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1489/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Stadthalle Mülheim, Az.: 190/22 S

Mitteilung BV 08.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.05.2023, TOP 10.2.10

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2643 Zeichen

Montag, 7. November 2022

An den

Rat der Stadt Köln

Geschäftsstelle des Ausschusses für
Anregungen und Beschwerden an
Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8

50 667 KÖLN - Altstadt-Nord

geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden @stadt-koeln.de

Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. $ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein — Westfalen in
Verbindung mit $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln

Sehr geehrte Damen und Herren!
Hier stellen folgende Anregung (Bürgerantrag):
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Die Stadthalle in Köln - Mülheim behält den Namen „Stadthalle Mülheim“.
Der neue Pächter soll schnellstens über den Bürgerantrag informiert werden, damit weitere
Veränderungen nicht vorgenommen werden, bevor über den Bürgerantrag entschieden wurde.

Begr.:

Die Stadthalle Mülheim ist die letzte Erinnerung an die ehemalige Großstadt Mülheim am
Rhein.
Eine Umbenennung ist Geschichtsverfälschung.

Am 30.10 1864 wurde von der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Mülheim am Rhein
von 1435 für das Schützenhaus der Grundstein an der Frankfurter Straße gelegt. Die
Einweihung fand an Fronleichnam 1865 statt. Die Sebastianus Schützen verkauften das
Gebäude 1906 an die Stadt Mülheim, die der Halle den Namen „Stadthalle“ gab.

In dieser Zeit diente das Gebäude den Mülheimern bei Schützenfesten und anderen
Festlichkeiten als erste Adresse.

Dieses Gebäude wurde 1944 durch Bomben zerstört.

Obwohl die Mülheimer Bürger bereits 1949 einen Saalbau wünschten, wurde dieser erst mit
dem 1961 begonnen Bau am Wiener Platz Wirklichkeit. Am 29.12.1963 wurde die Stadthalle
Mülheim vom damaligen Oberbürgermeister Theo Burauen der Öffentlichkeit übergeben.
Sie wurde von vielen Mülheimer Vereinen genutzt. Neben den Schützen feierten dort auch
Karnevalsgesellschaften und Sportvereine. Vor der Errichtung des Bezirksrathauses hat auch
die Bezirksvertretung Mülheim dort getagt.

Der Name „Stadthalle Mülheim“ ist über das rechtsrheinische Köln hinaus ein fester Begriff.

Quelle: „Mülheim am Rhein“ von Ilse Prass, Seite 103 — 104

Nicht nach 59, sondern nach 116 Jahren soll der Name „Stadthalle Mülheim“ ausgelöscht
werden.

Die Stadthalle Köln würde ein Auswärtiger eher in der Innenstadt, als in Mülheim vermutet.
Im Bereich des linksrheinischen Kölns gibt es mehrere Stadthallen. Sie haben nur andere
Namen wie z. B. Gürzenich. Wenn die Stadt Köln eine „Stadthalle Köln“ haben will, soll sie
sich eine bauen oder in der Innenstadt eine Umbenennung vornehmen.

In Bonn ist auch noch keiner auf die Idee gekommen die Stadthalle Bad Godesberg in
Stadthalle Bonn umzubenennen.
https://www.stadthalle-bad-godesberg.de/

Mit freundlichem Gruß

Anlage 2 Antwortschreiben

1883 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Pesch, Zimmer 507  
T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 Pe 24.04.2023 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - "Stadthalle Mülheim", Aktenzeichen 190/22 
S 
Sehr geehrter  
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.11.2022. Sie regen an, den Namen „Stadthalle 
Mülheim“ für die Stadthalle in Köln Mülheim per Ratsbeschluss beizubehalten.  
Zu Ihrem vorgebrachten Anliegen liegt mir die Antwort der Fachverwaltung vor. 
Demnach erfolgt die Wahl eines im Gaststättenrecht als „Etablissementbezeichnung“ 
genannten Namens für eine Veranstaltungshalle/Gaststätte durch den Wirt/die Wirtin. 
Dies ist vorliegend eine privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der 
die Stadt Köln nicht beteiligt ist. Die Stadt Köln hat folglich keinen Einfluss darauf, wie 
die GmbH die Stadthalle benennt. 
Das für eine Eingabe nach §24 GO notwendige Merkmale „Angelegenheit der Ge-
meinde“ liegt somit nicht vor. Ihr Anliegen betrifft Privatrecht und kann deshalb nicht 
als Eingabe nach § 24 GO NRW behandelt werden. 
Die Bezirksvertretung Mülheim erhält Ihr Schreiben vom 07.11.2022 sowie dieses Ant-
wortschreiben zur Kenntnis. 
Für Ihr Engagement bedanke ich mich und verbleibe 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

371 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1489/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Stadthalle Mülheim, Az.: 190/22 S 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

22.05.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1489/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.05.2023
Erstellt
04.05.2023 13:58