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1547/2025

Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2023/2024 des Gürzenich-Orchesters Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Jahresabschluss Bestätigungsvermerk

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Ansehen

Anlage 3 Jahresabschluss Anhang

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Ansehen

Anlage 6 Jahresabschluss Fragenkatalog

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Anlage 4 Jahresabschluss Lagebericht

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Anlage 2 Jahresabschluss Gewinn-Verlustrechnung

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Anlage 1 Jahresabschluss Bilanz

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Beschlussvorlage Rat

2189 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 1547/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss Wirtschaftsjahr 2023/2024 des Gürzenich-Orchesters Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 
Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) wer-
den der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 25.04.2025 der Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft Nexia GmbH versehene Jahresabschluss zum 31.08.2024 
sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 festgestellt. 
 
2. Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 in Höhe von 
EUR 3.778.033,70, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2023/2024 in Höhe von EUR 
2.576.783,08 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 6.347.207,78 sowie 
Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 7.609,00 ergibt, wird auf neue 
Rechnung vorgetragen.  
 
3. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 24.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zur Begründung des Beschlussvorschlags sind folgende Anlagen beigefügt: 
 
 
1. Jahresabschluss zum 31.08.2024, bestehend aus 
 
a) Bilanz zum 31.08.2024     Anlage 1 
 
b) Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 01.09.2023 – 31.08.2024  Anlage 2 
 
c) Anhang einschließlich Anlagennachweis 
für das Wirtschaftsjahr 01.09.2023 – 31.08.2024 Anlage 3, Seite 1 - 15 
 
2. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 
01.09.2023 - 31.08.2024     Anlage 4, Seite 1 – 17 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nexia GmbH 
vom 25.04.2025      Anlage 5, Seite 1 – 4 
 
4. Fragenkatalog zu § 53 HGrG     Anlage 6, Seite 1-18 
 
 
Auf ein Abschlussgespräch hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) verzichtet.

Anlage 5 Jahresabschluss Bestätigungsvermerk

12159 Zeichen

101112195 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
III/1
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
An das Gürzenich-Orchester Köln 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln -
bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das 
Wirtschaftsjahr 2023/2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und 
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln für das Wirtschaftsjahr vom 1. September 2023 bis zum 
31. August 2024 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der 
Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 
31. August 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. September 2023 bis zum 
31. August 2024. 
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in 
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. 
§ 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen 
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtsc haftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. 
Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen 
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in 
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten 
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses 
für den Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
Vorschriften der Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen 
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen 
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die 
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die

101112195 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
III/2
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und 
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür 
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten 
entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie 
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der 
Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter 
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, 
um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der 
Nordrhein-Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für 
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende 
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern 
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Nordrhein-
Westfälischen Eigenbetriebsverordnung i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen 
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere 
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine 
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen 
oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet 
werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und 
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

101112195 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
III/3
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische 
Grundhaltung. Darüber hinaus 
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss 
und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen 
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, 
dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt 
wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung 
nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, 
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können. 
- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen 
Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um 
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem 
Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser 
Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. 
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf 
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, 
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser 
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage 
der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige 
Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses 
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle 
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. 
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine 
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung. 
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter 
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von 
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die 
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein 
eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde 
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass 
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

101112195 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
III/4
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und 
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger 
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
Köln, den 25. April 2025 
Nexia GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
Ueberholz Dr. Iwanowitsch 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage 3 Jahresabschluss Anhang

24518 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/3 
  
 
JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 
1. SEPTEMBER 2023 BIS 31. AUGUST 2024 
 
A N H A N G 
 
Der Jahresabschluss des Gürzenich-Orchesters Köln für das Wirtschaftsjahr 1.9.2023 bis 31.8.2024 wurde nach 
den für Eigenbetriebe geltenden Bestimmungen der §§ 21 - 24 der Eigenbetriebsverordnung NRW in der 
Fassung vom 16.11.2004, zuletzt geändert am 8.7.2016 mit Wirkung ab 16.7.2016, sowie in sinngemäßer 
Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zum Jahresabschluss im Dritten Buch 
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung von § 263 HGB und der ergänzenden Vorschriften der 
Betriebssatzung aufgestellt. Dies schließt die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein.  
I.  BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanz wurde nach vollständiger Verwendung des 
Jahresergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) aufgestellt. 
 
Im Jahresabschluss zum 31.8.2024 wurden die zum 1.9.2000 im Rahmen der Ausgliederung des Orchesters 
als eigenbetriebsähnliche Einrichtung von der Stadt Köln übertragenen Anlagegüter zu den fortgeführten Zeit- 
werten und die in den Wirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2023/2024 angeschafften Anlagegüter zu fortgeführten 
Anschaffungskosten bewertet. Der Wertminderung wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen Rech- 
nung getragen, wobei die Nutzungsdauern bzw. Restnutzungsdauern auf der Grundlage einschlägiger Ab- 
schreibungstabellen sachgerecht geschätzt wurden. Die Nutzungsdauer der immateriellen Anlagegüter beträgt 
3 bis 5 Jahre. Die Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 3 bis 30 Jahre. Geringwertige 
Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten 
eingestellt, der im Jahr des Zugangs sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 gewinnmin- 
dernd aufgelöst wird.  
 
Bei den Vorräten wurden die Betriebsstoffe zu Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert 
angesetzt. Die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Vorleistungen für zwei Konzerte im neuen Geschäftsjahr 
wurden als unfertige Leistungen zu Herstellungskosten auf der Basis einer Normalauslastung des Orchesters 
bewertet. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nenn- 
wert bewertet.  
 
Das Stammkapital wurde zu dem in der Betriebssatzung festgelegten Nennwert angesetzt. 
 
Der passive Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde in Höhe des Betrages ange- 
setzt, der den (ggf. anteiligen) Restwerten der bezuschussten Anlagegüter entspricht.

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/4 
 
 
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Orchester hat das Gürzenich-Orchester für Be- 
amte, die vor dem 1.9.2000 in den Ruhestand getreten sind, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Be- 
amtVG) vorgesehenen Versorgungsleistungen vollständig zu übernehmen. Für Beamte, die am 1.9.2000 noch 
aktiv waren, wird das Gürzenich-Orchester mit Versorgungsleistungen entsprechend dem auf das Orchester 
entfallenden Dienstzeitenanteil belastet. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten wurden Pensionsrückstellun- 
gen gebildet. Im Jahresabschluss zum 31.8.2024 erfolgte die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wie im 
Vorjahr gemäß § 22 Abs. 3 EigVO NRW nach § 37 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KommHVO 
NRW) zum Teilwert unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % und unter Anwendung 
der neuen Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Erwartbare Änderungen der künftigen Personalkosten waren 
bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht zu berücksichtigen. Die Wertansätze der Pensionsver- 
pflichtungen wurden durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in 
angemessener Höhe und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrags analog § 253 Abs. 1 HGB passiviert. Bei den Rückstellungen für Dienstjubiläen als Rückstel- 
lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden im Rahmen der Wertansätze künftige Preis- 
und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzin- 
sungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzins-
sätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich 
ermittelt und bekannt gegeben werden. Bei den langfristigen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen er- 
folgte die Bewertung zum 31.8.2024 entsprechend der Bewertung der Pensionsrückstellungen zum Teilwert 
unter Zugrundelegung eines festen Rechnungszinsfusses von 5 % auf der Grundlage des durchschnittlichen 
Beihilfeaufwandes der letzten fünf Jahre. Alle Wertansätze der Beihilfe- und Jubiläumsverpflichtungen wurden 
durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. 
 
Die im Wirtschaftsjahr 2011/2012 erstmals gebildete Rückstellung für drohende Verluste im Bereich des Per- 
sonalaufwands betrifft den Verpflichtungsüberschuss für das Orchester aus den künftigen Gehaltszahlungen 
im Rahmen einer Freistellung unter Berücksichtigung der orchesterspezifischen Gehaltsentwicklungsprogno- 
sen. Soweit die Rückstellung Gehaltszahlungen betrifft, die nach dem 31.8.2024 zur Auszahlung gelangen, 
wurde eine Abzinsung vorgenommen (§ 21 EigVO NRW i.V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB). 
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/5 
  
 
II.  ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 
1.  Anlagevermögen 
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2023/2024 ist dem nachfolgen- 
den Anlagennachweis zu entnehmen: 
Anschaffungs- und Herstellungskosten 
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2023 1 Abgang 31.8.2024 
EUR EUR EUR EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
    EDV Software 
193.196,23 2.975,00 0,00 196.171,23 
    Geleistete Anzahlungen 2.577,63 39.874,66 0,00 42.452,29 
195.773,86 42.849,66 0,00 238.623,52 
Sachanlagen 
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 
3.189.231,78 80.288,25 18.879,14 3.250.640,89 
    Geleistete Anzahlungen 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 
3.189.231,78 81.288,25 18.879,14 3.251.640,89 
3.385.005,64 124.137,91 18.879,14 3.490.264,41 
Abschreibungen 
Posten des Anlagevermögens Stand Stand 
1.9.2023 1 Zugang Abgang 31.8.2024 
EUR EUR EUR EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
    EDV Software 
143.924,23 11.743,00 0,00 155.667,23 
    Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 
143.924,23 11.743,00 0,00 155.667,23 
Sachanlagen 
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 
2.282.497,38 110.246,65 18.879,14 2.373.864,89 
    Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 
2.282.497,38 110.246,65 18.879,14 2.373.864,89 
2.426.421,61 121.989,65 18.879,14 2.529.532,12 
Posten des Anlagevermögens Restbuchwerte Restbuchwerte Durch- Durch- 
31.8.2024 31.8.2023 schnittlicher Ab- schnittlicher Rest- 
schreibungssatz 2 buchwert 3
EUR EUR % %
Immaterielle Vermögensgegenstände 
    EDV Software 40.504,00 49.272,00 5,99 20,65 
    Geleistete Anzahlungen 42.452,29 2.577,63 0,00 100,00 
82.956,29 51.849,63 4,92 34,76 
Sachanlagen 
    Betriebs- und Geschäftsausstattung 876.776,00 906.7 34,40 3,39 26,97 
    Geleistete Anzahlungen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 
877.776,00 906.734,40 
960.732,29 958.584,03 
Kennzahlen 
Zugang 
 
__________________________ 
1  Hinsichtlich der Aussagekraft des Anlagennachweises ist darauf hinzuweisen, dass die Anlagegüter, die zum 1.9.2000 auf das  
   Orchester übertragen wurden, mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum 1.9.2000 auf- 
   gelaufenen Abschreibungen in den Anlagennachweis aufgenommen wurden.  
 
2  Zugang Abschreibungen x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2024 
 
3  Restbuchwerte am 31.8.2024 x 100 / Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zum 31.8.2024

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/6 
 
 
Der Zugang bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfällt auf den Ankauf von OPAS Next Lizenzen 
sowie auf aktivierte Anzahlungen im Wesentlichen betreffend den Relaunch der Website des Orchesters. 
 
Der Zugang bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt auf Instrumente (TEUR 70), Hardware 
       
(TEUR 1) sowie geringwertige Anlagegüter (TEUR 9). 
  
2.  Vorräte 
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Betriebsstoffe (TEUR 12) umfassen im Wesentlichen CD´s, Flyer und 
Büromaterial. Des Weiteren entfällt der Bilanzposten auf unfertige Leistungen (TEUR 330). Als solche werden 
die vor dem Bilanzstichtag angefallenen Kosten für Proben des Orchesters für zwei Konzerte in der Spielzeit 
2024/2025 abgegrenzt. 
 
3.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsforderungen. 
 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln umfassen zum einen die auf den 31.8.2024 fortgeschriebene Restfor- 
derung aus der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 in Höhe von TEUR 2.346. 
Die Stadt hat einen Ausgleich dieser Forderung ohne Zinsverluste ab 2005 zugesagt. Im Wirtschaftsjahr 
2023/2024 hat die Stadt Köln eine Tilgungsrate (TEUR 500) für das aktuelle Wirtschaftsjahr bezahlt. Am Bi- 
lanzstichtag hat diese Forderung in Höhe von TEUR 1.846 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 
 
Darüber hinaus enthält der Bilanzposten Forderungen aus laufenden Verrechnungen zwischen dem Orchester 
und den folgenden städtischen Dienststellen: 
31.8.2024 
TEUR 
Kämmerei 
  Cash Concentrating / Stand per 31.8.2024 6.967 
  übrige 299 
7.266 
Personalamt -148 
Amt für Informationsverarbeitung -5 
Museumsdienst -1 
7.112

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/7 
  
 
Bei den Forderungen gegen Eigenbetriebe handelt es sich um Forderungen aus laufender Verrechnung gegen 
die Bühnen der Stadt Köln. 
 
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 
31.8.2024 
TEUR 
Betriebskostenzuschuss Land NRW 
    Januar bis August 2024 767 
Förderbeiträge 55 
Forderungen gegen Finanzamt 13 
Personalkostenzuschüsse 10 
übrige 0
845 
 
4.  Liquide Mittel 
Am Bilanzstichtag 31.8.2024 verfügte das Orchester infolge der Beteiligung am Cash-Pooling der Stadt Köln 
lediglich über Wechselgeld, das unter den liquiden Mitteln gezeigt wird. 
 
5.  (Aktiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Folgende, für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 bzw. weitere Wirtschaftsjahre vorausbezahlte Aufwendungen 
wurden per 31.8.2024 als aktive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Versorgungsbezüge September 2024 15 
Unfallversicherung September bis Dezember 2024 13 
Zuschuss Gürzenich Chor September bis Dezember 2024 7
Markenverlängerungen bis 2031 4
Werbemaßnahmen September 2024 2
Notenmieten September bis November 2024 2
übrige 14 
57

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/8 
 
6.  Eigenkapital 
Die Entwicklung des Eigenkapitals des Orchesters stellte sich im Wirtschaftsjahr 2023/2024 wie folgt dar:  
Saldovortrag Jahres- Entnahmen Stand 
31.08.2023 ergebnis Gewinn- 31.8.2024 
2023/2024 rücklagen 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Vom Rat der Stadt Köln laut 
Satzung zur Verfügung ge- 
stelltes Stammkapital 25 0 0 25 
Gewinnrücklagen 
   andere Gewinnrücklagen 2.614 0 -8 2.606 
Bilanzgewinn 6.347 -2.577 +8 3.778 
8.986 -2.577 0 6.409 
 
Der Bilanzgewinn zum 31.8.2023 in Höhe von TEUR 6.347 wurde gemäß Ergebnisverwendungsbeschluss des 
Rates zum Jahresabschluss 31.8.2023 des Gürzenich-Orchesters Köln vom 1.10.2024 auf neue Rechnung vor- 
getragen. 
 
