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0105/2022

Schulen und Kinder unterstützen, Programme entwickeln - Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 17.01.2022, TOP 5.14

Auszug Niederschrift ASW 22.11.2021 zu AN 2383 2021

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Auszug Niederschrift ASW 22.11.2021 zu AN 2383 2021

3141 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Frau Prengel 
Telefon:  (0221) 221 35094  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  iris.prengel@stadt-koeln.de 
Datum: 30.11.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 22.11.2021 
öffentlich 
2.2 Antrag der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion: Schulen und Kinder 
unterstützen, Programme entwickeln 
AN/2383/2021 
Michael Gräbener, Verwaltung, erläutert, dass es bereits vielfältige Maß nahmen- und 
Handlungspakete gebe, so dass ein Beschluss dieses Antrages lediglich eine Fort-
setzung vorhandener Maßnahmen darstelle. 
 
Oliver Seeck, SPD -Fraktion, begrüßt die geschilderten Maßnahmen der Verwaltung, 
empfinde den vorliegenden Ä nderungsantrag jedoch als hilfreich, eine gebündelte 
Darstellung aller Maßnahmen anzustreben.  
Da hier jedoch verschiedene Themen ineinander greifen, bittet er die Verwaltung die 
Schuleingangsuntersuchungen wieder regulär stattfinden zu lassen. 
 
Stefanie Ruffen, FDP-Fraktion, erläutert, dass viele Schulen wegen der Vielfältigkeit 
der angebotenen Maßnahmen- und Handlungspakete überfordert seien. Aus diesem 
Grund befürworte sie auch die vorliegende Ergänzung zum Ursprungsantrag. Sie 
wünscht sich seitens der S chulverwaltung eine proaktivere Ansprache gegenüber 
den Schulen, damit alle Schüler*innen in den Genuss der Programme kommen. 
 
Dr. Carolin Butterwegge, Fraktion Die Linke, fragt nach, welche Ausrichtung die an-
gebotenen Programme haben. Ginge es eher um die  Beseitigung der Lernrückstän-
de oder eher um psychosoziale Unterstützungsangebote? 
Welche Anbieter richten diese Programme aus. Gemeinnützige Träger oder k om-
merzielle Nachhilfeinstitute? 
Wo gibt es regionale oder schulspezifische Lücken? 
Welche Schulen haben gar keinen Zugang zu diesen Programmen? 
 
Sie bittet um Beantwortung zum nächsten Ausschuss, damit Nachsteuerungsbedarfe 
identifiziert werden könnten.

Beigeordneter Robert Voigtsberger, Verwaltung, bietet eine Aufbereitung der Infor-
mationen für den ASW an.  
Er nehme sowohl den Ursprungsantrag als auch den Ergänzungsantrag als Unter-
stützung für die Verwaltung wahr, um die Thematik und damit betroffene Problemati-
ken bei dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW zu platzieren.  
 
 
Beschluss: 
 
 
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen- und Handlungspakete für 
das Schuljahr 21/22 und zusätzliche Förderprogramme (z.B. ein Sommerprogramm 
2022) zu erarbeiten, um Defizite durch die Pandemie aufzuarbeiten. 
 
2.) Hierfür stellt die Verwaltung die benötigten Ressourcen auch unter Einbezug 
der 
Aktionsprogramme „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und 
„ExtraGeld“ sicher und ermittelt Wege, weitere Sonderprogramme des Landes 
auszuschöpfen, um die benötigte Finanzierung zu sichern. Die Verwaltung 
wird gebeten sich bei der Landesregierun g dafür einzusetzen, dass die Regu-
larien der verschiedenen Programme in der Weise angepasst werden, dass 
die Schulen leichter in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Gelder 
abzurufen.  
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

8235 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0105/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
 
Schulen und Kinder unterstützen, Programme entwickeln - Aufholen nach Corona für Kinder 
und Jugendliche 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 22.11.2021 (TOP 2.2) die Verwal-
tung beauftragt,  
 
- sofortige Maßnahmen und Handlungspakete für das Schuljahr 2021/2022 und zusätzliche 
Förderprogramme (z.B. ein Sommerprogramm 2022) zu erarbeiten, um Defizite durch die 
Pandemie aufzuarbeiten.  
 
