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V/0413/2025

Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 04.06.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 01.07.2025, TOP 13

Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1: Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten

1911 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0413/2025
Anzahl der 
Schulen Summe
Anzahl der 
Schulen Summe
Anzahl der 
Schulen Summe
Anzahl der 
KiTas Summe
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 2 500,00 €        1 100,00 €        600,00 €          
DJK Borussia 07 e. V. 7 1.750,00 €     3 300,00 €        2.050,00 €       
DJK GW Amelsbüren 1928 e. V. 2 500,00 €        3 300,00 €        1 100,00 €      900,00 €          
DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. 1 100,00 €        100,00 €          
DJK SC Nienberge e. V. 1 250,00 €        5 500,00 €      750,00 €          
DJK Wacker Mecklenbeck 1956 e. V. 2 500,00 €        1 100,00 €        600,00 €          
Hiltruper Segel-Club e. V. 2 500,00 €        500,00 €          
Reitclub St. Mauritz e. V. 1 100,00 €        100,00 €          
RFV Münster Sprakel e.V. 1 250,00 €        250,00 €          
SC Gremmendorf 1946 e. V. 1 250,00 €        1 100,00 €        1 100,00 €   450,00 €          
Schachklub Münster 32 e. V. 1 100,00 €        100,00 €          
SC Münster 08 e. V. 8 2.000,00 €     5 500,00 €        2.500,00 €       
SC Sprakel 1930 e. V. 1 100,00 €        100,00 €          
SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. 3 750,00 €        8 800,00 €        1.550,00 €       
Segelclub Hansa-Münster e. V. 3 750,00 €        750,00 €          
SV Concordia  Albachten 1955 e. V. 1 250,00 €        1 100,00 €        350,00 €          
SV Teutonia Coerde 60 e. V. 2 500,00 €        2 200,00 €        700,00 €          
TSV Handorf 1926/64 e. V. 2 500,00 €        2 200,00 €        6 600,00 €      1.300,00 €       
TuS Saxonia Münster e. V. 1 250,00 €        1 100,00 €        350,00 €          
ZRG St. Sebastian Amelsbüren 1982 e. V. 1 100,00 €   100,00 €          
9.500,00 €    3.200,00 €    200,00 €  1.200,00 €  14.100,00 €    
Mitbenutzung Schulen 
250 € je Schule
Bundesjugendspiele 
100 € je Schule
Offener Ganztag 
100 € je Schule Gesamtbetrag Vereine
Mitbenutzung KiTas 
100 € je KiTa

Beschlussvorlage

2081 Zeichen

V/0413/2025 
V/0413/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und 
Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.07.2025 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
An Träger von Sportstätten, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen mitgenutzt werden, zahlt 
die Stadt Münster Entschädigungen in Höhe von insgesamt 14.100 € aus. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2025 14.100  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushal tsplan 2025 bei der o. g.  Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
11.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Fröhlich 
Telefon: 492-5230 
FroehlichF@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0413/2025 
Begründung: 
 
Gemäß Ziffer III. der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster in der Version vom 07.11.2023 zahlt die 
Stadt Münster Trägern von Sportstätten, die ihre Sportanlagen und Sportgeräte Schulen und Kinder-
tageseinrichtungen zur Verfügung stellen, jährlich eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Ent-
schädigung bemisst sich nach den folgenden Pauschalen für 
 
 jede nutzende Schule  250 € 
 Bundesjugendspiele/Spielfeste  100 € 
 Schulen, bei denen die OGS die Sportanlage nutzt  100 € 
 jede nutzende Kindertageseinrichtung  100 € 
 
Die Pauschalen werden nebeneinander gewährt. 
 
Für das laufende Schuljahr haben insgesamt  20 Vereine als Träger von Sportstätten eine Mitbenut-
zung durch Schulen und Kindertageseinrichtungen angezeigt. Die hierfür anfallenden Entschädigun-
gen betragen im Einzelfall zwischen 100 € und 2.500 €. 
 
In der Summe werden 14.1 00 € an die Sportvereine aus gezahlt. Die Verteilung ist der Anlage 1 zu 
entnehmen.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten 
Anlage A

Anlage A

1382 Zeichen

Anlage A zur V/0413/2025 
Kurzüberblick 
Entschädigung für die Mitbenutzung von Sportstätten durch Schulen und Kindertagestätten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt unterstützt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat das Ziel einer be-
wegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interessierten. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbundes Münster e. V. in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhal-
ten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des 
Stadtsportbundes Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Zuschuss ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Entschädigung für die Mitbenutzung 
von Sportstätten ist eine freiwillige Ausgabe.

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Sportausschuss
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 1920e

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Details

Aktenzeichen
V/0413/2025
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2025
Erstellt
28.05.2025 14:13