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0983/2025

Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 02.05.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 10.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss vom 20.10.2025 (1)

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Ansehen

Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025

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Ansehen

Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage_5_Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage_2_Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage_4_Konzeptdarstellung

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Ansehen

Anlage_7_Fragen_Antworten_StEA

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Anlage_3_Flächennutzungsplan

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Anlage_8_Qualifizierungsprozess

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Ansehen

Anlage_9_Vorab-Auszug zu 0983-2025 StEA 26.06.2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss vom 20.10.2025 (1)

2404 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0983/2025
Stand: 20.10.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Ziffer 1 und 2 der Beschlussfassung: 
Der Einleitungsbeschluss wurde im Internet und im Amtsblatt der Stadt Köln 27.08.2025 veröf-
fentlicht. 
Ziffer 3 der Beschlussfassung: 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.09.2025 
veröffentlicht. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die 
wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 10. September 2025 bis 6.Okto-
ber 2025 einschließlich auf der Internetseite www.beteiligung-bauleitplanung.koeln informie-
ren. Ergänzend wurde das städtebauliche Planungskonzept im Zeitraum vom 18. September 
2025 bis 6. Oktober 2025 einschließlich beim Bürgeramt Rodenkirchen, Industriestraße 161

2 
 
(Haus 1), 50999 Köln, zu den Öffnungszeiten (siehe https://www.stadt-koeln.de/service/adres-
sen/00175/index.html) und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im Laden-
lokal war von außen einsehbar. Die im Amtsblatt am 10.09.2025 veröffentlichte Bekanntma-
chung beinhaltete eine fehlerhafte Angabe zur Größe des Plangebiets. Die Bekanntmachung 
wurde am 17.9.2025 wiederholt. 
Ziffer 4-6 der Beschlussfassung: 
Gemäß Ziffer 4 der Beschlussfassung wird eine Mehrfachbeauftragung von der Vorhabenträ-
gerin mit 5 Teilnehmer*innen vorbereitet. Die Ziffer 5- und 6 werden in die Aufgabenstellung 
der Mehrfachbeauftragung aufgenommen. 
Nächste Schritte: 
Vorgabenbeschluss 
Nächster Sachstandsbericht: 
Geplant für das 3. Quartal 2027.

Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 12.05.2025

2503 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 12.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 12.05.2025  
öffentlich 
9.2.6 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplan-
verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung 
der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
  
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
0983/2025 
VEEDL wurde aus rund 170 Einreichungen für den polisAWARD 2025 nominiert und 
geht unter den fünf Finalisten in der Kategorie „Impulsgebende Phase Null“ als Preis-
träger hervor. Diese Kategorie steht für: Mut, Haltung und den Willen, Stadtentwick-
lung neu zu denken – gemeinsam und zukunftsorientiert. https://veedl.de/#polisaward 
 
Frau Heike Neumann stellt der Bezirksvertretung Rodenkirchen den Preis vor. 
 
Herr Giesen lässt über das Rederecht abstimmen.  
 
1. Beschluss:  
Zu TOP 9.2.6 erhält Frau Neumann ein Rederecht.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz) 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen gratuliert und dankt Frau Neumann für die Vor-
stellung. 
 
Protokollnotiz der SPD-Fraktion: 
„Die SPD-Fraktion regt an, nach (mit) Fertigstellung des Bauvorhabens dort (Brühler 
Straße 210-212) eine Bushaltestelle einzurichten.“  
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfah-
rens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in 
Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – 
mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt 
auf Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen. 
 
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a 
BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.  
 
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Sandow, Frau Krautz)

Anlage_1_Öffentlichkeitsbeteiligung

1041 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
 
Gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird eine freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. 
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

10513 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VI/61/611-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0983/2025
Stand: 02.02.2026 
Sachstandsbericht 
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanver-
fahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der 
freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
  
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
0983/2025 
 Änderungsantrag des Gestaltungsbündnisses zu Top 10.3 Beschluss 
über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilli-
gen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brühler 
Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
AN/1027/2025 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfah-
rens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in 
Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – 
mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt 
auf Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen. 
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a 
BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.

2 
 
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 
II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und VOLT (AN/1027/2025) 
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden ergänzenden Beschluss: 
1. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im 
Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 
2. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen 
Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 
3. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der 
Grünstreifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr die-
nen kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett): 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-
212 in Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-
Raderthal – mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit ei-
nem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbenutzung zu ermöglichen. 
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 
13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.  
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 
4. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen 
im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 
5. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am 
westlichen Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 
6. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der 
Grünstreifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr 
dienen kann. 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Einstimmig beschlossen.

3 
 
Sachstandsbericht 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Ziffer 1 und 2 der Beschlussfassung: 
„Der Stadtentw icklungsausschuss beschließt,  
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anw endung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-
212 in Köln-Raderthal - Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-
Raderthal – mit dem Ziel, eine gemischt genutzte Quartiersentw icklung mit ei-
nem Schw erpunkt auf Wohn- und Gew erbenutzung zu ermöglichen.  
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anw endung des beschleunigten Verfahrens nach 
13a BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.“ 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde im Internet und im Amtsblatt der Stadt Köln 
27.08.2025 veröffentlicht. 
Ziffer 3 der Beschlussfassung: 
„Der Stadtentw icklungsausschuss beschließt, nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchfüh-
rung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushangpla-
kat).“ 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 
10.09.2025 veröffentlicht. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele 
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum vom 10. 
September 2025 bis 6.Oktober 2025 einschließlich auf der Internetseite www.betei-
ligung-bauleitplanung.koeln informieren. Ergänzend wurde das städtebauliche Pla-
nungskonzept im Zeitraum vom 18. September 2025 bis 6. Oktober 2025 ein-
schließlich beim Bürgeramt Rodenkirchen, Industriestraße 161 (Haus 1), 50999 Köln, 
zu den Öffnungszeiten (siehe https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00175/in-
dex.html) und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen. Die Aushänge im La-
denlokal war von außen einsehbar. Die im Amtsblatt am 10.09.2025 veröffentlichte 
Bekanntmachung beinhaltete eine fehlerhafte Angabe zur Größe des Plangebiets. Die 
Bekanntmachung wurde am 17.9.2025 wiederholt. 
Ziffer 4 der Beschlussfassung:  
„Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt w ie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rahmen 
einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros.“

4 
 
 
Das städtebauliche Qualifizierungsverfahren wurde am 18.12.2025 gestartet. Es neh-
men 5 Büros teil.  
• Schultearchitekten 
• caspar. 
• Cityförster 
• Nieto Sobejano 
• BeL Sozietät 
 
Grundsätzlich wird zur Beurteilung der planerischen Beiträge in Qualifizierungsverfah-
ren eine Jury eingesetzt (siehe hierzu Leitfaden für städtebauliche Qualifizierungsver-
fahren, Vorlagennummer 3097/2024 ). Die Jury setzt sich in diesem Qualifizierungsver-
fahren u.a. aus den stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses für Stadtentwick-
lung und regionale Zusammenarbeit und der Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. 
Susanne Müller, zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter 
Berücksichtigung der Bezirksvertretung Rodenkirchen bestimmt. Zusätzlich werden in 
entsprechender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen. Die Jurysitzung ist für 
den 23.04.2026 geplant.  
 
Ziffer 5 der Beschlussfassung:  
„Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am w estlichen Rand 
des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen.“ 
 
Die Forderung aus Ziffer 5 der Beschlussfassung, die Bedeutung des Grünstreifens 
am westlichen Rand des Geltungsbereichs im Qualifizierungsverfahren stärker zu be-
rücksichtigen, wurde vollumfänglich in die Planungsunterlagen sowie den Prozess in-
tegriert. 
Maßnahmen zur Umsetzung: 
 Präzisierung der Auslobung: In Teil C der Aufgabenstellung („Grün- und Frei-
räume“, S. 53) wurden die Anforderungen an den Grünstreifen konkretisiert. 
Die planerische Bedeutung wurde hierbei explizit hervorgehoben, um eine qua-
litätsvolle Ausarbeitung zu garantieren. 
 Qualitätssicherung im Planungsprozess: Im Rahmen der Kick-off-Veranstaltung 
am 28.01.2026 wurden die teilnehmenden Planungsbüros explizit auf die geän-
derte Beschlusslage hingewiesen. Dabei wurde verdeutlicht, dass insbeson-
dere die Nutzbarkeit des Grünstreifens zentrale Beurteilungskriterien im weite-
ren Verfahren darstellen. 
Fazit: Durch die formale Verankerung in der Aufgabenstellung und die direkte Kom-
munikation im Verfahren ist sichergestellt, dass die Bedeutung des Grünstreifens als 
integraler Bestandteil in die städtebaulichen Entwürfe einfließt. Die Politik ist in der 
Jury, siehe hierzu unter Ziffer 4, vertreten und kann somit unmittelbar auf die anste-
hende Juryentscheidung am 23.04.2026 einwirken. 
 
