etwa 20 m
Entfernung zum Kraftwerk sein sollte, müsste sich im Rahmen der Abwägung mit dem
Trennungsgebot des § 50 S. 1 BImSchG auseinandersetzen. Danach sind die fur eine
bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen aus Vorsorgegründen einander räumlich so
zuzuordnen, dass u.a. schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich vermieden
werden. Daraus folgt, dass störintensive und störempfindliche Nutzungen - wie vorlie­
gend Kraftwerk und Hotel - grundsätzlich einen angemessenen räumlichen Abstand von­
einander einhalten müssen. Zielsetzung des räumlichen Trennungsgebotes ist zum einen
unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten offenzuhalten und zum anderen den bei
sonstigen planerischen Vorsorgemöglichkeiten (wie etwa aktivem und passivem Schall­
schutz) verbleibenden Unsicherheiten (wie etwa Änderungen von Immissionswerten und
Berechnungsverfahren sowie Prognoseunsicherheiten) Rechnung zu tragen.
Vgl. Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. lll, § 50
Rdn. 2 m.w.N.
Entsprechend dieser gesetzgeberischen Wertung ist vorliegend zweifelsohne die sicherste
Form der Vorsorge, die Hotelnutzung - die die erste nachts am Mittelhafen störempfindli­
che Nutzung wäre - nicht bis auf etwa 20 m an das Kraftwerk heranzuführen. Der Kraft­
werksstandort soll über viele Jahrzehnte gesichert und entwicklungsfahig bleiben; sowohl
Prognosen über die betrieblichen Entwicklungen sowie über Änderungen der über die Zu­
lässigkeit des Nebeneinanders von Kraftwerks- und Hotelnutzung entscheidenden immis-

3
BAUMEISTE~
REC HTSANWALT~)
sionsschutzrechtlichen Regelwerke können über derartige Zeiträume nicht verlässlich ge­
troffen werden.
c) Solhe sich der Rat im Rahmen der Abwägung für einen neuen Bebauungsplan über den
Grundsatz der räumlichen Trennung von störender und störempfindlicher Nutzung als
rechtssicherster Weg hinwegsetzen, müsste jedenfalls planerische Vorsorge durch die
Festsetzung ausreichenden aktiven und/oder passiven Schallschutzes Rechnung getra­
gen werden. Neben den angesprochenen Unsicherheiten im Hinblick auf die betrieblichen
Entwicklungen und Änderungen der immissionsschutzrechtlichen Regelwerke sowie
Prognoseunsicherheiten besteht insoweit das Risiko einer Unwirksamkeit des Be­
bauungsplanes. Erfahrungsgemäß wird etwa die Hälfte aller in Normenkontrollverfahren
beklagten Bebauungspläne durch das OVG für unwirksam erachtet. Gegebenenfalls wä­
ren dann auch die zur Absicherung des Kraftwerkbetriebes getroffenen Schallschutzfest­
setzungen unwirksam.
Setzt man sich auch über diese Bedenken hinweg, und versucht den Immissionskonflikt
durch aktiven Schallschutz am Kraftwerk zu lösen, müsste hierfür nach Berechnungen
der Stadtwerke - allein schon um den heute möglich erscheinenden betrieblichen Ent­
wicklungen des Kraftwerkes und dem Schallschutz nach den aktuellen Regelwerken Ge­
nüge zu tun - am Kraftwerk eine Summe von etwa 6,9 Mio. € aufgewandt werden.
Würde stattdessen der Weg über die Festsetzung passiven Schallschutzes am Hotel ge­
wählt, müssten auf Grundlage von § 9 Abs. I Nr. 24 BauGB geschlossene Fenster und
der Einbau schallgeschützter Lüftungseinrichtungen festgesetzt werden. Nach aktuellen
Messungen des Büros uppenkamp und parter werden am Rhenusspeicher bereits heute
Außenschallpegel von nachts 55 dB(A) erreicht. Dabei sind noch keinerlei Erweiterun­
gen des Kraftwerks berücksichtig. Der einschlägige Immissionsrichtwert für Aufenthalts­
räume in einem Gewerbegebiet beträgt nachts 50 dB(A). (Andere ein Hotel ermöglichen­
de Baugebiete hätten noch anspruchsvollere Immissionswerte zur Folge.)

4
BAUMEISTE~
REC HTSANWALT~)
Zudem besteht das Risiko, dass zukünftig andere Geräuschemittenten aus dem Umfeld
zusätzliche Lärmimmissionen am Speicher verursachen, so dass hierdurch die für Kraft­
werkserweiterungen notwendigen "Immissionskontingente" aufgebraucht werden könn­
ten. Hiergegen sind die Stadtwerke erst dann ansatzweise gesichert, wenn die Geräusch­
immissionen des Kraftwerks an den Immissionsorten des Speichers 6 dB(A) unter den
Immissionsrichtwerten bleiben (Irrelevanzregelung gern. Ziff 3.2.1 Abs. 2 S. 2 TA
Lärm). Im Regelfall ist der Lärmbeitrag des Kraftwerks unter diesen Voraussetzungen
nämlich als nicht relevant anzusehen, so dass Betriebserweiterungen grundsätzlich unab­
hängig von der Vorbelastung zu genehmigen wären. Im Einzelfall kann die zuständige
Genehmigungsbehörde hiervon aber durchaus verschärfend abweichen.
Somit setzt die Zulassung der Hotelnutzung mindestens voraus, dass durch aktiven
Schallschutz (durch Maßnahmen am Kraftwerk) oder durch passiven Schallschutz (durch
Maßnahmen am Hotel) die Einhaltung des Irrelevanzkriteriums nachgewiesen werden
kann, der Schallleistungspegel an den öffenbaren Fenstern von Aufenthaltsräumen des
Hotels somit unter Berücksichtigung möglicher Erweiterungen des Kraftwerks nachts
max. 44 dB(A) beträgt. Selbst dann verbleibt letztlich jedoch noch das Risiko, dass die
Bezirksregierung als zuständige Immissionsschutzbehörde aufgrund von Einzelfallerwä­
gungen von dem Kraftwerksbetrieb die Einhaltung noch anspruchsvollerer Lärmwerte
gegenüber dem Hotel verlangt. Dies hätte wiederum Beschränkungen der Entwicklungs­
möglichkeiten für das Kraftwerk zur Folge.
Außerdem sollte der Innenschallpegel in den Aufenthaltsräumen des Hotels entsprechend
Ziff 6.2 der TA Lärm vernünftigerweise 25 dB(A) nicht überschreiten, was voraussicht­
lich den Einbau von Fenstern einer hohen Schallschutzklasse und eine aufwendigere Fas­
sadendämmung erforderlich machen würde.
Durch welche bautechnischen Maßnahmen diese Schallschutzanforderungen am Hotel
möglicherweise gewahrt werden könnten, haben die Stadtwerke bislang nicht untersucht.

