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AN/1292/2025

Rücknahme der Kündigung der Rheinischen Musikschule aus den Räumen der Lotharstraße

Grüne Dringlichkeitsantrag § 12 29.09.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2025, TOP 4.1

Grüne Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Grüne Dringlichkeitsantrag nach § 12

2051 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln  
 
Tel: +49 (221) 221-25919 
Fax: +49 (221) 221-24555 
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An die Vorsitzende des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.09.2025 
AN/1292/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 29.09.2025 
 
Rücknahme der Kündigung der Rheinischen Musikschule aus den Räumen der 
Lotharstraße 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Hauptausschusses am 29.09.2025 zu setzen: 
 
Beschluss: 
1. Die Kündigung der Rheinischen Musikschule zum Jahresende wird zurückgenommen 
und eventuell erneuert, wenn die Planungen zur Sanierung abgeschlossen sind und 
deren Beginn tatsächlich absehbar ist. 
2. Beschlusspunkt 1 gilt auch für die Atelierräume. 
3. Die Planungen zur Sanierung werden dem Bau- und dem Schulausschuss vor Baube-
ginn vorgelegt. 
 
Begründung: 
Mit der Planung der Sanierung wurde noch nicht begonnen. Der tatsächliche Baubeginn wird 
wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen. Es macht daher keinen Sinn, das Gebäude 
jetzt schon teilweise leer zu ziehen. Dies würde nur zu Mietausfall und Vandalismus führen

- 2 - 
 
und andererseits die Künstler*innen in den Ateliers sowie die Musikschule vor das unlösbare 
Problem stellen, in der kurzen Zeit Alternativen zu finden. 
Begründung der Dringlichkeit:  
Die Kündigungen haben die verschiedenen Nutzer*innen der Räumlichkeiten in der Lothar-
straße unvorbereitet und kurzfristig getroffen, auch die Politik wurde davon überrascht. Nach 
der Klärung unklarer Kündigungsgründe besteht nun die Dringlichkeit, die Räume auch über 
den 31.12.2025 hinaus, an die Rheinische Musikschule und die Künstler*innen zu vermieten.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.09.2025 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1292/2025
Typ
Grüne Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
29.09.2025
Erstellt
29.09.2025 11:50