AN/0473/2019
Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen
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Sachstandsbericht BV
1013 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-2
___________________________
Vorlagen-Nummer
AN/0473/2019
Stand: 21.06.2022
Sachstandsbericht
Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019
8.1.7 Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen,
Antrag der Fraktion Die Grünen
AN/0473/2019
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Flächen der nicht eingezäunten Spiel-
plätze "Seniorenweg" (einschließlich der dortigen Jungendschutzhütte) und "Rheinufer / An der Ram-
pe" (einschließlich der am Rand aufgestellten Ruhebänke) mit Schildern eindeutig zu kennzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es hat ein Ortstermin mit der Fachverwaltung stattgefunden. Die Kennzeichnung wurde entsprechend
veranlasst.
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
1375 Zeichen
Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene -bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0473/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Spielplätze in Sürth: eindeutige Kennzeichnung der Flächen Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion „Die Grünen“ bittet darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 13.05.2019 zu setzen. Die BV Rodenkirchen möge beschließen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, die Flächen der nicht eingezäunten Spielplätze "Seniorenweg" (einschließlich der dortigen Jungendschutzhütte) und "Rheinufer / An der Rampe" (einschließlich der am Rand aufgestellten Ruhebänke) mit Schildern eindeutig zu kennzeichnen. Begründungen: Die oben genannten Spielplätze sind mit jeweils nur einem Schild ausgewiesen. D a- mit sind deren Flächenumfänge nicht eindeutig erkennbar und in Folge auch nicht die Anwendbarkeit der Regeln für Spielplätze (z.B. Umgang mit Alkohol und sonstigen Drogen). gez. Manfred Giesen gez. Frank Theilen von Wrochem
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße 85
- Seniorenweg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0473/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 05.04.2019 16:12