0680/2021
Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses Rodenkirchen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht 10/2024
2226 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
661/1
Vorlagen-Nummer
0680/2021
Stand: 04.10.2024
Sachstandsbericht
Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses
Rodenkirchen
Beschluss:
1. Der Rat spricht sich auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom
15.06.2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 1515/2020) für die kurzfristige Umsetzung des in der Be-
gründung beschriebenen alternativen Fahrangebotes von der Haltestelle „Rodenkirchen
Bf.“ entlang des Linienwegs der Linie 130 bis zum Ausweichquartier an der Industriestraße
161 zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember
2021, aus.
Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erfor-
derlichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen
lassen.
2. Das alternative Fahrangebot soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich
durch die Buslinie 130 ersetzt werden. Daher spricht sich der Rat dafür aus, dass die Ver-
waltung die notwendigen Abstimmungen zur Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Stand-
ort an der Industriestraße durchführt. Die Verwaltung legt zur Verlängerung der Buslinie
130 eine entsprechende Beschlussvorlage vor.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Angebotserweiterung im Busnetz nach
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen.
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000
Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln
GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt
durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen
kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognosti-
ziert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gemäß Mitteilung für den Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Rodenkirchen wird
der Betrieb der Taxibus-Linie 197 aufgrund der sehr geringen Nutzerzahlen zum kommenden
Fahrplanwechsel im Dezember 2024 eingestellt (siehe 2209/2024).
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Beschlussvorlage Rat
12940 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 661/1 Vorlagen-Nummer 0680/2021 Freigabedatum 23.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrplanwechsel 2021 - Anbindung der Ausweichquartiere des Bezirksrathauses Rodenkirchen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat spricht sich auf Basis des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.06.2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 1515/2020) für die kurzfristige Umsetzung des in der Begrün- dung beschriebenen alternativen Fahrangebotes von der Haltestelle „Rodenkirchen Bf.“ ent- lang des Linienwegs der Linie 130 bis zum Ausweichquartier an der Industriestraße 161 zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021, aus. Die planmäßige Umsetzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforder- lichen Beschaffungsvorgänge trotz der aktuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 2. Das alternative Fahrangebot soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich durch die Buslinie 130 ersetzt werden. Daher spricht sich der Rat dafür aus, dass die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen zur Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Standort an der In- dustriestraße durchführt. Die Verwaltung legt zur Verlängerung der Buslinie 130 eine entspre- chende Beschlussvorlage vor. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Angebotserweiterung im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i.H.v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeit- punkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Verkehrsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam, siehe Begründung Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Aufgrund des geplanten Neubaus des Bezirksrathauses Rodenkirchen hat die Verwaltung Ausweich- standorte innerhalb des Stadtteils Rodenkirchen gesucht. Nachdem ein zentraler Standort an der Ringstraße wegen schadstoffbelasteter Gebäudeteile schließlich nicht in Frage kam, wurde die Suche auch auf dezentrale Standorte innerhalb des Stadtbezirks ausgeweitet. Im August 2020 wurden da- raufhin die Verträge zur Anmietung der Ausweichstandorte an der Mannesmannstraße 10 und an der Industriestraße 161 unterschrieben. