0550/2021
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage 2 Monitoring 12 2020
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Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2020 Ergebnismonitoring Dezember 2020 \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2020\08_kommunale Berichte\01_Monitoring\2020-12 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 314.038 331.566 17.528 5,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2020 26.797,5 53.655,8 80.425,2 107.115,5 133.691,1 160.138,2 186.320,6 212.310,1 238.198,6 263.921,3 289.362,2 314.037,5 Ist 2020 25.805,3 51.647,8 78.043,1 105.845,5 134.535,5 163.446,8 192.290,0 220.945,7 249.317,9 277.173,4 304.744,6 331.565,9 Ist 2019 26.479,8 53.019,6 79.471,6 105.845,3 132.105,8 158.239,4 184.111,3 209.792,6 234.520,8 260.791,8 285.931,0 310.313,7 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Dezember 2020 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2020 Ist 2019 Soll 2020 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 1867,5% 23,0% 18,7% -4,35%-Pkte -18,9% Anteil der Integrationen (JFW) kontinuierliche: 56,5% (Dezember 2019) bedarfsdeckende: 33,4% (Juni 2020) Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2020 1,6% 3,4% 5,2% 7,1% 8,9% 10,8% 12,8% 15,3% 18,2% 20,5% 22,0% 23,0% Ist 2020 1,6% 3,3% 4,9% 5,9% 6,8% 8,0% 9,5% 12,0% 14,5% 16,5% 17,8% 18,7% Ist 2019 1,6% 3,3% 5,1% 7,0% 8,8% 10,6% 12,6% 15,1% 18,0% 20,2% 21,7% 22,7% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2020 1.227 2.621 3.845 4.686 5.453 6.518 7.835 9.924 12.113 13.815 14.936 15.608 Ist 2019 1.322 2.709 4.180 5.719 7.129 8.627 10.213 12.254 14.545 16.314 17.497 18.235 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Dezember 2020 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2020 Ist 2019 Soll 2020 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 57.758 58.688 930 1,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2020 57.062 57.527 57.719 57.832 57.881 57.948 57.981 57.967 57.929 57.875 57.823 57.758 Ist 2020 58.171 58.112 58.133 58.213 58.324 58.459 58.583 58.678 58.721 58.742 58.735 58.688 Ist 2019 58.772 58.848 58.927 58.960 58.999 59.036 59.060 59.035 58.987 58.934 58.871 58.757 Dezember 2020Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2020 Ist 2019 Soll 2020 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 362.850,00 377.986,72 15.136,7 4,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2020 30.237,5 60.475,0 90.712,5 120.950,0 151.187,5 181.425,0 211.662,5 241.900,0 272.137,5 302.375,0 332.612,5 362.850,0 Ist 2020 29.100,7 57.544,7 87.344,2 118.526,8 151.162,7 184.402,4 217.707,5 250.149,4 282.630,4 314.186,5 346.080,9 377.986,7 Ist 2019 29.659,5 59.793,6 89.284,9 119.854,8 149.622,1 179.153,1 209.362,2 238.554,0 267.581,2 296.693,4 325.886,7 354.717,7 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Dezember 2020 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2020 Ist 2019 Soll 2020 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2020 167 341 523 635 732 872 1.017 1.217 1.449 1.678 1.864 2.016 Ist 2019 149 321 542 746 956 1.161 1.396 1.619 1.860 2.092 2.286 2.431 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Dezember 2020 Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2020 Ist 2019 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 440 357 83 - -18,8% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2020 24 55 85 134 162 201 246 293 343 390 419 440 Ist 2020 36 73 107 124 140 159 198 246 288 322 344 357 Ist 2019 24 55 85 134 162 201 246 293 343 390 419 440 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen Dezember 2020 Integration von schwerbehinderten Menschen Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2020 Ist 2019 Soll 2020 