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V/0464/2012

Programm "Verbesserungen an Haltestellen " für 2013/2014

Vorlagen 19.06.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 13.09.2012, TOP 8.1

Prioritätenliste 2013-2014

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Beratungsverlauf

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Prioritätenliste 2013-2014

5895 Zeichen

61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2013/2014 08.06.2012 
lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ BE Bemerkung Förderung 
1 Johannisstraße Aegidiimarkt Picassomuseum M neu 2969 ja nach Landesmuseum, 2012 Linie  10  Z 2013 ÖPNV §12 
2 Aegidiistraße Aegidiimarkt C Königstraße M vorh. 1085 Linie 2,10 Z 2013 ÖPNV §12 
3 Dorbaumstraße Drostestraße Kirschgarten O vorh. 66 mit Radweg Linie 2,10  Z 2013 ÖPNV §12 
4 Ter-Borch-Straße Hülsenbusch Sporthalle Berg Fidel Hi vorh. 405 2013 ÖPNV §11 
5 Ter-Borch-Straße Hülsenbusch Drachterstraße Hi vorh. 391 2013 ÖPNV §11 
6 Industrieweg Westfalen AG Stadtwerke M vorh. 6 verlegte Haltestelle 2013 ÖPNV §11 
7 Industrieweg Westfalen AG Fundfahrradstation M n.vorh. 13 verlegte Haltestelle 201 3 ÖPNV §11 
8 Hensenstraße Twenteweg Gescherweg W vorh. 701 Anregung 66 2013 ÖPNV §11 
9 Tondernstraße Schlüterstraße Sportpark W vorh. 33 2013 ÖPNV §11 
10 Am Angelkamp Twenhövenweg Haus Angelmodde SO vorh. 41 2013 ÖPNV §11 
11 Zum Häpper Amelsbüren Kirche Davertstraße HI n. vorh. 83 Standortfrage prüfen 2013 ÖPN V §11 
12 Zum Häpper Amelsbüren Kirche Amelsbüren Schule HI n. vorh. 2013 ÖPNV §11 
13 Aegidiistraße Schützenstraße Aegidiimarkt M vorh. 160 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 
14 Aegidiistraße Schützenstraße Bismarckallee M n.vorh. 196 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 
15 Kappenberger Damm Werneweg Brunnenweg M vorh. 151 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 
16 Kappenberger Damm Brunnenweg Duesbergpark M vorh. 105 Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV §12 
17 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Huberstraße M 44 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. Z 2014 ÖPNV  §12 
18 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Bischopinkstraße M 57 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. Z 201 4 ÖPNV §12 
19 Rüschhausweg Rüschhausweg Asbeckweg W vorh. 904 vsl. 2014 ÖPNV §11 
20 Rüschhausweg Rüschhausweg Südlohnweg W vorh. 1150 vsl. 2014 ÖPNV §11 
21 Toppheideweg Rüschhausweg Heekweg W n.vorh. vsl. 2014 ÖPNV §11 
22 Grevener Straße Dreizehnerstraße Meßkamp M 760 vsl. 2014 ÖPNV §11 
23 Grevener Straße Dreizehnerstraße Ermlandweg M 770 vsl. 2014 ÖPNV §11 
24 Hoher Heckenweg Rumphorstweg Hoher Heckenweg M 316 Anregung 66 vsl. 2014 ÖPNV §11 
Universitätsstraße Krummer Timpen Aegidiimarkt M 954 Anr egung KIB 
Geiststraße Geiststraße Hochstraße M n. vorh. 190 ja 
M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße beide FR M n.  vorh. 151/129 ja 
M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion beide FR M n. vorh. 14 8/129 ja 
Weseler Straße An der Hansalinie Heroldstraße W Wall 146
Grevener Straße Ermlandweg Am Burloh N n. vorh. 116 
Auf der Woort Davertstraße Amelsbüren Bahnhof HI n. vor h. 101 
Maikottenweg Frauenburgstraße Zum guten Hirten O vorh. 8 5 
Tilbecker Straße Pantaleonstraße Pienersallee W n. vorh . 85 
Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße beide FR W 81/79 Anlieger 
Altenberger Straße Hägerstraße beide FR W vorh. 78/29 ja A nregung BV West 
Gartenstraße Hörstertor Kolpingstraße M Wall 69 ja Baumaßn ahme 66 
Corrensstraße Wilhelm-Klemm-Straße Coesfelder Kreuz W 6 4 
Adenauerallee Goldene Brücke Aegidiitor M 46 Anregung KI B 
Tilbecker Straße Roxel Hallenbad beide FR W n. vorh. 27/ 26 ja 
Wilkinghege Wilkinghege beide FR N 19 Anregung BV 
K.-v.G.-Ring Torminbrücke beide FR M/W 12/3 Anregung KIB
Mariendorfer Straße Mariendorf West beide FR O 11/10 Anr .gehbehinderter Bürgerin 
Baumaßnahme 
EZ    Einstiegszahlen 
BE   Behinderten-/ Senioreneinrichtungen 
1

