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0261/2017

Beschluss zur Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.02.2017

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Anlage Arbeitsprogramm (Entwurf)

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Ansehen

2017-01-19 MRR - Aufbau des Vereins

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

2017-01-12 ENTWURF Satzung MRR

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Ansehen

Anlage Arbeitsprogramm (Entwurf)

19802 Zeichen

METROPOLREGION RHEINLAND 
Arbeitsprogramm (Entwurf) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 24.10.2016

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 1  
Übersicht 
 
1. Übergeordnete Ziele         02 
2. Themen          04 
2.1 Verkehr und Infrastruktur       04 
2.2 Bildung und Forschung       06 
2.3 Standortmarketing        07 
2.3.1 Wirtschaftsstandort        07 
2.3.2 Strukturförderung und Cluster-Initiativen    08 
2.4 Kultur und Tourismus       09 
2.5 Regionalplanung        10 
3. Phasen der Zusammenarbeit       11

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 2  
1. | Übergeordnete Ziele 
Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge 
Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und z wischen den Städten und 
ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in  NRW bilden insgesamt ein enges räum-
liches und funktionales Geflecht: den Metropolraum NRW.   
Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, 
lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Krei-
sen und Regionen lösen. Auch in der in ternationalen und s peziell europäischen Di-
mension ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt.    
Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungs-
plans des Landes NRW nimmt diese Entwickl ung auf und setzt auf verstärkte regio-
nale Kooperationen. Dies betrifft insbeson dere die internationa len Standortvoraus-
setzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwick-
lung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus. 
Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze in ternationaler Metropolfunktionen auf-
gegriffen und entwickelt we rden. Kooperation und funkti onale Arbeitsteilung sollen 
insbesondere in der Metropolregion Ruhr  und der Metropolregion Rheinland Syner-
gien ausschöpfen.  
Die Akteure im Rheinland wollen ihre interkommunale und regionale Zusammenar-
beit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen.  
Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahm en die Zusammenarbeit der kommunalen 
Gebietskörperschaften und Wirtschaftskamm ern im Rheinland auf politischer, wirt-
schaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolre-
gion von europäischer Bedeutung. Damit ei nhergehend soll der Wirtschaft- und 
Wohnortstandort attraktiver und die Wahr nehmung nach innen und außen gestärkt 
werden.  
Gemeinsam soll die Positionierung der Metr opolregion Rheinland in ihren verschie-
denen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Pla-
nungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportr egion) als zusammenhängender und gemein-
samer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie internati-
onal geschehen. 
Der Zusammenschluss und die Positioni erung als zusammengehörige Region hat 
insbesondere das Ziel der  
 Verbesserung der Wettbewerbs- und Hand lungsfähigkeit der Vereinsmitglie-
der auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 3  
 besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund 
und EU,  
 konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, 
insbesondere bei überr egionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, 
Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),  
 besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten 
Wahrnehmung nach außen im Si nne eines profession ellen Standortmarke-
tings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften, 
 Identitätsstiftung nach innen.  
 
Thematische und funktional e Überschneidungen zu bestehenden Formaten sollen 
überprüft und vermieden werden. Im Sinne einer  konstruktiven Arbeitsteilung sollen 
bereits gut funktionierende strukturpoliti sche Formate und Instrumente im Rheinland 
in sinnvolle Beziehung zur Metropolregion Rheinland gesetzt werden.  
Der bisherige Abstimmungsprozess erfolgt vor allem in den 2015 gegründeten vier 
thematisch orientierten Arbeitsgruppen, deren Arbeit fortgesetzt und unter dem Dach 
der Metropolregion Rheinland e.V. intensiviert werden soll.  
Über diese spezifische inhaltliche Arbei t hinaus ist als gemeinsame Aufgabe auf län-
gere Sicht eine koordinierte Öffentlichkeits - und Lobbyarbeit (einsc hließlich der Pfle-
ge der Präsentationen im Internet und ggf. Social Media) von entscheidender Bedeu-
tung.  
Die Idee der Metropolregion Rh einland e.V. ist die Bündelung der Kräfte und Ener-
gien aller Beteiligten zur e ffektiven Realisierung gemeinsam  zu definierender Ziele. 
Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der  gleichen Augenhöhe zwischen den Partnern 
aus Politik, Gesellschaft und Kultur. Dies be trifft insbesondere auch das Verhältnis 
zwischen den Städten und den ländlichen Regionen im Rheinland.

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 4  
2. | Themen 
Die Positionierung der Metropolregion Rh einland in ihren verschiedenen Ausprägun-
gen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus-, Kul-
tur- und Sportregion) wollen die Gebietskö rperschaften und Wirtschaftskammern im 
Rheinland sowie der Landsc haftsverband Rheinland durch  die gemeinsame Arbeit 
und Abstimmung in zentralen Themenbereichen erreichen. Die bisher gebildeten Ar-
beitsgruppen sollen mit Hilfe des Vereins ihre Arbeit in den folgenden Themen voran-
treiben.  
Dabei stellen sowohl die Themenauswahl als auch die hier skizzierten Aufgaben und 
Projekte keine abschließenden Listen dar. Vielmehr können und sollen sie sich an 
die Gegebenheiten und Erfordernisse anpassen.  
 
2.1 | Verkehr und Infrastruktur 
Das Thema Verkehr und Infrastruktur ist von besonderer Bedeutung für das Funktio-
nieren der Region und für die regional vernetzte Lebenswelt der Menschen im Rhein-
land. Es besteht die Notwendigkeit, den Ve rkehr in der Region auf zukunftsfähige 
nachhaltige Konzepte auszurich ten, damit das Wachstum der Region nicht im Ver-
kehrsstau stecken bleibt. Sowohl der Er halt eines leistungsfähigen Straßensystems 
als auch der Ausbau alternativer metropolvert räglicher Mobilitätsstrukturen steht im 
Vordergrund der gemeinsam en Arbeit. Multimodalität is t das entscheidende Schlag-
wort für eine moderne und zukunftsfähige Mobilität im Rheinland. 
Ziel 
Ziele im Bereich Verkehr und Infrastruk tur sind die Stärkung des prosperierenden 
Wirtschafts- und Wohnstandortes Metropolr egion Rheinland, der Erhalt und Ausbau 
der transeuropäischen Infrastruktur sowie politisches Marketing zur Finanzierung und 
zügigen Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaß nahmen. Dies gilt gleicher-
maßen für Schiene und Straße, als auch für Radverkehrswege, Wasserstraßen und 
Häfen. Eine Optimierung des öffentlic hen Personennahverkehrs und der Abbau von 
Barrieren zwischen den Verbundräumen sind anzustreben. Zukunftsweisende Ent-
wicklungen und Pilotprojekte (z.B. in den Bere ichen E-Mobilität, e-Ticketing, fahrerlo-
ses Fahren) sollen im Rheinland vorangebracht werden.

