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1142/2019

Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.09.2019

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Anlage 1 Berechnung Kremer Hamböker Boddenberg

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Berechnung Kremer Hamböker Boddenberg

44758 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sanierung der Bühnen der Stadt Köln  
 
Berechnungen zum Abschreibungsverlauf  
und zu den Finanzierungskosten   
(Basis: Planungs - u. Baukosten 5 54  Mio. Euro)  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand 31.07.2019

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                
Stand: 31.07.2019
Seite 1 
1. Zeitplanung (für die Berechnungen) Erl. Zeitbezug
Projektlaufzeit insgesamt (1) Q3/2010 - Q4/2024
Erste Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2010 - Q2/2012
Erste Sanierungsphase (1) Q2/2012 - Q3/2015
Zweite Bauvorbereitungs- / Planungsphase (1) Q3/2015 - Q4/2019
Zweite Sanierungsphase (1) Q1/2020 - Q2/2023
voraussichtliche Fertigstellung Bühnentechnik (1) Ende Q4/2019
voraussichtliche Fertigstellung sonstige Betriebsanlagen (1) Ende Q4/2022
voraussichtliche Übergabe Opernhaus/Kinderoper, Schauspielhaus und Studiobühne (1) Q2/2023
Schlussabwicklung / Abrechnung (1) Q2/2023 - Q4/2024
2. Mittelabfluss der Sanierungsinvestitionen Erl. vor 2018/2019 2018/2019 2019/2020 2020/2021
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 229.500 0 0 0
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 1.028.128 0 0 0
Planungs- und Baukosten
Herrichten /  Erschließen (KG 200) (4) 1.893.876 158.959 151.481 311.456
Baukonstruktion (KG 300) (4) 102.156.060 8.966.695 9.518.038 19.569.788
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 93.650.061 11.494.792 19.967.523 41.054.700
Außenanlagen (KG 500) (4) 4.263.975 498.703 824.464 1.695.158
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 1.380.400 369.380 280.736 1.116.465
Baunebenkosten (KG 700) (4) 110.162.451 13.104.646 22.757.760 46.252.433
313.506.824 34.593.176 53.500.000 110.000.000
Bauzeitzinsen (5) 12.778.312 4.859.146 4.796.584 5.848.112
Summe 327.542.764 39.452.322 58.296.584 115.848.112
Erl. 2021/2022 9/2022-6/2023 nach 6/2023 Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante (2) 0 0 0 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie (3) 0 0 0 1.028.128
Planungs- und Baukosten
Herrichten /  Erschließen (KG 200) (4) 96.268 18.121 6.023 2.636.184
Baukonstruktion (KG 300) (4) 6.048.847 1.138.589 378.413 147.776.430
Technische Gebäudeausrüstung (KG 400) (4) 12.689.642 2.388.603 793.857 182.039.178
Außenanlagen (KG 500) (4) 523.958 98.626 32.779 7.937.663
Ausstattung u. Kunstwerke (KG 600) (4) 1.423.271 767.320 188.992 5.526.564
Baunebenkosten (KG 700) (4) 13.218.013 1.988.742 726.937 208.210.981
34.000.000 6.400.000 2.127.000 554.127.000
Bauzeitzinsen (5) 7.554.982 6.333.229 0 42.170.365
Summe 41.554.982 12.733.229 2.127.000 597.554.993

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
Stand: 37.07.2019
Seite 2
3. Bilanzielle Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten der Sanierungsinvestitionen
Abschreibungs- (Rest-) Nutzungs-
beginn dauer in Jahren
EUR EUR
Grundstück (6)(7) - 0 1.045.160
Gebäude (einschließlich 
gebäudetechnische Anlagen) (6)(7) 1.7.2023 40 442.057.526
Bühnentechnik (6)(7) 1.1.2020 25 83.016.827
betriebstechnische Anlagen (6)(7) 1.1.2023 20 23.085.653
1.1.2023 15 22.737.239
1.1.2023 12 3.645.441
1.1.2023 10 954.032 50.422.366
Einrichtungen und Ausstattungen (6)(7) laufend 12 752.124
laufend 10 1.882.321
laufend 7,5 2.768.718
laufend 5 5.633.155 11.036.318
Außenanlagen (6)(7) 1.1.2023 20 9.383.337
1.1.2023 10 593.459 9.976.796
Summe 597.554.993
4. Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen
Erl. Darlehens-   
beträge Laufzeit in Jahren tilgungs-         
freie Jahre
Zinsbindung in 
Jahren Zinssatz gleichbleibende 
Tilgungsraten
Datum         
Abruf
Datum Til-   
gungsbeginn
EUR % p.a.
Darlehensgeber
Europäische Investitionsbank (I) (8) 30.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 0,8640 quartalsmäßig 02.05.2016 01.05.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen I) (8) 65.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 30.06.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen II) (8) 100.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,2910 jährlich 30.09.2016 31.08.2019
Diverse (Schuldscheindarlehen III) (8) 35.000.000,00 40 3 ges. Laufzeit 1,5000 jährlich 12.10.2016 31.08.2019
NRW.Bank (8) 10.000.000,00 10 1 ges. Laufzeit 0,1600 quartalsmäßig 19.12.2016 01.12.2017
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) (8) 100.000.000,00 40 5 ges. Laufzeit 1,9375 jährlich 22.09.2017 31.08.2022
Kfw Bankengruppe (I) (8) 24.027.027,00 17 0 10 Jahre bis 
15.11.2025 0,0500 quartalsmäßig 18.10.2018 15.02.2019
Kfw Bankengruppe (II) (8) 7.526.053,00 10 2 ges. Laufzeit 0,0500 quartalsmäßig 21.11.2018 15.11.2020
PLAN: Europäische Investitionsbank (II) (9) 55.000.000,00 23 3 ges. Laufzeit 1,2000 quartalsmäßig 01.10.2019 31.08.2022
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen V) (9) 70.000.000,00 40 2 ges. Laufzeit 2,2000 jährlich 01.07.2020 31.08.2022
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) (9) 75.000.000,00 40 2 ges. Laufzeit 2,5000 jährlich 01.07.2021 31.08.2023
PLAN: NN (Restmittel) (9) 26.006.920,00 20 0 ges. Laufzeit 3,0000 quartalsmäßig 01.10.2022 28.02.2023
Summe 597.560.000
Erl. Herstellungs- / 
Anschaffungskosten