7.  Sonderposten 
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse entwickelte sich im Wirtschaftsjahr 2023/2024 wie folgt: 
 
Saldovortrag Zugang Auflösung Stand 
1.9.2023 2023/2024 2023/2024 31.8.2024 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Sonderposten für Investitionszu- 
schüsse der Stadt Köln 
aus Übertragung des Anlage- 
vermögens zum 1.9.2000 der 
Stadt Köln 3 0 0 3
für die Anschaffung von be- 
weglichem Anlagevermögen 46 0 5 41 
49 0 5 44 
 
8.  Rückstellungen 
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr 2023/2024 wie folgt:

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/9 
  
 
Saldovortrag Inanspruch- Auf- Auf-/ Ab- Stand 
1.9.2023 nahme lösung Zuführung zinsung 31.8.2024 
2023/2024 2023/2024 2023/2024 2023/2024 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Pensionsrückstellungen 
Versorgungsempfänger 1.012 96 63 0 51 904 
Sonstige Rückstellungen 
  ausstehender Urlaub 207 207 0 147 0 147 
  Sonderzahlungen November 26 26 0 29 0 29 
  Dienstjubiläen 24 1 1 4 0 26 
  Beihilfeverpflichtungen 2.829 244 35 0 141 2.691 
  Altersteilzeit 472 25 0 0 1 448 
  Gehaltsnachzahlungen 48 48 0 48 0 48 
  drohende Verluste aus 
    einem Anstellungsverhältnis 360 114 1 0 2 247 
SV-Risiken iZm Kurzarbeit 202 202 0 0 0 0
 austehende Leistungs- 
   abrechnungen 97 74 6 93 0 110 
Kosten Jahresabschluss 61 61 0 62 0 62 
übrige 25 25 0 23 0 23 
4.351 1.027 43 406 144 3.831 
5.363 1.123 106 406 195 4.735 
 
Zum 31.8.2024 bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber 8 Versorgungsempfängern sowie einer aktivtä- 
tigen Beamtin, die zeitweise bei dem Gürzenich-Orchester beschäftigt war. 
 
9.  Verbindlichkeiten 
Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten zum 31.8.2024 lassen sich dem folgenden Verbind- 
lichkeitenspiegel entnehmen: 
 
         
Gesamt- bis zu einem zwischen über davon 
betrag Jahr einem und fünf gesichert 
31.8.2024 fünf Jahren Jahre 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten 0 0 0 0 0
(0) (0) (0) (0) (0) 
Verbindlichkeiten aus Liefe- 
rungen und Leistungen 291 291 0 0 0
(392) (392) (0) (0) (0) 
Sonstige Verbindlichkeiten 21 21 0 0 0
(27) (27) (0) (0) (0) 
312 312 0 0 0
(419) (419) (0) (0) (0) 
(in Klammern: Vorjahr) 
davon mit einer Restlaufzeit

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/10 
 
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen laufende Leistungsverpflichtungen. 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen folgende Posten: 
 
31.8.2024 
TEUR 
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 6
Verbindlichkeiten gegenüber Bundeszentralamt für Steuern 10 
übrige 5
21 
davon aus Steuern 10 
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0
 
 
10.  (Passiver) Rechnungsabgrenzungsposten 
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten wurden folgende für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 im Voraus 
eingegangene Erträge abgegrenzt:  
 
31.8.2024 
TEUR 
Betriebskostenzuschuss September 2024 1.207 
Erträge aus Kartenverkäufen für 
die Spielzeit 2024 / 2025 1.121 
übrige 5
2.333 
 
 
III.  ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 
 
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/11 
  
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Erlöse Bühnen der Stadt Köln 
  für Opernbespielung 2023/24 7.964 0 +7.964 .
  für das Vorjahr 255 7.482 -7.227 -96,6 
Erlöse Kartenverkauf 
  Einzelverkauf 866 725 +141 +19,4 
  Abonnements 699 727 -28 -3,9 
  Besucherorganisationen 50 48 +2 +4,2 
sonstige Erlöse Spielbetrieb 314 268 +46 +17,2 
10.148 9.250 +898 +9,7 
Veränderung 
 
 
Den Erlösen lagen dabei im Vergleich zum Vorjahr folgende Leistungsdaten zugrunde: 
 
Veran- Besu- Erlöse Veran- Besu- Erlöse Veran- Besu- Erlöse 
stal- cher stal- cher stal- cher 
tungen TEUR tungen TEUR tungen TEUR 
Abonnementkonzerte 31 48.813 1.124 36 51.449 1.073 -5 -2.636 +51 
Kammerkonzerte 7 1.850 27 6 1.080 13 +1 +770 +14 
Sonderkonzerte 29 28.889 409 22 21.281 413 +7 +7.608 -4 
Abgrenzungen 0 0
  Eigenveranstaltungen 67 79.552 1.560 64 73.810 1.499 +3 +5.742 +61 
  Kooperationen / Gastspiele 5 279 5 222 + + +57 
Opernbespielung 152 7.964 204 7.482 -52 +482 
  Fremdveranstaltungen 152 7.964 204 7.482 -52 +482 
sonstige Erlöse 345 47 +298 
224 79.552 10.148 273 73.810 9.250 -49 +5.742 +898 
2023/24 Vorjahr Veränderung 
 
 
Die Kartenpreise 2023/24 haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt verändert: 
 
Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- Preis- 
gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe gruppe 
6 1 3 2 1 3 6 1 3 2 1 3 6 1 3 2 1 3
EUR EUR EUR EUR EUR EUR % % %
Abonnementkonzerte 11,00 35,00 55,00 11,00 32,00 50,00 0,00 9,38 10,00 
Kammerkonzerte 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 0,00 0,00 0,00 
Großes Abonnement (So) 124,00 236,00 382,00 137,00 259,00 413,00 -9,49 -8,88 -7,51 
Großes Abonnement (Mo/Di) 109,00 207,00 334,00 121,00 227,00 361,00 -9,92 -8,81 -7,48 
Familienkonzerte 4 0,00 0,00 0,00 
1 Preiswerteste Preisgruppe 
2 Mittlere Preisgruppe 
3 Teuerste Preisgruppe 
4 Kinderkarte/Erwachsenenkarte 
2023/24 Vorjahr Veränderung 
11,00/22,00 11,00/22,00

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/12 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Posten: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Zuschüsse und Kostenerstattungen 
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 
   für das laufende Wirtschaftsjahr 12.491 12.499 -8 -0,1 
Betriebskostenzuschuss Land NRW 1.132 1.095 +37 +3,4 
Förderbeiträge 100 139 -39 -28,1 
sonstige Kostenzuschüsse 35 39 -4 -10,3 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse 6 6 +0 +0,0 
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 107 138 -31 -2 2,5 
Erträge aus dem Abgang von Vermögens- 
gegenständen des Anlagevermögens 0 11 -11 -100,0 
Versicherungsentschädigungen 6 7 -1 -14,3 
übrige 1 3 -2 -66,7 
13.878 13.937 -59 -0,4 
davon Erträge aus der Auflösung des Sonder- 
postens für Investitionszuschüsse zum Anlage- 
vermögen 6 6 +0 +0,0 
Veränderung 
 
 
Der Materialaufwand entfällt auf folgende Aufwendungen für bezogene Leistungen: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Gagen Aushilfsmusiker 930 1.161 -231 -19,9 
Gagen Gäste 1.166 968 +198 +20,5 
Reisekosten Aushilfsmusiker / Gäste 396 398 -2 -0,5 
Anmietung Konzertsaal für Proben u. Konzerte 1.318 1.230 +88 +7,2 
Instandhaltung Musikinstrumente 233 243 -10 -4,1 
Transportkosten 14 11 +3 +27,3 
Programmhefte 115 158 -43 -27,2 
Produktionskosten 266 38 +228 >+100,0 
Tantiemen und GEMA-Gebühren 106 69 +37 +53,6 
Kosten Gastspiele nach auswärts 100 33 +67 >+100,0 
Aufwendungen Streamingdienst GO-Plus 199 260 -61 -23,5 
Einrichten Orchester- / Notenmaterial 102 97 +5 +5,2 
Abrechnung Notenbibliothek 29 6 +23 >+100,0 
übrige 66 76 -10 -13,2 
5.040 4.748 +292 +6,1 
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/13 
  
 
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Gehälter Angestellte / Lohnempfänger / Beamte 40 48 -8 -16,7 
Gehälter Künstler 14.441 12.787 +1.654 +12,9 
Sonderzahlungen / Urlaubsgeld 795 683 +112 +16,4 
Abfindungen 245 0 +245 .
Energiepreispauschale 0 50 -50 -100,0 
sonstige tarifvertragliche bzw. vertragliche Bezüge 54 23 +31 >+100,0 
 +/- Veränderung Rückstellung Altersteilzeit -25 -58 +33 -56,9 
 +/- Veränderung Urlaubsrückstellung -61 107 -168 -157,0 
 +/- Veränderung Drohverlustrückstellung -94 -80 -14 +17,5 
Löhne und Gehälter 15.395 13.560 +1.835 +13,5 
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2.255 1.976 +279 +14,1 
 +/- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung aus Ver- 
       änderung  Drohverlustrückstellung -20 -20 +0 +0,0 
Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungs- 
kasse / Bayrischen Versorgungskasse 661 637 +24 +3,8 
Versorgungsbezüge 191 223 -32 -14,3 
+/- Veränderung Pensionsrückstellung -96 -81 -15 -18,5 
Beihilfen 254 275 -21 -7,6 
+/- Veränderung Beihilferückstellung -244 -571 +327 -57,3 
sonstige soziale Abgaben 147 154 -7 -4,5 
Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 3.148 2.593 +555 +21,4 
18.543 16.153 +2.390 +14,8 
davon für Altersversorgung 756 779 -23 -3,0 
Veränderung 
 
 
Die Entwicklung der Abschreibungen auf Sachanlagen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen (vgl. Abschnitt 
II.1.).

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/14 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:   
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Verwaltungsaufwendungen 
Versicherungen 51 50 +1 +2,0 
Büromieten einschl. Nebenkosten 133 128 +5 +3,9 
Instandhaltungen / Reparaturen 74 72 +2 +2,8 
Kostenbeteiligung Köln-Ticket 87 103 -16 -15,5 
Personalnebenkosten (Gastspiele nach auswärts) 160 133 +27 +20,3 
Personalnebenkosten (sonstige) 24 36 -12 -33,3 
Kosten Jahresabschluss / Abschlussprüfung 52 51 +1 +2,0 
Rechts- und Beratungskosten 17 25 -8 -32,0 
Porti / Telekommunikation 40 50 -10 -20,0 
Beiträge Verbände / Berufsvertretungen 47 45 +2 +4,4 
Einsatz Zeitarbeitnehmer 40 47 -7 -14,9 
Verwaltungskostenerstattungen Stadt 47 45 +2 +4,4 
Ausbuchung der unbegründeten Restforderung auf 
Auszahlung des Betriebskostenzuschusses 2021/22 1.407 0 + 1.407 .
übrige Verwaltungsaufwendungen 20 24 -4 -16,7 
Kosten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit 767 902 -135 -15,0 
Spenden 15 45 -30 -66,7 
Wertberichtigung Kundenforderungen 2 0 +2 .
übrige 10 28 -18 -64,3 
2.993 1.784 1.209 +67,8 
Veränderung 
 
 
Die Zinserträge betreffen im Wesentlichen mit TEUR 331 Zinszahlungen der Stadt Köln (Kämmerei) für die 
Beteiligung am städtischen Cash-Pooling. 
 
Die Zinsaufwendungen entfallen auf den Aufzinsungsaufwand der langfristigen Personalrückstellungen (Pen- 
sionsrückstellungen TEUR 51, für Beihilfeverpflichtungen TEUR 141 sowie für sonstige langfristige Personal- 
rückstellungen TEUR 4). 
 
Die sonstigen Steuern umfassen folgende Abgaben: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Umsatzsteuer Vorjahre -1 -3 +2 +66,7 
Sonstige Steuern -1 -3 +2 +66,7 
-1 -3 +2 +66,7 
Veränderung

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/15 
  
 
IV.  SONSTIGE ANGABEN 
1.  Organe 
Die Organe des Orchesters bestehen aus dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Betriebsausschusses (gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung personen- 
identisch mit dem Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln) setzten sich im Wirtschaftsjahr 2023/24 wie 
folgt zusammen: 
 
  Elfi Scho-Antwerpes, Diplom-Ingenieurin 
- Vorsitzende - 
  Dr. Ralph Elster, Leiter der Expleo Academy (DACH-Region) 
  -  1. Stellvertreter - 
  Mario Michalak, darstellender Künstler und Produzent 
  - 2. Stellvertreter -  
 
Dr. Eva Bürgermeister, Leiterin des deutschen Kinder- und  
   Jugendfilmzentrums, sachkundige Bürgerin 
Jörg Kobel, sachkundiger Bürger, 
Lorenz Deutsch, Landtagsabgeordneter, sachkundiger Bürger 
Dominik Schneider, Bürokaufmann, sachkundiger Bürger 
Brigitta von Bülow, Gymnasiallehrerin, 
Maria Helmis-Arend, Studienrätin, 
Bärbel Hölzing, freischaffende Musiklehrerin, 
Dr. David Lutz, Informatiker, 
Ira Sommer, Rechtsanwältin, 
Thomas Welter, Immobilienunternehmer. 
 