61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2013/2014 08.06.2012 
lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ BE Bemerkung Förderung Baumaßnahme 
Legdenweg Südlohnweg Gievenbeck Rüschhausweg W n. vorh. ja neue Ausstiegshaltestelle 
Rothenburg Picasso Museum Prinzipalmarkt M
Friedrich-Ebert-Str Timmerscheidtstr. Augustastraße M
Kappenberger Damm Inselbogen M
Steinfurter Straße Kapuzinerstraße Steinfurter Straße M
Kristiansandstraße Schulzentrum Rektoratsweg N
Kristiansandstraße Schulzentrum Idenbrockplatz N
Gelmerheide Gelmerheide Alfersheide O vorh. 
Zur Eckernheide Westerheide Gelmer O
Düesbergweg St.Gottfriedkirche 
? M
Münsterstraße Ehrenmal beide FR SO frühestens 2015 
Münsterstraße Klostermann/Sültemeyer beide FR SO frühes tens 2015 
Münsterstraße Kurhaus beide FR SO frühestens 2015 
Schmeddingstraße SchmeddingstraßeC Deipenfohr W vorh. 
zurückgestellt: 
Amelsbürener Straße Langestraße Rückertstraße HI Wall 17 9 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Langestraße Nimrodweg HI Wall 125 Bau maßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Rückertstraße Langestraße HI vorh. 1 66 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Rückertstraße Amelsbürener Straße HI neu 155 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Meesenstiege H I n. vorh. 133 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Rückertstraße HI n. vorh. 125 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Nimrodweg Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Kanalstraße Kanalstraße Lublinring M ja Seniorenvertretu ng FöRiStra 
Kanalstraße Kanalstraße Maximilianstraße M ja Seniorenve rtretung FöRiStra 
Kanalstraße Maximilianstraße Kanalstraße M ja Anregung K IB FöRiStra 
Kanalstraße Maximilianstraße Neubrückentor M ja Anregung  KIB FöRiStra 
Grevener Straße Kanonierplatz beide FR M 240/6 Gesamtmaß nahme FöRiStra 
Grevener Straße Dreifaltigkeitskirche Kanonierplatz M v orh. Gesamtmaßnahme FöRiStra 
Siemensstraße alle Haltestellen HI Gesamtmaßnahme FöRiStra 
Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Haus Angelmodde SO 11 0 Bindefrist 
Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Homannstraße SO vorh. 91 ja Bindefrist 
Angelmodder Weg Haus Angelmodde Angelmodde Kirche SO 70 Bindefrist 
Angelmodder Weg Haus Angelmodde Twenhövenweg SO 52 Binde frist 
Meckmannweg Buswende W vorh. 365 ja 
Pienersallee Bahnhaltepunkt Roxel beide FR W neu neu Förderung Einzelmaßnahme 
Förderung Einzelmaßnahme 
EZ    Einstiegszahlen 
BE   Behinderten-/ Senioreneinrichtungen 
2

Beratungsverlauf

5799 Zeichen

Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 11.09.2012 
Andreas Lembeck 492-6041 
 