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2020 57.573 57.488 58.701 61.884 63.761 64.447 64.397 64.088 63.524 62.424 62.266 61.910 Ist 2019 59.478 59.500 59.432 59.294 59.074 58.850 58.732 58.415 58.226 58.001 57.740 57.517 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2020 114.965 114.830 116.900 122.095 125.028 126.063 125.977 125.493 124.347 - - - Ist 2019 118.240 118.118 118.041 117.890 117.634 117.335 117.210 116.565 116.262 115.624 115.169 114.790 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2020 110.940 110.776 112.864 117.946 120.767 121.763 121.694 121.105 120.077 118.176 117.733 117.306 Ist 2019 114.381 114.254 114.202 114.058 113.784 113.510 113.326 112.546 112.258 111.657 111.235 110.820 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2020 78.660 78.559 80.318 84.608 87.050 87.970 87.980 87.517 86.655 85.192 84.822 84.432 Ist 2019 81.397 81.394 81.306 81.138 80.894 80.638 80.507 79.904 79.601 79.159 78.793 78.486 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2020 12,3% 12,3% 12,5% 13,1% 13,4% 13,5% 13,5% 13,4% Ist 2019 12,8% 12,8% 12,7% 12,7% 12,7% 12,7% 12,6% 12,5% 12,5% 12,4% 12,3% 12,3% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2020 33.146 32.717 32.558 35.569 37.857 38.076 38.309 38.691 38.110 37.883 37.484 37.222 Ist 2019 32.398 32.308 32.543 32.667 33.869 34.722 34.663 34.926 33.843 33.680 32.750 32.523 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2020 29.100,71 57.526,00 87.344,24 118.526,75 151.162,74 184.402,37 217.707,51 250.149,45 282.630,37 314.186,48 346.080,87 377.986,72 Ist 2019 29.659,47 59.793,63 89.284,85 119.854,84 149.622,08 179.153,05 209.362,21 238.553,98 267.581,23 296.693,37 325.886,69 354.717,70 Ist / Ist-Vergleich -1,9% -3,8% -2,2% -1,1% 1,0% 2,9% 4,0% 4,9% 5,6% 5,9% 6,2% 6,6% Dezember 2020Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 Seite 8
Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln Aufgrund der derzeitigen dynamischen Entwicklungen durch die Corona-Krise sowie der damit verbundenen Anpassungen für die Arbeit der Jobcenter wird dem Ausschuss eine Anlage zur Situation des Jobcenters beigefügt. Anlage 1: Situation im Jobcenter Köln Frau Würker erläutert die vorgelegten Daten und Informationen im Ausschuss für Soziales und Senioren gerne mündlich. 2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 12/2020 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Dezember 2020 (Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2020 ein. 3. Haushaltsabschluss 2020 Im Jahr 2020 wurden im Eingliederungstitel (EGT) 93,7 Mio. EUR verausgabt. Dies sind 12,5 Mio. EUR mehr als im Vorjahr und entspricht einer Verausgabung in Bezug auf den Planwert für 2020 von 97,7 Prozent (Vorjahr 92 Prozent). Nach Rückfluss zum Jahresende nicht verbrauchter Haushaltsmittel aus dem Verwaltungskostenbudget (VKB) ergibt sich eine Ausgabenquote von 95,3 Prozent. Zum Vergleich: die bundesweite durchschnittliche Ausgabenquote aller Jobcenter lag bei 87,5 Prozent. Die Corona Pandemie hat im Jobcenter Köln nicht zu einer Verringerung der Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Instrumente geführt. 4. Wahrnehmung der Jobcenter-Betreuung – Ergebnisse des IAB Forschungsberichts Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht wie Arbeitslosengeld II-Empfänger*innen ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter bewerten. Die IAB-Studie beruht auf Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2007-2018. Die Studie betrachtet Leistungsberechtigte, die nicht beschäftigt sind oder lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, ohne Berufsabschluss oder solche mit Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben gelegt. Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 25.02.2021 2 Der Anteil an gesundheitlich schwer beeinträchtigten, aber auch geringqualifizierten Menschen unter den Arbeitslosengeld–II-Empfänger*innen ist in den letzten Jahren vor der Corona-Krise gestiegen. Laut Studie könnte dies ein Nebeneffekt der positiven Beschäftigungsentwicklung in Deutschland sein. Gut qualifizierte und gesunde Personen konnten dadurch den Leistungsbezug vermehrt verlassen. Die Anforderungen an die Betreuung in den Jobcentern hat sich durch diese Entwicklung verändert – die Betreuung wird verstärkt auf die Beratung von Personen mit Vermittlungshemmnissen ausgerichtet. Es ist die Aufgabe der Jobcenter, die Lebenssituation der Leistungsberechtigten zu stabilisieren und langfristig auf eine Integration auf dem Arbeitsmarkt vorzubereiten. Tatsächlich schätzen zwei Drittel der befragten Personen ihr Verhältnis zum Jobcenter eher positiv ein. Interessant ist, dass Menschen, die nach §10 Zweites Sozialgesetzbuch nicht zur Arbeitssuche verpflichtet sind, insgesamt die Jobcenter-Betreuung positiver bewerten als Befragte, die zur Arbeitssuche verpflichtet sind. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Struktur der leistungsberechtigten Menschen verändert. Aktuell sind auch andere Personengruppen wie Selbständige oder Hochschulabsolvent*innen vermehrt auf die Beratungs- und Vermittlungsangebote angewiesen. Weitere Details können der Studie des IAB entnommen werden: http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb2320.pdf 5. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Im Rahmen des Teilhabechancengesetztes konnten seit Einführung 1.361 Arbeitsverträge gefördert werden. 1.085 davon entfallen auf § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), 276 auf § 16e SGB II. Im Jahr 2021 konnten mit Stand vom 04.02.2021 vierzehn Menschen über § 16e SGB II gefördert werden, sodass aktuell 207 Menschen in laufender Beschäftigung sind. Über § 16i SGB II konnten 2021 bislang 59 Menschen gefördert werden, sodass aktuell 771 Arbeitnehmer*innen über diese gesetzliche Grundlage gefördert werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Umsetzung der schwerpunktmäßig umgesetzten Förderung nach § 16i SGB II. Die Auswirkungen am Arbeitsmarkt während der Covid-19 Pandemie zeigen sich auch bei geförderten Beschäftigungsverhältnissen. Förderungen in den Bereichen Verkauf, Service und Gastronomie gehen erwartungsgemäß zurück. Circa ein Viertel der Förderungen im Jahr 2020 erfolgten im Sicherheitsbereich, gefolgt vom Handwerk (19 %) und Büro / Verwaltung (18 %). Weitere Einstellungen und offene Stellen erwarten wir überwiegend im Sicherheitsbereich, im Hausmeisterservice, für Fahrertätigkeiten, im Garten- und Landschaftsbau, der Alltagsbegleitung (sozialer Bereich) und in Büro / Verwaltung. Trotz der angespannten Lage am Arbeitsmarkt, sind lediglich 3,4% der geförderten Mitarbeiter*innen, aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Betriebs, entlassen worden. 3 Der Anteil privater Arbeitgeber*innen ist nach dem ersten Umsetzungsjahr (21 %) deutlich gestiegen (45 %). Bei einem gleichbleibenden Anteil im öffentlichen Sektor, ist der Anteil der Einstellungen bei gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Trägern der freien Wohlfahrt entsprechend gesunken. Um ganz aus dem Leistungsbezug des Jobcenters zu fallen, ist je nach Familienkonstellation und Gehalt, eine Vollzeitbeschäftigung notwendig. Vor diesem Hintergrund ist der steigende Anteil an Vollzeitbeschäftigungen auf 71 % positiv zu bewerten. Erfreulich ist auch, dass trotz der pandemiebedingt erschwerten Rahmenbedingungen, der Anteil geförderter Arbeitnehmer*innen mit Kindern (26 %) sogar leicht angestiegen ist. Eine Vielzahl der abgeschlossenen Arbeitsverträge endet originär in diesem Jahr. Es zeichnet sich ab, dass viele der zunächst für zwei Jahre befristeten