AN/0556/2017
TOP 10.30 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren"; hier: Fortschreibung; geänderte Fassung gemäß Beschluss des Rates vom 14.02.2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
4367 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rat 04.04.2017 zu TOP 10.30 Tischvorlage Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.04.2017 AN/0556/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 TOP 10.30 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren"; hier: Fortschreibung; geänderte Fassung gemäß Beschluss des Rates vom 14.02.2017 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 10.30 in die Tagesord- nung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 04.04.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: Der Rat 1. beschließt die Änderungen gemäß Beschluss des Rates vom 14.02.2017 zu den Punkten 2 a) bis 2 f) wie folgt: 2 a) Der Schwellenwert zur Übernahme der Verpflichtung nach Nummer 3 Absatz 1 Buchstabe a) wird auf 20 Wohneinheiten beziehungsweise 1 800 m² Geschossflä- che (GF) Wohnen reduziert. 2 b) Entfällt. 2 c) Qualifizierungsverfahren sind für Vorhaben ab 75 Wohneinheiten beziehungsweise 6.750 m² GF Wohnen durchzuführen. In städtebaulich anspruchsvollen Lagen sollen nach Absprache mit den Planbegünstigten Qualifizierungsverfahren als Grundlage der Planung dienen. 2 d) Die planungsrechtliche Sicherung der Flächen für den öffentlich geförderten Woh- nungs-bau im Bebauungsplan soll in Abstimmung mit dem Planbegünstigten und kann mittels Festsetzungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. - 2 - 2 e) Bei Vorhaben auf Grundstücken, die nachweislich nach dem 22.09.2016 und vor dem Tag der Bekanntmachung des "Kooperativen Baulandmodells Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" in der vorliegenden Fas- sung erworben wurden, ist ein reduzierter Anteil von 20 % der mit der Planung ge- schaffenen GF Wohnen für die Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus anzunehmen. Bei Vorhaben auf Grundstücken, die zwischen dem 24.02.2014 bis einschließlich 22.09.2016 erworben wurden, gelten die Anwen- dungsvoraussetzungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 einschließlich des dort festgeschriebenen Ziels der Errichtung von 30 % öffentlich gefördertem Woh- nungsbau fort (Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 - Vorlage 4325/2012). Diese Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Grundstücke bis zum 30.06.2018 einer Bebauungspla- nung zugeführt werden (Bekanntmachung eines Aufstellungs- oder Einleitungsbe- schlusses). 2 f) Alle Planbegünstigten können sich auf Wunsch zur Anwendung der vorliegenden Richtlinie bekennen. 2. beschließt das "Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" in der geänderten Fassung gemäß Anlage 1 unter Berück- sichtigung und Umsetzung der unter 1. 2 b), 2 c) und 2 e) vom Rat zusätzlich eingefügten Modifizierungen als Fortschreibung des geltenden Modells (Fassung der Bekanntma- chung vom 24.02.2014 - Vorlage 4325/2012), welches ab Veröffentlichung des Ratsbe- schlusses verpflichtend anzuwenden ist; 3. nimmt die Umsetzungsanweisung in der geänderten Fassung gemäß Anlage 2 als präzi- sierende Handlungsanweisung für die beteiligten Akteure zur Modellanwendung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese unter Berücksichtigung der vom Rat zu- sätzlich eingefügten Modifizierungen zu Ziff. 1, 2 b), 2 c) und 2 e) und auch im Weiteren fortzuschreiben, sofern die Grundzüge des Modells unberührt bleiben; 4. nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung der Planbegünstigten in Bebauungsplanverfah- ren zur Errichtung eines 20 %igen Anteils der GF Wohnen als preisgedämpfter Woh- nungsbau nicht praktikabel darstellbar ist. Es erfolgt keine Aufnahme einer entsprechen- den Verpflichtung in das "Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplan-verfahren" gemäß Anlage 1. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0556/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 04.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27