Ziffer 6 der Beschlussfassung: 
„Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grünstrei-
fen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen kann.“

5 
 
Die Forderung aus Ziffer 6 der Beschlussfassung, die Wegebeziehung in Richtung 
Raderthal zu optimieren, wurde vollumfänglich in die Planungsunterlagen integriert.  
Maßnahmen zur Umsetzung:  
1. Aufnahme in die Auslobung: Im Teil C der Aufgabenstellung („Grün- und Frei-
räume“, S. 53) wurden die Anforderungen an die Durchwegung konkretisiert. 
Die Planer sind angewiesen, die Wegeführung so zu gestalten, dass eine intui-
tive und sichere Verknüpfung zwischen dem neuen Quartier und dem Be-
standsteil Raderthal entsteht. 
2. Qualitätssicherung im Planungsprozess: Im Rahmen der Kick-off-Veranstaltung 
am 28.01.2026 wurden die teilnehmenden Büros explizit auf die geänderte Be-
schlusslage hingewiesen. Dabei wurde verdeutlicht, dass die soziale Kontrolle 
und die Nutzbarkeit des Grünstreifens als Mobilitätsband ein zentrales Beurtei-
lungskriterium im weiteren Verfahren darstellen. 
Fazit: Durch die Verankerung in Teil C der Aufgabenstellung ist sichergestellt, dass 
die Wegebeziehung nach Raderthal integraler Bestandteil der städtebaulichen Ent-
würfe wird. Die Politik ist in der Jury, siehe hierzu unter Ziffer 4, vertreten und kann so-
mit unmittelbar auf die anstehende Juryentscheidung am 23.04.2026 einwirken. 
 
Nächste Schritte: 
Nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens werden die vorliegenden Ergebnisse 
planmäßig in den Vorgabenbeschluss überführt. Diese Integration stellt sicher, dass 
die gewonnenen Erkenntnisse und Entscheidungen die verbindliche Grundlage für 
das weitere Vorgehen bilden. Die Verabschiedung des entsprechenden Beschlusses 
ist für den Herbst 2026 geplant. 
Nächster Sachstandsbericht: 
Entfällt!

Anlage_5_Erläuterungsbericht

19200 Zeichen

Anlage 5 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: „VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal“ 
 
 Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 
Der Vorhabenträger „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ hat mit Schreiben vom 
31.03.2025 die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines Vorhabenbezo-
genen Bebauungsplanes gemäß §12 Abs. 2 BauGB beantragt. 
Das Grundstück an der Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal wurde bisher ge-
werblich von der Baur Gaebel GmbH genutzt, einem mittelständischen Unternehmen 
der Fettindustrie. Mit dem bevorstehenden Erwerb der Fläche durch die VEEDL-Pro-
jektgesellschaft soll eine städtebauliche Neuordnung erfolgen, die eine gemischt ge-
nutzte Quartiersentwicklung ermöglicht. Ziel ist es, ein urbanes Quartier mit Wohn- 
und Gewerbenutzung zu schaffen. 
Das Grundstück des Vorhabens erstreckt sich über eine Fläche von ca. 19.500 m². 
Insgesamt soll das geplante Vorhaben nach dem aktuellen Konzept des Vorhaben-
trägers eine Bruttogrundfläche (BGF) von rund 35.700 m², wovon etwa 21.800 m² 
(ca. 60 %) für Wohnnutzung und rund 13.900 m² (ca. 40 %) für Gewerbenutzung vor-
gesehen sind. Die Entwicklung des Quartiers soll Impulse für das gesellschaftliche 
Leben in Raderthal setzen, eine funktionale und soziale Durchmischung fördern und 
sich durch eine nachhaltige, qualitätsvolle Stadtplanung in das direkte Umfeld integ-
rieren. 
Die geplante Nutzungsmischung sieht zum einen eine vielfältige Wohnstruktur vor, 
die unterschiedliche Lebensformen und Bedürfnisse abdeckt. Dazu gehören alterna-
tive Wohnformen wie Co-Living, betreutes Wohnen sowie Studentenwohnungen. 
Darüber hinaus sind verschiedene Gewerbenutzungen vorgesehen. Geplant sind 
Flächen für die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie urbane Produktion, darunter Ma-
nufakturen, Studios, Ateliers, Start-ups, Maker-Spaces und Kleinhandwerk. Ergänzt 
wird dies durch ein Gesundheitszentrum mit medizinischen Dienstleistungen. Im Be-
reich der Nahversorgung und Gastronomie sind Einrichtungen wie ein Supermarkt, 
eine Drogerie und eine Bäckerei vorgesehen, die den täglichen Bedarf der Bewohner 
decken und zur Lebensqualität des Quartiers beitragen. 
 Verfahren 
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB 
unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwick-
lung gemäß § 13a Baugesetzbuch) aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungsplan.

Die Aufstellung gemäß § 13a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist möglich, da der 
Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung o-
der für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird und weniger als 
20.000 qm Grundfläche gemäß § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung festsetzt (ca. 
20.000 qm Grundstücksgröße). Es werden auch keine Bebauungspläne im engeren 
sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche 
nach § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB mitzurechnen wären. Zudem werden nicht 
die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben und keine Beeinträchtigung von Ge-
bieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete im 
Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes begründet. Es bestehen zudem keine An-
haltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung 
der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Absatz 1 BImSchG zu beachten 
sind. 
Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfah-
renserleichterungen des § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch ge-
nommen werden. Es kann abgesehen werden von: 
- der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, 
- dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, 
- der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB und 
- dem Monitoring nach § 4c BauGB. 
Die auf Grund der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erwar-
tenden Eingriffe gelten gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit § 1a Ab-
satz 3 Satz 6 BauGB als bereits erfolgt beziehungsweise zulässig. Gleichwohl wer-
den die relevanten Umweltbelange im weiteren Verfahren umfassend untersucht und 
in die Abwägung eingestellt. 
 Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1. Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet befindet sich im Kölner Stadtteil Raderthal. Es wird im Norden durch 
den Raderthalgürtel begrenzt, während im Nordosten Wohn- und Gewerbenutzungen 
entlang der Raderthaler Straße sowie ein Autohof an das Gebiet anschließen. Im 
Südosten bildet die Brühler Straße die Grenze des Plangebiets. Die westliche Be-
grenzung erfolgt durch eine bestehende Wohnsiedlung. Das Plangebiet umfasst die 
Flurstücke 371/106, 105/3, 105/4, 3476/105, 2820/105, 5625/106, 5624/106, 2210, 
5519/105, 5518/105, 1865, 1754 und 100/4 im Flur 53 der Gemarkung Köln. Die Ge-
samtgröße des Plangebiets beträgt ca. 19.500 m². 
3.2. Vorhandene Strukturen 
Das Plangebiet ist seit 1984 an die Baur Gaebel GmbH verpachtet, ein mittelständi-
sches Unternehmen der Fettindustrie. Die bestehende Bebauung umfasst Verwal-
tungs- und Wohngebäude, Werkstätten sowie Produktionshallen. Der westliche Teil 
des Plangebiets, in Richtung der angrenzenden Wohnsiedlung, sowie die Baulücke 
entlang der Raderthaler Straße sind von Bestandsgrün geprägt. Zudem verläuft im