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 5  
Aufgaben und Projekte   
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören: 
 Lobbyarbeit auf landes-, bundes- und EU -Ebene für den Ausbau und Erhalt 
der Straßen-, Schienen-, Wasserstraßen-, Häfen- und Radwegeinfrastruktur,  
 Koordinierung des Baustellenmanagements 
 Begleitung des Aufbaus der Rheinlandw eiten Lkw-Navigation (operativ durch 
den Verkehrsverbund Rhein-Sieg) 
 
Dies könnte in drei Phasen geschehen: 
 Phasen 1 
• Beförderung der Umsetzung v on Maßnahmen im Bundesverkehrswege-
plan 2015 zur Substanzerhaltung und Beseitigung von Engpässen  
• Entschärfung von Verkehrsengpässen und Erreichbarkeitsdefiziten sowie 
Verbesserung der transeuropäischen Verkehrsverbindungen im Bundes-
verkehrswegeplan 2015 unter Berü cksichtigung der EU-Verordnung zur 
Entwicklung des transeuropäischen Verk ehrsnetzes (Kern- und Gesamt-
netz) 
 Phase 2 
• Beförderung integrierter Raument wicklungs- und Verkehrskonzepte unter 
Berücksichtigung der Multimodalität z.B.  im Rahmen der Regionalplanauf-
stellung 
 Phase 3 
• Verbesserung der räumlichen und bedar fsorientierten Steuerung großflä-
chiger multimodaler Logi stikstandorte und -infrast rukturen durch überregi-
onale und regionale Logi stikkonzepte unter Berücksichtigung grenzüber-
schreitender Verflechtungen  
 Partner / Netzwerke / Schnittstellen  
Partner:  z.B. Straßenbaulastträger, Bezirksregi erungen, Schieneninfrastruktur-
betreiber, Nahverkehr Rheinland (bzw. Verbünde), Vereine und Ver-
bände, IHK, Häfen, Flughäfen … 
Netzwerke:  z.B. Management der Mitgliedschaft im Europäischem Verbund für terri-
toriale Zusammenarbeit (EVTZ) Rhine-Alpine-Corridor

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 6  
Schnittstellen:  Um Doppelstrukturen und Zuständi gkeits- bzw. Finanzierungs-
diskussionen zu vermeiden, sollte di e operative Arbeit durch die 
bestehenden Organisationen, wie z.B.  die Straßenbaulastträger 
(Kreise und kreisfreie Städte,  Straßen NRW) und Nahverkehrs-
organisationen (z.B. Nahverkehr R heinland) in die Metropolregi-
on Rheinland eingebracht werd en. (Die Zusammenführung der 
Maßnahmen für den Bundesverkehr swegeplan sind beispielhaft 
für die bereits funktionierende  regionale Abstimmung und Auf-
stellung.) 
 
2.2 | Bildung und Forschung 
Bildung und Forschu ng sind die entscheidenden Zukunfts themen für eine erfolgrei-
che wirtschaftliche Entwicklung. Auf der ei nen Seite kann sich das Rheinland als er-
folgreiche Bildungslandschaft profilieren. Dies spricht Unternehmen, Fachkräfte und 
Auszubildende gleichermaßen an. Zum an deren kann die Vernetzung der vielen ver-
schiedenen Forschungseinrichtungen untereinander aber auch mit den Unternehmen 
im Rheinland die Innovationsfähigkeit und die internationale Bedeutung der For-
schungsaktivitäten verstärken. Bildung ist zudem der Schlüssel für eine nachhaltige 
Integration von geflüchtet en und zugewanderten Menschen,  die hier im Rheinland 
ihre neue Heimat finden können. 
Ziel 
Das Rheinland muss sich als Bildungs- und Fachkräfteregion dynamisch weiterent-
wickeln, denn hier entsteht Zukunft. Wichtige Voraussetzungen dafür sind  
• eine gemeinsame Datenbasis für die kommunale Bildungsplanung, 
• eine verstärkte Zusammenarbeit in der Hochschulplanung, 
• eine gemeinsame Plattform für For schungseinrichtungen und Unternehmen, 
• gemeinsame Aktivitäten für die bundes - und europaweite Anwerbung qualifi-
zierter Fachkräfte, Studierender und Wissenschaftler. 
Aufgaben und Projekte   
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören: 
 Auswertung von Gutachten, 
 Verfassen von Positionspapieren,

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 7  
 Stellungnahmen zur B ildungs- und Strukturpolitik des Landes, des Bundes 
und der EU, 
 Lobbyarbeit, 
 Durchführung von Veranstaltungen, 
 Management und fachliche Begleitung der Sonderformate Forschungsdialog 
Rheinland, 
 Forschungshandbuch Rheinland und Bildungshandbuch Rheinland, 
 usw.   
 Partner / Netzwerke / Schnittstellen  
z.B. Bezirksregierungen; a lle kreisfreien Städte und Kreise; Industrie- und Handels-
kammern, Handwerkskammern; Hochschulen;  Fort- und Weiterbildungseinrichtun-
gen, FuE-Einrichtungen; Regionalagenturen usw. 
 
2.3 | Standortmarketing 
Durch ein effizientes Standortmarketing ka nn die Region Rheinlan d erfolgreich als 
attraktiver Wirtschaftsstandort positioniert werden. Dabei müssen die hervorragenden 
Standortvoraussetzungen (z.B. zentrale Lage in Europa, bestehende Infrastruktur) 
wirksam bekannt gemacht werden.  
Modernes Standortmarketing umfa sst dabei die Region in al len ihren verschiedenen 
Ausprägungen. Als attraktive  Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, 
Planungs-, Tourismus-, Kultur- und Sportr egion ist sie sowohl für Unternehmen, For-
schungseinrichtungen, Institute etc. als auc h für qualifizierte Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter lebenswerter Anziehungspunkt.  
Bei der Beschreibung von Zielen und Au fgaben kann zwischen Wirtschaftsstandort 
einerseits sowie Strukturförderung und Cluster-Initiativen andererseits unterschieden 
werden.  
 
