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V/0834/2018

Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2019 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vorlagen 27.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 22.11.2018, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

41272 Zeichen

V/0834/2018 
V/0834/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2019 in der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Mün ster nimmt die aktuell bestehenden sowie für das Jahr 2019  prognostizierten 
Eckwerte und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.  
 
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Min isterium für Arbeit, Gesundheit  und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach  § 48b 
SGB II „Verbesserung der Integrationsquote“ und „Reduzierung der  Langzeitleistungsbezie-
henden“ im Rahmen folgender Korridore 
 
Veränderung der Summe der Integrationen: 
von +0,9 % bis + 6,0 %  (+30 bis +200) 
 
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden (Jahresdurchschnitt): 
von +2,1 % bis +8,4 % (+200 bis +800) 
 
zu dem voraussichtlichen weiteren Ziel des MAGS NRW „Integrationsquote der Langzeitleis-
tungsbeziehenden“ im Rahmen des folgenden Korridors 
 
Veränderung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden: 
von +0,0 % bis +7,5 % (+80 bis +200) 
 
eine Zielvereinbarung abzuschließen. 
Jobcenter 
 
30.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0834/2018 
 
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster stimmt der kommunalen strategischen Ausrichtung und den Hand-
lungsfeldern des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2019 zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen 
Haushalt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen 
 
A) Überregionale Prognose für Wirtschaft und Arbeitsmarkt 
 
Im Jahr 2018 befinden  sich die Weltwirtschaft  und auch die deutschen Wirtschaft weiterhin im Au f-
schwung. Der Aufwärtstrend verliert allerdings an Tempo, da die Nachfrage aus dem Ausland bei 
zunehmender Anzahl an Konjunkturrisik en schwächer geworden ist und Unternehmen gleichzeitig 
zunehmend Probleme haben, genügend Arbeitskräfte für ihre Produktion zu finden. Für das Jahr 
2018 sagt die Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2018 der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute 1 
einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,7 % und für 2019 von 1,9  % voraus. Damit werden die 
Prognosen im Vergleich zur Frühjahrsdiagnose 201 8 um 0,5 Prozentpunkte bzw. 0,1 Prozentpunkte 
abgesenkt.2 Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert ein Wachstum des 
Bruttoinlandsprodukts um 1,8 % für 2018 und um 1,7 % für 20193. 
 
Die Beschäftigung wird gemäß den Prognosen weiterhin spürbar steigen, aber aufgrund  der Knapp-
heit an Arbeitskräften schwächt sich  auch der Beschäftigungsaufbau in den ko mmenden Jahren ab. 
Der überwiegende Teil des Beschäftigungsaufbaus wird weiterhin durch die steigende Erwerbsbete i-
ligung von Frauen und Älteren sowie die Zuwanderung gedeckt.  
 
Die stärkere Knappheit von Arbeitskräften führt dazu, dass Betriebe sich Beschä ftigte häufig auch 
unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Lage sichern. Dies lässt sich am deutlich sinkenden 
Entlassrisiko ablesen, welches laut IAB auf dem niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung liegt. 
Dies senkt die Arbeitslosigkeit und trägt  wesentlich zum Beschäftigungsaufbau bei. Für die gesam t-
deutsche Arbeitslosenquote erwartet die Gemeinschaftsdiagnose eine Senkung auf 5,2 % im Jahr 
2018 und auf 4,8 % im Jahr 2019.  
 
 
                                                
1 „Gemeinschaftsdiagnose # 2-2018: Aufschwung verliert an Fahrt – Weltwirtschaftliches Klima wird rauer“. Projektgruppe Gemeinschaftsdi-
agnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, September 2018. 
2 „Gemeinschaftsdiagnose # 1-2018: Deutsche Wirtschaft im Boom – Luft wird dünner“. Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag 
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, April 2018. 
3 „IAB-Prognose für 2018/2019. Aufschwung bleibt, verliert aber an Tempo“. IAB-Kurzbericht 21/2018. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs-
forschung, September 2018.