Die Betriebsleitung bestand im Wirtschaftsjahr 2023/24 aus: 
 
François-Xavier Roth (bis 30.6.2024) 
Künstlerischer Betriebsleiter 
 
Stefan Englert  
Geschäftsführender Direktor

Gürzenich-Orchester Köln 
 I/16 
 
Für die Mitglieder der Betriebsleitung bzw. ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wurden von dem Orchester 
im Wirtschaftsjahr 2023/24 folgende Bezüge aufgewendet: 
 
Gehälter Sonder- Abfindungen 
vergütungen 
TEUR TEUR TEUR 
Aktive Mitglieder der Betriebsleitung: 
François-Xavier Roth 114,0 214,0 245,0 
Stefan Englert 190,0 0,0 0,0 
304,0 214,0 245,0 
Ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung: 0,0 0,0 0,0 
304,0 214,0 245,0 
 
Für ein ehemaliges Mitglied der Betriebsleitung bestehen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für eine beam- 
tenrechtliche Versorgungszusage in Höhe von TEUR 236 sowie Beihilfeverpflichtungen in Höhe von TEUR 34. 
 
Für Mitglieder des Betriebsausschusses wurden keine Bezüge aufgewendet. 
 
2.  Arbeitnehmer 
Die Anzahl der Beschäftigten des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2023/24 entwickelte sich wie folgt: 
Jahres 
30.11.2023 28.02.2024 31.05.2024 31.08.2024 durch- 
schnitt 
künstlerische Angestellte 147,0 153,0 161,0 166,0 156,8 
Beschäftigte nach TVöD 14,0 14,0 13,0 17,0 14,5 
Beamte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
161,0 167,0 174,0 183,0 171,3 
 
Das Orchester ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Bayerischen Versorgungs- 
kammer Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (BVK). Die Versorgungseinrichtungen haben die Aufgabe, 
den Arbeitnehmern ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversor- 
gung zu gewähren. Die Umlage beträgt bei der ZVK 5,8% und bei der BVK 9,0% des zusatzversorgungspflich- 
tigen Entgelts. Zum Aufbau einer Kapitaldeckung wurde von der ZVK ein Zusatzbeitrag wie folgt erhoben: Ab 
2007: 3,2%. Die umlagepflichtigen Gehälter betrugen im Wirtschaftsjahr 2023/24 rd. TEUR 17.993.

Anlage 6 Jahresabschluss Fragenkatalog

36568 Zeichen

101112195    
 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
 IV/1 
 
Feststellungen im Rahmen der Prüfung 
nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz 
 
 
 
 
  1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie 
individualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäfts-
verteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? 
Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur 
Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung 
(Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfn issen 
des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
Der Betriebsleitung geh ören satzungsgem äß zwei Personen an.  
Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 waren dies als Generalmusikdirektor der Stadt K öln 
und G ürzenich-Kapellmeister Herr Francois-Xavier Roth sowie als 
Gesch äftsf ührender Direktor und kaufm ännischer Betriebsleiter Herr Stefan Englert. 
Herr Roth schied auf Basis eines Aufhebungsvertrages zum 30.06.2024 aus den 
Diensten der Stadt Köln aus. Die künstlerische Betriebsleitung wurde bis zum Ende 
des Wirtschaftsjahres 2023/2024 nicht neu besetzt.  
Die Gesch äftsverteilung zwischen den Betriebsleitern sowie die Abgrenzung ihrer 
Kompetenzen und Zust ändigkeiten ergeben sich aus der vom damaligen 
Oberb ürgermeister hierzu erlassenen Gesch äftsanweisung. Nach dieser 
Anweisung f ührt die Betriebsleitung die Gesch äfte des Orchesters 
gesamtverantwortlich nach einheitlichen Zielsetzungen, Pl änen und Richtlinien. 
Unbeschadet der Gesamtverantwortung werden den Betriebsleitern Ressorts 
zugewiesen, f ür die sie zust ändig sind. Der k ünstlerische Betriebsleiter ist 
verantwortlich f ür den Spielplan des Orchesters einschließlich der Engagements der 
Gastdirigenten und Solisten sowie f ür das k ünstlerische Niveau des Ensembles.  
Der kaufm ännische Betriebsleiter leitet in Abstimmung mit dem k ünstlerischen 
Betriebsleiter den organisatorischen Ablauf des Konzert- und Orchesterbetriebes 
und ist zust ändig f ür das Finanzwesen, das Personalwesen, die Verwaltung und f ür 
das Marketing.  
Dienstvorgesetzter der Dienstkr äfte des Orchesters ist die Oberb ürgermeisterin der 
Stadt K öln (§ 6 der Betriebssatzung).  
Die aktuell g ültige Betriebssatzung ist am 5. Mai 2022 vom Rat der Stadt K öln 
beschlossen worden und zum 6. Juli 2022 in Kraft getreten.  
Das Überwachungsorgan des Orchesters sind der Rat der Stadt K öln und der 
Betriebsausschuss.

101112195  
 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
IV/2 
 
Der Rat entscheidet über Angelegenheiten, die er nicht übertragen kann (§ 41 Abs. 
1 GO NRW), dazu geh ören u. a.:  
· die Wahl der Mitglieder der Aussch üsse und ihrer Vertreter,  
· der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und 
ortsrechtlichen Bestimmungen, 
· der Erlass eines Stellenplanes und  
· die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte.  
Dar über hinaus entscheidet der Rat der Stadt K öln u. a. über folgende 
Angelegenheiten (§ 4 der Betriebssatzung), die der Betriebsausschuss gem äß 
§ 5 Abs. 2 der Betriebssatzung im Vorfeld der Beschlussfassung durch den Rat zur 
Entscheidung vorabber ät:  
o Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter  
o Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes  
o Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung  
o Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt  
Die übrigen Zust ändigkeiten des Rates der Stadt K öln nimmt - bis auf die oben 
genannten nicht übertragbaren Aufgaben und die in der Betriebssatzung genannten 
Angelegenheiten - der Betriebsausschuss wahr (§ 41 Abs. 2 und 3 GO NRW i. V. m. 
der Zust ändigkeitsordnung des Rates der Stadt K öln vom 5. März 2012).  
Der Betriebsausschuss ist der Ausschuss G ürzenich-Orchester der Stadt K öln (§ 5 
Abs. 1 der Betriebssatzung). Der Betriebsausschuss b ündelt alle - die 
eigenbetriebs ähnliche Einrichtung betreffenden - kaufm ännischen, technischen und 
personellen Angelegenheiten, die ansonsten nach der Zust ändigkeitsordnung des 
Rates der Stadt K öln grunds ätzlich auch anderen Fachaussch üssen zur 
Entscheidung übertragen sind.  
Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die GO 
NRW und die EigVO NRW übertragen sind, sowie in den ihm vom Rat der Stadt 
Köln ausdr ücklich übertragenen Angelegenheiten sowie gem äß der 
Betriebssatzung über  
· Erlass und Niederschlagung von Anspr üchen bei Betr ägen von 
EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00,  
· Stundung von Anspr üchen bei Betr ägen von EUR 20.000,00 bis 
EUR 50.000,00,  
· Bedarfsfeststellung f ür Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten 
von mehr als EUR 300.000,00 bis EUR 1,5 Mio.; die Befugnisse des 
Betriebsausschusses nach § 5 Abs. 1 der Zust ändigkeitsordnung der 
Stadt K öln hinsichtlich des Vorbehaltes über die Vergabeentscheidung 
bleiben unber ührt, 
· Zustimmung zu sonstigen Vertr ägen, die nicht unter Buchstaben a) bis c) 
fallen und deren Wert im Einzelfall den Betrag von EUR 300.000,00 
übersteigt, ausgenommen sind Angelegenheiten, die nach GO NRW, der 
EigVO NRW oder der Betriebssatzung der Zust ändigkeit des Rates 
vorbehalten sind sowie den

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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
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 IV/3 
 
· Vorschlag des Abschlusspr üfers zur Vorlage an die 
Gemeindepr üfungsanstalt.  
Die Regelungen zum Dienstbetrieb und Gesch äftsablauf innerhalb der K ölner 
Stadtverwaltung sind in dem „Handbuch der Stadtverwaltung K öln 
(HK) “ zusammengefasst.  
Die vorstehend dargestellten Regelungen entsprechen den Bed ürfnissen der 
eigenbetriebs ähnlichen Einrichtung.  
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden 
und wurden Niederschriften hierüber erstellt? 
Im Zeitraum vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2024 fanden insgesamt 
sieben Sitzungen des Betriebsausschusses statt. Entsprechende Protokolle liegen 
vor. Die vom Betriebsausschuss vorbereiteten Empfehlungen hat der Rat der Stadt 
Köln durch entsprechende Beschlussfassungen übernommen. Die Beschl üsse des 
Rates der Stadt K öln liegen vor.  
 
c) In welchen Aufsichtsgremien und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Die Mitglieder der Betriebsleitung sind auskunftsgem äß in keinen 
Kontrollgremien t ätig.  
 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungs-
organ) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzern-
abschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen  Komponenten und 
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie 
wird dies begründet? 
 
Die Verg ütung der Betriebsleitung wird individualisiert und aufgegliedert nach ihren 
verschiedenen Bestandteilen im Anhang ausgewiesen.

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IV/4 
 
  2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organi-
sationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständig-
keiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige 
Überprüfung? 
Die Arbeitsbereiche und dazugeh örigen personellen Zust ändigkeiten ergeben sich 
aus dem j ährlichen Dienstverteilungs- und Stellenplan. Im Dienstverteilungs- und 
Stellenplan sind kurze Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter vorhanden. 
Unterlagen zu Weisungsbefugnissen und Vollmachten der Mitarbeiter sind zentral 
dokumentiert.  
Dar über hinaus besteht eine Dienstanweisung über die Abgrenzung der 
Zust ändigkeiten der Betriebsleiter, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.  
Eine regelm äßige Überpr üfung der Aufbauorganisation durch die Betriebsleitung 
findet auskunftsgemäß statt. Sie ergibt sich aus dem j ährlich aufzustellenden 
Dienstverteilungs- und Stellenplan.  
Bez üglich der Ablauforganisation sind zwar keine zentral verf ügbaren Unterlagen 
vorhanden, die Abl äufe sind aber aufgrund der Betriebsgr öße überschaubar.  
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan 
verfahren wird? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.  
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen 
und dokumentiert? 
Die Stadt K öln hat Vorkehrungen zur Korruptionspr ävention getroffen, die auch für 
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gültigkeit haben. Diese beinhalten Hinweise 
zur Umsetzung des Korruptionsbek ämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) vom 
16. Dezember 2004 im Vergabewesen sowie eine Richtlinie zur Rotation von 
Mitarbeiter/-innen in korruptionsgef ährdeten Bereichen.  
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird auskunftsgemäß von der internen Revision 
kontrolliert.

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 IV/5 
 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche 
Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftrags-
abwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich 
Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? 
Die für den Betrieb geltenden Regelungen zum allgemeinen Dienstbetrieb und 
Gesch äftsablauf innerhalb der K ölner Stadtverwaltung sind im „Handbuch der 
Stadtverwaltung K öln (HK) “ vom 20. November 2001 bzw. den laufenden 
Aktualisierungen dokumentiert. Dar über hinaus ergeben sich weitere Richtlinien aus 
der Zust ändigkeitsordnung f ür den Rat der Stadt K öln vom 5. M ärz 2012. Den 
Mitarbeitern stehen im Intranet der Stadt K öln die zu beachtenden 
Gesetze/Rechtsverordnungen, Dienstanweisungen/-vereinbarungen und 
städtischen Regelungen zur Verf ügung. Die st ädtischen Regelungen umfassen u.a.:  
Richtlinien der Stadt K öln f ür die Vergabe von Bauleistungen (VOB), von 
Lieferungen und Dienstleistungen (VOL), von freiberuflichen Leistungen an 
freiberuflich T ätige (VOF) und Dienstleistungskonzessionen vom 31. Oktober 1995 
in der aktualisierten Fassung 06/2010, Wertgrenzenkonzept der Stadt K öln vom 
1. Januar 2014 sowie die Vergaberichtlinie TVgG Anhang 10 und 11 (Stand 2. Mai 
2012) aufgrund des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, das am 1. Mai 2012 in 
Kraft getreten ist.  
Allgemeine Rahmenbedingungen f ür Sponsoringleistungen im Bereich der 
Stadtverwaltung vom 9. November 2010 bzw. den laufenden Aktualisierungen.  
Für Personalangelegenheiten gelten die Vorschriften des § 8 der Betriebssatzung 
in Verbindung mit § 28 der Hauptsatzung der Stadt K öln.   
Der Rat der Stadt K öln beschließt einmal j ährlich im Zusammenhang mit der 
Pr üfung des Wirtschaftsplanes den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der 
Ausgaben und erm ächtigt gleichzeitig die Betriebsleitung, Kassenkredite bis zu 
einer bestimmten H öhe aufzunehmen, um die kurzfristige Liquidit ät sicherzustellen. 
Die Erm ächtigung der Betriebsleitung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur 
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde gem äß Beschluss des Rates der Stadt 
Köln im Rahmen der Genehmigung des Wirtschaftsplanes f ür 2020/2021 auf 
TEUR 500 begrenzt.  
Das G ürzenich-Orchester K öln hat im Berichtsjahr keine Kredite aufgenommen oder 
gew ährt.  
Anhaltspunkte f ür die Nichteinhaltung von Regelungen haben sich im Rahmen 
unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grund-
stücksverwaltung, EDV)? 
Es besteht eine ordnungsgem äße, chronologische und nach Sachverhalten sortierte 
Dokumentation der Vertr äge.

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IV/6 
 
  3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und 
Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge 
von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? 
Das Planungswesen entspricht den Bedürfnissen der eigenbetriebs ähnlichen 
Einrichtung. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
Planabweichungen werden in Monats- und Quartalsberichten untersucht und in den 
Quartalsberichten dokumentiert.  
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der 
Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
Das Rechnungswesen entspricht der Gr öße und den Anforderungen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende 
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
Es wird seitens der B ühnen der Stadt K öln auf Grundlage eines 
Gesch äftsbesorgungsvertrages eine w öchentliche Liquidit ätskontrolle f ür das 
Gürzenich-Orchester durchgef ührt. Im mittelfristigen Bereich wird die Liquidit ät 
grunds ätzlich durch eine Finanzplanung sichergestellt. Dem durch den Rat der Stadt 
Köln festgestellten Wirtschaftsplan 2023/2024 ist eine mittelfristige Finanzplanung 
beigef ügt. Kredite bestehen nicht.  
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und 
haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen 
nicht eingehalten worden sind? 
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung am Cash-Pooling mit der Kämmerei der Stadt 
Köln teil.