südlichen Bereich in Richtung der Brühler Straße ein zusammenhängender Baumbe-
stand. 
3.3. Erschließung 
Das Plangebiet wird vorrangig über die Brühler Straße, aber auch über die Radertha-
ler Straße erschlossen. Die Brühler Straße ist eine beidseitig befahrbare Verkehrs-
achse, die nördlich eine Anbindung an den Raderthalgürtel und die Bonner Straße 
sowie südlich an die Militärringstraße ermöglicht. Damit besteht der Anschluss an 
das übergeordnete Straßennetz der Stadt Köln. Die Raderthaler Straße hingegen en-
det als Sackgasse. 
Der öffentliche Nahverkehr ist vor allem durch zwei Bushaltestellen in der Umgebung 
erreichbar. Die nächstgelegenen Haltestellen „Liblarer Straße“ und „Brühler 
Straße/Gürtel“ befinden sich in etwa 400 Metern Entfernung und werden von den 
Buslinien 130, 131, 132, 133 und 134 bedient. Die nächstgelegene Stadtbahnhalte-
stelle „Südfriedhof“, die als Endhaltestelle der Linie 12 dient, liegt etwa 900 Meter 
entfernt. 
Der Radverkehr wird im direkten Umfeld des Plangebiets entlang der Brühler Straße 
und des Raderthalgürtels markiert auf der Nebenanlage geführt. 
 Planungsvorgaben 
4.1. Regionalplan 
Das bestehende Planungsrecht sieht die Fläche im Regionalplan als "Allgemeinen 
Siedlungsbereich" vor, mit einer Überlagerung als "Bereich für den Grundwasser- 
und Gewässerschutz". Somit entspricht das Vorhaben den Inhalten des Regional-
plans, sodass hier keine Anpassung erforderlich ist. 
4.2. Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan wiederum stellt das Plangebiet derzeit zum Großteil als 
"Gewerbefläche" dar. Um die geplante Mischnutzung mit einem Wohnanteil von ca. 
60 % und einem Gewerbeanteil von ca. 40 % zu ermöglichen, ist eine Berichtigung 
des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich. 
4.3. Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan ist nicht betroffen. 
4.4. Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB 
Grundsätzlich ist für die Umsetzung des gesamten Vorhabens die Planrechtschaf-
fung mittels Bauleitplanung erforderlich. Dennoch können auch einzelne Bestandteile 
der Planung gemäß § 34 BauGB vorab genehmigt werden. Dies betrifft insbesondere 
die Gebäude des ersten Bauabschnitts, der die straßenbegleitende Bebauung ent-
lang der Raderthaler Straße (Baulückenschließung) umfasst. Ob weitere Gebäude 
auf Grundlage von § 34 BauGB beurteilt werden können, ist im weiteren Verfahren 
zu prüfen.

4.5. Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungs-
konzept Wohnen (StEK Wohnen) strebt die Stadt Köln für den Betrachtungszeitraum 
2010 bis 2029 eine Neubautätigkeit von insgesamt rund 42.550 Wohneinheiten in 
Mehrfamilienhäusern an. Hierzu wird das Vorhaben mit ca. 240 Wohneinheiten einen 
Beitrag leisten. 
4.6. Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt 
Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekannt-
machung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Das Modell ist bei al-
len Vorhaben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung 
für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von 
Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Für das Vorhaben „VEEDL – Brühler 
Straße 210-212 in Köln-Raderthal“ gilt das Kooperative Baulandmodell in der Fas-
sung des Ratsbeschlusses vom 05.05.2022. Mit der Anwendungszustimmung ver-
pflichtet sich der Vorhabenträger/ die Vorhabenträgerin, mindestens 30 Prozent der 
Geschossfläche Wohnen (GF Wohnen) gem. § 20 BauGB als öffentlich geförderten 
Wohnungsbau zu errichten, die Mehrbedarfe für Kindertageseinrichtungen, für öffent-
liche Spielplätze und öffentliche Grünflächen zu decken. Die Form der Qualifizierung 
des Vorhabens muss noch geprüft werden. 
Die Sicherung der Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell erfolgt als Fest-
setzungen in der verbindlichen Bebauungsplanung sowie im Städtebaulichen Ver-
trag, der vor Satzungsbeschluss abzuschließen ist. 
4.7. Köln-Katalog 
Der vom Rat am 23.03.23 beschlossene Köln-Katalog hat das Ziel das Stadtwachs-
tum durch eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung zu gestalten. Dabei spie-
len das Prinzip der kurzen Wege, ausreichend Grünflächen sowie wohnortnahe sozi-
ale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel oder Gastronomie, eine wichtige 
Rolle. Das Vorhaben an der Brühler Straße 210-212 entspricht in hohem Maße den 
Zielsetzungen des Köln-Katalogs. Nach der räumlichen Einordnung des Katalogs 
liegt das Plangebiet in der „inneren Stadt“. Die gemäß der Handreichung zum Köln-
Katalog berechnete Quartiersdichte von 1,2 werden seitens des Vorhabenträgers 
eingehalten. Die Quartiersdichte gibt das Verhältnis zwischen Bebauung (Geschoss-
fläche) und Quartiersfläche wieder. Auch die Strategien für eine qualitätsvolle Dichte, 
die zur Erreichung des übergeordneten Ziels des Köln-Katalogs dienen, sind bei dem 
Vorhaben berücksichtigt. Vertikale und horizontale Dichte durch eine kompakte Bau-
weise und die Mischung aus Wohnen und Gewerbe, Nutzungsvielfalt zur Förderung 
einer sozial und funktional durchmischten Quartiersstruktur und Grüne Vielfalt durch 
die Integration von Freiflächen und nachhaltigen Begrünungskonzepten. 
4.8. Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ 
Die Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ dient als Kompass für eine auf die Zu-
kunft gerichtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung Kölns. Sie wurde am

14.12.2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und die Umsetzung erfolgt über die 
Definition von Schlüsselprojekten auf Ebene der Gesamtstadt. Das vorliegende Vor-
haben ist zwar nicht als Schlüsselprojekt benannt, dennoch finden sich die zentralen 
Handlungsfelder der Stadtstrategie, "Urbanes Köln", "Produktives Köln", "Offenes 
Köln" und "Vernetztes Köln" stark in den übergeordneten Planungszielen des Vorha-
bens wieder. 
 Planungskonzept 
Bereits in der frühen Planungsphase wurde ein partizipativer Ansatz verfolgt, um eine 
bedarfsgerechte Entwicklung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wurden seitens 
der Vorhabenträgers Bürgerinnen und Bürger sowie fachkundige Expertinnen und 
Experten in verschiedene Planungsformate einbezogen.  
Im September 2023 hat eine „gläserne Werkstatt“ stattgefunden. Hier wurden in 
Workshops erste Ideen zur Nutzungsmischung und Quartiersgestaltung erarbeitet. 
Diese wurden in einer Matrix festgehalten, priorisiert und in einem Planspiel weiter 
vertieft. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung 
und wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst. 
Im Juni 2024 hat eine weitere „Denkwerkstatt“ stattgefunden. Aufbauend auf den Er-
gebnissen der „Gläsernen Werkstatt“ wurden zentrale Handlungsfelder weiterentwi-
ckelt und konkrete Maßnahmen für das Bauvorhaben abgeleitet. Dabei standen As-
pekte wie Wohnraumschaffung, Gewerbenutzung, Freiraumgestaltung, soziale Infra-
struktur und die Vernetzung mit der Nachbarschaft im Fokus. Die erarbeiteten Inhalte 
wurden in einem Planer-Handout dokumentiert und dienen als Grundlage für die wei-
teren Planungsprozesse. 
Im Juli bis September 2024 hat eine weitere „Planerwerkstatt“ stattgefunden. Ziel die-
ses Planungsabschnitts war die Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumpla-
nerischen Master-plans. Anstelle eines klassischen Wettbewerbsverfahrens erfolgt 
die Konzeptentwicklung durch ein interdisziplinäres Planerkollektiv aus sechs spezia-
lisierten Büros, die in einem kooperativen Prozess unterschiedliche Szenarien erar-
beiten. Das Planerkollektiv, welches auch die weitere Planung begleitet, setzt sich 
aus folgenden Fachbüros zusammen: 
Architektur: caspar. 
Wohnformen: schultearchitekten 
Freiraum- und Landschaftsplanung: LILL + SPARLA 
Sanierung und Re-Use: raumwerk.architekten 
Nachhaltiges Bauen: Benz + Rieks Architekten 
Verkehrs- und Mobilitätsplanung: Mobilwerk 
Das Konzept sieht eine städtebauliche Neustrukturierung des Plangebiets vor. Im 
östlichen Bereich soll die vorhandene Baulücke entlang der Raderthaler Straße 
durch einen viergeschossigen Neubau mit Staffelgeschoss geschlossen werden. Die-
ser wird zwischen den bestehenden Gebäuden mit den Hausnummern 25 und 9-11