2.3.1 Wirtschaftsstandort  
Ziel 
Ziel ist die Positionierung des Rheinlandes als attraktiven Wirtschaftsstandort.

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 8  
Aufgaben und Projekte   
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören: 
 Entwicklung eines gemeinsamen Marketingdachs einschließlich einer Wort 
Bild-Marke;  
 Planung gemeinsamer Standortaktivitäten 
 Erarbeitung und Vertrieb von Marketi ngmaterialen, Aufbau und Pflege von 
Websites und Social-Media-Auftritten;  Durchführung von Veranstaltungen 
usw.   
Partner / Netzwerke / Schnittstellen  
z.B. Wirtschaftsförderungen; Marketingorga nisationen; Netzwerke; Regionalmana-
gements; Wirtschaftskammern usw.  
 
2.3.2 Strukturförderung und Cluster-Initiativen  
Ziel 
Ziel ist es, die bestehende Wirtschaftsstruktur und insbesondere bestehende Cluster-
Initiativen weiter zu fördern und auszubauen.  
Aufgaben und Projekte   
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören: 
 Kontaktpflege und Vernetzung der Clusterinitiativen;  
 Übernahme des Managements ausgewählter Cluster;  
 Kontakt und Lobbyarbeit gegenüber Landes - und Bundesministerien sowie zur 
EU-Kommission;  
 Stellungnahmen zur L andesstrukturpolitik;  
 Organisation gemeinsamen Marketings ; Durchführung von Veranstaltungen; 
nationale und internationale Sichtbarkeit herstellen usw.   
Partner / Netzwerke / Schnittstellen  
Zum Beispiel:  Wirtschaftskammern; Wirtschaftsförderungen; Clustermanage-
ments; Regionalmanagements usw.

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 9  
Bestehende Rheinland-Cluster (Auswahl):  
ChemCologne; BioRiver; HyCologne;  Logistikregion Rheinland; Ge-
sundheitsregionen; Neue Werkstoffe; Agrobusiness Niederrhein usw.   
 
2.4 | Kultur und Tourismus 
Das Rheinland ist ein attraktiver Raum fü r Kultur und Tourismus. Zahlreiche Veran-
staltungen, Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten locken Touristen aus dem In- und 
Ausland an. Aber auch für die Rheinländer selbst trägt  dies maßgeblich zu einem 
lebenswerten Umfeld bei. Die Metropolregion sollte für die Menschen erlebbar und 
das rheinische Lebensgefühl in räumliche A ngebote überführt und die rheinländische 
Idee in den vielen lokalen Ku ltur- und Freizeitprojekten verankert werden. Dadurch 
wird die Sichtbarkeit der Region nach innen und außen erhöht. 
Ziel 
Das hoch attraktive Angebot an kulture llen und touristischen Veranstaltungen und 
Sehenswürdigkeiten soll bewusst – nach innen wie nach außen – vermarktet werden. 
Aufgaben und Projekte   
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören: 
 die Erstellung eines Kult urkatasters und weit ere Profilierung de s durch die Ar-
beitsgruppe Kultur und Tourismus erarbeiteten „Narrativs“ zum kulturellen Profil 
der Metropolregion Rheinland,  
 die Vermarktung und Begleitung rhei nlandweiter Verbundprojekte, z.B. " Bau-
haus 100. Weimar im Westen " 2018 - 2020; Beethovenfest 2020, „ 150 Jahre 
Mannheimer Akte“ 2018 
 die Vermarktung eingeführter bzw. neu zu entwickelnder Formate: z.B. Garten-
KulturReisen, RadR egionRheinland, Golfnet Rhei nland, Rheinischer Kultur-
sommer, lange Nacht der Industrie,… 
Partner / Netzwerke / Schnittstellen  
Zum Beispiel: Land NRW (u.a. MFKJKS, mit der R egionalen Kulturpolitik); NRW-
Kultursekretariate; Landschaftsverband Rheinland; alle kreisfreien Städte und Kreise; 
Kulturinstitutionen, -verbände und -akteure aller Sparten incl. der Freien Szene; 
Rheinland Kultur GmbH; Tour ismus NRW; lokale / regionale Tourismusorganisatio-
nen usw.

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 10  
2.5 | Regionalplanung 
Die Zusammenarbeit der Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierungen Düsseldorf 
und Köln) hat zum Ziel, das Be wusstsein für die Gesamtregion zu schärfen und regi-
onale Prozesse aufeinander abzu stimmen. Die (teilregiona le und) interkommunale 
Zusammenarbeit ist dabei eine  wichtige Grundlage. Da di e Idee der Metropolregion 
eine interkommunale Idee ist, soll sie sich im Sinne des Gegenstromprinzips in der 
Regionalplanung widerspiegeln. Die Regionalplanung der beiden Regierungsbezirke 
befördern die metropolitane n Themen Rheinisches Städt ewachstum und Grüne Inf-
rastruktur. Zudem erstellt sie den Datenatlas der Metr opolregion Rheinland zur bes-
seren Verständigung über regi onale Aufgaben und zur Be förderung eines besseren 
regionalen Bewusstseins. Die Bezirksr egierungen Düsseldorf und Köln wollen eng 
mit der Metropolregion Rheinland e.V. zusammenarbeiten. 
Aufgaben und Projekte   
Zu den konkreten Aufgaben und Projekten der Metropolregion Rheinland gehören: 
 Schnittstellenbildung zur Regionalplanung,  
 Gemeinsames Sprachrohr der Kreise  und Kommunen für metropolitane The-
men in Richtung Regionalplanung,  
 Datenatlas der Metropol region Rheinland: Koordi nierung der Arbeitsgruppen-
spezifischen Datenatlanten.  
Partner / Netzwerke / Schnittstellen  
Regionalplanungsbehörden der Bezirksregierungen; Regionalmanagements usw.

