V/0464/2012
Programm "Verbesserungen an Haltestellen " für 2013/2014
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Prioritätenliste 2013-2014
5895 Zeichen
61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2013/2014 08.06.2012 lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ BE Bemerkung Förderung 1 Johannisstraße Aegidiimarkt Picassomuseum M neu 2969 ja nach Landesmuseum, 2012 Linie 10 Z 2013 ÖPNV §12 2 Aegidiistraße Aegidiimarkt C Königstraße M vorh. 1085 Linie 2,10 Z 2013 ÖPNV §12 3 Dorbaumstraße Drostestraße Kirschgarten O vorh. 66 mit Radweg Linie 2,10 Z 2013 ÖPNV §12 4 Ter-Borch-Straße Hülsenbusch Sporthalle Berg Fidel Hi vorh. 405 2013 ÖPNV §11 5 Ter-Borch-Straße Hülsenbusch Drachterstraße Hi vorh. 391 2013 ÖPNV §11 6 Industrieweg Westfalen AG Stadtwerke M vorh. 6 verlegte Haltestelle 2013 ÖPNV §11 7 Industrieweg Westfalen AG Fundfahrradstation M n.vorh. 13 verlegte Haltestelle 201 3 ÖPNV §11 8 Hensenstraße Twenteweg Gescherweg W vorh. 701 Anregung 66 2013 ÖPNV §11 9 Tondernstraße Schlüterstraße Sportpark W vorh. 33 2013 ÖPNV §11 10 Am Angelkamp Twenhövenweg Haus Angelmodde SO vorh. 41 2013 ÖPNV §11 11 Zum Häpper Amelsbüren Kirche Davertstraße HI n. vorh. 83 Standortfrage prüfen 2013 ÖPN V §11 12 Zum Häpper Amelsbüren Kirche Amelsbüren Schule HI n. vorh. 2013 ÖPNV §11 13 Aegidiistraße Schützenstraße Aegidiimarkt M vorh. 160 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 14 Aegidiistraße Schützenstraße Bismarckallee M n.vorh. 196 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 15 Kappenberger Damm Werneweg Brunnenweg M vorh. 151 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 16 Kappenberger Damm Brunnenweg Duesbergpark M vorh. 105 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 17 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Huberstraße M 44 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 18 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Bischopinkstraße M 57 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. Z 201 4 ÖPNV §12 19 Rüschhausweg Rüschhausweg Asbeckweg W vorh. 904 vsl. 2014 ÖPNV §11 20 Rüschhausweg Rüschhausweg Südlohnweg W vorh. 1150 vsl. 2014 ÖPNV §11 21 Toppheideweg Rüschhausweg Heekweg W n.vorh. vsl. 2014 ÖPNV §11 22 Grevener Straße Dreizehnerstraße Meßkamp M 760 vsl. 2014 ÖPNV §11 23 Grevener Straße Dreizehnerstraße Ermlandweg M 770 vsl. 2014 ÖPNV §11 24 Hoher Heckenweg Rumphorstweg Hoher Heckenweg M 316 Anregung 66 vsl. 2014 ÖPNV §11 Universitätsstraße Krummer Timpen Aegidiimarkt M 954 Anr egung KIB Geiststraße Geiststraße Hochstraße M n. vorh. 190 ja M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße beide FR M n. vorh. 151/129 ja M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion beide FR M n. vorh. 14 8/129 ja Weseler Straße An der Hansalinie Heroldstraße W Wall 146 Grevener Straße Ermlandweg Am Burloh N n. vorh. 116 Auf der Woort Davertstraße Amelsbüren Bahnhof HI n. vor h. 101 Maikottenweg Frauenburgstraße Zum guten Hirten O vorh. 8 5 Tilbecker Straße Pantaleonstraße Pienersallee W n. vorh . 85 Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße beide FR W 81/79 Anlieger Altenberger Straße Hägerstraße beide FR W vorh. 78/29 ja A nregung BV West Gartenstraße Hörstertor Kolpingstraße M Wall 69 ja Baumaßn ahme 66 Corrensstraße Wilhelm-Klemm-Straße Coesfelder Kreuz W 6 4 Adenauerallee Goldene Brücke Aegidiitor M 46 Anregung KI B Tilbecker Straße Roxel Hallenbad beide FR W n. vorh. 27/ 26 ja Wilkinghege Wilkinghege beide FR N 19 Anregung BV K.-v.G.