Arbeitsverträge verlängert werden. Die Erfahrungen der ersten beiden Monate zeigen, dass von den möglichen, geförderten Verlängerungen über die Hälfte eine Vertragsverlängerung bei dem/bei der aktuellen Arbeitgeber*in erhalten hat. Weitere können über § 16i bei einem/einer anderen Arbeitgeber*in weiterbeschäftigt werden. Sieben Arbeitnehmer*innen wurden ohne Förderung sozialversicherungspflichtig eingestellt. Einige Beschäftigte können aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation, dem Übergang in die Regelaltersrente oder in der Person liegender Gründe, nicht lückenlos weiterbeschäftigt werden. Ein Fokus für das aktuelle Jahr liegt darin, den Menschen mit auslaufenden Arbeitsverträgen sinnvolle Perspektiven zu ermöglichen. Dabei nimmt insbesondere das begleitende Coaching eine zentrale Rolle ein. 6. Aktueller Sachstand zu Rehapro und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Anknüpfend an den vorangegangenen Bericht werden im Folgenden die wesentlichen Entwicklungen im Projekt „Segel setzen – Hafen Köln“ dargestellt: Auch weiterhin prägt die COVID-19-Pandemie entscheidend die Abläufe im Projekt. Seit dem erneuten Lockdown ab dem 14. Dezember 2020 sind alle Präsenzangebote im „Hafen Köln“ eingestellt. Beratungsgespräche finden nur noch in Notfällen persönlich statt. Die Lots*innen und JobCoaches sowie auch die Psychologinnen stehen mit den Teilnehmer*innen sowohl telefonisch in regelmäßigem Kontakt als auch per E-Mail. Auch wenn dies nicht mit einer persönlichen Beratung vergleichbar ist, haben sich alle, Teilnehmer*innen wie Mitarbeiter*innen des Projekts, darauf eingelassen. Hier kommt den Mitarbeiter*innen zugute, dass man sich bereits früh zu Projektstart in einem selbstorganisierten Workshop Strategien zur Ansprache und Beratung am Telefon erarbeitet hat. Auch die anderen Teilprojekte (Kreativ-Angebot, Sportscout, medizinische Beratung und Begleitung) suchen nach Alternativen, um ihre Angebote den Teilnehmer*innen weiter zu ermöglichen. So wird z.B. für die Teilnehmer*innen des Kreativ-Angebots wöchentlich ein „Care-Paket“ per E-Mail oder postalisch verschickt. Darin sind Anleitungen zum kreativen Arbeiten zu Hause enthalten, aber auch andere motivierende Ideen, z.B. zur Fotoreise durch den eigenen Sozialraum, das Quartier, das Veedel. Trotz der einschränkenden Bedingungen arbeitet der „Hafen Köln“ auch weiterhin an der Ausweitung seiner Angebote. Zum Jahresanfang konnte das weitere Teilangebot Gesundheitscoaching starten. Auch hier wird zunächst auf telefonische Kontakte gesetzt. Inhaltlich werden den Teilnehmer*innen Angebote und Beratung zu den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressmanagement unterbreitet. 4 Sechs Teilnehmer*innen haben sich schon für eine Teilnahme an diesem Angebot entschieden. Das ist ein schöner Erfolg unter den aktuellen Rahmenbedingungen. Mit Stand 5. Februar 2021 sind 196 Teilnehmer*innen aufgenommen worden. Neun sind bereits wieder ausgeschieden, teils wegen einer Arbeitsaufnahme, teils wegen anderer Erwartungen an das Projekt. Von den Teilnehmer*innen konnten sieben Personen bei einer Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Bei drei Personen gelang die Arbeitsaufnahme nicht trotz, sondern gerade durch die aktuelle pandemische Lage. Sie fanden Beschäftigung bei der Stadt Köln zur Impfterminierung oder im Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung. 7. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) 2020-2022 Das AMIP 2020-2022 ist das erste Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm mit einer dreijährigen Laufzeit. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen, die uns seit dem Ende des ersten Quartals 2020 nun fast durchgehend begleiten, hat das Jobcenter ein Update (Anlage 3) für das AMIP entworfen. Mit dem erneuten Lockdown mussten die Arbeitsmarktdienstleistungen mit physischer Präsenz für unsere Kundinnen und Kunden gestoppt werden. Der Umstieg auf alternative Angebotsformen, wie z.B. virtuelle Klassenzimmer, Videokonferenzen und digitale Cloudlösungen erfolgte aufgrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr 2020 schnell und reibungslos. Die Bildungs- und Maßnahmeträger bieten den Kundinnen und Kunden flexible Lösungen, zwischenzeitlich ist das Improvisieren in ein professionelles Handeln übergegangen. Parallel wandelt sich die Angebotsstruktur des Jobcenters deutlich. Hybride Maßnahmedurchführungen sind inzwischen fester Bestandteil der Angebotsportfolios. Das Jobcenter ist in der Lage, auf zukünftige Entwicklungen schnell zu reagieren und den Kundinnen und Kunden sichere Förder- und Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. 8. JobSpeedDating 2020 Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die Planung für das JobSpeedDating 2020 bereits im April 2020 angepasst und über die folgenden Monate weiterentwickelt. Anstelle von zwei aufeinanderfolgenden Veranstaltungstagen wurde in Hoffnung auf eine günstige pandemische Entwicklung die Großveranstaltung auf den 09.09.2020 und den 28.01.2021gesplittet. So fand am 09.09.2020 ein JobSpeedDating mit reduzierter Teilnehmerzahl statt. Unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen trafen 513 Bewerber*innen auf 52 Arbeitgeber*innen, die 1573 offene Stellen anboten. Es wurden insgesamt 2430 Gespräche geführt. Die Arbeitgeber*innen bewerteten dabei 63% der Bewerber*innen als gut oder bedingt geeignet. Eine erste Auswertung im November 2020 ergab eine Integrationsquote von 18% (90 Arbeitsaufnahmen). Beim JobSpeedDating 2019 waren zu diesem Zeitpunkt erst 12% der Kund*innen integriert. Eine zweite Auswertung erfolgt im Februar 2021. 5 Am 28.01.2021 sollte der zweite Veranstaltungstag stattfinden. Aufgrund der pandemischen Entwicklung und der Verlängerung des Lockdowns konnte dieser nicht wie gewohnt im Rheinenergiestadion durchgeführt werden. Um die circa 500 Kund*innen dennoch von den angebotenen 1538 Stellen profitieren zu lassen, wurde eine alternative Durchführungsform entwickelt. Am 25.01.2021 wurde die JobCloud für Kund*innen und Arbeitgeber*innen freigeschaltet. Kund*innen konnten digital Telefontermine für den 28.01.2021 buchen. Allein am 28.01.2021 haben sich 372 Kund*innen in die JobCloud eingeloggt, insgesamt 1.205 Gesprächstermine wurden im Vorfeld vereinbart. Die Arbeitgeber*innen riefen die Kund*innen zu den fest gebuchten Zeiten an und führten zehnminütige Bewerbungsgespräche. Im Nachgang zum virtuellen JobSpeedDating ist die JobCloud für Kund*innen und Arbeitgeber*innen noch sechs Wochen lang freigeschaltet. Auf diesem Weg können Kund*innen weiter nach passenden Stellen suchen und die Arbeitgeber*innen kontaktieren. Auch Arbeitgeber*innen haben so die Möglichkeit nach passenden Bewerber*innen zu suchen und diese zu digitalen oder telefonischen Bewerbungsgesprächen einzuladen. Gez. Martina Würker Anlagen: 1. Situation im Jobcenter Köln 2. Ergebnismonitoring Monat 12/2020 3. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogamm: Update 2021
Anlage 3 AMIP Update 2021
