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AN/0599/2025

Neuplanung der Niehler Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 08.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 22.05.2025, TOP 8.1.3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

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BV Beschluss Niehlerstr-Anlage

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

6394 Zeichen

Die Grünen 
Gut/Klimafreunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 08.05.2025 
AN/0599/2025 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Neuplanung der Niehler Straße 
-  Gemeinsamer Antrag von Grünen und Gut & Klimafreunden - 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Niehler Straße ist von der Inneren Kanalstraße bis zur Sebastianstraße neu zu pla-
nen. Ziel soll eine sichere Fuß- und Radverkehrsachse sein. Bei der Neuplanung sollen 
folgende Vorgaben berücksichtigt werden:  
1.1. durchgehend baulich getrennter oder geschützter Fahrradweg von mind. 2,50 m 
Breite (siehe Abbildung 1) entweder als Radweg auf der Nebenanlage bzw. auf dem 
Gehweg oder als baulich getrennter bzw. geschützter Radweg auf der Fahrbahn; 
möglichst durchgängige Umsetzung einer dieser Führungen.  
1.2. Durchgehende Gehwegbreite von möglichst 2,50 m gemäß R-FGÜ (2001). 
1.3. Für den Bereich der Niehler Straße zwischen Weidenpescher Straße und Einmün-
dung der Graditzstraße wird der Radweg in nördliche Richtung auf der Fahrbahn ge-
führt. Das Längsparken auf der westlichen Seite wird entfernt und die freiwerdende 
Fläche dem Radweg und der Fahrbahn zugeschlagen. 
1.4. Konsequenter Rück-/Abbau aller Verkehrsinseln, mehrspurigen MIV-Fahrstreifen, 
Abbiegespuren und Ampelanlage (Ausnahme: Kreuzung mit Ampelanlage an Fried-
rich-Karl-Str./Niehler Str.). 
1.5. Anstelle der Lichtsignalanlagen (Ampeln) sind FGÜs (Zebrastreifen) und Kreisel als 
mögliche Alternativen zu bevorzugen. 
1.6. Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit dem grundsätzlichen Prinzip den Platz zu-

- 2 - 
 
erst dem Fußverkehr, dann dem Radverkehr, dann dem MIV und dann dem ruhen-
den Verkehr zuzuordnen. 
1.7. Nutzung städtebaulicher Gestaltungselemente um Gehwegparken konsequent zu 
verhindern (z. B. Durch Hochbeete, Sitzgelegenheiten, Bäume, Fahrradabstellanla-
gen etc., vgl. Abbildungen 1 und 4). 
1.8. Elemente der Schwammstadt sind in die Planung zu integrieren (Baumpflanzungen 
inkl. Hydranten zur Bewässerung, Entsiegelungsmaßnahmen, siehe Abbildungen 3 
und 4). 
1.9. Einbeziehungen von AnwohnerInnen und sozialen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, 
Senioreneinrichtungen bei der Gestaltung der Freiräume. 
1.10. Beteiligung der/des Fußverkehrs- und Radverkehrsbeauftragten bei der Planung 
und des Runden Tischs Fuß-/Radverkehr Nippes. 
 
Hierzu soll die Verwaltung eine entsprechende Vorlage vorbereiten und der Bezirksvertre-
tung zur Verabschiedung vorlegen. 
 
 
 
2. Alle alten Beschlüsse zur Niehler Straße (siehe nachfolgende Tabelle) sind unverzüglich 
aufzuheben. 
 
 
Nr Sitzungsdatum / TOP TITEL Hyperlink  
1 15.03.2007 8.1.2 Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich 
der Kreuzung Niehler Straße,  
Weidenpescher Straße, Nesselrodestraße, 
Drosselweg und Niehler Kirchweg.  
Antrag der KBB/FDP-Fraktion  
  
2 25.10.2007 8.1.12 Fahrradweg Niehler Straße zwischen Fried-
rich-Karl-Straße und Innere Kanalstraße 
  
3 11.03.2010 8.1.7 Ausleuchtung der Friedrich-Karl-Straße (zwi-
schen Niehler Kirchweg und Neusser Straße) 
  
