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0496/2021

Zuschuss KSK-Team

Beschlussvorlage Ausschuss 23.02.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 14.03.2022, TOP 7.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

5385 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 0496/2021 
Freigabedatum 23.02.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen 
Zuschüssen zu Baumaßnahmen 
hier: Zuschuss für den Kanu-Sportfreunde Köln e.V. 1955/22 zum Umbau des Widerlagers der 
Deutzer Brücke als Vereinsheim und Lagerfläche 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 585.985,05 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 11, 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 (aRAP pRAP – 
Sportbaubeihilfe), Haushaltsjahr 2022 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Verein 
Kanu-Sportfreunde Köln e.V. zum Umbau des Widerlagers der Deutzer Brücke in ein Vereinsheim 
sowie einen Bootslagerraum. 
 
Alternative: 
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 585.985,05 € ab, mit der Folge, dass der Verein 
keine Beihilfe zum Umbau des Widerlagers der Deutzer Brücke erhält. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
Sportausschuss 10.03.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   585.985,05 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 585.985,05 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    29.300 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
 
a) Erträge    29.300  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Kanu-Sportfreunde Köln e.V. möchte das Widerlager der Deutzer Brücke zu einem Vereinsheim 
sowie einem Lagerplatz für Boote umbauen. Der Verein war schon in der Vergangenheit in der Deut-
zer Brücke beheimatet, musste jedoch aufgrund von einer Brückensanierung seine Räumlichkeiten 
verlassen. Nach Abschluss der Arbeiten kann der Kanu-Sportfreunde Köln e.V. die Deutzer Brücke 
nun wieder beziehen und schließt dafür mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau einen 
Mietvertrag. Für eine Nutzung durch den Verein ist es erforderlich, dass die Räumlichkeiten für Ver-
einszwecke fachgerecht um- bzw. ausgebaut werden. Dafür wurde vom Verein in seiner Rolle als 
Bauherr der Gesamtmaßnahme mit Schreiben vom 21.07.2020 eine Bauförderung beantragt.  
 
Der Verein hat derzeit 136 Mitglieder, wovon 28 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht 
einer Quote von 21 %. 
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 669.697,20 € ergeben. Die För-
derung kann gem. der Richtlinie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, 
höchstens jedoch 600.000,00 €, betragen. Der Förderbetrag entspricht demnach 585.985,05 €. 
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist und er den Eigenanteil von mindes-
tens 83.712,15 € tragen kann. Der Verein Kanu Sportfreunde Köln e.V. wird die Baumaßnahme als 
Vereinsbaumaßnahme durchführen. 
 
Im Haushaltsplan 2022, stehen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 11-Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 5200-0801-
0-AZ01 (aRAP pRAP-Sportbaubeihilfe) Mittel in Höhe von 585.985,05 € für die Gewährung der Beihil-
fe zur Verfügung.

3 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung 
verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu aktivieren und ent-
sprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen 
Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2023), durch die Auflösung 
des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 29.300 €/p.a. an. Diese werden über den Teiler-
gebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentli-
che Aufwendungen finanziert. 
 
Da es sich bei den bereitzustellenden Auszahlungsermächtigungen um Mittel aus der Sportpauschale 
des Landes Nordrhein Westfalen handelt, ist in gleicher Höhe (585.985,05 €) ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten (pRAP) zu bilden, der über die Jahre der Zweckbindungsfrist von 20 Jah-
ren jährlich mit 29.300,00 € aufzulösen ist. Demnach fallen Folgeerträge ab Beginn der Gegenleis-
tung (voraussichtlich ab 2023) durch die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens in 
Höhe von 29.300 €/p.a. an. Diese werden über den Teilergebnisplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt. 
 
Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen bzw. Erträge von 29.300 € jährlich wird das 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (3)

10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Sportausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 7.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0496/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.02.2022
Erstellt
11.02.2021 08:26