Mandari Insight

0115/2017

Mitteilung zum Projektstart des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ ab 01.01.2017

Mitteilung Ausschuss 19.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 26.01.2017, TOP 12.5

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

22582 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
Vorlagen-Nummer 
 0115/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 23.01.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 26.01.2017 
 
Mitteilung zum Projektstart des ESF-Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln“ ab 
01.01.2017 
Ausgangslage 
 
Köln ist die viertgrößte Stadt Deutschlands und ihre Einwohnerschaft wächst beständig.  
Seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 und der Arbeitnehmerfreizügigkeit 
2014 ist die Zahl der Bürger aus diesen beiden genannten Staaten deutlicher als bei allen anderen 
EU-Zuwanderern gestiegen, zudem gibt es in Köln eine nicht quantifizierbare Anzahl an EU-
Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere aus den beiden genannten Staaten, die nicht gemeldet sind, 
sich aber sowohl vorübergehend als auch regelmäßig in Köln aufhalten.  
 
Im Rahmen der beiden Förderphasen „Willkommen in Köln“ seit dem 01.01.2014 konnten in den Pro-
jektstandorten Ehrenfeld, Kalk und Mülheim und auf gesamtstädtischer Ebene umfassende Erfahrun-
gen hinsichtlich der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Südosteuropa gewonnen 
werden. Im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ erfolgt die 
Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Projekte, um die Erfahrungen auf die Sozialräume 
Meschenich / Rondorf und Chorweiler, Blumenberg, Seeberg zu übertragen. Die beiden bisherigen 
involvierten Sozialräume „Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße“ und 
„Humboldt/Gremberg und Kalk“ bleiben auch ab 01.01.2017 Projektbestandteil.  
 
Der Stadtteil Ehrenfeld ist derzeit nicht als Sozialraum ausgewiesen. Die Erfahrungen der letzten drei 
Jahre bestanden in Ehrenfeld besonders im Bereich des sogenannten „Arbeiterstrichs“, der mit den 
Maßnahmen und Angeboten von Willkommen in Köln allerdings weder eingedämmt noch reduziert 
werden konnte.  
 
Neben den Trägern Caritas (für die Sozialräume Kalk und Meschenich) und Lernende Region e.V. 
(für den Sozialraum Mülheim) ist das interkulturelle Zentrum FIZ e.V – Freunde des interkulturellen 
Zentrums Projektpartner für den Sozialraum Chorweiler, Blumenberg, Seeberg. Die Caritas und die 
Lernende Region haben in den Projekten WIK I und II sowohl Strukturen aufgebaut als auch geeigne-
tes Personal eingesetzt, das in der Beratungstätigkeit langjährige Erfahrung aufweist, vor allem aber 
über die notwendige Sprachkompetenz verfügt.  
 
FIZ e.V. ist ein anerkanntes großes interkulturelles Zentrum. Neben den Pflichtangeboten soziale 
Beratung und Sprachförderung Deutsch werden diverse Angebote mit Zielrichtung Arbeitsmarkt 
durchgeführt wie zum Beispiel Kurse zur Berufsorientierung, berufsvorbereitendes Bewerbungstrai-
ning, Fit für die Schule, Computerkurse, Energietanken durch Ausbildung – ein Projekt mit der Indust-
rie- und Handelskammer, Kompetenztraining für Jugendliche mit der Caritas-Stiftung.  
FIZ e.V. arbeitet intensiv mit der Job Börse in Chorweiler sowie mit der Arbeitsagentur in Beratungs-
fällen zusammen. Dies bezieht sich auch auf viele Zuwanderer und Zuwanderinnen, die von der Ar-

