2600/2020
Unterrichtung des Rates gem. § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 03.09.2020 2600/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 Unterrichtung des Rates gem. § 25 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen Der Rat der Stadt Köln wurde in seiner Sitzung am 18.06.2020 im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die finanzielle Lage auf Basis des standardisierten Prognose-Berichtswesens zum Buchungsstand 30.04.2020 informiert (Vorlage 1834/2020). Zum Buchungstand 31.07.2020 wurden die Prognosen der wesentlichen Abweichungen aus dem ersten Berichtswesen aktualisiert. Über die aktualisierte Prognose zum gesamtstädtischen Jahreser- gebnis 2020 wird der Rat hiermit gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW i.V.m. § 8 Nr. 7 der Haus- haltssatzung der Stadt Köln unterrichtet. Der von den Dienststellen prognostizierte Jahresfehlbetrag 2020 wird danach und nach derzeitigem Berichtsstand – d.h. ohne Unterstützung von Bund und Land – voraussichtlich bei rd. 476,0 Mio. Euro und damit um 424,7 Mio. Euro über dem im Haushaltsplan 2020/2021 beschlossenen Jahresfehlbe- trag von 51,3 Mio. Euro liegen (siehe Anlage 1). Gegenüber der in der Ratssitzung am 18.06.2020 dargestellten Prognose haben sich Verbesserun- gen von rd. 56,0 Mio. ergeben, die insbesondere aus folgenden Sachverhalten resultieren: - Die zu erwartende Verschlechterung bei der Berufsfeuerwehr für gesamtstädtische Beschaf- fungen im Logistikzentrum für Schutzausrüstung, Desinfektionsmaterial und weiteres Hygie- nematerial wird nur noch mit rd. 10,0 Mio. Euro prognostiziert, was einer Verbesserung ge- genüber dem letzten Bericht von 31,3 Mio. Euro entspricht. Die Prognose wurde unter der Prämisse angepasst, dass sich das derzeitige Infektionsgeschehen fortsetzt und es nicht er- neut zu einer Lageverschärfung kommt. - Aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben ergeben sich für die Stadt Köln Mehrerträge von rd. 13,0 Mio. Euro. - Bei den Zinsaufwendungen werden Verbesserungen von 6,8 Mio. Euro erwartet. Diese Prognose stellt weiterhin einen mit vielen Unwägbarkeiten behafteten Zwischenstand dar. Das hat folgende Ursachen: - Die im Bericht prognostizierte Ergebnisverschlechterung resultiert in großen Teilen aus deutlich ge- ringer angesetzten Steuererträgen und ähnlichen Abgaben. Das ist eine Folge des sehr breiten kon- junkturellen Einbruchs. Bei der Berechnung der Mindererträge wurde, soweit die einzelnen Steuerar- ten Gegenstand der bundesweiten Steuerschätzung sind, die Mai-Steuerschätzung 2020 zugrunde gelegt (vgl. dazu Mitteilung Finanzausschuss, 1553/2020), also die aktuellsten Daten dieses Sach- verständigengremiums. Gleichwohl müssen auch diese Prognosen als vorläufig angesehen werden. Wegen der großen Unsicherheiten zur weiteren konjunkturellen Entwicklung hat sich der Arbeitskreis Steuerschätzungen erstmals in seiner Geschichte auf einen zusätzlichen Steuerschätzungstermin im 2 September 2020 verständigt, so dass bei Vorlage des nächsten regulären Berichts mit neuen Daten zu rechnen ist. - Auch konnte das angekündigte Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsausschusses (sh. Mitteilung Finanzausschuss, 1808/2020) in der Prognose noch keine Berücksichtigung finden. Für die wesentlichen Entlastungen stehen noch weitere Umsetzungsschritte in Gestalt von Verfas- sungs- und Gesetzesänderungen (bei der dauerhaften Entlastung bei den Kosten der Unterkunft ab 2020 und bei der Gewerbesteuerkompensation 2020) aus. Die grundsätzliche Finanzierungszusage des Landes, seinen (hälftigen) Anteil an der Finanzierung der Gewerbesteuerkompensation zu über- nehmen, wurde zwischenzeitlich mit Vorstellung des Nordrhein-Westfalen-Programms gegeben. Soll- ten die Maßnahmen wie angekündigt umgesetzt werden, könnte sich daraus auf Basis der derzeitigen Prognosezahlen ein Entlastungseffekt von einmalig 325-350 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2020 und dauerhaft von 65-75 Mio. Euro bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ergeben. Gegenüber der aktuellen Prognose würde die höhere Bundesbeteiligung bei den KdU 2020 sogar zu Mehrerträgen von 98,4 Mio. führen, da aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gegenüber den Annahmen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung zunächst von Mindererträgen bei der Erstattung der Kosten der Unterkunft ausgegangen worden war. Unter Berücksichtigung dieser Entlastungen könnte sich der prognostizierte Jahresfehlbetrag in 2020 mithin möglicherweise wieder in Höhe des ursprünglich geplanten Jahresfehlbetrages bewegen. Diese Aussage kann, da die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle nur in 2020 und bislang nicht in den Folgejahren vorgesehen ist, nicht auf die Jahre 2021ff. übertragen werden. - Die Landesregierung hat außerdem angekündigt, die durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden Mindererträge und Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre zu verteilen. Dazu wurde ein Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Iso- lierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) vorgelegt, der sich aktuell in der Beratung im zuständigen Ausschuss befin- det. Sollte die darin angekündigte Isolierung im Rahmen einer sogenannten Bilanzierungshilfe umge- setzt werden, ist davon auszugehen, dass die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht auf das Jahresergebnis durchschlagen, sondern in der Bilanz isoliert und erst ab 2025 sukzessive zu finanzieren wären. Für das kommende Jahr ist im Gesetzesentwurf derzeit nicht klar geregelt, ob die corona-bedingten Belastungen im Jahresabschluss 2021 ebenfalls in der Bilanzierungshilfe abzubil- den sind und sich entsprechend nicht auf das Jahresergebnis 2021 auswirken. Im Laufe des Gesetz- gebungsverfahrens ist mit einer Klarstellung diesbezüglich zu rechnen. In dem o.g. Gesetzentwurf ist weiter der Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtrags- satzungen für das Haushaltsjahr 2020 enthalten. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten Ergebnisabweichung, die eine Verschlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Ge- samtaufwendungen darstellt, die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der Haushaltssatzung der Stadt Köln verbunden. Mit Erlass vom 06.04.2020 hat die Landesregierung allerdings schon festgehalten, dass es derzeit gerechtfertigt ist – mangels Verlässlichkeit der Ermittlung von Finanzdaten – die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts auszusetzen. Gleichzeitig hat die Landesregierung mit diesem Erlass den Kom- munen empfohlen, ihren voraussichtlichen Liquiditätsbedarf zu überprüfen und sich ggf. darauf vor- zubereiten, die in den Haushaltssatzungen gem. § 89 Absatz 2 GO NRW normierte Grenze des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung im erforderlichen Umfang, ggf. auch deutlich, zu erhöhen. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wurde daher mit Beschluss einer isoliert darauf bezogenen Nachtragssatzung zum Haushaltsplan 2020/2021 (vgl. Vorlage 1370/2020) gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1,8 Mrd. Euro um 1,0 Mrd. Euro erhöht. Damit besteht eine Haushaltsermächtigung in Höhe von 2,8 Mrd. Euro für Liquiditätskredite. Auf Basis der erweiterten Liquiditätsplanung wird diese Haushaltsermächtigung bis zum Jahresende 2021 zu keinem Zeitpunkt überschritten. Der maximale Liquiditätsbedarf liegt laut derzeitiger Planung im worst case Szenario für das Jahresende 2021 bei 2,14 Mrd. Euro (real case Szenario 1,86 Mrd. Euro). Allein durch die Steuern wird auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2020 und der gemeldeten Stundungen von Liquiditätsminderungen in Höhe von 690,2 Mio. Euro ausgegangen. 3 Positiv auf die Liquiditätsplanung hat sich seit Beschluss der Nachtragssatzung der außergerichtliche Vergleich mit der ArGe zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes ausgewirkt, der zu einer Liquiditäts- verbesserung von 600 Mio. Euro führt. Unter Berücksichtigung der Übernahme der Kosten der Unter- kunft um weitere 25 Prozentpunkte und Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Land würde der Liquiditätsbedarf sich weiter reduzieren und läge bei 1,37 Mrd. Euro. Im Entwurf des NKF-CIG ist weiterhin vorgesehen, dass die Kämmerin dem Rat vierteljährlich über die finanzielle Lage berichtet. Dieser Verpflichtung de lege ferenda kommt die Verwaltung mit dieser haushaltsrechtlichen Unterrichtung und einem weiteren Bericht in der Ratssitzung am 10.12.2020 nach. Das nächste reguläre Prognoseberichtswesen wird zum Buchungsstand 31.08.2020 erstellt. gez. Reker
Anlage 1 Prognose zum Gesamtergebnisplan Buchungsstand 31.07.2020
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Plan HPL Ist 31.07.2020 Prognose zum 31.12.2020 Buchungsstand 30.04.2020 Prognose zum 31.12.2020 Buchungsstand 31.07.2020 Plan HPL - Prognose 31.07. Prognose 30.04. - Prognose 31.07. 01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.938.845.168 -2.115.009.998 -2.127.996.359 -408.427.641 12.986.361 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -907.621.220 -1.152.380.669 -1.147.839.469 25.962.300 -4.541.200 03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -126.357.420 -79.955.836 -78.312.243 -292.170 -1.643.593 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -150.802.445 -302.814.873 -299.718.951 -42.460.034 -3.095.922 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -56.893.068 -84.242.018 -84.355.930 -4.855.152 113.912 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -218.670.161 -520.528.196 -515.495.363 -31.391.317 -5.032.833 07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -90.868.493 -205.618.831 -205.618.831 -1.211.202 0 08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -13.000 -1.000.000 0 09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 -1.400.000 0 0 10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.490.057.976 -4.461.963.421 -4.460.750.147 -463.675.217 -1.213.275 11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 599.637.937 1.159.142.674 1.159.142.674 18.210.893 0 12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 63.578.738 59.091.900 59.091.900 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 326.181.932 674.774.835 645.134.835 -6.884.549 29.640.000 14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 95.772.129 192.411.427 192.411.427 5.801.710 0 15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 1.197.307.831 1.905.393.173 1.895.562.132 61.261.018 9.831.041 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 512.577.755 997.652.860 986.802.860 -60.649.164 10.850.000 17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 2.795.056.320 4.988.466.869 4.938.145.828 17.739.908 50.321.041 18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -695.001.656 526.503.448 477.395.682 -445.935.309 49.107.766 19 - Finanzerträge -84.026.570 -68.015.731 -93.443.191 -93.470.622 9.444.052 27.431 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 25.195.048 98.925.766 92.076.743 11.800.557 6.849.023 21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 -42.820.683 5.482.575 -1.393.879 21.244.609 6.876.454 22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -737.822.339 531.986.023 476.001.803 -424.690.699 55.984.220 26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -737.822.339 531.986.023 476.001.803 -424.690.699 55.984.220 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Buchungsstand 31.07.2020 Prognose zum Gesamtergebnisplan Berichtszyklus: 2020-07
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2600/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 03.09.2020
- Erstellt
- 19.08.2020 13:37