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1643/2019

Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20

Beschlussvorlage Ausschuss 03.06.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 02.07.2019, TOP 2.3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

10676 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1643/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt: 
 
a) Die in Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und den anerkannten Trägern 
der freien Jugendhilfe im AK 80 Kindertagesbetreuung ausgewählten folgenden 10 Kinder-
tageseinrichtungen neu zur Landesförderung als Familienzentren im Kindergartenjahr 
2019/20 anzumelden: 
 
1. Kita Aachener Straße 114 im Stadtteil Neustadt/Süd, Träger Z.E.B.R.A e.V 
2. Kita Meister-Gerhard-Straße 9-11 im Stadtteil Neustadt/Süd, Träger Kath. Ki rchengemeinde 
Herz-Jesu 
3. Kita Apostelnkloster 4 im Stadtteil Altstadt/Nord, Träger Kath. Kirchengemeinde St. Aposteln 
(Beantragung als Verbundfamilienzentrum mit der Kita Am Pantaleonsberg und Kita An St. 
Groß Martin) 
4. Kita Schlehdornweg 5 im Stadtteil Junkersdorf, Träger Stadt Köln 
5. Kita Langenbergstraße 142 im Stadtteil Blumenberg, Träger Stadt Köln. 
6. Kita Auf dem Streitacker 32 im Stadtteil Gremberghoven, Träger Kleine Riesen Nord gGmbH 
7. Kita Lustheider Straße 35 im Stadtteil Vingst, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 
8. Kita Porzer Str. 72 im Stadtteil Rath/Heumar, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 
9. Kita De Gaspari-Str. 2a im Stadtteil Neubrück, Träger Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH 
10. Kita Deutz-Mülheimer-Straße 133 im Stadtteil Mülheim, Träger Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH 
 
Mit den 10 neuen Kindertageseinrichtungen werden seitens des Landes im Kindergartenjahr 2019/20 
insgesamt 140 Familienzentren in Köln gefördert. 
 
b) Die folgenden 4 bestehenden Familienzentren und Verbünde mit einem zusätzlichen Kon-
tingent zu versehen: 
 
1. Familienzentrum Schumacherring 1 im Stadtteil Bocklemünd/Mengenich, Träger Kath. Ki r-
chengemeindeverband Bocklemünd/Mengenich und Vogelsang, 4 Verbundpartner. 
2. Familienzentrum Wilensteinweg 15 im Stadtteil Bilderstöckchen, Träger Kath. Kirchengemein-
deverband Nippes/Bilderstöckchen, 5 Verbundpartner. 
Jugendhilfeausschuss 02.07.2019

2 
3. Familienzentrum Gothaer Platz 2 im Stadtteil Höhenberg, Träger Stadt Köln, 3 Verbun d-
partner. 
4. Familienzentrum An St. Adelheid 3 im Stadtteil Neubrück, Träger Kath. Kirchengemeindever-
band Am Heumarer Dreieck, 5 Verbundpartner.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Nach § 16 in Verbindung mit § 21 Abs. 5 bis 7 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sind Familienzentren 
Kindertageseinrichtungen, die über die regulären Aufgaben des Gesetzes hinaus in besonderer Wei-
se Kinder und deren Familien fördern und unterstützen, zum Beispiel über Informations - und Bera-
tungsangebote und Vernetzung von Hilfsangeboten. Auch im Hinblick auf die Betreuung von Flücht-
lingskindern kommt den Familienzentren eine besondere Bedeutung zu. 
 
Familienzentren werden mit 13.000 Euro Landesmitteln pro Kindergartenjahr gefördert. Familienzen-
tren in Stadtgebieten mit erhöhtem Armuts - und Bildungsrisiko erhalten 14.000 Euro Landesmittel. 
Für die Festleg ung einer zusätzlichen Förderfähigkeit legt die Jugendhilfeplanung sozialraum - und 
einrichtungsbezogene Kriterien zugrunde (siehe unten). 
 
Mit Schreiben vom 06.03.2019 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des 
Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass im Kindergartenjahr 2019/20 landesweit weitere 150 
neue Familienzentren gefördert werden. Der Stadt Köln wurde ein Kontingent von 9 neuen Familien-
zentren zugewiesen. Der Ausbau der Familienzentren soll wie bisher vorrangig in Gebieten mit einem 
erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko erfolgen, bei entsprechenden Bedarfslagen können neue Famili-
enzentren auch in anderen Stadtteilen etabliert werden. 
Um ein ausreichendes Angebot für Familien in benachteiligten Stadtteilen zu ermöglichen u nd dem 
erhöhten Unterstützungs- und Kooperationsbedarf gerecht werden zu können, können seit dem Kin-
dergartenjahr 2018/19 auch Verbünde mit 3 Verbundpartnern einen doppelten Zuschuss erhalten. 
Dies ist für Verbünde in Stadtteilen außerhalb benachteiligter Gebiete nur ab 4 Verbundpartnern mög-
lich. 
 