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 IV/7 
 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt 
werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass 
ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? 
In Bezug auf den Verkauf von Eintrittskarten, der im Rahmen eines 
Gesch äftsbesorgungsvertrages über die B ühnen der Stadt K öln abgewickelt wird, 
erfolgt eine Rechnungsstellung f ür den Bereich der Abonnements. Insoweit ist 
grundsätzlich sichergestellt, dass Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen 
werden. 
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns 
und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
Das kaufmännische Controlling wird unter Nutzung des SAP-Controlling-Moduls 
durch den kaufm ännischen Betriebsleiter des Orchesters wahrgenommen. Die 
Auswertungen nach Kostenstellen (Verwaltung und Orchesterbetrieb) und 
Kostentr ägern (z. B. Abokonzerte, CD-Produktionen) umfassen lediglich die Ist-
Zahlen. Planzahlen werden im Rahmen des Wirtschaftsplanes dokumentiert. 
Planabweichungen werden im Rahmen der Quartalsberichte dokumentiert und 
analysiert. 
 
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder 
Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine 
wesentliche Beteiligung besteht? 
Es bestehen keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. 
 
 
 
 
  4. Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale 
definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende 
Risiken rechtzeitig erkannt werden können? 
Ein auf die speziellen Belange und die überschaubare Gr öße der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zugeschnittenes Handbuch zum Risiko-/ 
Chancenmanagement wird st ändig erg änzt und aktualisiert. Die letzte 
Risikoinventur erfolgte auskunftsgemäß im Dezember 2024.  
Die Arbeiten an einem zeitnahen und umfassenden Berichtswesen zur laufenden 
Erfassung der Risiken und Chancen sowie einem Katalog der notwendigen 
Abwehrmaßnahmen sollen auskunftsgemäß fortgesetzt werden.

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IV/8 
 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu 
erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht 
durchgeführt werden? 
Die bisher getroffenen Maßnahmen sind - unter Ber ücksichtigung der noch 
durchzuf ührenden Ausgestaltung des Berichtswesens - nach unserer Einschätzung 
grundsätzlich geeignet, ihren Zweck zu erf üllen. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
Die letzte zum 3. Dezember 2024 durchgef ührte Risikoinventur wurde entsprechend 
dokumentiert. Das RCM-Handbuch wird st ändig erg änzt bzw. aktualisiert. 
 
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und 
systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäfts-
prozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? 
Im Rahmen der Risikoinventur erfolgte die Aufnahme der Fr ühwarnsignale und der 
bereits implementierten bzw. zu implementierenden Maßnahmen. Aufgrund der 
geringen Betriebsgr öße und der flachen Aufbauhierarchie ist unseres Erachtens 
sichergestellt, dass die Fr ühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und 
systematisch mit den aktuellen Gesch äftsprozessen und Funktionen abgestimmt 
und entsprechend angepasst werden.  
 
 
 
 
  5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 
Dieser Fragenkreis kommt bei der eigenbetriebs ähnlichen Einrichtung nicht zur 
Anwendung, da derartige Instrumente nicht eingesetzt werden.  
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von 
Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und 
Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: 
 
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
 
- Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen 
Beträgen eingesetzt werden? 
 
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in 
welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? 
 
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien 
ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt 
werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?

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 IV/9 
 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von 
Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? 
 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes 
Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf 
 
- Erfassung der Geschäfte, 
 
- Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse, 
 
 
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung, 
 
- Kontrolle der Geschäfte? 
 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) 
dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen a ufgrund der 
Risikoentwicklung gezogen? 
 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen 
erlassen? 
 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick 
auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen 
geregelt? 
 
 
 
 
6. Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende 
interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle 
oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) 
wahrgenommen? 
Die Aufgaben der Internen Revision werden von der Internen Revision der B ühnen 
der Stadt K öln im Wege einer Geschäftsbesorgung mit fünf Wochenstunden 
wahrgenommen.  
Die Aufgaben der internen Revision sind in der „Dienstanweisung 
Innenrevision “ vom 27. Januar 2015 festgelegt.  
Darüber hinaus werden auch durch das Rechnungspr üfungsamt der Stadt K öln 
Prüfungen durchgef ührt.

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IV/10 
 
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unter-
nehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gef ahr von 
Interessenkonflikten? 
Da die Aufgaben der internen Revision f ür den Bereich des G ürzenich-Orchesters 
im Wege der Geschäftsbesorgung auf die interne Revision der B ühnen der Stadt 
Köln bzw. das RPA ausgelagert worden sind, ist die Gefahr von Interessenkonflikten 
gering. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerp unkte der internen 
Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob 
wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von 
Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die interne 
Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen 
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
Die mit der internen Revision beauftragte Mitarbeiterin war im Berichtsjahr in 
folgenden Bereichen/Prüfungen schwerpunktmäßig tätig: 
 
Prüfung 
Verfahrensprüfung des Verkaufs von Abonnements und Einzeltickets des 
Gürzenich-Orchesters Köln durch den Kartenservice der Bühnen Köln in Bezug auf 
die Abwicklung und -führung der Vorverkaufsgebühren an das Gürzenich-Orchester 
Köln 
 
Vergabeverfahren 
• Prüfung der Vergabeunterlagen 
• Umsetzung der städtischen Geschäftsanweisung zur Durchführung von 
Vergabeverfahren 
 
Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechtsamtes, die von der 
Internen Revision begleitet und unterstützt wurden: 
• Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 
§ Prüfung von Vergaben auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, hier: 
Begleitung der Stichprobenprüfung in Bezug auf die Einhaltung der 
Vergabevorschriften 
• Rechnungsprüfungsamt 
§ Prüfung von Bedarfsprüfungen auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßig-
keit, hier: Begleitung der Stichprobenprüfung in Bezug auf die Einhaltung 
der Bedarfsprüfungsrichtlinie 
§ Schwerpunktprüfung: Durchführung und Wirksamkeit der Arbeit der 
Innenrevisionen/Internen Revisionen 
Datenschutz, hier Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie 
Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften

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 IV/11 
 
d) Hat die interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschluss-
prüfer abgestimmt? 
Eine Abstimmung der Pr üfungsschwerpunkte der internen Revision mit dem 
Abschlusspr üfer erfolgt nicht. 
 
e) Hat die interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt 
und um welche handelt es sich? 
Die interne Revision hat auskunftsgemäß keine bemerkenswerten M ängel 
aufgedeckt. 
 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der 
internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne 
Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
Die Betriebsleitung veranlasst die Umsetzung der Empfehlungen der internen 
Revision u. a. durch Dienstanweisungen. Die interne Revision pr üft die Einhaltung 
der Dienstanweisungen bei Bedarf bzw. auf Anweisung in zeitlichem Abstand. 
 
 
 
 
  7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,  
Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des 
Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und 
Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? 
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Pr üfung haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, dass die vorherigen Zustimmungen des Überwachungsorgans zu 
zustimmungspflichtigen Rechtsgesch äften und Maßnahmen nicht eingeholt worden 
sind. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des 
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
Es wurden keine derartigen Kredite gew ährt.

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IV/12 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger 
Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte 
Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
Anhaltspunkte dafür haben sich Im Rahmen unserer Pr üfung nicht ergeben.  
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht 
mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden 
Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? 
Anhaltspunkte daf ür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
 
 
 
  8. Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanz-
anlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor 
Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken 
geprüft? 
Die Investitionen im Bereich der Sachanlagen werden im Wirtschaftsplan im 
Rahmen des Verm ögensplanes erfasst.  
Das Anlageverm ögen besteht im Wesentlichen aus Instrumenten. Bei der 
Anschaffung dieser Instrumente m üssen die Besonderheiten eines 
Orchesterbetriebes ber ücksichtigt werden. Eine interne Planung der 
Instrumentenbeschaffung findet statt, wobei Abnutzung im Spielbetrieb (Er- 
satzbeschaffung) sowie die Spielplanung (eventuelle Beschaffung nicht 
vorhandener Instrumente) als Kriterien im Vordergrund stehen.  
Bei den Investitionen im Bereich des Vorratsverm ögens (z. B. Druck der 
Jahresbrosch üre) finden entsprechende Planungen und Pr üfungen statt; die 
Vergabestelle der Stadt K öln wird mit eingeschaltet. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur 
Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die 
Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. 
Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
Für Fremdleistungen wird der Preis grunds ätzlich über die vorgeschriebenen 
Verfahren nach der VOB, VOL und der VOF ermittelt. Ab einem Auftragswert von 
EUR 20.000,00 (VOL) bzw. EUR 100.000,00 (VOB) erfolgen grunds ätzlich 
öffentliche Ausschreibungen zentral durch das Vergabeamt der Stadt K öln.

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 IV/13 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen 
laufend überwacht und Abweichungen untersucht? 
Die Durchf ührung der Investitionen wird laufend überwacht. Es wurde darauf 
geachtet, dass die im Rahmen des Wirtschaftsplanes budgetierte und genehmigte 
Gesamtsumme der Investitionen nicht überschritten wird.  
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen 
ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
Es haben sich keine wesentlichen Investitions überschreitungen ergeben.  
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare 
Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
Anhaltspunkte daf ür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
 
 
 
  9. Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen 
(z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
Für die eigenbetriebs ähnliche Einrichtung gelten die von der Verwaltungskonferenz 
der Stadt K öln (heute Stadtvorstand) am 31. Oktober 1995 beschlossenen 
„Richtlinien der Stadt K öln f ür die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und 
Dienstleistungen “ in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010, die Richtlinie der 
Stadt K öln f ür die Vergabe von Bauleistungen (VOB) sowie von freiberuflichen 
Leistungen an freiberuflich T ätige in der aktualisierten Fassung vom Juni 2010. 
Dar über hinaus existiert bei der Stadt K öln die selbstst ändige Verwaltungseinheit 
„Zentrales Vergabeamt “. Ein Pr üfungsrecht obliegt dem Rechnungspr üfungsamt der 
Stadt K öln.  
Anhaltspunkte f ür eindeutige Verst öße gegen Vergaberegelungen haben sich bei 
unserer Pr üfung nicht ergeben.  
Wir weisen darauf hin, dass die Überpr üfung der Vergaben im Rahmen einer 
Abschlusspr üfung nur begrenzt und in Stichproben durchf ührbar ist und eine 
abschließende rechtliche Beurteilung nicht möglich ist.

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IV/14 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, 
Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) 
eingeholt? 
Das Rechnungspr üfungsamt ist in den nach den st ädtischen Vergaberichtlinien 
vorgesehenen Vergabeprozess eingebunden. Die Vorlagepflichten richten sich 
nach den im Intranet der Stadt K öln ver öffentlichten Vorlagegrenzen. Unabh ängig 
hiervon hat das Rechnungspr üfungsamt ein jederzeit umf ängliches Pr üfungsrecht.  
Im Rahmen der von uns durchgef ührten Stichproben wurden keine Verst öße 
festgestellt. 
 
 
 
 
10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
Gem äß § 20 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. § 16 der Betriebssatzung hat die 
Betriebsleitung den Oberb ürgermeister und den Betriebsausschuss viertelj ährlich 
über die Entwicklung der Ertr äge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des 
Verm ögensplanes schriftlich unterrichtet.  
Der Betriebsausschuss erh ält den j ährlichen Wirtschaftsplan, der dem Rat der Stadt 
Köln anschließend zur Zustimmung vorgelegt wird.  
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage 
des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/ 
Konzernbereiche? 
Der Wirtschaftsplan und die Quartalsberichte vermitteln einen zutreffenden Einblick 
in die wirtschaftliche Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. 
 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und 
zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder 
nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare 
Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen v or und wurde hierüber 
berichtet? 
Gem äß § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den 
Oberb ürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten 
und ihm auf Verlangen die zur Wahrnehmung seiner Aufgabe notwendigen 
Ausk ünfte zu erteilen.

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 IV/15 
 
Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht geschehen ist bzw. Anhaltspunkte für 
besondere risikoreiche Gesch äftsvorf älle bzw. Fehldispositionen und 
Unterlassungen und sonstige berichtspflichtige Sachverhalte haben sich im 
Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungs-
organ auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
Die Betriebsleitung hat auf besonderen Wunsch des Überwachungsorgans über 
Personalfragen berichtet. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach 
§ 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen 
ausreichend war? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt 
vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem 
Überwachungsorgan erörtert? 
Eine D&O-Versicherung wurde auskunftsgemäß nicht abgeschlossen. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des 
Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem 
Überwachungsorgan offengelegt worden? 
Uns liegen keine Kenntnisse zu bestehenden Interessenkonflikten vor. 
 
 
 
 
11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges 
Vermögen? 
Es besteht  kein offenkundig nicht betriebsnotwendiges Verm ögen.  
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
Auffallend hohe oder niedrige Best ände sind ausweislich des Jahresabschlusses 
nicht erkennbar.

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IV/16 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im 
Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere 
Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? 
Anhaltspunkte dafür haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. 
 
 
 
 
12. Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungs-
quellen zusammen? Wie sollen die am Abschlusssticht ag bestehenden 
wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? 
Das Gesamtkapital betr ägt zum Bilanzstichtag TEUR 13.833, davon entfallen 
TEUR 6.409 (46,3 %) auf das Eigenkapital und 53,7 % auf das Fremdkapital (inkl. 
Sonderposten). 
Die externen Finanzierungsquellen betreffen im Wesentlichen mit EUR 13,6 Mio. 
die Betriebskostenzuschüsse der Stadt und des Landes NRW (vgl. auch Frage 12c). 
Wesentliche Investitionsverpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag nicht. 
 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich 
der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
Das Orchester ist kein Mutterunternehmen und es liegt kein Konzernverh ältnis vor.  
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich 
Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte 
ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des 
Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
Die eigenbetriebs ähnliche Einrichtung ist in die Haushaltsplanung der Stadt K öln 
eingebunden und erhielt im Wirtschaftsjahr 2023/202 4 Zusch üsse von insgesamt 
TEUR 12.492. Der Betriebskostenzuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen 
betrug f ür das Wirtschaftsjahr 2023/2024 TEUR 1.132.

