Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) AN/0473/2019 vom 29.04.2019
Stand: Am 13.05.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0473/2019 Stand: 21.06.2022 Sachstandsbericht Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 8.1.7 Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen, Antrag der Fraktion Die Grünen AN/0473/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Flächen der nicht eingezäunten Spiel- plätze "Seniorenweg" (einschließlich der dortigen Jungendschutzhütte) und "Rheinufer / An der Ram- pe" (einschließlich der am Rand aufgestellten Ruhebänke) mit Schildern eindeutig zu kennzeichnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Es hat ein Ortstermin mit der Fachverwaltung stattgefunden. Die Kennzeichnung wurde entsprechend veranlasst. -
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0473/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion „Die Grünen“ bittet darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 13.05.2019 zu setzen. Die BV Rodenkirchen möge beschließen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Flächen der nicht eingezäunten Spielplätze "Seniorenweg" (einschließlich der dortigen Jungendschutzhütte) und "Rheinufer / An der Rampe" (einschließlich der am Rand aufgestellten Ruhebänke) mit Schildern eindeutig zu kennzeichnen. Begründungen: Die oben genannten Spielplätze sind mit jeweils nur einem Schild ausgewiesen. D a- mit sind deren Flächenumfänge nicht eindeutig erkennbar und in Folge auch nicht die Anwendbarkeit der Regeln für Spielplätze (z.B. Umgang mit Alkohol und sonstigen Drogen). gez. Manfred Giesen gez. Frank Theilen von Wrochem
Beratungsverlauf
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13.05.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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