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Dokumentation der Werthaltigkeitsprüfungen von Finanzanlagen im Rahmen des Jahresabschlusses

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3992/2017 vom 11.01.2018

Stand: Am 22.02.2018 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/200 Vorlagen-Nummer 11.01.2018 3992/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.02.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 22.02.2018 Dokumentation der Werthaltigkeitsprüfungen von Finanzanlagen im Rahmen des Jahresabschlusses RM Detjen weist in der Sitzung am 18.12.2017 darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt in se i- nem Bericht die fehlende schriftliche Dokumentation von Sachverhalten bemängelt, die nicht zu einer Buchung im Jahresabschluss 2015 geführt haben. In diesem Zusammenhang fragt er danach, wie die Verwaltung die Werthaltigkeit dokumentiere. Antwort der Verwaltung: Bisher erfolgte die Dokumentation der gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 GO und § 35 GemHVO durchg e- führten Werthaltigkeitsprüfungen der in der städtischen Bilanz ausgewiesen en Finanzanlagen anhand interner Excel basierter Übersichten als Arbeitsgrundlage. Vergleichsmaßstab der Werthaltigkeitsprüfung ist immer der Bilanzansatz des Vorjahres, der - sofern seit dem 01.01.2008 keine Wertänderung zu buchen war - dem Wertansatz zur Eröffnungsbilanz ent- spricht. Dieses Vorgehen entspricht dem Bewertungsvorgehen, wie es auch nach dem Handelsg e- setzbuch (HGB), dem Referenzmodell für das Neue Kommunale Finanzmanagement, generell von der Privatwirtschaft praktiziert wird. Bei Prüfungen, die zu einer Veränderung des bilanzierten Ansatzes führten, wurden die Bewertung s- änderungen entsprechend schriftlich verfügt und eine buchungsbegründende Unterlage gefertigt. Für die Jahresabschlüsse 2017 ff. wird kurzfristig mit dem Rechnungsprüfungsamt eine Abstimmung erfolgen, wie Prüfungen, die zu keiner Wertänderung des Bilanzansatzes führen, zukünftig durch 20 dokumentiert werden. Gez. Klug

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2018

    Finanzausschuss

    TOP 1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 22.02.2018 zuletzt

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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