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13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigen-
kapitalausstattung? 
Aufgrund der vorhandenen Eigenkapitalausstattung sind derzeit unter der Prämisse 
nachhaltiger weiterer Zuschussgewährungen keine Finanzierungsprobleme zu 
erwarten. 
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagen-
bildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
Gem äß § 2 Abs. 3 der Betriebssatzung darf die Stadt K öln keine Zuwendungen 
- und damit auch keine Aussch üttungen - aus Mitteln des Betriebes erhalten. Die 
jeweiligen Jahresergebnisse werden entweder auf neue Rechnung vorgetragen 
oder den R ücklagen zugef ührt.  
Für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in H öhe von 
TEUR 2.577. 
 
 
 
 
14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach 
Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? 
Es ist nur ein Segment, n ämlich der Orchesterbetrieb, vorhanden. Eine weitere 
Aufgliederung er übrigt sich somit. 
 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
Nein. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere 
Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften  bzw. mit den 
Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen 
werden? 
Im Rahmen des Gesch äftsbesorgungsvertrages vom 17. Dezember 2001 zwischen 
den B ühnen der Stadt K öln und dem G ürzenich-Orchester ist geregelt, dass jede 
der beiden Einrichtungen eine angemessene Kostenerstattung f ür die vereinbarten 
Tätigkeiten (Verwaltung und Opernbespielung) zu leisten hat. Die Ermittlung der 
angemessenen Kosten erfolgt durch die Kostentr ägereinrichtung der Einrichtungen.

101112195  
 
 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
IV/18 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
Diese Frage ist im vorliegenden Fall nicht relevant. 
 
 
 
 
15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage 
von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
Die eigenbetriebs ähnliche Einrichtung ist angesichts ihrer spezifischen 
Dienstleistung strukturell ein Zuschussbetrieb. Über das strukturelle Maß 
hinausgehende einzelne wesentliche verlustbringende Gesch äfte sind uns im 
Rahmen der Prüfung nicht bekannt geworden. 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um 
welche Maßnahmen handelt es sich?  
Wie im Lagebericht von der Betriebsleitung ausgeführt, ist diese bestrebt, im 
Rahmen des strukturell möglichen einerseits Kostensteigerungen 
entgegenzuwirken und andererseits höhere Einnahmen zu erzielen. 
 
 
 
 
16. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der 
 Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
Ein Teil des Jahresfehlbetrags war im Wirtschaftsplan für 2023/2024 bereits zur 
Abschmelzung der erwirtschafteten Rücklagen geplant. Ursächlich ist weiterhin die 
Ausbuchung von unbegründeten Restforderungen zum städtischen 
Betriebskostenzschuss 2021/2022. 
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die 
Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? 
Vgl. Nach Abschmelzen der Rücklagen au einen Sockelbetrag wird die Stadt Köln 
einen bedarfsgerechten Betriebskostenzuschuss zur Verfügung stellen.

Anlage 4 Jahresabschluss Lagebericht

40514 Zeichen

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/1 
   
 
LAGEBERICHT 
 
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR  
1. SEPTEMBER 2023 BIS 31. AUGUST 2024 
 
 
I.  SPIELZEITVERLAUF UND LAGE DES ORCHESTERS IM WIRTSCHAFTSJAHR 2023/24 
1.  Die wirtschaftliche Situation öffentlicher Orchester in der Bundesrepublik Deutschland 
in der Spielzeit 2023/24 
 
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verunsicherung vor allem durch die internationalen Krisen in Form 
des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und des Gaza-Konfliktes trugen die Bemühungen der The-
ater und Orchester, die Menschen nach den Einschränkungen der Corona-Pandemie bei ihrer Rückkehr 
in das öffentliche Leben und damit auch in den Theater- und Konzertbesuch zu unterstützen, erst lang- 
sam wieder Früchte. Wie in den Vorjahren bewirkte dabei die wirtschaftliche Entwicklung der öffentlichen 
Haushalte gerade nach Corona unverändert einen hohen Konsolidierungsdruck auf die deutschen Kul- 
tureinrichtungen, die als personalintensive Einrichtungen mit einem hohen Anteil fixer Personalkosten 
und dadurch begrenzten kurzzeitig realisierbaren Konsolidierungspotentialen hiervon in besonderem 
Maße betroffen sind.  
 
In der vorjährigen Spielzeit 2022/23* haben sich dabei nach drei Spielzeiten mit Theaterschließungen 
und Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie die Aufführungs- und Besucherzahlen der Theater 
und Orchester erstmals wieder dem Niveau vor der Pandemie angenähert, wobei die Entwicklung der 
unterschiedlichen Sparten nicht einheitlich erfolgte. So stieg die Zahl aller Inszenierungen der Spielzeit 
auf 6.773 (zum Vergleich 2018/129 7.125). Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Gesamtzahl der Auf- 
führungen, in der Saison 2022/23 waren es 74.412 (zum Vergleich 2018/19 82.052); die Anzahl der 
Zuschaue*:innen stieg auf rd. 18.586.000 in (zum Vergleich 2018/19: rd. 22.942.000). Politische und 
wirtschaftliche Krisen hielten das Publikum zwar noch teilweise vom Theaterbesuch ab, bereicherten 
aber gleichzeitig auch die Inhalte der Spielpläne, so z.B. viele Inszenierungen, die sich mit der Lage von 
Ukrainer:innen auseinandersetzten. 
 
Vor diesem Hintergrund musste sich auch das Gürzenich-Orchester Köln in der Spielzeit 2023/24 weiter- 
hin mit der Frage auseinandersetzen, was die Menschen nach diesen Erfahrungen und in einer Zeit sich 
überschlagender Krisen motiviert, in seine Konzerte zu gehen. Unverändert bleibt dabei - nicht zuletzt 
auch mit Blick auf die Zukunft des Orchesters - das Bestreben, neue Einnahmequellen (z.B. das Sponso- 
 
__________________________________________________ 
* Quelle: Neue Werkstatistik 2022/23  des Deutschen Bühnenvereins, Juli 2024

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/2 
   
 
 
ring) zu erschließen bzw. durch innovative Projekte, so z.B. das vom Orchester betriebene Projekt GO-
Plus, das „Ohren auf!“ -Projekt für jüngere Musikliebhaber und Familien sowie Livestream-Konzerte, bis- 
herige Besuchergruppen zu binden und neue Besuchergruppen anzusprechen. Dabei bleibt es Ziel des 
Orchesters, die künstlerische Qualität ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie ein möglichst 
einzigartiges, charakteristisches und unverwechselbares Klangbild zu kreieren, um die Attraktivität für 
Konzertbesucher*innen, Sponsoren und auch Medien zu erhöhen. 
 
2.  Die künstlerische Bilanz des Orchesters in der Spielzeit 2023/24 
 
Das G ürzenich-Orchester zählt sowohl im Konzert- wie auch im Opernbereich zu den f ührenden Orches- 
tern Deutschlands und verfügt wie kaum ein anderes über eine Tradition, die Musikgeschichte schrieb. 
Es steht f ür wegweisende Interpretationen, innovative Programme und vielfältige Aktivitäten auch über 
den Konzertsaal hinaus. Gegründet wurde das Orchester 1827 durch die Concert-Gesellschaft Köln, seit 
1888 ist es das Orchester der Stadt Köln und begeistert in etwa 50 Konzerten pro Saison in der Kölner 
Philharmonie mehr als 100.000 Besucher. Außerdem tritt es als Orchester der Oper Köln in jeder Spielzeit 
bei etwa 160 Vorstellungen auf. Der Name des Orchesters verweist auf den Gürzenich, Kölns repräsen- 
tativen historischen Festsaal, in dem die Konzerte zwischen 1857 und 1986 stattfanden. Herausragende 
Werke des romantischen Repertoires von Johannes Brahms, Richard Strauss und Gustav Mahler erfuhren 
mit dem G ürzenich-Orchester ihre Urauff ührung, am Pult standen führende Dirigenten und Komponisten 
ihrer Zeit wie Hector Berlioz, Giuseppe Verdi, Johannes Brahms oder Igor Strawinsky. Bis heute pflegt 
das Orchester dieses große Erbe und ist Magnet für die weltweit prominentesten Dirigent*innen und 
Solist*innen. Mit unterschiedlichsten Konzert-Formaten und einem fantasievollen Education-Angebot be- 
geistert das Gürzenich-Orchester eine große Bandbreite an Zielgruppen für Musik. Vielfältige digitale 
Angebote und preisgekrönte CDs machen das Orchester als Kulturbotschafter der Stadt Köln für die Welt 
erlebbar. Seit der Saison 2023/24 ist das Gürzenich-Orchester neben London Philharmonic Orchestra 
und Rotterdams Philharmonisch Orkest eines der drei Residenzorchester des Concertgebouw Brügge. 
 
In der Saison 2023/24 waren dramaturgisches Konzept und roter Faden vielfältige Brückenschläge zwi- 
schen dem sinfonischen Repertoire der Wiener Klassik und herausragenden Kompositionen des 20. und 
21. Jahrhunderts. Die Wiener Klassik war eine Zeit des Aufbruchs und der mutigen Visionen. Wichtige 
musikalische Weiterentwicklung im 19. Jahrhundert wären ohne diese Epoche nicht möglich gewesen. 
Zugleich bedeutete sie ein gewaltiges Erbe, an dem sich alle nachfolgenden Komponisten messen muss- 
ten: Dementsprechend verfolgte auch die Programm-Dramaturgie des Gürzenich-Orchesters ausgehend 
von der Wiener Klassik die Spuren einer daraus resultierenden Musik der Zukunft. Artist in Residence

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/3 
   
 
der Saison war der junge französische Pianist Alexandre Kantorow, bereits ein äußerst gefragter 
Weltstar. 
 
Im Festkonzert zum Saisonauftakt stellte Gürzenich-Kapellmeister François-Xavier Roth Igor Strawinskys 
klangmächtige „Psalmensinfonie“ der lichten Sinfonie Nr. 4 von Gustav Mahler gegenüber. Als Solistin 
konnte die australische Sopranistin Siobhan Stagg gewonnen werden. Außerdem war in dieses Projekt 
auch der beliebte Kölner Bürgerchor eingebunden. Die Reihe der Abonnementkonzerte begann mit dem 
fulminanten Einstand des Piansiten Alexandre Kantorow. Er begeisterte mit dem 2. Klavierkonzert von 
Franz Liszt, François-Xavier Roth schlug mit zwei bedeutenden Werken von Joseph Haydn und Béla 
Bartók einen Bogen von der Wiener Klassik ins 20. Jahrhundert. Das traditionelle Domkonzert bei freiem 
Eintritt ermöglichte die Begegnung mit zwei nicht oft gespielten sakralen Werken von Darius Milhaud 
und Max Reger. Auch das zweite Abonnementkonzert brachte den eindrucksvollen Kontrast von zwei 
Schlüsselwerken der Wiener Klassik zu einer selten zu hörenden Kostbarkeit von Benjamin Britten, die 
Leitung lag bei dem britischen Dirigenten Ivor Bolton. 
 
Ein neues Konzertformat gelang mit einem Comedy-Konzert, das der Kölner Comedian Martin Zingsheim 
äußerst erfolgreich zusammen mit dem Gürzenich-Orchester gestaltete. Dieses Konzert, das in Koopera- 
tion mit dem Cologne Comedy Festival stattfand, zeigte erneut die enorme Vielseitigkeit des Gürzenich-
Orchesters. Im folgenden Abonnement-Programm erkundete die finnische Dirigentin Susanna Mälkki die 
geheimnisvollen Traumwelten von Henri Dutilleux und Franz Schubert. Blechbläser des Gürzenich-Or- 
chesters sorgten mit einem festlichen Programm für adventliche Stimmung, ein inszeniertes Familien- 
konzert mit Peter Tschaikowskys beliebter Ballettmusik „Der Nussknacker“ wurde als beliebte vorweih- 
nachtliche Tradition erneut begeistert aufgenommen. 
 
Die deutsche Erstaufführung der „Vier Echografien“ des französischen Komponisten Mark Andre –  eine 
Auftragskomposition des Gürzenich-Orchesters – kombinierte François-Xavier Roth mit der monumenta- 
len 8. Sinfonie von Anton Bruckner. Mit dieser Aufführung vollendete er seinen Konzert- und Aufnahme-
Zyklus sämtlicher Bruckner-Sinfonien. Bei einem Silvesterkonzert lud der argentinische Dirigent Mariano 
Chiacchiarini zusammen mit der Geigerin Leticia Moreno und dem Bandoneón-Virtuosen Omar Massa zu 
schwungvoller Musik aus Südamerika ein. 
 
Das Jahr 2024 begann mit der fulminanten Aufführung der Oper „Die Soldaten“ von Bernd Alois Zim- 
mermann in der Kölner Philharmonie unter der Leitung von François-Xavier Roth. 1965 hatte das Gürze- 
nich-Orchester die Uraufführung dieses Schlüsselwerkes des 20. Jahrhunderts gespielt. Nun wurde das 
gerade in der momentanen weltpolitischen Lage besonders aktuelle Stück in einer Version für den Kon- 
zertsaal des spanische Star-Regisseurs Calixto Bieito gezeigt. Mit ihr gastierten das umfangreiche Sänger-
Ensemble, das Gürzenich-Orchester und François-Xavier Roth auch in der Hamburger Elbphilharmonie

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/4 
   
 
und in der Philharmonie de Paris. Faszinierende Einblicke in die Musik Skandinaviens mit Werken von 
Esa-Pekka Salonen, Edvard Grieg und Jean Sibelius gab der finnische Dirigent Tarmo Peltokoski. Solist 
in Griegs einzigem Klavierkonzert war der brillante kanadische Pianist Jan Lisiecki. Zwei Schwergewichte 
der Romantik aus Deutschland und aus England vereinte der spanische Dirigent Juanjo Mena: Edward 
Elgars 2. Sinfonie bot dem Gürzenich-Orchester reichlich Möglichkeit zur Entfaltung von Wärme und 
opulenter Klangpracht. Im Violinkonzert von Johannes Brahms brachte der kanadische Stargeiger James 
Ehnes seine grenzenlosen musikalischen und technischen Möglichkeiten eindrucksvoll zum Einsatz. In 
einem weiteren Familienkonzert machte die Perkussionistin Vivi Vassileva Kinder und Jugendliche mit 
einer Vielzahl von Schlaginstrumenten bekannt und regte zum Eigenbau von Instrumenten aus Recyc- 
lingmaterial an. Eine gelungene Wiederbegegnung gab es mit dem amerikanischen Dirigenten Robert 
Treviño, der Igor Strawinskys „Bläsersinfonien“, der eleganten „Serenade nach Platons Symposion“ von 
Leonard Bernstein und der 10. Sinfonie von Dmitri Schostakowitsch eindrucksvoll und plastisch Gestalt 
verlieh. 
 