errichtet. Zur Umsetzung dieser Baulückenschließung ist der Abriss des bestehenden 
Gebäudes an der Raderthaler Straße 23 vorgesehen. Rückwärtig ergänzt ein vierge-
schossiger Riegelbau die Bebauung. Dieser wird über einen zweigeschossigen Über-
gang mit der Baulückenschließung verbunden. Zusätzlich ist auf dem rückwärtigen 
Grundstücksbereich die Errichtung einer zweigeschossigen Mehrzweckhalle geplant. 
Auf der übrigen Fläche des Unternehmens ist eine umfassende Neuentwicklung vor-
gesehen. Der Großteil der bestehenden Werkstätten und Produktionshallen soll ab-
gerissen werden, um Platz für eine neue Bebauung zu schaffen. Ein Bestandsge-
bäude soll erhalten und für eine neue Nutzung umgebaut werden. Auf der so entste-
henden Fläche sind insgesamt etwa neun neue Baukörper geplant. Diese sollen mit 
variierenden Gebäudehöhen zwischen fünf und sieben Geschossen errichtet werden 
und so eine neue städtebauliche Struktur im Plangebiet schaffen. 
 Umweltbelange 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf 
eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht ge-
mäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des 
Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermit-
telt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. 
Nach bisherigem Stand werden folgende Gutachten erstellt, um die Auswirkungen 
der Planung zu untersuchen: 
- Artenschutzprüfung 
- Bodengutachten/Gefährdungsabschätzung 
- ggf. Konzept zum Umgang mit der Grundhochwasser- und Hochwassergefahr so-
wie Entwässerungskonzept, Starkregenvorsorge, u. a. Überflutungsnachweis 
- Schalltechnische Untersuchung 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
6.1. Tiere 
Es wird geprüft, ob durch die Planung artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 
1 BNatSchG eintreten. Diesbezüglich sind ggf. Vermeidungs- und / oder Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Eine besondere Relevanz könnte ein Vorkom-
men von Gebäudebrütern haben, die durch den Abriss bestehender Gebäude betrof-
fen sein könnten.  
6.2. Pflanzen 
Das Plangebiet weist einen hohen Versiegelungsgrad auf. Entlang der Bestandsbe-
bauung befindet sich im westlichen und nördlichen Teil ein Grünstreifen mit Baum- 
und Strauchgruppen. In der Baulücke entlang der Raderthaler Straße sowie im südli-
chen Bereich angrenzend an die Brühler Straße befinden sich zusammenhängende 
Baumgruppen mittleren Alters. Zudem grenzt im Süden eine Allee an das Plangebiet, 
die unter den gesetzlichen Alleenschutz nach BNatSchG und LNatSchG fällt. 
Nach § 1a Absatz 3 Satz 6 bzw. § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB ist für den Eingriff kein 
Ausgleich erforderlich, da die durch die vorliegende Planung ausgelösten Eingriffe

durch das bestehende Planungsrecht bereits vor der planerischen Entscheidung zu-
lässig waren und bereits erfolgt sind. Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Be-
einträchtigungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Planung integriert. 
6.3. Boden/Altlasten 
Erkenntnisse zum Baugrund wie z. B. Bodenaufbau und Versickerungsfähigkeit lie-
gen derzeit noch nicht vor. Das Plangebiet liegt laut dem städtischen Altlastenkatas-
ter vollständig im Bereich einer stofflichen Bodenveränderung (Nr. 204101_001). Nä-
here Untersuchungen zur Altlastensituation werden im weiteren Verfahren durchge-
führt.  
6.4. Wasser 
Im Plangebiet oder in der näheren Umgebung verlaufen keine Oberflächengewässer. 
Das Plangebiet befindet sich in einer topografischen Senke. Aufgrund dieser Topo-
grafie besteht insbesondere entlang der Raderthaler Straße eine hohe Starkregenge-
fährdung mit vorübergehend möglichen knietiefen Wasserständen. Bei mittlerem 
Grundhochwasserereignis (Kölner Pegel bei 11,30m) weist der nordöstliche Bereich 
des Plangebiets eine gering bis mäßige Gefährdung auf. Das Plangebiet ist durch 
Hochwasserschutzeinrichtungen entlang des Rheins bis zu einem Pegel von 11,90 m 
vor Hochwasser geschützt. Bei einem seltenen Hochwasserereignis (100-jährlich) 
kann es jedoch zu einer Überflutung von 1–2 m kommen, im nordwestlichen Bereich 
sogar bis zu 4 m. Im weiteren Verfahren werden Schutzmaßnahmen geprüft und in 
die Planung integriert. 
6.5. Luft- und Wasserschutz 
Das Plangebiet liegt innerhalb der Kölner Umweltzone sowie in Zone III des Wasser-
schutzgebietes Hochkirchen. 
6.6. Klima und Energie 
Das Plangebiet liegt gemäß der städtischen Planungshinweiskarte für Klima und 
Hitze in der Hitzeklasse 1–2 und ist damit Teil eines klimatischen Sanierungsraums. 
Die Sanierungsräume sind durch einen hohen Versiegelungsgrad und eine geringe 
Verdunstungsleistung gekennzeichnet. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen 
zur Klimaanpassung, wie Dach- und Fassadenbegrünung, Sicherung von vorhande-
nen Bäumen, zusätzliche Baumpflanzungen und die Sicherung von Grünflächen ge-
prüft und in die Planung integriert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans kommen 
die Kölner Klimaleitlinien zur Anwendung. 
6.7. Lärm 
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm von der Brühler Straße und dem Ra-
derthalgürtel sowie durch Gewerbelärm angrenzender Betriebe vorbelastet. 
 Planverwirklichung 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 
BauGB geschaffen werden.  
Zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfüh-
rungsvertrag geschlossen, welcher die Realisierung des Vorhabens sichert.

Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- 
und Erschließungskosten von dem Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Köln entstehen 
keine Kosten.

Anlage_2_Geltungsbereich

354 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Brühler Straße 210-212in Köln - Raderthal
Anlage 2Stadtplanungsamt
010050150300 Meter

Anlage_4_Konzeptdarstellung

5629 Zeichen

Anlage 4 
- 
Konzeptdarstellung des 
Vorhabenträgers

↓ Veedl-Herz
ANLAGE 4

Gemeinschaftsbereiche 
Gewerbe
Handel
Kita
Sozial
59%
41%Co-kreatives Gewerbe
Wohnen 
↓ Nutzungsverteilung

IV
V
VI
VI
VI
IV
II
VI
IV
VI
VI
V
III
I
IIII
I
I I
I
I
IV
I
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I
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IIIIII
IIIIII
III III
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III
III
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IV
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IV
III
I
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I
IV
IV
IV
IV
IV
I
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IV
III
I
I
I
III III III
III
IV
VI
II
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I
III
V
V
V
VII
VII
VI
V
IV
VI
V
V
I
II
III
II
V
V
V
VII
VII
VI
IV
VI
V
V
I
II
III
II
Abstandsflächen
zur den Grundstücksgrenzen   : 0,4 H
zum Inneren des Grundstücks : 0,25 H
↓ Kompakte und lebenswerte Quartiere

↓ Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume
Brühler 
Park
Veedl 
Herz
Wohnhof