- 3 - 
V/0834/2018 
B) Der lokale Arbeitsmarkt 
 
a) Arbeitskräftenachfrage 
 
Zum Stichtag 31.12.2017 zählte die Stadt Münster 309.429 Einwohner/-innen, die Tendenz ist weiter-
hin zunehmend. Parallel dazu nimmt auch die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.12.2017 übten 168. 293 Personen am Arbeitsort Münster 4 
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, das bedeutet eine Steigerung von 2,6 % g e-
genüber dem Vorjahresstichtag. Bundesweit und in Nordrhein-Westfalen beträgt die Zunahme jeweils 
2,4 %.  
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist fast ausg e-
wogen: 49,6 % sind Frauen und 50,4 % sind Männer. Mit 10,0 % im Vergleich zum Vorjahresstichtag 
weiterhin hoch ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pe rsonen mit ausländi-
scher Staatsangehörigkeit (11,7 % auf Bundesebene und 10,6 % in Nordrhein -Westfalen). Insgesamt 
machen die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in 
Münster aber nur einen Anteil von 7,7 % an all en sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Müns-
ter aus, im Vergleich zu einem Anteil von 11,1 % im Bundesdurchschnitt und 10,7 % in Nordrhein -
Westfalen. Ein prozentual starker Zuwachs ist auch bei den älteren Arbeitnehmenden ab 55 Jahren 
zu verzeichnen.  Die detaillierten Werte lassen sich der Abbildung 1 entnehmen. 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2017 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung  
zum Vorjahr 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100  2,6  
   - Männer 84.765 50,4  2,7  
   - Frauen 83.528 49,6  2,4  
   - unter 25 Jahre 17.947 10,7  3,6  
   - 25 bis unter 55 Jahre 118.950 70,7  1,4  
   - 55 bis unter 65 Jahre  29.992 17,8  6,3  
   - 65 Jahre und älter 1.404 0,8  16,1  
   - Deutsche 155.349 92,3  2,0  
   - Ausländer*innen 12.883 7,7  10,0  
   - in Vollzeit 115.899 68,7  1,6  
   - in Teilzeit 52.594 31,3  4,7  
   - Auszubildende 9.178 5,5 2,6 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleistungs - und 
Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versicherungsdienst leister, Fach - 
und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie 
Unternehmen für Telefonmarketing und Marktforschung.  
 
                                                
4 Zum Stichtag 31.12.2017  betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster 116.293 Personen, davon 
sind 50,4 % männlich und 49,6 % weiblich. 7,7 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

- 4 - 
V/0834/2018 
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münst er übt 
dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 31.12.2017 waren dies 86,8 % aller sozialve r-
sicherungspflichtig Beschäftigten. Die bedeutendsten Branchen sind in Münster das Gesundheits - 
und Sozialwesen mit rund 20 % Anteil an allen sozialversic herungspflichtigen Beschäftigungen und 
der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Besonders stark zugelegt im Vergleich zum Vorjahr 
haben die Branchen Verkehr und Lagerei (8,0 %), Immobilien, freiberufliche, wissenschaftliche und 
technische Dienstleistungen (4,9 %) und das Gesundheits - und Sozialwesen (4,7 %), v gl. die Abbil-
dung 2. 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2017 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung  
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100,0 2,6 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  624 0,4 - 5,2 
Produzierendes Gewerbe 21.535 12,8 1,1 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.595 8,1 - 0,2 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.507 3,6 2,2 
- Baugewerbe 5.464 3,2 4,0 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.505 2,7 - 5,5 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 3.033 1,8 3,4 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.476 1,5 2,0 
Dienstleistungsbereich 146.134 86,8 2,8 
- Gesundheit und Sozialwesen 33.021 19,6 4,7 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.750 12,9 0,4 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 12.356 8,5 1,9 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 12.853 8,2 4,9 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.498 6,8 0,6 
- Information und Kommunikation 10.458 6,2 3,2 
- Erziehung und Unterricht 9.370 5,6 0,9 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9,173 5,5 3,6 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.549 4,5 0,0 
- Gastgewerbe 5.361 3,2 3,8 
- Arbeitnehmerüberlassung 5.062 3,0 3,7 
- Verkehr und Lagerei 4.683 2,8 8,0 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017 
 
 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 % der sozialversicherungspflichtig B e-
schäftigten sind als Fachkraft, Spezialist/-in oder Experte/Expertin tätig und nur rund 15% als Helfer/ -

- 5 - 
V/0834/2018 
in5. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 87 % und 13 % sogar noch 
stärker ausgeprägt.   
 
Parallel hierzu verfügen 57 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in Münster 
über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 22 % über einen akademischen Abschluss. Rund 
12 % haben keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung (vgl. Abbildung 3).  
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2017 
Anzahl Anteil 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 168.293 100,00 
   - ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 22.185 13,2 
   - mit anerkanntem Berufsabschluss 96.207 57,2 
   - mit akademischem Abschluss 36.458 21,7 
   - Ausbildung unbekannt 13.443 8,0 
* davon sind rund 30 % Auszubildende 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2017 
 
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 6 zeigt, dass die Beschäftigung  von ungelernten Erwerbstäti-
gen sich auf nur wenige Branchen und Berufsfelder konzentriert. Der deutsche Arbeitsmarkt als 
Fachkräftearbeitsmarkt bietet viele Stellen für qualifizierte Arbeitskräfte, aber nur wenige für gering 
Qualifizierte. Somit unterliegen Menschen ohne beruflichen Abschluss einem hohen Risiko, arbeitslos 
zu werden oder zu bleiben. Hinzu kommt, dass auch bei vermeintlich leichten Helfertätigkeiten hohe 
Anforderungen an die Beschäftigten gestellt werden, so z. B. im Bereich Lager und Logis tik an die 
kognitiven Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Leistungsfähigkeit (z. B. 
Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten) . Eine große Anzahl von Leistungsb e-
rechtigten im SGB II verfügt jedoch über keine oder eine nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland 
anerkannte Berufsausbildung, infolge von (chronischen) Erkrankungen nicht über die körperlichen 
Voraussetzungen oder aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (z. B. Kinderbetreuung) nicht 
über die zeitliche Flexibilität für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts.  
 
