0983/2025
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss vom 20.10.2025 (1)
2404 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/611-1
Vorlagen-Nummer
0983/2025
Stand: 20.10.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch
die Schriftführung hinterlegt.)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Ziffer 1 und 2 der Beschlussfassung:
Der Einleitungsbeschluss wurde im Internet und im Amtsblatt der Stadt Köln 27.08.2025 veröf-
fentlicht.
Ziffer 3 der Beschlussfassung:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.09.2025
veröffentlicht. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 10. September 2025 bis 6.Okto-
ber 2025 einschließlich auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln informie-
ren. Ergänzend wurde das städtebauliche Planungskonzept im Zeitraum vom 18. September
2025 bis 6. Oktober 2025 einschließlich beim Bürgeramt Rodenkirchen, Industriestraße 161
2
(Haus 1), 50999 Köln, zu den Öffnungszeiten (siehe https://www.stadt-koeln.de/service/adres-
sen/00175/index.html) und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5,
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im Laden-
lokal war von außen einsehbar. Die im Amtsblatt am 10.09.2025 veröffentlichte Bekanntma-
chung beinhaltete eine fehlerhafte Angabe zur Größe des Plangebiets. Die Bekanntmachung
wurde am 17.9.2025 wiederholt.
Ziffer 4-6 der Beschlussfassung:
Gemäß Ziffer 4 der Beschlussfassung wird eine Mehrfachbeauftragung von der Vorhabenträ-
gerin mit 5 Teilnehmer*innen vorbereitet. Die Ziffer 5- und 6 werden in die Aufgabenstellung
der Mehrfachbeauftragung aufgenommen.
Nächste Schritte:
Vorgabenbeschluss
Nächster Sachstandsbericht:
Geplant für das 3. Quartal 2027.
Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025
2503 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 12.05.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 12.05.2025 öffentlich 9.2.6 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplan- verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 0983/2025 VEEDL wurde aus rund 170 Einreichungen für den polisAWARD 2025 nominiert und geht unter den fünf Finalisten in der Kategorie „Impulsgebende Phase Null“ als Preis- träger hervor. Diese Kategorie steht für: Mut, Haltung und den Willen, Stadtentwick- lung neu zu denken – gemeinsam und zukunftsorientiert. https://veedl.de/#polisaward Frau Heike Neumann stellt der Bezirksvertretung Rodenkirchen den Preis vor. Herr Giesen lässt über das Rederecht abstimmen. 1. Beschluss: Zu TOP 9.2.6 erhält Frau Neumann ein Rederecht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen gratuliert und dankt Frau Neumann für die Vor- stellung. Protokollnotiz der SPD-Fraktion: „Die SPD-Fraktion regt an, nach (mit) Fertigstellung des Bauvorhabens dort (Brühler Straße 210-212) eine Bushaltestelle einzurichten.“ 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfah- rens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen. 2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen. 3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz)
Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung
1041 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird eine freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
10513 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/611-1
Vorlagen-Nummer
0983/2025
Stand: 02.02.2026
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanver-
fahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der
freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal
0983/2025
Änderungsantrag des Gestaltungsbündnisses zu Top 10.3 Beschluss
über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilli-
gen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brühler
Straße 210-212 in Köln-Raderthal
AN/1027/2025
I Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfah-
rens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in
Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal –
mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt
auf Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen.
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a
BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.
2
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat).
II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU
und VOLT (AN/1027/2025)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden ergänzenden Beschluss:
1. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im
Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros.
2. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen
Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen.
3. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der
Grünstreifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr die-
nen kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-
212 in Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-
Raderthal – mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit ei-
nem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen.
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach
13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat).
4. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen
im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros.
5. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am
westlichen Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen.
6. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der
Grünstreifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr
dienen kann.
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:
Einstimmig beschlossen.
3
Sachstandsbericht
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Ziffer 1 und 2 der Beschlussfassung:
„Der Stadtentw icklungsausschuss beschließt,
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anw endung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-
212 in Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-
Raderthal – mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentw icklung mit ei-
nem Schw erpunkt auf Wohn- und Gew erbenutzung zu ermöglichen.
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anw endung des beschleunigten Verfahrens nach
13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.“
Der Einleitungsbeschluss wurde im Internet und im Amtsblatt der Stadt Köln
27.08.2025 veröffentlicht.
Ziffer 3 der Beschlussfassung:
„Der Stadtentw icklungsausschuss beschließt, nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchfüh-
rung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangpla-
kat).“
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am
10.09.2025 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 10.
September 2025 bis 6.Oktober 2025 einschließlich auf der Internetseite www.betei-
ligung-bauleitplanung.koeln informieren. Ergänzend wurde das städtebauliche Pla-
nungskonzept im Zeitraum vom 18. September 2025 bis 6. Oktober 2025 ein-
schließlich beim Bürgeramt Rodenkirchen, Industriestraße 161 (Haus 1), 50999 Köln,
zu den Öffnungszeiten (siehe https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00175/in-
dex.html) und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im La-
denlokal war von außen einsehbar. Die im Amtsblatt am 10.09.2025 veröffentlichte
Bekanntmachung beinhaltete eine fehlerhafte Angabe zur Größe des Plangebiets. Die
Bekanntmachung wurde am 17.9.2025 wiederholt.
Ziffer 4 der Beschlussfassung:
„Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt w ie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rahmen
einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros.“
4
Das städtebauliche Qualifizierungsverfahren wurde am 18.12.2025 gestartet. Es neh-
men 5 Büros teil.
• Schultearchitekten
• caspar.
• Cityförster
• Nieto Sobejano
• BeL Sozietät
Grundsätzlich wird zur Beurteilung der planerischen Beiträge in Qualifizierungsverfah-
ren eine Jury eingesetzt (siehe hierzu Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsver-
fahren, Vorlagennummer 3097/2024 ). Die Jury setzt sich in diesem Qualifizierungsver-
fahren u.a. aus den stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses für Stadtentwick-
lung und regionale Zusammenarbeit und der Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr.
Susanne Müller, zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter
Berücksichtigung der Bezirksvertretung Rodenkirchen bestimmt. Zusätzlich werden in
entsprechender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen. Die Jurysitzung ist für
den 23.04.2026 geplant.
Ziffer 5 der Beschlussfassung:
„Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am w estlichen Rand
des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen.“
Die Forderung aus Ziffer 5 der Beschlussfassung, die Bedeutung des Grünstreifens
am westlichen Rand des Geltungsbereichs im Qualifizierungsverfahren stärker zu be-
rücksichtigen, wurde vollumfänglich in die Planungsunterlagen sowie den Prozess in-
tegriert.
Maßnahmen zur Umsetzung:
Präzisierung der Auslobung: In Teil C der Aufgabenstellung („Grün- und Frei-
räume“, S. 53) wurden die Anforderungen an den Grünstreifen konkretisiert.
Die planerische Bedeutung wurde hierbei explizit hervorgehoben, um eine qua-
litätsvolle Ausarbeitung zu garantieren.
Qualitätssicherung im Planungsprozess: Im Rahmen der Kick-off-Veranstaltung
am 28.01.2026 wurden die teilnehmenden Planungsbüros explizit auf die geän-
derte Beschlusslage hingewiesen. Dabei wurde verdeutlicht, dass insbeson-
dere die Nutzbarkeit des Grünstreifens zentrale Beurteilungskriterien im weite-
ren Verfahren darstellen.