4 26.09.2013 8.1.9 Parkpalette an der Niehler Straße  https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__kto
nr=151564 
5 30.01.2014 8.1.2 Weitere Umgestaltung der Niehler Straße https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=44023&search=1 
6 03.09.2015 8.1.2 Fahrradschutzstreifen Niehler Straße  https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=53881&search=1 
7 03.09.2015 8.1.10 Umgestaltung der Kreuzung Niehler 
Straße/Niehler Kirchweg/Weidenpescher 
Straße 
https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=53886&search=1 
8 03.12.2015 8.1.8 Niehler Straße: Verlegung der Parkplätze 
auf der Niehler Straße vom Bürgersteig auf 
die Straße 
https://ratsinforma-
tion.stadt-

- 3 - 
 
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=55581&search=1 
9 28.03.2019 8.1.3 Fahrradnadeln Niehler Straße/Schenken-
dorfstraße 
https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=86300&search=1 
10 05.12.2019 8.1.1 Entsiegelung von Flächen https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=91951&search=1 
 
Begründung:  
 
Die Niehler Straße gehört neben der Neusser Straße, der Kempener Straße und der Amster-
damer Straße zu den vier zentralen Magistralen des Stadtbezirks Nippes. Während die Ams-
terdamer Straße weiterhin vorrangig dem Autoverkehr dienen soll, sollen die Neusser Straße 
und die Kempener Straße insbesondere den Fußverkehr stärken und anschließend den Rad-
verkehr berücksichtigen. 
Die Niehler Straße bietet aufgrund ihres breiten Straßenquerschnitts optimale Voraussetzun-
gen, zur wichtigsten Radverkehrsverbindung im Stadtteil Nippes zu werden. Dafür sind je-
doch breite und sichere Radwege erforderlich. Der notwendige Platz ist vorhanden – es fehlt 
lediglich der entsprechende Beschluss. 
Darüber hinaus befindet sich die Niehler Straße insgesamt in einem desolaten Zustand. Die 
Fahrbahndecke ist brüchig, und Markierungen sind an vielen Stellen kaum noch sichtbar. Zu-
dem stellt die derzeitige Verkehrssituation eine erhebliche Gefahr für Radfahrende dar: Bei 
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h müssen sie teilweise im Mischverkehr 
fahren, da keine durchgängige Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist. Gleichzeitig wird das 
Falschparken auf Radwegen durch das Ordnungsamt der Stadt Köln nicht konsequent ge-
ahndet, sodass es zu permanenten Behinderungen kommt (siehe Abb. 8 und 9). 
Auch für Fußgänger*innen ist die aktuelle Situation untragbar. Illegales Parken und unzu-
reichende Kontrollen des ruhenden Verkehrs verhindern eine barrierefreie Nutzung des Geh-
wegs. Insbesondere Eltern mit Kinderwagen sowie Menschen mit Rollatoren oder im Roll-
stuhl sind dadurch massiv eingeschränkt (siehe Abb. 5-13). Diese Zustände widersprechen 
der UN-Behindertenrechtskonvention und müssen dringend verbessert werden. 
Um die Mobilitätsziele der Stadt Köln für eine nachhaltige und klimafreundliche Verkehrsent-
wicklung zu erreichen, sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die die Qualität für den Fuß- 
und Radverkehr erheblich verbessern. 
 
 
 
Gez. Robert Spieß      Gez. Bela Schlieper

Sachstandsbericht BV

5276 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0599/2025
Stand: 16.07.2025 
Sachstandsbericht  
Neuplanung der Niehler Straße 
-  Gemeinsamer Antrag von Grünen und Gut & Klimafreunden - 
Beschluss: 
 
1. Die Niehler Straße ist von der Inneren Kanalstraße bis zur Sebastianstraße neu zu planen. 
Ziel soll eine sichere Fuß- und Radverkehrsachse sein. Bei der Neuplanung sollen fol-
gende Vorgaben berücksichtigt werden:  
 
