3824/2019
Verlegung einer neuen 10 KV- Stromleitung zur Versorgung der im Rahmen des im bauplanungsrechtlichen Innenbereich vorgesehenen Neubaus der Naturwissenschaften der Universität zu Köln an der Greinstraße 6 in Köln Sülz; L 16 "Stüttgenhof und Frechen
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Anlage 2: Anlage Befreiungsantrag, zugleich Ergebnisdokumentation Ortstermin am 22.10.19
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AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx Seite 1 Anlage zum Antrag auf Befreiung von den Verboten des Kölner Landschaftsplans wegen des geplanten Neubaus einer 10-kV-Kabeltrasse im Landschaftsschutzgebiet L 16 zugleich Ergebnisdokumentation zum Ortstermin vom 22.10.2019 (Amt 57, UzK, ClubL94, AQUA) A) Bisher geplante Trasse (Baumfällantrag) B) Geprüfte Alternativtrassen A, B und C Bildquelle GEOportal.nrw Nach interner Prüfung und Abstimmung mit Amt 57 vor Ort kommt die Alternativtrasse C zur Vorlage. Anschluss an vorh. 10 -kV Schacht A Hörsaalgebäude Chemie Anschlussschacht Schacht A Alternativtrasse B im H-Mayer-Weg Hörsaalgebäude Chemie AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx Seite 2 C) Neue Planungslösung zur Reduzierung des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet L16, Alternativtrasse C Vorteile der Alternativtrasse C: • die im LSG stehenden Bäume können voraussichtlich alle erhalten bleiben Nachteile der Alternativtrasse C gegenüber der ursprünglich geplanten Trasse: • mögliche Hindernisse wegen Lage im Arbeitsraum der ehemaligen Baugrube des Hörsaalgebäudes • etwas längere Trassenführung (ca. 10 m) • Bau der Leitung in einer neuen Trasse anstelle in der alten Trasse einer außer Betrieb befindlichen Wasserleitung • Erdarbeiten sind wegen beschränkter Arbeitshöhe nur mit Kleinstgerät möglich • Mischung verschiedener Bauverfahren und damit voraussichtlich etwas höhere Kosten bisher geplante Trasse, 4,5 m parallel zum Gebäude Alternativtrasse C, direkt am Gebäude eingeschränkte Arbeitshöhe in der Trasse C Im Bereich des Baumes B07 Einbau der Leitung mit Bodenverdräng- ungshammer (Erdrakete) AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx Seite 3 Fotodokumentation der gewählten Trasse C Bild 1 Bild 2 Bild 3 B13 B12 B09 B11 B07 B08 B10 B7+B8 B07+B 08 X02 Alternativtrasse C Im Bereich des Baumes B07 grabenlose Verlegung des Kabels mit Bodenverdrängungshammer (Erdrakete) eingeschränkte Arbeitshöhe wegen auskragendem Laufsteg im Bereich der Bäume B09 bis B13 Aushub mit Saugbagger/Handaushub Schutz/Wundversorgung von ggf. beschädigten Wurzeln. B09 im Bereich der Bäume B09 bis B13 Aushub mit Saugbagger/Handaushub Schutz/Wundversorgung von ggf. beschädigten Wurzeln. AQUA-Planungsgruppe PartG mbB · www.aqua-ing.de Anlage zum Befreiungsantrag LSG.docx Seite 4 Bild 4 Bild 5 Bild 6 B06 B01 B02 B04 B03 B01 B05 B02 B04 Anschlussschacht Schacht A X01 Anschluss an vorh. 10 -kV Schacht A Anschluss an vorh. 10 -kV Schacht A Alternativtrasse C ca. 1 m Im Bereich zwischen den Bäumen Aushub mittels Saugbagger/Handaushub. Schutz/Wundversorgung von ggf. beschädigten Wurzeln.