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Seite 1 Entwicklungen im Jahr 2020 Das AMIP 2020-2022 ist das erste Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm mit einer dreijährigen Laufzeit. Bewährtes kann so festgehalten, sinnvolle Anpas- sungen vorgenommen und Neues ausprobiert werden. Der pandemiebedingte Einbruch der Wirtschaft hat auch deutliche Spuren auf des dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Die Arbeitsmarktdienstleistungen Jobcenters wurden in einem ersten Schritt zum Schutz der Teilnehmer*innen vollständig gestoppt und dann behutsam unter Beachtung aller notwendigen Hygienevorschriften wieder den Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt. Angebotsinhalte und – abläufe wurden überarbeitet, um den Teilnehmer*in nen e inen möglichst hohen Mehrwert bei minimaler Präsenz anbieten zu können. Seitens der Bildungs- und Maßnahmeträger konnten so alternative Lernformen in kurzer Zeit implementiert werden. Virtuelle Klassenzimmer, digitale Cloudlö- sungen, Videokonferenzen hielten Einzug in den Alltag der Kundinnen und Kunden. Durch das flexible Zusammenwirken der Bildungsträger, der Teilneh- mer*innen und der Integrationsfachkräfte ist es gelungen, die Auswirkung der Corona-Pandemie abzuschwächen, das Improvisieren zu professionalisieren und gemeinsam motiviert neue Wege und Strukturen zu erarbeiten. Aufgabe des Jobcenters ist es nun, aus den gewonnenen Erkenntnissen einen zielführenden Mix aus konservativen und alternativen/digitalen Angebotsformen zu kreieren, um die Angebote für die Kundinnen und Kunden zukunftssicher auszugestalten. Seite 2 Projekt Rehapro – Hafen Köln Die Startphase des Projekts „Hafen Köln“ war wesentlich durch die COVID-19- Pandemie bestimmt. Insbesondere bei den Kooperationspartnern stellte sich die notwendige Personalsuche während dieser Zeit als schwierig dar. Bereits gestartete Teilprojekte zeigen zwischenzeitlich einen guten Zulauf und erste Fortschritte in der Stabilisierung der Teilnehmer*innen und in der Heranführung an eine berufliche Rehabilitation. Im „Hafen Köln“ werden durch die Lots*innen und JobCoaches heute bereits rund 200 Teilnehmer*innen betreut. Sie beraten die Kund*innen zu allen Fragen rund um den (Wieder-)Einstieg in Ausbildung oder Beruf. Die Lots*innen leiten den Prozess der beruflichen Rehabilitation ein und koordinieren diesen auch trägerübergreifend. Integration Point – näher am Menschen Seit der Einrichtung des Integration Points (IP) im Dezember 2015 hat sich die Situation für die geflüchteten Menschen deutlich verändert. In den letzten Jahren haben vo r allem die Stadt Köln, das Jobcenter, die Agen- tur für Arbeit und auch Ehrenamtsorganisationen umfangreiche und professio- nelle Betreuungsstrukturen im gesamten Stadtgebiet Kö ln fü r zuziehende ge- flüchtete Menschen geschaffen. Die Weiterentwicklung des Integration Points - mit einer Dezentralisierung der Betreuung von Menschen mit Fluchthintergrund in den einzelnen Geschäftsbe- reichen des Jobcenter Köln - ist erforderlich geworden. Seite 3 Die Situation von Kund*innen mit Fluchthintergrun d zeichnet sich durch kom- plexe Rahmenbedingungen aus (familiäre Situation, gesundheitliche Einschrän- kungen, Wohnsituation, Sprachkenntnisse…). Die Geflüchteten werden aufgrund ihrer besonderen Bedarfe weiterhin für 24 Monate durch Integrationsfachkräfte mit spezifischer Kompetenz betreut. Diese Mitarbeiter*innen stellen eine zielgruppengerechte Beratung sicher. Jedes In- tegrationsteam im Jobcenter verfügt somit über eine Integrationsfachkraft mit dem Beratungs-Schwerpunkt „Geflüchtete und Sprachförderung“. Ausblick 2021 Arbeitsmarktdienstleistungen nach §45 Sozialgesetzbuch III – Campus- Modell Das Jobcenter richtet im Jahr 2021 sein Angebotsportfolio im Bereich der Ar- beitsmarktdienstleistungen nach dem §45 Sozialgesetzbuch III neu aus. Statt einer Vielzahl im Stadtgebiet verteilter Einzelangeboten für verschiedene Bedarfs- und Zielgruppen werden ab Juni nächsten Jahres drei Campus je Ge- schäftsbereich aufgebaut. In ihnen werden die Inhalte der bisherigen Einzelan- gebote zusammengefasst und den Kundin nen und Kunden vor Ort in ihrem Viertel angeboten. Im Sommer 2021 startet das Jobcenter mit dem Campus Vermittlung. Jeder räumliche Geschäftsbereich bekommt dann einen eigenen Vermittlungscam- pus. Dieser ist auf den Einzugsbereich