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 31.07.2019
Seite 3
Erl. Abstimm- 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019
summen EUR EUR EUR EUR EUR
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526 0 0 0 0 0
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193 0 0 0 0 0
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.061.930
Außenanlagen (10) -9.976.796 0 0 0 0 0
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.061.930
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073 0 0 0 0 -74.887
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620 0 0 0 0 0
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357 0 0 0 0 0
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593 0 0 0 0 -74.887
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425 -84.173 -726.312 -912.108 -921.364 -1.136.818
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000 0 0 0 -833.340 -2.872.548
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833 0 0 0 833.340 2.872.548
Restzahlung am Planungsende 1.050.167 0 0 0 0 0
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0 0 0 0 0 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) - 0 0 0 0 0
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 31.07.2019
Seite 4
Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2019/2020 2020/2021 2021/2022 9/2022-6/2023 7-8/2023
EUR EUR EUR EUR EUR
0 0 0 0 -1.841.906
-2.213.782 -3.320.673 -3.320.673 -4.301.872 -1.064.994
-1.068.738 -640.186 -825.176 -801.793 -160.359
0 0 0 -264.256 -88.085
-3.282.520 -3.960.859 -4.145.849 -5.367.921 -3.155.344
-977.441 -1.637.121 -1.690.650 -2.018.974
0 0 0 0 -1.529.000
0 0 0 0 -173.607
0 0 0 0 -66.134
-977.441 -1.637.121 -1.690.650 -2.018.974 -1.768.742
-4.259.960 -5.597.980 -5.836.499 -7.386.895 -4.924.086
-3.282.520 -3.960.859 -4.145.849 -5.367.921 -14.492.619
3.282.520 3.960.859 4.145.849 5.367.921 3.155.344
0 0 0 0 0
0 0 0 0 -11.337.275
0 0 0 0 -11.337.275

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 31.07.2019
Seite 5
Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2023/2024 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-6.389.962 -6.389.962 -6.389.962 -6.389.962 -6.389.962
-916.850 -844.639 -785.024 -592.861 -365.669
-528.513 -528.513 -528.513 -528.513 -528.513
-18.886.763 -18.814.552 -18.754.936 -18.562.774 -18.335.582
-9.092.570 -8.787.499 -8.732.828 -8.480.807 -8.142.258
-1.008.679 -955.938 -903.196 -850.455 -797.713
-427.548 -551.154 -677.177 -799.153 -903.855
-10.528.797 -10.294.590 -10.313.201 -10.130.415 -9.843.827
-29.415.560 -29.109.142 -29.068.138 -28.693.189 -28.179.409
-22.400.300 -22.400.300 -22.400.300 -21.566.880 -21.289.153
18.886.763 18.814.552 18.754.936 18.562.774 18.335.582
0 0 0 0 0
-3.513.537 -3.585.749 -3.645.364 -3.004.106 -2.953.571
-14.850.813 -18.436.561 -22.081.925 -25.086.031 -28.039.603

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                 
Stand: 31.07.2019
Seite 6
Erl. Abstimm-
summen
5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2028/2029 2029/2030 2030/2031 2031/2032 2032/2033
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-6.389.962 -6.389.962 -6.389.962 -6.389.962 -6.326.360
-184.745 -93.142 -36.189 -11.189 -1.935
-528.513 -528.513 -528.513 -528.513 -488.949
-18.154.657 -18.063.055 -18.006.102 -17.981.102 -17.868.681
-7.803.997 -7.466.030 -7.128.064 -6.790.097 -6.452.130
-744.972 -692.231 -639.489 -586.748 -534.007
-1.000.582 -1.078.165 -1.158.651 -1.240.851 -1.610.103
-9.549.551 -9.236.426 -8.926.204 -8.617.695 -8.596.239
-27.704.208 -27.299.481 -26.932.306 -26.598.797 -26.464.920
-20.348.420 -20.348.420 -20.348.420 -20.348.420 -20.348.420
18.154.657 18.063.055 18.006.102 17.981.102 17.868.681
0 0 0 0 0
-2.193.763 -2.285.366 -2.342.318 -2.367.318 -2.479.739
-30.233.365 -32.518.731 -34.861.049 -37.228.368 -39.708.106

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5.
Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2033/2034 2034/2035 2035/2036 2036/2037 2037/2038
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-6.294.558 -6.092.034 -5.990.772 -5.990.772 -4.980.228
-1.935 0
-469.167 -469.167 -469.167 -469.167 -469.167
-17.817.098 -17.612.639 -17.511.377 -17.511.377 -16.500.833
-6.114.163 -5.776.196 -5.451.678 -5.149.572 -4.847.467
-481.265 -428.524 -375.782 -323.041 -270.300
-1.815.342 -1.931.551 -2.039.662 -2.102.778 -2.177.263
-8.410.770 -8.136.271 -7.867.122 -7.575.392 -7.295.030
-26.227.868 -25.748.910 -25.378.499 -25.086.768 -23.795.863
-20.348.420 -20.348.376 -18.913.968 -18.913.968 -18.913.968
17.817.098 17.612.639 17.511.377 17.511.377 16.500.833
0 0 0 0 0
-2.531.322 -2.735.737 -1.402.592 -1.402.592 -2.413.136
-42.239.428 -44.975.166 -46.377.757 -47.780.349 -50.193.484

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2038/2039 2039/2040 2040/2041 2041/2042 2042/2043
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-4.474.956 -4.474.956 -4.474.956 -4.474.956 -3.705.434
-469.167 -469.167 -469.167 -469.167 -156.389
-15.995.561 -15.995.561 -15.995.561 -15.995.561 -14.913.261
-4.546.171 -4.254.596 -3.965.450 -3.676.304 -3.415.098
-217.558 -164.817 -112.075 -59.334 -9.889
-2.283.101 -2.372.242 -2.436.071 -2.492.165 -2.498.818
-7.046.831 -6.791.655 -6.513.596 -6.227.803 -5.923.805
-23.042.391 -22.787.215 -22.509.157 -22.223.364 -20.837.066
-18.163.968 -17.413.968 -17.413.968 -16.726.468 -13.311.985
15.995.561 15.995.561 15.995.561 15.995.561 14.913.261
0 0 0 0 0
-2.168.408 -1.418.408 -1.418.408 -730.908 1.601.277
-52.361.892 -53.780.300 -55.198.707 -55.929.615 -54.328.338

