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AN/0251/2022

Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 27.01.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 07.04.2022, TOP 3.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1356 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0251/2022
Stand: 15.08.2023 
Sachstandsbericht  
Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten 
 
Beschluss: 
Planungsrechtrechtliche Wettbewerbsverfahren sind grundsätzlich so durchzuführen, dass 
alle im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen Fraktionen in den einzurichtenden Jurys 
stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen sind als stellvertretende 
Jury-Mitglieder ohne Stimmrecht an den Jurys zu beteiligen.  
Abweichungen von diesem Verfahren sind im begründeten Einzelfall möglich und müssen 
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden. Ergänzend hierzu wurde in der 
Dienstbesprechung vom 08.12.2022 des Stadtplanungsamtes vereinbart, dass die jeweiligen 
Bezirksbürgermeister*innen in den Verfahren als stimmberechtigte Mitglieder benannt werden 
sollen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten“ des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 07.04.2022 bzgl. der Besetzung der einzurichtenden Jurys findet bei städte-
baulichen oder vergleichbaren Qualifizierungsverfahren, die mit dem Stadtplanungsamt abge-
stimmt werden Anwendung. 
 
Nächste Schritte: 
entfällt 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt, Beschluss ist umgesetzt

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

2597 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.01.2022 
 
AN/0251/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
 
Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren beibehalten 
Sehr geehrte Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der oben 
genannten Sitzung aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Planungsrechtrechtliche Wettbewerbsverfahren sind grundsätzlich so durchzuführen, dass 
alle im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen Fraktionen in den einzurichtenden Jurys 
stimmberechtigt vertreten sind. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen sind als stellvertreten-
de Jury-Mitglieder ohne Stimmrecht an den Jurys zu beteiligen.  
Abweichungen von diesem Verfahren sind im begründeten Einzelfall möglich und müssen 
vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen werden.  
  
 
Begründung: 
 
Bisher war es üblich, dass die Jurys zu planungsrechtlichen Wettbewerbsverfahren auf die 
oben beschriebene Weise besetzt wurden. In einem aktuellen Wettbewerbsverfahren soll 
nun von dieser bewährten Praxis Abstand genommen werden, indem lediglich die großen 
Fraktionen stimmberechtigt sein sollen, kleine Fraktionen würden nur noch stellvertretend 
ohne Stimmrecht beteiligt, die Bezirksvertretungen würden gar nicht mehr einbezogen. Dies 
führte zwar zu einer Verkleinerung der Jurys, benachteiligte aber kleine Fraktionen und igno-
rierte die örtliche Sachkenntnis der Mitglieder der Bezirksvertretungen.  
 
Um eine sachgerechte, demokratische und transparente Vorgehensweise bei planungsrecht-
lichen Wettbewerbsverfahren sicherzustellen, sollte die bisher geübte Praxis der Jury-
Besetzungen verbindlich festgelegt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Erst nach Antragsschluss für den Stadtentwicklungsausschuss wurde deutlich, dass die 
Verwaltung plant, vom geübten Verfahren bei Jury-Besetzungen abzuweichen. Eine Jury-
Besetzung steht jedoch aktuell an (Realisierungswettbewerb Hotelneubau Aqualand, Chor-
weiler). Der Stadtentwicklungsausschuss muss daher zeitnah eine Grundsatzentscheidung 
zu dieser Angelegenheit treffen.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0251/2022
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
27.01.2022
Erstellt
27.01.2022 10:32