Test Axo
Test Axo
Nutzungsoffenheit
KÖLN KATALOG
Überlagernde Abstandsflächen
KÖLN KATALOG
Stadt stapeln
KÖLN KATALOG
Nutzbare Dachflächen
KÖLN KATALOG
Stadt stapeln
KÖLN KATALOG
Tiefe Gebäude
KÖLN KATALOG
Nutzbare Dachflächen
KÖLN KATALOG
Stadt stapeln
KÖLN KATALOG
Tiefe Gebäude
KÖLN KATALOG
Nutzbare Dachflächen
KÖLN KATALOG
Infrastruktur teilen
KÖLN KATALOG
Lagerorientierte Entwicklung
KÖLN KATALOG
10
Zusammenfassung
11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte
Der Köln-Katalog zeigt 11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte.
Diese beschreiben einzelne Stellschrauben, die eine kompakte Bau-
weise und gleichzeitig lebenswerte Quartiere fördern. Die Strategien 
für qualitätvolle Dichte sind nach vier Themenschwerpunkten ge-
gliedert.
Vertikale Dichte: Klein und Groß Maßstabshybrid Lageorientierte 
Entwicklung
Grüne Vielfalt: Nutzbare Dachflächen Grüne Erschließung Multifunktionale 
Freiräume
Nutzungsvielfalt: Nutzungsmischung 
und Nutzungsoffenheit
Stadt stapeln Infrastrukturen teilen
Horizontale Dichte: Tiefe Gebäude Überlagernde 
Abstandsflächen
Maßstabshybrid
KÖLN KATALOG
10
Zusammenfassung
11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte
Der Köln-Katalog zeigt 11 Strategien für eine qualitätvolle Dichte.
Diese beschreiben einzelne Stellschrauben, die eine kompakte Bau-
weise und gleichzeitig lebenswerte Quartiere fördern. Die Strategien 
für qualitätvolle Dichte sind nach vier Themenschwerpunkten ge-
gliedert.
Vertikale Dichte: Klein und Groß Maßstabshybrid Lageorientierte 
Entwicklung
Grüne Vielfalt: Nutzbare Dachflächen Grüne Erschließung Multifunktionale 
Freiräume
Nutzungsvielfalt: Nutzungsmischung 
und Nutzungsoffenheit
Stadt stapeln Infrastrukturen teilen
Horizontale Dichte: Tiefe Gebäude Überlagernde 
Abstandsflächen
Multifunktionale Freiräume
KÖLN KATALOG
Infrastruktur teilen
KÖLN KATALOG
Anwendung der Strategien des Köln Katalogs 
Strategie 
Nutzungsvielfalt
Strategie 
Grüne Vielfalt 
Strategie 
Horizontale Dichte
Strategie 
Vertikale Dichte 
Nutzungsvielfalt:
Zugang TG &
Mobility Hub
Nutzungsvielfalt:
Kita, Wohnen und 
Soziales gestapelt
Vertikale Dichte & Nutzungsvielfalt 
Weiterentwicklung des Veedlherz 
um den Bestand 
Grüne Vielfalt: 
Offene Hallenstruktur be-
herbergt multifunktionale 
Freiräume
Vertikale & horizontale Dichte: 
Unterschiedliche Wohnangebote 
durch horizontale und vertikale 
Dichten schaffen 
Veedl = Mischung aus beiden Quartierstypologien
Anforderungen des KK an die Innere Stadt: 
Quartiersdichte von > 1,2 
entspricht ca. einer GFZ von > 2,0*
*Bei den W erten handelt es sich um grobe Annäherungen und Abschätzun
gen auf Basis der untersuchten Anwendungsbeispiele. Ind er Rechnung
wird nur die oberirdische Geschossfläche berücksichtigt, Tiefgaragen nicht. 
Kennzahlen Entwurf:
Grundstücksfläche 19.629 m2 
Überbaute Grundstücksfläche  7.668 m2 
BGF oi 35.703 m2 
GFZ 1,82 
Einordnung des Entwurfs in den KK: 
Quartiersfläche	Entwurf*:		
> 19.629 m2 x 1,65 = 32.387 m2
> 19.629 m2 x 1,45 = 28.462 m2
*
Grundstücksfläche/Nettobauland + Verkehrs- und Freiflächen
Quartiersdichte*:	
> 35.703 m2 / 32.387 m2 =  1,1
> 35.703 m2 / 28.462 m2 = 1,25
*Geschossfläche (BGF) / Quartiersfläche
Blöcke ausdifferenzieren Raumfolgen setzen
Quartierstypologien 4/6 für die Innere Stadt
Nutzungsvielfalt:
Zugang TG &
Mobility Hub
Grüne Vielfalt: 
Nachbarschaftsdachterrasse &
Grüne Angebote im Wohnhof
Grüne Vielfalt: 
Veedlsdachterrasse 
& Bestandsbäume 
zum Eingang 
bewahren 
Lebendige Dachlandschaft
Lebendige Dachlandschaft
Lebendige Dachlandschaft
Vertikale & 
horizontale Dichte : 
Offene Arme 
in einem vermittelnden 
Maßstab als Eingangsgeste
Lebendige Dachlandschaft
↓  Anwendung der Strategien des Köln Katalogs

Nahversorgung & Gastronomie:
Supermarkt, Drogerie, Bäckerei, Apotheke, 
Restaurant, inklusives Café
 Gesundheitszentrum:
Ärzte, Psychologische Praxen, 
Physiotherapie, Fitnessstudio, 
Apotheke, Forschungslabor, 
Sanitätshaus
Kreativwirtschaft & Urbane Produktion:
Manufakturen, Studios, Ateliers, Start-Ups, 
Maker-Spaces, Kleinhandwerk
VEEDL HERZ
CO-KREATIVES 
GEWERBE
↓ Räume für dynamische und nachhaltige Wirtschaft 
   und für vielfältige Arbeitswelten

Wohnhof
- Flexibler Wohnungsmix
- Apartments
- Duplex
- Maisonette
- Aktives Erdgeschoss
- Gemeinschaftsflächen
- Sozialflächen
- Multifunktionshalle
- Quartiersmeisterei
- Poststelle/Werkstatt
- Alternative Wohnformen 
- Co-Living
- Betreutes Wohnen - Studentenwohnen
- Gewerbliches Wohnen
VIELFALT
KINDER, JUGEND & 
FAMILIEFREUNDLICH
INKLUSIVE 
GESELLSCHAFT
↓ Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe

↓ Verkehrliche Anbindung
Anlieferung, Zufahrt Gewerbe
Zufahrt Tiefgarage Anwohner
Fahrradzugangspunkt, Mobility Hub
210 PKW Stpl
650 Fahrrad-Stpl
Keller - Technikräume ca. 2000 m2

↓ Freiraum
M A K R O
V e e d l g r ü n
B e s t a n d s g r ü n
B e s t a n d s g r ü n
B e s t a n d s g r ü n
V e e d l g r ü n
V e e d l g r ü n
M IK R O

Anlage_7_Fragen_Antworten_StEA

8052 Zeichen

1 
Anlage 7 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „VEEDL – Brühler Straße 210-212“ in 
Köln-Raderthal 
Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 22.05.2025 und der StEA-Sprecher*innenrunde vom 11.06.2025: 
Vorbemerkung der Verwaltung 
Seitens des Vorhabenträger wurden seit 2023 unterschiedliche Abstimmungs- und 
Beteiligungsprozesse privat initiiert und ohne formelle Beteiligung von Politik oder 
Verwaltung stattgefunden. Diese gilt es nun, in ein reguläre Bebauungsplanverfahren 
zu überführen und die dafür notwendigen Schritte wie üblich durchzuführen. Dazu 
gehört neben der bereits durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 
BauGB sowie ein Qualifizierungsverfahren.  
A.) Fragen Frau RM Seiger (Bündnis 90/Die Grünen)  
1. Wie sah das Werkstattverfahren aus und in welche r Weise waren Politik und 
Verwaltung eingebunden?  
Seit 2023 bis heute haben durch den Vorhabenträger verschiedene integrative, 
partizipative und interdisziplinäre Werkstatt- und Workshopverfahren stattgefun- 
den. In diesen Runden waren unterschiedlichste Fachleute aus Stadtplanung, Ar- 
chitektur, Mobilität, Sozialarbeit, Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesell- 
schaft eingebunden. Folgende Werkstatt- und Workshopverfahren wurden durch- 
geführt:  
• 09/2023: Gläserne Werkstatt  
Ergebnis: eine erste Machbarkeitsstudie in zwei Varianten mit erster bedarfs- 
orientierter Nutzungskonzeption als Grundlage für die nächsten Planungs- 
schritte.  
• 06/2024: Denkwerkstatt  
Ergebnis: ein fundiertes VEEDL Planer-Handout als Grundlage für Ausschrei- 
bung, Aufgabenpakete und die darauf aufbauenden planerischen Schritte.  
• 10/2024: Planerwerkstatt  
Ergebnis: Nachhaltiger städtebaulich-freiraumplanerischer Masterplan, bei 
dem unter anderem städtebauliche Studien, Kubaturen, Umgang mit Wasser, 
Durchlüftung und die Integration von Gebäudebestand sowie Bestandsgrün 
gemeinschaftlich diskutiert und entwickelt wurden.  
• 02/2025: Kompasswerkstatt  
Ergebnis: die Entwicklung des VEEDL Kompass - ein integratives Gestal- 
tungshandbuch aufgeteilt in Gestaltungsmatrizen, das ökologische und soziale 
Ziele zusammenführt. Als dynamisches Werkzeug schafft er klare Leitlinien für 
die nachhaltige Entwicklung urbaner Räume, den Prozess und dient gleichzei- 
tig als verbindliche Grundlage für die Vertiefung auf Ebene einzelner Baufel- 
der.

