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3824/2019

Verlegung einer neuen 10 KV- Stromleitung zur Versorgung der im Rahmen des im bauplanungsrechtlichen Innenbereich vorgesehenen Neubaus der Naturwissenschaften der Universität zu Köln an der Greinstraße 6 in Köln Sülz; L 16 "Stüttgenhof und Frechen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.11.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 25.11.2019, TOP 3.2

Anlage 2: Anlage Befreiungsantrag, zugleich Ergebnisdokumentation Ortstermin am 22.10.19

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Anlage 1: Landschaftsplan M 1-3000

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2: Anlage Befreiungsantrag, zugleich Ergebnisdokumentation Ortstermin am 22.10.19

2898 Zeichen

AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de 
Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx  Seite 1 
Anlage zum Antrag auf Befreiung von den Verboten des Kölner Landschaftsplans wegen 
des geplanten Neubaus einer 10-kV-Kabeltrasse im Landschaftsschutzgebiet L 16 
zugleich Ergebnisdokumentation zum Ortstermin vom 22.10.2019 (Amt 57, UzK, ClubL94, AQUA) 
 
A) Bisher geplante Trasse   (Baumfällantrag) 
 
 
B) Geprüfte Alternativtrassen A, B und C 
 
Bildquelle GEOportal.nrw 
Nach interner Prüfung und Abstimmung mit Amt 57 vor Ort kommt die Alternativtrasse C zur Vorlage. 
Anschluss an vorh.  
10 -kV  Schacht A  
Hörsaalgebäude  
Chemie 
Anschlussschacht  
Schacht A  
Alternativtrasse B  
im H-Mayer-Weg 
Hörsaalgebäude  
Chemie

AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de 
Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx  Seite 2 
C) Neue Planungslösung zur Reduzierung des Eingriffs in das 
Landschaftsschutzgebiet L16, Alternativtrasse C 
 
 
 
Vorteile der Alternativtrasse C: 
• die im LSG stehenden Bäume können voraussichtlich alle erhalten bleiben  
 
Nachteile der Alternativtrasse C gegenüber der ursprünglich geplanten Trasse: 
• mögliche Hindernisse wegen Lage im Arbeitsraum der ehemaligen Baugrube des 
Hörsaalgebäudes 
• etwas längere Trassenführung (ca. 10 m) 
• Bau der Leitung in einer neuen Trasse anstelle in der alten Trasse einer außer Betrieb 
befindlichen Wasserleitung 
• Erdarbeiten sind wegen beschränkter Arbeitshöhe nur mit Kleinstgerät möglich 
• Mischung verschiedener Bauverfahren und damit voraussichtlich etwas höhere Kosten 
bisher geplante 
Trasse, 4,5 m parallel 
zum Gebäude 
Alternativtrasse C, 
direkt am Gebäude 
eingeschränkte 
Arbeitshöhe in der 
Trasse C 
Im Bereich des Baumes 
B07 Einbau der Leitung 
mit Bodenverdräng-
ungshammer (Erdrakete)

AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de 
Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx  Seite 3 
Fotodokumentation der gewählten Trasse C 
 Bild 1 
 Bild 2 
 Bild 3 
B13  B12  
B09  
B11  
B07  B08  
B10  
B7+B8  
B07+B 08 
X02  
Alternativtrasse C  
Im Bereich des Baumes B07 
grabenlose Verlegung des Kabels 
mit Bodenverdrängungshammer 
(Erdrakete) 
eingeschränkte 
Arbeitshöhe wegen 
auskragendem Laufsteg 
 
im Bereich der Bäume B09 bis B13 
Aushub mit Saugbagger/Handaushub 
Schutz/Wundversorgung von ggf. 
beschädigten Wurzeln. 
B09  
im Bereich der Bäume B09 bis B13 
Aushub mit Saugbagger/Handaushub 
Schutz/Wundversorgung von ggf. 
beschädigten Wurzeln.

AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de 
Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx  Seite 4 
 Bild 4 
 Bild 5 
 Bild 6 
 
B06  
B01  
B02  B04  
B03  
B01  
B05  B02  
B04  
Anschlussschacht  
Schacht A  
X01  
Anschluss an vorh.  
10 -kV Schacht A  
Anschluss an vorh.  
10 -kV Schacht A  
Alternativtrasse C  
ca. 1 m  
Im Bereich zwischen den 
Bäumen Aushub mittels 
Saugbagger/Handaushub. 
Schutz/Wundversorgung von 
ggf. beschädigten Wurzeln.

