2009/0508
Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung
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2009/0508
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.11.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0508 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung Vorlage vom: 29.10.2009 Beschlussvorschlag: 1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Magistratsbeschluss vom 20.09.1954, geändert am 31.10.1984, eingerichtete Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung wird aufgelöst. 2. Das Kapital aus der Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung fließt in die neu ausgerichtete Darmstädter Bürgerstiftung. Der in der Satzung verfügte Stiftungswille bleibt soweit wie möglich erhalten Anlagen: Satzung Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung v. 09.10.1984 Satzung Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung v. 20.09.1954 S.1 Satzung Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung v. 20.09.1954 S. 2 Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.10.2009 Begründung: Mit Genehmigung des Regierungspräsidenten in Darmstadt vom 12.02.1951 wurden die Dr. Hermann Schmitz Stiftung und die Darmstädter Stiftung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene zu einer Stiftung zusammengefasst, die seit Beschluss des Magistrats vom 10.09.1954 den Namen Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung trägt. Die Änderungen in der Abgabenordnung war Anlass, die Satzung der Stiftung mit Magistratsbeschluss vom 31.10.1984 neu zu fassen. Die Stiftung bezweckt die Zuwendung von Unterstützungen an hilfsbedürftige Kriegshinterbliebene und Kriegsinvaliden in Darmstadt. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung der Kriegsopfer. Es darf keine Person begünstigt werden durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Ausgaben die zweckentfremdet sind. Die Geheimrat Dr. Herrmann Schmitz Stiftung verfügt über einen, im Vergleich zu anderen von der Stadt Darmstadt betreuten unselbstständigen Stiftungen, hohen Kapitalstamm (am 31.12.2008 611.890,94€). Gleichzeitig ist der Stifterwille durch die gesellschaftliche und zeitliche Veränderung nach Kriegsende im Jahre 1945 kaum noch zu erfüllen. Das hat zur Folge, dass das Kapital und somit auch die Erträge steigen, die Ausschütten allerdings immer geringer werden. Auch ist schwer festzustellen, ob die begünstigten Personen in den letzten Jahren tatsächlich dem Stifterwillen entsprechen. Durch diese Entwicklung läuft die Stiftung Gefahr, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Aufgrund dieser Veränderung und des kaum noch zu haltenden Stifterwillens, soll die Geheimrat Dr. Hermann Schmitz Stiftung aufgelöst werden und das Kapital in die neu ausgerichtete Darmstädter Bürgerstiftung einfließen. Der ursprüngliche Stifterw ille bleibt erhalten und bei Bedarf wird im Sinne des Stifters gehandelt. Es erfolgt dann nicht mehr zwingend jährlich eine Ausschüttung sondern bei aktuellem, individuellen Bedarf. Die übrigen Erträgnisse werden anderen gesellschaftlichen und sozialen Zwecken zugeführt. Darmstadt, 29.10.2009 100 Aß Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0508
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00