2 
Teilnehmendenkreis: 
 
Die Ergebnisse aller Werkstätten hat der Vorhabenträger in schriftlicher Form um- 
fassend dokumentiert. Die vollständigen Ergebnisdokumentationen mit protokolla- 
risch inhaltlichen Auswertungen sind auf der Webseite des Vorhabenträgers unter 
http://www.veedl.de  einsehbar. 
 
2. Welche weitere Qualifizierung des Vorhabens ist vorgesehen?  
Insgesamt plant der Vorhabenträger eine Geschossfläche für den Wohnungsbau 
in Höhe von gut 21.500 m² (gut. 242 Wohneinheiten). Für das Vorhaben ist ge- 
mäß der Richtlinie Kooperatives Baulandmodell ein Qualifizierungsverfahren 
durchzuführen. Der Vorhabenträger wird auf Wunsch der Verwaltung hierzu eine 
Mehrfachbeauftragung durchführen. Die teilnehmenden Büros sind wie folgt: 
• Büro 1 caspar. 
• Büro 2 schultearchitekten 
• Büro 3 raumwerk architekten 
Die Verwaltung behält sich vor, zwei weitere Büros zu benennen. 
Das Verfahren soll entsprechend des Leitfadens für städtebauliche Qualifizie- 
rungsverfahren durch eine Jury begleitet werden. Sie soll sich aus den stimmbe- 
rechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) und der/dem je- 
weiligen Bezirksbürgermeister*in zusammen setzen. Die Stellvertretungen wer- 
den durch die Fraktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertre- 
tung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechender Anzahl Fachpreisrich- 
ter*innen hinzugezogen. Die Jury ist noch zu benennen.

3 
3. Nutzungskonzept: In der Vorlage ist gewerbliches  Wohnen und studenti- 
sches Wohnen vorgesehen. Ist mit letzterem öffentlich gefördertes Studie- 
rendenwohnen gemeint?  
Die Idee des studentischen Wohnens entstand im Rahmen des Werkstattverfah- 
rens. Derzeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen für öffentlich gefördertes Stu- 
dierendenwohnen am Standort erfüllt werden können. Eine positive Stellung- 
nahme des Studierendenwerks liegt bereits vor. 
4. Darüber hinaus ist auch die Rede von Alternative n Wohnformen: Ist bereits 
definiert, was darunter zu verstehen ist?  
Alternativwohnformen sind im aktuellen Konzept definiert als: 
• Wohnformen für ältere Menschen 
• Wohnformen für Menschen mit besonderen Bedürfnisse n 
• Organisation in Wohngruppen oder in einzelnen barr ierefreien Wohnun- 
gen. 
Erste Gespräche mit Akteuren wie AWO und „Süße Zitronen“ fanden vom Vorha- 
benträger bereits statt. Weitere Konkretisierung erfolgt im weiteren Planungspro- 
zess. 
 
5. Ist ein weiterer verfahrensleitender Beschluss v orgesehen oder erfolgt die 
nächste Beschlussfassung als Vorgabenbeschluss?  
Der nächste Schritt im Verfahren ist verwaltungsseitig der Vorgabenbeschluss. 
Bis zu diesem Beschluss soll das Ergebnis der Beteiligungen und des Qualifizie- 
rungsverfahrens abgeschlossen sein. 
6. Wie wird mit dem alten Baumbestand umgegangen?  
Die Bestandsbäume wurden vollständig eingemessen. 
Der aktuelle städtebauliche Entwurf integriert diese: 
• Garten der Werksvilla 
→ öffnet sich zum Quartier, schützenswerter Baum- 
und Grünbestand bleiben erhalten 
• Grünstreifen im Westen bleibt erhalten 
• Integration von Bestandsgrün und Spielflächen berü cksichtigt. 
Ein Lageplan liegt in der Planerwerkstatt-Dokumentation (Anlage 8, Seite 12) vor. 
7. Welche der alten Gebäude sind denkmalwert oder s tehen bereits unter 
Denkmalschutz?  
Keines der bestehenden Gebäude steht unter Denkmalschutz. Viele historische 
Gebäude wurden im Krieg zerstört, die heutigen Gebäude sind größtenteils Nach- 
kriegsbauten. Vor einer möglichen Weiternutzung wird ein Schadstoffgutachten 
erstellt. 
Gründe des Denkmalschutzes stehen dem Vorhaben folglich nicht entgegen. Soll- 
ten einzelne historische Gebäude in die prozesshafte Entwicklung der Quartiers- 
mitte einbezogen werden können, ist dies aus ortsgeschichtlicher Perspektive si- 
cherlich zu begrüßen.

4 
B.) Herr Frenzel (SPD) erkundigt sich , wie die künftigen Einzelhandelsnutzun- 
gen im Zusammenhang mit dem bereits beschlossenen Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept geplant sind 
Laut Aussage des Vorhabenträgers ist ein großflächiger Einzelhandel ist nicht vorge- 
sehen – allein schon aufgrund der begrenzten Flächen (unter 800 m²). ist eine solche 
Nutzung an diesem Standort nicht umsetzbar. Stattdessen wird das Ziel verfolgt, im 
Sinne einer „15-Minuten-Stadt“ eine wohnortnahe Versorgung für die Menschen im 
Quartier und der umliegenden Umgebung zu schaffen. Vorstellbar sind hier unter an- 
derem ein Bäcker, ein kleiner Hofladen, ein Reformhaus oder ein Fachgeschäft wie 
z. B. ein Orthopädiegeschäft. Diese Konzepte entsprächen dem vielfach geäußerten 
Wunsch aus der Bevölkerung nach einer alltagsnahen Versorgung „auf kurzem Weg“ 
und müssen im nächsten Schritt detaillierter betrachtet werden. 
Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort im Hinblick auf das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept nicht für großflächigen Einzelhandel geeignet.  
C.) Ergänzende Frage aus dem StEA Sprecher*innenrunde vom 11.06.2026  
zu § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauter Ortsteile 
Es gibt derzeit laufende Gespräche zwischen dem Vorhabenträger und der Verwal- 
tung bezüglich der Genehmigung eines Teilbereichs an der Raderthaler Straße nach 
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Vorhabenträger wünscht sich folgende Auftei- 
lung: 
Eine abschließende Aussage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen wer- 
den. Dies ist erst nach der Antragstellung über den Vorhabenträger möglich. 
Sowohl das Bebauungsplan- als auch das Qualifizierungsverfahren sollen über das 
gesamte Projektgebiet erfolgen, um ein Gesamtkonzept erhalten zu können.

Anlage_3_Flächennutzungsplan

131 Zeichen

N
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
 Brühler Straße 210-212
in Köln - Raderthal
Anlage 3Stadtplanungsamt
0 10050 150 300 Meter

Anlage_8_Qualifizierungsprozess

8383 Zeichen

Brühler Straße
VEEDL Qualifizierungsprozess 
Anlage 8

Herzlich Willkommen
im VEEDL
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL                                                                                          Köln, 11. Juni 2025 2

Unsere 
Verfahrensschritte
3Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL                                                                                          Köln, 11. Juni 2025

VEEDL
Das sind wir.
Soziale 
Nachhaltigkeit und Teilhabe 
bilden den Kern des 
Verfahrens
Hoher planerischer 
und gestalterischer Anspruch 
durch interdisziplinäre 
Werkstattformate
Breit getragener, 
lokal verankerter 
Beteiligungsprozess mit hoher 
Akzeptanz
VEEDL steht für 
einen neuen Standard in 
gemeinwohlorientierter und 
kooperativer 
Stadtentwicklung
Ziel: Gute Versorgung, 
Begegnung und 
bedürfnisorientierte Planung 
mit hoher Akzeptanz
Ziel: Überregionale 
Auszeichnung (polisAward) 
bestätigt innovativen Ansatz
Ziel: VEEDL Formel = 1 + 1 > 2 
Social Impact Investment 
nach Artikel 9
Ziel: Doppelte 
Wertschöpfung für 
gesellschaftlichen UND 
ökonomischen Mehrwert
4Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL                                                                                          Köln, 11. Juni 2025

