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3992/2017

Dokumentation der Werthaltigkeitsprüfungen von Finanzanlagen im Rahmen des Jahresabschlusses

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.01.2018

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 22.02.2018, TOP 2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1834 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/200 
 
Vorlagen-Nummer 11.01.2018 
 3992/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rechnungsprüfungsausschuss 22.02.2018 
 
Dokumentation der Werthaltigkeitsprüfungen von Finanzanlagen im Rahmen des 
Jahresabschlusses 
RM Detjen weist in der Sitzung am 18.12.2017 darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt in se i-
nem Bericht die fehlende schriftliche Dokumentation von Sachverhalten bemängelt, die nicht zu einer 
Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt haben. In diesem Zusammenhang fragt er danach, wie die 
Verwaltung die Werthaltigkeit dokumentiere. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bisher erfolgte die Dokumentation der gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 GO und § 35 GemHVO durchg e-
führten Werthaltigkeitsprüfungen der in der städtischen Bilanz ausgewiesen en Finanzanlagen anhand 
interner Excel basierter Übersichten als Arbeitsgrundlage.  
 
Vergleichsmaßstab der Werthaltigkeitsprüfung ist immer der Bilanzansatz des Vorjahres, der - sofern 
seit dem 01.01.2008 keine Wertänderung zu buchen war - dem Wertansatz zur Eröffnungsbilanz ent-
spricht. Dieses Vorgehen entspricht dem Bewertungsvorgehen, wie es auch nach dem Handelsg e-
setzbuch (HGB), dem Referenzmodell für das Neue Kommunale Finanzmanagement, generell von 
der Privatwirtschaft praktiziert wird. 
 
Bei Prüfungen, die zu einer Veränderung des bilanzierten Ansatzes führten, wurden die Bewertung s-
änderungen entsprechend schriftlich verfügt und eine buchungsbegründende Unterlage gefertigt. 
 
Für die Jahresabschlüsse 2017 ff. wird kurzfristig mit dem Rechnungsprüfungsamt  eine Abstimmung 
erfolgen, wie Prüfungen, die zu keiner Wertänderung des Bilanzansatzes führen, zukünftig durch 20 
dokumentiert werden.  
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (2)

05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.02.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3992/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.01.2018
Erstellt
19.12.2017 11:29