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V/0184/2026

Zuschüsse, Förderung und Aktuelles der Schulpsychologischen Beratungsstelle

Vorlagen 06.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.06.2026, TOP 4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0184/2026 
V/0184/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zuschüsse, Förderung und Aktuelles der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit diesem Bericht informiert die Schulpsychologische Beratungsstelle über ausgewählte, besonders 
relevante Themen sowie über Fragen, die seitens des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im 
Vorfeld gestellt wurden. Auch zukünftig soll in diesem Format jährlich berichtet werden. 
Auf Anregung der politischen Vertretungen steht das Thema „schulische Krisen als Aufgabenbereich 
der Schulpsychologischen Beratungsstelle“ im Fokus des vorliegenden Berichts. Zudem wird über die 
Bereiche Zuschüsse und Förderangebote informiert. Der Bericht gibt sowohl einen Überblick über die 
Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit als auch einen Ausblick auf mögliche Anpassungen, die 
sich aus der gegenwärtigen Haushaltssituation ergeben könnten. Darüber hinaus werden die Bera-
tungstätigkeiten in Kooperation (Fallclearing, Mobiles Team Münster) dargelegt, um dem Ausschuss 
auch in diesen zentralen Handlungsfeldern einen aktuellen Einblick zu ermöglichen. 
 
Die Kernbereiche der Einzelfallberatung, der Fortbildungen sowie weiterer systemischer Angebote im 
schulischen Kontext werden im Rahmen der Vorlage des Jahresberichts der Beratungsstelle im De-
zember 2026 ausführlich thematisiert. 
 
Es wird in der folgenden Reihenfolge berichtet: 
 
1. Unterstützung schulischer Krisenprävention, Krisenintervention und Krisennachsorge durch die 
Schulpsychologische Beratungsstelle  
 
2. Zuschussbereiche 
2.1 Schulische Schutzkonzepte 
2.2 Demokratie macht Schule 
2.3 Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher 
2.4 Pädagogische Förderung mit dem Pferd 
 
3. Förderangebote 
3.1 Lernwerkstatt 
3.2 Marburger Konzentrationstraining 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
13.05.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kube 
Telefon: 492-4080 
Kube@stadt-muenster.de

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V/0184/2026 
4. Beratung in Kooperation 
4.1 Fallclearing drohender Schulausschluss und Fallclearing Schulabsentismus 
4.2 Mobiles Team Münster (MTM) 
 
 
 
1. Unterstützung schulischer Krisenprävention, Krisenintervention und Krisennachsorge 
durch die Schulpsychologische Beratungsstelle  
 
Schulische Krisen 
Krisenereignisse im schulischen Kontext lassen sich durch gemeinsame Merkmale charakterisieren: 
Sie stehen im Zusammenhang mit einem emotional bedeutsamen Ereignis oder einer bedeutsamen 
Veränderung und stellen einen akuten, zeitlich begrenzten Zustand dar. Dieser wird von Betroffenen 
als bedrohlich wahrgenommen und überfordert deren momentane Bewältigungsmöglichkeiten. Bei-
spiele für schulische Krisen sind Großschadenslagen, (versuchte) Suizide, Unfälle, Amok( -
drohungen), Todesfälle in der Schule, (Androhungen von) Körperverletzungen sowie Mobbing. 
Das schulische Krisenmanagement basiert auf drei zentralen Pfeilern: Krisenprävention, Kriseninter-
vention und Krisennachsorge. Diese Bereiche gehen ineinander über und bedingen sich gegenseitig, 
wie die folgende Abbildung verdeutlicht. 
 
 
 
 
Abbildung 1: FNV-Modell (Englbrecht & Storath, 2002a)  
 
Aufgaben schulpsychologischer Krisenprävention, -intervention und -nachsorge 
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die obere Schulaufsicht, und die Kommune beauftra-
gen im Einvernehmen für jeden Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt zwei Schulpsycholog*innen für die 
„Schulpsychologische Krisenprävention und -intervention“. Diese werden als Schulpsychologische 
Krisenbeauftragte bezeichnet (in Münster aktuell: Eva Lessin, stellv. Dr. Stefanie Gebker). 
 