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2043/2044 2044/2045 2045/2046 2046/2047 2047/2048
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-3.320.673 -1.106.891 0
0
-14.372.111 -12.158.329 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-3.195.525 -2.978.389 -2.761.254 -2.544.119 -2.326.984
0
-2.416.477 -2.328.190 -2.327.070 -2.363.308 -2.399.546
-5.612.002 -5.306.579 -5.088.324 -4.907.427 -4.726.530
-19.984.113 -17.464.908 -16.139.763 -15.958.865 -15.777.968
-11.856.725 -11.856.725 -11.856.725 -11.856.725 -11.856.725
14.372.111 12.158.329 11.051.438 11.051.438 11.051.438
0 0 0 0 0
2.515.386 301.604 -805.287 -805.287 -805.287
-51.812.952 -51.511.349 -52.316.636 -53.121.923 -53.927.211

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2048/2049 2049/2050 2050/2051 2051/2052 2052/2053
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-2.109.849 -1.892.713 -1.675.578 -1.458.443 -1.241.308
-2.435.784 -2.472.022 -2.508.260 -2.544.498 -2.580.736
-4.545.632 -4.364.735 -4.183.838 -4.002.941 -3.822.043
-15.597.071 -15.416.173 -15.235.276 -15.054.379 -14.873.481
-11.856.725 -11.856.725 -11.856.725 -11.856.725 -11.856.725
11.051.438 11.051.438 11.051.438 11.051.438 11.051.438
0 0 0 0 0
-805.287 -805.287 -805.287 -805.287 -805.287
-54.732.498 -55.537.785 -56.343.073 -57.148.360 -57.953.647

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2053/2054 2054/2055 2055/2056 2056/2057 2057/2058
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438
-1.024.172 -807.037 -577.661 -372.767 -232.218
-2.616.974 -2.653.212 -2.689.449 -2.666.477 -2.434.622
-3.641.146 -3.460.249 -3.267.110 -3.039.243 -2.666.841
-14.692.584 -14.511.687 -14.318.548 -14.090.681 -13.718.279
-11.856.725 -11.856.725 -11.856.721 -6.593.559 -3.815.789
11.051.438 11.051.438 11.051.438 11.051.438 11.051.438
0 0 0 0 0
-805.287 -805.287 -805.283 4.457.879 7.235.649
-58.758.935 -59.564.222 -60.369.505 -55.911.627 -48.675.978

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Abschreibungen Sanierungsinvestitionen (10)
Gebäude (einschl. Gebäudetechnik) (10) -442.057.526
Bühnentechnische Anlagen / Betriebsanlagen (10) -133.439.193
Einrichtungen und Ausstattungen (10) -11.036.318
Außenanlagen (10) -9.976.796
5.1. Abschreibungen gesamt -596.509.833
Finanzierungskosten Sanierungsinvestitionen
Darlehenszinsen bis 6/2023 (Fertigstellung Gebäude) (11) -6.399.073
Darlehenszinsen ab 7/2023 (12) -152.988.543
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den vor 
Fertigstellung gezahlten Tilgungsraten (13) -10.329.620
Verzinsung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs aus den zunächst 
nicht durch Abschreibungen gedeckten Tilgungsraten 
(14) -75.137.357
5.2. Finanzierungskosten gesamt -244.854.593
5.3. Mehrbelastung BKZ aus Sanierungsinvestitionen (15) -841.364.425
6.
Tilgungsraten Sanierungsinvestitionen (16) -597.560.000
davon durch Abschreibungen gedeckt 596.509.833
Restzahlung am Planungsende 1.050.167
6.1. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf pro Spielzeit (17) 0
6.2. Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kummuliert (17) -
Auswirkungen der Abschreibungen und Finanzierungs- 
kosten auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen
Nachrichtlich: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus 
zunächst nicht durch Abschreibungen gedeckten 
Tilgungsraten im Bereich der Sanierungsinvestitionen
2058/2059 2059/2060 2060/2061 2061/2062 9/2062-6/2063
EUR EUR EUR EUR EUR
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -9.209.532
-11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -11.051.438 -9.209.532
-139.211 -49.342 0 0 0
-2.109.018 -1.762.690 -1.331.987 -834.672 0
-2.248.228 -1.812.032 -1.331.987 -834.672 0
-13.299.667 -12.863.470 -12.383.425 -11.886.111 -9.209.532
-3.815.789 -1.973.684 0 0 0
11.051.438 11.051.438 11.051.438 11.051.438 9.209.532
0 0 0 0 1.050.167
7.235.649 9.077.754 11.051.438 11.051.438 10.259.699
-41.440.329 -32.362.575 -21.311.137 -10.259.699 0

Sanierung Bühnen der Stadt Köln: Abschreibungsverlauf und Finanzierungskosten                                                  
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7. Erläuterungen / Berechnungsgrundlagen
7.1. Allgemeine Berechnungsgrundlagen
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Einzelheiten zu den von den Bühnen in Auftrag gegebenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden Berechnungen sowie den Auftragsgrundlagen und -bedingungen
ergeben sich aus der von den Bühnen erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung vom 23.1.2019 und den Ergänzungen vom 15.7.2019. Für die Durchführung dieses Auftrages und die
Verantwortlichkeit des Erstellers sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der
Fassung vom 1.1.2017 maßgebend, die den Bühnen vorliegen.
Berechnet wurden die zusätzlichen städtischen Zuschussmittel, die aufgrund der Sanierung der Bühnen der Stadt Köln am Offenbachplatz zum Ausgleich von Abschreibungen und
Finanzierungskosten auf die getätigten Investitionen im Rahmen des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses nach heutigem Kenntnisstand und auf Basis der nachfolgenden
Berechnungsgrundlagen erforderlich würden. Die Berechnungen beziehen sich auf einen Planungszeitraum bis 6/2063, der durch die (Rest-)nutzungsdauer der zu sanierenden bzw. zu
errichtenden Gebäude / Gebäudeteile Opernhaus, Schauspielhaus, Studiobühne sowie Kinderoper nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bestimmt wird. Erhöhungen des
Betriebskostenzuschusses werden dabei als Negativbeträge ausgewiesen. Mit den Sanierungsmaßnahmen ggf. verbundene weitere Kosten, Kosteneinsparungen oder Zusatzerlöse
wurden auftragsgemäß nicht berücksichtigt. Ebenso wurden Kosten im Zusammenhang mit dem künftigen Betrieb der Bühnenwerkstätten, des Orchesterprobezentrums und externer
Probebühnen nicht in die Berechnungen einbezogen.
Die Berechnungen gehen von einer vollständigen Fremdfinanzierung des Projekts durch die Bühnen aus. Sie basieren dabei auf den von den Bühnen bereits getroffenen
Finanzierungsvereinbarungen bzw. von diesen geplanten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Aussagen zur gewählten bzw. geplanten Art der Finanzierung, der Finanzierungsstruktur
sowie zum zeitlichen Ablauf des Einsatzes weiterer Fremdfinanzierungsmittel waren nicht Gegenstand des Auftr ages. Sofern aus dem kalkulierten Abschreibungsverlauf
Rahmenbedingungen für die weitere Finanzierungsstruktur abgeleitet werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich der Bühnen.
Denkbare, bei den Bühnen als Projektträger verbleibende Risiken in der Ausführung einzelner Gewerke bzw. übergeordnete Projektrisiken wurden auftragsgemäß in den Berechnungen
nicht berücksichtigt. Ebenso blieben mögliche Schadenersatzansprüche der Bühnen aus werkvertraglichen Mängel rechten außer Betracht. Mögliche Anpassungen der ermittelten
Herstellungskosten durch eventuelle nachträgliche Abbruchmaßnahmen einzelner Bauteile im Verlauf der weiteren Sanierungsarbeiten waren auskunftsgemäß im Zeitpunkt der
Erstellung der Berechnungen nicht absehbar.
Den Berechnungen liegen nominale Größen zugrunde. Zukünftig erwartbare Preissteigerungen wurden auskunftsgemäß im Rahmen der Kostenprognose berücksichtigt. Bei den
Kostenansätzen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt es sich um Bruttobeträge. Nur soweit die Kostenansätze auf den späteren Gastronomiebereich entfallen (gemäß Stand
12/2017: 5,77% der Objektgesamtflächen), wurden Nettowerte kalkuliert, da die Bühnen in Höhe dieses Anteils Vorsteuerbeträge aus den Planungs- bzw. Baukosten geltend machen
können.
Die Berechnungen basieren auf einer Kostenprognose des von den Bühnen beauftragten Projektsteuerers zum 31.5.2019 vom 9.7.2019.
Auftragsgemäß wurden die finanziellen Auswirkungen von Folgeinvestitionen, die innerhalb der Abschreibungsdauer der sanierten Gebäude bei wirtschaftlichem Verbrauch ei nzelner
betriebstechnischer Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen anfallen und erneut finanziert werden müssen, nicht in die Ber echnungen einbezogen.