2 
 
beitsagentur zum Sprachkurs verpflichtet werden. FIZ e.V. ist Kooperationspartner des Jugendbüros 
der Kath. Jugendagentur, einer Maßnahme der Arbeitsagentur. Das interkulturelle Zentrum kooperiert 
mit dem JMD, daraus resultiert  eine enge Zusammenarbeit mit der TAS und der Arbeitsagentur. Ein 
weiteres Projekt finanziert durch die Rheinenergie Stiftung fand vier Jahre bei FIZ e.V. bis 2016 statt: 
Starke Jugendliche-starke Berufe.  
FIZ e.V. liegt mitten im Sozialraum Chorweiler und ist vernetzt mit den ortsansässigen Trägern, diver-
se Kooperationen bestehen mit dem Interkulturellen Dienst Chorweilers, dem Jugendmigrationsdienst 
der Kath. Jugendagentur, dem Deutsch-Türkischen Verein, der Katholischen Hochschule und der TH 
Köln. Ziel aller Maßnahmen ist sowohl die Integration der Menschen in die Gesellschaft als auch in 
den Arbeitsmarkt. Damit verbunden ist natürlich die Verbesserung der Verhältnisse im Quartier.  
FIZ e.V. verfügt durchaus über die notwendigen Kompetenzen einer arbeitsmarktlichen Beratung und 
wird diese gewinnbringend für das Quartier im Projekt einsetzen können. 
Auch für diesen Punkt gilt das schon beschriebene funktionierende Netzwerk Kölns. Wie Rom e.V. 
gehört auch FIZ e.V. zu den rund 40 interkulturellen Zentren, die sich untereinander regelmäßig tref-
fen, die in hiesige Dienststelle eingebunden sind und die in den örtlichen Arbeitskreisen u.a. auch mit 
Vertretern der Arbeitsagentur zusammen arbeiten. 
 
Projektlaufzeit / Zeitraum 
Es ist geplant, im Jahr 2018 weitere Sozialräume zu identifizieren, in denen der Bedarf für das Projekt 
Willkommen und Ankommen in Köln besteht und im Gesamtrahmen des IHK „Starke Veedel – Star-
kes Köln“ weitere Förderanträge für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2020 zu stellen und somit das 
Projekt sukzessive auszubauen. 
 
Bewilligung durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) und die 
Bezirksregierung Köln 
Das MAIS hat bereits den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt. Die Erfahrungen in den vergan-
genen Projekten haben gezeigt, dass zwischen dem Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn und 
dem Bewilligungsbescheid bis zu sechs Monate liegen können. Für den nahtlosen Übergang bzw. der 
Weiterentwicklung der Projekte ist dieser Zustand natürlich nicht förderlich, so dass der vorläufige 
Maßnahmebeginn im Rahmen des IHKs als Bewilligungsbescheid gewertet wird und die Träger durch 
städtische Abschlagszahlungen in die Lage versetzt werden, wie geplant zum 01.01.2017 mit dem 
neuen Projekt inhaltlich zu beginnen. 
 
Das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ ist in das Integrierte Handlungskonzept „Starke 
Veedel – Starkes Köln eingebunden und richtet seine Angebote an die Problemlagen im Quartier. 
Nach wie vor sind die Menschen aus Rumänien und Bulgarien im Blick des Projektes, jedoch nicht 
ausschließlich. Nachfolgend sind aus der Statistik der letzten Jahre einige Zuzüge dargestellt, die den 
Bedarf bei dieser Personengruppe dokumentiert. Sie lässt allerdings auch den Schluss zu, dass es im 
jeweiligen Quartier hinsichtlich der Prävention und Armutsbekämpfung einer umfassenderen Betrach-
tung bedarf. 
 