5
BAUMEISTE~
REC HTSANWALT~)
Dies dürfte aber auch solange nicht die entscheidende Frage sein, wie nicht feststeht, dass
die Stadt bereit ist, die rechtlichen Risiken, die sich bei einer Lösung über aktive oder
passive Schallschutzmaßnahmen für die Zukunftsfahigkeit des Kraftwerksbetriebes erge­
ben, hinzunehmen.
2. Ferner wirft die SPD-Fraktion die Frage auf, welche Instrumente bei einem Verkauf der
Speichergebäude vertraglich genutzt werden können, um die Stadtwerke-Interessen an
Kraftwerksbetrieb und Erweiterung abzusichern.
a) Die Realisierbarkeit des Hotels kann nicht dadurch erleichtert werden, dass der Vorha­
benträger im Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen Immissionsrichtwerte am
Hotel einen Verzieht erklärt. Das Bauplanungsrecht regelt die Nutzbarkeit der Grundstü­
cke auf der Grundlage objektiver Umstände und Gegebenheiten mit dem Ziel einer
dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Deshalb ist unzulässig, dass das
bei objektiver Betrachtung maßgebliche Lärmschutzniveau auf das Maß gesenkt wird,
das ein Bauwilliger nach seiner persönlichen Einstellung bereit ist hinzunehmen.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6/98, zitiert
nach juris, Rz. 29.
b) Denkbar wäre allerdings, dass - sollte sich die Stadt gegen den Verzicht auf die Hotel­
nutzung als den sichersten Weg entscheiden - die oben (l c) dargelegten Anforderungen
im Falle des passiven Schallschutzes (geschlossene Fenster mit schallgedämmter Lüf­
tung vor Aufenthaltsräumen) nicht nur durch bauleitplanerische Festsetzungen, sondern
zusätzlich durch entsprechende zivilrechtliche Vereinbarungen mit dem Hotelinvestor
einschließlich erstrangiger dinglicher Sicherungen über Grunddienstbarkeiten abzusi­
chern. Auf diese Weise könnte das Risiko verringert werden, das sich ergibt, wenn der
Bebauungsplan unwirksam ist und damit die Festsetzungen zum passiven Schallschutz
nicht greifen (vgl. zu diesem Risiko oben: 1 c).

6
BAUMEISTE~
REC HTSANWALT~)
Allerdings wird sich ein möglicher Hotelinvestor in einer solchen Situation u.U. auf einen
Wegfall der Geschäftsgrundlage auch für die zivilrechtlichen Vereinbarungen berufen
wollen, weil sich im Falle einer Unwirksamkeit des Bebauungsplanes die Frage der zu­
lässigen Nutzungen am Mittelhafen neu stellen würde. Zudem müssten die Stadtwerke
von sich aus im Zivilrechtswege prozessual tätig werden, solhe gegen die Vereinbarung
verstoßen werden.
Schwerer wiegt noch, dass auch eine zivilrechtliche Vereinbarung weder die Risiken bei
der Prognose der weiteren betrieblichen Entwicklung des Kraftwerksbetriebes noch mög­
licher Verschärfungen der immissionsschutzrechtlichen Regelwerke sicher auffangen
kann (vgl. hierzu oben: 1 b, c). Welche Anforderungen in Jahrzehnten einerseits an einen
zukunftsfahigen Kraftwerksbetrieb und anderseits an dessen unmittelbares Angrenzen an
ein Hotel zu stellen sind, kann nicht sicher prognostiziert werden. Denkbar sind hier auf­
grund der außerordentlichen Nähe neben Schallschutzschutzproblemen insbesondere
auch Schwierigkeiten, die sich (zukünftig!) unter Störfallgesichtspunkten durch Ände­
rungen am Kraftwerk oder der einschlägigen Regelwerke ergeben könnten.
3. Vor diesem Hintergrund ist - entsprechend der gesetzgeberischen Abwägungsdirektive
aus § 50 S. 1 BImSchG - der einzig wirklich sichere Weg für einen zukunftsfahigen
Kraftwerksstandort, in den bis auf etwa 20 m heranreichenden Speichergebäuden keine
nachts schutzbedürftige Hotelnutzung durch andere Eigentümer aufnehmen zu lassen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Unland
Rechtsanwalt

V-0174-2012-Anlage-2

2633 Zeichen

Stadt Münster
Herrn Stadtdirektor
Hartwig Schultheiß
per Mail
Hotelnutzung im Flechtheim-I Rhenus-Speicher
Anlage 2
zur VorlageNr. V/0174/2012
SPO-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
IIJMt
Münzstr.15
48143 Münster
Telefon: 0251/45 314
Fax: 0251/511 750
fraktion@spd-muenster.de
www.spd-fraktion-muenster.de
Münster, 17.02.2012
Sehr geehrter Herr Schultheiß,
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehr und Wirtschaft soll über die künftige Nutzung des Flechtheim- und Rhenus­
Speichers beraten werden. Anschließend soll der Aufsichtsrat der Stadtwerke
Münster über diese Frage entscheiden.
Für unsere Fraktion steht fest, dass die Stadtwerke mit ihrem GuD-Kraftwerk heute
und in Zukunft eine Perspektive brauchen, um eine umweltfreundliche
Stromerzeugung leisten zu können. Das schließt auch eine eventuelle Erweiterung
des Kraftwerks ein. Künftige Nutzungen am Hafen müssen sich den
gesamtstädtischen Interessen an einer sicheren und ökologisch verantwortbaren
Energieversorgung unterordnen.
Gleichwohl hat die Idee einer Hotelnutzung in den Speichergebäuden aus Sicht der
SPD-Ratsfraktion großen Charme. Ein attraktives Hotel böte auch für den Kongress­
Standort Münster große Vorteile.
Darum bitten wir Sie, zur Sitzung des Planungsausschusses am 8. März die
Möglichkeiten und Voraussetzungen aufzuzeigen, die Kraftwerksnutzung und die
Hotelnutzung miteinander zu vereinbaren. Aus unserer Sicht müssen dabei folgende
Fragen beantwortet werden:
• Mit welchen planungsrechtlichen Instrumenten können Irnmissionsschutzfragen
so gelöst werden, dass der Betrieb des Kraftwerks und eine eventuelle
Kraftwerkserweiterung problemlos möglich sind und ein Hotel genehmigt werden
kann?
• Welche Vorkehrungen können planungsrechtlich getroffen werden, um eine
Kraftwerkserweiterung abzusichern?
• Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um bei einer Hotelnutzung einen
zusätzlichen, aktiven Lärmschutz am Kraftwerk zu vermeiden?
SPD-FraktiDnim Rat der StadtMOnster
~Onzslraße 15 48143 Monster
Telefo.(0251)45 314 Fax, 1U2S1) 51175D
Mail: fraktiDn@spd-muensler.de
WoNN.spd-fraktilln-muellSler.de