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 11  
3. | Phasen der Zusammenarbeit 
Die Formatierung der Metropolr egion Rheinland kann zunächst in drei Phasen erfol-
gen. Von Phase zu Phase kann sich die regionale Zusammenarbeit jeweils intensi-
vieren. Im Laufe der Umse tzung kann auf Grund der gemachten Erfahrungen und 
der Evaluation des Erreichten über die dann  möglichen folgenden Schritte entschie-
den werden.  
 
 
 
3.1 | Phase 1: Gründung und Organisationsaufbau  
 
 
Zeitraum 
Jahre 2016 und 2017 (Dauer etwa 1,5 Jahre)  
Aufgaben 
 Institutionellen Rahmen schaffen:  Gründung und Aufbau der Geschäftsstelle, 
Formen und Regeln der Zusammenarbeit festlegen  
 Arbeitsfähigkeit herstellen: Definition Arbeitsmodus und Gremien, Koordination 
Arbeitskreise  
 Abbild schaffen:  Selbstverständnis definieren, Merkmale der Region heraus-
stellen, Website anlegen, Erscheinungsbild und Corporate Design festlegen  
 Erste Positionierungen:  Wegweiser zu Themen, Akteuren und bestehenden 
Formaten, Positionspapier und Veranstaltung zum Themenbereich Verkehr  
 
3.2 | Phase 2: Auf- und Ausbau von Formaten und Kommunikation  
 
 
Zeitraum 
Jahre 2018 und 2019 (Dauer etwa 2 Jahre)  
 
Phase 1 
Phase 1  Phase 2  Phase 3  …  
Phase 1  Phase 2

Metropolregion Rheinland - Arbeitsprogramm 
Stand: 24.10.2016  Seite 12  
 
 Aufgaben 
 Binnenkommunikation intensivieren:  Regelmäßige Veranstaltung „Regional-
konvent“, regelmäßige Medienarbeit (z.B. Zeitungsbeilagen), Aufbau Newslet-
ter und Social Media  
 Außenmarketing aufbauen: Messeauftritte koordinier en, Werbematerialien er-
stellen, nationale und internationale Auftritte organisieren  
 Facharbeit aufnehmen: Arbeitskreise koordinieren,  Positionspapiere und Stel-
lungnahmen verfassen, Kontakt aufnahme und Lobbyarbeit beginnen, Über-
nahme der Verantwortung für ausgewählte bestehende Formate und Projekte  
 
3.3 | Phase 3: Etablierung und Verstetigung   
 
 
 
Zeitraum 
Ab dem Jahr 2020 
 
 Aufgaben 
 Eigenständigkeit entwickeln:  Übernahme Status Metropolregion (Mitglied-
schaft IKM, METREX), Mitgliedschaften in übergeordneten Verbünden und Ini-
tiativen  
 Zwischenbilanz ziehen: Tätigkeit evaluieren, aktuelles Meinungsbild erzeugen, 
Ausrichtung nachsteuern   
 Aufgabenzuwachs ermöglichen  
Phase 1  Phase 2  Phase 3

2017-01-19 MRR - Aufbau des Vereins

1852 Zeichen

Vorstand  
(21 Vorstandsmitglieder mit Stimmrecht / 6 Gäste) 
Geschäftsführender Vorstand  
= Vorsitzende(r) plus 5 Vertreter(innen) 
 
Lenkungskreis 
METROPOLREGION RHEINLAND                          Aufbau (Diskussionsstand 12.01.2017) 
Geschäftf. der Regionalmanagements 
Leiter/innen der AG  
Regionalrat Köln (4) 
Regionalrat Düsseldorf (4) 
Landschaftsversammlung (4) 
Kuratorium  
Vertreter(innen) gesellschaftl. Gruppen  
z.B. Gewerkschaften, Umweltverbände, 
Landwirtschaft, Gleichstellung, 
Bildungseinrichtungen, Universitäten, 
Bezirksregierungen D. und K.  
Vorsitz  
2 vom Vorstand benannte Mitglieder  
Kammer (BRD) 
Kammer (BRD) 
Kammer (BRK) 
Kammer (BRK) 
HVB Kreis (BRD)
HVB Kreis (BRD)
HVB Kreis (BRK)
HVB Kreis (BRK)
Direktor(in) LVR  HVB Düsseldorf
HVB (BRD) 
HVB Köln 
HVB (BRK) 
Ständige Gäste 
(ohne Stimmrecht)
RP(’in) BRD 
RP(’in) BRK 
Nahverkehrsverbünde  
Unterstützung 
Beratung
Rat (BRK) 
Rat (BRK) 
Rat (BRD) 
Rat (BRD) 
Kreistag (BRD) 
Kreistag (BRD) 
Kreistag (BRK) 
Kreistag (BRK) 
Aufträge
Besetzung 
Kammer (BRD) 
Kammer (BRK) 
Kreis (BRD) 
Kreis (BRK) 
Stadt (BRD) 
Stadt (BRK) 
Vorsitzende(r) 
Landschaftsvers. 
Vorsitzende(r) 
Regionalrat  BRK 
Vorsitzende(r) 
Regionalrat  BRD 
Geschäftsführung 
des Vereins 
Mitgliederversammlung 
(6 Sitze je Mitglied = 210 Sitze / 1 Stimme je Mitglied = 35 Stimmen) 
Gäste 
(ohne Stimmrecht)
BRD und BRK 
Regionalräte 
Regional‐
managements 
WAHL
* inklusive der Städteregion Aachen 
LVR (1) 
 
 
 
 
 
= 6 Sitze 
Direktor(in) 
5 Vertreter/innen der Landschafts‐
versammlung 
Städte (11) 
 
 
 
 
 
= 66 Sitze 
HVB 
je 5 Vertreter/innen des Rates 
Kreise (13)* 
 
 
 
 
 
= 78 Sitze 
HVB 
je 5 Vertreter/innen des Kreistages 
Kammern (10) 
 
 
 
 
 
= 60 Sitze 
bis zu 6 
Vertreter/innen je Kammer 
Wird gebildet von 6 Personen aus dieser Runde: 
Geschäftsführung des Vereins

Beschlussvorlage Rat

6874 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 
 0261/2017 
Freigabedatum  03.02.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Gründung des Vereins Metropolregion Rheinland 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 
12.01.2017 den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 
20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Köln jährliche 
Kosten in Höhe von 22.000 €.  
 
