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0680/2021

Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses Rodenkirchen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.18

Sachstandsbericht 10/2024

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht 10/2024

2226 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
0680/2021
Stand: 04.10.2024 
Sachstandsbericht  
Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses 
Rodenkirchen 
Beschluss: 
1. Der Rat spricht sich auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
15.06.2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 1515/2020) für die kurzfristige Umsetzung des in der Be-
gründung beschriebenen alternativen Fahrangebotes von der Haltestelle „Rodenkirchen 
Bf.“ entlang des Linienwegs der Linie 130 bis zum Ausweichquartier an der Industriestraße 
161 zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 
2021, aus. 
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erfor-
derlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen 
lassen. 
2. Das alternative Fahrangebot soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich 
durch die Buslinie 130 ersetzt werden. Daher spricht sich der Rat dafür aus, dass die Ver-
waltung die notwendigen Abstimmungen zur Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Stand-
ort an der Industriestraße durchführt. Die Verwaltung legt zur Verlängerung der Buslinie 
130 eine entsprechende Beschlussvorlage vor. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Angebotserweiterung im Busnetz nach 
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 
Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt 
durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen 
kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognosti-
ziert. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gemäß Mitteilung für den Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird 
der Betrieb der Taxibus-Linie 197 aufgrund der sehr geringen Nutzerzahlen zum kommenden 
Fahrplanwechsel im Dezember 2024 eingestellt (siehe 2209/2024). 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beschlussvorlage Rat

12940 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
661/1 
Vorlagen-Nummer 
 0680/2021 
Freigabedatum 
23.04.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses 
Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat spricht sich auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
15.06.2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 1515/2020) für die kurzfristige Umsetzung des in der Begrün-
dung beschriebenen alternativen Fahrangebotes von der Haltestelle „Rodenkirchen Bf.“ ent-
lang des Linienwegs der Linie 130 bis zum Ausweichquartier an der Industriestraße 161 zum 
frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021, aus. 
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforder-
lichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
2. Das alternative Fahrangebot soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich durch 
die Buslinie 130 ersetzt werden. Daher spricht sich der Rat dafür aus, dass die Verwaltung die 
notwendigen Abstimmungen zur Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Standort an der In-
dustriestraße durchführt. Die Verwaltung legt zur Verlängerung der Buslinie 130 eine entspre-
chende Beschlussvorlage vor. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Angebotserweiterung im Busnetz nach 
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i.H.v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro 
ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH 
(SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine 
geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeit-
punkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam, siehe Begründung 
  Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Aufgrund des geplanten Neubaus des Bezirksrathauses Rodenkirchen hat die Verwaltung Ausweich-
standorte innerhalb des Stadtteils Rodenkirchen gesucht. Nachdem ein zentraler Standort an der 
Ringstraße wegen schadstoffbelasteter Gebäudeteile schließlich nicht in Frage kam, wurde die Suche 
auch auf dezentrale Standorte innerhalb des Stadtbezirks ausgeweitet. Im August 2020 wurden da-
raufhin die Verträge zur Anmietung der Ausweichstandorte an der Mannesmannstraße 10 und an der 
Industriestraße 161 unterschrieben. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte die Verwaltung mit ihrem Beschluss (vgl. Vorlagen-Nr. 
1515/2020) aufgefordert, Gespräche mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu führen, um eine 
bessere Anbindung der beiden anzumietenden Objekte an den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV) zu erreichen. 
 
Dieses Fachgespräch hat zwischenzeitlich unter Beteiligung der KVB, der Verwaltung sowie Vertre-
ter*innen der Bezirksvertretung Rodenkirchen stattgefunden. Auf Grundlage der vorliegenden Daten 
hat die Verwaltung zusammen mit der KVB die geäußerten Wünsche sowie die Anbindung der 
Standorte an den ÖPNV geprüft.