-Ring Torminbrücke beide FR M/W 12/3 Anregung KIB Mariendorfer Straße Mariendorf West beide FR O 11/10 Anr .gehbehinderter Bürgerin Baumaßnahme EZ Einstiegszahlen BE Behinderten-/ Senioreneinrichtungen 1 61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2013/2014 08.06.2012 lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ BE Bemerkung Förderung Baumaßnahme Legdenweg Südlohnweg Gievenbeck Rüschhausweg W n. vorh. ja neue Ausstiegshaltestelle Rothenburg Picasso Museum Prinzipalmarkt M Friedrich-Ebert-Str Timmerscheidtstr. Augustastraße M Kappenberger Damm Inselbogen M Steinfurter Straße Kapuzinerstraße Steinfurter Straße M Kristiansandstraße Schulzentrum Rektoratsweg N Kristiansandstraße Schulzentrum Idenbrockplatz N Gelmerheide Gelmerheide Alfersheide O vorh. Zur Eckernheide Westerheide Gelmer O Düesbergweg St.Gottfriedkirche ? M Münsterstraße Ehrenmal beide FR SO frühestens 2015 Münsterstraße Klostermann/Sültemeyer beide FR SO frühes tens 2015 Münsterstraße Kurhaus beide FR SO frühestens 2015 Schmeddingstraße SchmeddingstraßeC Deipenfohr W vorh. zurückgestellt: Amelsbürener Straße Langestraße Rückertstraße HI Wall 17 9 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Langestraße Nimrodweg HI Wall 125 Bau maßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Rückertstraße Langestraße HI vorh. 1 66 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Rückertstraße Amelsbürener Straße HI neu 155 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Meesenstiege H I n. vorh. 133 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Rückertstraße HI n. vorh. 125 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Nimrodweg Baumaßnahme 66 FöRiStra Kanalstraße Kanalstraße Lublinring M ja Seniorenvertretu ng FöRiStra Kanalstraße Kanalstraße Maximilianstraße M ja Seniorenve rtretung FöRiStra Kanalstraße Maximilianstraße Kanalstraße M ja Anregung K IB FöRiStra Kanalstraße Maximilianstraße Neubrückentor M ja Anregung KIB FöRiStra Grevener Straße Kanonierplatz beide FR M 240/6 Gesamtmaß nahme FöRiStra Grevener Straße Dreifaltigkeitskirche Kanonierplatz M v orh. Gesamtmaßnahme FöRiStra Siemensstraße alle Haltestellen HI Gesamtmaßnahme FöRiStra Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Haus Angelmodde SO 11 0 Bindefrist Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Homannstraße SO vorh. 91 ja Bindefrist Angelmodder Weg Haus Angelmodde Angelmodde Kirche SO 70 Bindefrist Angelmodder Weg Haus Angelmodde Twenhövenweg SO 52 Binde frist Meckmannweg Buswende W vorh. 365 ja Pienersallee Bahnhaltepunkt Roxel beide FR W neu neu Förderung Einzelmaßnahme Förderung Einzelmaßnahme EZ Einstiegszahlen BE Behinderten-/ Senioreneinrichtungen 2
Beratungsverlauf
5799 Zeichen
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 11.09.2012
Andreas Lembeck 492-6041
Beratungsverlauf
öffentliche Vorlage V/0464/2012
„Programm "Verbesserungen an Haltestellen " für 2013/2014“
Beratungsfolge
Gremium Datum Beschluss
Bezirksvertretung Münster-Ost 23.08.2012 einstimmig beschlossen
Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen
04.09.2012 einstimmig beschlossen
Bezirksvertretung Münster-Mitte 04.09.2012 einstimmig geändert be-
schlossen
Bezirksvertretung Münster-West 06.09.2012 einstimmig beschlossen
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 11.09.2012 einstimmig beschlossen
Bezirksvertretung Münster-Südost 11.09.2012 einstimmig geändert be-
schlossen
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft
13.09.2012
Abweichende Beschlüsse
Bezirksvertretung Münster-Mitte 04.09.2012
Beschlusstext:
„I. Sachentscheidung:
1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden en t-
sprechend der Prioritätenliste vom 08.06.2012 für die Jahre 2013/2014 (= Anlage der
Originalniederschrift) mit folgender Änderung festgelegt:
„Die Maßnahmen 6 und 7 der Prioritätenliste werden zurückgestellt. Kostenmäßig pas-
sende Haltestellen im Stadtbezirk Mitte mit hohen Einstiegszahlen werden vorgezogen.“
2. Die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 1 -12) werden für das Programm „Verbesserungen
an Haltestellen 2013“ angemeldet.
