1643/2019
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1643/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt: a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden 10 Kinder- tageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20 anzumelden: 1. Kita Aachener Straße 114 im Stadtteil Neustadt/Süd, Träger Z.E.B.R.A e.V 2. Kita Meister-Gerhard-Straße 9-11 im Stadtteil Neustadt/Süd, Träger Kath. Ki rchengemeinde Herz-Jesu 3. Kita Apostelnkloster 4 im Stadtteil Altstadt/Nord, Träger Kath. Kirchengemeinde St. Aposteln (Beantragung als Verbundfamilienzentrum mit der Kita Am Pantaleonsberg und Kita An St. Groß Martin) 4. Kita Schlehdornweg 5 im Stadtteil Junkersdorf, Träger Stadt Köln 5. Kita Langenbergstraße 142 im Stadtteil Blumenberg, Träger Stadt Köln. 6. Kita Auf dem Streitacker 32 im Stadtteil Gremberghoven, Träger Kleine Riesen Nord gGmbH 7. Kita Lustheider Straße 35 im Stadtteil Vingst, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 8. Kita Porzer Str. 72 im Stadtteil Rath/Heumar, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 9. Kita De Gaspari-Str. 2a im Stadtteil Neubrück, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 10. Kita Deutz-Mülheimer-Straße 133 im Stadtteil Mülheim, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH Mit den 10 neuen Kindertageseinrichtungen werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2019/20 insgesamt 140 Familienzentren in Köln gefördert. b) Die folgenden 4 bestehenden Familienzentren und Verbünde mit einem zusätzlichen Kon- tingent zu versehen: 1. Familienzentrum Schumacherring 1 im Stadtteil Bocklemünd/Mengenich, Träger Kath. Ki r- chengemeindeverband Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang, 4 Verbundpartner. 2. Familienzentrum Wilensteinweg 15 im Stadtteil Bilderstöckchen, Träger Kath. Kirchengemein- deverband Nippes/Bilderstöckchen, 5 Verbundpartner. Jugendhilfeausschuss 02.07.2019 2 3. Familienzentrum Gothaer Platz 2 im Stadtteil Höhenberg, Träger Stadt Köln, 3 Verbun d- partner. 4. Familienzentrum An St. Adelheid 3 im Stadtteil Neubrück, Träger Kath. Kirchengemeindever- band Am Heumarer Dreieck, 5 Verbundpartner. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Nach § 16 in Verbindung mit § 21 Abs. 5 bis 7 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die über die regulären Aufgaben des Gesetzes hinaus in besonderer Wei- se Kinder und deren Familien fördern und unterstützen, zum Beispiel über Informations - und Bera- tungsangebote und Vernetzung von Hilfsangeboten. Auch im Hinblick auf die Betreuung von Flücht- lingskindern kommt den Familienzentren eine besondere Bedeutung zu. Familienzentren werden mit 13.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Familienzen- tren in Stadtgebieten mit erhöhtem Armuts - und Bildungsrisiko erhalten 14.000 Euro Landesmittel. Für die Festleg ung einer zusätzlichen Förderfähigkeit legt die Jugendhilfeplanung sozialraum - und einrichtungsbezogene Kriterien zugrunde (siehe unten). Mit Schreiben vom 06.03.2019 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2019/20 landesweit weitere 150 neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurde ein Kontingent von 9 neuen Familien- zentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famili- enzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. Um ein ausreichendes Angebot für Familien in benachteiligten Stadtteilen zu ermöglichen u nd dem erhöhten Unterstützungs- und Kooperationsbedarf gerecht werden zu können, können seit dem Kin- dergartenjahr 2018/19 auch Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten. Dies ist für Verbünde in Stadtteilen außerhalb benachteiligter Gebiete nur ab 4 Verbundpartnern mög- lich. In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die Kindertageseinrichtungen ausgewählt, die sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln und en t- sprechend die Förderkontingente des Landes erhalten sollen. Zusätzlich zu den 9 neuen Kontingen- ten standen 5 Kontingente aus den Vorjahren ( durch Austritte aus dem aktuellen Zertifizierungsver- fahren, bzw. keine erneute Re -Zertifizierung bestehender Familienzentren und nicht verwendeter Kontingente aus den Vorjahren), d.h. insgesamt 14 Kontingente zur Neuverteilung zur Verfügung. 1. Neue Familienzentren Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko. Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n- zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. Mit den folgenden 5 Kindertagesstätten werden diese Kriterien erfüllt: 1 Kindertagesstätte kann im Stadtteil Gremberghoven an den Start gehen, in dem es bislang kein Familienzentrum gibt. 1 Kindertagesstätte im Stadtteil Blumenberg weist mit über 40% einen hohen Anteil an beitrags- freien Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens auf und erfüllt das Kriterium des Aus- 4 baus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderarmut (siehe Punkt 3). 