Auf der anderen Seite bleibt die Nachfrage nach Fachkräften im Münsterland weiterhin hoch. Für das 
Jahr 2030 wird ein Arbeitskräfteen gpass von bis zu 52.000 Personen prognostiziert, davon sind über 
90 % beruflich Qualifizierte (im Gegensatz zu akademisch Qualifizierten) 7. Die Sparten mit den pe r-
spektivisch größten Personaleng pässen sind Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe mit 
mittlerer Qualifikation (z. B. Erzieher/ -in, Hauswirtschafter-/in), Büro- und Sekretariatsberufe mit mit t-
lerer Qualifikation (z. B. Kaufmann/ -frau für Büromanagement, EDV -Sachbearbeiter/-in, Fremdspra-
chenassistent/-in) sowie Medizinische Gesundheitsber ufe mit mittlerer Qualifikation (z. B. Kranke n-
pfleger/-in, Röntgenassistent/ -in, Medizinische/ -r Fachangestellte/ -r). Branchenübergreifend ist der 
Fachkräftemangel laut Fachkräftereport 2018 der IHK Nord -Westfalen mittlerweile das Konjunkturrisi-
ko Nummer eins.8  
                                                
5 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Beruf e 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/ -in: keine berufliche 
Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige Berufsausbildung, auch  berufsqua-
lifizierender Abschluss einer Berufsfach - oder Kollegschule; Spezialist/ -in: Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger A b-
schluss einer Fachschule, Hochschule, Fach - oder Berufsakademie oder ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: 
mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.  
6 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW) , Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem Arbeitsmarkt“. 
Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014. 
7 Vgl. Fachkräftemonitor 2018 Nordrhein-Westfalen. http://www.ihk-fachkraefte-nrw.de/ 
8 „Fachkräftereport 2018 für Nord -Westfalen. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern ist Konjunkturrisiko Nummer eins“. Industrie - und 
Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2018.

- 6 - 
V/0834/2018 
 
Bis zum August 2018 wurden für das Berichtsjahr 2017/2018 in Münster insgesamt 2.407 betriebliche 
Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 61 Stellen bzw. 2,6 % mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. 
Auf der anderen Seite haben sich im gleichen Zeitra um 1.371 Bewerber/-innen für eine Berufsausbil-
dungsstelle gemeldet, das sind 136 Personen bzw. 11,0 % mehr als im Vorjahr. Aus den gemeldeten 
Berufsausbildungsstellen und den gemeldeten Bewerber/-innen ergibt sich ein Quotient von 1,76. Das 
heißt, dass in Münster auf eine*n Bewerber/-in 1,76 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen 
kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,90, im Jahr 2016 bei 1,77. In den umliegenden Kreisen 
und im Landesvergleich ist der Quotient deutlich niedriger: Borken = 1,08, Coesfeld = 0,87, Steinfurt = 
1,02, Warendorf = 0,90, Land Nordrhein -Westfalen = 0,86. Damit sind die grundsätzlichen Chancen 
auf einen Ausbildungsplatz für eine betriebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.  
 
Auf der anderen Seite findet laut Aus bildungsumfrage 2018 der Industrie- und Handelskammer Nord-
Westfalen9 fast jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Nord -Westfalen nicht mehr genügend geeignete 
Bewerber/innen für seine Ausbildungsangebote. Danach stieg der Anteil der Betriebe, die Ausbi l-
dungsstellen nicht besetzen konnten, in den vergangenen fünf Jahren von 19,1 % auf 30,1 %. Für ein 
Fünftel der unbesetzten Stellen erhielten die Betriebe überhaupt keine Bewerbungen. Besonders 
große Probleme hatte im Jahr 2017 die IT -Branche. Bei gut der Hälfte ( 52,6 %) blieben Ausbildungs-
stellen unbesetzt, das waren doppelt so viele Betriebe  wie im Vorjahr (24,2 %). In der boomenden 
Verkehrsbranche meldeten ebenfalls deutlich mehr Betriebe (45,5 %) unbesetzt e Ausbildungsstellen 
als ein Jahr zuvor (35,2 %). Im Han dwerk konnten laut einer Branchenumfrage der Handwerkska m-
mer Münster nur 40 % der Ausbildungsbetriebe alle Lehrstellen besetzen. 10 35 % der Betriebe haben 
noch offene Lehrstellen, das sind 12 % mehr als im Vorjahr. Dagegen ist der Anteil der Betriebe, die 
gar keine Bewerbungen erhalten haben, von 56 % auf 37 % gesunken. Branchenübergreifend sind 
insbesondere kleine Unternehmen von der Problematik betroffen, ihre Ausbildungsstellen nicht beset-
zen zu können. Viele Betriebe gehen daher neue Wege, um ihre Ausbil dungsplätze zu besetzen. So 
nimmt laut Ausbildungsumfrage jeder zweite Betrieb neue Zielgruppen wie Studienabbrecher ins V i-
sier oder verbessert sein Ausbildungsmarketing.  
 