• Mit welchen passiven Lärmschutzmaßnahmen an den Speichergebäuden ist eine
Hotelnutzung möglich?
• Welche Instrumente können bei einem Verkauf der Speichergebäude vertraglich
genutzt werden, um die Stadtwerke-Interessen an Kraftwerksbetrieb und ­
erweiterung abzusichern?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Michael Jung
gez.
Thomas Fastermann
SPD-Fraktionim Rat der Stadt Münster
Münzstraße15 48143 Münster
TeleIon (0251) 45 314 Fax. (0251) 51175D
Mail. fraktion@spd-muenster.de
www.spd-fraktion-muenster.de

V-0174-2012-Anlage-4

14368 Zeichen

Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0174/2012
BAUMEISTEI­RECHTSANWALT~)
Rechtsgutachterliehe. Stellungnahme
i,S.
Rhenus-Flechtheimspeicher.
zu den
planungsrechtlichen Auswirkungen
der Entwicklungsalternativen
im Auftrag
der Stadtwerke Münster GmbH
A.· Aufga~enstellung
In jüngerer Zeit treten p6tentielie Investoren an die Stadtwerke Münster GmbH mit dem Wunsch
heran, im Rhenus"Flechtheimspeicher eine. Hotelnutzung zu entwickeln. Be; dieSer Variante
würde das Stlldtwerkegrundstück' verkauft. Alternativ .~ommt .eine komb.inierte Nutzung' aus Bü"
ro, Archiv und Theater in Betracht. j3ei dieser Nutzung Würde der Rhenus-Flechtheimspeicher
1m Eigentum der Stadtwerke verbleiben. Die Stadtwerke bitten darum, die Vor_ und Nachteile
.der jeweiligen Nutzungen ,aus planerischer ;Sicht zu begutachten und kursorisch darzustellen.
Dies erfolgt anhand folgender Kriterien: Erforderlichkeit der Schaffung von l'lanungsrecht (1.),
Standortsicherheittiir den Krllftwerksbetrieb (lI:) sowie verbleibend~s Entwicklungspotential ftir .
, das weitere Hafengebiet (lII.)., .

()
2
".' b·BAUMEISTER .
RECHTSANwÄLTE .
I. Erforderlichkeit der Schaffung von Planuugsrecht
. 1. Büro, Archiv und Theater
Für die kombinierte Nutzung aus Büro, Archiv und Theater ist ein Bebauungsplanverfahren nicht
erforderlich. Der geltende Bebauungsplan Nr. 401 "Stadthafen I / Albersloher Weg" der Stadt·
.Münster setzt das Vorhabengrundstück mit dem RhenuS-Flechtheimspeicher als Industriegebiet
(GI) fest Im Industriegebiet sind grundsätzlich Gewerbebetriebe aller:Art zl1lässig,eine einzige
Büronutzung würde auch die Zweckbestimmi.mgdes Industriegebietes nicht in Frage stellen;
.. AQlagen für kulturelle Zwecke sind ausnahmsweise zulässig. Diese Nutzungenkönnten daher
grundsätzlich kurzfristig ohne Bauleitplanverfahren realisiert werden.
Näherer Überprüfill~g bedarf allerdings noch die Frage, ob sich Einschränkungen der Genehmi­
gungsfahigkeit einer Theaterl1utzung aus der Nachbarschaft zu dem Störfallbetrieb Lehnkering
ergeben. Dieser verfiigt über ein noch bis längsteris 2016 bestehendes Erbbaurecht an einem
Grundstück im Hafengebiet.
2. Hoteluutzung
Die Realisierung der Hotelnutzung setzt ein Bebauungsplanverfahren voraus. Auf Grundlage der
aktuellen Rechtsprechung (vgl. V~:JH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2009 ~ 5 S 973/09)
ist der Beherbergungsbetrieb im Industriegebiet nicht zulässig. 'Es müsste daher zunächst ein
Bebauungsplanverfa~ren durchgefiihrt werden, wobei als zulässige Art der baulichen Nutzung
. . , '.' . \
die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) in Betracht käme. Die in;J Rahmen eines Solchen
Bauleitplanverfahrens zu lösenden städtebaulichen Konflikte sind komplex (s.u.: 11, 2.); aUch in
einem solchen Bauleitplanverfahrenwäre nach § 50 S. 2 BImSchG das Nebeneinander von be­
absichtigter lIotelnutzung und dem bestehenden Störfallbetrieb Lehnkering zu berücksichtigen,
woraus sich bis zur Auslagerung des Störfallbetrielies voraussichtlich Planungshindernisse fiir
eine Hotelnutzung ergeben werden.
(

(; \
3
.' b
BAUMEISTER .
RECHTSANWÄLTE
11. Standortsicherheit für den J{raftwerksbetrieb
Aus Sicht der Stadtwerke hat bei der Bewertung der Vorhabenalternativen oberste Priorität, dass
das unmittelbar. neben dem Rhenus-Flechtheimspeicher gelegene Kraftwerk weder derzeit noch
in seiner künftigen Eritwicklungeingeschränkt wird. Im Vorder!\rund steht dabei die Venräg- .
lichkpit der Nutzung im Hinblick auf den vom Kraftwerk ausgehenden Gewerbelärm.
Die durch den derzeitigen Kraftwerksbetrieb amRhenus-Flechtheimsp~icher verursachten Lärm-. " . .
immissionen werden derzeit messtechnisch erfasst. Absehbar ist, dass die. Schallleistungspegel
an der Südfassade des Flechtheimspeichers nachts deutlich über 50 dB(A) liegen werden.
1. Büro, Archiv und Theater
Die kombinierte Nutzung als Büro, Archiv und Theater ist insoweit von vornherein unproblema­
tisch: DieseNutzungen dürfen im derzeitigen Industriegebiet tags und nachts Außenschallpegeln .
von bis zU 70 dB(A) ausgesetzt werden. Vor Nutzungsänderungen wären die StadtWerke durch
die Beibehaltung des Eigentums .am Speicher umfassend geschützt.
\./ . 2. Hotell\utzung
Im Falle der Hotelnutzung würdederRhenus·Flechtheimspeicher an den Investor veräußert, so
. dass d~r Kraftwer.ksbetrieb in erster Linie auf den Schutz durch planungsrechtIiche Festsetzun- .
. gen angewiesen wäre.
DerHotelbetrieb düi"fteim .Falle der Überplanung als.GE Außenschallpegeln von tags 65 dB(A)
. und nachts 50 dB(A) ausgesetzt werden. (Andere Planungsaltemativen wie die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauurigsplanes haben noch anspruchsvollere Immissionsrichtwerte zur., ., -. . . .
FoJge). D~r Innenschallpegel sollte vernünftigerweise 25 dB(A) nicht überschreiten.