 
Der Rat benennt, neben der Oberbürgermeisterin, fünf Vertreter/ Vertreterinnen des Rates für die 
Mitgliederversammlung des Metropolregion Rheinland e.V. Bei der Wahl der fünf Vertreter/ Vertrete-
rinnen findet das Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. 
 
1._________________________   2.________________________ 
 
3._________________________   4.________________________ 
 
5._________________________    
 
 
 
Finanzausschuss 13.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  22.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    22.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Durch die Verabschiedung des überarbeiteten Landesentwicklungsplans durch den nordrhein-
westfälischen Landtag am 14.12.2016 wird die Bedeutung der nordrhein-westfälischen Metropolregi-
onen hervorgehoben. Dies haben die kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern 
im Rheinland zum Anlass genommen, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit auf politi-
scher, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltungen zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion 
von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschafts- und Wohnstandort attraktiver 
und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden. 
Am 20.12.2016 hat der Rat der Stadt Köln einen Grundsatzbeschluss zur Gründungsmitgliedschaft 
der Stadt Köln im Metropolregion Rheinland e.V. gefasst (4028/2016). 
Die Akteure im Rheinland haben vereinbart, durch den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ das 
Rheinland in seinen verschiedenen Ausprägungen (insbesondere als Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, 
Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängenden und 
gemeinsamen Lebensraum nach innen und außen (national wie internationale) effektiver zu positio-
nieren und zu stärken. 
Zu diesem Zweck wurde von der Vollversammlung der möglichen Gründungsmitglieder am 
12.01.2017 der vorliegende Satzungsentwurf (siehe Anlage 1) einstimmig verabschiedet. Zur Erläute-
rung des Vereinsaufbaus wurde eine Übersichtgrafik erstellt (siehe Anlage 2). Ebenso wurde ein Ar-
beitsprogramm mit den konkreten inhaltlichen Zielen entwickelt (siehe Anlage 3). 
Der für den 20.02.2017 vorgesehenen Gründungsversammlung gingen intensive Beratungen und 
Diskussionen in den Arbeitsgruppen, der Steuerungsgruppe und drei Vollversammlungen sowie in 
den politischen Gremien und Hauptversammlungen der Kreise, Kommunen und Kammern voraus. 
Die Steuerungsgruppe, die die Gründung des Vereins vorbereitet, hat den möglichen Gründungsmit-
gliedern einen Satzungsentwurf mit der Bitte übermittelt, diesen in den jeweiligen Gremien vor Ort zu 
beraten und bei Bedarf Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu formulieren. Über die eingegange-

3 
nen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge haben die Mitglieder der Steuerungsgruppe beraten und 
den Satzungsentwurf nochmals überarbeitet und im Rahmen der dritten Vollversammlung am 
12.01.2017 den möglichen Gründungsmitgliedern vorgelegt.  
Wesentliche Punkte, wie der Wunsch der Kommunalpolitik vor Ort nach mehr Beteiligung und besse-
rer Information, wurden bei der Überarbeitung aufgegriffen. Zu diesem Zweck sollen die Mitglieder in 
die Mitgliederversammlungen sechs Vertreterinnen und Vertreter entsenden können, wovon ein Ver-
treter/eine Vertreterin der/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/in ist.  
Weiterhin sollen dem Vereinsvorstand nunmehr acht politische Vertreterinnen und Vertreter aus den 
Räten und Kreistagen bzw. der Städteregion angehören. Jeweils vier aus dem Regierungsbezirk 
Düsseldorf und vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Handlungsfähigkeit soll durch einen ge-
schäftsführenden Vorstand sichergestellt werden. 
Ebenfalls soll die Partizipation des Landschaftsverbands Rheinland an der Arbeit des Vereins ge-
stärkt werden. Dem Lenkungskreis, der durch den Vereinsvorstand eingesetzt wird, werden daher 
vier Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland angehören. 
Die möglichen Gründungsmitglieder der „Metropolregion Rheinland“ haben sich mehrheitlich dafür 
ausgesprochen, dass der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg ebenfalls zu den Gründungsmitgliedern 
zählen sollen und nicht lediglich einen Gaststatus erhalten werden. Dem vorausgegangen war eine 
breite Debatte, in der von allen Diskussionsteilnehmern nochmals unterstrichen wurde, dass der Kreis 
Wesel und die Stadt Duisburg selbstverständlich einen wesentlichen und wichtigen Teil des Rhein-
lands darstellen. Deren gleichzeitige Mitgliedschaft im RVR werde nach Mehrheitsvotum der erfolg-
reichen Zusammenarbeit in der „Metropolregion Rheinland“ nicht im Wege stehen.  
 
Finanzwirksamkeit: 
Gemäß § 3 Abs. 6 des Satzungsentwurfes sind die Mitglieder des Vereines zur Entrichtung der von 
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.  
Zur Gründung des Vereins wurde eine Kostenkalkulation aufgestellt. Diese sieht einen Kostenrahmen 
in Höhe von jährlich ca. 1.000.000 € vor. 
Die Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, sieht im Entwurf vor, 
dass ein Drittel des Betrages durch die Kammern übernommen und die übrigen zwei Drittel auf die 
Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt werden.  
Als Vereinsmitglied entstehen der Stadt Köln derzeit daher jährliche Kosten in Höhe von 22.000 €.  
Die Finanzierung im Jahr 2017 ist im Teilplan 0101 – politische Gremien, Verwaltungsführung und 
internationale Angelegenheiten – sichergestellt. 
Die Mittel im Jahr 2018 werden im Haushaltsplanaufstellungsverfahren angemeldet. 
 
