3912/2021
Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021, TOP 8.1.3: betr. Gasspeicher der Rheinenergie Maarweg - Antrag der CDU-Fraktion - AN/0727/2021 in Ergänzung zum Antrag AN/0435/2021 und Beschluss der BV Ehrenfeld vom 15.3.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15/151 151/2 Vorlagen-Nummer 12.11.2021 3912/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 30.11.2021 Mitteilung zu einem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 31.05.2021, TOP 8.1.3: betr. Gasspeicher der Rheinenergie Maarweg - Antrag der CDU-Fraktion - AN/0727/2021 in Ergänzung zum Antrag AN/0435/2021 und Beschluss der BV Ehrenfeld vom 15.3. Gemäß des o.a. Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, 1. Die Grundfläche am Maarweg, auf dem der Gasspeicher steht, sowie die Fläche des um- gebenden Baumbestands aus dem geplanten Baugebiet großflächig abzugrenzen und un- ter Bestandsschutz zu stellen. 2. mit der RheinEnergie zu verhandeln, die Fläche in ihrem Eigentum zu halten, eine neue Nutzung lt. Beschluss der BV Ehrenfeld vom 15.3.2021 zu planen und diese der BV Eh- renfeld zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. 3. alternativ soll die Stadt Köln die Fläche in ihren Liegenschaftsbestand übernehmen, lt. Be- schluss behandeln oder mit dem Investor des Baugebietes eine entsprechende Übernah- me mit Planung und langfristiger Nutzung vereinbaren. 4. Auch diese beiden Varianten sind der BV Ehrenfeld zur Beratung und Entscheidung vorzu- legen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Der Anfang des Jahres 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit, Politik, Akteur*innen und Verwaltung begonnene Zielbildprozess Rahmenplanung/Max Becker-Areal befindet sich momentan in einer ab- schließenden Phase. Die entsprechende Beschlussvorlage hierzu (Nr. 2688/2021) wurde am 28. Ok- tober dieses Jahres vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Das Zielbild sieht für den ange- sprochenen Bereich auf dem Gelände der RheinEnergie AG eine Prüfung des Erhaltes und der Um- nutzung des Bestandes von identitätsstiftenden Zeugnissen der Industriekultur und eine Sicherung des erhaltenswerten Baumbestandes vor. Im weiteren Prozess wird auf der Grundlage der Ziele und Handlungsempfehlungen aus dem Ziel- bildprozess die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes zum Areal Widdersdorfer Stra- ße/Maarweg/Oskar-Jäger-Straße, mit dem die Verwaltung mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 beauf- tragt wurde, vorbereitet. Dabei ist ein Verfahren aufzusetzen, welches zum Ziel hat mit der Rhein- Energie AG gemeinschaftlich das Gesamtareal unter Einbeziehung der in ihrem Eigentum stehenden Flächen zu entwickeln. Eine Abgrenzung von spezifischen im Areal liegenden Flächen im Eigentum der RheinEnergie AG aus dem geplanten Baugebiet mit dem Ziel, diese dem Verfahren zu entziehen, 2 würde der oben angesprochenen und geforderten Entwicklung des Gesamtareals nicht entsprechen. Im weiteren Wettbewerbsverfahren werden die Aussagen des Zielbildes durch die einzureichenden Entwurfsplanungen der Teilnehmenden konkretisiert. Auf der Grundlage des Ergebnisses des städtebaulichen Wettbewerbes wird dem Stadtentwicklungs- ausschuss ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zum oben genannte Areal vorgelegt. Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und die Belange des Umweltschutzes müssen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Die genannten Aspekte werden damit in den geplanten Verfahren (Wettbewerb, Bebauungsplan) be- rücksichtigt. Ein separates Verfahren ist nicht erforderlich. Zu 2. Für das unter zu 1 benannte Areal hat der Rat der Stadt Köln am 06.02.2021 der Verwaltung den Auftrag erteilt einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen bei dem insbesondere die Nutzung der Bebauung festgelegt werden soll. Eine Vorfestlegung von z.B. Nutzungen für die oben genannten Flächen der RheinEnergie AG schränkt die inhaltliche Ausgestaltung der Wettbewerbsbeiträge ein. Nutzungsideen können aber im Rahmen der Beteiligung zum städtebaulichen Wettbewerbsverfahren eingebracht werden. Sollte auf den Flächen ein Baudenkmal bestehen, unterliegt eine Festlegung der Nutzung zusätzlich dem Denkmalschutzgesetz NRW. Zu 3. Für den angesprochenen Bereich ist nach dem städtebaulichen Wettbewerb die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen (AN 0220/2020). Da durch den Bebauungsplan die rechtsverbindli- chen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgelegt werden, ist erst auf dieser Grundlage eine Entscheidung zum Erwerb von Grundstücken zwischen der Stadt Köln und einem städtischen Tochterunternehmen sinnvoll. Zu 4. Die Beschlussvorlage zum Zielbild (Nr. 2688/2021) wurde bereits in den Bezirksvertretungen 3 und 4 beraten, die Beschlussvorlage zum Auslobungstext des städtebaulichen Wettbewerbes zum Max Be- cker-Areal wird ebenfalls den Bezirksvertretungen zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen der Beratung der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbes besteht eine weitere Möglichkeit, sich zu dem An- liegen einzubringen. Eine separate Beschlussvorlage zu der genannten Thematik ist somit nicht er- forderlich. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3912/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 09:19