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3969/2022

Freiraumgestaltung Neue Mitte Porz

Mitteilung BV 29.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.12.2022, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

9631 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 Kl 
 
Vorlagen-Nummer 
 3969/2022 
Freigabedatum 28.11.2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.12.2022 
 
Freiraumgestaltung Neue Mitte Porz 
Ausgangslage: 
Die Entwurfsplanung zur Neuen Mitte Porz wurde am 31.01.2022 von der Bezirksvertretung 7 be-
schlossen (3464/2022). In der Begründung zur Beschlussvorlage wurde hinsichtlich der Materialwahl 
für den zukünftigen Stadtboden in der Neuen Mitte Porz erläutert: „Für die konkrete Auswahl ist im 
Vorfeld eine Bemusterung gemeinsam mit der Bezirksvertretung Porz der Varianten vor Ort vorgese-
hen. Dabei soll auch die bevorzugte Farbnuance (Auswahl zwischen hellengrauen Variationen und 
grau-beigen Farbabstufungen) festgelegt werden.“ Diese vorgesehene Einbindung in den Entschei-
dungsprozess hat im Rahmen von zwei Bemusterungsterminen stattgefunden zu dem jeweils alle 
Mitglieder der Bezirksvertretung eingeladen waren.  
Im Rahmen einer Vorauswahl hatte sich die Fachverwaltung gemeinsam mit dem Planungsteam 
(moderne Stadt und Landschaftsarchitekten Club L94) auf zwei mögliche Varianten verständigt. Aus 
einer ganzen Reihe an unterschiedlichen Handmustern wurden die beiden Steine „Scada finerro“ der 
Firma Klostermann und „Umbriano granit-beige“ der Firma Metten als Vorzugsvarianten präferiert und 
zur Diskussion gestellt. Beide Betonpflasterbeläge wurden als etwa 2*2 m große Fläche vor Ort im 
angedachten römischen Verband zur Ansicht verlegt. Mustersteine der Fassaden der Häuser 1-3 
wurden zum Abgleich dazu gelegt. Bereits in der Vorbemusterung war deutlich, dass beide Belagsva-
rianten mit allen drei Fassen gestalterisch stimmig sind und auch alle Fassadentöne der umliegenden 
Bestandsgebäude harmonisch aufnehmen.  
Von Seiten der Bezirksvertretung wurden beide Auswahlmöglichkeiten abgelehnt und es konnte bis-
her keine Einigung erzielt werden. U.a wurde der Wunsch geäußert aufgrund der besseren Reini-
gungsfähigkeit einen dunklen Stein auszuwählen. Diesem Wunsch kann seitens der Fachverwaltung 
nicht gefolgt werden und widerspricht sämtlichen Entscheidungen des Planungsprozesses und kon-
terkariert die bisherigen politischen Beschlüsse.  
Im nachfolgenden wird die Genese des Gesamtprozesses mit den relevanten Entscheidungen noch-
mals skizziert, sowie das Thema „Reinigung und Pflege“ erläutert. 
 
 
Planungsprozess: 
 
Durchführung des freiraumplanerischen Wettbewerbs 
Für die Maßnahme Neugestaltung der Freianlagen für Porz-Mitte wurde das Wettbewerbsverfahren 
als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil gemäß den "Richtlinien 
für Planungswettbewerbe" (RPW 2013) im Zeitraum von Dezember 2018 bis April 2019 durchgeführt. 
Das Preisgericht hat sich, neben fachlich qualifizierten Preisrichter*innen, aus Mitgliedern des Stadt-
entwicklungsausschusses sowie der Bezirksvertretung Porz zusammengesetzt und einstimmig be-
schlossen, club L94 Landschaftsarchitekten mit dem ersten Preis auszuzeichnen und für die weitere 
Durchführung des Realisierungsteils zu beauftragen. Das Ergebnis des Freiraumwettbewerbs wurde 
dem Stadtentwicklungsausschuss (Sitzung 16.05.2019) und der Bezirksvertretung über eine Mittei-
lung (Vorlagen-Nr. 1541/2019) bekannt gegeben. Zentraler Entwurfsgedanke des Siegerentwurfs von

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club L94 im Wettbewerbsverfahren war, dass die gesamte Innenstadt ausgehend von der neuen Mitte 
zukünftig einen einheitlichen Stadtboden aus hellen Betonsteinpflaster und -platten erhält. In der Ju-
rysitzung wurde u.a. honoriert: „Für den „Stadtboden“ wird ein richtungsloser Verband aus verschie-
denen sandsteinfarbenen Betonsteinformaten vorgeschlagen, der harmonisch auf die Fassadenge-
staltung der neuen Mitte abgestimmt ist.“ Dadurch wird das Zentrum aufgewertet und im Stadtteil ab-
lesbar. Dieser zentrale Entwurfsaspekt des Siegerentwurfs bildete die Grundlage für den weiteren 
Planungsprozess. Aufgrund der regelmäßigen Nutzung durch Müllsammel- und Marktfahrzeuge und 
der damit verbundenen Belastung der Bodenplatten ist das Pflasterformat angepasst worden, um den 
Belastungen stand halten zu können und die Gefahr, dass Bodenplatten brechen, soweit wie möglich 
zu minimieren. 
 
