0496/2021
Zuschuss KSK-Team
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Beschlussvorlage Ausschuss
5385 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/52/520
Vorlagen-Nummer
0496/2021
Freigabedatum 23.02.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen
Zuschüssen zu Baumaßnahmen
hier: Zuschuss für den Kanu-Sportfreunde Köln e.V. 1955/22 zum Umbau des Widerlagers der
Deutzer Brücke als Vereinsheim und Lagerfläche
Beschlussorgan
Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe
von 585.985,05 € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 11,
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 (aRAP pRAP –
Sportbaubeihilfe), Haushaltsjahr 2022 zur Gewährung eines städtischen Zuschusses an den Verein
Kanu-Sportfreunde Köln e.V. zum Umbau des Widerlagers der Deutzer Brücke in ein Vereinsheim
sowie einen Bootslagerraum.
Alternative:
Der Finanzausschuss lehnt die Freigabe in Höhe von 585.985,05 € ab, mit der Folge, dass der Verein
keine Beihilfe zum Umbau des Widerlagers der Deutzer Brücke erhält.
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022
Sportausschuss 10.03.2022
Finanzausschuss 14.03.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 585.985,05 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 585.985,05
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 29.300 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023
a) Erträge 29.300 €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Der Kanu-Sportfreunde Köln e.V. möchte das Widerlager der Deutzer Brücke zu einem Vereinsheim
sowie einem Lagerplatz für Boote umbauen. Der Verein war schon in der Vergangenheit in der Deut-
zer Brücke beheimatet, musste jedoch aufgrund von einer Brückensanierung seine Räumlichkeiten
verlassen. Nach Abschluss der Arbeiten kann der Kanu-Sportfreunde Köln e.V. die Deutzer Brücke
nun wieder beziehen und schließt dafür mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau einen
Mietvertrag. Für eine Nutzung durch den Verein ist es erforderlich, dass die Räumlichkeiten für Ver-
einszwecke fachgerecht um- bzw. ausgebaut werden. Dafür wurde vom Verein in seiner Rolle als
Bauherr der Gesamtmaßnahme mit Schreiben vom 21.07.2020 eine Bauförderung beantragt.
Der Verein hat derzeit 136 Mitglieder, wovon 28 Jugendliche unter 18 Jahren sind. Dies entspricht
einer Quote von 21 %.
Die fachliche und preisliche Prüfung hat Gesamtkosten in Höhe von 669.697,20 € ergeben. Die För-
derung kann gem. der Richtlinie Bauförderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten,
höchstens jedoch 600.000,00 €, betragen. Der Förderbetrag entspricht demnach 585.985,05 €.
Der Verein hat nachgewiesen, dass unter Inanspruchnahme der vorgesehenen städtischen Förde-
rung die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist und er den Eigenanteil von mindes-
tens 83.712,15 € tragen kann. Der Verein Kanu Sportfreunde Köln e.V. wird die Baumaßnahme als
Vereinsbaumaßnahme durchführen.
Im Haushaltsplan 2022, stehen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 11-Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, bei der Finanzstelle 5200-0801-
0-AZ01 (aRAP pRAP-Sportbaubeihilfe) Mittel in Höhe von 585.985,05 € für die Gewährung der Beihil-
fe zur Verfügung.
3
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsverpflichtung
verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu aktivieren und ent-
sprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (20 Jahre) aufzulösen. Demnach fallen
Folgeaufwendungen, ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2023), durch die Auflösung
des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 29.300 €/p.a. an. Diese werden über den Teiler-
gebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentli-
che Aufwendungen finanziert.
Da es sich bei den bereitzustellenden Auszahlungsermächtigungen um Mittel aus der Sportpauschale
des Landes Nordrhein Westfalen handelt, ist in gleicher Höhe (585.985,05 €) ein passiver Rech-
nungsabgrenzungsposten (pRAP) zu bilden, der über die Jahre der Zweckbindungsfrist von 20 Jah-
ren jährlich mit 29.300,00 € aufzulösen ist. Demnach fallen Folgeerträge ab Beginn der Gegenleis-
tung (voraussichtlich ab 2023) durch die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens in
Höhe von 29.300 €/p.a. an. Diese werden über den Teilergebnisplan 0801 - Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 07 – sonstige ordentliche Erträge berücksichtigt.
Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen bzw. Erträge von 29.300 € jährlich wird das
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff.
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0496/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.02.2022
- Erstellt
- 11.02.2021 08:26