0144/2022
Müll-Verbreitung an Freiflächen und neben Parkbänken ((konkret auch die Flächen entlang der Hafenstr./ zum Rheinufer
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4455 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 0144/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Müll-Verbreitung an Freiflächen und neben Parkbänken ((konkret auch die Flächen entlang der Hafenstr./ zum Rheinufer Von „Alternative für Deutschland“ wurde folgende Anfrage gestellt: 1. Besonders in Großstädten ist die soziale Disziplin mangelhaft, welche Maßnahmen werden konkret für das Wegwerfen von Müll-Gegenständen ergriffen, um diejenigen zur Verantwortung zu ziehen? 2. Gewohnheiten ändert man oft nicht, wenn man um Einsicht bittet, was macht es so schwer Strafandrohungen und Bußgelder anzuwenden? 3. Im Verhältnis und bei der Abwägungen von Kosten, wären vielleicht Parkwächter eine tempo- rär erfolgreiche Methode – was würde die Einstellung von Aufsichtspersonen kosten? 4. Da wo es Ordnungs-Maßnahmen gibt, wird auch ein neues Bewusstsein geschaffen, gibt es Studien darüber, wie wirkungsvoll verschiedene Methoden sind? 5. Wer würde über personelle Besetzungen entscheiden, in einer vielleicht auch ehrenamtlichen Tätigkeit? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1.: Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kölner Stadtgebiet sind die Außen- dienstmitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes ganzjährig im Rahmen der personellen Ka- pazitäten und der bestehenden Auftragslage im gesamten Kölner Stadtgebiet im Einsatz. Gemäß § 3 (Verunreinigung und Verunstaltung der öffentlichen Flächen) der Kölner Stadtordnung sind jegliche Verunreinigungen von öffentlichen Flächen verboten. Die Dienstgruppe Mülheim ist nahezu täglich an den bekannten Hotspots im Einsatz (z.B. Wiener Platz, Frankfurter Straße, Mülheimer Stadtgarten) und kontrollieren unter Anderem obenstehende Regelung. Der Bereich Hafenstraße wird insbesondere in den Sommermonaten von den Bürger*innen sehr zweckbestimmt genutzt. Die neu geschaffenen Grünflächen werden gut angenommen und bieten den Bürger*innen eine angenehme Aufenthaltsqualität. Erfahrungsgemäß bringt eine Anhäufung von Menschen oftmals leider auch ein höheres Aufkommen an Abfällen mit sich. Entsprechend wird die- 2 ser Bereich mit seinem dazugehörigen Rheinufer in den Sommermonaten sowie an wärmeren Tagen verstärkt durch die Ordnungsdienstkräfte kontrolliert. Die Dienstgruppe Mülheim steht diesbezüglich auch in einem engen Austausch mit der AWB. Unter anderem wurde bereits umgesetzt, dass im Bereich Hafenstraße mehrere Abfallgroßbehälter aufge- stellt wurden. Ebenso erfolgt ein kürzeres Intervall der jeweiligen Leerungen vor Ort. Werden im Rahmen von Präsenzstreifen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise das Hinterlassen von Müll und Abfällen, festgestellt, werden diese konsequent geahndet und Ordnungswidrigkeitenver- fahren eingeleitet. Außerhalb der täglichen Präsenzstreifen wird der Ordnungsdienst außerdem auf konkrete Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung tätig. Den Ordnungsdienst erreichen für den Bereich Hafenstraße nur gelegentliche Beschwerden wegen Vermüllung. Wilde Müllablagerun- gen können Bürger*innen beispielsweise auch über die Sag’s uns-App melden. Bei festgestellten Vermüllungen im öffentlichen Raum wird die AWB unmittelbar mit der Müllbeseiti- gung beauftragt. Zu 2: Die Ahndung von Verstößen wegen Müllverbreitung an öffentlichen Freiflächen und neben Parkbän- ken ist generell schwierig. Beim illegalen Wegwerfen von Müll handelt es sich in den meisten Fällen um eine „Sekundentat“. Die Personen müssen bei der illegalen Entsorgung von Müll „in flagranti“ er- wischt werden, damit seitens der Ordnungsdienstkräfte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann. In 2021 hat der Ordnungsdienst im Bezirk Mülheim über 150 Verfahren wegen Vermüllung eingeleitet. Zu 3 und 5.: Parkwächter und Ehrenamtler*innen können keine Aufgaben des Ordnungsdienstes wahrnehmen. Sie könnten lediglich informieren. Im Rahmen der Aktion „Kölle Putzmunter“ sind zahlreiche Ehren- amtler*innen tätig. Während der Picknicksaison setzt die AWB bereits Müllscouts ein, um Parkbesucher über die ord- nungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle zu informieren. Welche Kosten für Parkwächter entstehen, kann seitens der Verwaltung nicht beziffert werden. Zu 4.: Der Verwaltung liegen dazu keine Studien vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0144/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.01.2022
- Erstellt
- 13.01.2022 06:21