Bundesweit werden rund 26 % aller Ausbildungsverträge frühzeitig gelöst.  Nach einer eigenen Aus-
wertung des Jobcenters wurden zum Mai 2018 16 % der seit Januar 2017 begonnenen Ausbildungen 
abgebrochen. Nicht in allen Fällen geht die Vertragslösung mit einem kompletten Abbruch der Ausbil-
dung einher, häufig  werden – aus vielfältigen Gründen  – der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbi l-
dungsberuf gewechselt. Jedoch sind Vertragslösungen für beide Seiten (Ausbildungsbetrieb und J u-
gendliche/-r) meistens mit Unsicherheiten, einem Verlust von Zeit, Energie und anderen Ressourcen 
verbunden. Im ungünstigsten Fall können sie zu einem Ausstieg aus der Ausbildung sowohl der J u-
gendlichen als auch der Betriebe führen. Die Vertragslösungsquoten variieren erheblich zwischen 
einzelnen Ausbildungsberufen, was - ebenso wie die geringe Zahl an Bewerbungen auf Ausbi ldungs-
stellen - zu großen Teil offenbar mit der geringen Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe und ihrer 
Ausbildungskonditionen in Zusammenhang steht.11     
  
 
 
 
                                                
9 „Besetzungsprobleme wachsen. Ergebnisse der IHK-Ausbildungsumfrage 2018.“ IHK Nord -Westfalen, Juli 2018.  
10 Die Umfrage wurde unter 145 Handwerksbetrieben im Münsterland und in der Emscher -Lippe-Region durchgeführt. Vgl. 
https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/aktuelle-meldungen/handwerksbetriebe-vermissen-bewerber-899. 
11 Vgl. Berufsbildungsbericht 2018, Bundesministerium für Bildung und Forschung, März 2018 sowie Ausbildungsreport 2018, DGB -
Bundesvorstand, September 2018.

- 7 - 
V/0834/2018 
b) Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot 
 
Im August 2018 liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei 5,2 % und die 
Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 3,4 %. Im Vergleich zum Land Nordrhein -Westfalen be-
findet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit auf einem konstant niedrigen Niveau. Die 
Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster im August 2018 4,2 % gesamt und 2,8 % im SGB II und 
liegt damit deutlich unter den Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 4). 
 
 Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote    
• gesamt 5,2 % 6,8 % 5,2 % 
• SGB II 3,4 % 4,8 % 3,4 % 
• SGB III 1,7 % 2,0 % 1,8 % 
Jugendarbeitslosenquote    
• gesamt 4,2 % 6,4 % 5,4 % 
• SGB II 2,8 % 4,0 % 3,1 % 
• SGB III 1,5 % 2,4 % 2,3 % 
Abbildung 4: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Stand August 2018 
 
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf die Recht skreise ist in 
den Abbildungen 5 und 6 dargestellt.  
 
 SGB II 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  9.484  -7,5 
Bestand Arbeitslose 5.780 100,0 -10,9 
  Männer 3.230 55,9  -13,3  
  Frauen 2.550 44,1  -7,7  
  15 – 24 Jahre 614 10,6  -6,1  
   50 Jahre und älter 1.522 26,3  -18,2  
  Ausländer(innen) 1.954 33,8  -8,9  
  Menschen mit Schwerbehinderung 354 6,1  1,7  
  Langzeitarbeitslose 2.953 51,1  -17,0  
Zugang an Arbeitslosen 943  -22,8  
   seit Jahresbeginn 7.107  -2,1  
Abgang an Arbeitslosen    942  -2,2  
   seit Jahresbeginn 7.293  1,0  
 
Abbildung 5: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB II  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2018

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V/0834/2018 
 SGB III 
 Anzahl Anteil 
in % 
Veränderung zum  
Vorjahresmonat 
in % 
Bestand Arbeitsuchende  4.955  -0,7  
Bestand Arbeitslose 2.956 100,0  -0,5  
  Männer 1.543 52,2  -2,2  
  Frauen 1.413 47,8  1,5  
  15 – 24 Jahre 324 11,0  -6,1  
   50 Jahre und älter 955 21,3  8,0  
  Ausländer(innen) 514 17,4  19,0  
  Menschen mit Schwerbehinderung 226 7,6  12,4  
  Langzeitarbeitslose 339 11,5  12,3  
Zugang an Arbeitslosen 1.060  - 8,1  
   seit Jahresbeginn 7.636  - 0,1  
Abgang an Arbeitslosen    891  2,5  
   seit Jahresbeginn 6.945   
 