Gleich zwei der bedeutendsten sakralen Werke des Abendlandes standen in der zurückliegenden Saison 
auf dem Programm. Peter Dijkstra leitete ein erlesenes Sänger-Ensemble, den Chor des Bayerischen 
Rundfunks und das Gürzenich-Orchester in einer bewegenden Aufführung von Johann Sebastian Bachs 
„Matthäus -Passion“ am Karfreitag. Im Rahmen der Abonnement -Konzerte erklang das grandiose „Re- 
quiem“ von Giuseppe Verdi mit vier internationalen Gesangssolist*innen sowie den Chören der Oper Köln 
und des WDR, am Pult stand Verdis Landsmann Michele Mariotti. Andrés Orozco-Estrada, designierter 
Gürzenich-Kapellmeister und Kölner Generalmusikdirektor, präsentierte ein neues Werk der südkoreani- 
schen Komponistin Unsuk Chin in Kombination mit Felix Mendelssohn Bartholdys „Schottischer“ Sinfonie. 
Bereits zum vierten Mal begeisterte die chinesische Dirigentin Elim Chan das Gürzenich-Orchester und 
sein Publikum, dieses Mal mit Musik der Leidenschaft und Ekstase von Sergej Prokofjew, Richard Wagner 
und Alexander Skrjabin. Wiederum einen Brückenschlag zwischen Wiener Klassik und Klangwelten der 
Gegenwart vollzog François-Xavier Roth in einem Programm, das Kompositionen von Haydn und Mozart 
die Uraufführung eines neuen Werks von Enno Poppe gegenüberstellte. Solistin war die mittlerweile 
international erfolgreiche Kölner Sopranistin Anna Lucia Richter. Ihre südafrikanische Kollegin Golda 
Schultz zog das Publikum beim traditionellen Benefizkonzert in ihren Bann, das auch in diesem Jahr 
zugunsten der Initiative „wir helfen“ des Kölner Stadt -Anzeigers veranstaltet wurde. Das letzte Abo-
Programm der Spielzeit war Musik aus Frankreich gewidmet: Neben Höhepunkten des Impressionismus 
von Claude Debussy und Maurice Ravel erklang die deutsche Erstaufführung einer Auftragskomposition 
des Gürzenich-Orchesters von Éric Montalbetti. Mit einer hinreißenden Interpretation des „ägyptischen“ 
5. Klavierkonzerts von Camille Saint-Saëns verabschiedete sich der Artist in Residence Alexander Kan- 
torow.

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/5 
   
 
Mit großem Engagement möchte das Gürzenich-Orchester Musik einer breiten Allgemeinheit und allen 
Schichten der Gesellschaft zugänglich machen. Die beiden inzwischen bereits zur vielgeliebten Tradition 
gewordenen Projekte des Bürgerorchesters und des Bürgerchors gaben auch 2023/24 begeisterten Laien 
die Gelegenheit, aktiv bei Konzerten des Gürzenich-Orchesters mitzuwirken. Beim Konzert „Melting Pot“ 
traf das Gürzenich-Orchester auf Künstler*innen aus der Kölner Hip-Hop-Szene. Ebenfalls an ein studen- 
tisches P ublikum richtet sich die neue Reihe „Bock auf Klassik“: In der zurückliegenden Saison begeis- 
terten zwei sinfonische Programme mit anschließender Aftershow- Party. Das Projekt „Dark Waters –  
Sinfonie der Flucht“ im Rahmen der Städtepartnerschaft Köln– Istanbul war all jenen Menschen gewid- 
met, die flüchtend Heimat, Familie und allzu oft auch ihr Leben verlieren. 
 
Eine Reihe von Kammerkonzerten gab die Gelegenheit, sowohl herausragende Werken zu erleben als 
auch ein spannendes unbekanntes Repertoire und ungewöhnliche Besetzungen zu entdecken. Mit ihren 
ausgefeilten Programmen bewiesen die Kammerkonzerte zudem erneut das hohe Niveau jedes einzelnen 
Orchestermitglieds. 
 
Seit der Saison 2023/24 ist das Gürzenich-Orchester neben London Philharmonic Orchestra und Rotter- 
dams Philharmonisch Orkest eines der drei Residenzorchester des Concertgebouw Brügge. Im Rahmen 
dieser Residenz dirigierte François-Xavier Roth im Januar 2024 in Brügge die 8. Sinfonie von Anton 
Bruckner. Weitere Gastspiele führten das Orchester zweimal mit Werken von Beethoven, Schumann und 
Mendelssohn Bartholdy ins Amsterdamer Concertgebouw, einen der berühmtesten Konzertsäle der Welt. 
Die Aufführung von Bern d Alois Zimmermanns „Die Soldaten“ wurde in der Elbphilharmonie Hamburg 
und in der Philharmonie de Paris gezeigt. 
 
 
3.  Die wirtschaftliche Lage des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2023/2024 
 
 
a)  Leistungsdaten  
 
Die Aktivitäten des Gürzenich-Orchesters Köln führten im Wirtschaftsjahr 2023/24 zu folgenden Leis- 
tungsdaten:

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/6 
   
 
Anzahl 
Veranstal- Erlöse 
max. Ist % tungen TEUR 
Eigenveranstaltungen 
1. Sinfoniekonzert 2023/24 6.438 4.403 68,39 3 102 
2. Sinfoniekonzert 2023/24 6.483 4.563 70,38 3 109 
3. Sinfoniekonzert 2023/24 6.483 4.149 64,00 3 94 
4. Sinfoniekonzert 2023/24 6.432 4.927 76,60 3 112 
5. Sinfoniekonzert 2023/24 4.322 4.123 95,40 2 99 
6. Sinfoniekonzert 2023/24 6.483 4.629 71,40 3 108 
7. Sinfoniekonzert 2023/24 6.483 4.458 68,76 3 101 
8. Sinfoniekonzert 2023/24 4.322 3.373 78,04 2 79 
9. Sinfoniekonzert 2023/24 6.366 4.652 73,08 3 108 
10. Sinfoniekonzert 2023/24 6.006 4.419 73,58 3 94 
11. Sinfoniekonzert 2023/24 6.006 5.117 85,20 3 118 
Sinfoniekonzerte gesamt 65.824 48.813 74,16 31 1.124 
1. Kammerkonzert 2023/24 273 173 63,37 1 2
2. Kammerkonzert 2023/24 337 312 92,58 1 4
3. Kammerkonzert 2023/24 250 85 34,00 1 3
4. Kammerkonzert 2023/24 641 631 98,44 1 9
5. Kammerkonzert 2023/24 273 210 76,92 1 3
6. Kammerkonzert 2023/24 641 243 37,91 1 4
7. Kammerkonzert 2023/24 273 196 71,79 1 2
Kammerkonzerte gesamt 2.688 1.850 68,82 7 27 
Konzertreihen gesamt 68.512 50.663 73,95 38 1.151 
Benefizkonzert 2.153 1.344 62,42 1 46 
Passionskonzert 2.162 2.156 99,72 1 64 
Familienkonzerte 7.041 5.989 85,06 4 83 
Schulkonzerte 8.676 7.492 86,35 6 27 
Sonderkonzert "Zingsheim geht Gürzenich" 1.904 1.142 59,98 1 20 
Sonderkonzert "Glänzend" 1.918 1.321 68,87 1 24 
Sonderkonzert  "Soldaten" 1.663 1.636 98,38 1 56 
Sonderkonzert  "Wetterleuchten" 2.111 1.311 62,10 1 20 
Sonderkonzert  "Dark Waters" 1.906 939 49,27 1 10 
Konzertreihe "Bock auf Klassik" 2.248 2.078 92,44 2 12 
Konzert Melting Pot (mit Aftershowparty) 3.368 2.253 66,89 3 32 
sonstige Sonderkonzerte 2.671 1.228 45,98 7 15 
Sonderkonzerte 37.821 28.889 76,38 29 409 
106.333 79.552 74,81 67 1.560 
Kooperationen / Gastspiele 5 279 
5 279 
Opernbespielung Bühnen Stadt Köln 152 8.219 
sonstige Aktivitäten 0 90 
152 8.309 
Leistungsdaten gesamt 224 10.148 
Auslas- 
tung Veranstaltung 
Eigenveranstaltungen 
Besucher 
Fremdveranstaltungen / sonstige Aktivitäten 
 
Der Vergleich der Leistungsdaten des Orchesters in der Spielzeit 2023/24 mit dem Vorjahr zeigt, dass 
sich die Anzahl der Eigenveranstaltungen mit 67 leicht erhöht hat (im Vorjahr 64). Gleichzeitig stieg die 
Anzahl der Besucher um 5.742 (7,8%) auf 79.552. Auch die Auslastung der Eigenveranstaltungen lag 
mit 74,8% um 3,8% ebenfalls über der vorherigen Spielzeit. Bei den Erlösen war im gleichen Zeitraum 
ein Zuwachs um TEUR 61 bzw. 4,1% (davon Sinfoniekonzerte TEUR +51 bzw. +5,8%, Kammerkonzerte

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/7 
   
 
TEUR +14 bzw. +107,7%, Sonderkonzerte TEUR -4 bzw. -1,0%) festzustellen. Die durchschnittliche 
Einnahme je Besucher reduzierte sich dabei in der Spielzeit 2023/24 leicht von EUR 20,31 um EUR 0,70 
bzw. -3,5% auf EUR 19,61. 
 
Für die Bühnen der Stadt Köln wurden im Bereich der Oper und Kinderoper 152 und damit 52 Veranstal- 
tungen weniger (-25,5%) als in der vorherigen Spielzeit durchgeführt. Dabei entfiel von der Gesamtver- 
gütung für die Opernbespielung in Höhe von TEUR 8.219 ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 255 auf eine 
Nachbelastung für das Vorjahr. Der auf die Leistungen in der Spielzeit 2023/24 entfallende Vergütungs- 
anteil in Höhe von TEUR 7.964 lag um TEUR 227 bzw. 2,9% über der (korrigierten) Vorjahresvergütung 
(TEUR 7.737). 
 
 
b)  Ertragslage / Vergleich mit dem Wirtschaftsplan und Periodenvergleich 
 
 
In Spielzeit 2023/24 erzielte das Gürzenich-Orchester nach dem vorjährigen Jahresüberschuss in Höhe 
von TEUR 428 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 2.577. Bei der Einordnung dieses Jahresergebnisses ist 
zu berücksichtigen, dass der städtische Betriebskostenzuschuss an das Orchester in Abstimmung mit der 
Kämmerei der Stadt Köln für Spielzeit 2023/24 erneut auf dem Niveau 2021/22 eingefroren wurde, um 
die vorhandene Liquidität des Orchesters abzuschmelzen und das zu erwartende negative Jahresergebnis 
durch Verrechnung mit dem 31.8.2023 ausgewiesen Gewinnvortrag (TEUR 6.347) auszugleichen.  
 
Die an der Struktur des Wirtschaftsplans 2023/24 ausgerichtete Analyse des Ergebnisses zeigt, dass sich 
der Fehlbetrag aus einem negativen Betriebsergebnis in Höhe von TEUR -2.712 (im Vorjahr TEUR +613), 
einem positiven Zinsergebnis von TEUR 136 (im Vorjahr TEUR -188) sowie Steuerzahlungen von            
TEUR 1 (im Vorjahr Steuererstattungen TEUR 3) zusammensetzt.  
 
Im Überblick stellt sich die Ertragslage im Wirtschaftsjahr 2023/24 wie folgt dar, wobei den Ist-Daten 
zum einen die Planansätze des vom Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 16.5.2023 beschlossenen 
Wirtschaftsplans und zum anderen die Vorjahreszahlen gegenübergestellt werden:

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/8 
   
 
Ertragslage Vgl. mit Wirtschaftsplan Vgl. mit Vorjahr 2 022/23 
TEUR % TEUR TEUR % TEUR TEUR %
Umsatzerlöse 10.148 42,3 9.535 +613 +6,4 9.250 +898 +9,7 
Kartenverkauf aus Konzertbetrieb 1 .61 5 6,7 1 .735 -1 20 -6 ,9 1 .500 +1 1 5 +7,7 
Opernbespielung 8.21 9 34,3 7.41 2 +807 +1 0,9 7.481 +738 +9,9
Gastspielerlöse 224 0,9 0 +224 . 222 +2 +0,9 
sonstige Bereiche Konzertbetrieb 90 0,4 388 -298 -76,8 47 +43 +91 ,5 
Bestandsveränderung 
unfertige Produktionen -40 -0,2 0 -40 . 230 -270 <-100,0 
sonstige betriebliche Erträge 13.878 57,9 14.235 -357 -2,5 13 .937 -59 
-0,4 
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 1 2.492 52,1 1 2.480 +1 2 +0,1 1 2.499 -7 -0,1 
Betriebskostenzuschuss Land 1 .1 32 4,7 1 .095 +37 +3,4 1 .09 5 +37 +3,4 
andere sonstige betriebliche Erträge 254 1 ,1 660 -406 -6 1 ,5 343 -89 -25,9 
betriebliche Erträge 23.986 100,0 23.770 +216 +0,9 23.417 +56 9 +2,4 
Materialaufwand -5.040 -21,0 -6.215 -1.175 -18,9 -4.749 +291 + 6,1 
Gagen für Gastdirigenten, 
Solisten, Chöre -1 .298 -5,4 -1 .263 +35 +2,8 -1 .062 +236 +22 ,2 
Gagen für Aushilfen -1 .1 93 -5,0 -1 .681 -488 -29,0 -1 .465 - 272 -1 8,6 
Saalmieten -1 .31 8 -5,5 -1 .299 +1 9 +1 ,5 -1 .251 +67 +5,4 
anderer Materialaufwand -1 .231 -5,1 -1 .972 -741 -37,6 -97 1 +260 +26,8 
Personalaufwand -18.543 -77,3 -17.661 +882 +5,0 -16.153 +2. 390 +14,8 
Löhne und Gehälter -1 5.395 -64,2 -1 4.461 +934 +6,5 -1 3.5 60 +1 .835 +1 3,5 
soziale Abgaben, Altersversorgung 
und Unterstützung -3.1 48 -1 3,1 -3.200 -52 -1 ,6 -2.593 +555 +21 ,4 
Abschreibungen Anlagevermögen -122 -0,5 -120 +2 +1,7 -118 +4 + 3,4 
sonstige betriebliche Aufwendungen -2.993 -12,5 -1.643 +1.3 50 +82,2 -1.784 +1.209 +67,8 
betriebliche Aufwendungen -26.698 -111,3 -25.639 1.059 +4,1 -22.804 +3.894 +17,1 
Betriebsergebnis -2.712 -11,3 -1.869 -843 -45,1 613 -3.325 <-100,0 
Zinserträge 331 1,4 0 +331 . 28 +303 >+100,0 
Zinsaufwendungen -195 -0,8 -300 -105 -35,0 -216 -21 -9,7 
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0,0 0 +0 . 0 +0 .
sonstige Steuern -1 0,0 0 -1 . 3 -4 <-100,0 
Jahresüberschuss -2.577 -10,7 -2.169 -408 -18,8 428 -3.005 <-100,0 
Gewinnvortrag 6.347 26,5 6.347 +0 +0,0 5.914 +433 +7,3 
Entnahmen aus Gewinnrücklagen 8 0,0 7 +1 +14,3 5 +3 +60,0 
Bilanzgewinn 3.778 15,8 4.185 -407 -9,7 6.347 -2.569 -40,5 
Wj. 2023/24 Abweichung Abweichung 
           Jahresfehlbetrag /

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 II/9 
   
 
Im Vergleich mit dem Wirtschaftsplan zeigt die Analyse, dass das erwirtschaftete Betriebsergebnis in 
Höhe von TEUR -2.712 den budgetierten negativen Planansatz (TEUR -1.869) um TEUR 843 bzw. 45,1% 
überschritten hat. 
 
Zusammen mit den Mitteln des städtischen Betriebskostenzuschusses und des Landeszuschusses stan- 
den dem Orchester aus der Opernbespielung sowie dem eigenen Konzertbetrieb insgesamt           
TEUR 23.986 und damit - im Vergleich zum Planansatz - TEUR 216 mehr an betrieblichen Erträgen zur 
Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung. Die erhöhten Erträge sind dabei im Wesentlichen auf die 
gestiegenen Erstattungen aus der Opernbespielung (TEUR +807 bzw. +10,9%) sowie nicht budgetierte 
Erlöse aus Gastspielen (TEUR +224) zurückzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erlöse für 
die Opernbespielung eine Nachbelastung an die Oper für das Vorjahr in Höhe von TEUR 255 enthalten.  
Die Einnahmen aus Kartenverkäufen sanken gegenüber der Planung in 2023/24 um TEUR 120 (-6,9%), 
die übrigen Einnahmen aus dem Spielbetrieb um TEUR 298 (-76,8%). Infolge der Ergebnisbelastung 
aufgrund der nicht im Wirtschaftsplan kalkulierten Bestandsminderung der zu Herstellungskosten bewer- 
teten Leistungen für Produktionen im Folgejahr (TEUR -40) sowie der deutlich reduzierten sonstigen 
betrieblichen Erträge (TEUR -406 bzw- -61,5%) ergab sich der gegenüber der Planung ausgewiesene 
Zuwachs der betrieblichen Erträge um TEUR +216 (+0,9%) bei leicht erhöhten Erträgen aus dem städ- 
tischen Betriebskostenzuschuss (TEUR +12 bzw. +0,1%) und dem Betriebskostenzuschuss des Landes 
(TEUR +37 bzw. +3,4%). 
 
Die betrieblichen Aufwendungen wurden zeitgleich um insgesamt TEUR 1.059 bzw. 4,1% gegenüber 
den geplanten Kostenansätzen überschritten. Zu dieser Entwicklung trugen zum einen Kosteneinsparun- 
gen in Höhe von TEUR 1.175 bzw. -18,9% im Bereich der Materialaufwendungen bei, während im Bereich 
der Personalaufwendungen (TEUR +882 bzw. +5,0%) und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen 
für Verwaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR +1.350 bzw. +82,2%) deutliche Mehrkosten 
gegenüber dem Wirtschaftsplan verausgabt wurden.  
 
Im Bereich der Materialaufendungen verteilten sich die Kosteneinsparungen vor allem auf die Kosten für 
Aushilfen (TEUR -488 bzw. -29,0%), während die Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chöre um 
TEUR 35 (+2,8%) und für Saalmieten um TEUR 19 (+1,5%) anstiegen. Die pauschal mit TEUR 1.972 
kalkulierten übrigen Materialaufwendungen konnten um insgesamt TEUR 741 (-37,6%) auf TEUR 1.231 
reduziert werden. Im Bereich der Personalaufwendungen erhöhten sich die Kosten für Gehälter um 
TEUR 934 bzw. 6,5%. Diese deutliche Überschreitung des Planansatzes ist zum einen auf nicht kalku- 
lierte Kosten für Abfindungen (TEUR 245) zurückzuführen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der 
Personalaufwand des Orchesters in jedem Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbeset- 
zungen abhängig ist und insbesondere mit dem Aufwand für Aushilfen (Rückgang um TEUR – 488, siehe 
oben Erläuterungen zum Materialaufwand) korreliert. Schließlich ist der nicht geplante Mehraufwand im

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/10 
   
 
Bereich der Gehälter auch auf die konkrete Kostenentwicklung bei den im Jahresdurchschnitt rd. 14 
zusätzlich beschäftigten künstlerischen Mitarbeitern zurückzuführen. Die sozialen Abgabe n sowie Auf- 
wendungen für Altersversorgung und Unterstützung wiesen mit einer Kostenunterschreitung von 
TEUR 52 bzw. 1,6% nur eine relativ geringe Abweichung zum Wirtschaftsplan auf. Der erhebliche Mehr- 
aufwand im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass 
das Orchester einen in der Bilanz zum 31.8.2022 bilanzierten Anspruch gegen die Kämmerei auf Rest- 
zahlung des städtischen Betriebskostenzuschusses 2021/22 in Höhe von TEUR 1.407 in 2023/24 ausbu- 
chen musste, da die in den Vorjahren bilanzierte Forderung aus Sicht der Beteiligungssteuerung ohne 
rechtlichen Anspruch bilanziert wurde. 
 
Im Rahmen des Zinsergebnisses konnten nicht budgetierte Zinserträge in Höhe von TEUR 331 infolge 
des mit der Kämmerei vereinbarten Cash-Poolings vereinnahmt werden, denen der Aufzinsungsaufwand 
für langfristige Personalrückstellungen gegenübersteht. Unter Einschluss des Zinsergebnisses realisierte 
das Orchester damit im Wirtschaftsjahr 2023/24 einen Jahresfehlbetrag von TEUR 1.169 und konnte 
damit den eingeplanten Jahresfehlbetrag (TEUR -2.169) um TEUR 1.000 bzw. 46,1% unterschreiten.  
 
Im Periodenvergleich lag das Betriebsergebnis mit TEUR -2.721 um TEUR 3.325 erheblich unter dem 
betrieblichen Vorjahresüberschuss von TEUR 613. Dabei überschritten die betrieblichen Erträge die Er- 
träge 2022/23 um TEUR 569 bzw. 2,4% vor allem als Folge der um TEUR 898 bzw. 9,7% gestiegenen 
Umsatzerlöse. Hier war der Zuwachs auf die gestiegenen Erstattungen aus der Opernbespielung 
(TEUR +738 bzw. +9,9%) sowie höhere Kartenverkaufserlöse (TEUR +115 bzw. +7,7%) zurückzufüh- 
ren. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass die Erlöse für die Opernbespielung eine Nachbelastung für 
das Vorjahr (TEUR 255) enthalten.  Der Anstieg bei den Erlösen wurde zu einem Teil durch die Ergeb- 
nisbelastung aus der Veränderung des Bestands der zu Herstellungskosten bewerteten Produktionsleis- 
tungen im Folgejahr (TEUR -270) aufgezehrt. 
 
Maßgeblich geprägt wurde die Entwicklung des Betriebsergebnisses 2023/24 aber vom Anstieg der be- 
trieblichen Aufwendungen, die gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.894 bzw. 17,1% zugenommen ha- 
ben. Während hierbei der Materialaufwand (vor allem als Folge der um TEUR 236 bzw. 22,2% gestiege- 
nen Gagen für Gastdirigenten, Solisten und Chöre) den Vorjahresaufwand um TEUR 291 bzw. 6,1% 
überstieg, war beim Personalaufwand ein Kostenzuwachs in Höhe von TEUR 2.390 bzw. 14,8% zu kon- 
statieren. Dieser entfiel mit TEUR +1.835 bzw. +13,5% auf die Gehälter sowie mit TEUR +555 
bzw.+21,4% auf die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Kos- 
teneinsparungen konnten dagegen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erzielt werden, 
die um TEUR 199 bzw. -11,2% geringer als im Vorjahr ausfielen. Hier wurde die höchste Einsparung im 
Bereich der Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit (TEUR -135 bzw. -15,0%) erzielt.

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/11 
   
 
Bezogen auf die Gesamterträge des Orchesters im Wirtschaftsjahr 2023/24 bilden die laufenden Perso- 
nalkosten mit nun 77,3% (im Vorjahr 69,0%) unverändert den größten Aufwandsposten. Im Berichtsjahr 
setzten sich diese Kosten 
 wie folgt zusammen: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR TEUR %
Löhne und Gehälter, Beamtenbezüge 15.150 13.560 +1.590 +11,7 
Abfindungen 245 0 +245 .
Soziale Abgaben 2.381 2.380 +1 +0,0 
Aufwendungen für Altersversorgung 756 509 +247 +48,5 
Aufwendungen für Unterstützung 11 -296 +307 >+100,0 
18.543 16.153 +2.390 +14,8 
Veränderung 
 
 
Im Bereich der laufenden Personalaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr die Gehälter der 
angestellten Künstler und sonstigen Mitarbeiter um TEUR 1.590 bzw. 11,7% vor allem als Folge der 
vierstufigen Personalaufstockung des Orchesters, aus der eine plangemäß strukturelle Belastung der 
Ergebnisse der kommenden Jahre erwächst. Die gesetzlichen Sozialabgaben fielen dagegen nahezu un- 
verändert aus. Allerdings erhöhten sich die Aufwendungen für die Altersversorgung (TEUR +247 bzw.  
48,5%) sowie die Aufwendungen für Unterstützungsleistungen im Bereich der Beihilfen (TEUR +307 
bzw. +103,7%), insbesondere aufgrund von Anpassungen der entsprechenden Rückstellungen.  
 
Die Personalstatistik weist für das Wirtschaftsjahr 2023/24 folgende Daten aus: 
 
Jahres- Zum Vergl. 
30.11.23 29.02.24 31.05.24 31.08.24 durch- Wirtschafts- 
schnitt plan 
2023/24 
Besetzte Stellen 
Beschäftigte nach TVöD 11,56 11,68 11,17 13,06 11,87 11,50 
künstlerische Angestellte 134,88 139,66 147,38 152,16 143,52 1 51,83 
Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Platzanweiser 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
146,44 151,34 158,55 165,22 155,39 163,33 
zum Vergleich Vorjahr (142,71) (143,45) (143,45) (149,95) (144,8 9) (153,17) 
Beschäftigte 
Beschäftigte nach TVöD 14,00 14,00 13,00 17,00 14,50 
künstlerische Angestellte 147,00 153,00 161,00 166,00 156,75 
Beamte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Platzanweiser 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
161,00 167,00 174,00 183,00 171,25 
zum Vergleich Vorjahr (156,00 (157,00) (157,00) (166,00) (159,00 ) 
 
 
Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen lag in 2023/24 mit durchschnittlich 155,39 um 7,94 Stellen 
bzw. 4,9% unter dem Planansatz (163,33).

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 II/12 
   
 
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 1.209 bzw.- 67,8% gegenüber dem 
Vorjahr war – wie bereits erläutert – im Wesentlichen auf die Ausbuchung der Forderung gegen die 
Kämmerei auf Restzahlung des städtischen Betriebskostenzuschusses 2021/22 in Höhe von TEUR 1.407 
zurückzuführen. 
 
