2657/2018
Umgestaltung des Chlodwigplatzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2657/2018 Freigabedatum 23.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Chlodwigplatzes, hier: Mitteilung über eine weitere Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt eine weitere Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Chlodwigplatzes“ über insgesamt 638.000 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 2.280.363,07 € statt bisher 1.642.363,07 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Verkehrsausschuss 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.858.114,27 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 422.248,80 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 37.162,29 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 eine erste Kostenerhöhung für die Maßnahme „Umge- staltung des Chlodwigplatzes“ gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung in Höhe von insgesamt 441.000 € zur Kenntnis genommen (Vorlagen-Nr. 3176/2016). Die Gesamt- kosten betrugen 1.642.363,07 € statt 1.201.363,07 € und setzten sich zusammen aus Investitions- auszahlungen in Höhe von 1.420.114,27 € und konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 222.248,80 €. Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 01.12.2015 erteilt. Die Umgestaltung des Chlodwigplatzes ist bereits abgeschlossen; die Abnahme der Maßnahme erfolgte im März 2017. Da der letzte Nachtrag erst im August 2018 erstellt wurde, wurde dieser zur Vermeidung einer 3. Kosten- erhöhungsvorlage abgewartet. Folgende unvorhersehbare und zusätzliche Leistungen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von rd. 638.000 € und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das Zentrale Vergabeamt: 1) Bei dem Chlodwigplatz handelt es sich um einen sehr belebten Platz. Um die Verkehrsführung für den Zeitraum der Bauausführung aufrecht zu erhalten und um die bereits hergestellten Be- reiche vor Beschädigungen durch Verkehrsteilnehmende zu schützen, wurden mehr Siche- rungs- und Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Auflegen von lastenverteilenden Platten, Schutz- folien und Randabsicherungen der neuen Oberflächen als ausgeschrieben erforderlich. Aufgrund des angetroffenen inhomogenen Bodens mit Bau- und Trümmerschutt etc. waren weitere Suchschachtungen zur Bodenerkundung erforderlich. Aus den daraus resultierenden Empfehlungen des Bodengutachters wurden Bodenstabilisierungsmaßnahmen in Form von Bodenaustausch und Geogittereinbau erforderlich. Durch diese zusätzlichen Maßnahmen sind Mehrkosten in Höhe von rd. 180.000 € entstan- 3 den. 2) Um während der noch laufenden Bauzeit die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie der Karnevals-Sessions-Eröffnung am 11.11. und den Weihnachtsmarkt sicherstellen zu können, war ein erhöhter Personal- und Geräteeinsatz zur rechtzeitigen Fertigstellung der Tiefbau- und Pflasterarbeiten erforderlich. Zudem mussten die Baustelleneinrichtungen zur Durchführung der Veranstaltungen angepasst werden. Hierdurch sind weitere Mehrkosten in Höhe von rd. 30.000 € entstanden. 3) Darüber hinaus war eine Änderung der Bauausführung an der nördlichen Bordsteinanlage er- forderlich. Gemäß den Vorgaben des neuen Gestaltungshandbuches wurden die Bordsteine verbreitert. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rd. 10.000 €. 4) In diversen Positionen des Hauptauftrages und der bisherigen Nachträge kam es zu Massen- mehrungen mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 218.000 €. 5) Zur Erreichung von Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekten sowie um Verkehrsbeeinträchti- gungen in diesem hochsensiblen Innenstadtbereich zu minimieren, wurden diverse Tiefbau- und Ausschachtungsarbeiten für die Versorgungsunternehmen (RheinEnergie, NetCologne, KVB) mit beauftragt. Auch hier haben sich Menge und Aufwand erhöht, was zu einer Kosten- steigerung in Höhe von rd. 200.000 € führte. Die Kosten für diese Arbeiten sind von den Ver- sorgungsträgern zu erstatten. Auf der Grundlage der vorliegenden und noch nicht abschließend verhandelten Nachtragsangebote ergibt sich somit eine Kostenerhöhung von maximal rd. 638.000 €. Dieser Betrag mindert sich um die Erstattungen der Versorgungsträger für die Tiefbau- und Ausschachtungsarbeiten in Höhe von rd. 200.000 €. Bis auf die Tiefbau- und Ausschachtungsarbeiten für die Versorgungsträger in Höhe von rd. 200.000 € haben die vorgenannten Positionen mit einem Kostenvolumen von 438.000 € investiven Charakter. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 1.420.114,27 € um 438.000 € auf 1.858.114,27 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 222.248,80 € um 200.000 € auf 422.248,80 €. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 2.280.363,07 € (= 1.858.114,27 € investiv + 422.248,80 € konsumtiv) wurde bis 31.08.2018 ein Betrag von 1.994.890,01 € verausgabt. Die Diffe- renz der beiden Beträge ergibt einen noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 285.473,06 €. Im Hpl. 2018 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6612, Nord – Süd – Stadtbahn, Wiederherstellung, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2018 ein Ansatz in Höhe von 4.364.300 € zur Verfügung. Im gleichen Teilergebnisplan stehen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichen- der Höhe für die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Arbeiten für die Versorgungsträger zur Verfügung. Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan- zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die anfallenden Abschreibungen in Höhe von jährlich 37.162,29 € bereit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2657/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.10.2018
- Erstellt
- 09.08.2018 16:24