4
In seiner Entwicklungsfähigkeit· wäre das Kraftwerk allein damit allerdings noch nicht abgesi­
chert. Eine derzeit bei den Stadtwerken in Bearbeitung befmdliche Konzeptstudie untersucht die
Wirtschaftlichkeit einer dritten, vierten und ftinften Gasturbine und - alternativ - die Errichtung
eines Blockheizkraftwerks (BHKW). Die sich hieraus zusä1i:lichergebenden Schallimmissionen
am Rhenus-Flechthelmspeicher werden derzeit gutachterlich abgeschätzt. Nach erster Einschät- .
zung können Geräus~himmissionen am Speicher von bis zu 60 dB(A) nicht ausgeschlossen wer­
den. Im Falle der Errichtung eines BHKW kommen außerdem tieffrequente Schallemissionen in
Betracht, was noch weitergehende Schallschutzanford~rungen notwendig mache):!würde.. '
Zudem besteht das Risiko, dass zukünftig andere Geräuschemittenten auS 'demUmfeld zusätzli­
, ch,eLärmimmissionen am Speicher verursachen, so dass hierdurch die ftir Krafl;werkserweite-. ," .." '\' ","
'rungen notwendigen "Immissionsko)1tingente" aufgebraucht werden könnten. Hiergegen sind die
Stadtwerke erst dann ansatzweise gesichert, wenn die Geräuschimrnissionen des Kraftwerks an
den.Immissionsorten des Speichers 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten ,bleiben (lrrele-
, vanzregehmg ,gern. Ziff. 3..2.1 Abs. 2 S. 2 TALärm). Im Regel:fall ist 'der Lärmbeitrag des
. . '. .
Kraftwerks unter diesen Voraussetzungen nämlich als nicht relevant anzusehen, so dass Be-
triebserweiterungen grundsätilich unabhängig von der Vorbelastung zu genehmigen wären. Im
Einzelfall kann die zuständige Genehmigl,lngsbehörde hiervon aber durchaus verschärfend ab­
weichen.
Somit setzt die Zulassung der Hotelnutzung mindestens voraus, dass durch aktiven Schallschutz
. I' •
(durch Maßnahmen am Kraftwerk) oder durch passiven Schallschutz (durch Maßnahmen am
Hotel) die Einhaltting des Irrelevanzkriteriufus nachgewiesen werden kann, der Schallleistungs-
. . . " '.
pegel am Hotel somit unter Berücksichtigung möglicher Erweiterungen des' Kraftwerks nachts '
.max. 44 dB(A) beträgt. Selbst darin verbleibt letztlich jedoch noch das Risiko, dass die Bezirks­
regierung als zuständige· Immissionsschutzbehörde aufgrund von BinzelfalieiWägungc;!1von dem
Kraftwerksbetrieb die Einhaltung noch anspruchsvollerer Lärmwerte gegenüber dem Hotel ver­
langt. Dies hätte wiederumBeschränkungen der Entwicklungsmöglichkeiten zur Folge.
(
\

5
'bBAUMEISTER
RECHTSANWÄLTE
a) Aktiver Schallschutz am Kraftwerk
Die Kosten fiir aktiven Schallsc~utz am Kraftwerk, d!lr sicherstellt, dass dauerhaft ein irrelevan-
. .
ter .Immissionsbeitrag gegenüber einer Hotelnutzung gewährleistet Werden kann, belaufen sich.' . .
. nach Einschätzung der Stadtwerke fiir insgesamt ftinfGasturb.inen auf ca. 6,9 Mio.€. '. . '
b) Passiver Schallschutz am Hotel
Wegen der sehr erheblichen Kosten fiirden aktiven Schallschutz gibt es Überlegungen eines
" .'-
möglichen Hotelinvestors, die Einhaltung der Immissionsrichtwerte Über passive Schallschutz·
maßnahmen ~m Hotel sicherzustellen. § 9 Abs. I Nr. 24 BauGIpässt es zu, dass im Bebauungs­
plan neben baulichen oder tech,nischenVorkehrungen an den emittierenden Anlagen zUm aktiven. .
Liirmschutz auch Vorkehrungen an den von Immissionen betröffenen Anlagen zum passiven
Lärmschutz angeordnet werden köm,len. Vorliegend käme insbesondere die Festsetzung ge- .. . - . . .
schlossener Fenster und der Einbau schallgeschützier Lüftungseinrichtungen in Betracht. Damit
ließe sich gn,mdsätzlich erreichen, dass ein Fenster keinen Immissionsort darstellt, an dem Au­
ßenschallpegel einzuhalten wären. Weiterhineinzuhalten wären jedoch die ·zulässigen Innen-.., . - .-. ,
schallpegel nach Ziff. 6.2 der TA Lärm von 25dB(A), was voraussichtlich den Einbau von
Fenstern einer hohen Schallschutzklasse ·erforderlich ·macht. Fermir müsste an den verblelbe~den. . ... . .
zu öffuenden Fenstern der Gastzimmer sichergestellt sein, dass jedenfalls das IrreleVanzkriterium
von 6 dB(A) unter,dem Immissionsrichtwerteingehalten wird.
Ein potentieller Investor fiir das Hotel hat durch das Lärmsachverständigenbüro Kötter bereits
die Machbarkeit der erforderlichen passiven Schallschutztnaßnahmen am Hotel prüfen lassen.
Danach sei sowohl die Einhaltung eines (irrelevanten) Außenschallpegels von nachts 44 d~(A)
als auch die Wahrung eines Innenschallpegels VOn 25 dB(A) bautechnisch grundsätzlich mach­
bar. Allerdings beruhen die in der Stellungnahme angesetzten Immissionswerte am Speicher auf
Schätzungen. Bereits jetzt ist nach sachverständiger Einschätzung des durch die Stadtwerke be- .
auftragten Gutachterbüros Uppenkamp & Partner absehbar,dass dabei sowohl die aktuelle
Lärmvorbelastung am Speicher als auch die durch zukÜnftige Erweiterungen des Kraftwerks