- die benötigten Ressourcen auch unter Einbezug der Aktionsprogramme „Aufholen nach 
Corona für Kinder und Jugendliche“ und „Extra-Geld“ sicherstellen und Wege ermitteln, weite-
re Sonderprogramme des Landes auszuschöpfen, um die benötigte Finanzierung zu sichern. 
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass 
die Regularien der verschiedenen Programme in der Weise angepasst werden, dass die 
Schulen leichter in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Gelder abzurufen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Begründung des Antrages wird die Thematik der Schuleingangsuntersuchungen angespro-
chen. Dahingehend wurde dem Ausschuss Schule und Weiterbildung in der Sitzung am 04.10.2021 
dargelegt, dass Untersuchungen priorisiert für Kinder durchgeführt werden, für welche es Informatio-
nen zu erhöhten Förderbedarfen gibt und welche Schulen mit erhöhten Bedarfen, insbesondere in 
den Sozialräumen besuchen (TOP 3.2.3.1). 
 
Die pandemiebedingten Schulschließungen und die gravierende Einschränkung der Kontakte im au-
ßerschulischen Bereich haben zu Defiziten in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen geführt, 
die es zu beseitigen gilt. Schüler*innen müssen Gelegenheiten erhalten, Kernkompetenzen zu stär-
ken, soziale Kompetenzen aus- und Lernrückstände abzubauen sowie Energie für das formelle Ler-
nen zu sammeln. Dafür hat das Schulministerium NRW dem Schulträger Stadt Köln mit dem Baustein 
„Extra-Geld“ im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und 
Jugendliche“ 9,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die bis zum 31.12.2022 zu verausgaben sind. 
Ziel des Schulträgers ist es dabei, die Nutzung des Programms für Schulen und Träger so einfach wie 
möglich zu machen und dafür die notwendige Unterstützung zu leisten. Das Programm unterstützt 
ausdrücklich das „Ankommen“ in Schule und Ganztag und geht über das Schließen von rein fachli-
chen Lücken weit hinaus. 
 
Extra-Geld: Schulbudget 
30% der Fördersumme wurden den Schulen gemäß den Vorgaben des Landes bereits unmittelbar 
auf den Schulgirokonten zur Verfügung gestellt, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der 
pandemiebedingten Defizite umzusetzen. In Frage kommen hier beispielsweise

2 
 
- Besuche außerschulischer Lernorte 
- Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken 
- ergänzende Lernförderung durch externe Dienstleister 
- die Anschaffung von Fördermaterialien.  
 
Als Verteilungsgrundlage dienten die Schülerzahlen. Zwar liegt die Verantwortung für die Durchfüh-
rung entsprechender Angebote bei den Verantwortlichen vor Ort, der Schulträger unterstützt die 
Schulen aber zur Vereinfachung der Abwicklung durch eine fortlaufend aktualisierte Übersicht von 
außerschulischen Anbietern entsprechender Maßnahmen und Projekte sowie die Bereitstellung von 
Vordrucken und Musterverträgen. Zudem hat das Amt für Schulentwicklung eine feste Ansprechpart-
nerin für die Schulen installiert, welche den Schulen bei allen Fragen zur Thematik mit Rat und Tat 
zur Seite steht. 
 
Extra-Geld: Schulträgerbudget 
40% der Fördersumme stehen dem Schulträger selbst zur Verfügung. Diese Schulträgerbudgets wer-
den für die Sicherung und Schaffung von Angeboten zur Beseitigung von Entwicklungsbenachteili-
gungen und Lernrückständen in Kooperation mit externen Bildungsanbietern eingesetzt. Mit den Mit-
teln des Schulträgerbudgets wird die im vorhergehenden Abschnitt beschriebene Verteilung des 
Schulbudgets anhand von Schülerzahlen zu Gunsten der sozialindizierten Aufstockung einzelner 
Schulbudgets und für schulspezifische und -übergreifende Angebote an herausgeforderten Standor-
ten bedarfsgerecht ergänzt. Beispielhaft können an dieser Stelle folgende Maßnahmen benannt wer-
den: 
 
- Mentoringprogramme 
- Lerncamps  
- Angebote für die jeweiligen Übergänge, insbesondere vor dem Eintritt in die Grundschule 
 