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte die Verwaltung mit ihrem Beschluss (vgl. Vorlagen-Nr. 1515/2020) aufgefordert, Gespräche mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu führen, um eine bessere Anbindung der beiden anzumietenden Objekte an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen. Dieses Fachgespräch hat zwischenzeitlich unter Beteiligung der KVB, der Verwaltung sowie Vertre- ter*innen der Bezirksvertretung Rodenkirchen stattgefunden. Auf Grundlage der vorliegenden Daten hat die Verwaltung zusammen mit der KVB die geäußerten Wünsche sowie die Anbindung der Standorte an den ÖPNV geprüft. 3 Anbindung des Standortes an der Mannesmannstraße 10 Die Bevölkerung im Stadtbezirk Rodenkirchen erreicht das Ausweichquartier an der Mannesmann- straße über die Buslinie 135. Aus den Stadtteilen Meschenich, Immendorf, Godorf, Hahnwald und Rodenkirchen ist dieser Ausweichstandort direkt über die Buslinie 135 erschlossen. Zentraler Umstei- gepunkt für die Menschen, die aus den übrigen Stadtteilen diesen Standort erreichen wollen, ist die Stadtbahnhaltestelle „Rodenkirchen Bf.“. In fußläufiger Entfernung zu diesem Ausweichquartier befindet sich die Haltestelle „Mannesmann- straße“ der Linie 135. Von dort gelangen die Besuchenden in ca. 3 min (ca. 200 m) zum Ausweich- quartier. Die Prüfung der Möglichkeit einer Stichfahrt in die Mannesmannstraße hat ergeben, dass diese auf- grund des zu geringen Durchmessers des Wendekreises nicht möglich ist. Die Buslinie 135 bedient die Haltestelle Mannesmannstraße in der Zeit von ca. 9:00 bis ca. 12:30 Uhr sowie ab ca. 18:00 bis 22:00 Uhr in einem 30-Minuten-Takt. Von ca. 7:00 bis 9:00 Uhr und ab ca. 12:30 bis ca. 18:00 Uhr wird die Haltestelle in einem 20-Minuten-Takt bedient. Die KVB hat für die Buslinie die aktuellen Fahrgastzahlen ausgewertet. Auch mit dem zusätzlich zu erwartenden Fahrgastaufkommen zeigt sich, dass der Takt der Linie 135 nachfragegerecht und somit eine Taktverdichtung nicht erforderlich ist. Anbindung des Standortes an der Industriestraße 161 Im Gegensatz zum anderen Standort ist das Ausweichquartier an der Industriestraße bisher nicht unmittelbar an den ÖPNV angeschlossen. In fußläufiger Entfernung befindet sich die Stadtbahnhaltestelle „Michaelshoven“, die von den Stadt- bahnlinien 16 und 17 in einem 5-Minuten-Takt bedient wird. Die Besuchenden, die aus den Stadttei- len anreisen, die nicht an die Buslinie 135 angeschlossen sind, gelangen von dort über die Industrie- straße in rund 10 Minuten (ca. 700 m) zu diesem Ausweichstandort. Die Besuchenden aus den Stadtteilen, die bereits an die Buslinie 135 angeschlossen sind, erreichen das Ausweichquartier über die Haltestelle „Am Neuen Forst“. Von dort gelangen sie über die Emil- Hoffmann-Straße und die Industriestraße fußläufig in rund 8 Minuten (ca. 550m) zu diesem Aus- weichquartier. Aufgrund des zu erwartenden Fahrgastaufkommens und des Komforts für alle Besucher*innen schla- gen Verwaltung und KVB zusätzlich die Verlängerung der Buslinie 130 bis zum Standort an der In- dustriestraße vor. Hierfür sind jedoch noch weitere, umfangreiche Abstimmungen innerhalb der Ver- waltung sowie mit Dritten erforderlich, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden kön- nen. Um kurzfristig eine verbesserte Anbindung des bereits betriebenen Ausweichquartiers an das ÖPNV- Netz zu erreichen, schlagen Verwaltung und KVB bis zur Verlängerung der Linie 130 vor, ein alterna- tives Fahrangebot zum Standort an der Industriestraße einzurichten. Es wird angestrebt das Angebot nach Möglichkeit nach den Sommerferien, spätestens aber zum Fahrplanwechsel 2021, in Betrieb zu nehmen. Das alternative Fahrangebot sieht vor, dass als Vorlauf für die Verlängerung der Linie 130 temporär ein TaxiBus eingerichtet wird. Diese Linie soll zwischen den Haltestellen „Rodenkirchen Bf.“ und „Sürth Rodderweg“ entlang des Linienweges der Linie 130 und darüber hinaus bis zum Ersatzstand- ort auf der Industriestraße verkehren. Die Bedienung erfolgt von Montag bis Freitag, außer an Feier- tagen, in der Zeit von 7:30 bis 18:30 Uhr im 30-Minuten-Takt. Zur Nutzung dieses Angebotes müssen die Fahrgäste spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt, in der Zeit von 6:30 bis 1:00 Uhr, den TaxiBus telefonisch unter (0221-547-1850) bestellen. Es werden nur Fahrten zwischen dem Ersatzstandort und einer Haltestelle entlang des Linienweges der Linie 130 zwischen den Haltestellen „Sürth Rod- derweg“ und „Rodenkirchen Bf.