des jeweiligen Geschäftsbereiches ab- gestimmt. Seite 4 Ab Oktober 2021 folgt dann der Campus Gesundheit & Soziales mit stabilisie- renden Elementen, ab März 2022 wird der Campus Kompetenzen und Qualifi- zierung in allen Geschäftsbereichen zur Verfügung stehen. Die bisherigen Ar- beitsmarktangebote werden i.d.R. übergangslos an die Campus herangeführt. Die Sozialraumorientierung ist ein fester Bestandteil im Handlungskonzept des Jobcenters. D urch den Campus -Gedanken wird dieser dezentrale Ansatz er- neut verstärkt und die Vernetzung mit weiteren Netzwerkpartner*innen inner- halb des Sozialraums intensiviert. Chancengleichheit Das Jobcenter arbeitet täglich mit und für Menschen – Menschen, die verschie- den und einzigartig sind. In unseren Standards und Produkten muss sich diese Vielfalt widerspieg eln, nur so ist eine i ndividuelle Beratung und Unterstützung möglich. Trotz dieser positiven Entwicklung, sind Frauen und Männer noch immer mit zumeist starren Strukturen am Arbeitsmarkt konfrontiert, insbesondere dann, wenn sie eine Familie gründen oder Angehörige pflegen. Eine chancengleiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist dann nur bedingt realisierbar. Der unterschiedliche Zugang zum Arbeitsmarkt stellt uns vor unablässige Her- ausforderungen. Deshalb setzt sich das Jobcenter im Campus-Modell für eine klischeefreie Beratung und flexible Ausbildungsmodelle ein, ebenso für die Un- terstützung von beruflich Wiedereinsteiger*innen nach einer familienbedingten Auszeit und für Minijobber*innen bei der Umwandlung in sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung. Seite 5 Solo-Selbständige Durch die Corona-Pandemie gerieten insbesonde re kleine Unternehmen, Solo- Selbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Selbstständige, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III haben, können vorerst bis zum 31.03.21 über einen erleichterten Zugang Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) beantragen. Die Grundsicherung sichert für diese Menschen, im Sinne einer Brückenfunkti- on, den notwendigen Lebensunterhalt. Gemeinsam mit den Integrationsfach- kräften wird ausgelotet, ob und wann eine Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit möglich und unterhaltssichernd ist. Im Bedarfsfall erfolgt eine Unter- stützung mit integrativen oder qualifizierenden Angeboten.
Anlage 1 Situation_JC_Köln
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 25.02.2021 Situation im Jobcenter Köln Bestände Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 BG 57.573 57.488 58.701 61.884 63.761 64.447 64.397 64.088 63.524 62.424 62.266 61.910 4.823+ +8,2% BG mit 1 Person 31.237 31.199 32.010 34.196 35.516 36.042 36.047 35.864 35.570 3.560+ +11,1% BG mit 2 und mehr Personen 26.336 26.289 26.691 27.688 28.245 28.405 28.350 28.224 27.954 1.263+ +4,7% Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 ELB 78.660 78.559 80.318 84.608 87.050 87.970 87.980 87.517 86.655 84.956 83.778 81.635 6.337+ +7,9% SEL* 1.881 2.413 3.038 3.362 3.574 3.641 3.532 3.216 3.178 3.215 1.651+ +87,8% KUG* 3 480 1.388 1.817 1.837 1.667 1.503 1.148 996 1.135 - - *Daten aus dem OPDS, KUG-Daten zu Beginn der Erhebung nicht valide. Legende: BG=Bedarfsgemeinschaft/en; ELB=erwerbsfähige Leistungsberechtigte; SEL=Selbständige ELB; KUG=ELB mit Kurzarbeitergeld; OPDS = operativer Datensatz Hochrechnungen Differenz zu März 2020 (Abs.) Differenz zu März 2020 (Proz.) Differenz zu März 2020 (Abs.) Differenz zu März 2020 (Proz.) 20.000 25.000 30.000 35.000 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 BG mit 1 Person BG mit 2 und mehr Personen - 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 72.000 74.000 76.000 78.000 80.000 82.000 84.000 86.000 88.000 90.000 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 