V/0413/2025
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen
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Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten
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Anlage zur Vorlage V/0413/2025 Anzahl der Schulen Summe Anzahl der Schulen Summe Anzahl der Schulen Summe Anzahl der KiTas Summe 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 2 500,00 € 1 100,00 € 600,00 € DJK Borussia 07 e. V. 7 1.750,00 € 3 300,00 € 2.050,00 € DJK GW Amelsbüren 1928 e. V. 2 500,00 € 3 300,00 € 1 100,00 € 900,00 € DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 1 100,00 € 100,00 € DJK SC Nienberge e. V. 1 250,00 € 5 500,00 € 750,00 € DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 500,00 € 1 100,00 € 600,00 € Hiltruper Segel-Club e. V. 2 500,00 € 500,00 € Reitclub St. Mauritz e. V. 1 100,00 € 100,00 € RFV Münster Sprakel e.V. 1 250,00 € 250,00 € SC Gremmendorf 1946 e. V. 1 250,00 € 1 100,00 € 1 100,00 € 450,00 € Schachklub Münster 32 e. V. 1 100,00 € 100,00 € SC Münster 08 e. V. 8 2.000,00 € 5 500,00 € 2.500,00 € SC Sprakel 1930 e. V. 1 100,00 € 100,00 € SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. 3 750,00 € 8 800,00 € 1.550,00 € Segelclub Hansa-Münster e. V. 3 750,00 € 750,00 € SV Concordia Albachten 1955 e. V. 1 250,00 € 1 100,00 € 350,00 € SV Teutonia Coerde 60 e. V. 2 500,00 € 2 200,00 € 700,00 € TSV Handorf 1926/64 e. V. 2 500,00 € 2 200,00 € 6 600,00 € 1.300,00 € TuS Saxonia Münster e. V. 1 250,00 € 1 100,00 € 350,00 € ZRG St. Sebastian Amelsbüren 1982 e. V. 1 100,00 € 100,00 € 9.500,00 € 3.200,00 € 200,00 € 1.200,00 € 14.100,00 € Mitbenutzung Schulen 250 € je Schule Bundesjugendspiele 100 € je Schule Offener Ganztag 100 € je Schule Gesamtbetrag Vereine Mitbenutzung KiTas 100 € je KiTa
Beschlussvorlage
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V/0413/2025 V/0413/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge 01.07.2025 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: An Träger von Sportstätten, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen mitgenutzt werden, zahlt die Stadt Münster Entschädigungen in Höhe von insgesamt 14.100 € aus. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 14.100 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushal tsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Sportamt 11.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Fröhlich Telefon: 492-5230 FroehlichF@stadt- muenster.de - 2 - V/0413/2025 Begründung: Gemäß Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster in der Version vom 07.11.2023 zahlt die Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Sportgeräte Schulen und Kinder- tageseinrichtungen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Ent- schädigung bemisst sich nach den folgenden Pauschalen für jede nutzende Schule 250 € Bundesjugendspiele/Spielfeste 100 € Schulen, bei denen die OGS die Sportanlage nutzt 100 € jede nutzende Kindertageseinrichtung 100 € Die Pauschalen werden nebeneinander gewährt. Für das laufende Schuljahr haben insgesamt 20 Vereine als Träger von Sportstätten eine Mitbenut- zung durch Schulen und Kindertageseinrichtungen angezeigt. Die hierfür anfallenden Entschädigun- gen betragen im Einzelfall zwischen 100 € und 2.500 €. In der Summe werden 14.1 00 € an die Sportvereine aus gezahlt. Die Verteilung ist der Anlage 1 zu entnehmen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0413/2025 Kurzüberblick Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertagestätten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt unterstützt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat das Ziel einer be- wegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbundes Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal- ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 1920e
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Details
- Aktenzeichen
- V/0413/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 14:13