6
BAUMEISTEI­
RECHTSANWALTf)
hinzuvetenden SchaIlimmissionen' unterschätzt wurden. Beide Parameter lassen die Stadtwerke
derzeit durch das' Gutachterbüro klären, das Schallimmissionsmessungen am Speicher durch­
führt.
Derzeit ist somit offen, welchen Anforderungen an den passiven Schallschutz das Hotel im Ein­
zelnen genügen müsste. Sollte sich letztlich zeigen, dass die Einhaltling des Irrelevanzkriteriums
möglich ist, verbleibt immer noch das Risiko, dass die Bezirksregierung bei zukünfiigen Erwei­
terungen des Kraftwerks aufgrund von Einzelfallerwägungen ,strengere Anforderungen an den
Schallschutz gegenüber dem Hot~1 stellt. EntwickhingsbeschränkUngen rur das Kraftwerk lassen
. 'I.'"'.
sich d<!her selbst bei Wahrung des Irrelevanzkriteriums gegenüber einer Hotelnutzungnicht si-
, ' ,
cher ausschließen.
,I1I. VerbleibendesEntwicklungspotentialfür die übrigeHafenflächen
" ,
Ferner ~nterscheiden sich, die' beiden Nutzungsvatiantenhinsichtlichder Spielräume, die sie fur
die weitere planerische Entwicklung des übrigen Hafengebietes 'lassen.
1. Büro,Archivund Theater
'Durchdie kombinierte NutzUng aus Archiv, Büro und Theater werden keine zusätzlichen Immis­
sionsorte geschaffen, die relevant wären rur die in erster Linie nachts kritische Lärrnsituation im
Hafengebiet. Umgekehrt sind von diesen Nutzung auch keine erheblichen zusätzlichen
Lätmemissionen, zu erWarten. Die weitere planerische Entwickl~ng des Hafengebietes wird
durch diese Nutzungen somit nicht eingeengt.
2. Hotelnutzuilg
Das Hotel würde dagegen im westlichen Mittelhafen die erste nachts störanfliIlige Nutzung dar­
stellen. Sie könnte damit nicht nur Auswirkungen auf die zulässiger Weise vom Kraftwerk aus-
\

7
BAUMEISTEI­
RECHTSÄNWÄLT~ J
. gehenden Lärmimmissionen habe!!. Auch von den übrigen Grundstücken im Hafengebiet düfften
keine Schalieniissionen ausgehen, die zu einer Überschreitung der I111missionsrichtwerteamHo­
tel ruhren könnten. Dies ist vor allem deshalb problematisch, weil angedacht ist, den östlichen
Teil des Mittelhafens zukünftigill s Gewerbegebiet festzusetzen. Eine solche Festsetzung 'ist .nur
,zulässig, wenn feststeht, dass hier auch tatsächlich das Wohnen nicht wesentlich störende Ge­
'werbebetrieb.e realisiert werden können. Insgesamt verengen sich ,somit durch die Ansiedlung
eines Hotels di~ planerisch~n Spielräume fiir die weitere' Hafenentwicklung, jedenfalls im Be­
reich des Mittelhafens.
IV. Resümee
. .
I. Die ko~binierte Nutzung Büro/Archiv/Theater könnte kurzfristig unter dem geltenden
Bebauungspll;ln verwirklicht werden, während die Hotelnutzung die Änderung des gel­
tenden Bebauungsplanes voraussetzt.
u)
2. Die stimdortsicherheit rur den Kraftw~rksbetrieb wird durCh die kombinierte Nutzung
Büro/Archiv/Theater nicht beeinträchtigt. Durch die Beibehaltung des Eigentums am
Speicher können sich die Stadtwerke umfassend vor N\ltzun~sänderungen schützen, die
zu zusätzÜchen Beschränkungen fiir das Kraftwerkfiiliren könnten.
I '. '.
Im Falle einer Hotelnutzung kann in gewissem Maße planerische Vorsorge durch die. . - -
Festsetzung aktiven Schallschutzes am Kraftwerk oder pas,sivenSchallschutzesam Hotel
getroffen werden.. In keinem Fall kann damit allerdings das Maß an Rechtssicherheit rur
den Kraftwerksbetrieb emiicht werden, das. der Verzicht auf nachtsschutzwürdige Nut­
,zungen im Rhenus-Flechtheimspeicher unt~r Beibehaltung der EigentümersteIlung der
Stadtwerke bietet:
Zunächst ist derzeit offen, unter welchen Voraussetzungen am Hotel überhauptImmissi­
onswerte erreicht werden können, die im Regelfall eine weitere betriebliche'Entwicklung

(
8
BAUMEISTER
RECHTSANWÄLTE
des Kraftwerks unabhän,gigvon zusätzliche~anQeren gewerblichen LärmqueIlen im Ha­
fengebiet' ermöglichen .(Irrele~anzkriterium von 6 dB(A) unter Immissionsrichtwertl:
Selbst wenn die Einhaltung des Irrelevllllzkriteriums gelingt, ist nicht ausgeschlossen,
dass die Bezirksregierung als zuständige Immissionsschutzbehörde ai1f Grund von Ein~
zelfallerWägungen letztlich, noch strengere Anfordentngen an den. Kraftwerksbetrieb
steIlt. Weitere Unsicherheiten ergeben sich daraus, dass es praktisch nicht möglich ist,
sämtliche denkbaren. EIltwicklungsszenarien . rur den' Kraftwerksbetrieb und deren
Lärmauswirkungen zu prognostizieren.
SoIl die Sicherung des Krafrwerksbetriebes oberste Priorität haben, ist somit dringend
davon abzuraten, eine nachts schu~bedürftige Nutzung wie das Hotel nur wenige zehn
Meter entfernt vom Kraftwerk aufZunehmen.. ,
3; pas verbleibende Entwicklungspotentialftir das übrige Hafengebiet wird durch die kom­
binierte Nutzung aus Archiv, Büro und Theater nicht eingeschräl1kt.Das Hotel Wii~de dac '
gegen im westlichen MitteJhafen'die erste nachts stÖranffilligeNutzung darsteIlen. Durch
seine Ansiedlung Vl'ürdensich damit die planerischen Spielräume rur die weitere Hafen­
entwicklungverengen, insbesondere rur gewerbliche Entwicklungen am Mittelhafen.
MS 31/01/2012
Dr. Unland
Rechtsanwalt
( \

