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3390/2018

Rhein-Schiffsverkehr im Kölner Norden (1763/2018)

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 29.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.03.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 3390/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
 
Rhein-Schiffsverkehr im Kölner Norden (1763/2018) 
hier: Mündliche Nachfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans in der Sitzung der 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 13.09.2018 
Frage: 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte zu den Untersuchungen wissen, ob Schiffe erst ab einem be-
stimmten Stichtag die vorgegebenen Werte einhalten müssen, d. h. müssen alte Schiffe die Werte 
nicht einhalten, vergleichbar mit Oldtimern bei Kraftfahrzeugen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Seit 2017 ist die EU-Verordnung 2016/1628 in Kraft, deren Zeitplan für die Binnenschiffsmotoren der 
Motorklasse IWP und IWA (Erläuterung nachfolgend) (Stufe V) folgendes vorsieht: 
- Zum Einbau eines Binnenschiffsmotors unter 300kW sind ab 01.01.2019 die Anforderun-
gen der EU-Verordnung 2016/1628 in dieser Leistungsklasse zu erfüllen, beziehungsweise 
gemäß deren Zeitplan eine der Motoranwendung entsprechende Typgenehmigung erforder-
lich. 
- Zum Einbau eines Binnenschiffsmotors ab 300kW sind ab 01.01.2020 die Anforderungen 
der EU-Verordnung 2016/1628 in dieser Leistungsklasse zu erfüllen, beziehungsweise gemäß 
deren Zeitplan eine der Motoranwendung entsprechende Typgenehmigung erforderlich. 
 
Erläuterung der Motorklassen gemäß EU-Verordnung 2016/1628: 
1) Motorklasse IWP: 
a) Motoren, die ausschließlich in Binnenschiffen für deren unmittelbaren oder mittelbaren An-
trieb eingesetzt werden oder dazu bestimmt sind und eine Bezugsleistung von 19 kW oder 
mehr haben 
b) Motoren, die anstelle von Motoren der Klasse IWA eingesetzt werden, sofern sie Artikel 24 
Absatz 8 einhalten 
2) Motorklasse IWA: Hilfsmotoren, die ausschließlich in Binnenschiffen eingesetzt werden und 
eine Bezugsleistung von 19 kW oder mehr haben. 
 
Alte Schiffe müssen die neuen Werte nicht einhalten und es besteht Bestandsschutz. Es gibt keine 
Nachrüstpflicht. Sobald jedoch ein neuer Motor ab 19 kW eingebaut wird, müssen die aktuellen An-
forderungen eingehalten werden.

2 
 
Die Bundesregierung fördert bereits seit April 2007 die Modernisierung deutscher Binnenschiffe (Gü-
ter- und Personenschifffahrt) durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau von emissionsärme-
ren Dieselmotoren, Partikelfiltern und Katalysatoren.  
Aktuell unterstützt die Bundesregierung deutsche Eigner von Binnenschiffen durch die „Förderrichtli-
nie über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Bin-
nenschiffen“, die am 21. Juli 2015 in Kraft getreten ist.  
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Juli 2015 wurden insgesamt 295 emissionsärmere Hauptmo-
toren, 49 emissionsärmere Hilfsmotoren zum Manövrieren und 131 emissionsärmere Schiffsbe-
triebsmotoren zur Energiegewinnung an der Liegestelle gefördert (Stand: 30. Juni 2018). Darüber 
hinaus wurde der Einbau von Partikelfiltern und Katalysatoren und Kraftstoff-Wasser-
Emulsionssystemen gefördert, die ebenfalls den Emissionsausstoß von Binnenschiffen deutlich ver-
mindern.  
Für das Jahr 2017 standen für das Förderprogramm 4 Mio. Euro Haushaltsmittel zur Verfügung (Jahr 
2016: 3 Mio. Euro), bewilligt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Jahr 2016: 2,7 Mio. 
Euro). Für das Jahr 2018 wurden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vor dem Hintergrund 
der geplanten stärkeren Nutzung von alternativen Antrieben in der Binnenschifffahrt nochmals auf 6 
Mio. Euro aufgestockt. 
Im Hafen von Rotterdam bekommen Eigentümer von Schiffen, die besonders hohen Umweltstan-
dards genügen, bereits jetzt einen Nachlass auf die Hafengebühren. Ab 2025 dürfen außerdem keine 
Binnenschiffe den Hafen anlaufen, die nicht mindestens den ZKR-II-Standard (ZKR = Zentralkommis-
sion für die Rheinschifffahrt) erfüllen und somit dem Ziel des Hafens für mehr Nachhaltigkeit entspre-
chen. (Quelle: Drucksache 19/4178 vom 07.09.2018).

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3390/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
29.01.2019
Erstellt
17.10.2018 13:30