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AN/0594/2025

Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen, gem. Dringlichkeitsantrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne) 08.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.05.2025, TOP 5.2.8

Sachstandsbericht BV

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

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Sachstandsbericht BV

880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0594/2025
Stand: 01.09.2025 
Sachstandsbericht  
Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren 
an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen, gem. Dringlichkeitsantrag B90/Die 
Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen-
tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu 
vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der 
Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende 
Mietverträge dahingehend zu überprüfen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde durch Session-Nr. 2024/2025 beantwortet.

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)

3654 Zeichen

B90/Die Grünen 
SPD 
CDU 
Die Linke 
FDP 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0594/2025 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
 
Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren 
an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
Wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt am 8. Mai 2025 zu setzen: 
 
Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen-
tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu 
vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der 
Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende 
Mietverträge dahingehend zu überprüfen. 
 
Begründung: 
 
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Be-
strebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung 
festgestellt. Diese Einstufung ist die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der 
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet 
zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln.

- 2 - 
 
Die Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu die-
sen Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen 
wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und 
Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. 
 
Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt 
und vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen 
Räumen" der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermie-
tung öffentlicher Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese 
den Zwecken der Einrichtung zuwiderlaufen.  
 
Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung ein klares Zeichen für die Verteidigung de-
mokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtun-
gen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die AfD aktuell aktiv Schulräume für 
Parteiveranstaltungen anmietet bzw. angemietet hat. Ein Beschluss der Bezirksvertretung zu 
einem späteren Zeitpunkt würde die Möglichkeit verfehlen, rechtzeitig zu reagieren und die 
Nutzung öffentlicher Räume durch die AfD zu unterbinden. Um Schaden von den betroffenen 
Einrichtungen und ihrem Bildungs- sowie Schutzauftrag abzuwenden und die Umsetzung 
des Antrags zeitnah sicherzustellen, ist ein sofortiges Handeln der Verwaltung der Stadt Köln 
erforderlich. 
 
 
Julie Cazier        Tim Cremer       Günter Leitner            Michael Scheffer 
B90/Die Grünen       SPD         CDU   Die Linke 
 
Christian Nüsser  Dr. Verena-Leila Holzer-Henke  Sabine Kader 
FDP    KlimaFreunde     Die Partei 
 
 
 
Quellen: 
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen https://bass.schule.nrw/6043.htm 
 
Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, 
rassistische und antisemitische Gruppen: 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf30/leitfaden-zum-umgang-mit-der-anmie-
tung-von-oeffentlichen-raeumen.pdf

Beratungsverlauf (1)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0594/2025
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
Datum
08.05.2025
Erstellt
07.05.2025 17:29