3 
Anbindung des Standortes an der Mannesmannstraße 10 
Die Bevölkerung im Stadtbezirk Rodenkirchen erreicht das Ausweichquartier an der Mannesmann-
straße über die Buslinie 135. Aus den Stadtteilen Meschenich, Immendorf, Godorf, Hahnwald und 
Rodenkirchen ist dieser Ausweichstandort direkt über die Buslinie 135 erschlossen. Zentraler Umstei-
gepunkt für die Menschen, die aus den übrigen Stadtteilen diesen Standort erreichen wollen, ist die 
Stadtbahnhaltestelle „Rodenkirchen Bf.“. 
In fußläufiger Entfernung zu diesem Ausweichquartier befindet sich die Haltestelle „Mannesmann-
straße“ der Linie 135. Von dort gelangen die Besuchenden in ca. 3 min (ca. 200 m) zum Ausweich-
quartier. 
Die Prüfung der Möglichkeit einer Stichfahrt in die Mannesmannstraße hat ergeben, dass diese auf-
grund des zu geringen Durchmessers des Wendekreises nicht möglich ist. 
Die Buslinie 135 bedient die Haltestelle Mannesmannstraße in der Zeit von ca. 9:00 bis ca. 12:30 Uhr 
sowie ab ca. 18:00 bis 22:00 Uhr in einem 30-Minuten-Takt. Von ca. 7:00 bis 9:00 Uhr und ab ca. 
12:30 bis ca. 18:00 Uhr wird die Haltestelle in einem 20-Minuten-Takt bedient. 
Die KVB hat für die Buslinie die aktuellen Fahrgastzahlen ausgewertet. Auch mit dem zusätzlich zu 
erwartenden Fahrgastaufkommen zeigt sich, dass der Takt der Linie 135 nachfragegerecht und somit 
eine Taktverdichtung nicht erforderlich ist.  
 
Anbindung des Standortes an der Industriestraße 161 
Im Gegensatz zum anderen Standort ist das Ausweichquartier an der Industriestraße bisher nicht 
unmittelbar an den ÖPNV angeschlossen. 
In fußläufiger Entfernung befindet sich die Stadtbahnhaltestelle „Michaelshoven“, die von den Stadt-
bahnlinien 16 und 17 in einem 5-Minuten-Takt bedient wird. Die Besuchenden, die aus den Stadttei-
len anreisen, die nicht an die Buslinie 135 angeschlossen sind, gelangen von dort über die Industrie-
straße in rund 10 Minuten (ca. 700 m) zu diesem Ausweichstandort. 
Die Besuchenden aus den Stadtteilen, die bereits an die Buslinie 135 angeschlossen sind, erreichen 
das Ausweichquartier über die Haltestelle „Am Neuen Forst“. Von dort gelangen sie über die Emil-
Hoffmann-Straße und die Industriestraße fußläufig in rund 8 Minuten (ca. 550m) zu diesem Aus-
weichquartier. 
Aufgrund des zu erwartenden Fahrgastaufkommens und des Komforts für alle Besucher*innen schla-
gen Verwaltung und KVB zusätzlich die Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Standort an der In-
dustriestraße vor. Hierfür sind jedoch noch weitere, umfangreiche Abstimmungen innerhalb der Ver-
waltung sowie mit Dritten erforderlich, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden kön-
nen. 
Um kurzfristig eine verbesserte Anbindung des bereits betriebenen Ausweichquartiers an das ÖPNV-
Netz zu erreichen, schlagen Verwaltung und KVB bis zur Verlängerung der Linie 130 vor, ein alterna-
tives Fahrangebot zum Standort an der Industriestraße einzurichten. Es wird angestrebt das Angebot 
nach Möglichkeit nach den Sommerferien, spätestens aber zum Fahrplanwechsel 2021, in Betrieb zu 
nehmen. 
Das alternative Fahrangebot sieht vor, dass als Vorlauf für die Verlängerung der Linie 130 temporär 
ein TaxiBus eingerichtet wird. Diese Linie soll zwischen den Haltestellen „Rodenkirchen Bf.“ und 
„Sürth Rodderweg“ entlang des Linienweges der Linie 130 und darüber hinaus bis zum Ersatzstand-
ort auf der Industriestraße verkehren. Die Bedienung erfolgt von Montag bis Freitag, außer an Feier-
tagen, in der Zeit von 7:30 bis 18:30 Uhr im 30-Minuten-Takt. Zur Nutzung dieses Angebotes müssen 
die Fahrgäste spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt, in der Zeit von 6:30 bis 1:00 Uhr, den TaxiBus 
telefonisch unter (0221-547-1850) bestellen. Es werden nur Fahrten zwischen dem Ersatzstandort 
und einer Haltestelle entlang des Linienweges der Linie 130 zwischen den Haltestellen „Sürth Rod-
derweg“ und „Rodenkirchen Bf.“ zugelassen. Für andere Verbindungen steht die Linie 130 zur Verfü-
gung. 
Die Kosten für diesen Vorlaufbetrieb hängen unmittelbar von der Abrufquote ab. Diese lässt sich sehr 
schwer prognostizieren. Bei einer Abrufquote von 50 %, was als durchaus realistisch angesehen wer-

