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2657/2018

Umgestaltung des Chlodwigplatzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 7.2.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6520 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2657/2018 
Freigabedatum 
23.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Chlodwigplatzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 
24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des 
Chlodwigplatzes“ über insgesamt 638.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 
2.280.363,07 € statt bisher 1.642.363,07 €. 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.858.114,27 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  422.248,80 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   37.162,29 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 eine erste Kostenerhöhung für die Maßnahme „Umge-
staltung des Chlodwigplatzes“ gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung 
in Höhe von insgesamt 441.000 € zur Kenntnis genommen (Vorlagen-Nr. 3176/2016). Die Gesamt-
kosten betrugen 1.642.363,07 € statt 1.201.363,07 € und setzten sich zusammen aus Investitions-
auszahlungen in Höhe von 1.420.114,27 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 222.248,80 
€.  
 
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 01.12.2015 erteilt. Die Umgestaltung des 
Chlodwigplatzes ist bereits abgeschlossen; die Abnahme der Maßnahme erfolgte im März 2017. Da 
der letzte Nachtrag erst im August 2018 erstellt wurde, wurde dieser zur Vermeidung einer 3. Kosten-
erhöhungsvorlage abgewartet.  
 
Folgende unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in 
Höhe von rd. 638.000 € und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der 
Nachtragsverhandlungen durch das Zentrale Vergabeamt: 
 
1) Bei dem Chlodwigplatz handelt es sich um einen sehr belebten Platz. Um die Verkehrsführung 
für den Zeitraum der Bauausführung aufrecht zu erhalten und um die bereits hergestellten Be-
reiche vor Beschädigungen durch Verkehrsteilnehmende zu schützen, wurden mehr Siche-
rungs- und Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Auflegen von lastenverteilenden Platten, Schutz-
folien und Randabsicherungen der neuen Oberflächen als ausgeschrieben erforderlich.  
Aufgrund des angetroffenen inhomogenen Bodens mit Bau- und Trümmerschutt etc. waren 
weitere Suchschachtungen zur Bodenerkundung erforderlich. Aus den daraus resultierenden 
Empfehlungen des Bodengutachters wurden Bodenstabilisierungsmaßnahmen in Form von 
Bodenaustausch und Geogittereinbau erforderlich.  
Durch diese zusätzlichen Maßnahmen sind Mehrkosten in Höhe von rd. 180.000 € entstan-

3 
den. 
 
2) Um während der noch laufenden Bauzeit die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen 
wie der Karnevals-Sessions-Eröffnung am 11.11. und den Weihnachtsmarkt sicherstellen zu 
können, war ein erhöhter Personal- und Geräteeinsatz zur rechtzeitigen Fertigstellung der 
Tiefbau- und Pflasterarbeiten erforderlich. Zudem mussten die Baustelleneinrichtungen zur 
Durchführung der Veranstaltungen angepasst werden.  
Hierdurch sind weitere Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000 € entstanden.  
 
3) Darüber hinaus war eine Änderung der Bauausführung an der nördlichen Bordsteinanlage er-
forderlich. Gemäß den Vorgaben des neuen Gestaltungshandbuches wurden die Bordsteine 
verbreitert. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 10.000 €. 
 
4) In diversen Positionen des Hauptauftrages und der bisherigen Nachträge kam es zu Massen-
mehrungen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 218.000 €. 
 
5) Zur Erreichung von Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekten sowie um Verkehrsbeeinträchti-
gungen in diesem hochsensiblen Innenstadtbereich zu minimieren, wurden diverse Tiefbau- 
und Ausschachtungsarbeiten für die Versorgungsunternehmen (RheinEnergie, NetCologne, 
KVB) mit beauftragt. Auch hier haben sich Menge und Aufwand erhöht, was zu einer Kosten-
steigerung in Höhe von rd. 200.000 € führte. Die Kosten für diese Arbeiten sind von den Ver-
sorgungsträgern zu erstatten.  
 
Auf der Grundlage der vorliegenden und noch nicht abschließend verhandelten Nachtragsangebote 
ergibt sich somit eine Kostenerhöhung von maximal rd. 638.000 €. Dieser Betrag mindert sich um die 
Erstattungen der Versorgungsträger für die Tiefbau- und Ausschachtungsarbeiten in Höhe von rd. 
200.000 €. 
 
Bis auf die Tiefbau- und Ausschachtungsarbeiten für die Versorgungsträger in Höhe von rd. 
200.000 € haben die vorgenannten Positionen mit einem Kostenvolumen von 438.000 € investiven 
Charakter. 
 
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.420.114,27 € um 
438.000 € auf 1.858.114,27 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 222.248,80 € um 200.000 € 
auf 422.248,80 €. 
 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 2.280.363,07 € (= 1.858.114,27 € investiv + 
422.248,80 € konsumtiv) wurde bis 31.08.2018 ein Betrag von 1.994.890,01 € verausgabt. Die Diffe-
renz der beiden Beträge ergibt einen noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 285.473,06 €. 
 
Im Hpl. 2018 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6612, 
Nord – Süd – Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen im 
Haushaltsjahr 2018 ein Ansatz in Höhe von 4.364.300 € zur Verfügung. Im gleichen Teilergebnisplan 
stehen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichen-
der Höhe für die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Arbeiten für die Versorgungsträger zur 
Verfügung. 
 
Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan-
zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die anfallenden Abschreibungen in Höhe von jährlich 
37.162,29 € bereit.

Beratungsverlauf (4)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2657/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.10.2018
Erstellt
09.08.2018 16:24