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AN/0556/2017

TOP 10.30 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren"; hier: Fortschreibung; geänderte Fassung gemäß Beschluss des Rates vom 14.02.2017

Gem. Änderungsantrag (SPD) 04.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

4367 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion Im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rat 
04.04.2017 
zu TOP 10.30 
 
Tischvorlage 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.04.2017 
 
AN/0556/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
 
TOP 10.30 Das "Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie zur Anwendung in 
Bebauungsplanverfahren"; hier: Fortschreibung; geänderte Fassung gemäß 
Beschluss des Rates vom 14.02.2017 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 10.30 in die Tagesord-
nung der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 04.04.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
 
Der Rat  
 
1. beschließt die Änderungen gemäß Beschluss des Rates vom 14.02.2017 zu den Punkten 
2 a) bis 2 f) wie folgt:  
2 a)  Der Schwellenwert zur Übernahme der Verpflichtung nach Nummer 3 Absatz 1 
Buchstabe a) wird auf 20 Wohneinheiten beziehungsweise 1 800 m² Geschossflä-
che (GF) Wohnen reduziert.  
2 b)  Entfällt.  
2 c)  Qualifizierungsverfahren sind für Vorhaben ab 75 Wohneinheiten beziehungsweise 
6.750 m² GF Wohnen durchzuführen. In städtebaulich anspruchsvollen Lagen sollen 
nach Absprache mit den Planbegünstigten Qualifizierungsverfahren als Grundlage 
der Planung dienen.  
2 d)  Die planungsrechtliche Sicherung der Flächen für den öffentlich geförderten Woh-
nungs-bau im Bebauungsplan soll in Abstimmung mit dem Planbegünstigten und 
kann mittels Festsetzungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 Baugesetzbuch (BauGB) 
erfolgen.

- 2 - 
 
2 e)  Bei Vorhaben auf Grundstücken, die nachweislich nach dem 22.09.2016 und vor 
dem Tag der Bekanntmachung des "Kooperativen Baulandmodells Köln (KoopBLM) 
– Richtlinie zur Anwendung in Bebauungsplanverfahren" in der vorliegenden Fas-
sung erworben wurden, ist ein reduzierter Anteil von 20 % der mit der Planung ge-
schaffenen GF Wohnen für die Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförderten 
Wohnungsbaus anzunehmen. Bei Vorhaben auf Grundstücken, die zwischen dem 
24.02.2014 bis einschließlich 22.09.2016 erworben wurden, gelten die Anwen-
dungsvoraussetzungen des Kooperativen Baulandmodells 2014 einschließlich des 
dort festgeschriebenen Ziels der Errichtung von 30 % öffentlich gefördertem Woh-
nungsbau fort (Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2014 - Vorlage 
4325/2012). Diese Übergangsregelung kann nur in Anspruch genommen werden, 
wenn die entsprechenden Grundstücke bis zum 30.06.2018 einer Bebauungspla-
nung zugeführt werden (Bekanntmachung eines Aufstellungs- oder Einleitungsbe-
schlusses).  
2 f) Alle Planbegünstigten können sich auf Wunsch zur Anwendung der vorliegenden 
Richtlinie bekennen.  
 
2. beschließt das "Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) - Richtlinie zur Anwendung 
in Bebauungsplanverfahren" in der geänderten Fassung gemäß Anlage 1 unter Berück-
sichtigung und Umsetzung der unter 1. 2 b), 2 c) und 2 e) vom Rat zusätzlich eingefügten 
Modifizierungen als Fortschreibung des geltenden Modells (Fassung der Bekanntma-
chung vom 24.02.2014 - Vorlage 4325/2012), welches ab Veröffentlichung des Ratsbe-
schlusses verpflichtend anzuwenden ist; 
 
3. nimmt die Umsetzungsanweisung in der geänderten Fassung gemäß Anlage 2 als präzi-
sierende Handlungsanweisung für die beteiligten Akteure zur Modellanwendung zur 
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese unter Berücksichtigung der vom Rat zu-
sätzlich eingefügten Modifizierungen zu Ziff. 1, 2 b), 2 c) und 2 e) und auch im Weiteren 
fortzuschreiben, sofern die Grundzüge des Modells unberührt bleiben;  
 
4. nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung der Planbegünstigten in Bebauungsplanverfah-
ren zur Errichtung eines 20 %igen Anteils der GF Wohnen als preisgedämpfter Woh-
nungsbau nicht praktikabel darstellbar ist. Es erfolgt keine Aufnahme einer entsprechen-
den Verpflichtung in das "Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur 
Anwendung in Bebauungsplan-verfahren" gemäß Anlage 1. 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.04.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0556/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
04.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27