ELB SEL* KUG* >> Von März bis September ist die Zahl der BG um 8,2 Prozent gestiegen. >> In der gleichen Zeit sind vermehrt BG mit einer Person zugegangen (+11,1%). Seite 1 von 3 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Erwerbstätige ELB 20.689 20.555 20.906 20.381 19.606 19.773 19.946 20.105 20.251 - 655 -3,1% Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Übertritte SGBIII 212 183 232 223 201 45 47 106 248 306 234 264 Legende: LB=Leistungsberechtigte, ELB = erwerbsfähige Leistungsberechtigte Differenz zu März 2020 (Abs.) Differenz zu März 2020 (Proz.) 18.500 19.000 19.500 20.000 20.500 21.000 21.500 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Erwerbstätige ELB >> Von März bis September ist die Zahl der ELB gesamt ist um 7,9 Prozentgestiegen. >> Die Zahl der erwerbstätigen ELB war in diesem Zeitraum rückläufig (-3,1% März bis September). >> Entgegen der Entwicklung ist die Zahl der selbstständigen erwerbstätigen Leistungsberechtigten (bis September) um +1.651 gestiegen. >> Durch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (SGB III) um drei Monate, waren die Übertritte aus diesem Bereich rückläufig. >> Es ist wird erwartet, dass diese Kund*innen zu Beginn des Jahres 2021 zusätzlich in den SGB II Bereich übergehen. Wir rechnen ungefähr mit 450 Kund*innen mehr als üblich im ersten Quartal. - 50 100 150 200 250 300 350 Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020 Sep 2020 Okt 2020 Nov 2020 Dez 2020 Übertritte SGBIII Seite 2 von 3 Zielplanung für 2021 Mit der Zielwertplanung der Integrationsquote sowie des Bestandes an Langzeitarbeitslosen stellen sich in Zeiten der anhaltendenCorona-Krise ganz besondere Herausforderungen. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes wird in verschiedenen Prognosen unterschiedlich beurteilt und immer im Nachsatz mit dem Hinweis auf bestehende Unsicherheiten versehen. In der Berechnung der Zielwerte geht das Jobcenter ganz bewusst den Weg einer positiven Betrachtung der möglichen Entwicklung des Arbeitsmarktes im kommenden Jahr. Das Jobcenter Köln möchte hier ein Zeichen setzenund mit ambitioniertem Engagement den Folgen der Pandemie entgegenwirken. Ausgegangen wird für das Jahr 2021 von einer wirtschaftlichen Erholung mit tendenziell positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Aufschwung wird 2021 jedoch noch den „Dämpfungsfaktoren“ der Pandemie unterliegen. Erst für das Jahr 2022 wird eine Verstetigung in weiten Teilen der Wirtschaft erwartet. Das Jahresendergebnis für die Integrationsquote (IQ) liegt bei 18,7% und für die Langzeitleisstungsbezieher*innen (LZB) bei 58.688. Erwartungsgemäß konnten aufgrund der Pandemiesituation die geplanten Ziele für das Jahr 2020 mit einer Abweichung von jeweils - 18,9% (IQ) und +1,6% (LZB) nicht erreicht werden. Für die Zielplanung 2021 ergibt sich aus diesen Endergebnissen mit der geplanten Steigerung der Integrationen um 8,9% ein Ziel von 20,3% (+1.555 Integrationen) für die IQ und einem geplanten Anstieg der LZB von 2,5% das Zielergebnis 60.152. Seite 3 von 3
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/5000 JC
Vorlagen-Nummer 23.02.2021
0550/2021
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021
Bericht des Jobcenter Köln
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenters Köln –
den folgenden Bericht vor.
Anlagen:
Bericht des Jobcenter Köln
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Situation im Jobcenter Köln
Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 12/2020
Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm: Update
2021
Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Garten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0550/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.02.2021
- Erstellt
- 15.02.2021 14:42