 
Zugezogene Unionsbürger nach Staatsangehörigkeit (auch aus dem Inland) 
Staatsangehörig-
keit 
2010 2011 2012 2013 2014 2015 Veränderung 
2015/2014 % 
Bulgarien 1448 1555 1288 1412 1688 1961 16,2 
Italien 923 1000 1153 1345 1666 1614 -3,1 
Kroatien 231 189 202 268 428 531 24,1 
Polen 1834 2371 2197 2432 2362 2217 -6,1 
Rumänien 945 1163 953 1018 1453 1402 -3,5 
Spanien 380 591 817 858 832 758 -8,9 
Ungarn 217 335 387 529 609 437 -28,2 
 
Projektbeschreibung  
Das Projekt „Willkommen und Ankommen in Köln“ setzt an mit einem integrierten Konzept, einer auf 
die Zielgruppe abgestimmten Kombination aus Kompetenzfeststellung, Grundbildung, Sprachförde-
rung, Beratung und Begleitung. Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen, Begegnung und Austausch sind an

3 
 
beide Zielgruppen (Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen) gerichtet. 
 
Das Projekt ist auf vier Standorte verteilt, zwei rechtsrheinisch und zwei linksrheinisch. In jedem 
Standort sind mindestens zwei Mitarbeiter/innen tätig. Die Leitung dieses stadtteilübergreifenden Pro-
jektes obliegt der Kommune. Sie leistet umfassende Unterstützung und Verstärkung der inhaltlichen 
Arbeit vor Ort, leitet und steuert das Projekt. Weitere Aufgabe der Kommune ist die Realisierung der 
Nachhaltigkeit, sprich die Maßnahmen im Projektverlauf an das Regelsystem anzubinden. 
 
Das Ziel der Arbeitsmarktintegration und damit auch der Armutsbekämpfung in den Sozialräumen soll 
in enger Abstimmung mit maßgeblichen Kölner Arbeitsmarktakteuren und anderen mit der Zielgruppe 
vertrauten Institutionen wie z.B. Jobcenter, IHK, HWK; Migrantenselbsthilfeorganisationen, Antidis-
kriminierungsstellen etc. erreicht werden.  
Angestrebt wird der gemeinsame, nachhaltige Aufbau einer Unterstützungsstruktur sowohl für die 
Zugewanderten als auch für die Arbeitgeber der Zielgruppe. 
 
Nachfolgend sind die Aufgaben der Projektleitung /-koordinierung im Groben zusammengefasst: 
 Strategische Projektsteuerung und -koordination, Leitung und Steuerung des kommunalen G e-
samtansatzes 
 Koordination aller Einzelmaßnahmen und Aktivitäten vor Ort (Module) 
 Entwicklung von zielgruppensp ezifischen Beratungs - und Bildungsangeboten für die Projekttei l-
nehmenden gemeinsam mit den Akteuren 
 Koordination aller Angebote innerhalb der Gruppe der beteiligten Akteure und außerhalb gege n-
über Dritten und stadtintern  
 Anstoßen von neuen / zusätzlichen Kooperationen 
 Vertreter in Landesgremien zu ESF-Programm  
 Transfer in die (Fach) -Öffentlichkeit sowie Transparenz der Angebote und Einzelmaßnahmen i n-
nerhalb der Beteiligten und in die Stadtgesellschaft  
 Überwachung der Finanzmittel an Dritte (Träger) 
 Dokumentation der Projektergebnisse 
 Projektcontrolling und Abrechnung der Zuwendungsmittel mit dem Ministerium für Arbeit, Integr a-
tion und Soziales NRW  
 
In den ersten beiden Projektphasen wurden sehr gute Erfahrungen mit der Durchführung von Fortbil-
dungen für die kooperierenden Akteure gemacht. Daher soll dieses Angebot auch in diesem Projekt 
fortgesetzt und ausgebaut werden. 
 
Arbeitsschwerpunkte 
 
Das Kölner Vorhaben lässt sich unter der Überschrift „Aufsuchende arbeitsmarktaktivierende Bera-
tung + (Grund-)Bildung“ zusammenfassen. Die Erweiterung des Angebotsspektrums ist eine Reaktion 
auf die Bedarfslagen im Programmgebiet, die seitens des Regelsystems und der Trägerlandschaft in 
den Quartieren an die Teilprojektträger und die Stadt Köln herangetragen wurden. Dabei wurde die 
arbeitsmarktaktivierende Beratung der Zielgruppen als eine wichtige Bereicherung der Angebotsstruk-
tur betont, gleichzeitig aber hinterfragt, warum bei vorhandenem Zugang zu den Zielgruppen nicht 
auch der Bedarf nach (Grund-) Bildungsangebote umgesetzt werden könnte, um niederschwellig 
frühzeitig präventiv tätig werden zu können.  
 