V-0174-2012-Anlage-1

16083 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0174/2012
..
'. STADTWERKE
MONSTER GMBH .
.Vorlage an den ÄufsichtsratNr. 06/2012 .
Betreff
Grundstocksangelegenheiten
Revit~lisierung Flechtheimc/RhenuscSpeicher
Berichterstatter .
HerrDr. MüHer-Tengelmann
Antrag
Der Aufsichtsrat wolle besc.hließen:
.Die Geschäftsführung wird ermächtigt:
1.) Das Konzept· der Bün:;~/Archiv-1 Kultumutzung nach den Plänen des
Architekturbüros PEP im Flechtheim-/Rhenus-Speicher auf dem Grundstück
Münster, Flur 148, Flurstück 563 durchzuführen. .
2.) Ein Konzept für die angrenzenden Grundsiücke..im Realisierungsgebiet zu
entwickeln und die Verfahren' für' die daraus resultierenden
Grundstücksverkäufezeitnah zu .erarbeiten, einzuleiten und dLlrcllzufOhren.
aegrOndung:
Allgemeine Angaben
ReatisierungsgebietAm Mitte/hafen 10-24:
bebautes Grundstück - Gern. Münster, I"lur 148, FlurstClck56'3- 2.834 m'
.unbebaute Grundstocke..., Gern. MOnster, Flur 148, Flurstück 564;...4.146 m'
Gern. MOnster, flur 148, Flurstück 565- 218 m'
·Gern. Münster, Flur 148, Flurstück 566 - 380 m'
Gern. MOnster, Flur 148, Flurstück 567 ..., 1:912 m'
· Gern, Münster, Flur 148, Flurstück 568..., 1.734 m'
·Gem. Monster, Flur 148, Flurstück 569 '- 2.376 m'
Diese GrundstOcke stehel'1'imEigentum der Stadtwerke IylOnster.GmqH.
Im Januar 2007 .hat die Firma Rhenus AG ihre Geschäftsaktivitäten aus dem Hafen
in MOnster nach Hamm verlegt und ihren Geschäftsbetrieb am hiesigen Standort
aufgegeben. Seit dieser z,eit werden die Speichergebäude nicht mehr genutzt. Die
Gebäudesubstanz des df;lnkmalgeschützten Flechtheimspeichers u~d des Rhenus­
Speichers verSChlechtert sich zunehmend. Es mussten' bereits
Sichßrungsmaßl:1ahmenergriffen werden.

•STADTWERKE
MONSTER GMBH.
Im Zuge einer Mehrfachbeauftragung ist im Jahr 2007 ein Realisierungswettbewerb
,,Am·Mittelhafen 10-24" in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster initiiert und
durchgeführt worden. .Aus diesem ,Wettbewerb . sind zwei Entwurfe mit
unterschiedlichen Nutzungskonzepten vom Preisgericht als gleichwertige Sieger
gekürt worden, zum Einen eine Hotelnutzung vom Architekturbüro Heupel aus
Münster, zum Anderen eine Eiüro/Archivnulzung' mit kultureller· Nutzung vom
ArchitekturbOroPfeiffer Ellermann Preckel aus MOnster. .
AusgaMssituation zum Zeitpunkt der Mehrtachbeauftragung .
Die .exponierte Lage der Grundstocke. am Hafel')kopf erforderte.ais zentrale
AufgabensteIlung für das Realisierungsgebiet die Erarbeitung eines wirtschaftlich
funktionalen Entwurfs alslnilialzondung der weiteren Entwicklung des Hafen-SOd­
.Gebietes.
Das Gebäude Am Mittelhi;lfen ..10 (Flechtheirilspeicher) wurde um 1900 als
.Getreidespeicher . errichtet und ist zwischenzeitlich'. in .die Denkmalschutzliste
aufgenommen worden. Das Gebäude Am Mittelhafen 12 (Rhenus:Speicher) wUrde
im ~ahr 1939 als Getrelde-Sllospeicher errichtet.
Die Grundstücke befanden sich seinerzeit planungsrechtlich 'in einem .GI­
Industriegebiet .
Basis fOr. die Mehrfachbeauftragung war' U.a,. der Masterplan (Integrii3rtes
Handlungskonzept Stadthäfen MOnsterJanuar 2Q04). .
Um diese zielsetzung zu erreichen, wurden für die gew9nschten PlanungsJeistuAgen
. der ArchitekturbOros eindeutige. Vorgaben und Empfehlungen bestimmt. Dazu
gehörten insbesondere fqlgende Aspt;lkle: . '.
» Es wurde. rilit Blick auf die.zeitnahe Umsetzung der Plan\Jngen,als nicht
zielfuhrend era,chtet,den bestehenden Bebauungsplan ändern zu mussen. Im
rilumllch begren2!teri· Fall' wurde die Zulils$lgkelt von.' Gebäuden . für
Fre,iberufler, sowie einem BOro- und yerwaltungsgebäude dwch
BefreiungsregelUngenin,diesem Teilbereich des·GI.inAussich.tgestellt.
» Wegen des Stand\ilrtesder GuD-Anjage sollte im. direkten UT)1feld (ca. 3QOm)
eine wohnilhnliphe Nutzung ausgeschlossen' seil],' ALlf den
. Nachbargrundsto.c~en. des .Kraftwerks spllten. die. bestehenden
Gewerbenutzungefl naqhhaltig gesichert werden. Entlang .der Straße Am
Mittejhafl:ln 1st aus Gesichtspunkten des Schallschutz.esund Minderung der
Immissionen eine' gesqhlossene B~bauung. als wOnschenswert empfohlen
worden. .
J> Explizit wurde hervorgehoben, dass nut die Schnittmenge aus den im GI
zulässigen Nutzungen und die im jVlasterplanvorgesehenen Nutzungen in.
Betracht zu ziehen sind. Das. potenti!,l1~ Nutzung~spektrum d\ls Masterpi<)nes .
Ist über die Zielsetzung "Kreatives I Kultur I Dieli1stlei~tung" weit gefasst. Die· .
Schnittmenge der über,einstimmungen zwischel'1 dem. Mast~iplan und .dem
geltenden Bebauu\lgspl<jnenthlel.tvi~lfältlge Nutz~ngsoptione~ wie:. ~ .

~
STADTWERKE
MONSTER GMBH
• Geschäfts-, Büro- Und Verwaltung~gebäude für kreative
Dienstleister und freie Berufe
• Galerien JAusstellungen / Kulturelle Einrichtungen
• Film- und Musikproduktionen etc.
wobei wohnähnliche Verhältnisse - Vermietung von. Apartments - nicht
entstehen durften.,
>- Die Revitalisierung d,es Fiechtheim./Rhenus-Speichers ist hinsichtlich der aus
der Mehrfachbeauftragling' hervorgegangenen Nutzungsoptionen durch das
Hafenforum ,hicht in Zweifel' gestellt worden. Die' Zielsetzung des
•überarbeiteten Masterpl,ans' in diesem Bereich zukünftig ein
immissionsverträgliches GE-Gewerbegebietauszuweisen, ist Ergebnis des
Hafenforums. . .
}> ZW)1 Thema "Ruhender Verkehr" ist li.a. das Konzept eines 'gemeinsamen
Parkhauses genannt worden, um die entsprechend der LandesbauordnLlng
hachzuweise'ndenStellplätze für die unterschiedlichen Bereiche realisieren zu .
können. ' , "
ist-Situation
Die Gebäudesubstanz 'der Speicher leidet zunehmend. Während vor 5' Jahren die '
Gebäude, noch trocken waren" sind heute an vielen SielIen Undichtigkeiten zu
erkennen, die die Gebäude mittelfristig ehorm schädigen, Die zu erwartenden
Sanierungs- und Umbaukosten werden sich'durch zuwarten zwangsläufig erhöhe,n.'
,Die im Re,alisierungsgebiet liegenden' Grundstücke' befinden, sich derzeit
,planungsrechtlich weiterhin im GI-Industriegebiet. Die Ergebnisse des
zwischenzeitlich durchgeführten Hafenforums sind durch <:Jie Stadtverwaltung in
einen überarbeiteten Masterplan aufgenommen und bereits dem Planungsausschuss
qer Sta<:Jt MOnsterVorgestellt worden. Demnach soll·das jetzigt;! GI-Industriegebiet in
ein GE-Gewerbegebiet umgewandelt werden. ", .
, Der von 'der Bundesregierung beschlossene Atomausstieg und,der Ralsbeschluss
. der Stadt MOnster (Münster bi~ 2020 ato,mstromfreizu machen) hat KonseqLlenzen
fOr die Entwicklung der Stadtwerke MÜrlster. Die energiepolitisohen
Rahmenbedingungeh haben sich geändert; so dass es heute sinnvoll ersoheint, in
. einem GuD-Kraftwerk Energje Zu produzieren, ohne daSS zwangsläufig ,eine
Wärmeabnahme erfoJgen muss. Derzeit wird das Erweiterungspotential der GuD- '
Anlage umfassend begutachtet. Ein Ausbau des vorhandenen 'KraftWerks auf 5
, Gasturbinen wird geprOft. . '
Das Thema Schallschutz in der Nachbarschaft erfährt dadurch einen noch höhi3ren
Stellenwert.