Ihre Aufgaben umfassen: 
• Krisenprävention: (Über)regionale Netzwerkarbeit sowie aktive Beteiligung an der Gewalt-
prävention an Schulen; Unterstützung beim Aufbau und der Fortbildung von Schulteams für 
Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention (BeGeK-Teams). 
• Krisenintervention: Unterstützung im Krisenfall, sofern dies erforderlich und gewünscht ist. 
Die Entscheidung trifft die Schulleitung, ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht. 
• Krisennachsorge: Bei Bedarf bietet der örtliche schulpsychologische Dienst langfristige Un-
terstützung in der Nachsorge von Krisen im schulischen Kontext.

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Vorsorge/ Krisenprävention 
Den Schulen wird laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -
Westfalen (MSB) empfohlen, schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Kriseninterventi-
on (im Folgenden: BeGeK-Teams) einzurichten (vgl. Abbildung 2).  
 
 
Abbildung 2: Schulische Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention ( BeGeK-Teams) 
 
Beratungslehrkräfte ergänzen diese Teams. Beratung wird sowohl als Teil der Krisenprävention als 
auch der Krisenintervention verstanden. 
Das MSB stellt seit 2015 allen Schulen in NRW den „Notfallordner für die Schulen in NRW – Hinse-
hen und Handeln“ zur Verfügung. Dieser enthält umfassende und konkrete Empfehlungen für nahezu 
alle potenziellen Handlungsschritte und Maßnahmen in unterschiedlichen Krisensituationen.  Eine 
grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung erfolgten im Jahr 2023. Dabei wurde der Notfallord-
ner auch um die sogenannte „Präventionsbroschüre“ ergänzt. 
Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster unterstützt Schulen präventiv auf ver-
schiedenen Ebenen: 
- Einjährige Ausbildung der Beratungslehrkräfte (BLAU) zu schulpsychologischen und krisenre-
levanten Fachthemen. 
- Fortbildungsangebote für BeGeK-Teams mit Inhalten wie Reflexion der bisherigen Zusam-
menarbeit, Kommunikation und Abläufe während einer Krise, Rollenklärung und Aufgabenver-
teilung sowie Nutzung des Notfallordners. 
- Fortbildungsangebote zu krisenrelevanten Themen wie Suizidalität, psychische Störungen, 
Tod und Trauer. 
- Beratungs- und Fortbildungsangebote je nach Bedarfslage, um präventiv handeln zu können. 
- Beratungslehrkräfte ergänzen die BeGeK-Teams. Beratung wird als Teil der Krisenprävention 
und als Teil der Krisenintervention gesehen. 
 
Fürsorge/ Krisenintervention 
Der „Notfallordner NRW“ bietet Schulen Informationen, Arbeitshilfen und Handlungsleitfäden für schu-
lische Krisenfälle. An Schultagen besteht von 8 bis 16 Uhr eine tägliche Krisenbereitschaft durch zwei 
Schulpsycholog*innen der schulpsychologischen Beratungsstelle. Schulen können sich über ver-
schiedene Meldewege (Sekretariat, Krisennummer, direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen

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Schulpsycholog*innen) an den schulpsychologischen Dienst wenden. 
Je nach Bedarf und Ausmaß der Krise wird in Abstimmung mit der Schulleitung telefonisch oder vor 
Ort unterstützt. Die schulische Unterstützung ist vielfältig und umfasst u. a. Beratung des BeGeK -
Teams bzw. der Schulleitung, Psychoedukation, Unterstützung bei der Identifikation von Betroffenen, 
Gesprächsangebote sowie die Vermittlung weiterführender Hilfsangebote. 
Reichen die personellen Ressourcen einer Stadt oder Kommune zur schulpsychologischen Krisen-
bewältigung nicht aus, erfolgt eine Abstimmung mit der Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsy-
chologisches Krisenmanagement. In diesem Fall können Schulpsycholog*innen der regionalen Bera-
tungsstellen zur weiteren Unterstützung angefordert werden. 
 
Nachsorge/ Krisenevaluation 
Die Nachsorge umfasst die Evaluation der getroffenen Maßnahmen, eine teaminterne Manöverkritik 
zur Verarbeitung und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen für zukünftige Krisenereignisse sowie 
die weitere Beobachtung von Betroffenheiten. Bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung entsprechen-
der Unterstützungsangebote. Die Schulpsychologische Beratungsstelle kann hier je nach Bedarfslage 
(aufgezeigt durch die Schulleitung oder pädagogische Fachkräfte) unterstützend wirken.  
 