Anlage 1: Landschaftsplan M 1-3000

497 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [354830,5643545]   1:3000
 
KölnGIS
Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 04.11.2019

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5406 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3824/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlegung einer neuen 10 KV- Stromleitung zur Versorgung der im Rahmen des im 
bauplanungsrechtlichen Innenbereich vorgesehenen Neubaus der Naturwissenschaften der 
Universität zu Köln an der Greinstraße 6 in Köln Sülz;  L 16 "Stüttgenhof und Frechener Bach 
in Lindenthal" 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Kabelverlegung der 10 KV- Stromleitung im 
Landschaftsschutzgebiet L 16, die im Rahmen des im bauplanungsrechtlichen Innenbereich vorgese-
henen Neubaus der Naturwissenschaften der Universität zu Köln erforderlich wird, einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes der 
Stadt Köln gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutz-
gesetz NW (LNatSchG NW) zu. 
 
 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Ver-
botsvorschriften des Landschaftsplanes der Stadt Köln gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG i.V.m. § 75 
LNatSchG NW  nicht zu. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019

2 
Begründung: 
Beschreibung der gesamten Baumaßnahme: 
Die Universität zu Köln plant die Gebäude der Naturwissenschaften an der Greinstraße / Ecke Lu-
xemburger Straße z.T. abzureißen und neu zu erstellen bzw. zu sanieren. 
Um die Stromversorgung der neuerstellten bzw. sanierten Gebäude zu gewährleisten, ist es geplant, 
östlich des zu sanierenden Hauptgebäudes (Hörsaalgebäude Chemie) eine 10 KV- Stromleitung in 
einer alten, außer Betrieb genommen Wasserleitungstrasse in der angrenzenden Grünanlage neu 
verlegen. 
Die Leitung soll in einem ca. 125 cm tiefen und ca. 80 cm breiten, in offener Bauweise erstellten Ka-
belgraben verlegt werden. 
Die Gebäude befinden sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich, die geplante Leitungstrasse 
dagegen im Landschaftsschutzgebiet L 16, das direkt an das Hörsaalgebäude angrenzt (Anlage 1). 
Für die im Antrag eingereichte Leitungstrasse hätten 12 landschaftsbildprägende Bäume gefällt wer-
den müssen. 
In einem Ortstermin mit Vertretern des Vorhabenträgers, der zuständigen Ingenieurbüros und der 
Unteren Naturschutzbehörde wurde eine alternative Leitungstrasse herausgearbeitet, die durch Tras-
senverlegung und Ausführungsart alle Bäume erhalten kann. 
Die Leitung soll nun direkt am Bestandsgebäude entlang geführt werden. Zum Erhalt eines nah am 
Gebäude stehenden Taxus (Baum- Nr. 7) wird dieser mit einer Erdrakete unterschossen. Um die 
Wurzeln nahe stehender Bäume im Wurzeltraufbereich nicht zu schädigen, wird der Aushub mit ei-
nem Saugbagger entfernt, bzw. ggf. durch Handschachtung. 
Zum Schutz der Bäume am bestehenden Anschlussschacht erfolgt eine Verschiebung der Trasse 
möglichst außerhalb des Wurzeltraufbereichs, wodurch sich eine geringfügige Trassenverlängerung 
ergibt (Anlage 2). 
 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 
Die neue Leitungstrasse als auch die Kombination aus offener Bauweise und dem Einsatz einer Er-
drakete sowie der Einsatz von Kleinstgeräten, einem Saugbagger bzw. Ausführung als Handschach-
tung ermöglichen den Erhalt aller zuvor zur Fällung beantragten Bäume. Somit wird der Eingriff in 
Natur und Landschaft auf einen temporären Eingriff in Rasenflächen minimiert, die nach Fertigstel-
lung der Baumaßnahme wieder hergestellt werden. 
 
Artenschutz: 
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verbote zum Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz 
berührt werden.  
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die geplante Leitungsverlegung soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der 
Stadt Köln realisiert werden, der die Fläche als Landschaftsschutzgebiet L 16 festsetzt. 
Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. 
Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und Nr.6, wo-
nach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen sowie Leitungen zu verle-
gen, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 
(1) Nr. 1 BNatSchG vor. 
Am Erhalt des universitären Betriebes des Institutes für Chemie und Didaktik und der hierzu geplan-
ten Gebäudesanierung besteht ein hohes öffentliches Interesse.  
Zudem können durch die Trassenumplanung für die 10 KV Leitung und den Einsatz vegetationsscho-

3 
nender Maschinen die ursprünglich zur Fällung beantragen Bäume erhalten werden, so dass der 
maßnahmenbedingte, temporär verbleibende Eingriff durch Wiederherstellungsmaßnahmen als mar-
ginal zu betrachten ist. 
Vor diesem Hintergrund ist das öffentliche Interesse am Erhalt des universitären Betriebes im Bereich 
der Naturwissenschaften als höherrangig anzusehen als die zu beachtenden Naturschutzbelange. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann daher einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG 
zugestimmt werden. 
 
Anlagen 
 Anlage 1: Landschaftsplan, M 1:3.000 
 Anlage 2: Anlage Befreiungsantrag, zugleich Ergebnisdokumentation Ortstermin am 22.10.19

Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3824/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.11.2019
Erstellt
04.11.2019 09:48