 
Beratungsverlauf 
 
 
öffentliche Vorlage V/0464/2012  
„Programm "Verbesserungen an Haltestellen " für 2013/2014“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 Gremium Datum Beschluss 
 Bezirksvertretung Münster-Ost 23.08.2012 einstimmig beschlossen 
 Kommission zur Förderung der Inklusion 
von Menschen mit Behinderungen 
04.09.2012 einstimmig beschlossen 
 Bezirksvertretung Münster-Mitte 04.09.2012 einstimmig geändert be-
schlossen 
 Bezirksvertretung Münster-West 06.09.2012 einstimmig beschlossen 
 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 11.09.2012 einstimmig beschlossen 
 Bezirksvertretung Münster-Südost 11.09.2012 einstimmig geändert be-
schlossen 
 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft 
13.09.2012  
    
 
 
Abweichende Beschlüsse 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 04.09.2012 
 
Beschlusstext: 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden en t-
sprechend der Prioritätenliste vom 08.06.2012 für die Jahre 2013/2014 (= Anlage der 
Originalniederschrift) mit folgender Änderung festgelegt: 
 
„Die Maßnahmen 6 und 7 der Prioritätenliste werden zurückgestellt. Kostenmäßig pas-
sende Haltestellen im Stadtbezirk Mitte mit hohen Einstiegszahlen werden vorgezogen.“ 
 
2. Die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 1 -12) werden für das Programm „Verbesserungen 
an Haltestellen 2013“ angemeldet. 
 
3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13 – 24) werden die Planungen aufgenommen 
und für das Programm 2014 vorbereitet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:

Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und- anlagen    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2013 57.000 § 12 ÖPNVG: 
3 HSt. à 75% 
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen 
2013 270.000 § 11 II ÖPNVG: 
Max. Betrag 
pro Jahr 
Zeile 13 Aufwendungen für sach- und 
Dienstleistungen 
2013 550.000  
 
 
Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale 
gem.  § 11 II ÖPNVG refinanziert werden.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass 
Fördermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat 
im Rahmen der Haushaltsatzung 2013 bereit gestellt werden.“ 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Südost 11.09.2012 
 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden en t-
sprechend der Prioritätenliste vom  08.06.2012 für die Jahre 2013/2014 festgelegt. 
 
2. Die Haltestellenstandorte (lf d. Nr. 1 -12) werden für das Programm „Verbesserungen 
an Haltestellen 2013“ angemeldet. 
 
3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13 – 24) werden die Planungen aufgenommen 
und für das Programm 2014 vorbereitet. 
 
4. In der A nlage, Seite 2 unter „zurückgestellt“ werden in den Zeilen 15 bis 18 in 
der Spalte „Straße“ Angelmodder Weg in Angelstraße geändert. 
 
In der Spalte „Bemerkung“ wird das Wort „Bindefrist“ gestrichen und wie folgt 
ersetzt: 
 
Zeile 15 Anregung BV v. 25.08.2009 
Zeile 16 Anregung BV v. 13.11.2007 
Zeile 17 Anregung BV v. 25.08.2009 
Zeile 18 Anregung BV v. 25.08.2009 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:

Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und- anlagen    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2013 57.000 § 12 ÖPNVG: 
3 HSt. à 75% 
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen 
2013 270.000 § 11 II ÖPNVG: 
Max. Betrag 
pro Jahr 
Zeile 13 Aufwendungen für sach- und 
Dienstleistungen 
2013 550.000  
 
 
Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale 
gem.  § 11 II ÖPNVG refinanziert werden.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass 
Fördermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat 
im Rahmen der Haushaltsatzung 2013 bereit gestellt werden.“ 
 
 
Stellungnahme zu den abweichenden Beschlüssen 
 
Die Haltestellen „Westfalen AG“ (Maßnahmen 6 und 7 der Vorlage V/064/2012) wurden im 
April 2012 provisorisch südlich der Parkplatzzufahrt der Westfalen AG eingerichtet. Der Bus 
kann den Hochbord des genutzten Parkstreifens nicht anfahren. Mit dem geplanten Umbau 
soll die Nutzbarkeit der Haltestelle sichergestellt werden. Unter Berücksichtigung der gerin-
gen Fahrgastanzahl kann der Zurückstellung der Baumaßnahmen 6 und 7 durch die Verwal-
tung zugestimmt werden. 
 