3 Kindertagesstätten in Vingst, Neubrück und Mülheim erfüllen das Kriterium des Ausbaus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderarmut (siehe Punkt 3). Zudem haben 5 Kinde rtagesstätten in Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Junkersdorf und Rath/Heumar Interesse signalisiert, sich zu einem Familienzentrum zu entwickeln, was nach Ansicht der Verwaltung unterstützt werden soll. Weitere Interessensbekundungen lagen nicht vor. Somit k onnten 10 neue Familienzentren ausg e- wählt werden. 2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesstä t- ten. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebo- te dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. Wie schon im Kindergar- tenjahr 2018/19 sollen die Verbünde auch im 2019/20 die Möglichkeit bekommen, mit einem zweiten Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. Die Kindertagesstätten der 4 Verbünde, die Bedarf angemeldet haben und die in Abstimmung mit den Trägern im AK 80 je ein weiteres Kontingent erhalten sollen, befinden sich alle in Stadtteilen mit e i- nem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko, auch der Verbund mit 3 Partnern, der dieses Kriterium auf jeden Fall erfüllen muss, um ein zweites Kontingent zu erhalten. 3. Zuschusshöhe für Neuzertifizierungen Folgende Kriterien wurden für die Zuschusshöhe von 13.000 Euro oder 14.000 Euro festgelegt. Eine erhöhte Landesförderung soll beantragt werden: Wenn der Anteil der Kinder in der betreffenden Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Trans- ferleistungsbezug oder Köln-Pass beitragsbefreit sind, höher als 40% damit überdurchschnittlich hoch ist (einrichtungsbezogenes Kriterium). Wenn sich die Kita in einem Stadtteil mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit SGB II-Bezug unter 6 Jahren befindet (sozialräumliches Kriterium). Wenn sich die Kita in einem Stadtteil befindet, der über die Förderprogramme ESF / EFRE geför- dert wird, da dies nur in Stadtgebieten mit besonderer Benachteiligung möglich ist. Hierunter fal- len alle Stadtteile des Programms „Lebenswerte Veedel“ (sozialräumliches Kriterium). Mindestens einer dieser Indikatoren muss für den Zusch uss in Höhe von 14.000 € erfüllt sein. Die Voraussetzung für die Zuschusshöhe von 14.000 € ist auch gegeben, wenn das Familienzentrum mit einem Verbundpartner zusammenarbeitet, der eines der 3 genannten Kriterien erfüllt. a. Neue Familienzentren Von den 10 neuen Familienzentren erfüllen 5 die Voraussetzungen für eine Förderung mit 14.000 Euro. 5 Einrichtungs- bezogenes Kriterium Nr. Stadtteil Anschrift Trägername Stadtteil bislang ohne Familien- zentrum/Verbund- partner Anteil der Kinder in EK1 über 40% (Stand: Dez. 2014) überdurchschnitt- licher Anteil Bezug SGB II U6 (Stand: 31.12.2018) Förderung nach ESF / EFRE Zuschusshöhe 1 102 / Neustadt/Süd Aachener Str. 114 Z.E.B.R.A e.V. - - - - 13.000 € 2 102 / Neustadt/Süd Meister-Gerhard-Str. 9-11 Kath. Kirchengemeinde Herz- Jesu - - - - 13.000 € 3 103 / Altstadt/Nord Apostelnkloster 4 Kath. Kirchengemeinde St. Aposteln - - - - 13.000 € 4 306 / Junkersdorf Schlehdornweg 5 Stadt Köln - - - - 13.000 € 5 610 / Blumenberg Langenbergstr. 142 Stadt Köln - √ - √ 14.000 € 6 704 / Gremberghoven Auf dem Streitacker 132 Kleine Riesen Nord gGmbH √ - √ √ 14.000 € 7 803 / Vingst Lustheider Str. 35 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - √ √ 14.000 € 8 808 / Rath/Heumar Porzer Str. 72 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - - - 13.000 € 9 809 / Neubrück De-Gaspari-Str. 2 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - √ √ 14.000 € 10 901 / Mülheim Deutz-Mülheimer-Str. 133 Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH - - √ √ 14.000 € Sozialräumliche Kriterien Mit den 10 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20 steigt das Angebot auf insgesamt 140 Familienzentren in Köln. b. Kontingenterhöhungen Ein zusätzliche Kontingent für einen Verbund hat immer eine Förderhöhe von 13.000 €. Einrichtungs- bezogenes Kriterium Nr. Stadtteil Familienzentrum Anschrift Trägername Anzahl Ver- bundpartner Anteil der Kinder in EK1 über 40% (Stand Dez. 2014) überdurchschnitt- licher Anteil Bezug SGB II U6 (Stand: 31.12.2018) Förderung nach ESF / Efre Zuschusshöhe 1 405 / Bocklemünd/Mengenich Schumacherring 1 Kath. Kirchengemeindeverband Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang 4 √ √ √ 13.000 € 2 507 / Bilderstöckchen Wilensteinweg 15 Kath. Kirchengemeindeverband Nippes/Bilderstöckchen 5 √ √ √ 13.000 € 3 804 / Höhenberg Gothaer Platz 2 Stadt Köln 3 √ √ √ 13.000 € 4 809 / Neubrück An St. Adelheid 3 Kath. Kirchengemeindeverband Am Heumarer Dreieck 5 √ √ √ 13.000 € Sozialräumlichs Kriterien
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1643/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.06.2019
- Erstellt
- 08.05.2019 15:09