Insgesamt konnte das Orchester in der Spielzeit 2023/24 mittels der vereinnahmten Betriebskostenzu- 
schüsse, der Erträge aus der Opernbespielung und der übrigen selbst erwirtschafteten Erträge bei deut- 
lich erhöhten betrieblichen Kosten vor allem im Bereich der Personalaufwendungen und der sonstigen 
betrieblichen Aufwendungen nur ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaften. Unter Einschluss der 
vereinnahmten Zinserträge und der Ergebnisbelastung aus dem Aufzinsungsaufwand bei den langfristi- 
gen Personalrückstellungen wurde damit letztlich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 2.577 (im Vorjahr Jah- 
resüberschuss in Höhe von TEUR 428) erwirtschaftet. 
 
 
c)  Vermögens- und Finanzlage  
 
Die Vermögenslage des Orchesters stellt sich an den beiden Bilanzstichtagen zusammengefasst wie folgt 
dar:

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/13 
   
 
31.8.2024 31.8.2023 Veränderung 
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen 
Anlagevermögen 961 6,9 959 5,6 +2 +0,2 
Forderung aus Ausgliederung der eigen- 
betriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 2.346 17,0 2.846 16,7 -500 -17,6 
3.307 23,9 3.805 22,3 -498 -13,1 
Vorräte 343 2,5 390 2,3 -47 -12,1 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 10.127 73,2 11.782 68,9 -1.655 -14,0 
Flüssige Mittel 0 0,0 1.063 6,2 -1.063 -100,0 
Kurzfristig gebundene Vermögenswerte 10.470 75,7 13.235 77,4 -2.765 -20,9 
Rechnungsabgrenzungsposten 56 0,4 54 0,3 +2 +3,7 
Vermögen insgesamt 13.833 100,0 17.094 100,0 -3.261 -19,1 
Kapital 
Stammkapital 25 0,2 25 0,1 0 +0,0 
Gewinnrücklagen 2.606 18,8 2.614 15,3 -8 -0,3 
Bilanzgewinn 3.778 27,3 6.347 37,1 -2.569 -40,5 
Eigenkapital 6.409 46,3 8.986 52,5 -2.577 -28,7 
44 0,3 50 0,3 -6 -12,0 
Sonderposten 44 0,3 50 0,3 -6 -12,0 
Pensionsrückstellungen 808 5,8 930 5,4 -122 -13,1 
Sonstige Rückstellungen 2.864 20,7 2.769 16,2 +95 +3,4 
Lang- und mittelfristiges Fremdkapital 3.672 26,5 3.699 21,6 -27 -0,7 
Pensionsrückstellungen 96 0,7 81 0,5 +15 +18,5 
Steuerrückstellungen 0 0,0 0 0,0 + .
Sonstige Rückstellungen 967 7,0 1.582 9,3 -615 -38,9 
Verbindlichkeiten 312 2,3 419 2,5 -107 -25,5 
Kurzfristiges Fremdkapital 1.375 10,0 2.082 12,3 -707 -34,0 
Rechnungsabgrenzungsposten 2.333 16,9 2.277 13,3 +56 +2,5 
Kapital insgesamt 13.833 100,0 17.094 100,0 -3.261 -19,1 
Lang- und mittelfristig gebundene 
Vermögenswerte 
Sonderposten Investitionszuschüsse 
zum Anlagevermögen 
 
 
Die Analyse der Vermögenslage ergibt auf den Stichtag 31.8.2024 eine Eigenkapitalquote 
1 von 46,3% 
(im Vorjahr 52,5%), einen Verschuldungsgrad 2 von 36,4% (zum 31.8.2023 33,8%) sowie einen Anlage- 
deckungsgrad 3 von 671,5% (zum 31.8.2023 943,1%). Die Investitionsquote 4 lag im Wirtschaftsjahr 
2023/24 bei 12,9% (im Vorjahr 27,8%). 
 
 
1  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Bilanzsumme 
2  Rückstellungen + Verbindlichkeiten / Bilanzsumme 
3  Eigenkapital einschließlich Sonderposten / Anlagevermögen 
4  Investitionen / Buchwert Anlagevermögen zum 1.9. des jeweiligen Wirtschaftsjahres

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 II/14 
   
 
An Mitteln aus dem städtischen Haushalt standen dem Orchester im Wirtschaftsjahr 2023/24     
TEUR 12.492 als Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.5.2023 zur 
Verfügung. Die Mittel waren vollständig zur Minderung des Betriebsverlustes zu verwenden.  
 
Bezogen auf die Verhältnisse an den beiden Bilanzstichtagen 31.8.2023 und 31.8.2024 ergab sich erneut 
eine deutliche Verschlechterung der Liquidität des Orchesters um TEUR 1.063, und zwar im Einzelnen 
aus folgenden Quellen: 
 
2023/24 Vorjahr 
TEUR TEUR 
Jahresfehlbetrag / -überschuss -2.577 428 
Abschreibungen auf Anlagevermögen (+) 122 119 
Buchgewinne (-)/ Buchverluste (+) 
aus dem Verkauf von Anlagevermögen 0 -11 
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (-) -6 -5 
Zunahme (+) / Abnahme (-) der langfristigen Personal- 
rückstellungen 90 -524 
Cashflow -2.371 7
Abnahme (+) / Zunahme (-) der Aktiva 2.200 -1.585 
Abnahme (-) / Zunahme (+) der Passiva -768 -554 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -939 -2.132 
Einzahlungen aus Abgängen des Anlagevermögens 0 11 
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -124 -267 
Cashflow aus Investitionstätigkeit -124 -256 
Tilgung von Krediten 0 0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -1.063 -2.388 
 
 
Die Verschlechterung der Liquidität resultiert vor allem aus dem Liquiditätsabfluss infolge des negativen 
Jahresergebnisses, der letztlich einen negativen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 
TEUR -939 zur Folge hat. Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für Investitionen (TEUR -124) ergibt 
sich eine Veränderung des Finanzmittelfonds zu den beiden Bilanzstichtagen in Höhe von TEUR -1.063. 
Unter Einschluss der liquiden Mittel, die vom Orchester in das städtische Cash Polling eingestellt wurden, 
stand dem Orchester auch im Wirtschaftsjahr 2023/24 eine ausreichende Liquidität für den Spielbetrieb 
zur Verfügung, so dass keine Kredite in Anspruch genommen werden mussten.

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/15 
   
 
4.  Prüfungsfeststellungen nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Rahmen der 
Vorjahresprüfung (1.9.2022 – 31.8.2023) 
 
 
Die Nexia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat entsprechend dem 
Auftrag der Betriebsleitung des Gürzenich-Orchesters vom 27.11.2023 auf der Grundlage des Beschlus- 
ses des Betriebsausschusses vom 26.9.2023 den Jahresabschluss des Orchesters unter Einbeziehung der 
Buchführung und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 1.9.2022 bis 31.8.2023 geprüft. Der Prüfungs- 
auftrag umfasste nach § 103 Abs. 2 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 53 HGrG auch die 
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Berichterstattung über wirtschaftlich 
bedeutsame Sachverhalte. Die Prüfer sind zu der im Bestätigungsvermerk vom 28.6.2024 getroffenen 
Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Ei- 
genbetriebsverordnung NRW i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs- 
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Fi- 
nanzlage des Eigenbetriebes zum 31.8.2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 
1.9.2022 bis 31.8.2023 vermittelt. Der Lagebericht vermittelt zudem insgesamt ein zutreffendes Bild von 
der Lage des Orchesters, steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss, 
entspricht den Vorschriften des § 103 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und  
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.  
 
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen. 
 
 
 
II.  PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 
 
Unter Einschluss des im Geschäftsjahr 2023/24 erwirtschafteten Jahresfehlbetrages weist das Gürzenich-
Orchester zum 31.8.2024 einen Bilanzgewinn von TEUR 3.778 aus. Das Eigenkapital beträgt damit zum 
31.8.2024 TEUR 6.409 (zum 31.8.2023 TEUR 8.986). Im Rahmen der weiteren wirtschaftlichen Entwick- 
lung des Orchesters stellte der Rat in seiner Sitzung am 27.6.2024 gemäß § 4 der Betriebssatzung in 
Verbindung mit § 4 der EigVO NRW den Wirtschaftsplan des Orchesters für das Wirtschaftsjahr 2024/25 
mit folgenden Eckdaten fest:

Gürzenich-Orchester Köln 
 II/16 
   
 
Wirtschafts- 
plan 2024/25 
TEUR 
Umsatzerlöse 
   Kartenverkauf 1.903 
   Opernbespielung 7.364 
   sonstige Erlöse Spielbetrieb 488 
9.755 
Sonstige Erträge (ohne Betriebskostenzuschuss Stadt) 1.565 
11.320 
Materialaufwendungen -5.385 
Personalaufwendungen -19.418 
Abschreibungen -150 
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.569 
Zinserträge 180 
Zinsaufwendungen -300 
Steuern 0
Planergebnis vor Betriebskostenzuschuss -15.322 
Betriebskostenzuschuss 14.479 
Jahresfehlbetrag -843 
 
Das geplante Defizit resultiert vor allem aus den aktuellen Tarifsteigerungen, während die Belastung mit 
zusätzlichen Personalkosten im Rahmen der dritten Stufe der beschlossenen Stellenzusetzung im künst- 
lerischen Bereich aufgrund eines weiteren Jahres im Interimsspielbetrieb um ein Jahr verschoben wurde. 
Zudem wurden höhere Kartenerlöse im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau erwartet, da sich die Auslas- 
tung erholt und zugleich durch die Neufestsetzung der Kartenpreise ab 2023/24 die Erlöse pro verkaufter 
Karte gesteigert werden konnten. Vor diesem Hintergrund wurde der Betriebskostenzuschuss für 
2024/25 moderat um TEUR 1.987 erhöht, um die weiterhin vorhandene überschüssige Liquidität des 
Orchesters, die im Rahmen des Cash-Poolings der Stadt Köln verwaltet wird, abzuschmelzen. Zum Aus- 
gleich des Jahresfehlbetrags soll der per 31.8.2024 verbliebene Gewinnvortrag herangezogen werden. 
 
Bis zum Ende des ersten Quartals 2024/25 (1.9.2024 – 30.11.2024) weist das Betriebsergebnis des 
Orchesters mangels erfolgswirksamer Abgrenzungen zum Teil noch deutliche Abweichungen von den 
Plandaten aus. So lagen die Umsatzerlöse aus dem Kartenverkauf, der Opernbespielung und den sons- 
tigen Erlösen des Spielbetriebs um TEUR 195 bzw. 7,4% unter den geplanten Erlösen. Die Entwicklung 
der sonstigen betrieblichen Erträge unter Einschluss des Betriebskostenzuschusses verlief dagegen er- 
heblich günstiger (TEUR +1.611 bzw. +44,3%), so dass die betrieblichen Erträge insgesamt am Ende 
des ersten Quartals 2024/25 die Budgetansätze um TEUR 1.416 bzw. 22,6% überstiegen. Gleichzeitig 
reduzierte sich der Aufwand für Material- und Leistungsbezüge (TEUR -256 bzw. -23,2%), während der 
Personalaufwand die kalkulierten Kosten um TEUR 295 bzw. 6,3% überstieg. Unter Berücksichtigung 
eines Rückgangs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR -223 bzw. -71,9%) unterschritten 
die betrieblichen Aufwendungen die Planansätze insgesamt um TEUR 184 bzw. 3,0%. Damit stellte sich 
für das erste Quartal der Spielzeit 2024/25 ein Betriebsergebnis in Höhe von TEUR +1.786 ein, das um 
TEUR 1.601 deutlich über dem budgetierten Ergebnis für diesen Zeitraum (TEUR +185) liegt.

Anlage 2 Jahresabschluss Gewinn-Verlustrechnung

1401 Zeichen

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung I/2 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
2023/2024 2022/2023 
€ € € €
1. Umsatzerlöse 10.148.319,63 9.250.081,86 
2. Verminderung/Erhöhung des Bestands an unfertigen 
Leistungen -39.900,00 229.700,00 
3. Sonstige betriebliche Erträge 13.877.691,99 13.936.730,64 
4. Materialaufwand 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.039.921,88 4.748.316,15 
5. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 15.394.735,26 13.559.879,22 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 3.147.980,41 18.542.715,67 2.593.132,03 16.153.011,25 
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 121. 989,65 118.470,39 
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.992.578,86 1.783.607,27 
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 330.614,76 28.209,35 
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 195.641,91 216.324,00 
- davon aus der Aufzinsung 216.324,00 € 
   (Vorjahr 236.947,23 €) 
10. Ergebnis nach Steuern -2.576.121,59 424.992,79 
11. Sonstige Steuern 661,49 -3.050,27 
12. Jahresfehlbetrag/-überschuss -2.576.783,08 428.043,06 
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6.347.207,78 5.914.312,72 
14. Entnahme aus Gewinnrücklagen 7.609,00 4.852,00 
15. Bilanzgewinn 3.778.033,70 6.347.207,78 
für die Zeit vom 1. September 2023 bis 31. August 2024 
Gewinn- und Verlustrechnung 
- davon aus der Abzinsung 301,45 € 
   (Vorjahr 869,00 €)

Anlage 1 Jahresabschluss Bilanz

2286 Zeichen

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung I/1 
Gürzenich-Orchester Köln, Köln 
AKTIVA 31.08.2024 31.08.2023 PASSIVA 31.08.2024 31.08.2023 
€ € € € € €
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 
---------------------------- ---------------------- 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 25.000,00 25.000,00 
1. Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen 40.504 ,00 49.272,00 
2. Geleistete Anzahlungen 42.452,29 2.577,63 II. Gewinnrücklagen 2.606.080,07 2.613.689,07 
82.956,29 51.849,63 
III. Bilanzgewinn 3.778.033,70 6.347.207,78 
II. Sachanlagen 6.409.113,77 8.985.896,85 
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattun g 876.776,00 906.734,40 
2. Geleistete Anzahlungen 1.000,00 0,00 
877.776,00 906.734,40 B. Sonderposten für Investitions zuschüsse zum Anlagevermögen 43.816,00 49.341,00 
--------------------------------------------------- ------------------------------------ 
960.732,29 958.584,03 
C. Rückstellungen 
B. Umlaufvermögen ------------------------- 
---------------------------- 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpfli chtungen 903.823,00 1.011.488,00 
I. Vorräte 2. Sonstige Rückstellungen 3.830.821,00 4.350.772,00 
1. Betriebsstoffe 12.514,00 19.655,00 4.734.644,00 5.362.260,00 
2. Unfertige Leistungen 330.000,00 369.900,00 
342.514,00 389.555,00 
D. Verbindlichkeiten 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände --------------------------- 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.500,0 0 18.500,00 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti tuten 39,56 41,95 
2. Forderungen gegenüber die Stadt Köln 9.457.612,65 1 2.326.431,72 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und  Leistungen 290.994,41 392.052,80 
3. Forderungen gegen Eigenbetriebe 2.163.317,62 1.499. 077,49 3. Sonstige Verbindlichkeiten 21.503,24 27.206,79 
4. Sonstige Vermögensgegenstände 845.431,50 784.002,90 312.537,21 419.301,54 
12.472.861,77 14.628.012,11 
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.332.831,05 2.276.820,40 
und Schecks 270,25 1.063.106,48 --------------------------------- -------------- 
12.815.646,02 16.080.673,59 
C. Rechnungsabgrenzungsposten 56.563,72 54.362,17 
----------------------------------------------- 
13.832.942,03 17.093.619,79 13.832.942,03 17.093.619,79 
Bilanz zum 31. August 2024

Beratungsverlauf (3)

24.06.2025 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1547/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
19.05.2025 11:06