Bei einer Zurückstellung oder Wegfall von Maßnahmen durch Beschluss einer Bezirksvertre-
tung können diese nicht automatisch durch andere, bisher nicht priorisierte Standorte aus 
dem jeweiligen Bezirk ersetzt werden, sondern müssen im weiteren Abwägungsprozess be-
zirksübergreifend geprüft werden, da nicht in jedem Förderjahr Standorte in allen Bezirken 
und mit gleicher Anzahl berücksichtigt werden können. Zudem sind neben den Fahrgastzah-
len weitere Kriterien, wie anliegende Behinderten-, Senioren- oder soziale Einrichtungen zu 
berücksichtigen, so dass auch Standorte mit geringeren Einstiegszahlen höher priorisiert 
werden könnten.  
 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen zwei Standorte aus dem Bezirk Mitte aus dem 
Jahresprogramm für 2014 nach 2013 vorzuziehen und mit dem Programm für 2014/2015 die 
Prioritätenliste entsprechend zu überarbeiten. Sobald  die Überprüfung bezüglich der Kosten 
und der Vorau ssetzungen für eine frühzeitigere Umsetzung für die möglichen alternativen 
Standorte durch die Verwaltung erfolgt ist, wird die Bezirksvertretung darüber umgehend 
informiert. 
 
Den Änderungen der BV Südost kann gefolgt werden. Sie werden in die Liste eingearbeitet. 
 
 
I. A. 
 
gez. Lembeck

Beschlussvorlage

10743 Zeichen

V/0464/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Programm "Verbesserungen an Haltestellen " für 2013/2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.09.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Beh inderungen
 Vorberatung 
06.09.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
13.09.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden entspr e-
chend der Prioritätenliste vom  08.06.2012 für die Jahre 2013/2014 festgelegt. 
 
2. Die Haltestellenstandorte ( lfd. Nr. 1 -12) werden für das Programm „Verbesserungen an 
Haltestellen 2013“ angemeldet. 
 
3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13 – 24) werden die Planungen aufgenommen und 
für das Programm 2014 vorbereitet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und- anlagen    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2013 57.000 § 12 ÖPNVG: 
3 HSt. à 75% 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0464/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0464/2012 
Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen 
2013 270.000 § 11 II ÖPNVG: 
Max. Betrag 
pro Jahr 
Zeile 13 Aufwendungen für sach - und 
Dienstleistungen 
2013 550.000  
 
 
Die Maßnahmen sind förderfähig nach § 12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV -Pauschale gem.  
§ 11 II ÖPNVG refinanziert werden.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt st ehen, dass Fö r-
dermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat im Rah-
men der Haushaltsatzung 2013 bereit gestellt werden. 
 
 
 
Begründung: 
Mobilitätschancen bestimmen entscheidend die gesellschaftliche Teilhabe und damit die soziale 
und berufliche Entwicklung jedes einzelnen. Bei einem Anteil von etwa 20 Prozent von Personen 
mit Mobilitätseinschränkungen an der Gesamtbevölkerung - dazu zählen zum Beispiel ältere Men-
schen, körper- und wahrnehmungsbehinderte Menschen, Personen mit Kinderwagen oder auch 
mit schwerem Gepäck - wird die Bedeutung dieses Integrationsziels im Verkehrsbereich beson-
ders deutlich. Für viele behinderte Menschen, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, ist die 
Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs eine wichtige Grundlage, um am öffentlichen Leben 
teilnehmen zu können. 
 
