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0144/2022

Müll-Verbreitung an Freiflächen und neben Parkbänken ((konkret auch die Flächen entlang der Hafenstr./ zum Rheinufer

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4455 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0144/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
Müll-Verbreitung an Freiflächen und neben Parkbänken ((konkret auch die Flächen entlang der 
Hafenstr./ zum Rheinufer 
Von „Alternative für Deutschland“ wurde folgende Anfrage gestellt: 
 
1. Besonders in Großstädten ist die soziale Disziplin mangelhaft, welche Maßnahmen werden 
konkret für das Wegwerfen von Müll-Gegenständen ergriffen, um diejenigen zur Verantwortung zu 
ziehen? 
 
2.  Gewohnheiten ändert man oft nicht, wenn man um Einsicht bittet, was macht es so schwer 
Strafandrohungen und Bußgelder anzuwenden? 
 
3. Im Verhältnis und bei der Abwägungen von Kosten, wären vielleicht Parkwächter eine tempo-
rär erfolgreiche Methode – was würde die Einstellung von Aufsichtspersonen kosten? 
 
4. Da wo es Ordnungs-Maßnahmen gibt, wird auch ein neues Bewusstsein geschaffen, gibt es 
Studien darüber, wie wirkungsvoll verschiedene Methoden sind? 
 
5. Wer würde über personelle Besetzungen entscheiden, in einer vielleicht auch ehrenamtlichen 
Tätigkeit? 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.: 
 
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kölner Stadtgebiet sind die Außen-
dienstmitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes ganzjährig im Rahmen der personellen Ka-
pazitäten und der bestehenden Auftragslage im gesamten Kölner Stadtgebiet im Einsatz. 
 
Gemäß § 3 (Verunreinigung und Verunstaltung der öffentlichen Flächen) der Kölner Stadtordnung 
sind jegliche Verunreinigungen von öffentlichen Flächen verboten.  
Die Dienstgruppe Mülheim ist nahezu täglich an den bekannten Hotspots im Einsatz (z.B. Wiener 
Platz, Frankfurter Straße, Mülheimer Stadtgarten) und kontrollieren unter Anderem obenstehende 
Regelung. 
 
Der Bereich Hafenstraße wird insbesondere in den Sommermonaten von den Bürger*innen sehr 
zweckbestimmt genutzt. Die neu geschaffenen Grünflächen werden gut angenommen und bieten den 
Bürger*innen eine angenehme Aufenthaltsqualität. Erfahrungsgemäß bringt eine Anhäufung von 
Menschen oftmals leider auch ein höheres Aufkommen an Abfällen mit sich. Entsprechend wird die-

2 
 
ser Bereich mit seinem dazugehörigen Rheinufer in den Sommermonaten sowie an wärmeren Tagen 
verstärkt durch die Ordnungsdienstkräfte kontrolliert.  
 
Die Dienstgruppe Mülheim steht diesbezüglich auch in einem engen Austausch mit der AWB. Unter 
anderem wurde bereits umgesetzt, dass im Bereich Hafenstraße mehrere Abfallgroßbehälter aufge-
stellt wurden. Ebenso erfolgt ein kürzeres Intervall der jeweiligen Leerungen vor Ort.  
 
Werden im Rahmen von Präsenzstreifen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise das Hinterlassen 
von Müll und Abfällen, festgestellt, werden diese konsequent geahndet und Ordnungswidrigkeitenver-
fahren eingeleitet. Außerhalb der täglichen Präsenzstreifen wird der Ordnungsdienst außerdem auf 
konkrete Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung tätig. Den Ordnungsdienst erreichen für 
den Bereich Hafenstraße nur gelegentliche Beschwerden wegen Vermüllung. Wilde Müllablagerun-
gen können Bürger*innen beispielsweise auch über die Sag’s uns-App melden. 
 
Bei festgestellten Vermüllungen im öffentlichen Raum wird die AWB unmittelbar mit der Müllbeseiti-
gung beauftragt. 
 
 
Zu 2:  
 
Die Ahndung von Verstößen wegen Müllverbreitung an öffentlichen Freiflächen und neben Parkbän-
ken ist generell schwierig. Beim illegalen Wegwerfen von Müll handelt es sich in den meisten Fällen 
um eine „Sekundentat“. Die Personen müssen bei der illegalen Entsorgung von Müll „in flagranti“ er-
wischt werden, damit seitens der Ordnungsdienstkräfte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet 
werden kann. 
 
In 2021 hat der Ordnungsdienst im Bezirk Mülheim über 150 Verfahren wegen Vermüllung eingeleitet. 
 
 
Zu 3 und 5.: 
 
Parkwächter und Ehrenamtler*innen können keine Aufgaben des Ordnungsdienstes wahrnehmen. 
Sie könnten lediglich informieren. Im Rahmen der Aktion „Kölle Putzmunter“ sind zahlreiche Ehren-
amtler*innen tätig. 
 
Während der Picknicksaison setzt die AWB bereits Müllscouts ein, um Parkbesucher über die ord-
nungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle zu informieren. 
 
Welche Kosten für Parkwächter entstehen, kann seitens der Verwaltung nicht beziffert werden. 
 
 
Zu 4.: 
 
Der Verwaltung liegen dazu keine Studien vor.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0144/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.01.2022
Erstellt
13.01.2022 06:21