1.1. durchgehend baulich getrennter oder geschützter Fahrradweg von mind. 2,50 m 
Breite (siehe Abbildung 1) entweder als Radweg auf der Nebenanlage bzw. auf dem 
Gehweg oder als baulich getrennter bzw. geschützter Radweg auf der Fahrbahn; 
möglichst durchgängige Umsetzung einer dieser Führungen.  
1.2. Durchgehende Gehwegbreite von möglichst 2,50 m gemäß R-FGÜ (2001). 
1.3. Für den Bereich der Niehler Straße zwischen Weidenpescher Straße und Einmün-
dung der Graditzstraße wird der Radweg in nördliche Richtung auf der Fahrbahn ge-
führt. Das Längsparken auf der westlichen Seite wird entfernt und die freiwerdende 
Fläche dem Radweg und der Fahrbahn zugeschlagen. 
1.4. Konsequenter Rück-/Abbau aller Verkehrsinseln, mehrspurigen MIV-Fahrstreifen, Ab-
biegespuren und Ampelanlage (Ausnahme: Kreuzung mit Ampelanlage an Friedrich-
Karl-Str./Niehler Str.). 
1.5. Anstelle der Lichtsignalanlagen (Ampeln) sind FGÜs (Zebrastreifen) und Kreisel als 
mögliche Alternativen zu bevorzugen. 
1.6. Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit dem grundsätzlichen Prinzip den Platz zuerst 
dem Fußverkehr, dann dem Radverkehr, dann dem MIV und dann dem ruhenden 
Verkehr zuzuordnen. 
1.7. Nutzung städtebaulicher Gestaltungselemente um Gehwegparken konsequent zu ver-
hindern (z. B. Durch Hochbeete, Sitzgelegenheiten, Bäume, Fahrradabstellanlagen 
etc., vgl. Abbildungen 1 und 4). 
1.8. Elemente der Schwammstadt sind in die Planung zu integrieren (Baumpflanzungen 
inkl. Hydranten zur Bewässerung, Entsiegelungsmaßnahmen, siehe Abbildungen 3 
und 4). 
1.9. Einbeziehungen von AnwohnerInnen und sozialen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, 
Senioreneinrichtungen bei der Gestaltung der Freiräume. 
1.10. Beteiligung der/des Fußverkehrs- und Radverkehrsbeauftragten bei der Planung und 
des Runden Tischs Fuß-/Radverkehr Nippes. 
  
Hierzu soll die Verwaltung eine entsprechende Vorlage vorbereiten und der Bezirksvertretung 
zur Verabschiedung vorlegen. 
 
2. Alle alten Beschlüsse zur Niehler Straße (siehe nachfolgende Tabelle) sind unverzüglich

2 
 
aufzuheben. 
 
Nr Sitzungsdatum / TOP TITEL Hyperlink  
1 15.03.2007 8.1.2 Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich 
der Kreuzung Niehler Straße,  
Weidenpescher Straße, Nesselrodestraße, 
Drosselweg und Niehler Kirchweg.  
Antrag der KBB/FDP-Fraktion  
  
2 25.10.2007 8.1.12 Fahrradweg Niehler Straße zwischen Fried-
rich-Karl-Straße und Innere Kanalstraße 
  
3 11.03.2010 8.1.7 Ausleuchtung der Friedrich-Karl-Straße (zwi-
schen Niehler Kirchweg und Neusser Straße) 
  
4 26.09.2013 8.1.9 Parkpalette an der Niehler Straße  https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/to0050.asp?__kto
nr=151564 
5 30.01.2014 8.1.2 Weitere Umgestaltung der Niehler Straße https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=44023&search=1 
6 03.09.2015 8.1.2 Fahrradschutzstreifen Niehler Straße  https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=53881&search=1 
7 03.09.2015 8.1.10 Umgestaltung der Kreuzung Niehler 
Straße/Niehler Kirchweg/Weidenpescher 
Straße 
https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=53886&search=1 
8 03.12.2015 8.1.8 Niehler Straße: Verlegung der Parkplätze 
auf der Niehler Straße vom Bürgersteig auf 
die Straße 
https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=55581&search=1 
9 28.03.2019 8.1.3 Fahrradnadeln Niehler Straße/Schenken-
dorfstraße 
https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=86300&search=1 
10 05.12.2019 8.1.1 Entsiegelung von Flächen https://ratsinforma-
tion.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvo
nr=91951&search=1 
 
3. Die Verwaltung wird ferner aufgefordert, unabhängig von den Planungen zur Neusser 
Straße auf der gesamten Niehler Straße nördlich der Inneren Kanalstraße kurzfristige Ver-
besserungen insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit für den Fahrradverkehr vorzuneh-
men. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung wird den aktuellen Beschluss bei der Neuplanung für die Niehler Straße be-
rücksichtigen.