Anlagen: 
1. Entwurf der Satzung (12.01.2017) 
2. Grafik zum Aufbau des Vereins (12.01.2017) 
3. Arbeitsprogramm

2017-01-12 ENTWURF Satzung MRR

20637 Zeichen

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ 
 
Präambel 
In dem Bewusstsein, dass sich viele Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen 
lassen und das Rheinland als Region stärker ist, als die einzelnen Gebietskörpe r-
schaften oder Teilräume alleine, haben die Kommunen und Kreise, die Handwerks - 
sowie Industrie - und Handelskammern, die Städteregion Aachen und der Lan d-
schaftsverband Rheinland beschlossen, ihre regionale Zusammenarbeit zu verstä r-
ken und sich zur Metropolregion Rheinland e.V. zusammenzuschließen.  
Getragen wird diese Kooperation von der festen Übereinkunft, dass es der Gleic h-
rangigkeit vom nördlichen und südlichen Rheinland sowie der Augenhöhe zwischen 
Städten und Kreisen, ländlichen und urbanen Bereichen bedarf.  
Alle Beteiligten sehen in  der Gründung des Vereins einen wichtigen Schritt, um das 
Rheinland als Metropolregion von europäischer Bedeutung im nationalen, europä i-
schen und globalen Wettbewerb noch erfolgreicher zu machen, das Rheinland als 
Wohn- und Wirtschaftsstandort noch attrakt iver zu gestalten und die Wahrnehmung 
als Region nach innen und außen zu stärken. 
Thematische und funktionale Überschneidungen zu bestehenden Formaten sollen 
überprüft und Doppelstrukturen vermieden werden. Im Sinne einer konstruktiven A r-
beitsteilung sollen bereits gut funktionierende strukturpolitische Formate und Instr u-
mente im Rheinland in eine sinnvolle Beziehung zur Metropolregion Rheinland e.V. 
gesetzt werden.  
Die Idee der Metropolregion Rheinland ist die Bündelung der Kräfte und Energien 
aller Beteiligten zur effektiven Realisierung gemeinsam zu definierender Ziele. Es gilt 
jetzt zunächst als Verein zu starten. Die Form der Zusammenarbeit muss sich verä n-
dernden Bedingungen flexibel anpassen. In spätestens drei Jahren wird evaluiert 
werden, ob die gew ählten Strukturen sich bewährt haben oder Änderungen der Sa t-
zung notwendig sind. Jetzt soll zügig durch konkrete Projekte und Maßnahmen ein 
Mehrwert für die Region, aber insbesondere für die hier lebenden und arbeitenden 
Menschen geschaffen werden.

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 
1. Der Verein trägt den Namen „Metropolregion Rheinland e.V.“. 
2. Sitz des Vereins und der Geschäftsstelle ist Köln. Er soll in das Vereinsregister 
eingetragen werden. 
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 
 
§ 2 Vereinszweck  
1. Ziel des Vereins ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der 
kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf 
politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu 
einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der 
Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen 
und außen gestärkt werden. 
2. Zweck des Vereins ist die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren 
verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-
, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und 
gemeinsamer Lebensraum nach innen und außen (national wie international). 
3. Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat 
insbesondere das Ziel der  
a. Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglie-
der auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene, 
b. besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern  von Land, Bund 
und EU,  
c. konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, 
insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, 
Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),  
d. besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten 
Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarke-
tings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,  
e. Identitätsstiftung nach innen.  
Die Mitglieder können dem Verein Aufgaben übertragen. Der Verein führt die operati-
ve Umsetzung dieser Aufgaben durch. 
4. Der Verein soll die polyzentrische Struktur der Region und die Vielzahl der beste-
henden Teilkooperationen fördern und weiterentwickeln.

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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§ 3 Mitgliedschaft und Beiträge 
1. Mitglieder der Metropolregion Rheinland können die folgenden Gebietskörper-
schaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus den Regierungsbezirken 
Düsseldorf und Köln werden: 
a. die kreisfreien Städte, 
b. die Kreise  
c. die Städteregion Aachen, 
d. der Landschaftsverband Rheinland, 
e. die Handwerkskammern, 
f. die Industrie- und Handelskammern. 
2. Gründungsmitglieder des Vereins sind: 
a. die kreisfreien Städte  
Aachen, Bonn,  Düsseldorf, Duisburg, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchen-
gladbach, Remscheid, Solingen, Wuppertal, 
b. die Kreise  
Düren, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Mettmann, Viersen, Oberbergischer 
Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis, 
Rhein-Sieg-Kreis, Wesel  
c. die Städteregion Aachen, 
d. der Landschaftsverband Rheinland, 
e. die Handwerkskammern  
Aachen, Düsseldorf, zu Köln,  
f. die Industrie- und Handelskammern  
Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Düsseldorf, Duisburg-Wesel-Kleve, Köln, Mittlerer 
Niederrhein, Wuppertal-Solingen-Remscheid. 
3. Weitere Mitglieder aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln können auf 
Beschluss der Mitgliederversammlung aufgenommen werden. Der Mitgliedsan-
trag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 
4. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung Institutionen, Verei-
nen und Verbänden Gaststatus zuerkennen.  
5. Mit der Gründung des Vereins wird folgenden Institutionen ein Gaststatus einge-
räumt:

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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a. den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln 
b. den Regionalräten Düsseldorf und Köln, 
c. dem Regionalmanagement „Region Köln / Bonn e.V.“, der „Standort Nieder-
rhein GmbH“, dem „Regionalmanagement Landeshauptstadt Düsseldorf/Kreis 
Mettmann“ der „Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft 
(Bergische Gesellschaft)“ und dem „Zweckverband Region Aachen“. 
6. Die Mitglieder des Vereins gemäß  Absatz 1 bis 3 sind zur Entrichtung der von 
der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegten Mitgliedsbeiträ-
ge verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist am 31. Januar eines jeden Jahres fällig. 
 
§ 4 Ende der Mitgliedschaft 
1. Die Mitgliedschaft endet durch 
a. den Verlust der Rechtspersönlichkeit oder Auflösung eines Mitglieds, 
b. den Austritt oder 
c. den Ausschluss. 
2. Der Austritt kann bis zum Ende des dritten Quartals zum Ablauf des laufenden 
Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 
3. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es 
a. seine Pflichten gegenüber dem Verein, insbesondere zur Zahlung der Mit-
gliedsbeiträge, nachhaltig verletzt oder 
b. das Ansehen des Vereins schädigt bzw. gegen die Vereinsinteressen gröblich 
verstößt. 
4. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Beschluss über den 
Ausschluss eines Mitgliedes ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied durch 
eingeschriebenen Brief bekannt zu machen 
 
§ 5 Organe des Vereins 
Organe des Vereins sind 
a. die Mitgliederversammlung 
b. der Vorstand 
c. der Lenkungskreis und 
d. das Kuratorium.