Abbildung 6: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB III 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2018 
 
Erfreulich ist, dass der Bestand der arbeitslosen Menschen im SGB II insgesamt und über fast alle 
Personengruppen hinweg Im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich abgenommen hat. Eine Au s-
nahme stellen die Arbeitslosen mit Schwerbehinderung dar, deren Bestand um 1,7 % leicht zug e-
nommen hat. 
 
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rechtskreis SGB II im Vergleich zum 
SGB III ist systembedingt.  
 
 
C) Strukturdaten SGB II 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 21.340 Personen in 11.060 Bedarfsgemeinschaften 
Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 14.900 der Leistungsberechtigten 
sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - und Vermittlungsbemühungen des 
Jobcenters, davon ist jeweils etwa die Hälfte männlich und weiblich. Rund 43 % aller Leistungsb e-
rechtigten sind Langzeitleistungsbeziehende 12. Knapp 60 % aller Langzeitleistungsbeziehenden e r-
halten bereits seit mehr als 4 Jahren Leistungen. Rund ein Drittel der Langzeitleistungsbeziehenden 
bezieht ein Erwerbseinkommen, das jedoch für den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft nicht 
ausreicht (vgl. Abbildung 7).  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
12 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate h ilfe-
bedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleis-
tungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.

- 9 - 
V/0834/2018 
 Anzahl Veränderung 
zum Vorjahr 
Bedarfsgemeinschaften 11.060 -4,4 % 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.455 -4,4 % 
  Ausländer*innen 2.000 6,5 % 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.883 -4,5 % 
   Männer 7.526 -4,4 % 
   Frauen 7.357 -4,6 % 
   15 bis 24 Jahre 2.926 -6,5 % 
   25 bis 54 Jahre 9.681 -5,4 % 
   55 Jahre und älter 2.276 2,2 % 
   Ausländer*innen 5.347 -0,1 % 
   Alleinerziehende 1.937 -6,3 % 
Langzeitleistungsbeziehende 9.171 -0,1 % 
   Männer 4.399 1,9 % 
   Frauen 4.772 -1,9 % 
   unter 25 Jahre 1.248 2,4 % 
   25 bis 49 Jahre 5.085 -0,6 % 
   50 Jahre und älter 2.838 -0,4 % 
   Ausländer*innen 2.661 12,9 % 
   Alleinerziehende 1.471 -3,7 % 
   Mit Erwerbseinkommen 2.991 -3,4 % 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 798 * 
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.891 * 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.503 * 
* Daten werden nicht ausgewiesen 
 
Abbildung 7  : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2018 
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, der nichterwerbsfähi-
gen und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten deutlich abgenommen. Die Anzahl leistungsb e-
rechtigter Geflüchteter im Jobcenter steigt nur noch geringfügig, aber nach wie vor beständig an. 
Dennoch hat auch die Anzahl der erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten mit ausländischer Staatsan-
gehörigkeit im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht abgenommen. Auch die Anzahl der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden ist um 0,1 % leicht gesunken.  
 
Knapp 75 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über k einen bzw. in Deutschland 
nicht anerkannten Berufs- oder (Fach-)Hochschulabschluss. 
 
Rund 30 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbsaufstocker/ -innen, 
deren Einkommen nicht existenzsichernd ist und die aus diesem Grund ergänzende  Transferleistun-
gen erhalten. 
 
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird im Jobcenter 
der Stadt Münster nach dem fa:z-Modell13 durchgeführt. Basierend auf einem umfangreichen Profiling 
wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu verfolgendes Förderziel vereinbart (s. Anl a-
ge 2 für die Darstellung der Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell)14. Die Verteilung der F ör-
derziele auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 8 ersichtlich.  
 
                                                
13 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
14 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist  aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absolvierung einer al l-
gemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Pflege eines/einer Angehö-
rigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. Diese P ersonen sind bei den Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zie l-
gruppenspezifisch, nicht berücksichtigt.