3 
 
In Absprache mit der Bezirksvertretung Nippes bearbeitet die Verwaltung zurzeit die folgen-
den Maßnahmen 
- Neusser Straße (Strecke) im Abschnitt von Niehler Kirchweg bis Kempener Straße, 
- Kreisverkehr Neusser Straße/Kempener Straße/Auerstraße 
einschl. dem Anschlussbereich bis in Höhe der Lohsestraße. 
Die Planung für die Niehler Straße im Abschnitt von Lis-Böhle-Park bis Xantener Straße ruht 
derzeit. 
 
Nächste Schritte: 
Wie mit der Bezirksvertretung Nippes ebenfalls vereinbart, wird die Verwaltung die Planung 
für die Niehler Straße im Anschluss an die Planung zu der Neusser Straße (Strecke) weiter 
inhaltlich bearbeiten. Auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage zu der Niehler Straße 
wird die bisherige Vorentwurfsplanung überarbeitet. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: IV. Quartal 2028

BV Beschluss Niehlerstr-Anlage

1631 Zeichen

Anlage Niehler Straße 
 
Abb. 1 Beispiel für die Vision für die Niehler Straße in Köln 
 
 
Abb. 2 Verkehrsversuch mit einem Pop-Up Radweg  
 
Foto: Wikipedia.com

Abb. 3 Beispiel von Schwammstadtelement 1 
 
Foto: harvestingrainwater.com 
 
Abb. 4 Beispiel von Schwammstadtelement 2 
 
Foto: cuulbox 3 zu O Landschaftsarchitektur

Abb. 5 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Florastraße (Tag) 
 
Foto: Deniz Ertin  
Abb. 6 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Florastraße (Nacht) 
 
Foto: Deniz Ertin  
Abb. 7 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Florastraße (Nacht)

Foto: Deniz Ertin  
 
Abb. 8 Zugeparkter Radweg und falsch abgestelltes Verkehrsschild auf dem Radweg Niehler Straße Ecke Friedrich-Karl-
Straße 
 
Foto: Wolfgang Kissenbeck

Abb. 9 Zugeparkter Radweg auf der Niehler Straße Ecke Friedrich-Karl-Straße als Dauerzustand 
  
Foto: Deniz Ertin  
 
Abb. 10 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Kuenstraße 1

Foto: Deniz Ertin  
Abb. 11 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Kuenstraße 2 (Dauerzustand) 
 
 
Foto von links: Horst Thelen Foto von rechts:  Deniz Ertin  
 
Abb. 12 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Kuenstraße 3 (gegenüber)

Foto: Deniz Ertin  
 
Abb. 12 Illegales Gehwegparken auf der Niehler Str. Ecke Beulsweg 
 
Foto: Deniz Ertin

Abb. 14 Starkregen 2021 Niehler Straße Ecke Blücherstr. 
 
Foto: Martin Esch  
 
Abb. 15 Niehler Straße Ecke Blücherstr versiegelte Fläche zum entsiegeln 
 
Foto: Martin Esch

Abb. 16 Niehler Straße zwischen Xantener und Namibia Straße mit versiegelter Fläche zum entsiegeln 
 
Foto: Martin Esch

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Sebastianstraße
  • Weidenpescher Straße
  • Niehler Straße
  • Nesselrodestraße
  • Neusser Straße
  • Kempener Straße
  • Xantener Straße
  • Niehler Kirchweg
  • Kirchweg
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Innere Kanalstraße 3
  • Blücherstraße
  • Florastraße
  • Auerstraße
  • Lohsestraße
  • Drosselweg
  • Kuenstraße 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0599/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
08.05.2025
Erstellt
08.05.2025 09:42