Anfragenhäufigkeit und Themen 
Im Schuljahr 2024/25 konnte das Team der Beratungsstelle in 33 Fällen Schulen und Schulangehöri-
ge in Krisensituationen unterstützen, davon 13 größere Krisenfälle, die in der Regel mit mehrtägiger 
intensiver Unterstützung einhergingen. In 20 Krisenanfragen konnte in Form einer Krisenkurzbera-
tung, die in der Regel einen einmaligen Beratungskontakt beinhaltet, im Krisenkontext unterstützt 
werden. 
Im aktuellen Schuljahr erfolgten bereits 41 Krisenberatungen, wobei in acht Fällen Einsätze vor Ort in 
Schule stattfanden und 33 Krisenkurzberatungen erfolgten.1 
Thematisch lassen sich diese Einsätze folgendermaßen einordnen (vgl. graphische Darstellung): Der 
inhaltliche Schwerpunkt lag in diesem Schuljahr bislang in den Bereichen Beratung und Begleitung 
bei Todes- und Trauerfällen und auf den Umgang mit suizidalen Äußerungen, gefolgt von Fremd-
gefährdungen durch Schüler*innen  und Gewaltvorfällen (z.B. Vandalismus, Schlägerei unter 
Schüler*innen). 
 
 
Abbildung 3: Thematische Zuordnung der Kriseneinsätze  
 
 
 
1 Auswertung der Daten am 19.04.2026

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Örtliche Vernetzung und amtsübergreifende Zusammenarbeit zum Thema Schulsicherheit 
Im Rahmen der Schulpsychologischen Krisenbeauftragung wird seitens des MSW neben den bereits 
dargestellten Aufgaben konkreter (inner-)schulpsychologischer Krisenprävention, -intervention und -
nachsorge auch die örtliche Einbindung in weitere Organisationsstrukturen, Netzwerke und sonstige 
Krisenangebote vor Ort empfohlen. 
In diesem Sinne findet u.a. in langjähriger Tradition beispielsweise ein Austausch mit den Akteuren im 
Bereich Schulsicherheit unter Beteiligung der Schulpsychologie statt (u.a. innerhalb der Stadtverwal-
tung mit Schulbau und Feuerwehr, aber auch mit Polizei und anderen Akteuren der Psychosozialen 
Versorgung). Aktuell wird im Amt für Schule und Weiterbildung eine Entwicklung von „Standards zur 
Schulsicherheit“ angestrebt und erste Vereinbarungen mit den verschiedenen Akteuren in die Wege 
geleitet. Hierbei steht die Schulpsychologische Beratungsstelle mit der Expertise zu psychologischen 
und pädagogischen Aspekten der Prävention schulischer Krisen zur Verfügung. Vorgesehen ist u.a. 
in Form geeigneter (digitaler) Formate die Schulen zusätzlich zum Notfallordner fortlaufend und aktu-
ell über Präventions - und Interventionsempfehlungen und entsprechende Ansprechpartner*innen in 
Münster zu informieren. 
 
 
2. Zuschussbereiche 
 
2.1 Schulische Schutzkonzepte 
 
Ausgangslage und Bericht über die Inanspruchnahme der Fortbildung 
Mit der Vorlage V/0551/2021 wurde beschlossen, dass bis 2026 alle Schulen in Münster ein Fortbil-
dungsangebot zur „Erstellung eines schulischen Schutzkonzepts“ erhalten sollten, wobei die Kosten 
durch die Stadt Münster übernommen werden sollten (Gesamtfördersumme in Höhe von 28.800,00 € 
verteilt über vier Jahre) . Durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz (erst nach Beschluss der 
V/0551/2021 im Januar 2022 wirksam geworden) wurde die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes ge-
gen Gewalt und sexuellen Missbrauch für alle Schulen verpflichtend (§ 46 Abs. 6 Satz 3 Schulgesetz 
NRW). 
Mit der Vorlage V/0321/2025 wurde bereits berichtet, dass seit Beginn des Projektes alle Schulen in 
Münster ein Fortbildungsangebot bekommen haben, 70 Schulteams des Primar - und Sekundarbe-
reichs haben an der Fortbildung teilgenommen.  
 
