AN/0594/2025
Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen, gem. Dringlichkeitsantrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei
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Sachstandsbericht BV
880 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40
Vorlagen-Nummer
AN/0594/2025
Stand: 01.09.2025
Sachstandsbericht
Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren
an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen, gem. Dringlichkeitsantrag B90/Die
Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, KlimaFreunde und Die Partei
Beschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen-
tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu
vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der
Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende
Mietverträge dahingehend zu überprüfen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde durch Session-Nr. 2024/2025 beantwortet.
Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)
3654 Zeichen
B90/Die Grünen SPD CDU Die Linke FDP KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0594/2025 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 Keine Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren an die AfD oder ihre nahestehenden Organisationen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Herren, Wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt am 8. Mai 2025 zu setzen: Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzen- tren an die Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen zu vermieten oder zu überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen. Begründung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Be- strebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung festgestellt. Diese Einstufung ist die wesentliche Grundlage für den vorliegenden Antrag. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. - 2 - Die Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu die- sen Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermie- tung öffentlicher Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der Einrichtung zuwiderlaufen. Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung ein klares Zeichen für die Verteidigung de- mokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtun- gen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die AfD aktuell aktiv Schulräume für Parteiveranstaltungen anmietet bzw. angemietet hat. Ein Beschluss der Bezirksvertretung zu einem späteren Zeitpunkt würde die Möglichkeit verfehlen, rechtzeitig zu reagieren und die Nutzung öffentlicher Räume durch die AfD zu unterbinden. Um Schaden von den betroffenen Einrichtungen und ihrem Bildungs- sowie Schutzauftrag abzuwenden und die Umsetzung des Antrags zeitnah sicherzustellen, ist ein sofortiges Handeln der Verwaltung der Stadt Köln erforderlich. Julie Cazier Tim Cremer Günter Leitner Michael Scheffer B90/Die Grünen SPD CDU Die Linke Christian Nüsser Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader FDP KlimaFreunde Die Partei Quellen: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen https://bass.schule.nrw/6043.htm Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassistische und antisemitische Gruppen: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf30/leitfaden-zum-umgang-mit-der-anmie- tung-von-oeffentlichen-raeumen.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0594/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV 1 (Grüne)
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 17:29