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7.2. Einzelerläuterungen
(1) Gemäß Rahmenterminplan des Projektsteuerers vom 15.7.2019.
(2)
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(4)
(5)
(6)
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-
-
- Die Herstellungskosten der Außenanlagen betreffen Planungs- und Baukosten sowie die Kosten der Möblierung des Offenbachplatzes.
-
Bei den Kosten für das Grundstück handelt es sich um Kosten für weitere Erschließungsmaßnahmen, die zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Grund und Boden
(alternativ: laufender Aufwand) führen können.
Aus dem Bereich der Planungsmaßnahmen der vorherigen Sanierungs- und Neubauvarianten sind nach derzeitiger Beurteilung Leistungen im Gesamtwert von EUR 229.500 noch für
das aktuelle Sanierungsprojekt verwendbar. Diese Kosten wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.4.2010 wurde für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu dem aktuellen Sanierungsprojekt ein Betrag von EUR 1.300.000
genehmigt. Die in diesem Zusammenhang insgesamt aufgewendeten Kosten von EUR 1.028.128 wurden in die Herstellungskosten eingerechnet.
Ausgewiesen werden die voraussichtlichen Mittelabflüsse für Planungs- und Baukosten im Rahmen der Sanierungsinvestitionen nach Kostengruppen gemäß der Kostenprognose des
Projektsteuerers nach DIN 276. Die Verteilung der prognostizierten Gesamtkosten auf den Planungs- und Bauzeitraum erfolgte auf der Grundlage des Zahl ungsplans des technischen
Betriebsleiters der Bühnen, Stand 15.7.2019.
Die Bauzeitzinsen im Rahmen der Gesamtherstellung wurden mit bereits abgerechneten bzw. erwartbaren Zinssätzen zwischen 0,050% und 3,000% p.a. kalkuliert und als
Herstellungskosten aktiviert (§ 255 Abs. 3 S. 2 HGB), soweit sie zu Auszahlungen führen und auf den Zeitraum der Herstellung (10/2010 - 6/2023) entfallen. Für die Berechnung der
Bauzeitzinsen (wie auch der übrigen Zinsen für Investitionskredite) wurde modellhaft davon ausgegangen, dass sich die Investitionsausgaben gleichmäßig über das jeweilige Jahr
verteilen. Die Bauzeitzinsen sollten nicht über den Betriebskostenzuschuss finanziert, sondern im Rahmen der Gesamtherstellungskosten in die endgültige Projektfinanzierung
einbezogen werden. Soweit die Bauzeitzinsen auf die Bühnentechnik bzw. sonstigen Betriebsanlagen entfallen, wurden sie zeitanteilig bis zu deren Fertigstellung (Ende Q4/2019 bzw.
Q4/2022) eingerechnet. 
Die nach Kostengruppen sortierten Planungs- und Baukosten der Kostenprognose wurden auf bilanzielle Anlagegruppen der Sanierungsinvestitionen aufgeteilt, soweit dies auf der
Grundlage der erteilten Auskünfte bzw. Betextungen der einzelnen Kostenarten bzw. Gewerke möglich war. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Aufteilung vor dem
Hintergrund des aktuell verfügbaren Daten- und Informationstands sowie der üblichen Prognoseungenauigkeiten nur schätzungsweise vorgenommen werden konnte. Eine konkrete
Zuordnung zu einzelnen Anlagegruppen bzw. Anlagegütern der Bühnen kann erst nach Abschluss und Abrechnung des Gesamtprojekts bzw. vorgezogener Fertigstellungen erfolgen.
Zur Kostenaufteilung sind folgende Hinweise zu geben:
Die Aufteilung der Planungs- und Baukosten der Gebäude und gebäudetechnischen Anlagen (i.W. Kostengruppen 300 und 400) auf das Opernhaus, das Schauspielhaus, die
Kinderoper und die Studiobühne erfolgte zunächst anhand der konkreten Bezeichnungen der Gewerke bzw. Investitionsmaßnahmen. Soweit eine solche Zuordnung nicht möglich
war, wurden die Kosten auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts (BRI) des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils verteilt. Vom Projektsteuerer wurde hier ein BRI-Schlüssel
von 69% (Opernhaus), 22% (Schauspielhaus), 4% (Studiobühnen) und 5% (Kinderoper) vorgegeben.
Bei den Kosten für die Bühnentechnik handelt es sich i.W. um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ober- und Untermaschinerie, der Antriebe, des Bühnenholzes und der
Druckstationen in den einzelnen Spielstätten. Die Bühnentechnik soll zum Ende von Q4/2019 fertiggestellt sein.
Die betriebstechnischen Anlagen entfallen vor allem auf festeingebaute Beleuchtungsanlagen und -vorrichtungen, Beschallungs- und Medi enanlagen, Verkabelung etc.. 
Die Anschaffungskosten für Einrichtungen und Ausstattungen entstammen i.W. der Kostengruppe 600, teilweise auch der Kostengruppe 400 (Werkstatt- und Lagereinrichtung,
Transportsysteme, Scheinwerfer, bewegliche Ton- und Medientechnik, Kücheneinrichtungen etc.).
Die Baunebenkosten (i.W. Kostengruppe 700) wurden den direkt zurechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagegruppe prozentual zugeschlagen. Dabei wurde ein K ostenblock auf
alle hergestellten Anlagen (Grundstück, Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, Bühnentechnik und Außenanlagen) und ein weiterer Kost enblock nur auf die Anlagen ohne
Grundstück und Außenanlagen verrechnet.