Verstetigung und Ausweitung der Fortbildungsangebote 
Um die Schulen bei ihrer Aufgabe, die Schutzkonzepte (weiter) zu entwickeln und in ihren Kollegien 
zu implementieren (s. Vorlage V/0321/2025), zu unterstützen, wurden die verbleibenden Mittel (für 
Fortbildungen im Primar- und Sekundarbereich) aus 2025 für sogenannte Vertiefungsworkshops ge-
nutzt. Im Jahr 2025 konnten insgesamt 17 Schulen aus dem Primarbereich unterstützt werden.  
Die im städtischen Haushalt für 2026 eingeplanten Mittel werden ebenfalls für einen Vertiefungs-
workshop - dieses Mal für Schulen aus dem Sekundarbereich - genutzt. Die Anträge der fortbildenden 
Kooperationspartner auf Mittelzuweisung für die Durchführung des Vertiefungsworkshops sind bereits 
gestellt und bewilligt, der Vertiefungsworkshop wird aktuell inhaltlich geplant und vorbereitet.  
 
2.2 Demokratie macht Schule  
 
Wie bereits mit Vorlage V/0321/2025 berichtet, obliegt die Verwaltung der Mittel für die „Förderung 
von Demokratieprojekten an Schulen“ in Höhe von insgesamt 15.000,00 €, die seit 2025 im städti-
schen Haushalt vorhanden sind, der Abteilung der Schulpsychologischen Beratungsstelle.   
Die Entscheidung über die eingehenden Anträge - anhand zuvor beschlossener Umsetzungs- und 
Förderrichtlinien sowie Kriterien (vgl. Anlage der V/0321/2025) - obliegt dem Jugendrat der Stadt 
Münster.  
Im ersten Jahr 2025 wurden gemeinsam mit dem Jugendrat Flyer und Plakate als Werbemittel entwi-
ckelt (für Werbemittel ist entsprechend dem Antrag, der zur Mittelbereitstellung seit 2025 führt, ein 
Betrag in Höhe von 1.000,00 € vorgesehen). Zudem wurde das Projekt auf verschiedenen Wegen 
publik gemacht (Website des Jugendrats sowie der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Presse-
mitteilung, Schulmail etc.). Für das Schuljahr 2025/26 konnte der zur Verfügung gestellte, projektbe-

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zogene Betrag in Höhe von insgesamt 14.000,00 € vollständig ausgeschöpft werden. Drei Schulen 
(eine Grundschule sowie zwei Schulen der Sekundarstufe) in Münster konnten ihre Projekte „Wir ma-
chen Pause – gemeinsam!“, „Die Kinderrechte-Rallye für Münster“ sowie „Sichtbar gegen Rassismus“ 
umsetzen.  
 
Für das Schuljahr 2026/2027 wurden 13 Anträge von allen Schulformen (Primarstufe, Sek I und Sek 
II) mit einem Gesamtvolumen über 48.000,00 € gestellt, über die der Jugendrat aktuell berät. Dieses 
hohe Antragsvolumen verdeutlicht, wie wichtig und gewinnbringend dieses Förderprogramm für die 
Schüler*innen der Stadt Münster ist. Um das demokratische Bewusstsein und Engagement der jun-
gen Menschen weiterhin zu stärken, hält die Verwaltung eine Verstetigung bzw. möglicherweise so-
gar den Ausbau dieses Förderprogramms für sehr sinnvoll. 
 
2.3 Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher 
 
Wie bereits in der Vorlage V/0321/2025 berichtet, bedurfte es einer Modifikation der Förderrichtlinien 
(vgl. Anlage zur Vorlage V/0321/2025) mit Wirkung zum Jahr 2026: Die Maximalantragssumme wurde 
auf 5 .000,00 € festgesetzt, so  dass den Kriterien des Gesamtverfahrens / der Förderrichtlinien von 
Pluralismus, Innovation und Projektvielfalt (vgl. Vorlage V/0548/2023) entsprochen werden kann. Im 
Jahr 2025 wurden verschiedene beantragte und entsprechend bezuschusste Projekte durchgeführt: 
• Zuschussbereich Netzwerk:  
o Aktionstag des Netzwerks Begabungsförderung / icbf-Stiftung 
• Zuschussbereich Förderung und Beratung:  
o Schüler*innen-Akademie „Spurensuche“ des Netzwerks Begabungsförderung / icbf -
Stiftung 
o Projekt „Matheasse to go“ der Uni Münster  
o verschiedene Kurs- und Workshopangebote des Vereins mc² (Mehr Chancen für hoch-
begabte Kinder und Jugendliche in Münster) 
• Zuschussbereich Diagnostik und Beratung: 
o das ICBF (Internationales Centrum für Begabungsforschung) für Begabungs- und För-
derdiagnostik und Beratung von Schüler*innen und Sorgeberechtigten 
• Zuschussbereich Weiterbildung: 
o das ICBF (Internationales Centrum für Begabungsforschung) für die Vergünstigung der 
ECHA-Diploma (European Council for High Ability) für Fachkräfte aus Münster 
o Projekt „Matheasse to go“ der Uni Münster  
 