Auszug Akteur*innen Werkstätten
5Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL                                                                                          Köln, 11. Juni 2025

Qualifizierungsansatz
• Orientierung an Leitfaden für 
Qualifizierungsverfahren der Stadt 
Köln
• Weiterführung auf Basis VEEDL 
Kompass als gemeinsam 
entwickelter Planungsrahmen
• Integration von 
Beteiligungsergebnissen und 
städtebaulichen Anforderungen
August – September 2023 Juni – Oktober 2024 Februar – März 2025 
 in Planung
Erfüllung Stand aktuell 80 %
6Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL Köln, 11. Juni 2025

VEEDL BETEILIGUNG KOMPAKT
Prozessschritte, Beteiligung, lokale Reichweite
VIER ZENTRALE WERKSTATTFORMATE MIT CA. 100 AKTEUREN:INNEN
CIRCA 3.500 HAUSHALTE DIREKT ERREICHT ÜBER FLYERAKTIONEN 
UND VERANSTALTUNGEN VOR ORT
ONLINE UMFRAGE MIT ÜBER 500 TEILNEHMENDEN
BREITE MEDIALE BERICHTERSTATTUNG IM KÖLNER 
STADTANZEIGER UND LOKALEN MEDIEN
1
2
3
4
7Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL                                                                                          Köln, 11. Juni 2025

01 VEEDL GLÄSERNE WERKSTATT
Gemeinsam für nachhaltige Stadtentwicklung im Jahr 2023
01.01 VERFAHREN
Zeitraum August – Oktober 2023 
Aufgabenstellung Offenes Werkstattverfahren in Vorabstimmung mit der 
Stadtplanung zur nachhaltigen Entwicklung für ein mischgenutztes 
Quartier.Entwicklung tragfähiger Konzepte zu Nutzung, Dichte 
und Bedarf.
Zusammenarbeit Öffentliche Beteiligungsformate, fachliche 
Kooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Werkstatt- und 
Workshopformaten, Schlüsselinterviews
Beteiligte Städtebau, Mobilität und Freiraum, Experten*innen aus 
diversen Bereichen, Bürgervertretung und Bürgerschaft, 
Verfahrensbegleitung
01.02 PROZESSDESIGN
01.03 WERKSTATTEINBLICK
01.04 ERGEBNIS
Erste Machbarkeitsstudie in zwei Varianten zum Thema Dichte, 
Konzeptionierung nach Bedarf und Nutzungsmischung.
Zusammenfassung VEEDL Gläserne Werkstatt 8Zusammenfassung VEEDL Gläserne Werkstatt
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL

02.03 WERKSTATTEINBLICK
02.04 ERGEBNIS
VEEDL Planer Handout mit Beschreibung der Fokusthemen und konkrete 
strategische Zielmaßnahmen wie Taxonomiekonformität und Social 
Impact Investment nach Artikel 9 als Grundlage für Aufgabenpakete und 
Planungsanforderungen. 
02 VEEDL DENKWERKSTATT
Formulierung der Leitplanken für die Entwicklung im Juni 2024
02.01 VERFAHREN
Zeitraum Juni 2024 
Aufgabenstellung Schärfung der 4 Handlungsfelder #grüne Stadt, 
#gerechte Stadt, #produzierende Stadt und #gemischte Stadt aus der 
Gläsernen Werkstatt, Ableitung strategischer Ziele zur Definition von 
Aufgabenstellungen und Planungsanforderungen für eine zielgerichtete 
städtebauliche Weiterentwicklung.
Zusammenarbeit Fachliche Kooperationen und interdisziplinäre 
Zusammenarbeit in Workshopformat
Beteiligte Städtebau, Mobilität und Freiraum, Experten*innen aus 
diversen Bereichen, Bürgervertretung und Bürgerschaft, 
Verfahrensbegleitung, Feedback durch VEEDL-Beirat
02.02 PROZESSDESIGN
Zusammenfassung VEEDL Denkwerkstatt 9Zusammenfassung VEEDL DenkwerkstattZukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL

03 VEEDL PLANERWERKSTATT
2024 Planen im Kollektiv – weil nachhaltige Stadt komplex ist
03.01 VERFAHREN
Zeitraum Juli - Oktober 2024
Aufgabenstellung Entwicklung eines nachhaltigen städtebaulich-
freiraumplanerischen Masterplans basierend auf den in der Denkwerkstatt 
definierten Planungsanforderungen. Im Fokus stehen die nachhaltige 
Planung und Verzahnung von Städtebau, Architektur, Freiraum, Klima, 
Mobilität und sozialer Infrastruktur auf Basis der bislang erarbeiteten 
Konzepte und Ideen.
Zusammenarbeit Öffentliche digitale und analoge Beteiligungsformate, 
fachliche Kooperationen und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Werkstatt- 
und Workshopformaten, Feedback durch VEEDL Beirat und Öffentlichkeit
Beteiligte VEEDL Planerkollektiv, Experten*innen aus diversen Bereichen, 
Bürgervertretung und Bürgerschaft, Verfahrensbegleitung
03.02 PROZESSDESIGN
03.03 WERKSTATTEINBLICK
03.04 ERGEBNIS
VEEDL BOOKLET Gemeinsam in Köln viel bewegen
Nachhaltiger städtebaulich-freiraumplanerischer Masterplan. 
Die enge und neue Zusammenarbeit führte zu einer neuen 
Planungskultur – dialogisch, nachhaltig und tragfähig.
 
Zusammenfassung VEEDL Planerwerkstatt 10Zusammenfassung VEEDL Planerwerkstatt
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL

04 VEEDL KOMPASSWERKSTATT
2025 Leitplanken zur gemeinsamen Gestaltung nachhaltiger 
Lebensräume. 
04.01 VERFAHREN
Zeitraum Februar 2025
Aufgabenstellung  Erarbeitung von Strategien und Leitplanken für die 
nachhaltige Entwicklung urbaner Räume. Entwicklung eines 
dynamischen Planungswerkzeugs als Grundlage für die vertiefte Planung 
in den einzelnen Baufeldern als Gestaltungshandbuch 2.0  basierend auf 
nachhaltigen und baukulturellen Anforderungen.
Zusammenarbeit fachliche Kooperationen und interdisziplinäre 
Zusammenarbeit in Werkstatt- und Workshopformaten, Feedback durch 
VEEDL Beirat
Beteiligte VEEDL Planerkollektiv, Experten*innen aus diversen Bereichen, 
Bürgervertretung und Bürgerschaft, Verfahrensbegleitung
04.02 PROZESS
04.03 WERKSTATTEINBLICK
04.04 ERGEBNIS
VEEDL Kompass 
Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung urbaner Räume und 
dynamisches Werkzeug als auch Grundlage für die Vertiefung in den 
einzelnen Baufeldern. 
Zusammenfassung VEEDL Kompasswerkstatt 11Zusammenfassung VEEDL Kompasswerkstatt
Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL

LEITIDEEN DER PLANUNG
Ergebnisse Planerwerkstatt (Ausschnitt)
KOMPAKT DURCHMISCHTE QUARTIERSSTRUKTUR
FREIRAUMQUALITÄT UND KLIMAANPASSUNG
NACHHALTIGE MOBILITÄT                       SOZIALE VIELFALT UND INKLUSIVE 
                        WOHNFORMEN
LOKALE ÖKONOMIE UND ERDGESCHOSSBELEBUNG
1
2
3 4
5
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polisAward
Ausgezeichnet für einen innovativen Auftakt: 
1. Preisträger Polis Award in der Kategorie „Impulsgebende Phase Null“
Ein dialogischer Prozess, der Maßstäbe setzt – für eine 
kooperative Stadtentwicklung in Köln. Die Jury sagt:
„Dieses Projekt zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie durch 
frühzeitige Beteiligung, lokale Verankerung und offene 
Kommunikation neue Wege für die Entwicklung urbaner 
Räume entstehen können. Das Projekt ist nicht nur ein Ort, 
sondern ein übertragbares Modell – mit Impulskraft für 
urbane Städte in ganz Deutschland.“
 