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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§ 6 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung 
1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der 
Mitglieder des Vereins gemäß § 3 Absatz 1 bis 3. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 
2. Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen entsenden je-
weils sechs Vertreterinnen / Vertreter in die Mitgliederversammlung. Davon ist ei-
ne Vertreterin / ein Vertreter der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte/die jeweilige 
Hauptverwaltungsbeamtin der kommunalen Gebietskörperschaft oder ein von der 
Gebietskörperschaft benannte(r) Vertreterin / Vertreter. Die weiteren Vertre-
ter/Vertreterinnen der kommunalen Gebietskörperschaft sind in der jeweiligen 
Gebietskörperschaft Mitglied des Rates, des Kreistages oder des Städteregions-
tages. 
3. Der LVR entsendet sechs Vertreterinnen / Vertreter in die Mitgliederversammlung. 
Davon ist eine Vertreterin / ein Vertreter der Direktor/die Direktorin des LVR. Die 
weiteren Vertreter / Vertreterinnen des LVR sind Mitglieder der Landschaftsver-
sammlung.  
4. Die Kammern können pro Kammer bis zu sechs Vertreter/Vertreterinnen in die 
Mitgliederversammlung entsenden.  
5. Die Vertreterinnen / Vertreter der stimmberechtigten Mitglieder haben die Stimme 
des Mitglieds jeweils einheitlich abzugeben. 
6. Gäste der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht sind die Gastmitglieder ge-
mäß § 3 Absätze 4 und 5. Sie werden jeweils durch bis zu zwei Vertreterinnen / 
Vertreter in der Mitgliederversammlung repräsentiert. 
 
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung 
1. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten 
des Vereins. 
2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die 
a. Änderung der Satzung, 
b. Wahl des Vorstandes und der/des Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertre-
ter/innen, 
c. Einsetzen der Arbeitskreise, 
d. Berufung eines Kuratoriums, 
e. Einberufung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland,

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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f. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahreswirtschaftsplanes und 
der vom Vorstand beschlossenen Jahresarbeitsplanung, 
g. Verabschiedung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und die 
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung,  
h. Entgegennahme des Berichts über das abgelaufene Geschäftsjahr, 
i. Entlastung des Vorstandes, 
j. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 
k. Bestellung der Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer und Entgegennahme 
ihres Berichts, 
l. Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern gemäß 
§ 3 Absatz 1 bis 5, 
m. Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens, 
n. Übertragung von Aufgaben durch Mitglieder. 
3. Die ständigen Gäste gemäß § 3 Absatz 4 und 5 sind einzuladen und haben Re-
derecht. 
 
§ 8 Einberufung, Beschlussfassung und Verfahren der Mitgliederversammlung 
1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden bei Bedarf, mindestens jedoch ein-
mal jährlich alternierend im Regierungsbezirk Düsseldorf bzw. im Regierungsbe-
zirk Köln statt. Die Einladung erfolgt schriftlich und per E-Mail durch die Vor-
standsvorsitzende/den Vorstandsvorsitzenden mit Bekanntgabe der Tagesord-
nung und des Sitzungsortes mindestens zwei Monate vor dem Versammlungs-
termin. Die Tagesordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung er-
gänzt werden. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 2 Wochen vor der 
Mitgliederversammlung der/dem Vorsitzenden vorliegen. Die Tagesordnung wird 
zu Beginn von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind binnen vier Wochen einzuberu-
fen, wenn sie von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der 
Gründe schriftlich bei der Vorstandsvorsitzenden/dem Vorstandsvorsitzenden be-
antragt worden sind. 
3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Vorstandsvorsitzende/der 
Vorstandsvorsitzende. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung übernimmt einer der 
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden das Mandat.

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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4. Die Mandate in der Mitgliederversammlung werden ehrenamtlich wahrgenom-
men. 
5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglie-
der beschlussfähig. Beschlüsse werden mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden 
Mitglieder gefasst. Eine Stimmübertragung ist nicht möglich.  
6. Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn Gegenstand der Abstimmung eine 
Maßnahme ist, die das Mitglied in gleicher oder ähnlicher Weise auch als Mitglied 
eines anderen Vereins oder Verbandes betrifft. 
7. Über die Beschlüsse und Beratungsergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein 
Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter 
und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 
 
§ 9 Vorstand 
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 21 Mitgliedern. Die Amtszeit 
beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur satzungs-
gemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die Vorstandsarbeit er-
folgt ehrenamtlich.   
2. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden 
gemeinsam mit einer / einem stellvertretenden Vorsitzende(n) oder durch zwei 
stellvertretende Vorsitzende gemeinschaftlich vertreten. 
3. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: 
a) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der kreisfreien Städte;  
dies sind zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus 
den Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf, davon ist eine(r) der/die 
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Düsseldorf 
und zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus den 
Städten des Regierungsbezirks Köln; davon ist einer der Oberbürgermeister / 
die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln. 
b) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der Kreise sowie der Städ-
teregion Aachen; dies sind zwei Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwal-
tungsbeamtinnen aus Kreisen des Regierungsbezirks Düsseldorf und zwei 
Hauptverwaltungsbeamte / Hauptverwaltungsbeamtinnen aus Kreisen des 
Regierungsbezirks Köln oder der Städteregion Aachen; 
c) Vier Vorstandsmitglieder kommen aus der Reihe der Kammern;  dies sind 
jeweils zwei aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und aus dem Regierungs-