Fazit: Durch die formale Verankerung in der Aufgabenstellung und die direkte Kom-
munikation im Verfahren ist sichergestellt, dass die Bedeutung des Grünstreifens als
integraler Bestandteil in die städtebaulichen Entwürfe einfließt. Die Politik ist in der
Jury, siehe hierzu unter Ziffer 4, vertreten und kann somit unmittelbar auf die anste-
hende Juryentscheidung am 23.04.2026 einwirken.
Ziffer 6 der Beschlussfassung:
„Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grünstrei-
fen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen kann.“
5
Die Forderung aus Ziffer 6 der Beschlussfassung, die Wegebeziehung in Richtung
Raderthal zu optimieren, wurde vollumfänglich in die Planungsunterlagen integriert.
Maßnahmen zur Umsetzung:
1. Aufnahme in die Auslobung: Im Teil C der Aufgabenstellung („Grün- und Frei-
räume“, S. 53) wurden die Anforderungen an die Durchwegung konkretisiert.
Die Planer sind angewiesen, die Wegeführung so zu gestalten, dass eine intui-
tive und sichere Verknüpfung zwischen dem neuen Quartier und dem Be-
standsteil Raderthal entsteht.
2. Qualitätssicherung im Planungsprozess: Im Rahmen der Kick-off-Veranstaltung
am 28.01.2026 wurden die teilnehmenden Büros explizit auf die geänderte Be-
schlusslage hingewiesen. Dabei wurde verdeutlicht, dass die soziale Kontrolle
und die Nutzbarkeit des Grünstreifens als Mobilitätsband ein zentrales Beurtei-
lungskriterium im weiteren Verfahren darstellen.
Fazit: Durch die Verankerung in Teil C der Aufgabenstellung ist sichergestellt, dass
die Wegebeziehung nach Raderthal integraler Bestandteil der städtebaulichen Ent-
würfe wird. Die Politik ist in der Jury, siehe hierzu unter Ziffer 4, vertreten und kann so-
mit unmittelbar auf die anstehende Juryentscheidung am 23.04.2026 einwirken.
Nächste Schritte:
Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens werden die vorliegenden Ergebnisse
planmäßig in den Vorgabenbeschluss überführt. Diese Integration stellt sicher, dass
die gewonnenen Erkenntnisse und Entscheidungen die verbindliche Grundlage für
das weitere Vorgehen bilden. Die Verabschiedung des entsprechenden Beschlusses
ist für den Herbst 2026 geplant.
Nächster Sachstandsbericht:
Entfällt!
Anlage_5_Erläuterungsbericht
19200 Zeichen
Anlage 5 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: „VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal“ Anlass und Ziel der Planung, Verfahren Der Vorhabenträger „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ hat mit Schreiben vom 31.03.2025 die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines Vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes gemäß §12 Abs. 2 BauGB beantragt. Das Grundstück an der Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal wurde bisher ge- werblich von der Baur Gaebel GmbH genutzt, einem mittelständischen Unternehmen der Fettindustrie. Mit dem bevorstehenden Erwerb der Fläche durch die VEEDL-Pro- jektgesellschaft soll eine städtebauliche Neuordnung erfolgen, die eine gemischt ge- nutzte Quartiersentwicklung ermöglicht. Ziel ist es, ein urbanes Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen. Das Grundstück des Vorhabens erstreckt sich über eine Fläche von ca. 19.500 m². Insgesamt soll das geplante Vorhaben nach dem aktuellen Konzept des Vorhaben- trägers eine Bruttogrundfläche (BGF) von rund 35.700 m², wovon etwa 21.800 m² (ca. 60 %) für Wohnnutzung und rund 13.900 m² (ca. 40 %) für Gewerbenutzung vor- gesehen sind. Die Entwicklung des Quartiers soll Impulse für das gesellschaftliche Leben in Raderthal setzen, eine funktionale und soziale Durchmischung fördern und sich durch eine nachhaltige, qualitätsvolle Stadtplanung in das direkte Umfeld integ- rieren. Die geplante Nutzungsmischung sieht zum einen eine vielfältige Wohnstruktur vor, die unterschiedliche Lebensformen und Bedürfnisse abdeckt. Dazu gehören alterna- tive Wohnformen wie Co-Living, betreutes Wohnen sowie Studentenwohnungen. Darüber hinaus sind verschiedene Gewerbenutzungen vorgesehen. Geplant sind Flächen für die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie urbane Produktion, darunter Ma- nufakturen, Studios, Ateliers, Start-ups, Maker-Spaces und Kleinhandwerk. Ergänzt wird dies durch ein Gesundheitszentrum mit medizinischen Dienstleistungen. Im Be- reich der Nahversorgung und Gastronomie sind Einrichtungen wie ein Supermarkt, eine Drogerie und eine Bäckerei vorgesehen, die den täglichen Bedarf der Bewohner decken und zur Lebensqualität des Quartiers beitragen. Verfahren Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwick- lung gemäß § 13a Baugesetzbuch) aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Die Aufstellung gemäß § 13a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist möglich, da der Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung o- der für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird und weniger als 20.000 qm Grundfläche gemäß § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung festsetzt (ca. 20.000 qm Grundstücksgröße). Es werden auch keine Bebauungspläne im engeren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB mitzurechnen wären. Zudem werden nicht die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben und keine Beeinträchtigung von Ge- bieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes begründet. Es bestehen zudem keine An- haltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 BImSchG zu beachten sind. Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfah- renserleichterungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch ge- nommen werden. Es kann abgesehen werden von: - der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, - dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, - der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und - dem Monitoring nach § 4c BauGB. Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwar- tenden Eingriffe gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Ab- satz 3 Satz 6 BauGB als bereits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl wer- den die relevanten Umweltbelange im weiteren Verfahren umfassend untersucht und in die Abwägung eingestellt. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1. Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Kölner Stadtteil Raderthal. Es wird im Norden durch den Raderthalgürtel begrenzt, während im Nordosten Wohn- und Gewerbenutzungen entlang der Raderthaler Straße sowie ein Autohof an das Gebiet anschließen. Im Südosten bildet die Brühler Straße die Grenze des Plangebiets. Die westliche Be- grenzung erfolgt durch eine bestehende Wohnsiedlung. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 371/106, 105/3, 105/4, 3476/105, 2820/105, 5625/106, 5624/106, 2210, 5519/105, 5518/105, 1865, 1754 und 100/4 im Flur 53 der Gemarkung Köln. Die Ge- samtgröße des Plangebiets beträgt ca. 19.500 m². 3.2. Vorhandene Strukturen Das Plangebiet ist seit 1984 an die Baur Gaebel GmbH verpachtet, ein mittelständi- sches Unternehmen der Fettindustrie. Die bestehende Bebauung umfasst Verwal- tungs- und Wohngebäude, Werkstätten sowie Produktionshallen. Der westliche Teil des Plangebiets, in Richtung der angrenzenden Wohnsiedlung, sowie die Baulücke entlang der Raderthaler Straße sind von Bestandsgrün geprägt. Zudem verläuft im südlichen Bereich in Richtung der Brühler Straße ein zusammenhängender Baumbe- stand. 3.3. Erschließung Das Plangebiet wird vorrangig über die Brühler Straße, aber auch über die Radertha- ler Straße erschlossen. Die Brühler Straße ist eine beidseitig befahrbare Verkehrs- achse, die nördlich eine Anbindung an den Raderthalgürtel und die Bonner Straße sowie südlich an die Militärringstraße ermöglicht. Damit besteht der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz der Stadt Köln. Die Raderthaler Straße hingegen en- det als Sackgasse. Der öffentliche Nahverkehr ist vor allem durch zwei Bushaltestellen in der Umgebung erreichbar. Die nächstgelegenen Haltestellen „Liblarer Straße“ und „Brühler Straße/Gürtel“ befinden sich in etwa 400 Metern Entfernung und werden von den Buslinien 130, 131, 132, 133 und 134 bedient. Die nächstgelegene Stadtbahnhalte- stelle „Südfriedhof“, die als Endhaltestelle der Linie 12 dient, liegt etwa 900 Meter entfernt. Der Radverkehr wird im direkten Umfeld des Plangebiets entlang der Brühler Straße und des Raderthalgürtels markiert auf der Nebenanlage geführt. Planungsvorgaben 4.1. Regionalplan Das bestehende Planungsrecht sieht die Fläche im Regionalplan als "Allgemeinen Siedlungsbereich" vor, mit einer Überlagerung als "Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz". Somit entspricht das Vorhaben den Inhalten des Regional- plans, sodass hier keine Anpassung erforderlich ist. 4.2. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan wiederum stellt das Plangebiet derzeit zum Großteil als "Gewerbefläche" dar. Um die geplante Mischnutzung mit einem Wohnanteil von ca. 60 % und einem Gewerbeanteil von ca. 40 % zu ermöglichen, ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich. 4.3. Landschaftsplan Der Landschaftsplan ist nicht betroffen. 4.4. Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB Grundsätzlich ist für die Umsetzung des gesamten Vorhabens die Planrechtschaf- fung mittels Bauleitplanung erforderlich. Dennoch können auch einzelne Bestandteile der Planung gemäß § 34 BauGB vorab genehmigt werden. Dies betrifft insbesondere die Gebäude des ersten Bauabschnitts, der die straßenbegleitende Bebauung ent- lang der Raderthaler Straße (Baulückenschließung) umfasst. Ob weitere Gebäude auf Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden können, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. 4.5. Stadtentwicklungskonzept Wohnen In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungs- konzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vorhaben mit ca. 240 Wohneinheiten einen Beitrag leisten. 4.6. Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekannt- machung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Das Modell ist bei al- len Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Für das Vorhaben „VEEDL – Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal“ gilt das Kooperative Baulandmodell in der Fas- sung des Ratsbeschlusses vom 05.05.2022. Mit der Anwendungszustimmung ver- pflichtet sich der Vorhabenträger/ die Vorhabenträgerin, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Wohnen (GF Wohnen) gem. § 20 BauGB als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, die Mehrbedarfe für Kindertageseinrichtungen, für öffent- liche Spielplätze und öffentliche Grünflächen zu decken. Die Form der Qualifizierung des Vorhabens muss noch geprüft werden. Die Sicherung der Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell erfolgt als Fest- setzungen in der verbindlichen Bebauungsplanung sowie im Städtebaulichen Ver- trag, der vor Satzungsbeschluss abzuschließen ist. 4.7. Köln-Katalog Der vom Rat am 23.03.23 beschlossene Köln-Katalog hat das Ziel das Stadtwachs- tum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Dabei spie- len das Prinzip der kurzen Wege, ausreichend Grünflächen sowie wohnortnahe sozi- ale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel oder Gastronomie, eine wichtige Rolle. Das Vorhaben an der Brühler Straße 210-212 entspricht in hohem Maße den Zielsetzungen des Köln-Katalogs. Nach der räumlichen Einordnung des Katalogs liegt das Plangebiet in der „inneren Stadt“. Die gemäß der Handreichung zum Köln- Katalog berechnete Quartiersdichte von 1,2 werden seitens des Vorhabenträgers eingehalten. Die Quartiersdichte gibt das Verhältnis zwischen Bebauung (Geschoss- fläche) und Quartiersfläche wieder. Auch die Strategien für eine qualitätsvolle Dichte, die zur Erreichung des übergeordneten Ziels des Köln-Katalogs dienen, sind bei dem Vorhaben berücksichtigt. Vertikale und horizontale Dichte durch eine kompakte Bau- weise und die Mischung aus Wohnen und Gewerbe, Nutzungsvielfalt zur Förderung einer sozial und funktional durchmischten Quartiersstruktur und Grüne Vielfalt durch die Integration von Freiflächen und nachhaltigen Begrünungskonzepten. 4.8. Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ Die Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ dient als Kompass für eine auf die Zu- kunft gerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung Kölns. Sie wurde am 14.12.2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und die Umsetzung erfolgt über die Definition von Schlüsselprojekten auf Ebene der Gesamtstadt. Das vorliegende Vor- haben ist zwar nicht als Schlüsselprojekt benannt, dennoch finden sich die zentralen Handlungsfelder der Stadtstrategie, "Urbanes Köln", "Produktives Köln", "Offenes Köln" und "Vernetztes Köln" stark in den übergeordneten Planungszielen des Vorha- bens wieder. Planungskonzept Bereits in der frühen Planungsphase wurde ein partizipativer Ansatz verfolgt, um eine bedarfsgerechte Entwicklung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wurden seitens der Vorhabenträgers Bürgerinnen und Bürger sowie fachkundige Expertinnen und Experten in verschiedene Planungsformate einbezogen. Im September 2023 hat eine „gläserne Werkstatt“ stattgefunden. Hier wurden in Workshops erste Ideen zur Nutzungsmischung und Quartiersgestaltung erarbeitet. Diese wurden in einer Matrix festgehalten, priorisiert und in einem Planspiel weiter vertieft. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung und wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst. Im Juni 2024 hat eine weitere „Denkwerkstatt“ stattgefunden. Aufbauend auf den Er- gebnissen der „Gläsernen Werkstatt“ wurden zentrale Handlungsfelder weiterentwi- ckelt und konkrete Maßnahmen für das Bauvorhaben abgeleitet. Dabei standen As- pekte wie Wohnraumschaffung, Gewerbenutzung, Freiraumgestaltung, soziale Infra- struktur und die Vernetzung mit der Nachbarschaft im Fokus. Die erarbeiteten Inhalte wurden in einem Planer-Handout dokumentiert und dienen als Grundlage für die wei- teren Planungsprozesse. Im Juli bis September 2024 hat eine weitere „Planerwerkstatt“ stattgefunden. Ziel die- ses Planungsabschnitts war die Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumpla- nerischen Master-plans. Anstelle eines klassischen Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Konzeptentwicklung durch ein interdisziplinäres Planerkollektiv aus sechs spezia- lisierten Büros, die in einem kooperativen Prozess unterschiedliche Szenarien erar- beiten. Das Planerkollektiv, welches auch die weitere Planung begleitet, setzt sich aus folgenden Fachbüros zusammen: Architektur: caspar. Wohnformen: schultearchitekten Freiraum- und Landschaftsplanung: LILL + SPARLA Sanierung und Re-Use: raumwerk.architekten Nachhaltiges Bauen: Benz + Rieks Architekten Verkehrs- und Mobilitätsplanung: Mobilwerk Das Konzept sieht eine städtebauliche Neustrukturierung des Plangebiets vor. Im östlichen Bereich soll die vorhandene Baulücke entlang der Raderthaler Straße durch einen viergeschossigen Neubau mit Staffelgeschoss geschlossen werden. Die- ser wird zwischen den bestehenden Gebäuden mit den Hausnummern 25 und 9-11 errichtet. Zur Umsetzung dieser Baulückenschließung ist der Abriss des bestehenden Gebäudes an der Raderthaler Straße 23 vorgesehen. Rückwärtig ergänzt ein vierge- schossiger Riegelbau die Bebauung. Dieser wird über einen zweigeschossigen Über- gang mit der Baulückenschließung verbunden. Zusätzlich ist auf dem rückwärtigen Grundstücksbereich die Errichtung einer zweigeschossigen Mehrzweckhalle geplant. Auf der übrigen Fläche des Unternehmens ist eine umfassende Neuentwicklung vor- gesehen. Der Großteil der bestehenden Werkstätten und Produktionshallen soll ab- gerissen werden, um Platz für eine neue Bebauung zu schaffen. Ein Bestandsge- bäude soll erhalten und für eine neue Nutzung umgebaut werden. Auf der so entste- henden Fläche sind insgesamt etwa neun neue Baukörper geplant. Diese sollen mit variierenden Gebäudehöhen zwischen fünf und sieben Geschossen errichtet werden und so eine neue städtebauliche Struktur im Plangebiet schaffen. Umweltbelange Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht ge- mäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermit- telt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Nach bisherigem Stand werden folgende Gutachten erstellt, um die Auswirkungen der Planung zu untersuchen: - Artenschutzprüfung - Bodengutachten/Gefährdungsabschätzung - ggf. Konzept zum Umgang mit der Grundhochwasser- und Hochwassergefahr so- wie Entwässerungskonzept, Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis - Schalltechnische Untersuchung Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 6.1. Tiere Es wird geprüft, ob durch die Planung artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten. Diesbezüglich sind ggf. Vermeidungs- und / oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Eine besondere Relevanz könnte ein Vorkom- men von Gebäudebrütern haben, die durch den Abriss bestehender Gebäude betrof- fen sein könnten. 6.2. Pflanzen Das Plangebiet weist einen hohen Versiegelungsgrad auf. Entlang der Bestandsbe- bauung befindet sich im westlichen und nördlichen Teil ein Grünstreifen mit Baum- und Strauchgruppen. In der Baulücke entlang der Raderthaler Straße sowie im südli- chen Bereich angrenzend an die Brühler Straße befinden sich zusammenhängende Baumgruppen mittleren Alters. Zudem grenzt im Süden eine Allee an das Plangebiet, die unter den gesetzlichen Alleenschutz nach BNatSchG und LNatSchG fällt. Nach § 1a Absatz 3 Satz 6 bzw. § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB ist für den Eingriff kein Ausgleich erforderlich, da die durch die vorliegende Planung ausgelösten Eingriffe durch das bestehende Planungsrecht bereits vor der planerischen Entscheidung zu- lässig waren und bereits erfolgt sind. Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Be- einträchtigungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Planung integriert. 6.3. Boden/Altlasten Erkenntnisse zum Baugrund wie z. B. Bodenaufbau und Versickerungsfähigkeit lie- gen derzeit noch nicht vor. Das Plangebiet liegt laut dem städtischen Altlastenkatas- ter vollständig im Bereich einer stofflichen Bodenveränderung (Nr. 204101_001). Nä- here Untersuchungen zur Altlastensituation werden im weiteren Verfahren durchge- führt. 6.4. Wasser Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung verlaufen keine Oberflächengewässer. Das Plangebiet befindet sich in einer topografischen Senke. Aufgrund dieser Topo- grafie besteht insbesondere entlang der Raderthaler Straße eine hohe Starkregenge- fährdung mit vorübergehend möglichen knietiefen Wasserständen. Bei mittlerem Grundhochwasserereignis (Kölner Pegel bei 11,30m) weist der nordöstliche Bereich des Plangebiets eine gering bis mäßige Gefährdung auf. Das Plangebiet ist durch Hochwasserschutzeinrichtungen entlang des Rheins bis zu einem Pegel von 11,90 m vor Hochwasser geschützt. Bei einem seltenen Hochwasserereignis (100-jährlich) kann es jedoch zu einer Überflutung von 1–2 m kommen, im nordwestlichen Bereich sogar bis zu 4 m. Im weiteren Verfahren werden Schutzmaßnahmen geprüft und in die Planung integriert. 6.5. Luft- und Wasserschutz Das Plangebiet liegt innerhalb der Kölner Umweltzone sowie in Zone III des Wasser- schutzgebietes Hochkirchen. 6.6. Klima und Energie Das Plangebiet liegt gemäß der städtischen Planungshinweiskarte für Klima und Hitze in der Hitzeklasse 1–2 und ist damit Teil eines klimatischen Sanierungsraums. Die Sanierungsräume sind durch einen hohen Versiegelungsgrad und eine geringe Verdunstungsleistung gekennzeichnet. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie Dach- und Fassadenbegrünung, Sicherung von vorhande- nen Bäumen, zusätzliche Baumpflanzungen und die Sicherung von Grünflächen ge- prüft und in die Planung integriert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans kommen die Kölner Klimaleitlinien zur Anwendung. 6.7. Lärm Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm von der Brühler Straße und dem Ra- derthalgürtel sowie durch Gewerbelärm angrenzender Betriebe vorbelastet. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfüh- rungsvertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Anlage_2_Geltungsbereich
354 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Brühler Straße 210-212in Köln - Raderthal Anlage 2Stadtplanungsamt 010050150300 Meter
Anlage_4_Konzeptdarstellung
5629 Zeichen
