AN/0251/2022
Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1356 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0251/2022
Stand: 15.08.2023
Sachstandsbericht
Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten
Beschluss:
Planungsrechtrechtliche Wettbewerbsverfahren sind grundsätzlich so durchzuführen, dass
alle im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen Fraktionen in den einzurichtenden Jurys
stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen sind als stellvertretende
Jury-Mitglieder ohne Stimmrecht an den Jurys zu beteiligen.
Abweichungen von diesem Verfahren sind im begründeten Einzelfall möglich und müssen
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden. Ergänzend hierzu wurde in der
Dienstbesprechung vom 08.12.2022 des Stadtplanungsamtes vereinbart, dass die jeweiligen
Bezirksbürgermeister*innen in den Verfahren als stimmberechtigte Mitglieder benannt werden
sollen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten“ des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 07.04.2022 bzgl. der Besetzung der einzurichtenden Jurys findet bei städte-
baulichen oder vergleichbaren Qualifizierungsverfahren, die mit dem Stadtplanungsamt abge-
stimmt werden Anwendung.
Nächste Schritte:
entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
entfällt, Beschluss ist umgesetzt
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
2597 Zeichen
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2022 AN/0251/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen: Beschluss: Planungsrechtrechtliche Wettbewerbsverfahren sind grundsätzlich so durchzuführen, dass alle im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen Fraktionen in den einzurichtenden Jurys stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen sind als stellvertreten- de Jury-Mitglieder ohne Stimmrecht an den Jurys zu beteiligen. Abweichungen von diesem Verfahren sind im begründeten Einzelfall möglich und müssen vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden. Begründung: Bisher war es üblich, dass die Jurys zu planungsrechtlichen Wettbewerbsverfahren auf die oben beschriebene Weise besetzt wurden. In einem aktuellen Wettbewerbsverfahren soll nun von dieser bewährten Praxis Abstand genommen werden, indem lediglich die großen Fraktionen stimmberechtigt sein sollen, kleine Fraktionen würden nur noch stellvertretend ohne Stimmrecht beteiligt, die Bezirksvertretungen würden gar nicht mehr einbezogen. Dies führte zwar zu einer Verkleinerung der Jurys, benachteiligte aber kleine Fraktionen und igno- rierte die örtliche Sachkenntnis der Mitglieder der Bezirksvertretungen. Um eine sachgerechte, demokratische und transparente Vorgehensweise bei planungsrecht- lichen Wettbewerbsverfahren sicherzustellen, sollte die bisher geübte Praxis der Jury- Besetzungen verbindlich festgelegt werden. - 2 - Begründung der Dringlichkeit: Erst nach Antragsschluss für den Stadtentwicklungsausschuss wurde deutlich, dass die Verwaltung plant, vom geübten Verfahren bei Jury-Besetzungen abzuweichen. Eine Jury- Besetzung steht jedoch aktuell an (Realisierungswettbewerb Hotelneubau Aqualand, Chor- weiler). Der Stadtentwicklungsausschuss muss daher zeitnah eine Grundsatzentscheidung zu dieser Angelegenheit treffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0251/2022
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 27.01.2022
- Erstellt
- 27.01.2022 10:32