Aus den oben dargestellten Rahmenbedingungen und Erfahrungswerten ergeben sich die folgenden 
operativen Arbeitsschwerpunkte im Kölner Projekt: 
 
- Arbeitsmarktaktivierende Beratung 
Die Beratung der Zielgruppe erfolgt durch die Projektmitarbeiter an allen benannten Projekt-
Standorten. Wie bereits in WiK II ist die Beratung thematisch eng an das Thema Arbeitsmarkt 
gebunden (auch wenn eine realistische Förderung des Arbeitsmarktzugangs vereinzelt  auch 
immer eine Klärung der sonstigen Lebensbedingungen der Zielgruppe erfordert). 
- Begleitung im arbeitsmarktaktivierenden Kontext  
Die Unterstützung der Zielgruppe erfolgt nicht nur im beratenden  Kontext, sondern – wenn

4 
 
nötig – auch durch Begleitungen in die Beratungsstrukturen des Regelsystems, zu Ämtern, 
Behörden und Arbeitgebern. Gründe hierfür können im Fehlen von deutschen Sprachkennt-
nissen liegen, aber auch zur Unterstützung der Zielgruppe etwa bei schwierigen und belas-
tenden beruflichen Situationen dienen (kritische Gespräche mit Vorgesetzten bei denen 
sprachliche Unsicherheiten bestehen oder ein weiterer Anwesender als Zeuge notwendig ist). 
- Kompetenzfeststellung im Rahmen der arbeitsmarktlichen Integration 
Auf Basis der bereits in WiK I und II bewährten gemeinsam erarbeiteten Grundlage zur Kom-
petenzfeststellung Ratsuchender ist eine Fortführung dieses Instrumentes in WAK (Willkom-
men und Ankommen in Köln)  vorgesehen. Die Kompetenzfeststellung dient als Basis der wei-
teren arbeitsmarktbezogenen Beratung / Vermittlung. 
- Bewerbungstrainings 
Die Zielgruppe wird im Gruppen- wie Einzelkontext kontinuierlich dabei unterstützt, Bewer-
bungen zu schreiben, Arbeitgeber zu kontaktieren und Bewerbungsgespräche zu führen. Dies 
erfolgt sowohl stellenunabhängig als auch hinsichtlich konkreter Jobperspektiven. Auch eine 
Nachbereitung und Reflexion bei erfolgten Absagen nach Vorstellungsgesprächen ist dauer-
hafter Projektbestandteil. 
- Vermittlung in Ausbildung, Weiterbildung und Arbeit 
In diesem Arbeitsschwerpunkt erfolgt die Gewinnung von Arbeitgebern für Praktika, Ausbil-
dungsplätze und Beschäftigungsverhältnisse. Im Rahmen des Projektes wird auch in einem 
abgegrenzten Umfang eine Begleitung in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen in Form 
eines Coachings angeboten, um eventuelle auftretende Probleme zwischen Arbeitnehmer und 
Arbeitgeber möglichst frühzeitig erkennen und lösen zu können. Des Weiteren erfolgt die 
Vermittlung von Projektteilnehmenden in geeignete berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. 
- Grundbildungs- und Sprachkurse 
Die Bedeutung von Grundbildungskompetenzen für die Teilnahme am Arbeitsmarkt und den 
Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt. 
Ausgehend von der LEO-Level-1-Studie der Universität Hamburg (2011) werden verstärkt 
Grundbildungsangebote in Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit integriert.  
 