Für das Schuljahr 2026/27 sind insgesamt acht Zuschussanträge mit einem Gesamtvolumen über 
22.600,00 € gestellt worden. Im städtischen Haushalt für die Jahre 2026/27 stehen jedoch keine Mittel 
mehr für den Bereich „Besondere Begabung“ im städtischen Haushalt zur Verfügung, so  dass die 
Anträge abgelehnt wurden.  
Nach d ieser vollständigen Einstellung des Zuschussverfahrens bleibt abzuwarten, wie die anbieten-
den freien Träger und staatlichen Institutionen ihre Angebote anpassen werden, ob es weniger Ange-
bote geben wird oder nur noch deutlich kostenintensivere Angebote für besonders begabte Kinder 
und Jugendliche in Münster vorgehalten werden können. Einige Maßnahmen können möglicherweise 
ohne den städtischen Zuschuss nicht in gleichem Umfang umgesetzt  werden (beispielsweise die 
Schüler*innen-Akademie; die Aktionstage / Netzwerktage des Netzwerks Begabungsförderung; ein-
zelne Förderangebote entsprechender Vereine etc.). Bei allen bezuschussten Projekten handelte es 
sich um nicht anderweitig geförderte Projekte, so  dass der städtische Zuschuss ein Alleinstellungs-
merkmal darstellte. Insbesondere die Konzeptveränderung des Zuschusswesens mit Wirkung zum 
Jahr 2024 hat bewirkt, dass bildungsferne oder mit geringeren finanziellen Mitteln ausgestattete Fami-
lien bzw. Kinder und Jugendliche mit den beantragten Projekten erreicht werden können (ein zentra-
les Ziel der Vorlage V/0548/2023). Beispielsweise wurde bei den Projekten der Uni Münster und auch 
der Schüler*innen-Akademie des Netzwerks besonders beachtet, alle Schulformen, also auch Grund-
schulen und alle Schulen der Sekundarstufe I, als Zielgruppe anzusprechen.  
 
Fortgeführt wird unabhängig von der Haushaltsentscheidung das Engagement der Schulpsychologi-
schen Beratungsstelle als aktive Netzwerkpartnerin im Netzwerk Begabungsförderung Münster sowie

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in der (über-)regionalen Projektgruppe im Rahmen des Projekts Karg Campus Beratung NRW (koor-
diniert von der Landesschulpsychologie NRW).  
In der Kooperation mit den anderen Netzwerkakteur*innen werden aufgrund der anhaltenden Be-
darfslage ggf. auch neue Formate entwickelt, um die Auswirkungen der Kürzungen wie Angebotsre-
duktion und insbesondere Verschärfung von Bildungsungerechtigkeit und Benachteiligung bildungs-
ferner oder finanziell schwächerer Familien entgegenzuwirken.  
In einer Kommune, die als Bildungsstadt bekannt ist, ist es aus Sicht der Schulpsychologie wichtig, 
auch im Bereich der besonderen Begabung konkrete Unterstützungsangebote vorzuhalten, um die 
Schüler*innen sowohl direkt (mit Förderung, Beratung, Diagnostik und vergleichbaren Angeboten) als 
auch indirekt (Qualifizierung von Fachkräften und Förderung wissenschaftlicher Projekte in diesem 
Themenbereich) zu fördern und zu fordern. 
 