3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13 – 24) werden die Planungen aufgenommen
und für das Programm 2014 vorbereitet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und- anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2013 57.000 § 12 ÖPNVG:
3 HSt. à 75%
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen
2013 270.000 § 11 II ÖPNVG:
Max. Betrag
pro Jahr
Zeile 13 Aufwendungen für sach- und
Dienstleistungen
2013 550.000
Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale
gem. § 11 II ÖPNVG refinanziert werden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass
Fördermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat
im Rahmen der Haushaltsatzung 2013 bereit gestellt werden.“
Bezirksvertretung Münster-Südost 11.09.2012
„I. Sachentscheidung:
1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden en t-
sprechend der Prioritätenliste vom 08.06.2012 für die Jahre 2013/2014 festgelegt.
2. Die Haltestellenstandorte (lf d. Nr. 1 -12) werden für das Programm „Verbesserungen
an Haltestellen 2013“ angemeldet.
3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13 – 24) werden die Planungen aufgenommen
und für das Programm 2014 vorbereitet.
4. In der A nlage, Seite 2 unter „zurückgestellt“ werden in den Zeilen 15 bis 18 in
der Spalte „Straße“ Angelmodder Weg in Angelstraße geändert.
In der Spalte „Bemerkung“ wird das Wort „Bindefrist“ gestrichen und wie folgt
ersetzt:
Zeile 15 Anregung BV v. 25.08.2009
Zeile 16 Anregung BV v. 13.11.2007
Zeile 17 Anregung BV v. 25.08.2009
Zeile 18 Anregung BV v. 25.08.2009
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und- anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2013 57.000 § 12 ÖPNVG:
3 HSt. à 75%
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen
2013 270.000 § 11 II ÖPNVG:
Max. Betrag
pro Jahr
Zeile 13 Aufwendungen für sach- und
Dienstleistungen
2013 550.000
Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale
gem. § 11 II ÖPNVG refinanziert werden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass
Fördermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat
im Rahmen der Haushaltsatzung 2013 bereit gestellt werden.“
Stellungnahme zu den abweichenden Beschlüssen
Die Haltestellen „Westfalen AG“ (Maßnahmen 6 und 7 der Vorlage V/064/2012) wurden im
April 2012 provisorisch südlich der Parkplatzzufahrt der Westfalen AG eingerichtet. Der Bus
kann den Hochbord des genutzten Parkstreifens nicht anfahren. Mit dem geplanten Umbau
soll die Nutzbarkeit der Haltestelle sichergestellt werden. Unter Berücksichtigung der gerin-
gen Fahrgastanzahl kann der Zurückstellung der Baumaßnahmen 6 und 7 durch die Verwal-
tung zugestimmt werden.