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Abbildung 8: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen - gesamt                                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2018 
 
Mit 12 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan vereinbart wurde, wird 
die Direktvermittlung 15 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden z u-
nächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung herangeführt.  
Anhand der Strukturdaten lässt sich festhalten: 
Die Anzahl der (erwerbsfähigen) Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster ist insbeso n-
dere im letzten Jahr deutlich zurückge gangen. Dennoch stellt es nach wie vor eine große Herausfo r-
derung dar, insbesondere Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, Menschen mit B e-
hinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, Alleinerziehende sowie Geflüchtete und Me n-
schen mit Migr ationsvorgeschichte auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, aufgrund oftmals fehlender 
Qualifikationen und Deutschkenntnisse, schwieriger Rahmenbedingungen und einer eingeschränkten 
Leistungsfähigkeit. In der Konsequenz werden mit 88 % der Leistungsberechtigte n, mit denen eine 
Hilfeplanung vereinbart wurde, vorrangig andere Ziele als die kurz - oder mittelfristige Integration auf 
den ersten Arbeitsmarkt vereinbart. 
 
 
D) Finanzen 
 
Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale s werden dem Jobcenter der Stadt  
Münster für das Jahr 2019 Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16,3 Mio. € avisiert. Darin enthalten 
sind 2,8 Mio. € zur Schaffung von Teilhabechancen am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II), die das Jobcenter 
auch vollumfänglich für dieses Instrument verauszugaben plant. Insgesamt wird der Eingliederungsti-
tel des Jobcenters damit rund 2,7 Mio. € mehr enthalten als im Jahr 2018.  
                                                
15 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration in Arbeit  mög-
lich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs - und Stellensuchverhalten, z. B. durch ein Bewerbungstraining, 
gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, 
um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren.

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Zu 2. Bundesziele gem. § 48b SGB II  
 
Die nachfolgenden Zielkorridore, welche die Grundlage für die bilateralen Verhandlungen mit dem 
MAGS NRW bilden, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den co n-
trollingbasierten Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (s. unter 1.) sowie auf den ersten Au s-
sagen des Ministeriums zu den Erwartungen hinsichtlich der Zielwerte 2019 auf Landesebene. 
 
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings be o-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht. 
 
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MA GS NRW für das Jahr 2019 
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln und ggf. zu verhandeln. 
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels durch die Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese setzt 
sich zusammen aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den vora n-
gegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).  
Wie bereits in den beiden vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAG S NRW auch im Jahr  
2019 auf die Summe der Integrationen  (Zähler) gerichtet sein. Das MAGS NRW erwartet hier auf 
Landesebene eine Steigerung der Gesamtanzahl der Integrationen gegenüber 2018. 
Die anhaltend gute Wirtschaftslage sowie erste positive Effekte aus der Neuorganisation des Jobce n-
ter Münster haben im ersten Halbjahr 2018 im Ve rgleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der Integrat i-
onen geführt. Die führenden Wirtschaftsinstitute erwarten auch für das zweite Halbjahr eine auf einem 
hohen Niveau verbleibende Wirtschafts - und Arbeitsmarktlage. Darauf aufbauend schreiben die 
Prognosen zum Jahresende 2018 die positive Entwicklung bei den Integrationen fort, so dass insg e-
samt für 2018 eine Zielerreichung erwartet wird. Auch bei der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten spiegelt sich die positive Lage am Arbeitsmarkt wider. Der für den Jahresdurchschnitt 2018 
prognostizierte Bestand beläuft sich auf etwa 14.80 0 Personen, das ist gegenüber dem Vorjahr ein 
deutlicher Rückgang um knapp 550 Leistungsberechtigte.  
 
Für 2019 sind die Aussichten gemäß aktueller Prognosen leicht verschlechter t (s. o.), da sich die D y-
namik des Arbeitsmarktes etwas abschwächen wird. Bei der Errechnung eines realistischen Korridors 
für den Zielwert 2019 muss der Fokus zudem auf die Herausforderungen bei der Integration der G e-
flüchteten gerichtet werden. Verschiedene Studien und die eigenen Erfahrungen des Jobcenters ze i-
gen, dass die Integration von Geflüchteten durchschnittlich deutlich länger dauert als die anderer Z u-
wanderer/-innen. Spracherwerb, Kompetenzfeststellung und schulische sowie berufliche Qualifizi e-
rung bedingen eine intensive Betreuung durch die Jobcoaches und eine eher auf mittel- bzw. langfris-
tige Sicht mögliche Integration. 
 
Erste interne Hochrechnungen zeigen, dass die Zahl der Integrationen im Jahr 2018 gegenüber dem 
Vorjahr deutlich gesteigert w ird und insbesondere im Vergleich zu den Vorjahren ein gutes Ergebnis 
darstellt. Trotz der leicht eingetrübten Prognosen zur Wirtschaftslage 2019 wird für das kommende 
Jahr dennoch weiterhin mit einem Steigerungspotenzial gerechnet. Dies wird jedoch deutli ch unter 
dem Niveau des Jahres 2018 liegen. Der erwartete Rückgang im Bestand und der damit einherg e-

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hende verminderte Zugang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen bedingt dabei, dass das Poten-
zial hinsichtlich der Summe möglicher Integrationen voraussichtlich geringer ausfallen wird.  
 