2.4 Pädagogische Förderung mit dem Pferd (PFP) 
 
Wie bereits in der Vorlage V/0321/2025 berichtet, hat der Stadtsportbund Münster e.V. (SSB) im Jahr 
2024 die Projektkoordination übernommen. Mit den vorhandenen Mitteln von 40.000,00 € konnte im 
Jahr 2025 an 15 städtischen Schulen PFP angeboten werden. Anträge von 13 Schulen konnten nicht 
bewilligt werden. Die Auswahl der geförderten Schulen richtete sich, wie in der genannten Vorlage 
berichtet, nach dem Sozialindex der Schulen und zweitranging nach der Schulform (Primarschulen 
wurden gegenüber Schulen mit Sekundarstufe bevorzugt). 
 
Der SSB hat sich bereit erklärt, auch im Jahr 2026 die Koordination zu übernehmen und die zur Ver-
fügung stehenden Mittel in Höhe von 20.000,00 € effizient für die PFP zu verwalten, um möglichst 
vielen Schulen den Zugang zur PFP zur ermöglichen. Vorgesehen ist die Auswahl der Schulen nach 
den bewährten Kriterien. Aktuell befindet sich die Verwaltung im Austausch mit dem SSB über weite-
re Möglichkeiten der Finanzierung z.B. die Akquise von Drittmitteln. 
 
 
3. Förderangebote 
 
3.1 Lernwerkstatt 
 
Entwicklung des Förderangebots im Schuljahr 2025/26 
Wie in der Vorlage V/0321/2025 berichtet, wird das Angebot „Lernwerkstatt in Schule“ fortlaufend an 
Grundschulen in Münster weiter ausgebaut.  
 
Im Schuljahr 2025/26 wird das lerntherapeutische Angebot an acht Grundschulen in den Stadtteilen 
Mauritz, Geist, Coerde, Gremmendorf, Angelmodde, Hiltrup , Mecklenbeck und Roxel vorgehalten. 
Zudem nutzten weitere 24 Grundschulen die sogenannten Pool-Lösungen mit dem Förderstandort an 
der Klosterstraße 33 oder im Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde. Die deutliche Steigerung im 
Schuljahr 2024/25 auf 144 geförderte Schüler*innen, konnte im Schuljahr 202 5/26 aufrechterhalten 
werden mit derzeit 145  Schüler*innen mit anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und 
Rechnen, die eine wöchentliche Förderung in den Lernwerkstätten in Anspruch nehmen. Weitere 18 
Kinder warten aktuell noch auf den Beginn der Förderung in der Lernwerkstatt. Gründe dafür sind 
fehlende Förderkräfte für bestimmte Standorte und weiterer Klärungsbedarf mit Schulen (zu Förder-
zeiten oder Gruppenzusammensetzungen). 
Durchgeführt wird die Förderung von derzeit zehn qualifizierten Förderkräften.  
Die nachfolgende Tabelle gibt die Zahlen zu aktuell geförderten Kindern nach Förderschwerpunkt 
wieder: 
 
Tabelle 1: Anzahl geförderter Kinder nach Förderschwerpunkt (Stand 16.04.2026) 
 LRS-Förderung Rechenförderung gesamt  
BuT-berechtigt  41 18 59 
selbstzahlend  66 19 85 
nach § 35a gefördert  0 1 1 
gesamt 107 38 145

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Das nachfolgende Diagramm fasst zudem die Anzahl stattgefundener Fördereinheiten pro Woche im 
Schuljahr 2025/26 zusammen. Insgesamt bieten die zehn Förderkräfte 44 Fördereinheiten pro Woche 
an, davon 30 Fördereinheiten mit dem Schwerpunkt LRS -Förderung und 14 Fördereinheiten mit Fo-
kus auf die Förderung der Rechenfähigkeiten.  
 
 
Abbildung 4: Anzahl Fördereinheiten in der LW pro Woche (Stand 16.04.2026) 
 
Derzeit erfolgt ein erneutes Vergabeverfahren zur Gewinnung weiterer qualifizierter Förderkräfte, um 
auch im kommenden Schuljahr 2026/27 das Lernwerkstatt -Angebot an den bisherigen und weiteren 
Grundschulen vorzuhalten. 
 