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(14) Der Abschreibungsverlauf auf Basis der dargestellten bilanziellen Aufteilung der Anlageinvestitionen, die zeitlichen Verzögerungen im Projektablauf und damit im Abschreibungsbeginn
sowie der frühzeitige Tilgungsbeginn der Finanzierungsdarlehen zwecks Sicherung langfristiger, günstiger Zinskonditionen führen dazu, dass die von den Bühnen zu zahlenden
jährlichen Tilgunsgraten über einen langen Zeitraum über den jährlichen Abschreibungsbeträgen liegen, die über den Betri ebskostenzuschuss an die Bühnen zurückfließen.
Unabhängig von der Frage, ob und in welcher Höhe in diesem Zusammenhang für die Bühnen ein tatsächlicher Finanzierungsbedarf (vgl. dazu Abschnitt 6 der
Berechnungsübersichten) entstehen wird, wurde ein kalkulatorischer zusätzlicher Finanzierungsbedarf in die Berechnungen einbezogen. Hierbei wurde von Zinssätzen von 3,5% p.a.
(2023 - 2032) bzw. dauerhaft von 4,5% p.a (ab 2033) ausgegangen.
Zur vollständigen Finanzierung der geplanten Herstellungskosten wurde zunächst ein weiteres Darlehen der Europäis chen Investitionsbank (EUR 55.000.000) für das vierte Quartal
2019 einkalkuliert, welches innerhalb des mit der EiB vereinbarten Finanzierungsrahmens bis zum 19.12.2019 abgerufen werden kann. Für dieses Darlehen wurde ein Zinssatz über die
gesamte Laufzeit (23 Jahre) von 1,6% p.a. veranschlagt. Für das Jahr 2020 wurde ein Schuldscheindarlehen mit einer Valuta von insgesamt EUR 70.000.000 und einer Laufzeit von 40
Jahren sowie entsprechender Zinsbindung über die gesamte Laufzeit bei einem kalkulierten Zinssatz von 2,2% p.a. in die Berechnung einbezogen. Für 2021 wurde ein weiteres
Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 75.000.000 mit einer Laufzeit von 40 Jahren sowie entsprechender Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von 2,5% einkalkuliert. Die zur
Vollfinanzierung der Herstellungskosten erforderlichen Restmittel (EUR 26.006.920) wurden auf der Basis eines 20-jährigen Kommunalkredits zum festen Zinssatz von 3,0% p.a. ab
Q4/2022 einkalkuliert.
Die berechneten planmäßigen Abschreibungen führen über einen Zeitraum von 40 Jahren (prognostizierte (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude) über die jährlichen
Betriebskostenzuschüsse zu einem Mittelzufluss bei den Bühnen von insgeamt EUR 596.509.833. Dies entspricht den gesamten Anschaffungs- / Herstellungskosten (EUR
597.554.993) abzüglich des Kostenanteils für das Grundstück (EUR 1.045.160).
Ausgewiesen werden die Darlehenszinsen, die auf die Finanzierung der innerhalb der Planungs- und Bauphase vorzeitig fertiggestellten Anlagegüter entfallen. Diese Zinsen können
nicht bzw. nicht mehr als Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einbezogen werden und müssen dementsprechend unmittelbar über den städtischen Betriebskostenzuschuss
finanziert werden.
Es handelt sich um die Darlehenszinsen, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind und die ab 7/2023 laufend über den städtischen Betriebskostenzuschuss z u finanzieren sind.
Soweit Tilgungsraten auf die von den Bühnen vereinbarten Darlehen vor der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu zahlen sind (insgesamt EUR 50.600.972) und noch nicht durch
Abschreibungsgegenwerte (EUR 20.463.037) ausgeglichen werden können, wurde dieser Finanzierungsbedarf (EUR 30.137.935) auf der Grundlage einer Darlehenskreditierung ab
7/2023 mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem kalkulierten festen Zinssatz von 3,5% p.a. in die Berechnungen einbezogen.
Die jeweiligen Nutzungsdauern als Grundlage für die jährlichen Abschreibungen der einzelnen Anlagegruppen nach der linearen Methode wurden sachgerecht anhand von
Abschreibungstabellen bzw. den bisherigen Abschreibungsverläufen bei den Bühnen geschätzt. Nach Vorgaben der Bühnen soll bezüglich der (Rest-)nutzungsdauer der Gebäude und
gebäudetechnischen Anlagen von einem Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausgegangen werden. Dies wäre die unveränderte (Rest-)
Nutzungsdauer, die den Berechnungen zu den Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen auf den städtischen Betriebskostenzuschuss, Stand 21.11.2011, auf der Grundl age der
damaligen Erkenntnisse und Kostenplanungen zugrunde gelegt wurde. Die gegenüber der früheren Planung aktuell erheblich gestiegenen Kosten sollen sich auskunftsgemäß nicht
dergestalt auf die (Rest-)Nutzungsdauer der Gebäude bzw. gebäudetechnischen Anlagen auswirken, dass dies zu einer Änderung der Abschreibungsdauer führen würde. Die neue
Bühnentechnik soll vor dem Hintergrund des Funktionsumfangs, der Qualität und technischen Leistungsfähigkeit der eingebauten Anlagen mindestens 25 Jahre nutzbar sein. Die
betriebstechnischen Anlagen, die Außenanlagen und die Einrichtungen und Ausstattungen wurden mit Nutzungsdauern von 5 bis 20 Jahren veranschlagt.
Im Rahmen der Finanzierungsstruktur werden hier zunächst alle Darlehen einschließlich Darlehenskonditonen ausgewiesen, welche die Bühnen zum aktuellen Zeitpunkt vertraglich
vereinbart haben (EUR 371.553.080).