~,
STADTWERKE
MONSTER GMBH
Beschreibung der Nutzungsvarianten
Nutzungskonzept:Hote/nutzung
, Das Archite~turbüro Hkupel plant hier ein Hotel mit einmaligem Ambiente, welches
auf Grund seiner Lage einen fantastischen Blick ,auf den Hafen verspricht. Im,
Rhenus-Speichl3rsollen 160 Zimmer mit 320 Gästebetlen entstehen, Die Lobby des'
Hoteis soll im Erdgeschoss des Rhenus-Speichers entstehen, hier soll die
vorhandene Architektur des Raumes für' ausgewöhnliches ,Flair sorgen, lni
Dachgeschpss soll ein Wellnessbereich das Hotel~Angebot abrunden. .
,
Im Flechtheim-Spelcher soll im Erdgeschoss das Restaurant entstehen. In den
Obergeschossen sind ~ntsprechende Tagungsräume, sowie Büros geplant. Die "
Symbiose zwischen alter Bausubstanz 'und Modernität soll kon!;\equent,umgesetzt
werden.' "
Nutzungskonzept:BOra I Archiv/Ku/tur
Das Architekturbüro PEP hat i.n seinen Plänen die ursprünglichE!Nutz~rng"LagerLrng
,von Gütern"thematisiert und Archivflachen geschafferT.
Die einzigartige Architektur im Erdgeschoss des Rhenus-Spelchers·s.ollte k~liurellen '
Nutzungen vorbehalten sein. Ursprünglich ist hier ein Lesesaal der Universität
, : geplant worden.,Inzwischen liegt die Anfrage des Wolfgang·Borchert~Theaters vor, in
, den' Rhenus-Speicher zu ziE;lhen, Hier sieht der Betreiber die Chance, daS Theater,
nach neuestem Stand der Technik zu errichten, welches in dieser Form am a.lten
Standort nicht' mehr Zu realisieren ware. ',Unter der Voraussetzung, dass der
Theaterbetreiber einen,langfristigen Mietvertrag mit den Stadtwerken schließt, passt
diese Nut,zungausgezeichnet Indas Konzept.' .
Das Nutzungskonzept wird 'planerisch abgerundet durch die Schaffung von
hochwertigen Büroflachen In den wasserseitig'enGebäudeteilen,
Betrachtung der beiden Nutzungskonzepte ,
Nach Bewertung delrfolgend aUfgeführten Aspekte empfiehlt die' Geschaflsführung
'der Stadtwerke Münster die Umsetzung des Nutzungskonzeptes vom ArchltekturbCrro
Pfeiffer Ellermann Preckel,aus MCrnster. ' ,
Vorteile:Baro IArcl1iitI Kultur
• immer wiederkehrende Anfragen zur Änmietung von Archiv- und BCrroflächen
von seriösen'Interessenten und Institution'en ' '
• Integration des Wolfgang-BorcherHheaters (WBT) wird angestrebt
• durch den Umzug des WBT wird die Revitalisierung der Alten Molkereizentrale
durch den·Erbbäuberechtigten möglich
• Landschaflsverband Westfalen-Lippe plant die.Anmietung, Sämtlicher
geplanter Archivflächenim vorhandenen Bestandgebäude als Zentraldepot
ihrer Landesmuseen
• Erweiterungsoption fürLWL sind vorhanden, ein~ Realisierung auf dem
angrenzenden Grundstück Ist möglich '

..
STADTWERKE
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• durch eine Riegelbebauung AmMittelha,fe~ entweder als Erwe,iterungfür den
LWL oder als Parkhaus ist zusätzlicher Schallschutz gewährleistet
• Planungsrechtlich unkritisch, keine Anderung des E1ebauungsplansnolw\Sndig,
dadurch wird eine sofortige Umsetzungdes Konzeptes möglich
• das vorliegende Konzept steht weiteren Entwicklungsoptionen im Quartier,
nichtentgIlgen, , ',,' ,
• Thematik Schallschutz ist unkritisch, diese Nutzung stellt keine Einschränkung
für 'den Kraftwerksbetrieb dar, es werden keine zusätzlichen
Schallschutzkontingente in Anspruch genommen
• Grundstück und Gebäude bleiben im ,Eigentum der Stadtwerke Münster und
partizipieren 'an derzu erwartenden nachhaltigen Wertentwicklung .
• ' Durch das Eigentlim 'ist für die Stadtwerke Münster die Kontrolle hinsichtlich
Schallschutzentwicklungen siphergestellt '
\
Nachteile:Hotel
• gemäß der Gemeindeordnung NRW dürfen die Stadtwerke Münster kein Hotel
bauen und betreiben, das hat zur Konsequenz, dass das Grundstück und die
Gebäude veräußert werden müsste, damit, geht der Verlust der
.SchCillschutzkontrolledurch die StCldtwerkeMünster einher ' ,
• derzeit gibt es kein Planungsrecht im GI-Industriegebiet zur Errichtung eines
Hotels, . nach' § 50 Satz 1 BlmSchGglitdas Trennungsgebot der
unterschiedlichen Nutzungen ' ,'.' ,
• Anderung des, Bebauungsplans ist notwendig, das Verfahren ist sehr
zeitintensiv undergebnisoffen, dies verzögert die Umsetzung' des Konzeptes .
auf unbestimmte ,Zeit. Die Folge sind höhere.Kosten bei einer späteren
Revitalisierung.' , '
• die Them<ltik des Schallschutzesist hier äußerst ~ritisch zu: betr<lchten,weil
hier in jedem' FaH entsprechende Schallschutzmaßnahmen vorgenommen
werden mcissen., ' , , ,
• Aktiver Schallschu!z: Maßnahmen am Kraftwerk sihd notwendig, investor lehnt
, eine KostenübernClhme(Schätzkosten von ca: 6,9 Mio.,€ für 5 Turbinen) des
aktiven Schallschutzes ab
• Passiver SchallscHutz: Maßnahmen an denSpeichergebäuden notwendig, ob,
die Maßnahmen des passiven Schallschutzesam Hotel auch bei Anderung
des Planungsrechls für die St,adtwerkeMünster ausreichend sind, ist sehr
zweifelhaft. Eine Bebaliungsplanänderung ist insbe~ondere im Falle einer
'Insolvenz des Hoteibetreibers dehkbar.
• die zivIlrechtliehe und grundbuchliche Absicherung unseres Kraftwerksbetriebs
mit sämtlichen in dje Zukunft gerichteten Erweiterungsoptionenist nache!J1em
GrundslücksverkayfnicAt zu 100 Prozent sicherzystelien ',,' , '
• die Etablierung' eines Hotels ~n diesem Standort Aat nachhClltige
Konsequenzen fQr die gesamte Entwicklung der HafeJ1slldseite, Eine
notwendige 'Schallschutzkontirigl;lntierung ~önnte' ansiedlungswillige
Gewerbebetriebe qusschließen - '
• die EinSChränkung'der Entwicklungspotentialein Richtung GE!werbegebiEjtim
Hafen, kann sich u.U. wl;lrtmindernd bei der Vermarktung' der -übrigen
Grundstocke fOr die St\'ldtwerke Mqnster auswirken und die Planungen der
Stadt MünstEjrkon(erkarieren