Für den Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für 2019 wird darüber hinaus ein weiterer 
Rückgang erwartet. Dieser wird jedoch im Vergleich zu 2018 ebenfalls moderater ausfallen. 
 
Auf der Basis der genannten Gründ e wird daher vorgeschlagen, mit dem MAGS NRW eine Veränd e-
rung bei der Summe der Integrationen gegenüber dem Jahr 2018 
 
von +0,9 % bis +6,0 % 
 
(Veränderung von voraussichtlich 3.340 auf 3.370 bis 3.540 Integrationen) zu vereinbaren.  
 
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahre s-
durchschnitt 2018 lässt sich hierdurch eine Veränderung der Integrationsquote von +3,2 % bis +8,4 % 
errechnen.   
 
 
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 
Das Ziel „Vermei dung von langfristigem Leistungsbezug“ 16 ist ebenfalls mit konkreten Zielwerten zu 
planen. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an Lan g-
zeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleis tungsbeziehenden des aktuellen 
Jahres mit dem Bestand des Vorjahres in Relation. 
 
Das MAGS NRW hat zu dieser Kennzahl die Erwartungshaltung geäußert, dass ein ambitioniertes 
Ziel unter Berücksichtigung der lokalspezifischen Entwicklungen zu formulieren ist. 
 
Die bereits beschriebenen Herausforderungen bei der Integration von Menschen mit Fluchthinte r-
grund wirken sich auch im Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden aus. Eigene Auswertung dazu 
zeigen zwar, dass 2018 bei der Zielgruppe der Geflüchteten eine w esentliche Steigerung der Integra-
tionen im Vergleich zum Vorjahr erreicht werden konnte (Anstieg um 124 Integrationen auf insgesamt 
311 Integrationen, Jahresfortschrittswert August); insbesondere bei der Anzahl der Integrationen in 
Ausbildung konnte ein An stieg von 34 auf 76 erfolgte Integrationen erreicht werden. Trotz dieser e r-
freulichen Entwicklung wird bis Mitte des Jahres 2019 noch eine erhebliche Zahl von  Menschen mit 
Fluchthintergrund in den Langzeitleistungsbezug einmünden.  
 
Insgesamt bleibt für di e Zielgruppe der Langzeitleistungsbeziehenden festzuhalten, dass rund ein 
Drittel der Zielgruppe bereits ein Erwerbseinkommen erzielt, welches nicht ausreicht, um den Lei s-
tungsbezug zu beenden. Ebenso führt das weiterhin hohe Mietniveau in Münster dazu, da ss es z u-
nehmend schwieriger bzw. unmöglich wird, auch solche Personen, die ein Erwerbseinkommen erzi e-
len, aus dem Leistungsbezug herauszuführen.  
 
Mit der zum 01.01.2019 geplanten Einführung des Förderinstruments „§16i – soziale Teilhabe am 
Arbeitsmarkt“ s chafft der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit, um dem Zuwachs im Bestand der 
Langzeitleistungsbeziehenden entgegen zu wirken (s. Vorlage V/0849/2018). Auf die Entwicklung des 
                                                
16 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den vergangene n 24 
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig wa ren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ei n-
zubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand.

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Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden wird sich dieses neue Förderinstrument jedoch zunächst 
nur moderat auswirken, insbesondere da die vorgesehene Förderung auf Basis des Mindestlohns 
vermuten lässt, dass hier überwiegend Beschäftigungen im Niedriglohnsektor realisiert werden. Dies 
führt insbesondere dazu, dass der Langzeitleistung sbezug bei Personen in Mehr -Personen-
Bedarfsgemeinschaften oftmals nicht durch die öffentlich geförderte Beschäftigung beendet werden 
wird.  
 
Bei Betrachtung aller Umstände wird damit zu rechnen sein, dass der erwartete Jahresendbestand im 
Jahr 2018 mit ca. 10.000 Langzeitleistungsbeziehenden deutlich über dem Durchschnittsbestand des 
Jahres 2018 (etwa 9.500 Langzeitleistungsbeziehende) liegen wird. Das hat zur Folge, dass der A n-
fangsbestand 2019 entsprechend hoch sein wird.    
 
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wird für das Jahr 2019 für die Veränderung des Bestands der 
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert  
 
von +2,1 % bis + 8,4 % 
 
(Erhöhung von voraussichtlich etwa 9.500 auf etwa 9.700 bis 10.300 Langzeitleistungsbeziehende) 
als realistisch eingestuft. Ohne den vermehrten Übergang von Geflüchteten in den Langzeitleistung s-
bezug wäre von einer Stagnation bzw. leichten Senkung des Bestands auszugehen.  
 
Zusätzlich zur Kennzahl „K3 – Veränderung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden“ wird 
Gegenstand der Zielvereinbarung mit dem MAGS auch die Kennzahl „K3E1 – Integrationsquote der 
Langzeitleistungsbeziehenden“ sein.  
 