Anlage 1: Landschaftsplan M 1-3000
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200m150100500 Mittelpunkt: [354830,5643545] 1:3000 KölnGIS Luftbild 2016 (DOP10), Amtl. Basiskarte (s/w), Schutzgebiete (Fläche), Schutzgebiete (Linie), u.a. Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 04.11.2019
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 3824/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlegung einer neuen 10 KV- Stromleitung zur Versorgung der im Rahmen des im bauplanungsrechtlichen Innenbereich vorgesehenen Neubaus der Naturwissenschaften der Universität zu Köln an der Greinstraße 6 in Köln Sülz; L 16 "Stüttgenhof und Frechener Bach in Lindenthal" Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Kabelverlegung der 10 KV- Stromleitung im Landschaftsschutzgebiet L 16, die im Rahmen des im bauplanungsrechtlichen Innenbereich vorgese- henen Neubaus der Naturwissenschaften der Universität zu Köln erforderlich wird, einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes der Stadt Köln gem. § 67 (1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 75 Landesnaturschutz- gesetz NW (LNatSchG NW) zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Ver- botsvorschriften des Landschaftsplanes der Stadt Köln gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG i.V.m. § 75 LNatSchG NW nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 25.11.2019 2 Begründung: Beschreibung der gesamten Baumaßnahme: Die Universität zu Köln plant die Gebäude der Naturwissenschaften an der Greinstraße / Ecke Lu- xemburger Straße z.T. abzureißen und neu zu erstellen bzw. zu sanieren. Um die Stromversorgung der neuerstellten bzw. sanierten Gebäude zu gewährleisten, ist es geplant, östlich des zu sanierenden Hauptgebäudes (Hörsaalgebäude Chemie) eine 10 KV- Stromleitung in einer alten, außer Betrieb genommen Wasserleitungstrasse in der angrenzenden Grünanlage neu verlegen. Die Leitung soll in einem ca. 125 cm tiefen und ca. 80 cm breiten, in offener Bauweise erstellten Ka- belgraben verlegt werden. Die Gebäude befinden sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich, die geplante Leitungstrasse dagegen im Landschaftsschutzgebiet L 16, das direkt an das Hörsaalgebäude angrenzt (Anlage 1). Für die im Antrag eingereichte Leitungstrasse hätten 12 landschaftsbildprägende Bäume gefällt wer- den müssen. In einem Ortstermin mit Vertretern des Vorhabenträgers, der zuständigen Ingenieurbüros und der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine alternative Leitungstrasse herausgearbeitet, die durch Tras- senverlegung und Ausführungsart alle Bäume erhalten kann. Die Leitung soll nun direkt am Bestandsgebäude entlang geführt werden. Zum Erhalt eines nah am Gebäude stehenden Taxus (Baum- Nr. 7) wird dieser mit einer Erdrakete unterschossen. Um die Wurzeln nahe stehender Bäume im Wurzeltraufbereich nicht zu schädigen, wird der Aushub mit ei- nem Saugbagger entfernt, bzw. ggf. durch Handschachtung. Zum Schutz der Bäume am bestehenden Anschlussschacht erfolgt eine Verschiebung der Trasse möglichst außerhalb des Wurzeltraufbereichs, wodurch sich eine geringfügige Trassenverlängerung ergibt (Anlage 2). Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: Die neue Leitungstrasse als auch die Kombination aus offener Bauweise und dem Einsatz einer Er- drakete sowie der Einsatz von Kleinstgeräten, einem Saugbagger bzw. Ausführung als Handschach- tung ermöglichen den Erhalt aller zuvor zur Fällung beantragten Bäume. Somit wird der Eingriff in Natur und Landschaft auf einen temporären Eingriff in Rasenflächen minimiert, die nach Fertigstel- lung der Baumaßnahme wieder hergestellt werden. Artenschutz: Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verbote zum Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz berührt werden. Befreiungsvoraussetzungen: Die geplante Leitungsverlegung soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert werden, der die Fläche als Landschaftsschutzgebiet L 16 festsetzt. Mit der Schutzgebietsausweisung gehen Ge- und Verbotsbestimmungen einher. Das beantragte Vorhaben widerspricht insbesondere den allgemeinen Verboten Nr. 1 und Nr.6, wo- nach es u.a. verboten ist, Vegetation zu beschädigen oder zu beseitigen sowie Leitungen zu verle- gen, so dass es einer Befreiung von diesen Verbotstatbeständen gem. § 67 (1) BNatSchG bedarf. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Am Erhalt des universitären Betriebes des Institutes für Chemie und Didaktik und der hierzu geplan- ten Gebäudesanierung besteht ein hohes öffentliches Interesse. Zudem können durch die Trassenumplanung für die 10 KV Leitung und den Einsatz vegetationsscho- 3 nender Maschinen die ursprünglich zur Fällung beantragen Bäume erhalten werden, so dass der maßnahmenbedingte, temporär verbleibende Eingriff durch Wiederherstellungsmaßnahmen als mar- ginal zu betrachten ist. Vor diesem Hintergrund ist das öffentliche Interesse am Erhalt des universitären Betriebes im Bereich der Naturwissenschaften als höherrangig anzusehen als die zu beachtenden Naturschutzbelange. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann daher einer Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG zugestimmt werden. Anlagen Anlage 1: Landschaftsplan, M 1:3.000 Anlage 2: Anlage Befreiungsantrag, zugleich Ergebnisdokumentation Ortstermin am 22.10.19
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3824/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 04.11.2019 09:48