Der barrierefreie Umbau und Neubau von Haltestellen ist eines der wichtigsten Themen, wenn es 
um die Schaffung einer "barrierefreien Mobilität im ÖPNV" geht. Gerade die Haltestellengestaltung 
ist ein wichtiger Aspekt, denn hier macht der Bestand gegenüber dem Neubau den Hauptanteil 
aus, d.h. es ist eine Nachrüstung notwendig. Und diese Nachrüstung bietet auch die Chance, die 
"Visitenkarte des ÖPNV" modern und kundenfreundlich neu zu gestalten.  Dabei beinhalten die 
Verbesserungen sowohl die Ausstattung (Bordsteinhöhe, Bodenindikatoren, Witterungsschutz), als 
auch die Information (dynamische Anzeigen, akustische Ansagen). 
 
Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jahren etwa 460 Haltestellen 
und damit etwa 37%  des Bestands barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau sieht dabei einen 16 cm 
hohen Niederflurbusbordstein und Blindenleitstreifen vor.  
 
Anregungen für Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der KIB, von der Politik 
und der Verwaltung eingebracht. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 Standortvorschläge 
vor, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, 
diese Maßnahmen in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
(BGG) sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen bei der Vor-
habenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entsprechen. Damit 
dieses Kriterium erfüllt ist, wurden die geplanten Maßnahmen der Arbeitsgruppe V – Stadtplanung 
und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
in der Sitzung am 05.06.2012 vorgestellt und deren Zustimmung zum Programm eingeholt.  
 
Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: 
 Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen 
 Standortvorschläge aus der KIB  
 Fahrgastzahlen 
 baulicher Zustand/Schadensfälle der Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen  
 Synergieeffekte mit Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen Straßenerhaltungs-
maßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des Kanalbaus integriert werden kön-
nen

- 3 - 
V/0464/2012 
 
Wie in den Vorjahren sollen die bei der Stadt verbleibenden Eigenanteile an den anfallenden Kos-
ten durch die Inanspruchnahme von Landesmitteln erheblich verringert werden: 
Zum überwiegenden Teil werden die Kosten aus Anteilen der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 II 
ÖPNVG refinanziert, die die Stadt selbst für Zwecke des ÖPNV einsetzen darf. Zudem besteht für 
ausgewählte Maßnahmen die Möglichkeit der Förderung gem. § 12 ÖPNVG durch den Zweckver-
band NWL. 
 
Prioritäten für 2013: 
Die Planungen für die Maßnahmen, die aus der ÖPNV-Pauschale des Landes nach § 11 II 
ÖPNVG finanziert werden sollen, sehen 9 Haltestellenstandorte vor: 
 Haltestellen „Hülsenbusch“, Ter-Borch-Straße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestellen „Westfalen AG“, Industrieweg, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Twenteweg“, Hensenstraße, stadteinwärts 
 Haltestelle „Schlüterstraße“, Tondernstraße, stadteinwärts 
 Haltestelle „Twenhövenweg“, Am Angelkamp, stadteinwärts 
 Haltestellen „Amelsbüren Kirche“, Zum Häpper, stadteinwärts/stadtauswärts 
 
Durch die Refinanzierung dieser Maßnahmen sollen 80 % der anrechnungsfähigen Kosten ausge-
glichen werden. Dazu werden diese Maßnahmen zum jährlichen Förderprogramm angemeldet, mit 
dem die Stadt die Landesmittel für Zwecke des ÖPNV vorrangig an Verkehrsunternehmen aus-
kehrt oder für ihre eigenen ÖPNV-Maßnahmen verwendet. Das Programm „Verbesserung an Hal-
testellen“ ist ein fester Bestandteil dieser Jahresprogramme. Sollten die verfügbaren Mittel den-
noch nicht ausreichen, die angestrebte Refinanzierung im vollen Umfang zu ermöglichen, reduziert 
sich die Kostenerstattung im entsprechenden Verhältnis. 
Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für dieses Maßnahmenprogramm ist zeitlich 
abzustimmen auf die Vorgaben aus der Landesförderung und sollen innerhalb eines Kalenderjah-
res erfolgen.  
 