4 
den kann, entstehen jährliche Betriebskosten von ca. 150.000 Euro/Jahr. Den Fahrgästen, die bisher 
mit dem ÖPNV zum alten Standort des Bezirksrathauses gefahren sind, wird mit diesem Vorlaufbe-
trieb ein Angebot geschaffen, das Bezirksrathaus am neuen Standort weiterhin mit dem ÖPNV zu 
erreichen. Durch den Vorlaufbetrieb werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet, sondern wie 
zuvor beschrieben Einnahmeverluste vermieden. 
Der reguläre Betrieb der Linie 130 soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich das alter-
native Fahrangebot ersetzen. Dieser Wechsel ist auch unterjährig durchführbar. Hierfür wird die Ver-
waltung eine separate Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen. 
 
Finanzierung 
Die zuvor beschriebene Maßnahme entspricht nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und resultiert gem. Ziffer 9.1 in 
Verbindung mit 13.1. ÖDLA in einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
 
Die Betriebskosten der KVB für die o. g. Maßnahmen belaufen sich unter der Annahme einer Inbe-
triebnahme nach den Sommerferien Mitte August 2021 und unter Annahme einer 50 %-igen Abnah-
mequote für das Jahr 2021 auf ca. 56.000 Euro und ab dem Jahr 2022 unter Annahme einer 50 %-
igen Abnahmequote auf insgesamt ca. 150.000 Euro pro Jahr. 
 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro ab 2022 
ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgegli-
chen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnaus-
schüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen 
Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert. 
 
Infrastrukturmaßnahmen fallen nicht an, da die Haltestellen nicht langfristig ausgebaut werden, 
sondern nur als Zwischenlösung während der Nutzungsdauer des Interimsstandorts dienen. Die im 
Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen der 
Haltestellenmaste sind durch die KVB in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Die darüber 
hinaus eventuell noch anfallenden Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Straßenland (Mar-
kierungen, Poller o. ä.), die zum jetzigen Planungsstand nicht beziffert werden können, sind ggf. kon-
sumtiv bereitzustellen. Hierfür stehen im Hpl. 2020/2021  (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergeb-
nisplan 1201 in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen – Mittel in ausrei-
chender Höhe im Hj. 2021 bzw. den Folgejahren zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen füh-
ren nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inklusive 
mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandser-
mächtigung dar. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsauf-
stellungsprozesses 2022ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. 
durch Umschichtungen vorsehen.   
 
Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs infolge von Leistungs-
ausweitungen hat der Rat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steue-
rungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem 
Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu 
entwickeln und vorzulegen (vgl. Vorlagen-Nr. 0705/2020). Der Auftrag befindet sich derzeit noch in 
der Bearbeitung. Nach einer anschließenden Abstimmung mit der KVB AG wird dem Rat das Konzept 
in einer separaten Sitzung vorgelegt. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahverkehr 
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-

5 
zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes 
bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Für die Umsetzung des Konzeptes zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwech-
sel im Dezember 2021 ist aufgrund der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender 
Beschluss noch vor der beratungsfreien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der 
Vorlage war aufgrund der umfangreichen notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit 
nicht möglich.

Beratungsverlauf (4)

03.05.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0680/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.05.2021
Erstellt
23.02.2021 10:10