'.
.~
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• ):Jereits die DisklJssion über eine mögliche Hotelnutzung im Rhenusspeicher
hat bei.. ' den Stadtwerke Münster' z'ur Kündigllng. .' von
Energielieferungsvertragen durch Münsteraner Hoteliers geführt '
•. im .gesamten Zeitraum nach der Mehrfachbeawftragung (4 Jahre) sind trotz
intensiver Gesprache(mlt. Hotelbetreibern unterschiedlichster Kategorien)'
keine verbindlichen Angebote abgegeben worden. In den letzten 2 Jahren ist
nur ein Hotelintere~sent in Erscheinung getreten.
.Entwicklungder angrenzendenGrundstückeIm RealisierungsbereiCh
Diean~eI1Rhenus-speicher angrenzenden GrUndstü~ke(Flur~tücke .564 bis 569)
sollten' im Zusammenhang mit der Revitalisierung der Speichergebaude
weiterel1twickeltwerden.
'Durch die Revitalisierung der Sp'eichergebaude müssen Stellplätze nachgeWiesen.
werden. Um eine funktiqnierende Gebäudeinfrastruktur 'sicherzustellen,sollten die.
Stellplatze in unmittelbarer N!3chbarschaft zu den Speichergebäucien entstehen..
Dieses kaim d.urch die Errichtung eines Parkhauses als Riegelbebauung entiang der
Straße Am Mittelhafen erfolgen. .
,Der Lands.chaftsverband Westfalen Lippe hat sein Interesse an der Anmietung von
rd. 7000 m2 Archivflächen, als Zentraldepot für seine Landesmuseeri, bei den
Stadtwerken bekundet. Durch das geplante Theater können im Rhenus-Speicher nur
rd.3.500 m2 Archivflachen angeboten werden. In diesem Zusammenhang prüfen die
Stadtwerke derzeit, ob ein!;! Kombination von Archivflachen und Steilplätzenin einem'
gemeinsamen Neubau als Riegelbebauung wirtschaftlich machbar ist. .
•' . '. I,. '. . '
Ein solcher Neubau lässt sichstraßenseitig 'als zUsatzlicher Schallsqhutzunmillelbar
gegenüber dem Kraftwerk realisieren.Aqf. Grund der großen Grundstücksti.efen
verbleiben noch. ausreichend Grundstqcksflachen an. der Vliasserseite des
Hafenbeckens. Diese. hochwertigen Teiifl~chen können je nach !:jedarf, entwßder
durch die. Stadtwer.keMÜnster selbst projektiert werden, oder durch Vermarktung an
Drille entwickelt werden. - , . .
Die Fa. Molkerei Söbbeke GmbH plant einen Produktionsbetrieb als pchaukäserei im
Hafen anzusiedeln. Den {3tadtwerkenMOns.terliegt eine Anfrage,zum Erwerb von rd.
4.200 m2 'GrundstücKsflache vOL)::in Verkauf' einer entsprechenden
Grundstücksftächeaus den Grundstücken, Flur 567 bis 569, islvorgesehen, siehe
hierzu AR-Vorlage OS/201.2. . ..
Fazit
Zusammenfassend Ist fe~tzuhalten, dass eS eine klar~ Rangfolge !Dei der Wertung
. der Risikostufen für den KraftwerksbetriebQ'!bt:" ...'
} .'Eigentum an den SPllichergrundstück~n ist der beste Schutz, die StadtWerke
Interessen zur nachhaltigen SicherunQdes ,Kraftwerkes ab2;u~ichem und die
sinnvolle Weiterentwicklung der' GrQndstOcke . im Realisierungsgebiet 2;U'
gewahrleisten. Die Veraußerung des S~eichergrundstocks (zur Realisierung der
Hotelnutzung),steht dem entgegen. . .

~
. STADTWERKE
MONSTER .GMBH·
~ -DeraktiveSchallschotz· am Kraftwerk steht an zweiter Stelle der Wertung zur
Sicherung der Kraftwerksinteressen. . .
~ Der passive· Schallschutz am Hotelgebäudeist für den nachhaltigen
Kraftwerkbetrieb am risikobe.häftetsten und steht somit an dritter Stelle der
Priorität.
Hinweis..
Der· Theaterbetreiber, Herr Snoek, ist gleichzeitig . Erbbaurechtsnehmer des
Grundstocks .'am Hafenweg 1 (ehemalige Molkereizentrale). Der Einzug des
Wolfgang-Borchert-Theaters in den Speicher kann nur realisiert werden, wenn Herrn
Snoek perspektivisch die Nutzung des Grundstllcks Hafenweg 1 in MOnster durch
Verlängerung des bis zum 31.12.2036 laufenden Erbbaurechtsvertrages langfristig
.ermöglicht wird. . . .
Stadtwerke Monster GmbH
, ...'.
gez. Dr. MOller-Tengelmann
Anlagen: Lageplan
Darstellung der geplanten Entwicklung
. Nutzungskoniept Heupel .
Nutzungskonzept Preckel

Beratungsverlauf (1)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Münzstraße
  • Albersloher Weg
  • Hafenweg 1
  • Am Mittelhafen 10
  • Hafenplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0174/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37