3.2 Marburger Konzentrationstraining (MKT) 
 
Entsprechend dem Bericht in der Vorlage V/0321/2025, wurde im Jahr 2025 aufgrund der Kooperati-
on mit der FH Münster im Forschungsprojekt „Multiko“ (Multimodales Konzentrationstraining mit digi-
taler Unterstützung) kein eigenes MKT der Schulpsychologischen Beratungsstelle durchgeführt. Die 
hierfür verfügbaren Mittel im städtischen Haushalt konnten anderen Bedarfen zur Verfügung gestellt 
werden. Kinder, bei denen ein Konzentrationstrainingsbedarf im Rahmen der schulpsychologischen 
Beratung festgestellt wurde, wurden erfolgreich in das (kostenfreie) „Forschungs“ -Training der FH 
Münster vermittelt. 
Mit Wirkung zum Jahr 2026 stehen der Schulpsychologischen Beratungsstelle aufgrund der erforder-
lichen Haushaltsstabilisierung nicht länger die  Mittel für die Organisation und Durchführung eines 
Konzentrationstrainings nach dem Marburger Konzept zur Verfügung.  Die Kooperation mit der FH 
Münster im Rahmen des Forschungsprojekts „MultiKo“ wird fortgesetzt und einzelne Schüler*innen 
können aus der Beratung in die Trainings im Rahmen des Forschungssettings vermittelt werden. In-
formationen zum Forschungsprojekt finden sich unter www.multiko.net. Es bleibt abzuwarten, inwie-
fern sich zukünftig die Gestaltung der Beratungssituation durch die fehlende Möglichkeit eines Trai-
nings in der Schulpsychologischen Beratungsstelle verändert.  
 
 
4. Beratung in Kooperationen 
 
Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist festes Mitglied kooperativer Beratungsangebote für 
Schulen. Dazu gehören das Fallclearing drohender Schulausschluss, das Fallclearing Schulabsen-
tismus und das Mobile Team Münster (MTM)

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4.1 Fallclearing drohender Schulausschluss und Fallclearing Schulabsentismus 
 
Beide Fallclearings sind multiprofessionell besetzte Fach- und Beratungsgremien. Sie setzen sich 
zusammen aus Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (KSD, Kinder - und 
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit), des Gesundheitsamts (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, 
Schulärztlicher Dienst), des Schulamts für die Stadt Münster (untere Schulaufsicht) und des Amtes für 
Schule und Weiterbildung (Schulpsychologische Beratungsstelle).  
 
Die Gremien beraten Fachkräfte aus Schulen zu komplexen Problemlagen von Schüler*innen, denen 
entweder aufgrund erheblicher Verhaltensauffälligkeiten perspektivisch ein zeitweiliger oder dauern-
der Schulausschluss droht (FC drohender Schulausschluss) bzw. die zeitweise oder bereits dauerhaft 
von Schulabsentismus betroffen sind (FC Schulabsentismus). Im Beratungsprozess werden (schul -
)psychologische, pädagogische, medizinische, schulrechtliche und die Jugendhilfe betreffende The-
men aufgegriffen. 
Schulpsycholog*innen bringen ihre Expertise in der Fallanalyse ein, unterstützen bei der Einschät-
zung möglicher Ursachen und individueller Problemlagen und tragen dazu bei, geeignete Maßnah-
men und Perspektiven zu entwickeln. Diese orientieren sich an den Bedarfen der Schüler*innen und 
den schulischen Rahmenbedingungen. 
 
Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Schulen, wobei die Zusammenarbeit 
mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle und den weiteren durch die Gremiumsmitglieder ver-
tretenen Institutionen möglich ist. 
 
Die Anmeldung zur Beratung erfolgt schriftlich an die Koordinierungsstelle. Die Beratung erfolgt ano-
nym oder mit Einverständnis der Erziehungsberechtigen unter Nennung der Klarnamen. Die Dauer 
der Beratung beträgt ca. 45 Minuten und wird mit einem Ergebnisprotokoll beendet. In der Regel wer-
den Schüler*innen einmalig vorgestellt. Eine Wiedervorstellung ist jedoch möglich. 
 
Im Rahmen der Beratung im Fallclearing drohender Schulausschluss kann eine Aufnahme in die 
Kompass-Schule (inkl. Villa Interim) empfohlen werden. Die Kompass -Schule ist ein schulischer 
Lernort für Schüler*innen mit einem besonderen oder einem intensivpädagogischen Unterstützungs-
bedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. 
Im Rahmen der Beratung im Fallclearing Schulabsentismus kann eine Aufnahme in die Werkstatt-
schule oder in die Villa Interim in der Kompass-Schule empfohlen werden. Die Werkstattschule ist ein 
Angebot für schulabsente Schüler*innen im 9. und 10. Schulbesuchsjahr, für die die Rückkehr an die 
Regelschule aktuell oder dauerhaft nicht möglich ist. Die Villa Interim unterstützt u.a. auch als digitaler 
Lernort Schüler*innen mit Lernmotivation, die zeitweise nicht an einer Präsenzgruppe teilnehmen 
können. 
 