Die Erfahrungen des Projektes „Willkommen in Köln“ zeigen, wie wichtig, sinnvoll, erforderlich und 
effektiv der Einsatz von Integrationslotsinnen und -lotsen war. Sie unterstützen Beratungseinrichtun-
gen durch die Begleitung der Menschen zu Ämtern, Institutionen, Krankenkassen, Ärzten usw. Ein-
satzfelder und Tätigkeiten der Lotsen im Zusammenspiel mit den Beratungseinrichtungen sind zum 
Beispiel die Begleitung zu Sprechstunden und Elternabenden in Schulen oder Kitas. Außerdem in-
formieren sie über vorhandene Freizeitangebote und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. In „WiK II“ 
wird der Einsatz von Lotsinnen und Lotsen ständig nachgefragt, so dass ein großer Bedarf nach wie 
vor existiert. Daher werden in „Willkommen und Ankommen in Köln“ über die Pauschale für das Bür-
gerschaftliche Engagement zusätzliche dringend erforderliche Begleitungen, die nicht über die Bera-
tenden mit Sprachkompetenz erfolgen können, abgedeckt. Davon ausgehend, dass monatlich 25 
Stunden Begleitung pro Träger durch Integrationslotsinnen und –lotsen erforderlich sein werden, wird 
in der Kalkulation pro Jahr ein Betrag in Höhe von 12.000 € angesetzt. 
 
Zusammenarbeit mit dem Kölner Netzwerk 
 
Eine Besonderheit in Köln ist das relativ große Netzwerk an Hilfestrukturen. Innerhalb dieser Netz-
werkstruktur kann und wird immer wieder Rückgriff auf die Kenntnisse von Spezialisten genommen. 
Es finden themenspezifische Infoveranstaltungen statt, Austausche  erfolgen in Arbeitskreisen, in 
denen Fallkonstellationen besprochen werden und ähnl. Rom e.V. beispielsweise ist eins von rund 40 
interkulturellen Zentren in Köln, die Koordination der Interkulturellen Zentren liegt bei hiesiger Dienst-
stelle. Aus dieser Konstellation heraus werden im Januar 2017 verschiedene Themen rund um das 
Thema „Wege in Arbeit“ von folgenden Institutionen vorgestellt: 
 Ausländeramt: Arbeitsmarktzugang und Integration 
 IQ-Netzwerk: Unterstützung von Migrantinnen beim Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit  
 Integration Point von Jobcenter und Arbeitsagentur: Beratung und Vermittlung von arbeitssuche n-
den und arbeitslosen Geflüchteten u.a. in Sprachkurse, Ausbildung, Arbeit bzw. Praktika

5 
 
 KobaM: Institutionenübergreifende  Beratung für Migrant/innen zu Fragen der Arbeitssuche, zu 
Aus-und Weiterbildung mit den Querschnittthemen Spracherwerb und Förderung von Frauen 
 Netzwerk W: Unterstützung von Migrantinnen beim Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit 
 Bonvena/Willkommen und Ankommen in Köln: Angebote für Migrant/innen aus dem EU-Raum 
Sollte sich aus solchen Netzwerken der Sinn einer systematischen Zusammenarbeit ergeben, wird 
dies auch erfolgen. 
 
