Mandari Insight

V/0950/2020

Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Vorlagen 28.10.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 14.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1296 Zeichen

Anlage A zur V/0950/2020 
Kurzüberblick 
Die Neuwahl der Mitglieder des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr  
wird aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode der Ratsmitglieder, im Zuge der Kommunalwahl,  
erforderlich. Die Neubesetzung wird vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern des Zweckverbandes 
Schienenpersonennahverkehr die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, ist ein  
Beschluss über eine Neubesetzung durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Das Ziel  
ist mit der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremi-
en/Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

3802 Zeichen

V/0950/2020 
V/0950/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 Verbandsversammlung 
 -Vertretung der Stadt Münster-  
 
 Mitglieder     Stellvertretung 
 
1.   1.   
2.   2.  
3.   3.  
4.   4.  
5.   5.  
6.   6.  
7.   7.  
 
 von der Verwaltung (Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder 
Angestellte/r): 
 
8.   8.  
 
 
 
 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
30.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0950/2020 
Begründung: 
 
Die Verbandsversammlung besteht gem. § 5 Abs. 1 der Satzung für den Zweckverband Schienen-
personennahverkehr (SPNV) Münsterland aus Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Vertreter/innen 
werden durch die jeweiligen Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl gewählt. Danach entfallen auf die CDU-Fraktion 3 Sitze, auf die Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL 2 Sitze, auf die SPD-Fraktion 1 Sitz und für 1 Sitz kommt es zum Losentscheid 
zwischen der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. Für jede Vertretung ist eine Stellvertretung 
für den Fall der Verhinderung zu wählen. Sie bleiben bis zum Amtsantritt ihres Nachfolgers im Amt. 
 
Nach § 15 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) werden für den Fall, dass die 
Gemeinde Verbandsmitglied ist, die Vertretungen durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahl-
zeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt.  
 
Jedes Verbandsmitglied entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Satzung für den Zweckverband SPNV sieben 
Vertretungen in die Verbandsversammlung sowie seinen Hauptverwaltungsbeamten oder einen von 
diesem benannten Vertreter (…). 
 
Gemäß Mitteilung des ZVM vom 29.09.2020 findet die Verbandsversammlung des ZVM am 
10.12.2020 statt. Daher sollte die Benennung der Vertretungen der Stadt Münster schon in der Sit-
zung des Rates am 11.11.2020 erfolgen. 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 LGG NRW müssen in wesentlichen Gremien Frauen mit einem Mindestan-
teil von 40 Prozent vertreten sein. Gem. § 12 Absatz 2 S.1 LGG NRW sind wesentliche Gremien Auf-
sichts- und Verwaltungsräte, vergleichbare Aufsicht führende Organe sowie Gremien von bes onderer 
tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung. Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt 
werden (§ 12 Absatz 7 LGG). 
 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr ist als wesentliches 
Gremium klassifiziert (s. Anlage 2 der Vorlage V/0598/2017). Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 
LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen 
Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler 
Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ - Paritätische Besetzung von Gremi-
en. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die 
neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommis-
sionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die 
Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien 
nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 14.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0950/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2020
Erstellt
28.10.2020 15:17