3390/2018
Rhein-Schiffsverkehr im Kölner Norden (1763/2018)
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 3390/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Rhein-Schiffsverkehr im Kölner Norden (1763/2018) hier: Mündliche Nachfrage des Bezirksvertreters Herr Kleinjans in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 13.09.2018 Frage: Bezirksvertreter Herr Kleinjans möchte zu den Untersuchungen wissen, ob Schiffe erst ab einem be- stimmten Stichtag die vorgegebenen Werte einhalten müssen, d. h. müssen alte Schiffe die Werte nicht einhalten, vergleichbar mit Oldtimern bei Kraftfahrzeugen. Antwort der Verwaltung: Seit 2017 ist die EU-Verordnung 2016/1628 in Kraft, deren Zeitplan für die Binnenschiffsmotoren der Motorklasse IWP und IWA (Erläuterung nachfolgend) (Stufe V) folgendes vorsieht: - Zum Einbau eines Binnenschiffsmotors unter 300kW sind ab 01.01.2019 die Anforderun- gen der EU-Verordnung 2016/1628 in dieser Leistungsklasse zu erfüllen, beziehungsweise gemäß deren Zeitplan eine der Motoranwendung entsprechende Typgenehmigung erforder- lich. - Zum Einbau eines Binnenschiffsmotors ab 300kW sind ab 01.01.2020 die Anforderungen der EU-Verordnung 2016/1628 in dieser Leistungsklasse zu erfüllen, beziehungsweise gemäß deren Zeitplan eine der Motoranwendung entsprechende Typgenehmigung erforderlich. Erläuterung der Motorklassen gemäß EU-Verordnung 2016/1628: 1) Motorklasse IWP: a) Motoren, die ausschließlich in Binnenschiffen für deren unmittelbaren oder mittelbaren An- trieb eingesetzt werden oder dazu bestimmt sind und eine Bezugsleistung von 19 kW oder mehr haben b) Motoren, die anstelle von Motoren der Klasse IWA eingesetzt werden, sofern sie Artikel 24 Absatz 8 einhalten 2) Motorklasse IWA: Hilfsmotoren, die ausschließlich in Binnenschiffen eingesetzt werden und eine Bezugsleistung von 19 kW oder mehr haben. Alte Schiffe müssen die neuen Werte nicht einhalten und es besteht Bestandsschutz. Es gibt keine Nachrüstpflicht. Sobald jedoch ein neuer Motor ab 19 kW eingebaut wird, müssen die aktuellen An- forderungen eingehalten werden. 2 Die Bundesregierung fördert bereits seit April 2007 die Modernisierung deutscher Binnenschiffe (Gü- ter- und Personenschifffahrt) durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau von emissionsärme- ren Dieselmotoren, Partikelfiltern und Katalysatoren. Aktuell unterstützt die Bundesregierung deutsche Eigner von Binnenschiffen durch die „Förderrichtli- nie über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Bin- nenschiffen“, die am 21. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Juli 2015 wurden insgesamt 295 emissionsärmere Hauptmo- toren, 49 emissionsärmere Hilfsmotoren zum Manövrieren und 131 emissionsärmere Schiffsbe- triebsmotoren zur Energiegewinnung an der Liegestelle gefördert (Stand: 30. Juni 2018). Darüber hinaus wurde der Einbau von Partikelfiltern und Katalysatoren und Kraftstoff-Wasser- Emulsionssystemen gefördert, die ebenfalls den Emissionsausstoß von Binnenschiffen deutlich ver- mindern. Für das Jahr 2017 standen für das Förderprogramm 4 Mio. Euro Haushaltsmittel zur Verfügung (Jahr 2016: 3 Mio. Euro), bewilligt wurden Haushaltsmittel in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Jahr 2016: 2,7 Mio. Euro). Für das Jahr 2018 wurden die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vor dem Hintergrund der geplanten stärkeren Nutzung von alternativen Antrieben in der Binnenschifffahrt nochmals auf 6 Mio. Euro aufgestockt. Im Hafen von Rotterdam bekommen Eigentümer von Schiffen, die besonders hohen Umweltstan- dards genügen, bereits jetzt einen Nachlass auf die Hafengebühren. Ab 2025 dürfen außerdem keine Binnenschiffe den Hafen anlaufen, die nicht mindestens den ZKR-II-Standard (ZKR = Zentralkommis- sion für die Rheinschifffahrt) erfüllen und somit dem Ziel des Hafens für mehr Nachhaltigkeit entspre- chen. (Quelle: Drucksache 19/4178 vom 07.09.2018).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3390/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 29.01.2019
- Erstellt
- 17.10.2018 13:30