1489/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Stadthalle Mülheim, Az.: 190/22 S
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Anlage 1 Eingabe
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Montag, 7. November 2022 An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50 667 KÖLN - Altstadt-Nord geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden @stadt-koeln.de Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. $ 24 der Gemeindeordnung Nordrhein — Westfalen in Verbindung mit $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln Sehr geehrte Damen und Herren! Hier stellen folgende Anregung (Bürgerantrag): Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: Die Stadthalle in Köln - Mülheim behält den Namen „Stadthalle Mülheim“. Der neue Pächter soll schnellstens über den Bürgerantrag informiert werden, damit weitere Veränderungen nicht vorgenommen werden, bevor über den Bürgerantrag entschieden wurde. Begr.: Die Stadthalle Mülheim ist die letzte Erinnerung an die ehemalige Großstadt Mülheim am Rhein. Eine Umbenennung ist Geschichtsverfälschung. Am 30.10 1864 wurde von der Sankt Sebastianus Schützenbruderschaft Mülheim am Rhein von 1435 für das Schützenhaus der Grundstein an der Frankfurter Straße gelegt. Die Einweihung fand an Fronleichnam 1865 statt. Die Sebastianus Schützen verkauften das Gebäude 1906 an die Stadt Mülheim, die der Halle den Namen „Stadthalle“ gab. In dieser Zeit diente das Gebäude den Mülheimern bei Schützenfesten und anderen Festlichkeiten als erste Adresse. Dieses Gebäude wurde 1944 durch Bomben zerstört. Obwohl die Mülheimer Bürger bereits 1949 einen Saalbau wünschten, wurde dieser erst mit dem 1961 begonnen Bau am Wiener Platz Wirklichkeit. Am 29.12.1963 wurde die Stadthalle Mülheim vom damaligen Oberbürgermeister Theo Burauen der Öffentlichkeit übergeben. Sie wurde von vielen Mülheimer Vereinen genutzt. Neben den Schützen feierten dort auch Karnevalsgesellschaften und Sportvereine. Vor der Errichtung des Bezirksrathauses hat auch die Bezirksvertretung Mülheim dort getagt. Der Name „Stadthalle Mülheim“ ist über das rechtsrheinische Köln hinaus ein fester Begriff. Quelle: „Mülheim am Rhein“ von Ilse Prass, Seite 103 — 104 Nicht nach 59, sondern nach 116 Jahren soll der Name „Stadthalle Mülheim“ ausgelöscht werden. Die Stadthalle Köln würde ein Auswärtiger eher in der Innenstadt, als in Mülheim vermutet. Im Bereich des linksrheinischen Kölns gibt es mehrere Stadthallen. Sie haben nur andere Namen wie z. B. Gürzenich. Wenn die Stadt Köln eine „Stadthalle Köln“ haben will, soll sie sich eine bauen oder in der Innenstadt eine Umbenennung vornehmen. In Bonn ist auch noch keiner auf die Idee gekommen die Stadthalle Bad Godesberg in Stadthalle Bonn umzubenennen. https://www.stadthalle-bad-godesberg.de/ Mit freundlichem Gruß
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Pesch, Zimmer 507 T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe 24.04.2023 Bürgereingabe nach §24 GO NRW - "Stadthalle Mülheim", Aktenzeichen 190/22 S Sehr geehrter vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.11.2022. Sie regen an, den Namen „Stadthalle Mülheim“ für die Stadthalle in Köln Mülheim per Ratsbeschluss beizubehalten. Zu Ihrem vorgebrachten Anliegen liegt mir die Antwort der Fachverwaltung vor. Demnach erfolgt die Wahl eines im Gaststättenrecht als „Etablissementbezeichnung“ genannten Namens für eine Veranstaltungshalle/Gaststätte durch den Wirt/die Wirtin. Dies ist vorliegend eine privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Stadt Köln nicht beteiligt ist. Die Stadt Köln hat folglich keinen Einfluss darauf, wie die GmbH die Stadthalle benennt. Das für eine Eingabe nach §24 GO notwendige Merkmale „Angelegenheit der Ge- meinde“ liegt somit nicht vor. Ihr Anliegen betrifft Privatrecht und kann deshalb nicht als Eingabe nach § 24 GO NRW behandelt werden. Die Bezirksvertretung Mülheim erhält Ihr Schreiben vom 07.11.2022 sowie dieses Ant- wortschreiben zur Kenntnis. Für Ihr Engagement bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1489/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Stadthalle Mülheim, Az.: 190/22 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1489/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 04.05.2023 13:58