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1364/2017

Nutzung und Auslastung der Parkhäuser im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2017, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2050 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/63/632/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1364/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 
 
Nutzung und Auslastung der Parkhäuser im Stadtbezirk Chorweiler 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 15.12.2016 hat die SPD-Fraktion unter TOP 
7.2.2 eine schriftliche Anfrage mit sieben Fragen wegen Parkhäusern im Stadtbezirk Chorweiler ge-
stellt.  
 
 
Frage 1:  
 
Gibt es Erkenntnisse darüber, wie die Auslastung der Parkhäuser im Stadtbezirk ist? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Nein 
 
 
Frage 2:  
 
Gibt es Parkhäuser, die auf Grund baulicher Mängel von der Stadt Köln gesperrt wurden und nicht 
mehr genutzt werden dürfen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Nein 
 
 
Frage 3:  
 
Wenn ja, welche sind das? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Keine Angaben, da Frage 2 negativ beantwortet ist.  
 
 
Frage 4:  
 
Gibt es für diese Parkhäuser Auflagen, diese wieder in Stand zu setzen und nutzbar zu machen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Keine Angaben, da Frage 3 negativ beantwortet ist.

2 
 
 
 
Frage 5:  
 
Gibt es Parkhäuser, die zweckentfremdet werden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. 
 
 
Frage 6:  
 
Gibt es Maßnahmen der Stadt Köln, wie Hausbesitzer und Mieter dazu angehalten werden können, 
die zum Haus, zur Wohnung zugehörigen Parkflächen zu nutzen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Nach der BauO NRW besteht nur die Pflicht, baurechtlich über eine Baugenehmigung als notwendig 
festgelegte Stellplätze und Garagen herzustellen. Eine Rechtsgrundlage den vom Gesetzesziel damit 
begünstigten Nutzerkreis (Eigentümer, Mieter) zur tatsächlichen Benutzung zu zwingen, gibt es bau-
rechtlich gerade nicht.  
 
 
Frage 7:  
 
Wenn nein; hat die Stadt Möglichkeiten Maßnahmen zu entwickeln? 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Das kann nur das Tätigkeitsfeld der Straßen- bzw. Verkehrssteuerung betreffen. Von dieser Fach-
verwaltung aus wird keine Handhabe gesehen.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1364/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27