Die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden entspricht der Summe der Integrationen von 
Langzeitleistungsbeziehenden im Bezugsmonat und den vorausgegangenen elf Monaten (Zähler) im 
Verhältnis zu dem durchschnittlichen Bestand der Langzeitleistung sbeziehenden im Vormonat und 
den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).  
 
Das MAGS NRW hat sich zu der Kennzahl „K3E1 – Integrationsquote der Langzeitleistungsbezi e-
henden“ dahingehend geäußert, dass für das Jahr 2019 auf Landesebene eine Integrationsquote 
mindestens auf dem Niveau des Jahres 2018 erwartet wird.  
 
Auch im Jahr 2019 wird das Jobcenter der Stadt Münster den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt 
auf die Beendigung bzw. Verminderung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug legen. Entspr e-
chend der Erläuterungen zum Zielwert „K2 - Integrationsquote“ wird für das Jahr 2019 hinsichtlich der 
Summe der Integrationen Langzeitleistungsbeziehenden eine weitere Steigerung gegenüber dem 
Vorjahr erwartet. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle jedoch, dass di e geplante Einführung des 
Förderinstruments „§16i – soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht zu einer Steigerung der Anzahl an 
Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden führen wird, da eine solche öffentlich geförderte B e-
schäftigung in der Summe der gezählten Integrationen keine Berücksichtigung findet.  
 
Aus diesen Gründen wird für die Veränderung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehe n-
den ein Angebotswert 
 
von +0,0 % bis +7,5 %

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(Steigerung von voraussichtlich 1.560 auf 1.640 bis 1.760 Integrationen) als realistisch eingeschätzt.17  
 
 
Zu 3. Strategische Ausrichtung und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder des Jobcenters 
der Stadt Münster 2019  
 
Auch im Jahr 2019 setzt das Jobcenter der Stadt Münster seine strategische Grundausrichtung, so-
ziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, fort.  
 
Der eindeutige Schwerpunkt des Jobcenters wird dabei im kommenden Jahr auf der Beendigung 
bzw. Verminderung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug 
liegen. Dies soll – basierend  auf dem zum 01.01.2019 in Kraft tretenden Teilhabechancengesetz 18 - 
vorrangig durch einen Ausbau des sozialen Arbeitsmarktes, d. h. der öffentlich geförderten Beschäft i-
gung, erfolgen. Daneben bestehen fünf weitere Handlungsfelder: 
 
              
  
 
 
Nach bisherigem Kenntnisstand liegen die strategische Grundausrichtung und die Handlungsfelder 
des Jobcenters im Konsens mit den voraussichtlichen Landesschwerpunkten. 
 
                                                
17 Diese Berechnung basiert auf dem erwarteten Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden. 
18 10. SGB II -Änderungsgesetz mit der Modifizierung des § 16e SGB II - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und der Neueinführung 
des § 16i SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt.

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Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach fachlich -inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des 
örtlichen Beirats und der relevanten Fachämter der Stadtverwaltung ist die Verteilung des Einglied e-
rungstitels auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw. SGB III wie folgt vorgesehen: 
 
 
Abbildung 9: Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2019 nach Instrumenten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Der größte Anteil des Eingliederungstitels mit rund 27 % ist für das zielgruppenübergreifende und 
flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglieder ung“ vorgesehen. Mit rund 
17 % entfällt der zweithöchste Anteil auf das neue Instrument zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Rund   
14 % des Eingliederungstitels sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung vorgesehen. 
 
In seiner Sitzung am 17.09.2018 hat  der Beirat die geplante strategische Grundausrichtung, den a r-
beitsmarktpolitischen Schwerpunkt und die weiteren Handlungsfelder  des Jobcenters zur Kenntnis 
genommen.

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Weiteres Vorgehen: 
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss einer 
Zielvereinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abweichungen nicht möglich sein, wird 
die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Soziales, Stiftu n-
gen, Gesundheit, Verbrauch erschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit modifizierten 
Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss 
wird über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet ( vgl. Ratsbeschluss zur Vorlage 
V/0715/2012/1). 
 
  
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

2061 Zeichen

Anlage A zur V/0834/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden die relevanten Eckpunkte und Rahmenbedingung für die arbeitsmarktpoli-
tische Planung des Jobcenters im Jahr 2019 dargestellt, die Korridore für die Zielverhandlungen 
des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach  § 48b SGB II 
für 2019 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung und die Handlungsfelder zum Be-
schluss vorgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. § 48b Abs. 2 SGB II: 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 Verbesserung der sozialen Teilhabe  
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
Die Teilziele und die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss  vorgelegten Zielkorridore 
definiert, die die Grundlage für die Zielverhandlungen der Verwaltung mit dem Land NRW bilden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten 
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche 
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin-
aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche 
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0834/2018
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37