Anlage 4 - Konzeptdarstellung des Vorhabenträgers ↓ Veedl-Herz ANLAGE 4 Gemeinschaftsbereiche Gewerbe Handel Kita Sozial 59% 41%Co-kreatives Gewerbe Wohnen ↓ Nutzungsverteilung IV V VI VI VI IV II VI IV VI VI V III I IIII I I I I I IV I I I I I IV IV IV I I I I IV IV IV IV IV VI V IV IV IIIIII IIIIII III III IV III I III II I I II IX III III IV IV IV IV IV III I IV V I IV IV IV IV IV I IV IV III I I I III III III III IV VI II II I III V V V VII VII VI V IV VI V V I II III II V V V VII VII VI IV VI V V I II III II Abstandsflächen zur den Grundstücksgrenzen : 0,4 H zum Inneren des Grundstücks : 0,25 H ↓ Kompakte und lebenswerte Quartiere ↓ Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume Brühler Park Veedl Herz Wohnhof Test Axo Test Axo Nutzungsoffenheit KÖLN KATALOG Überlagernde Abstandsflächen KÖLN KATALOG Stadt stapeln KÖLN KATALOG Nutzbare Dachflächen KÖLN KATALOG Stadt stapeln KÖLN KATALOG Tiefe Gebäude KÖLN KATALOG Nutzbare Dachflächen KÖLN KATALOG Stadt stapeln KÖLN KATALOG Tiefe Gebäude KÖLN KATALOG Nutzbare Dachflächen KÖLN KATALOG Infrastruktur teilen KÖLN KATALOG Lagerorientierte Entwicklung KÖLN KATALOG 10 Zusammenfassung 11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte Der Köln-Katalog zeigt 11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte. Diese beschreiben einzelne Stellschrauben, die eine kompakte Bau- weise und gleichzeitig lebenswerte Quartiere fördern. Die Strategien für qualitätvolle Dichte sind nach vier Themenschwerpunkten ge- gliedert. Vertikale Dichte: Klein und Groß Maßstabshybrid Lageorientierte Entwicklung Grüne Vielfalt: Nutzbare Dachflächen Grüne Erschließung Multifunktionale Freiräume Nutzungsvielfalt: Nutzungsmischung und Nutzungsoffenheit Stadt stapeln Infrastrukturen teilen Horizontale Dichte: Tiefe Gebäude Überlagernde Abstandsflächen Maßstabshybrid KÖLN KATALOG 10 Zusammenfassung 11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte Der Köln-Katalog zeigt 11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte. Diese beschreiben einzelne Stellschrauben, die eine kompakte Bau- weise und gleichzeitig lebenswerte Quartiere fördern. Die Strategien für qualitätvolle Dichte sind nach vier Themenschwerpunkten ge- gliedert. Vertikale Dichte: Klein und Groß Maßstabshybrid Lageorientierte Entwicklung Grüne Vielfalt: Nutzbare Dachflächen Grüne Erschließung Multifunktionale Freiräume Nutzungsvielfalt: Nutzungsmischung und Nutzungsoffenheit Stadt stapeln Infrastrukturen teilen Horizontale Dichte: Tiefe Gebäude Überlagernde Abstandsflächen Multifunktionale Freiräume KÖLN KATALOG Infrastruktur teilen KÖLN KATALOG Anwendung der Strategien des Köln Katalogs Strategie Nutzungsvielfalt Strategie Grüne Vielfalt Strategie Horizontale Dichte Strategie Vertikale Dichte Nutzungsvielfalt: Zugang TG & Mobility Hub Nutzungsvielfalt: Kita, Wohnen und Soziales gestapelt Vertikale Dichte & Nutzungsvielfalt Weiterentwicklung des Veedlherz um den Bestand Grüne Vielfalt: Offene Hallenstruktur be- herbergt multifunktionale Freiräume Vertikale & horizontale Dichte: Unterschiedliche Wohnangebote durch horizontale und vertikale Dichten schaffen Veedl = Mischung aus beiden Quartierstypologien Anforderungen des KK an die Innere Stadt: Quartiersdichte von > 1,2 entspricht ca. einer GFZ von > 2,0* *Bei den W erten handelt es sich um grobe Annäherungen und Abschätzun gen auf Basis der untersuchten Anwendungsbeispiele. Ind er Rechnung wird nur die oberirdische Geschossfläche berücksichtigt, Tiefgaragen nicht. Kennzahlen Entwurf: Grundstücksfläche 19.629 m2 Überbaute Grundstücksfläche 7.668 m2 BGF oi 35.703 m2 GFZ 1,82 Einordnung des Entwurfs in den KK: Quartiersfläche Entwurf*: > 19.629 m2 x 1,65 = 32.387 m2 > 19.629 m2 x 1,45 = 28.462 m2 * Grundstücksfläche/Nettobauland + Verkehrs- und Freiflächen Quartiersdichte*: > 35.703 m2 / 32.387 m2 = 1,1 > 35.703 m2 / 28.462 m2 = 1,25 *Geschossfläche (BGF) / Quartiersfläche Blöcke ausdifferenzieren Raumfolgen setzen Quartierstypologien 4/6 für die Innere Stadt Nutzungsvielfalt: Zugang TG & Mobility Hub Grüne Vielfalt: Nachbarschaftsdachterrasse & Grüne Angebote im Wohnhof Grüne Vielfalt: Veedlsdachterrasse & Bestandsbäume zum Eingang bewahren Lebendige Dachlandschaft Lebendige Dachlandschaft Lebendige Dachlandschaft Vertikale & horizontale Dichte : Offene Arme in einem vermittelnden Maßstab als Eingangsgeste Lebendige Dachlandschaft ↓ Anwendung der Strategien des Köln Katalogs Nahversorgung & Gastronomie: Supermarkt, Drogerie, Bäckerei, Apotheke, Restaurant, inklusives Café Gesundheitszentrum: Ärzte, Psychologische Praxen, Physiotherapie, Fitnessstudio, Apotheke, Forschungslabor, Sanitätshaus Kreativwirtschaft & Urbane Produktion: Manufakturen, Studios, Ateliers, Start-Ups, Maker-Spaces, Kleinhandwerk VEEDL HERZ CO-KREATIVES GEWERBE ↓ Räume für dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für vielfältige Arbeitswelten Wohnhof - Flexibler Wohnungsmix - Apartments - Duplex - Maisonette - Aktives Erdgeschoss - Gemeinschaftsflächen - Sozialflächen - Multifunktionshalle - Quartiersmeisterei - Poststelle/Werkstatt - Alternative Wohnformen - Co-Living - Betreutes Wohnen - Studentenwohnen - Gewerbliches Wohnen VIELFALT KINDER, JUGEND & FAMILIEFREUNDLICH INKLUSIVE GESELLSCHAFT ↓ Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe ↓ Verkehrliche Anbindung Anlieferung, Zufahrt Gewerbe Zufahrt Tiefgarage Anwohner Fahrradzugangspunkt, Mobility Hub 210 PKW Stpl 650 Fahrrad-Stpl Keller - Technikräume ca. 2000 m2 ↓ Freiraum M A K R O V e e d l g r ü n B e s t a n d s g r ü n B e s t a n d s g r ü n B e s t a n d s g r ü n V e e d l g r ü n V e e d l g r ü n M IK R O
Anlage_7_Fragen_Antworten_StEA
8052 Zeichen
1 Anlage 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „VEEDL – Brühler Straße 210-212“ in Köln-Raderthal Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.05.2025 und der StEA-Sprecher*innenrunde vom 11.06.2025: Vorbemerkung der Verwaltung Seitens des Vorhabenträger wurden seit 2023 unterschiedliche Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse privat initiiert und ohne formelle Beteiligung von Politik oder Verwaltung stattgefunden. Diese gilt es nun, in ein reguläre Bebauungsplanverfahren zu überführen und die dafür notwendigen Schritte wie üblich durchzuführen. Dazu gehört neben der bereits durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie ein Qualifizierungsverfahren. A.) Fragen Frau RM Seiger (Bündnis 90/Die Grünen) 1. Wie sah das Werkstattverfahren aus und in welche r Weise waren Politik und Verwaltung eingebunden? Seit 2023 bis heute haben durch den Vorhabenträger verschiedene integrative, partizipative und interdisziplinäre Werkstatt- und Workshopverfahren stattgefun- den. In diesen Runden waren unterschiedlichste Fachleute aus Stadtplanung, Ar- chitektur, Mobilität, Sozialarbeit, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesell- schaft eingebunden. Folgende Werkstatt- und Workshopverfahren wurden durch- geführt: • 09/2023: Gläserne Werkstatt Ergebnis: eine erste Machbarkeitsstudie in zwei Varianten mit erster bedarfs- orientierter Nutzungskonzeption als Grundlage für die nächsten Planungs- schritte. • 