Bei einer Zurückstellung oder Wegfall von Maßnahmen durch Beschluss einer Bezirksvertre-
tung können diese nicht automatisch durch andere, bisher nicht priorisierte Standorte aus
dem jeweiligen Bezirk ersetzt werden, sondern müssen im weiteren Abwägungsprozess be-
zirksübergreifend geprüft werden, da nicht in jedem Förderjahr Standorte in allen Bezirken
und mit gleicher Anzahl berücksichtigt werden können. Zudem sind neben den Fahrgastzah-
len weitere Kriterien, wie anliegende Behinderten-, Senioren- oder soziale Einrichtungen zu
berücksichtigen, so dass auch Standorte mit geringeren Einstiegszahlen höher priorisiert
werden könnten.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen zwei Standorte aus dem Bezirk Mitte aus dem
Jahresprogramm für 2014 nach 2013 vorzuziehen und mit dem Programm für 2014/2015 die
Prioritätenliste entsprechend zu überarbeiten. Sobald die Überprüfung bezüglich der Kosten
und der Vorau ssetzungen für eine frühzeitigere Umsetzung für die möglichen alternativen
Standorte durch die Verwaltung erfolgt ist, wird die Bezirksvertretung darüber umgehend
informiert.
Den Änderungen der BV Südost kann gefolgt werden. Sie werden in die Liste eingearbeitet.
I. A.
gez. Lembeck
Beschlussvorlage
10743 Zeichen
V/0464/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Programm "Verbesserungen an Haltestellen " für 2013/2014 Beratungsfolge 23.08.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.09.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Beh inderungen Vorberatung 06.09.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.09.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden entspr e- chend der Prioritätenliste vom 08.06.2012 für die Jahre 2013/2014 festgelegt. 2. Die Haltestellenstandorte ( lfd. Nr. 1 -12) werden für das Programm „Verbesserungen an Haltestellen 2013“ angemeldet. 3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13 – 24) werden die Planungen aufgenommen und für das Programm 2014 vorbereitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und- anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 57.000 § 12 ÖPNVG: 3 HSt. à 75% Vorlagen-Nr.: V/0464/2012 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0464/2012 Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos- tenumlagen 2013 270.000 § 11 II ÖPNVG: Max. Betrag pro Jahr Zeile 13 Aufwendungen für sach - und Dienstleistungen 2013 550.000 Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV -Pauschale gem. § 11 II ÖPNVG refinanziert werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt st ehen, dass Fö r- dermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat im Rah- men der Haushaltsatzung 2013 bereit gestellt werden. Begründung: Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die soziale und berufliche Entwicklung jedes einzelnen. Bei einem Anteil von etwa 20 Prozent von Personen mit Mobilitätseinschränkungen an der Gesamtbevölkerung - dazu zählen zum Beispiel ältere Men- schen, körper- und wahrnehmungsbehinderte Menschen, Personen mit Kinderwagen oder auch mit schwerem Gepäck - wird die Bedeutung dieses Integrationsziels im Verkehrsbereich beson- ders deutlich. Für viele behinderte Menschen, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, ist die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs eine wichtige Grundlage, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Der barrierefreie Umbau und Neubau von Haltestellen ist eines der wichtigsten Themen, wenn es um die Schaffung einer "barrierefreien Mobilität im ÖPNV" geht. Gerade die Haltestellengestaltung ist ein wichtiger Aspekt, denn hier macht der Bestand gegenüber dem Neubau den Hauptanteil aus, d.h. es ist eine Nachrüstung notwendig. Und diese Nachrüstung bietet auch die Chance, die "Visitenkarte des ÖPNV" modern und kundenfreundlich neu zu gestalten. Dabei beinhalten die Verbesserungen sowohl die Ausstattung (Bordsteinhöhe, Bodenindikatoren, Witterungsschutz), als auch die Information (dynamische Anzeigen, akustische Ansagen). Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jahren etwa 460 Haltestellen und damit etwa 37% des Bestands barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau sieht dabei einen 16 cm hohen Niederflurbusbordstein und Blindenleitstreifen vor. Anregungen für Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der KIB, von der Politik und der Verwaltung eingebracht. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 Standortvorschläge vor, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maßnahmen in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen bei der Vor- habenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entsprechen. Damit dieses Kriterium erfüllt ist, wurden die geplanten Maßnahmen der Arbeitsgruppe V – Stadtplanung und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) in der Sitzung am 05.06.2012 vorgestellt und deren Zustimmung zum Programm eingeholt. Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen Standortvorschläge aus der KIB Fahrgastzahlen baulicher Zustand/Schadensfälle der Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen Synergieeffekte mit Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen Straßenerhaltungs- maßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des Kanalbaus integriert werden kön- nen - 3 - V/0464/2012 Wie in den Vorjahren sollen die bei der Stadt verbleibenden Eigenanteile an den anfallenden Kos- ten durch die Inanspruchnahme von Landesmitteln erheblich verringert werden: Zum überwiegenden Teil werden die Kosten aus Anteilen der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 II ÖPNVG refinanziert, die die Stadt selbst für Zwecke des ÖPNV einsetzen darf. Zudem besteht für ausgewählte Maßnahmen die Möglichkeit der Förderung gem. § 12 ÖPNVG durch den Zweckver- band NWL. Prioritäten für 2013: Die Planungen für die Maßnahmen, die aus der ÖPNV-Pauschale des Landes nach § 11 II ÖPNVG finanziert werden sollen, sehen 9 Haltestellenstandorte vor: Haltestellen „Hülsenbusch“, Ter-Borch-Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestellen „Westfalen AG“, Industrieweg, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Twenteweg“, Hensenstraße, stadteinwärts Haltestelle „Schlüterstraße“, Tondernstraße, stadteinwärts Haltestelle „Twenhövenweg“, Am Angelkamp, stadteinwärts Haltestellen „Amelsbüren Kirche“, Zum Häpper, stadteinwärts/stadtauswärts Durch die Refinanzierung dieser Maßnahmen sollen 80 % der anrechnungsfähigen Kosten ausge- glichen werden. Dazu werden diese Maßnahmen zum jährlichen Förderprogramm angemeldet, mit dem die Stadt die Landesmittel für Zwecke des ÖPNV vorrangig an Verkehrsunternehmen aus- kehrt oder für ihre eigenen ÖPNV-Maßnahmen verwendet. Das Programm „Verbesserung an Hal- testellen“ ist ein fester Bestandteil dieser Jahresprogramme. Sollten die verfügbaren Mittel den- noch nicht ausreichen, die angestrebte Refinanzierung im vollen Umfang zu ermöglichen, reduziert sich die Kostenerstattung im entsprechenden Verhältnis. Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für dieses Maßnahmenprogramm ist zeitlich abzustimmen auf die Vorgaben aus der Landesförderung und sollen innerhalb eines Kalenderjah- res erfolgen. Die Planungen für die Fördermaßnahmen nach ÖPNVG §12 sehen 3 Haltestellenstandorte vor: Haltestelle „Aegidiimarkt“, Johannisstraße, stadteinwärts Haltestelle „Aegidiimarkt“, Aegidiistraße, stadteinwärts Haltestelle „Drostestraße“, Dorbaumstraße, stadteinwärts Die Förderung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe. Die Fördererwartung beträgt dabei 75% der förderfähigen Kosten. Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für die Maßnahmen dieses Förderprogramms müssen nicht innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen, so dass hier eine zeitliche Flexibilität gege- ben ist. Die geplanten Haltestellenstandorte für 2013 wurden den beiden Finanzierungsmöglichkeiten zu- geordnet und sind aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsfristen und der Buslinienzuordnung im Förderprogramm ÖPNVG §12 untereinander nicht austauschbar. Das Tiefbauamt wird die Maßnahmen zum städtischen Jahresprogramm anmelden und den erfor- derlichen Förderantrag bei NML vorbereiten und fristgerecht einreichen. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat kann die Umsetzung der Maßnahmen (lfd. Nr. 1-12) ab dem III. Quartal 2013 erfolgen. Die fortlaufende Nummerierung der 12 Haltestellenstandorte in der Prioritätenliste (Anlage) für 2013 stellt keine Priorisierung der Standorte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. Prioritäten für 2014: Bei der Planung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen hat sich in den vergangenen Förder- jahren gezeigt, dass neben den Rahmenbedingungen der Förderanträge, der Zweckverband Nah- - 4 - V/0464/2012 verkehr Westfalen-Lippe benötigt z.B. ein Jahr vor dem Bewilligungszeitraum Angaben zu den zu beantragenden Maßnahmen und deren Kosten, auch die zahlreichen Planungs- und Baubeschlüs- se für die Umbaumaßnahmen die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Förderjahr zeitlich stark beeinflussen. Einige Maßnahmen mussten in das Folgejahr geschoben werden oder sind durch Beschluss entfallen. Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum jeweiligen Förder- und Umsetzungsjahr zukünftig sicherstellen zu können, wird daher erstmalig eine Festlegung der Prioritäten über zwei Jahre vor- gesehen. Die Prioritätenliste sieht für 2014 den barrierefreien Umbau an folgenden Haltestellen vor: Haltestellen „Schützenstraße“, Aegidiistraße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Werneweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts Haltestelle „Brunnenweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts Haltestellen „Bonhoefferstraße“, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestellen „Rüschhausweg“, Rüschhausweg und Toppheideweg, stadtein- wärts/stadtauswärts Haltestellen „Dreizehnerstraße“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Rumphorstweg“, Hoher Heckenweg, stadteinwärts Die fortlaufende Nummerierung in der Prioritätenliste (Anlage) stellt keine Priorisierung der Stand- orte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. Die Planungen für diese Standorte werden umgehend aufgenommen und die notwendigen Pla- nungs- und Baubeschlüsse frühzeitig eingeholt. Hierbei werden die Vorgaben des Rates zur Haushaltkonsolidierung, entsprechende Reduktionsvarianten vorzulegen, berücksichtigt. Diese Haltestellenstandorte sollen dann, entsprechend ihrem Planungsstand, in die Fortschreibung der Prioritätenliste für die Jahre 2014/2015 (geplante Beschlussvorlage III. Quartal 2013) einfließen. Sofern sich aus baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen Abweichungen von der beschlossenen Prioritätenliste (sh. lfd. Nr. 1-24 der Anlage) ergeben, werden die KIB und der ASSVW über den neuen Sachstand informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Prioritätenliste
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (98)
- Angelstraße
- Ter-Borch-Straße
- Hensenstraße
- Schlüterstraße
- Tondernstraße
- Johannisstraße
- Aegidiistraße
- Drostestraße
- Dorbaumstraße
- Schützenstraße
- Bonhoefferstraße
- Mecklenbecker Straße
- Dreizehnerstraße
- Grevener Straße
- Universitätsstraße
- Weseler Straße
- Isolde-Kurz-Straße
- Stefan-Zweig-Straße
- Adenauerallee
- Tilbecker Straße
- Mariendorfer Straße
- Augustastraße
- Kristiansandstraße
- Münsterstraße
- Rückertstraße
- Amelsbürener Straße
- Siemensstraße
- Pienersallee
- Angelmodder Weg
- Industrieweg
- Twenteweg
- Twenhövenweg
- Werneweg
- Kappenberger Damm
- Brunnenweg
- Rüschhausweg
- Rumphorstweg
- Hoher Heckenweg
- Maikottenweg
- Düesbergweg
- Meckmannweg
- Am Angelkamp
- Zum Häpper
- Am Burloh
- Bischopinkstraße
- Andreas-Hofer-Straße
- An der Hansalinie
- Frauenburgstraße
- Zum Guten Hirten
- Altenberger Straße
- Wilhelm-Klemm-Straße
- Timmerscheidtstraße
- Steinfurter Straße
- Schmeddingstraße
- Maximilianstraße
- Drachterstraße
- Haus Angelmodde
- Davertstraße
- Bismarckallee
- Krummer Timpen
- Pantaleonstraße
- Gartenstraße
- Kolpingstraße
- Corrensstraße
- Prinzipalmarkt
- Kapuzinerstraße
- Idenbrockplatz
- Zur Eckernheide
- Hülsenbusch
- Aegidiimarkt
- Toppheideweg
- Kirschgarten
- Huberstraße
- Geiststraße
- Hochstraße
- Heroldstraße
- Auf der Woort
- Hägerstraße
- Wilkinghege
- Rektoratsweg
- Alfersheide
- Langestraße
- Meesenstiege
- Kanalstraße
- Homannstraße
- Gescherweg
- Asbeckweg
- Südlohnweg
- Ermlandweg
- Legdenweg
- Rothenburg
- Inselbogen
- Westerheide
- Deipenfohr
- Nimrodweg
- Lublinring
- Heekweg
- Meßkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0464/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37