Extra-Geld: Bildungsgutscheine 
Die verbliebenen 30% des Förderbetrages werden für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen an die 
Schulen verwendet. Die Lehrkräfte können diese an einzelne Schüler*innen verteilen, die ihrer Ein-
schätzung nach durch bestehende Angebote der Schule oder des Schulträgers nicht ausreichend 
gefördert werden können. Die eine Hälfte der Bildungsgutscheine wird anhand der Schülerzahlen an 
alle Schulen verteilt, die andere Hälfte wird der Schulträger sozialindiziert den besonders herausge-
forderten Schulen zukommen lassen. Die Bildungsgutscheine können die Kinder und Jugendlichen 
bei Bildungsanbietern einlösen, die mit dem Ministerium für Schule und Bildung einen Rahmenvertrag 
abgeschlossen haben. Ein Gutschein hat einen Wert von 200 Euro und umfasst 10 Lerneinheiten à 
90 Minuten. 
 
Extra-Zeit 
Für diesen Baustein des Förderprogramms stehen zusätzliche Mittel für freiwillige, außerschulische 
Maßnahmen und Ferienprogramme zur Verfügung, die von außerschulischen Trägern durchgeführt 
werden. Die Mittel können auf Antrag bei der Bezirksregierung Köln abgerufen werden. Wenn Schu-
len signalisieren, dass die Mittel des Schulbudgets bereits verausgabt oder verplant sind und eine 
Förderung über das Schulträgerbudget nicht in Frage kommt, wird von Seiten des Schulträgers ge-
prüft, inwieweit Mittel aus diesem Baustein in Anspruch genommen werden können. Die Extra-Zeit 
war schon vor der Aufstellung der Bund-Länder-Vereinbarung ein von Seiten des Landes errichtetes 
Programm, von dem bereits viele Schulen profitiert haben. 
 
Extra-Personal 
Im Rahmen dieses Bausteins hatten die Schulen in Abstimmung mit der Schulaufsicht für die Dauer 
des Aktionsprogramms die Möglichkeit, zusätzliche Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder so-
zialpädagogisches Personal einzustellen. Diese befristet Beschäftigten unterstützen Schüler*innen 
zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. 
 
Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote in den Grund- und Förderschulen 
wird im Schuljahr 2021/2022 fortgeführt, um die Abmilderung pandemiebedingter Rückstände der 
Schüler*innen im OGS-Bereich sowie im Bereich der gebundenen Ganztagsförderschulen personell 
zu unterstützen. Durch zusätzliche Personalmaßnahmen kann die pädagogische und organisatori-

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sche Arbeit sinnvoll ergänzt werden, z.B. durch weitere Angebote oder unterstützende Tätigkeiten in 
den Ganztagsangeboten. Die dafür bewilligten Mittel wird der Schulträger an die Ganztagsträger wei-
terleiten. 
 
Förderprogramm des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
Auch das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat aus dem Bund-Länder-Aktionsprogramm eine Mit-
telzuweisung erhalten und dafür ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. In den Fokus genommen 
werden hierbei Angebote der Jugendsozialarbeit, die außerschulische Jugendarbeit, Kinder- und Ju-
gendfreizeiten sowie Angebote der Jugendhilfe. Im Hinblick auf vorhandene Schnittstellen befinden 
sich das Amt für Schulentwicklung und das Amt für Kinder, Jugend und Familie in einem engen Aus-
tausch. 
 
 
Das Aktionsprogramm ist auf maximale Offenheit, vertrauensvolle Kooperation und die Eigenverant-
wortung der Bildungsakteure ausgelegt. Es ist im Vergleich zu anderen Förderprogrammen sehr fle-
xibel und den Schulen konnte sogar bereits ein eigenes Schulbudget zur Verfügung gestellt werden. 
Angesichts der pandemiebedingten zusätzlichen Belastungen und den geringen Zeit- und Personal-
ressourcen in den Schulen stößt es allerdings an die Grenzen der Machbarkeit. Die Problematik des 
Fachkräftemangels im Bildungs- und Erziehungswesen macht sich auch bei möglichen Anbietern 
bzw. Maßnahmeträgern bemerkbar.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0105/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
14.01.2022
Erstellt
10.01.2022 14:09