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Auf der Grundlage der dargestellten Berechnungsprämissen führen die Berechnungen zu den Sanierungsinvestitionen (ohne Folgeinvestitionen, siehe Abschnitt 7.1.) zu einer
Erhöhung des jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses zum Ausgleich von Abschreibungen und Zinsen um durchschnittlich rd. EUR 20.535.000, in der Spitze um rd. EUR
29.416.000 (2023/2024). 
Es handelt sich um die Tilgungsraten, die im Rahmen der Finanzierungsstruktur der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt 4 der Berechnungsübersichten) bis zum Planungsende
vertraglich vereinbart bzw. kalkuliert worden sind.
Ausgewiesen werden die Tilgungsteilbeträge pro Spielzeit sowie kummuliert, die im Verlauf des Planungszeitraums zunächst nicht durch Abschreibungsgegenwerte kompensiert und
später überdeckt werden. Die auf diesen Finanzierungsbedarf entfallenden Zinsaufwendungen wurden im Rahmen der Finanzierungskosten der Sanierungsinvestitionen (vgl. Abschnitt
5.2. der Berechnungsübersichten bzw. Erläuterung Tz. 14) berücksichtigt. Mit dem Ziel, den künftigen Abschreibungsverlauf näher an den Liquiditätsbedarf aus den Darlehenstilgungen
heranzuführen, könnten im weiteren Projektverlauf ggf. verschiedene Alternativen analysiert werden (z.B. Veränderung des Abschreibungsverlaufs auf die Gebäude durch Anwendung
von Komponentenabschreibungen, Vereinbarung alternativer Tilgungsverläufe bezüglich der noch einzugehenden Darlehensverpflicht ungen, Reduzierung des
Fremdfinanzierungsbedarfs durch Einbezug von Eigenkapital der Bühnen).

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8. Zusammenfassung der Ergebnisse
EUR
8.1. Gesamtkosten der Sanierung nach Kostengruppen
Verwendbare Planungskosten Neubauvariante 229.500
Kosten Machbarkeitsstudie 1.028.128
Planungs- und Baukosten 554.127.000
Bauzeitzinsen 42.170.365
Summe 597.554.993
8.2. Bilanzielle Herstellungskosten der Sanierung (Rest-) Nutzungs-
dauer in Jahren
Grundstück - 1.045.160
Gebäude (einschließlich gebäudetechnische Anlagen) 40 442.057.526
Bühnentechnik 25 83.016.827
betriebstechnische Anlagen 10 - 20 50.422.366
Einrichtungen und Ausstattungen 5 - 12 11.036.318
Außenanlagen 10 - 20 9.976.796
Summe 597.554.993
8.3. Finanzierungsstruktur der Sanierung
Laufzeit in 
Jahren Zinssatz Zinsbindung in 
Jahren
Datum         
Abruf
Darlehens-   
beträge
% p.a. EUR
Darlehensgeber:
Europäische Investitionsbank (I) 23 0,8640 ges. Laufzeit 02.05.2016 30.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen I) 40 1,5000 ges. Laufzeit 30.06.2016 65.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen II) 40 1,2910 ges. Laufzeit 30.09.2016 100.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen III) 40 1,5000 ges. Laufzeit 12.10.2016 35.000.000,00
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 19.12.2016 10.000.000,00
Diverse (Schuldscheindarlehen IV) 40 1,9375 ges. Laufzeit 22.09.2017 100.000.000,00
Kfw Bankengruppe (I) 17 0,0500 10 Jahre bis 
15.11.2025 18.10.2018 24.027.027,00
Kfw Bankengruppe (II) 10 0,0500 ges. Laufzeit 21.11.2018 7.526.053,00
PLAN: Europäische Investitionsbank (II) 23 1,2000 ges. Laufzeit 01.10.2019 55.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen V) 40 2,2000 ges. Laufzeit 01.07.2020 70.000.000,00
PLAN: Diverse (Schuldscheindarlehen VI) 40 2,5000 ges. Laufzeit 01.07.2021 75.000.000,00
PLAN: NN (Restmittel) 20 3,0000 ges. Laufzeit 01.10.2022 26.006.920,00
Summe 597.560.000
8.4. Mehrbelastungen des jährlichen Betriebskostenzuschusses EUR
aus den Sanierungsinvestitionen (ohne Reinvestitionen):
   maximale Zusatzbelastung (in der Spielzeit 2023/2024) rd.  29.416.000
   durchschnittliche Zusatzbelastung pro Spielzeit rd. 20.535.000

Beschlussvorlage Rat

12862 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 1142/2019 
Freigabedatum 
09.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und 
Kreditermächtigungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt, dass die Bühnen zur Fortführung des Bauvorhabens Sanierung der Büh-
nen am Off enbachplatz Verpflichtungen eingehen dürfen, die das bisher genehmigte Budget 
von 404 Mio. € brutto überschreiten. Hierbei wird das Budget um 150 Mio. € ausgeweitet.  
 
2. Der Rat verzichtet auf  eine Bedarfsfeststellung, ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgespro-
chen. 
 
3. Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. € aufzunehmen. Der 
Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus Kredite für Bauzeitzinsen gem. Anlage 1 (Berech-
nungen KHB) in Anspruch zu nehmen. 
 
 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 17.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   i. R. BKZ        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Sachstand 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Neuausrichtung der Sanierung der 
Bühnen Köln am Offenbachplatz beschlossen (0262/2016 – Neufassung). Im Zuge dieser Neuaus-
richtung wurde den Bühnen Köln unter anderem genehmigt, weitere Verpflichtungen in Höhe von 60 
Mio. € auf ein Projektbudget von insgesamt 347,8 Mio. € einzugehen. 
 
