ANORD/0023/2025
Bedarfsgerechte Aufstellung zusätzlicher Hundekotbeutelspender in Coerde (A-N/0030/2025)
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67.40.0003 Frau Stöckel 30.03.2026 6873 Bezirksvertretung Münster-Nord über Herrn Stadtrat Minas Rückmeldung zum Antrag der CDU an die Verwaltung vom 23.12.2025, Antrag A-N/0030/2025 Bedarfsgerechte Aufstellung zusätzlicher Hundekotbeutelspender in Coerde Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Münster- Nord in Ihrer Sitzung am 14.04.2026 zu oben aufgeführtem Antrag wie folgt zu informieren: Aufgrund der wachsenden Anzahl von Hunden im Stadtgebiet Münster wurden gemäß Rats- beschluss aus dem Jahr 2013 ca. 80 Hundekotbeutelspender aufgestellt. Dies erfolgte unter Abwägung verschiedener Faktoren nur in zusammenhängenden, öffentlichen Grünanlagen, welche durch Hundehalter*innen besonders stark besucht werden. Die im Antrag benannten Standorte entsprechen diesen Vorgaben nicht. Die Installation war 2013 mit erheblichen In- vestitionen verbunden und verursacht fortlaufend Kosten für den Betrieb und die Unterhal- tung. Die Aufstellung, Unterhaltung und regelmäßige Befüllung mit Hundekotbeuteln ist ein zusätzlicher, kostenloser Bürgerservice für Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlagen, ergän- zend zur Eigenverantwortlichkeit der Hundehalter/-innen. Finanziert wird dies aus dem lau- fenden Budget der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, also unabhängig von der Hundesteuer. Die seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel dienen nicht der Deckung des kompletten Bedarfs für alle Hundehalterinnen und Hundehalter. Auf Grundlage der gültigen Straßen-, Anlagen und Aaseeordnung § 6 ist jeder*r Hundehalter*in dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Tieres aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt unabhängig davon, wo sich der nächste Hundekotbeutelspender oder Abfallbehälter befindet. Geeignete Mittel zur Kotauf- nahme sind daher durch die Hundeführenden stets eigenverantwortlich mitzuführen und auch zu nutzen. Grundsätzlich ist zur Aufstellung neuer, zusätzlicher Hundekotbeutelspender Folgendes mit- zuteilen. Mit der öffentlichen Berichtsvorlage V0253/2024 „Finanzstabilität als Voraussetzung für eine zukunftsfähige Stadt“ hat die Verwaltung am 24.04.2024 den Rat über die Notwendigkeit und den Prozess zur Stabilisierung der städtischen Finanzen informiert. Hier wird insbesondere auf notwendige Einsparmaßnahmen im konsumtiven Haushaltsbereich hingewiesen, die der Wiederherstellung der nachhaltigen städtischen Finanzstabilität dienen. Dies betrifft in Bezug auf Grün-, Spiel- und Sportanlagen vor allem die jährlich wiederkehrenden Kosten und Per- sonalressourcen für Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen. In diesem Zuge wurden bereits die Finanzmittel für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan 2025 der Stadt Münster erheblich gekürzt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Umsetzung kleinerer Maßnahmen, wie das Aufstellen zusätzlicher - 2 - Hundekotbeutelspender. Es ist daher derzeit nicht möglich zusätzliche Hundekotbeutelspen- der zu errichten oder zusätzliche Abfallbehälter oder Bänke zu installieren, da diese nach Aufstellung durch das Fachamt nicht fachgerecht unterhalten bzw. befüllt werden können. Angesichts der derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen werden die vorhande- nen Kapazitäten in Gänze zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit benötigt. Die erhobene Hundesteuer ist, wie alle Steuern, nicht zweckgebunden, anderenfalls wäre es eine Hundegebühr. Die durch Hundesteuer generierten Einnahmen stehen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit daher nicht zur Bereitstellung und Unterhaltung ent- sprechender Infrastruktur für Hundehaltende zur Verfügung. Aus diesem Grund können zu- sätzliche Hundekotbeutelspender nicht über die Einnahmen aus der Hundesteuer finanziert werden. Im Auftrag gez. P. Driesch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- ANORD/0023/2025
- Typ
- Anregung BV Nord an die Verwaltung
- Datum
- 23.12.2025
- Erstellt
- 23.12.2025 16:05