Die Planungen für die Fördermaßnahmen nach ÖPNVG §12 sehen 3 Haltestellenstandorte vor: 
 Haltestelle „Aegidiimarkt“, Johannisstraße, stadteinwärts 
 Haltestelle „Aegidiimarkt“, Aegidiistraße, stadteinwärts 
 Haltestelle „Drostestraße“, Dorbaumstraße, stadteinwärts 
 
Die Förderung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe. 
Die Fördererwartung beträgt dabei 75% der förderfähigen Kosten. 
Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für die Maßnahmen dieses Förderprogramms 
müssen nicht innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen, so dass hier eine zeitliche Flexibilität gege-
ben ist.  
 
Die geplanten Haltestellenstandorte für 2013 wurden den beiden Finanzierungsmöglichkeiten zu-
geordnet und sind aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsfristen und der Buslinienzuordnung 
im Förderprogramm ÖPNVG §12 untereinander nicht austauschbar.  
Das Tiefbauamt wird die Maßnahmen zum städtischen Jahresprogramm anmelden und den erfor-
derlichen Förderantrag bei NML vorbereiten und fristgerecht einreichen. Unter der Voraussetzung 
der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat 
kann die Umsetzung der Maßnahmen (lfd. Nr. 1-12) ab dem III. Quartal 2013 erfolgen.  
 
Die fortlaufende Nummerierung der 12 Haltestellenstandorte in der Prioritätenliste (Anlage) für 
2013 stellt keine Priorisierung der Standorte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die 
geplante Standortanzahl. 
 
Prioritäten für 2014: 
Bei der Planung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen hat sich in den vergangenen Förder-
jahren gezeigt, dass neben den Rahmenbedingungen der Förderanträge, der Zweckverband Nah-

- 4 - 
V/0464/2012 
verkehr Westfalen-Lippe benötigt z.B. ein Jahr vor dem Bewilligungszeitraum Angaben zu den zu 
beantragenden Maßnahmen und deren Kosten, auch die zahlreichen Planungs- und Baubeschlüs-
se für die Umbaumaßnahmen die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Förderjahr zeitlich 
stark beeinflussen. Einige Maßnahmen mussten in das Folgejahr geschoben werden oder sind 
durch Beschluss entfallen.  
 
Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum jeweiligen Förder- und Umsetzungsjahr zukünftig 
sicherstellen zu können, wird daher erstmalig eine Festlegung der Prioritäten über zwei Jahre vor-
gesehen. Die Prioritätenliste sieht für 2014 den barrierefreien Umbau an folgenden Haltestellen 
vor: 
 
 Haltestellen „Schützenstraße“, Aegidiistraße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Werneweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts 
 Haltestelle „Brunnenweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts 
 Haltestellen „Bonhoefferstraße“, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestellen „Rüschhausweg“, Rüschhausweg und Toppheideweg, stadtein-
wärts/stadtauswärts 
 Haltestellen „Dreizehnerstraße“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Rumphorstweg“, Hoher Heckenweg, stadteinwärts 
 
Die fortlaufende Nummerierung in der Prioritätenliste (Anlage) stellt keine Priorisierung der Stand-
orte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. 
 
Die Planungen für diese Standorte werden umgehend aufgenommen und die notwendigen Pla-
nungs- und Baubeschlüsse frühzeitig eingeholt. Hierbei werden die Vorgaben des Rates zur 
Haushaltkonsolidierung, entsprechende Reduktionsvarianten vorzulegen, berücksichtigt. Diese 
Haltestellenstandorte sollen dann, entsprechend ihrem Planungsstand, in die Fortschreibung der 
Prioritätenliste für die Jahre 2014/2015 (geplante Beschlussvorlage III. Quartal 2013) einfließen. 
 
Sofern sich aus baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen Abweichungen von der 
beschlossenen Prioritätenliste (sh. lfd. Nr. 1-24 der Anlage) ergeben, werden die KIB und der 
ASSVW  über den neuen Sachstand informiert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Prioritätenliste

Beratungsverlauf (7)

23.08.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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06.09.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0464/2012
Typ
Vorlagen
Datum
19.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37