Mit seiner Entscheidung vom 04.11.2016 (3218/2016) hat der Rat der Stadt Köln den Bühnen Köln 
genehmigt, das Budget um weitere 56,2 Mio. € auf nunmehr 404 Mio. € zu erhöhen. Bei diese r Ent-
scheidung war bereits bekannt, dass zur Mitte des Jahres 2017 ein neuer Termin - und Kostenplan 
vorgelegt werden sollte, aus dem sich weiterer Finanzbedarf ableiten würde. Die Bühnen haben die-
sen neuen Zeit- und Kostenplan am 03.07.2017 in einer Sonder sitzung des Betriebsausschusses 
Bühnen vorgelegt. Danach sollte die Sanierung der Bühnen im letzten Quartal 2022 abgeschlossen 
sein, die Baukosten wurden auf 545 Mio. € - bei Eintritt aller Risiken auf 570 Mio. € - geschätzt. Da 
diese Termin- und Kostenprognose noch nicht auf der Grundlage einer gesicherten Planung erarbei-
tet werden konnte, wurde gleichzeitig mitgeteilt, dass diese Prognose nach Abschluss der erweiterten 
Entwurfsplanung (mit Elementen der Leistungsphasen 3 und 5 der HOAI) im ersten Quartal 2019 er-
neut überprüft wird. 
 
Aufgrund der 2018 eingetretenen Verzögerung des Planungsprozesses konnte die erweiterte En t-
wurfsplanung nicht im ersten sondern erst im zweiten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Danach 
belaufen sich die Fertigstellungskosten nunmehr auf 554,1 Mio. € bis 571 Mio. € (bei Eintritt aller Risi-
ken). Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Risiken realisieren können, erfolgt die 
Ermächtigung zunächst bezogen auf das derzeit Notwendige, d.h. den Zielwert der Baukosten in Hö-
he von 554,1 Mio. Euro, die Sanierung soll nunmehr im zweiten Quartal 2023 abgeschlossen sein.

3 
In den monatlichen Berichten zur Steuerung des Projektes wurde die Termin - und Kostenprognose 
vom Juli 2017 zum 01.07.2019 auf die neuen Daten umgestellt. Die Fortschreibung zeigt die Belast-
barkeit der Prognose. Nach dem Monatsbericht Juli 2019 wurden im Projekt bislang 341 Mio. € aus-
gegeben, Verpflichtungen wurden für 394 Mio. € eingegangen und die Baukosten werden de mnach 
bei 554 Mio. € liegen.  
 
Gegenwärtig steigen die Verpflichtungen monatlich um durchschnittlich 2,8 Mio. €, die Sanierung der 
Bühnen ist damit voraussichtlich noch bis Oktober 2019 finanziert. Spätestens mit der Neuausschrei-
bung von fünf zentralen Gewerken der Haustechnik im vierten Quartal 2019 müssen Verpflichtungen 
eingegangen werden, die durch das gegenwärtige Budget nicht mehr gedeckt sind. Für diese fünf 
Gewerke werden Kosten in Höhe von ca. 38,5 Mio. € erwartet. In der nachstehenden vorläufigen Mit-
telabflussrechnung werden diese Abhängigkeiten dargestellt. Dabei zeigt sich, dass die Verpflichtun-
gen im letzten Quartal 2019 deutlich steigen, der Mittelabfluss aber erst mit zeitlicher Ve rzögerung 
wirksam wird. 
 
Schätzung des Verlaufs der Verpflichtungen und Auszahlungen
Projekt Sanierung Bühnen Köln
379,6 Mio. €
388,0 Mio. €
396,4 Mio. €
404,8 Mio. €
448,3 Mio. €
521,8 Mio. €524,3 Mio. €
526,8 Mio. €
529,3 Mio. €
531,8 Mio. €
534,3 Mio. €
536,8 Mio. €
539,3 Mio. €
541,8 Mio. €
544,3 Mio. €
545,0 Mio. €
545,0 Mio. €
323,8 Mio. €
334,3 Mio. €
344,8 Mio. €
355,3 Mio. €
365,8 Mio. €
376,3 Mio. €
391,3 Mio. €
411,3 Mio. €
431,3 Mio. €
461,3 Mio. €
491,3 Mio. €
521,3 Mio. €528,3 Mio. €
535,3 Mio. €540,3 Mio. €543,0 Mio. €545,0 Mio. €
200 Mio. €
250 Mio. €
300 Mio. €
350 Mio. €
400 Mio. €
450 Mio. €
500 Mio. €
550 Mio. €
600 Mio. €
Verpflichtungen Auszahlungsstand
 
 
 
Da die Betriebsleitung Verpflichtungen nur im Rahmen des genehmigten Budgets eingehen kann, 
wird die Budgeterhöhung im September 2019 notwendig um den Projektfortschritt nicht zu gefährden. 
 
Bau- und Planungsfortschritt am Offenbachplatz 
 
Seit dem 01.05.2017 ist das Team aus Architekten, Fachplanern, Projektsteuerung und Bauherrschaft 
auf der Baustelle wieder kom plett. Seitdem wurde ein abgestimmtes Programm zur Zustandserfa s-
sung, Mängelbeseitigung und ‚Heilung‘ der Planung abgearbeitet. Zusätzlich wurden die bühnentech-
nischen Anlagen der Bühnen von Opernhaus und Schauspielhaus fertiggestellt. Mit den vorgezoge-
nen Maßnahmen, die für die weiteren Bauleistungen zwingende Voraussetzung sind, wurde begon-
nen.  
 
Die Phase der vertieften Grundlagenermittlung wurde durch die Planer der Haustechnik plangemäß 
am 26.10.2017 abgeschlossen und von den Bühnen Köln am 07.12.2017 freigegeben. Seitdem wur-
de an der erweiterten Entwurfsplanung gearbeitet, die – nach der genannten Verlängerung des Pla-
nungszeitraumes – nun plangemäß am 31.05.2019 abgeschlossen wurde und in ihren Auswirkungen 
auf Termine und Kosten von den Bühnen bis zum 30.06.2019 geprüft wurde.

4 
 
Die Firmengespräche sind abgeschlossen. Die Gespräche zur Markterkundung für fünf zentrale Ge-
werke der Haustechnik sind ebenfalls abgeschlossen und die Vergabekriterien erarbeitet. Im nächs-
ten Schritt sind die neu zu vergebenden Gewerke auszuschreiben, so dass die Bauarbeiten im zwei-
ten Quartal 2020 planmäßig fortgesetzt werden können. 
 
Das seit 2018 laufende Programm zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bühnentechnik von 
Schauspielhaus und Oper konnte im Juni 2019 bis auf wenige Restleistungen abgeschlossen werden. 
Im Rahmen eines Probebetriebes innerhalb des Gewährleistungszeitraumes werden alle Mängel der 
Bühnentechnik vor der Wiedereröffnung der Häuser erkannt und abgestellt. Gleichzeitig kann das 
Bühnenpersonal für den Betrieb der neuen Anlagen geschult werden.  
 