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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bezirk Köln. Die Aufteilung zwischen Industrie- und Handelskammern und den 
Handwerkskammern regeln die Kammern untereinander. 
d) Der Landschaftsverband Rheinland wird im  Vorstand durch den Landesdi-
rektor / die Landesdirektorin des Landschaftsverbandes Rheinland vertreten. 
e) Dem Vorstand gehören ferner acht politische Vertreterinnen und Vertreter 
an. Jeweils vier aus Räten und vier aus Kreistagen bzw. dem Städteregions-
tag. Davon jeweils vier aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und vier aus 
dem Regierungsbezirk Köln. 
4. Die Positionen der/des Vorsitzenden und der fünf Stellvertreter / Stellvertreterin-
nen werden von je zwei kreisfreien Städten, zwei Kreisen und zwei Kammern be-
setzt. Von diesen sechs Personen stammen drei Personen aus dem Regierungs-
bezirk Düsseldorf und drei Personen aus dem Regierungsbezirk Köln. Die Funkti-
on des/der Vorsitzenden soll in einem zweijährigen Wechsel von einem Oberbür-
germeister / einer Oberbürgermeisterin, einem Landrat/einer Landrätin wahrge-
nommen werden oder einem Mitglied der Kammern übernommen werden. 
5. Der Vorstand kann einen geschäftsführenden Vorstand einsetzen. Dieser besteht 
aus dem / der Vorsitzenden sowie den fünf stellvertretenden Vorsitzenden.  
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mit-
glieder. 
7. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, wählt die Mit-
gliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtszeit des ausge-
schiedenen Vorstandsmitglieds gemäß § 9 Absatz 3. 
8. Ständige Gäste im Vorstand sind  
a) die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident von Düsseldorf  
b) die Regierungspräsidentin / der Regierungspräsident Köln,  
c) der / die Vorsitzende des Regionalrats Düsseldorf,  
d) der / die Vorsitzende des Regionalrats Köln,  
e) der / die Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland sowie  
f) die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des Vereins. 
9. Der Vorstand und der geschäftsführende Vorstand können sich eine Geschäfts-
ordnung geben.

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
Seite 9 von 11 
§ 10 Aufgaben des Vorstandes 
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht 
durch die Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Insbesondere ist er 
zuständig für die 
a. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, 
b. Vorbereitung der jährlichen Konferenz der Metropolregion Rheinland, 
c. Erstellung eines Jahresberichts über das abgelaufene Geschäftsjahr, 
d. Aufstellung des Arbeits- und Wirtschaftsplanes, 
e. Aufstellung des Jahresabschlusses, 
f. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, 
g. Berufung der/des Geschäftsführerin/Geschäftsführers, 
h. Zusammensetzung der Arbeitskreise und des Kuratoriums. 
 
§ 11 Lenkungskreis 
1. Der Vorstand setzt zur Unterstützung seiner Arbeit einen Lenkungskreis ein. Er 
kann diesem Aufträge erteilen. Der Lenkungskreis wird von zwei vom Vorstand 
benannten Mitgliedern geleitet. 
2. Dem Lenkungskreis gehören an 
a. Die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer des Vereins 
b. die Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer der Regionalmanagements, 
c. vier Vertreterinnen / Vertreter des Regionalrats Düsseldorf, 
d. vier Vertreterinnen / Vertreter des Regionalrats Köln, 
e. vier Vertreterinnen / Vertreter der Landschaftsversammlung, 
f. die Leiterinnen und Leiter der eingesetzten Arbeitsgruppen, 
g. je eine Vertreterin / ein Vertreter der im Rheinland bestehenden Nahver-
kehrsverbünde 
h. bis zu je zwei Vertreterinnen /  Vertretern der Bezirksregierungen Düssel-
dorf und Köln

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
Seite 10 von 11 
§ 12 Arbeitskreise 
1. Der Vorstand des Vereins kann zur inhaltlichen Bearbeitung der in § 2 benannten 
Ziele und Zwecke der Mitgliederversammlung vorschlagen, Arbeitskreise mit be-
ratender Funktion einrichten. In die Arbeitskreise können sowohl Fachleute als 
auch politische Vertreterinnen und Vertreter durch den Vorstand berufen werden.  
2. Die Tätigkeiten in den Arbeitskreisen erfolgen ehrenamtlich. 
 
§ 13 Kuratorium 
1. Zur Unterstützung der Vereinsarbeit setzt die Mitgliederversammlung ein Kurato-
rium ein. Dieses hat beratenden Charakter. 
2. Dem Kuratorium können Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise der Gewerk-
schaften, Umweltverbände, der Landwirtschaft, Gleichstellung, Bildungseinrich-
tungen und Universitäten, Kirchen, Sparkassen und Personen des öffentlichen 
Lebens angehören.  
3. Über die Zusammensetzung entscheidet die Mitgliederversammlung.  
4. Den Vorsitz des Kuratoriums übernimmt ein Mitglied des Vereinsvorstandes.  
5. Die Tätigkeiten im Kuratorium erfolgen ehrenamtlich. 
 
§ 14 Rechnungsprüfer/innen 
1. Zur Rechnungsprüfung wird für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitglieder-
versammlung ein Mitglied des Vereins zur Rechnungsprüferin / zum Rechnungs-
prüfer bestimmt. Das Mitglied darf im Prüfungszeitraum nicht im Vorstand vertre-
ten sein. 
2. Auf Vorschlag der Rechnungsprüferin / des Rechnungsprüfers kann die Mitglie-
derversammlung beschließen, dass sich die Rechnungsprüferin / der Rech-
nungsprüfer in ihrer Tätigkeit durch eine Wirtschaftsprüferin / einen Wirtschafts-
prüfer unterstützen lassen kann. 
3. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung hat die Rechnungsprüferin / der Rech-
nungsprüfer einmal jährlich der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. 
 
§ 15 Auflösung des Vereins 
1. Bei der Auflösung des Vereins sind sechs  gemeinsam vertretungsberechtigte 
Liquidatorinnen/Liquidatoren zu bestimmen. Sofern die Mitgliederversammlung

Satzung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ (Entwurf 12.01.2017) 
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nichts anderes beschließt, sind dies die/der Vorsitzende und die stellvertretenden 
Vorsitzenden des Vereins. 
2. Dies gilt entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird 
oder seine Rechtsfähigkeit verliert. 
3. Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen wird zu glei-
chen Teilen auf die Mitglieder gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 aufgeteilt, sofern die Mit-
gliederversammlung nichts anderes beschließt. 
 
§ 16 Übergangsvorschrift  
Sofern vom Registergericht einzelne Bestimmungen dieser Satzung beanstandet 
werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung zu än-
dern. 
 
§ 17 Inkrafttreten 
Die Satzung wurde am 20.02.2017 durch Beschluss der Mitgliederversammlung fest-
gestellt. Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.

Beratungsverlauf (2)

13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 12.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0261/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27