In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung und den Vertreterinnen und Vertretern der 
Spitzenverbände im AK 80 Kindertagesbetreuung wurden Kriterien gestützt und einvernehmlich die 
Kindertageseinrichtungen ausgewählt, die sich neu zu Familienzentren weiter entwickeln und en t-
sprechend die Förderkontingente des Landes erhalten sollen. Zusätzlich zu den 9 neuen Kontingen-
ten standen 5 Kontingente aus den Vorjahren ( durch Austritte aus dem aktuellen Zertifizierungsver-
fahren, bzw. keine erneute Re -Zertifizierung bestehender Familienzentren und nicht verwendeter 
Kontingente aus den Vorjahren), d.h. insgesamt 14 Kontingente zur Neuverteilung zur Verfügung. 
 
1. Neue Familienzentren 
 
Hauptkriterium bei der Auswahl von Kindertagesstätten, die sich neu zu Familienzentren entwickeln, 
ist der Standort in Gebieten mit besonderem Armuts- und Bildungsrisiko.  
Außerdem sollen nach Ansicht der Verwaltung in Abstimmung mit dem AK 80 Kindertagesbetreuung 
auch Kindertageseinrichtungen in Stadtteilen gefördert werden, in denen es bislang keine Familie n-
zentren und/oder einen Verbundpartner eines Familienzentrums gibt. 
 
Mit den folgenden 5 Kindertagesstätten werden diese Kriterien erfüllt: 
 1 Kindertagesstätte kann im Stadtteil Gremberghoven an den Start gehen, in dem es bislang kein 
Familienzentrum gibt. 
 1 Kindertagesstätte im Stadtteil Blumenberg weist mit über 40% einen hohen Anteil an beitrags-
freien Kindern aufgrund eines niedrigen Elterneinkommens auf und erfüllt das Kriterium des Aus-

4 
baus in Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderarmut (siehe Punkt 3). 
 3 Kindertagesstätten in Vingst, Neubrück und Mülheim erfüllen das Kriterium des Ausbaus in 
Stadtteilen mit überdurchschnittlicher Kinderarmut (siehe Punkt 3). 
 
Zudem haben 5 Kinde rtagesstätten in Neustadt/Süd, Altstadt/Nord, Junkersdorf und Rath/Heumar 
Interesse signalisiert, sich zu einem Familienzentrum zu entwickeln, was nach Ansicht der Verwaltung 
unterstützt werden soll. 
 
Weitere Interessensbekundungen lagen nicht vor. Somit k onnten 10 neue Familienzentren ausg e-
wählt werden. 
 
2. Familienzentren mit zusätzlichen Kontingenten 
 
Eine Vielzahl der bestehenden Familienzentren arbeitet in Verbünden mit anderen Kindertagesstä t-
ten. Dies erfordert zwar einen höheren Koordinierungsaufwand, aber gleichzeitig können die Angebo-
te dadurch breiter aufgestellt werden und mehr Familien profitieren davon. Wie schon im Kindergar-
tenjahr 2018/19 sollen die Verbünde auch im 2019/20 die Möglichkeit bekommen, mit einem zweiten 
Kontingent ihre Arbeit zu optimieren. 
 
Die Kindertagesstätten der 4 Verbünde, die Bedarf angemeldet haben und die in Abstimmung mit den 
Trägern im AK 80 je ein weiteres Kontingent erhalten sollen, befinden sich alle in Stadtteilen mit e i-
nem erhöhten Armuts- und Bildungsrisiko, auch der Verbund mit 3 Partnern, der dieses Kriterium auf 
jeden Fall erfüllen muss, um ein zweites Kontingent zu erhalten. 
 
