Nutzung und Auslastung der Parkhäuser im Stadtbezirk Chorweiler
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1364/2017 vom 28.04.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 1364/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Nutzung und Auslastung der Parkhäuser im Stadtbezirk Chorweiler In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.12.2016 hat die SPD-Fraktion unter TOP 7.2.2 eine schriftliche Anfrage mit sieben Fragen wegen Parkhäusern im Stadtbezirk Chorweiler ge- stellt. Frage 1: Gibt es Erkenntnisse darüber, wie die Auslastung der Parkhäuser im Stadtbezirk ist? Antwort der Verwaltung: Nein Frage 2: Gibt es Parkhäuser, die auf Grund baulicher Mängel von der Stadt Köln gesperrt wurden und nicht mehr genutzt werden dürfen? Antwort der Verwaltung: Nein Frage 3: Wenn ja, welche sind das? Antwort der Verwaltung: Keine Angaben, da Frage 2 negativ beantwortet ist. Frage 4: Gibt es für diese Parkhäuser Auflagen, diese wieder in Stand zu setzen und nutzbar zu machen? Antwort der Verwaltung: Keine Angaben, da Frage 3 negativ beantwortet ist. 2 Frage 5: Gibt es Parkhäuser, die zweckentfremdet werden? Antwort der Verwaltung: Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Gibt es Maßnahmen der Stadt Köln, wie Hausbesitzer und Mieter dazu angehalten werden können, die zum Haus, zur Wohnung zugehörigen Parkflächen zu nutzen? Antwort der Verwaltung: Nach der BauO NRW besteht nur die Pflicht, baurechtlich über eine Baugenehmigung als notwendig festgelegte Stellplätze und Garagen herzustellen. Eine Rechtsgrundlage den vom Gesetzesziel damit begünstigten Nutzerkreis (Eigentümer, Mieter) zur tatsächlichen Benutzung zu zwingen, gibt es bau- rechtlich gerade nicht. Frage 7: Wenn nein; hat die Stadt Möglichkeiten Maßnahmen zu entwickeln? Antwort der Verwaltung: Das kann nur das Tätigkeitsfeld der Straßen- bzw. Verkehrssteuerung betreffen. Von dieser Fach- verwaltung aus wird keine Handhabe gesehen.
Beratungsverlauf
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