Auszug Laudatio Mittwoch, 07. Mai 2025 
Laudator und Jurymitglied Martin Harter, Baurat Stadt Essen
Siehe auch https://www.polis-award.com/
14Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL        Köln, 11. Juni 2025

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Für weiterführende Informationen oder vertiefende 
Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Kontakt
Heike Neumann
VEEDL Senior Consultant
 
Telefon +49 221 888812 910
Mobil +49 157 855 279 47
Mail neumann@veedl.de
 
VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG
Sachsenring 83
50677 Köln
15Zukunft neu gemacht – bei uns im VEEDL                                                                                          Köln, 11. Juni 2025

Anlage_9_Vorab-Auszug zu 0983-2025 StEA 26.06.2025

3825 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025 
öffentlich 
10.3 Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplan-
verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung 
der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
  
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
0983/2025 
10.3.1 Änderungsantrag des Gestaltungsbündnisses zu Top 10.3 Beschluss 
über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwil-
ligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: VEEDL - Brüh-
ler Straße 210-212 in Köln-Raderthal 
AN/1027/2025 
 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - Ar-
beitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine ge-
mischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbe-
nutzung zu ermöglichen. 
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB 
einen Bebauungsplan aufzustellen.  
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 
 
II Schriftlicher Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und VOLT 
(AN/1027/2025) 
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden ergänzenden Beschluss:

1. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rahmen 
einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 
2. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen Rand 
des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 
3. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grünstreifen 
als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - 
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine 
gemischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Ge-
werbenutzung zu ermöglichen. 
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a 
BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen.  
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 
4. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgt wie in Anlage 8 vorgeschlagen im Rah-
men einer Mehrfachbeauftragung mit 5 teilnehmenden Büros. 
5. Im Qualifizierungsverfahren ist die Bedeutung des Grünstreifens am westlichen 
Rand des Geltungsbereichs stärker zu berücksichtigen. 
6. Die Wegebeziehung in Richtung Raderthal ist zu verbessern, so dass der Grün-
streifen als Erschließung des Quartiers für den Fuß- und Radverkehr dienen 
kann. 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6331 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0983/2025 
Freigabedatum 
23.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) und die Durchführung der freiwilligen 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Arbeitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. auf Antrag des Vorhabenträgers „VEEDL Brühler Straße GmbH & Co. KG“ vom 
31.03.2025 nach § 12 Absatz 2 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens 
nach § 13a BauGB die Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes im Bereich Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal - Ar-
beitstitel: VEEDL - Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal – mit dem Ziel, eine ge-
mischt genutzte Quartiersentwicklung mit einem Schwerpunkt auf Wohn- und Gewerbe-
nutzung zu ermöglichen. 
 
2. nach § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB 
einen Bebauungsplan aufzustellen.  
 
3. nach § 3 Absatz 1 BauGB die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung nach Modell 1 (Aushangplakat). 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Zielsetzung der Planung: 
Das Grundstück an der Brühler Straße 210-212 in Köln-Raderthal wurde bisher gewerblich 
von der Baur Gaebel GmbH genutzt, einem mittelständischen Unternehmen der Fettindustrie. 
Mit dem bevorstehenden Erwerb der Fläche durch die VEEDL-Projektgesellschaft soll nun 
eine städtebauliche Neuordnung erfolgen, die eine gemischt genutzte Quartiersentwicklung 
ermöglicht. Ziel ist es, ein urbanes Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen. 
Das Grundstück des Vorhabens erstreckt sich über eine Fläche von ca. 19.500 m². Insgesamt 
soll das geplante Vorhaben nach dem aktuellen Konzept des Vorhabenträgers eine Brutto-
grundfläche (BGF) von circa 35.700 m² umfassen, wobei rund 60 % für Wohnnutzung und 40 
% für Gewerbenutzung vorgesehen sind. Die Entwicklung des Quartiers soll Impulse für das 
gesellschaftliche Leben in Raderthal setzen, eine funktionale und soziale Durchmischung för-
dern und sich durch eine nachhaltige, qualitätsvolle Stadtplanung in das direkte Umfeld integ-
rieren. 
Planungskonzept: 
Bereits in der frühen Planungsphase wurde ein partizipativer Ansatz verfolgt, um eine bedarfs-
gerechte Entwicklung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wurden seitens des Vorhaben-
trägers Bürgerinnen und Bürger sowie fachkundige Expertinnen und Experten in verschiedene 
Planungsformate einbezogen. Im Zeitraum zwischen September 2023 und September 2024 
haben verschiedene Werkstattformate von der ersten Ideensammlung zur Nutzungsmischung 
und Quartiersgestaltung bis zur Entwicklung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen 
Masterplans stattgefunden. 
Im östlichen Teil des Plangebiets ist eine viergeschossige Baulückenschließung entlang der 
Raderthaler Straße sowie eine rückwärtige Bebauung vorgesehen. Auf der übrigen Fläche 
des Plangebiets, die bisher gewerblich genutzt wurde, soll der Großteil der bestehenden 
Werkstätten und Produktionshallen abgerissen werden. Auf der damit freiwerdenden Fläche 
sind etwa neun Baukörper mit variierenden Gebäudehöhen zwischen fünf und sieben Ge-
schossen vorgesehen. Wiederum soll ein Bestandsgebäude erhalten und umgenutzt werden. 
Das Planungskonzept des Vorhabenträgers soll im weiteren Planungsverfahren weiter qualifi-
ziert werden. 
Bestehendes Planungsrecht - Regional- und Flächennutzungsplan: 
Das bestehende Planungsrecht sieht die Fläche im Regionalplan als "Allgemeinen Siedlungs-
bereich" vor, mit einer Überlagerung als "Bereich für den Grundwasser- und Gewässer-
schutz". Somit entspricht das Vorhaben den Inhalten des Regionalplans, sodass hier keine 
Anpassung erforderlich ist. Auch der Landschaftsplan ist nicht betroffen. Der Flächennut-
zungsplan wiederum stellt das Plangebiet derzeit zum Großteil als "Gewerbefläche" dar. Um 
die geplante Mischnutzung mit einem Wohnanteil von ca. 60 % und einem Gewerbeanteil von 
ca. 40 % zu ermöglichen, ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 
2 Nr. 2 BauGB erforderlich. Grundsätzlich ist für die Umsetzung des gesamten Vorhabens die 
Planrechtschaffung mittels Bauleitplanung erforderlich. Dennoch können auch einzelne Be-
standteile der Planung gemäß § 34 BauGB vorab genehmigt werden.

3 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega-
tive Auswirkungen auf das Klima durch Treibhausgasemissionen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) 
nicht ausgeschlossen werden. Dennoch verfolgt das Planungskonzept des Vorhabenträgers 
eine klimagerechte Planung, die durch eine Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie ver-
schiedene Klimaanpassungsmaßnahmen ergänzt wird. 
Umweltbelange: 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens müssen verschiedene Umweltbelange ei-
ner vertieften Prüfung unterzogen werden. Ein zentraler Aspekt ist die Betrachtung der klimati-
schen Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden 
Starkregenereignisse und des bestehenden Hochwasserrisikos. Darüber hinaus muss geprüft 
werden, ob durch die frühere industrielle Nutzung des Grundstücks Altlastenbelastungen im 
Boden oder Grundwasser bestehen. Eine entsprechende Gefährdungsabschätzung sowie ge-
gebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind essenzielle Bestandteile der weiteren 
Planungen. Hinzu kommen eine Schalltechnische Untersuchung sowie eine Artenschutzprü-
fung. Eine ausführlichere Auflistung der im weiteren Verfahren zu untersuchenden Umweltbe-
lange befindet sich im „Erläuterungsbericht“ des Vorhabens. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich des Vorhabens 
Anlage 3 Ausschnitt des Flächennutzungsplans 
Anlage 4 Konzeptdarstellung des Vorhabenträgers 
Anlage 5 Erläuterungsbericht zum Vorhaben

Beratungsverlauf (2)

12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Brückenstraße 5
  • Brühler Straße 210
  • Industriestraße 161
  • Raderthaler Straße 23
  • Bonner Straße
  • Militärringstraße
  • Liblarer Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Sachsenring 83
  • Raderthalgürtel
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
0983/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.05.2025
Erstellt
01.04.2025 11:08