Einbindung der Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren  
 
Mit Bezug auf das oben Geschilderte ist auch hinsichtlich der Arbeitslosenberatungsstellen und Ar-
beitslosenzentren auf die enge Zusammenarbeit im Kölner Netzwerk hinzuweisen. Einige der Bera-
tungsstellen werden mit ESF Mitteln gefördert, sie sind eng in die Kölner Trägerlandschaft integriert 
wie zum Beispiel das Bildungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen – BFmF e.V. und der 
Vingster Treff e.V (übrigens auch interkulturelle Zentren), Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V., Keller-
laden e.V., Pansozial e.V., Kölner Arbeitslosenzentrum.(Kalz), Lindweiler Treff (Diakonie), Veedel 
e.V. in Ostheim. Seit Jahren ist insgesamt mit den im Stadtgebiet verteilten Erwerbslosenberatungs-
stellen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kooperation gewachsen, sie sind aktive Kooperati-
onspartner der Projektträger in den jeweiligen Bezirken. Unter anderem bestehen durch die Vorgän-
gerprojekte gewachsene Beziehungen. Der Caritasverband Köln – als Träger des ArbeitsLosenbür-
gerCentrums Höhenhaus/Mülheim – bringt hier hausinterne Strukturen ins Projekt ein.  
Die Absprachen und Kooperationen beziehen sich dabei bisher vor allem auf Arbeitsvermittlungen 
und Arbeitsmarktberatungen. Da sich die Arbeitslosenberatungsstellen ebenso wie das Projekt Will-
kommen und Ankommen in Köln verstärkt dem Thema Grundbildung stellen, werden weitere gemein-
same Arbeitsprozesse abgestimmt.  
An den vier Projektstandorten wird aktiv mit den bezirklichen arbeitsmarktbezogenen sozialen Infr a-
strukturen zusammengearbeitet. Dabei profitiert das Projekt nicht nur von der lange g ewachsenen 
sozialräumlichen Verwurzelung und den gewachsenen Kooperationsbeziehungen der eingebundenen 
Träger, sondern auch von der Aufbauarbeit der Projekte Willkommen in Köln I und II sowie des im 
ursprünglichen ESF-Antrages vorgesehenen Arbeitsmarktlots en. Kooperationen mit arbeitsmarktrel e-
vanten Akteuren, sei es im Regelsystem oder mit konkreten Arbeitgebern, sind vorhanden, ebenso 
wie gewachsene vertrauensvolle Überleitungssysteme zu den jeweiligen Standorten des Jobcenters.  
 
Zu erwartende Ergebnisse 
-  
- 1.920 arbeitsmarktaktivierende Beratungen im gesamten Projektzeitraum 
- 1.440 (Grund-)Bildungsberatungen im gesamten Projektzeitraum 
-  480 Teilnahmen an (Grund-)Bildungsangeboten im gesamten Projektzeitraum – siehe auch 
obige Klarstellung 
 
 Pro Quartier/Jahr Gesamt/Jahr Förderphase 
Kompetenzfeststellungen 40 160 320 
Bewerbungstraining 40 160 320 
Begleitung 120 480 960 
Vermittlung in Ar-
beit/Ausbildung/Praktika 
und Weiterbildung (sepa-
rat von Grundbildungsan-
geboten) 
 
20 
 
80 
 
160 
 
Arbeitsorientierte Grundbildung (AoG)  
- befasst sich mit der Frage, was Menschen mindestens wissen und können sollten, um erfolg-
reich in der Arbeitswelt teilhaben zu können.  
- schafft Lernmöglichkeiten vor allem für ungelernte und angelernte Beschäftigte, geringer Qua-
lifizierte oder für Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Die inhaltlichen Lernfel-
der für AoG leiten sich aus den „echten“ Handlungsanforderungen an den verschiedenen Ar-
beitsplätzen ab.

6 
 
- kann sowohl vorbereitend für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch berufsbegleitend 
zur Sicherung des Arbeitsplatzes zum Einsatz kommen. 
 
Der Grundbildungskanon, der gering Qualifizierte befähigt, als kompetente(re) Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter zu agieren, umfasst: 
- schriftliche Kommunikationskompetenz (Umgang mit Dokumentationssystemen) 
- mündliche Kommunikationskompetenz (mit Kunden, Kollegen, Vorgesetzten) 
- mathematische Kompetenzen (Kalkulation, Verlustrechnung, Einkauf, Verkauf, Zeitmanage-
ment) 
- digitale Grundkompetenzen (EDV, Online-Kompetenz, Umgang mit neuen Arbeitstechnolo-
gien) 
- Schlüsselqualifikationen (Sozialkompetenz, Lernkompetenz, Zeitmanagement, interkulturelle 
Kompetenz, Konfliktfähigkeit, Handwerker-Knigge) 
- Gesundheits-Grundbildung (Ergonomie, Ernährung, Stress/Entspannung, Sucht, Hygiene) 
- Finanzielle Grundbildung (Umgang mit Geld, Schulden, Lohnpfändung) 
 
