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Änderungsantrag zu TOP 4.1. „Nicht nachlassen, die Infektionszahlen zu senken – durch eine solidarische ZeroCovidStrategie“ auf dem Hauptausschuss am 31.5.2021

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/1169/2021 vom 28.05.2021

Stand: Am 31.05.2021 im Hauptausschuss endgültig abgelehnt.

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  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.05.2021 AN/1169/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 31.05.2021 Änderungsantrag zu TOP 4.1. „Nicht nachlassen, die Infektionszahlen zu senken – durch eine solidarische ZeroCovidStrategie„, AN/1060/2021 auf dem Hauptausschuss am 31.5.2021 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1. „Nicht nachlassen, die Infektionszahlen zu senken – durch eine solidarische ZeroCovidStrategie“ auf dem Hauptausschuss am 31.5.2021 auf die Tagesordnung zu setzen. Beschluss: Die fünf Beschlusspunkte werden am Ende durch einen 6. Beschlusspunkt ergänzt: 6. Die Oberbürgermeisterin setzt sich beim Land dafür ein, dass ein voller Präsenzunterricht an Schulen, in vollständiger Klassenstärke und ohne Wahrung der Abstandsregeln, erst ab einer stabilen Inzidenz von 50 möglich ist. Oberhalb dieser Zahl soll Wechselunterricht bei ermöglichter Wahrung der Abstandsregeln stattfinden, wie es das Robert-Koch-Institut empfiehlt. Begründung: Auch in den Bildungseinrichtungen soll eine überhastete Öffnung, die die Gefahr eines Rückschlags in der Infektionsentwicklung mit sich bringt, vermieden werden. In den vergangenen Wochen sind bis zum Tag der Antragstellung die Inzidenzzahlen erfreulich kontinuierlich gesunken. Es ist dennoch nicht sinnvoll, bei Inzidenzwerten oberhalb von 50, in Abkehr von Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die Schulen für den Unterricht in voller Klassenstärke zu öffnen. Auf diese Weise sind in den Schulgebäuden die AHA-Regeln nicht einzuhalten. Auch gesundheitspädagogisch ist dies nicht vertretbar. Ein erprobtes Modell an Schulen zur Wahrung des Infektionsschutzes ist der Wechselunterricht: der Präsenzunterricht in halber Klassenstärke und bei abwechselnder Präsenz jeweils einer Hälfte einer Klasse im Schulgebäude und bei Distanzunterricht für die andere Hälfte. Zum Wechselunterricht rät auch das RKI oberhalb der Inzidenz von 50. Für die Beachtung dieser Empfehlung haben sich im Mai auch die Landeselternkonferenz (LEK NRW), die Landesschülerinnenvertretung und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ausgesprochen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 31.05.2021

    Hauptausschuss

    Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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