06/2024: Denkwerkstatt Ergebnis: ein fundiertes VEEDL Planer-Handout als Grundlage für Ausschrei- bung, Aufgabenpakete und die darauf aufbauenden planerischen Schritte. • 10/2024: Planerwerkstatt Ergebnis: Nachhaltiger städtebaulich-freiraumplanerischer Masterplan, bei dem unter anderem städtebauliche Studien, Kubaturen, Umgang mit Wasser, Durchlüftung und die Integration von Gebäudebestand sowie Bestandsgrün gemeinschaftlich diskutiert und entwickelt wurden. • 02/2025: Kompasswerkstatt Ergebnis: die Entwicklung des VEEDL Kompass - ein integratives Gestal- tungshandbuch aufgeteilt in Gestaltungsmatrizen, das ökologische und soziale Ziele zusammenführt. Als dynamisches Werkzeug schafft er klare Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung urbaner Räume, den Prozess und dient gleichzei- tig als verbindliche Grundlage für die Vertiefung auf Ebene einzelner Baufel- der. 2 Teilnehmendenkreis: Die Ergebnisse aller Werkstätten hat der Vorhabenträger in schriftlicher Form um- fassend dokumentiert. Die vollständigen Ergebnisdokumentationen mit protokolla- risch inhaltlichen Auswertungen sind auf der Webseite des Vorhabenträgers unter http://www.veedl.de einsehbar. 2. Welche weitere Qualifizierung des Vorhabens ist vorgesehen? Insgesamt plant der Vorhabenträger eine Geschossfläche für den Wohnungsbau in Höhe von gut 21.500 m² (gut. 242 Wohneinheiten). Für das Vorhaben ist ge- mäß der Richtlinie Kooperatives Baulandmodell ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Der Vorhabenträger wird auf Wunsch der Verwaltung hierzu eine Mehrfachbeauftragung durchführen. Die teilnehmenden Büros sind wie folgt: • Büro 1 caspar. • Büro 2 schultearchitekten • Büro 3 raumwerk architekten Die Verwaltung behält sich vor, zwei weitere Büros zu benennen. Das Verfahren soll entsprechend des Leitfadens für städtebauliche Qualifizie- rungsverfahren durch eine Jury begleitet werden. Sie soll sich aus den stimmbe- rechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) und der/dem je- weiligen Bezirksbürgermeister*in zusammen setzen. Die Stellvertretungen wer- den durch die Fraktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertre- tung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechender Anzahl Fachpreisrich- ter*innen hinzugezogen. Die Jury ist noch zu benennen. 3 3. Nutzungskonzept: In der Vorlage ist gewerbliches Wohnen und studenti- sches Wohnen vorgesehen. Ist mit letzterem öffentlich gefördertes Studie- rendenwohnen gemeint? Die Idee des studentischen Wohnens entstand im Rahmen des Werkstattverfah- rens. Derzeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen für öffentlich gefördertes Stu- dierendenwohnen am Standort erfüllt werden können. Eine positive Stellung- nahme des Studierendenwerks liegt bereits vor. 4. Darüber hinaus ist auch die Rede von Alternative n Wohnformen: Ist bereits definiert, was darunter zu verstehen ist? Alternativwohnformen sind im aktuellen Konzept definiert als: • Wohnformen für ältere Menschen • Wohnformen für Menschen mit besonderen Bedürfnisse n • Organisation in Wohngruppen oder in einzelnen barr ierefreien Wohnun- gen. Erste Gespräche mit Akteuren wie AWO und „Süße Zitronen“ fanden vom Vorha- benträger bereits statt. Weitere Konkretisierung erfolgt im weiteren Planungspro- zess. 5. Ist ein weiterer verfahrensleitender Beschluss v orgesehen oder erfolgt die nächste Beschlussfassung als Vorgabenbeschluss? Der nächste Schritt im Verfahren ist verwaltungsseitig der Vorgabenbeschluss. Bis zu diesem Beschluss soll das Ergebnis der Beteiligungen und des Qualifizie- rungsverfahrens abgeschlossen sein. 6. Wie wird mit dem alten Baumbestand umgegangen? Die Bestandsbäume wurden vollständig eingemessen. Der aktuelle städtebauliche Entwurf integriert diese: • Garten der Werksvilla → öffnet sich zum Quartier, schützenswerter Baum- und Grünbestand bleiben erhalten • Grünstreifen im Westen bleibt erhalten • Integration von Bestandsgrün und Spielflächen berü cksichtigt. Ein Lageplan liegt in der Planerwerkstatt-Dokumentation (Anlage 8, Seite 12) vor. 7. Welche der alten Gebäude sind denkmalwert oder s tehen bereits unter Denkmalschutz? Keines der bestehenden Gebäude steht unter Denkmalschutz. Viele historische Gebäude wurden im Krieg zerstört, die heutigen Gebäude sind größtenteils Nach- kriegsbauten. Vor einer möglichen Weiternutzung wird ein Schadstoffgutachten erstellt. Gründe des Denkmalschutzes stehen dem Vorhaben folglich nicht entgegen. Soll- ten einzelne historische Gebäude in die prozesshafte Entwicklung der Quartiers- mitte einbezogen werden können, ist dies aus ortsgeschichtlicher Perspektive si- cherlich zu begrüßen. 4 B.) Herr Frenzel (SPD) erkundigt sich , wie die künftigen Einzelhandelsnutzun- gen im Zusammenhang mit dem bereits beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept geplant sind Laut Aussage des Vorhabenträgers ist ein großflächiger Einzelhandel ist nicht vorge- sehen – allein schon aufgrund der begrenzten Flächen (unter 800 m²). ist eine solche Nutzung an diesem Standort nicht umsetzbar. Stattdessen wird das Ziel verfolgt, im Sinne einer „15-Minuten-Stadt“ eine wohnortnahe Versorgung für die Menschen im Quartier und der umliegenden Umgebung zu schaffen. Vorstellbar sind hier unter an- derem ein Bäcker, ein kleiner Hofladen, ein Reformhaus oder ein Fachgeschäft wie z. B. ein Orthopädiegeschäft. Diese Konzepte entsprächen dem vielfach geäußerten Wunsch aus der Bevölkerung nach einer alltagsnahen Versorgung „auf kurzem Weg“ und müssen im nächsten Schritt detaillierter betrachtet werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort im Hinblick auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht für großflächigen Einzelhandel geeignet. C.) Ergänzende Frage aus dem StEA Sprecher*innenrunde vom 11.06.2026 zu § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile Es gibt derzeit laufende Gespräche zwischen dem Vorhabenträger und der Verwal- tung bezüglich der Genehmigung eines Teilbereichs an der Raderthaler Straße nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Vorhabenträger wünscht sich folgende Auftei- lung: Eine abschließende Aussage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen wer- den. Dies ist erst nach der Antragstellung über den Vorhabenträger möglich. Sowohl das Bebauungsplan- als auch das Qualifizierungsverfahren sollen über das gesamte Projektgebiet erfolgen, um ein Gesamtkonzept erhalten zu können.
Anlage_3_Flächennutzungsplan
131 Zeichen
N Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Brühler Straße 210-212 in Köln - Raderthal Anlage 3Stadtplanungsamt 0 10050 150 300 Meter
Anlage_8_Qualifizierungsprozess
8383 Zeichen
Brühler Straße
VEEDL Qualifizierungsprozess
Anlage 8
Herzlich Willkommen
im VEEDL
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025 2
Unsere
Verfahrensschritte
3Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
VEEDL
Das sind wir.