Bebauungsplan 
Die Planung der neuen Mitte ist durch den am 22.11.2018 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Bebauungsplan Nr.74393/04 "Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz" (Vorlagen-Nr. 2616/2018) pla-
nungsrechtlich gesichert. Sämtliche im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens notwendigen Be-
schlüsse wurden durch die Bezirksvertretung, den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat der 
Stadt Köln gefasst. In den Festsetzungen zum Bebauungsplan wurde formuliert, dass für die Oberflä-
chenmaterialien der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerzone 
passend zu den hellen Fassaden der Gebäude ausschließlich helle Materialien zu verwenden sind.  
Hintergrund für diese Entscheidung waren zum einen, dass helle Materialien die Verschattung der 
Bestandsgebäude besser auffangen können und zum anderen, das der Hitzeeinwirkung besser Ein-
halt geboten werden kann. Insbesondere im Kontext des Klimawandels und dem hohen Versiege-
lungsanteil, welcher in einer Fußgängerzone wie der Neuen Mitte Porz nur bedingt begrenzt werden 
kann, soll die Verwendung von hellen Bodenmaterialien einen Beitrag leisten, um dem Entstehen von 
Wärme- und Hitzeinseln möglichst vorzubeugen. 
 
Parallel zum Bebauungsplanverfahren hat moderne stadt eine Mehrfachbeauftragung als Qualifizie-
rungsverfahren für die Gestaltung der drei neuen Wohn- und Geschäftshäuser durchgeführt. Insbe-
sondere Ausprägungen der hell zu gestaltenden Fassaden und Dachformen, sind ebenfalls in den 
gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans verankert. 
 
Baubeschluss 
Es gibt einen eindeutigen und klaren Baubeschluss. Die Entwurfsplanung 3464/2022 wurde am 
09.12.2021 in der BV 7 und am 31.01.2022 im Finanzausschuss vorgelegt und beschlossen. Gegen-
stand der Entwurfsplanung war auch hier – entsprechend der gesamten Planungsgenese -  die Ver-
wendung heller Materialien für den Stadtboden. 
 
Darüber hinaus wurden im Vorfeld zum Baubeschluss in mehreren Terminen über die Planungen 
informiert. Auch hier wurde immer ein heller Bodenbelag vorgestellt und mit beispielhaften Referenz-
bildern hinterlegt. Die gesamte Entwurfsplanung wurde u.a. vorgestellt: 
 BürgerinnenUpdate (digitale Informationsveranstaltung) am 27.04.2021 
 Beirat Porz Mitte am 18.05.2021 
 Fachgespräch für BV-Mitglieder am 14.10.2021  
 
Reinigung: 
Aktuell finden im Bereich der Neuen Mitte Porz laut Straßenreinigungsverzeichnis gebührenfinanzier-
te, satzungsgemäße Reinigungen fünf bis sechs Mal pro Woche statt. Das derzeitige Leistungsbild für 
die Reinigungen ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln. In § 1 Abs. 2 ist gere-
gelt: „Die Reinigung beinhaltet die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die 
Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen, insbesondere von tierischen Exkremen-
ten, Papier, Zigarettenschachteln und Ansammlungen von Zigarettenkippen und Kaugummis, oder 
die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen, wie beispielsweise Laub und Blüten.“ Die Erbringung 
dieser Leistung erfolgt in der Regel in Form einer maschinellen Reinigung, entweder durch (Klein-
)Kehrmaschinen oder ggf. Einzelkehrer (Mitarbeiter mit Besen).  
Unabhängig der zukünftigen Materialwahl für den Stadtboden gilt es zu diskutieren inwieweit das der-
zeitige Leistungsbild den kommenden Anforderungen in Bezug auf die Sauberkeit der Neuen Mitte 
Porz gerecht wird. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Reinigungsleistungen zu erhöhen und 
über das derzeitige Leistungsbild der gebührenfinanzierten Reinigung anzupassen. Das jeweilige,

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konkrete Leistungsbild muss entsprechend der Materialwahl erarbeitet werden. Unstrittig ist, dass 
helle Materialien pflegeintensiver sind als dunkle Materialien. Denkbar ist die Anwendung regelmäßi-
ger Nassreinigungen (bspw. mit Schwemmfahrzeugen) und / oder vereinzelte Intensivreinigungen 
(mit Hochdruck). Die Reinigungsintervalle sind bei der Wahl eines hellen Stadtbodens voraussichtlich 
häufiger und intensiver durchzuführen als bei dunkleren Materialien. Die jeweiligen Kosten sind aktu-
ell nicht im Haushalt verankert und müssten bei Erhöhung der Reinigungsleistungen als zusätzliche 
konsumtive Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um den wachsenden Anforderungen und den Sau-
berkeitsansprüchen in Porz in Zukunft gerecht zu werden. 
 
Fazit: 
Die Verwaltung hat sich entsprechend des dargelegten Planungsprozesses zusammen mit dem Pla-
nungsteam für einen hellen Bodenbelag ausgesprochen. Unter Berücksichtigung aller Belange und 
der Rahmenvorgaben durch den Bebauungsplan scheidet für die Verwaltung die Verwendung eines 
dunklen Bodenmaterials kategorisch aus. Im Kontext des oben aufgezeigten Gesamtprozesses stellt 
dies aus der Perspektive der Verwaltung keine tragfähige Alternative dar. Gleichwohl soll ein Kom-
promiss gefunden werden. Vereinbart wurde einen dritten Bemusterungstermin durchzuführen. Hierzu 
werden nochmal neue Musterflächen mit changierenden und vereinzelt dunkleren Bodenplatten des 
oben beschrieben, vorbemusterten Materials zur Verfügung gestellt. Gleichwohl muss in diesem Zu-
sammenhang betont werden, dass die Vorbereitung und Durchführung des weiteren Bemusterungs-
termins voraussichtlich zur Konsequenz hat, dass ein zeitlicher Verzug entsteht und der für das Früh-
jahr 2023 anvisierte Beginn des Ausbaus der Freianlagen in der Neuen Mitte Porz nicht gehalten 
werden kann.

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3969/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.11.2022
Erstellt
21.11.2022 13:12