Die bisherigen Erfahrungen auf Bundesebene und in NRW zeigen, dass mit AoG Lernende erreicht 
werden können, die häufig (noch) nicht den Weg in die Alphabetisierungskurse oder berufliche Wei-
terbildungsangebote finden. AoG stellt also keine Konkurrenz zum klassischen Alphabetisierungskurs 
dar, sondern ist im Idealfall der Einstieg in einen kontinuierlichen Lernprozess im Alphakurs. AoG 
stellt damit einen weiteren Zugangsweg dar, um Menschen für Grundbildungsangebote zu gewinnen 
und verbesserte Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 
 
In den letzten Jahren konnte festgestellt werden, dass aufgrund der Notwendigkeit der Existenzsiche-
rung die Menschen oft nicht in der Lage waren, Sprach- bzw. Alphabetisierungskurse kontinuierlich zu 
besuchen, daher abends und mit Verpflegung zu Beginn. Die fehlende Existenzsicherung der Ziel-
gruppe erschwert die Teilnehmergewinnung und die kontinuierliche Teilnahme an Sprach-, Bildungs- 
und Qualifizierungsangeboten.  
Die AoG reagiert auf diese Herausforderung der Teilnehmenden-Gewinnung mit folgenden Strate-
gien: 
- Alle Angebote richten sich nach Möglichkeit nach den evtl. Arbeitszeiten der Betroffenen. Die 
Erfahrungen der Sprach- und Alphabetisierungskurse in den vergangenen beiden Projekten 
haben gezeigt, dass eine Erreichbarkeit der Menschen in den frühen Abendstunden gegeben 
ist.  
- Durch die Vertrauensarbeit der letzten drei Jahren sind wichtige Kontakte zu den Menschen 
aufgebaut worden und können fortgeführt werden. 
- Das oben bereits mehrfach beschriebene Kölner Netzwerk ist hinsichtlich hiesiger Zielgruppe 
sensibilisiert, daher funktioniert die Verweisstruktur zu hiesigem Projekt reibungslos. Diese 
positive Erfahrung wurde in den vergangenen drei Projektjahren gemacht. 
- Der modulare Aufbau der Lerneinheiten mit einem Einzelmodulumfang von i.d.R. nicht mehr 
als 30 Unterrichtseinheiten senkt die Einstiegsschwelle gegenüber umfassenden Kursen mit 
300 oder 600 Unterrichtseinheiten. 
- Lernangebote orientieren sich nicht an den Alpha-Levels als Lernziel, sondern an konkreten 
Alltags- und Arbeitsbedarfen der Lernenden. 
- Die unmittelbare Verwertungsmöglichkeit des Gelernten am Arbeitsplatz oder in der berufli-
chen Qualifizierung steht im Vordergrund. 
- Kurze Wege von der Beratung in das Kursangebot durch räumliche Nähe reduzieren das „Ver-
lorengehen“ potentieller Lernenden. 
- Durch Arbeit in Kleingruppen ab 3 - 4 Personen ist eine intensive Betreuung der Lernenden 
möglich. 
- Ausreichende Grundbildungskompetenzen schaffen erst die Voraussetzung für die erfolgrei-
che Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsangeboten, haben also einen Brücken-Charakter 
für die Arbeitsmarktintegration. (s. hierzu auch § 81 Abs. 3a i.V.m. § 180 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 
SGB III)

Beratungsverlauf (2)

23.01.2017 Integrationsrat
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
26.01.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0115/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27