Das Team der Bauherrenvertretung und der Projektsteuerung ist personell und organisatorisch gut 
aufgestellt. Bei der Organisation wurden die meisten der Handlungsempfehlungen aus dem Gutach-
ten über die ‚Störungen des Projektes Sanierung Bühnen Köln’ (2733/2017) umgesetzt. 
 
Kostensteuerung und Controlling 
 
Das Controlling der Kosten und Termine wird kontinuierlich durch die Projektsteuerung wahrgenom-
men. Neben der laufenden Kostenbeobachtung finden dazu zweiwöchige  Abstimmungstermine mit 
allen Planern und Objektüberwachern statt. Das Risikomanagement wird durch monatliche Absti m-
mungen der einzelnen Risikofaktoren zwischen allen am Projekt Beteiligten gewährleistet. Der B e-
triebsausschuss Bühnen wird über die aktuelle n Entwicklungen regelmäßig auf der Grundlage von 
Monatsberichten informiert. 
 
Finanzierung der Bühnensanierung 
 
Der Rat hat am 12.05.2015 (1034/2015) ein Finanzierungskonzept zur Bühnensanierung beschlo s-
sen. Das Konzept wurde auf Grundlage des Baubeschlusses des Rates vom 24.11.2011 von der Be-
triebsleitung der Bühnen Köln im Einvernehmen mit der Kämmerei und unter Beteiligung eines exter-
nen Experten für die Kommunalfinanzierung von Großprojekten erstellt.  
 
Die benötigten Finanzmittel für die Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz werden gemäß Ratsbe-
schluss in den Wirtschaftsplänen der Bühnen veranschlagt und gemäß weiterem Ratsbeschluss vom 
07.06.2018 (1209/2018) aufgeteilt in die Teilbereiche Spielbetrieb (Oper/Schauspiel/Tanz) und Interim 
sowie Aufwen dungen für Sanierung (Zinsen/Abschreibungen) dargestellt. Die Refinanzierung der 
aufgenommenen Fremdmittel erfolgt durch die von der Stadt Köln gewährten Betriebskostenz u-
schüsse. 
 
Im Vordergrund des Finanzierungskonzeptes steht die Gestaltung der Laufze iten der Kreditaufnah-
men entsprechend der Abschreibungsdauern der einzelnen Gebäudeteile sowie die langfristige S i-
cherheit der Kapitalaufnahme und der daraus resultierenden Zinsbelastung (Zinssicherung). Bestand-
teil des Finanzierungskonzeptes ist ein Kred itvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in 
Höhe von bis zu 127 Mio. €. Mit dem Instrument sogenannter Schuldscheindarlehen sollen darüber 
hinaus weitere Kreditverträge unter einheitlichen Vertragsdokumentationen gebündelt werden. 
 
Bis zum S tichtag 01.01.2019 sind die Bühnen auf Basis der vorgenannten Ratsbeschlüsse und dem 
dahinterliegenden Finanzierungskonzept bereits die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten lang-
fristigen Darlehensverpflichtungen in Höhe von rund 371,5 Mio. € eingegangen.

5 
 
Darlehensgeber Laufzeit in 
Jahren 
Zinssatz 
in % p.a. 
Zinsbindung Darlehensbetrag 
EIB I 23 0,8640 ges. Laufzeit 30.000.000 
Schuldscheindarlehen I 40 1,5000 ges. Laufzeit 65.000.000 
Schuldscheindarlehen II 40 1,2910 ges. Laufzeit 100.000.000 
Schuldscheindarlehen III 40 1,5000 ges. Laufzeit 35.000.000 
NRW.Bank 10 0,1600 ges. Laufzeit 10.000.000 
Schuldscheindarlehen IV 40 1,9375 ges. Laufzeit 100.000.000 
Kfw Bankengruppe I 17 0,0500 10 Jahre 24.027.027 
Kfw Bankengruppe II 10 0,0500 ges. Laufzeit 7.526.053 
SUMME    371.553.070 
 
Vor dem Hintergrund des aktuell immer noch günstigen Zinsniveaus, und im Einklang mit den Rats-
beschlüssen, streben die Bühnen in enger Abstimmung mit der Kämmerei an, die noch zur Finanzie-
rung ausstehenden Mittel mit Darlehensverpflichtungen wie nachfolgend zu hinterlegen.  
 
EIB II 23 1,2000 Ges. Laufzeit 55.000.000 
Schuldscheindarlehen V 40 2,2000 Ges. Laufzeit 70.000.000 
Schuldscheindarlehen VI 40 2,5000 Ges. Laufzeit 75.000.000 
Noch offen langfristig optimiert Ges. Laufzeit 26.007.000 
SUMME    226.007.000 
 
 
Gemäß des vorstehenden Planes werden weitere 226 Mio. € des Gesamtfinanzierungsbedarfs des 
Sanierungsprojekts frühzeitig aufgenommen.  
 
 
Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss 
 
Die Finanzierung der Inves tition von insgesamt 554,1 Mio. € wirkt sich in den nächsten Jahren auf 
den Haushaltsplan der Stadt Köln und den Betriebskostenzuschuss der Bühnen aus. Aus der als An-
lage 1  anliegenden Berechnung der Wirtschaftsprüfungskanzlei Kremer - Hamböker - Boddenberg 
ergibt sich eine durc hschnittliche jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt von 20,525 
Mio. € für vierzig Jahre. Bezüglich des Berechnungsergebnisses ist zu beachten, dass in den bilanzi-
ellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 597,555 Mio. € nicht nur die Baukosten sondern 
auch die Bauzeitzinsen und die Kosten der Machbarkeitsstudie von 2010 enthalten sind (siehe hierzu 
auch die Darstellung im Wirtschaftsplan 2017/18 (0581/2017)). Diese durchschnittliche Belastung 
verteilt sich allerdings ungleichmäßig über die kommenden Jahre. Kosten für notwendige Reinvestiti-
onen sind in dieser Rechnung nicht betrachtet. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung. Die verwaltungsin-
terne Abstimmung und Prüfung der Vorlage konnte wegen der notwendigen vorlaufenden Arbeiten 
zur Anlage 1, mit denen erst nach der Vorlage der überarbeiteten Kosten- und Terminprognose Ende 
Juni 2019 begonnen werden konnte und aufgrund der Ferienzeit nicht rechtzeitig abgeschlossen wer-
den. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus dem Umstand, dass die Finanzierung der Sa-
nierung der Bühnen nur noch bis Oktober 2019 gesichert ist.

Beratungsverlauf (3)

17.09.2019 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1142/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.09.2019
Erstellt
25.03.2019 12:39