“ zugelassen. Für andere Verbindungen steht die Linie 130 zur Verfü- gung. Die Kosten für diesen Vorlaufbetrieb hängen unmittelbar von der Abrufquote ab. Diese lässt sich sehr schwer prognostizieren. Bei einer Abrufquote von 50 %, was als durchaus realistisch angesehen wer- 4 den kann, entstehen jährliche Betriebskosten von ca. 150.000 Euro/Jahr. Den Fahrgästen, die bisher mit dem ÖPNV zum alten Standort des Bezirksrathauses gefahren sind, wird mit diesem Vorlaufbe- trieb ein Angebot geschaffen, das Bezirksrathaus am neuen Standort weiterhin mit dem ÖPNV zu erreichen. Durch den Vorlaufbetrieb werden keine zusätzlichen Einnahmen erwartet, sondern wie zuvor beschrieben Einnahmeverluste vermieden. Der reguläre Betrieb der Linie 130 soll aufgrund der hohen Betriebskosten schnellstmöglich das alter- native Fahrangebot ersetzen. Dieser Wechsel ist auch unterjährig durchführbar. Hierfür wird die Ver- waltung eine separate Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen. Finanzierung Die zuvor beschriebene Maßnahme entspricht nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauf- trags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und resultiert gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA in einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Die Betriebskosten der KVB für die o. g. Maßnahmen belaufen sich unter der Annahme einer Inbe- triebnahme nach den Sommerferien Mitte August 2021 und unter Annahme einer 50 %-igen Abnah- mequote für das Jahr 2021 auf ca. 56.000 Euro und ab dem Jahr 2022 unter Annahme einer 50 %- igen Abnahmequote auf insgesamt ca. 150.000 Euro pro Jahr. Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 56.000 Euro für 2021 und 150.000 Euro ab 2022 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgegli- chen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnaus- schüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2022 prognostiziert. Infrastrukturmaßnahmen fallen nicht an, da die Haltestellen nicht langfristig ausgebaut werden, sondern nur als Zwischenlösung während der Nutzungsdauer des Interimsstandorts dienen. Die im Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen der Haltestellenmaste sind durch die KVB in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Die darüber hinaus eventuell noch anfallenden Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Straßenland (Mar- kierungen, Poller o. ä.), die zum jetzigen Planungsstand nicht beziffert werden können, sind ggf. kon- sumtiv bereitzustellen. Hierfür stehen im Hpl. 2020/2021 (inklusive Mittelfristplanung) im Teilergeb- nisplan 1201 in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen – Mittel in ausrei- chender Höhe im Hj. 2021 bzw. den Folgejahren zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen füh- ren nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandser- mächtigung dar. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsauf- stellungsprozesses 2022ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen vorsehen. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs infolge von Leistungs- ausweitungen hat der Rat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der KVB einen neuen Steue- rungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstellung 2022 zu entwickeln und vorzulegen (vgl. Vorlagen-Nr. 0705/2020). Der Auftrag befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung. Nach einer anschließenden Abstimmung mit der KVB AG wird dem Rat das Konzept in einer separaten Sitzung vorgelegt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut- 5 zung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Begründung der Dringlichkeit Für die Umsetzung des Konzeptes zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Fahrplanwech- sel im Dezember 2021 ist aufgrund der noch durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Beschluss noch vor der beratungsfreien Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit nicht möglich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0680/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.05.2021
- Erstellt
- 23.02.2021 10:10