3. Zuschusshöhe für Neuzertifizierungen 
 
Folgende Kriterien wurden für die Zuschusshöhe von 13.000 Euro oder 14.000 Euro festgelegt. Eine 
erhöhte Landesförderung soll beantragt werden: 
 
 Wenn der Anteil der Kinder in der betreffenden Kindertageseinrichtung, die aufgrund von Trans-
ferleistungsbezug oder Köln-Pass beitragsbefreit sind, höher als 40% damit überdurchschnittlich 
hoch ist (einrichtungsbezogenes Kriterium). 
 Wenn sich die Kita in einem Stadtteil mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit SGB 
II-Bezug unter 6 Jahren befindet (sozialräumliches Kriterium).  
 Wenn sich die Kita in einem Stadtteil befindet, der über die Förderprogramme ESF / EFRE geför-
dert wird, da dies nur in Stadtgebieten mit besonderer Benachteiligung möglich ist. Hierunter fal-
len alle Stadtteile des Programms „Lebenswerte Veedel“ (sozialräumliches Kriterium). 
 
Mindestens einer dieser Indikatoren muss für den Zusch uss in Höhe von 14.000 € erfüllt sein. Die 
Voraussetzung für die Zuschusshöhe von 14.000 € ist auch gegeben, wenn das Familienzentrum mit 
einem Verbundpartner zusammenarbeitet, der eines der 3 genannten Kriterien erfüllt.  
 
a. Neue Familienzentren 
 
Von den 10 neuen Familienzentren erfüllen 5 die Voraussetzungen für eine Förderung mit 14.000 
Euro.

5 
Einrichtungs-
bezogenes 
Kriterium
Nr. Stadtteil  Anschrift Trägername
Stadtteil bislang 
ohne Familien-
zentrum/Verbund-
partner
Anteil der Kinder 
in EK1 über 40% 
(Stand: Dez. 
2014)
überdurchschnitt-
licher Anteil Bezug 
SGB II U6 (Stand: 
31.12.2018)
Förderung 
nach ESF / 
EFRE
Zuschusshöhe
1 102 / Neustadt/Süd Aachener Str. 114 Z.E.B.R.A e.V.  -  -  -  - 13.000 €
2 102 / Neustadt/Süd Meister-Gerhard-Str. 9-11 Kath. Kirchengemeinde Herz-
Jesu  -  -  -  - 13.000 €
3 103 / Altstadt/Nord Apostelnkloster 4 Kath. Kirchengemeinde St. 
Aposteln  -  -  -  - 13.000 €
4 306 / Junkersdorf Schlehdornweg 5 Stadt Köln  -  -  -  - 13.000 €
5 610 / Blumenberg Langenbergstr. 142 Stadt Köln  - √  - √ 14.000 €
6 704 / Gremberghoven Auf dem Streitacker 132 Kleine Riesen Nord gGmbH √  - √ √ 14.000 €
7 803 / Vingst Lustheider Str. 35 Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH  -  - √ √ 14.000 €
8 808 / Rath/Heumar Porzer Str. 72 Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH  -  -  -  - 13.000 €
9 809 / Neubrück De-Gaspari-Str. 2 Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH  -  - √ √ 14.000 €
10 901 / Mülheim Deutz-Mülheimer-Str. 
133
Fröbel Bildung und Erziehung 
gGmbH  -  - √ √ 14.000 €
Sozialräumliche Kriterien
 
 
Mit den 10 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2019/20 steigt das Angebot auf insgesamt 140 
Familienzentren in Köln. 
 
b. Kontingenterhöhungen 
 
Ein zusätzliche Kontingent für einen Verbund hat immer eine Förderhöhe von 13.000 €. 
 
Einrichtungs-
bezogenes 
Kriterium
Nr. Stadtteil Familienzentrum  Anschrift Trägername Anzahl Ver-
bundpartner
Anteil der Kinder 
in EK1 über 40% 
(Stand Dez. 2014)
überdurchschnitt-
licher Anteil 
Bezug SGB II U6 
(Stand: 31.12.2018)
Förderung 
nach ESF / 
Efre
Zuschusshöhe
1 405 / Bocklemünd/Mengenich Schumacherring 1
Kath. Kirchengemeindeverband 
Bocklemünd/Mengenich und 
Vogelsang
4 √ √ √ 13.000 €
2 507 / Bilderstöckchen Wilensteinweg 15 Kath. Kirchengemeindeverband 
Nippes/Bilderstöckchen 5 √ √ √ 13.000 €
3 804 / Höhenberg Gothaer Platz 2 Stadt Köln 3 √ √ √ 13.000 €
4 809 / Neubrück An St. Adelheid 3 Kath. Kirchengemeindeverband 
Am Heumarer Dreieck 5 √ √ √ 13.000 €
Sozialräumlichs Kriterien

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1643/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.06.2019
Erstellt
08.05.2019 15:09