Soziale
Nachhaltigkeit und Teilhabe
bilden den Kern des
Verfahrens
Hoher planerischer
und gestalterischer Anspruch
durch interdisziplinäre
Werkstattformate
Breit getragener,
lokal verankerter
Beteiligungsprozess mit hoher
Akzeptanz
VEEDL steht für
einen neuen Standard in
gemeinwohlorientierter und
kooperativer
Stadtentwicklung
Ziel: Gute Versorgung,
Begegnung und
bedürfnisorientierte Planung
mit hoher Akzeptanz
Ziel: Überregionale
Auszeichnung (polisAward)
bestätigt innovativen Ansatz
Ziel: VEEDL Formel = 1 + 1 > 2
Social Impact Investment
nach Artikel 9
Ziel: Doppelte
Wertschöpfung für
gesellschaftlichen UND
ökonomischen Mehrwert
4Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
Auszug Akteur*innen Werkstätten
5Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
Qualifizierungsansatz
• Orientierung an Leitfaden für
Qualifizierungsverfahren der Stadt
Köln
• Weiterführung auf Basis VEEDL
Kompass als gemeinsam
entwickelter Planungsrahmen
• Integration von
Beteiligungsergebnissen und
städtebaulichen Anforderungen
August – September 2023 Juni – Oktober 2024 Februar – März 2025
in Planung
Erfüllung Stand aktuell 80 %
6Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
VEEDL BETEILIGUNG KOMPAKT
Prozessschritte, Beteiligung, lokale Reichweite
VIER ZENTRALE WERKSTATTFORMATE MIT CA. 100 AKTEUREN:INNEN
CIRCA 3.500 HAUSHALTE DIREKT ERREICHT ÜBER FLYERAKTIONEN
UND VERANSTALTUNGEN VOR ORT
ONLINE UMFRAGE MIT ÜBER 500 TEILNEHMENDEN
BREITE MEDIALE BERICHTERSTATTUNG IM KÖLNER
STADTANZEIGER UND LOKALEN MEDIEN
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7Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
01 VEEDL GLÄSERNE WERKSTATT
Gemeinsam für nachhaltige Stadtentwicklung im Jahr 2023
01.01 VERFAHREN
Zeitraum August – Oktober 2023
Aufgabenstellung Offenes Werkstattverfahren in Vorabstimmung mit der
Stadtplanung zur nachhaltigen Entwicklung für ein mischgenutztes
Quartier.Entwicklung tragfähiger Konzepte zu Nutzung, Dichte
und Bedarf.
Zusammenarbeit Öffentliche Beteiligungsformate, fachliche
Kooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Werkstatt- und
Workshopformaten, Schlüsselinterviews
Beteiligte Städtebau, Mobilität und Freiraum, Experten*innen aus
diversen Bereichen, Bürgervertretung und Bürgerschaft,
Verfahrensbegleitung
01.02 PROZESSDESIGN
01.03 WERKSTATTEINBLICK
01.04 ERGEBNIS
Erste Machbarkeitsstudie in zwei Varianten zum Thema Dichte,
Konzeptionierung nach Bedarf und Nutzungsmischung.
Zusammenfassung VEEDL Gläserne Werkstatt 8Zusammenfassung VEEDL Gläserne Werkstatt
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL
02.03 WERKSTATTEINBLICK
02.04 ERGEBNIS
VEEDL Planer Handout mit Beschreibung der Fokusthemen und konkrete
strategische Zielmaßnahmen wie Taxonomiekonformität und Social
Impact Investment nach Artikel 9 als Grundlage für Aufgabenpakete und
Planungsanforderungen.
02 VEEDL DENKWERKSTATT
Formulierung der Leitplanken für die Entwicklung im Juni 2024
02.01 VERFAHREN
Zeitraum Juni 2024
Aufgabenstellung Schärfung der 4 Handlungsfelder #grüne Stadt,
#gerechte Stadt, #produzierende Stadt und #gemischte Stadt aus der
Gläsernen Werkstatt, Ableitung strategischer Ziele zur Definition von
Aufgabenstellungen und Planungsanforderungen für eine zielgerichtete
städtebauliche Weiterentwicklung.
Zusammenarbeit Fachliche Kooperationen und interdisziplinäre
Zusammenarbeit in Workshopformat
Beteiligte Städtebau, Mobilität und Freiraum, Experten*innen aus
diversen Bereichen, Bürgervertretung und Bürgerschaft,
Verfahrensbegleitung, Feedback durch VEEDL-Beirat
02.02 PROZESSDESIGN
Zusammenfassung VEEDL Denkwerkstatt 9Zusammenfassung VEEDL DenkwerkstattZukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL
03 VEEDL PLANERWERKSTATT
2024 Planen im Kollektiv – weil nachhaltige Stadt komplex ist
03.01 VERFAHREN
Zeitraum Juli - Oktober 2024
Aufgabenstellung Entwicklung eines nachhaltigen städtebaulich-
freiraumplanerischen Masterplans basierend auf den in der Denkwerkstatt
definierten Planungsanforderungen. Im Fokus stehen die nachhaltige
Planung und Verzahnung von Städtebau, Architektur, Freiraum, Klima,
Mobilität und sozialer Infrastruktur auf Basis der bislang erarbeiteten
Konzepte und Ideen.
Zusammenarbeit Öffentliche digitale und analoge Beteiligungsformate,
fachliche Kooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Werkstatt-
und Workshopformaten, Feedback durch VEEDL Beirat und Öffentlichkeit
Beteiligte VEEDL Planerkollektiv, Experten*innen aus diversen Bereichen,
Bürgervertretung und Bürgerschaft, Verfahrensbegleitung
03.02 PROZESSDESIGN
03.03 WERKSTATTEINBLICK
03.04 ERGEBNIS
VEEDL BOOKLET Gemeinsam in Köln viel bewegen
Nachhaltiger städtebaulich-freiraumplanerischer Masterplan.
Die enge und neue Zusammenarbeit führte zu einer neuen
Planungskultur – dialogisch, nachhaltig und tragfähig.
Zusammenfassung VEEDL Planerwerkstatt 10Zusammenfassung VEEDL Planerwerkstatt
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL
04 VEEDL KOMPASSWERKSTATT
2025 Leitplanken zur gemeinsamen Gestaltung nachhaltiger
Lebensräume.
04.01 VERFAHREN
Zeitraum Februar 2025
Aufgabenstellung Erarbeitung von Strategien und Leitplanken für die
nachhaltige Entwicklung urbaner Räume. Entwicklung eines
dynamischen Planungswerkzeugs als Grundlage für die vertiefte Planung
in den einzelnen Baufeldern als Gestaltungshandbuch 2.0 basierend auf
nachhaltigen und baukulturellen Anforderungen.
Zusammenarbeit fachliche Kooperationen und interdisziplinäre
Zusammenarbeit in Werkstatt- und Workshopformaten, Feedback durch
VEEDL Beirat
Beteiligte VEEDL Planerkollektiv, Experten*innen aus diversen Bereichen,
Bürgervertretung und Bürgerschaft, Verfahrensbegleitung
04.02 PROZESS
04.03 WERKSTATTEINBLICK
04.04 ERGEBNIS
VEEDL Kompass
Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung urbaner Räume und
dynamisches Werkzeug als auch Grundlage für die Vertiefung in den
einzelnen Baufeldern.