Das Fallclearing drohender Schulausschluss wurde 2011 als Fallclearing Schule -Jungendhilfe ge-
gründet und 2025 in Fallclearing drohender Schulausschluss umbenannt. Das Gremium tagt freitags 
an ca. 7 -9 Terminen pro Jahr. Im Jahr 2025 hat das Gremium 21 Beratungen durchgeführt. Im Jahr 
2026 wurden bisher (Stand April 2026) in drei Sitzungen Schulen zu bereits 13 Schüler*innen bera-
ten. 
 
Das Fallclearing Schulabsentismus wurde als Ergänzung 2023 gegründet, um den besonderen Prob-
lemlagen von schulabsenten Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden. Es tagte 2024 an neun 
und 2025 an elf Terminen. Im Jahr 2025 hat das Gremium insgesamt 42 Beratungen durchgeführt. Im 
Jahr 2026 wurde bisher (Stand April 2026) in drei Sitzungen zu acht Schülerinnen und Schülern bera-
ten. 
 
4.2 Mobile Teams Münster (MTM) 
 
Kinder und Jugendliche mit einem (sonderpädagogischen) Unterstützungsbedarf im Bereich ihrer 
emotionalen und sozialen Entwicklung (ESE) können für Fachkräfte an Schulen eine besondere Her-

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V/0184/2026 
ausforderung darstellen. Um diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde zunächst die 
Kooperation in einem MTM für die Primarstufe (Schuljahr 2016/17) und später zu einem MTM für die 
Sekundarstufe (Schuljahr 2019/20) vereinbart. 
 
Die Kooperationspartner*innen des MTMs für die Primarstufe und des MTMs für die Sekundstarstufe 
sind das Amt für Kinder , Jugendliche und Familien (Fachstelle Jugendsozialarbeit - Jugendhilfe an 
Schulen), das Schulamt für die Stadt Münster (Inklusionsfachberatung) sowie das Amt für Schule und 
Weiterbildung (Schulpsychologische Beratungsstelle). 
 
Die MTMs beraten multiprofessionell zur zielgerichteten Förderung von Schülerinnen und Schülern 
mit besonderem Unterstützungsbedarf in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung. Nach einer 
schriftlichen anonymen Anmeldung erfolgt die Beratung zeitnah vor Ort in den Schulen. Dabei bera-
ten die MTMs zu (sozial -)pädagogischen Fragestellungen, zu Unterstützungsmöglichkeiten der Ju-
gendhilfe, schulrechtlichen Themen sowie zu (schul -)psychologischen Fragestellungen. Die MTMs 
verstehen sich auch als Lotsen für weitere Hilfen und Maßnahmen. 
 
Schulpsycholog*innen bringen auch hier ihre Expertise in der Fallanalyse ein, indem sie bei der Ein-
schätzung der Ursachen und der individuellen Problemlagen unterstützen. Ziel ist es auch hier, ge-
meinsam geeignete Maßnahmen und Perspektiven für die Schüler*innen zu entwickeln. Diese orien-
tieren sich an den jeweiligen Bedarfen der Schüler*innen und den schulischen Rahmenbedingungen. 
 
Die Ziele der Beratung sind jederzeit eine effiziente Förderung und gelingende Teilhabe von Schü-
ler*innen sowie eine Weiterentwicklung der Inklusion.  
 
Im Schuljahr 2024/25 hat das MTM für den Primarbereich 46 Beratungen und in diesem Schuljahr 
2025/26 42 Beratungen (Stand April 2026) mit Fachkräften durchgeführt.  
 
Das MTM für den Sekundarbereich hat im Schuljahr 2024/25 neun Beratungen und in diesem Schul-
jahr 2025/26 bisher ebenfalls neun Beratungen (Stand April 2026) mit Fachkräften durchgeführt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0184/2026
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2026
Erstellt
09.03.2026 09:32