Zusammenfassung VEEDL Kompasswerkstatt 11Zusammenfassung VEEDL Kompasswerkstatt
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL
LEITIDEEN DER PLANUNG
Ergebnisse Planerwerkstatt (Ausschnitt)
KOMPAKT DURCHMISCHTE QUARTIERSSTRUKTUR
FREIRAUMQUALITÄT UND KLIMAANPASSUNG
NACHHALTIGE MOBILITÄT SOZIALE VIELFALT UND INKLUSIVE
WOHNFORMEN
LOKALE ÖKONOMIE UND ERDGESCHOSSBELEBUNG
1
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3 4
5
12Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
polisAward
Ausgezeichnet für einen innovativen Auftakt:
1. Preisträger Polis Award in der Kategorie „Impulsgebende Phase Null“
Ein dialogischer Prozess, der Maßstäbe setzt – für eine
kooperative Stadtentwicklung in Köln. Die Jury sagt:
„Dieses Projekt zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie durch
frühzeitige Beteiligung, lokale Verankerung und offene
Kommunikation neue Wege für die Entwicklung urbaner
Räume entstehen können. Das Projekt ist nicht nur ein Ort,
sondern ein übertragbares Modell – mit Impulskraft für
urbane Städte in ganz Deutschland.“
Auszug Laudatio Mittwoch, 07. Mai 2025
Laudator und Jurymitglied Martin Harter, Baurat Stadt Essen
Siehe auch https://www.polis-award.com/
14Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
Sei dabei!
Zukunft neu gemacht.
Für weiterführende Informationen oder vertiefende
Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Kontakt
Heike Neumann
VEEDL Senior Consultant
Telefon +49 221 888812 910
Mobil +49 157 855 279 47
Mail neumann@veedl.de
VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG
Sachsenring 83
50677 Köln
15Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025
Anlage_9_Vorab-Auszug zu 0983-2025 StEA 26.06.2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 27.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 öffentlich 10.3 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplan- verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 0983/2025 10.3.1 Änderungsantrag des Gestaltungsbündnisses zu Top 10.3 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwil- ligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brüh- ler Straße 210-212 in Köln-Raderthal AN/1027/2025 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - Ar- beitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine ge- mischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbe- nutzung zu ermöglichen. 2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen. 3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und VOLT (AN/1027/2025) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden ergänzenden Beschluss: 1. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 2. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 3. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grünstreifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Ge- werbenutzung zu ermöglichen. 2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen. 3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 4. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rah- men einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 5. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 6. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grün- streifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen kann. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Einstimmig beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 0983/2025 Freigabedatum 23.04.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbe- zogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - Ar- beitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine ge- mischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbe- nutzung zu ermöglichen. 2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen. 3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Zielsetzung der Planung: Das Grundstück an der Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal wurde bisher gewerblich von der Baur Gaebel GmbH genutzt, einem mittelständischen Unternehmen der Fettindustrie. Mit dem bevorstehenden Erwerb der Fläche durch die VEEDL-Projektgesellschaft soll nun eine städtebauliche Neuordnung erfolgen, die eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung ermöglicht. Ziel ist es, ein urbanes Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen. Das Grundstück des Vorhabens erstreckt sich über eine Fläche von ca. 19.500 m². Insgesamt soll das geplante Vorhaben nach dem aktuellen Konzept des Vorhabenträgers eine Brutto- grundfläche (BGF) von circa 35.700 m² umfassen, wobei rund 60 % für Wohnnutzung und 40 % für Gewerbenutzung vorgesehen sind. Die Entwicklung des Quartiers soll Impulse für das gesellschaftliche Leben in Raderthal setzen, eine funktionale und soziale Durchmischung för- dern und sich durch eine nachhaltige, qualitätsvolle Stadtplanung in das direkte Umfeld integ- rieren. Planungskonzept: Bereits in der frühen Planungsphase wurde ein partizipativer Ansatz verfolgt, um eine bedarfs- gerechte Entwicklung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wurden seitens des Vorhaben- trägers Bürgerinnen und Bürger sowie fachkundige Expertinnen und Experten in verschiedene Planungsformate einbezogen. Im Zeitraum zwischen September 2023 und September 2024 haben verschiedene Werkstattformate von der ersten Ideensammlung zur Nutzungsmischung und Quartiersgestaltung bis zur Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Masterplans stattgefunden. Im östlichen Teil des Plangebiets ist eine viergeschossige Baulückenschließung entlang der Raderthaler Straße sowie eine rückwärtige Bebauung vorgesehen. Auf der übrigen Fläche des Plangebiets, die bisher gewerblich genutzt wurde, soll der Großteil der bestehenden Werkstätten und Produktionshallen abgerissen werden. Auf der damit freiwerdenden Fläche sind etwa neun Baukörper mit variierenden Gebäudehöhen zwischen fünf und sieben Ge- schossen vorgesehen. Wiederum soll ein Bestandsgebäude erhalten und umgenutzt werden. Das Planungskonzept des Vorhabenträgers soll im weiteren Planungsverfahren weiter qualifi- ziert werden. Bestehendes Planungsrecht - Regional- und Flächennutzungsplan: Das bestehende Planungsrecht sieht die Fläche im Regionalplan als "Allgemeinen Siedlungs- bereich" vor, mit einer Überlagerung als "Bereich für den Grundwasser- und Gewässer- schutz". Somit entspricht das Vorhaben den Inhalten des Regionalplans, sodass hier keine Anpassung erforderlich ist. Auch der Landschaftsplan ist nicht betroffen. Der Flächennut- zungsplan wiederum stellt das Plangebiet derzeit zum Großteil als "Gewerbefläche" dar. Um die geplante Mischnutzung mit einem Wohnanteil von ca. 60 % und einem Gewerbeanteil von ca. 40 % zu ermöglichen, ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich. Grundsätzlich ist für die Umsetzung des gesamten Vorhabens die Planrechtschaffung mittels Bauleitplanung erforderlich. Dennoch können auch einzelne Be- standteile der Planung gemäß § 34 BauGB vorab genehmigt werden. 3 Auswirkungen auf den Klimaschutz: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega- tive Auswirkungen auf das Klima durch Treibhausgasemissionen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Dennoch verfolgt das Planungskonzept des Vorhabenträgers eine klimagerechte Planung, die durch eine Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie ver- schiedene Klimaanpassungsmaßnahmen ergänzt wird. Umweltbelange: Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens müssen verschiedene Umweltbelange ei- ner vertieften Prüfung unterzogen werden. Ein zentraler Aspekt ist die Betrachtung der klimati- schen Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Starkregenereignisse und des bestehenden Hochwasserrisikos. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob durch die frühere industrielle Nutzung des Grundstücks Altlastenbelastungen im Boden oder Grundwasser bestehen. Eine entsprechende Gefährdungsabschätzung sowie ge- gebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind essenzielle Bestandteile der weiteren Planungen. Hinzu kommen eine Schalltechnische Untersuchung sowie eine Artenschutzprü- fung. Eine ausführlichere Auflistung der im weiteren Verfahren zu untersuchenden Umweltbe- lange befindet sich im „Erläuterungsbericht“ des Vorhabens. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich des Vorhabens Anlage 3 Ausschnitt des Flächennutzungsplans Anlage 4 Konzeptdarstellung des Vorhabenträgers Anlage 5 Erläuterungsbericht zum Vorhaben
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Brückenstraße 5
- Brühler Straße 210
- Industriestraße 161
- Raderthaler Straße 23
- Bonner Straße
- Militärringstraße
- Liblarer Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Sachsenring 83
- Raderthalgürtel
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 0983/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 01.04.2025 11:08