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2311/2022

Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 19.09.2022, TOP 9.2.2

Anlage 2 Luftbild SpA Rixdorfer Straße

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Anlage 1 Kostenrahmen SpA Rixdorfer Straße

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Schrägluftbild SpA Rixdorfer Straße

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Luftbild SpA Rixdorfer Straße

143 Zeichen

SpA Rixdorfer Straße
Mittelpunkt: 360395, 5649193
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1

Anlage 1 Kostenrahmen SpA Rixdorfer Straße

597 Zeichen

Kostenrahmen  Sportamt 
Planungskosten
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 146.500,00 € 27.835,00 € 174.335,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 146.500,00 € 27.835,00 € 174.335,00 €
Kostenrahmen (brutto gerundet) 175.000,00 €
Stand: 22.07.2022Generalsanierung Sportanlage Rixdorfer Straße

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3237 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2311/2022
Stand: 07.04.2025 
Sachstandsbericht  
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-
Mülheim 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung in der Bezirksvertretung Mül-
heim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer 
Straße. 
 
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra-
sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ball-
fangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der 
RheinEnergie. 
 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur-
büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt. 
 
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Bau-
maßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 
1.725.000,- €. 
Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhal-
tung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-
0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 85.000,-€, sowie 
im Haushaltsjahr 2024 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des 
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. 
 
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Frei-
gabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 85.000 € im 
Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanie-
rung). 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Für den Bereich der Sportanlage Rixdorfer Straße existiert ein Bebauungsplan. Aus diesem ist 
ersichtlich, dass die Sportanlage neben einem reinen Wohngebiet (WR) liegt. Aus Erfahrun-
gen anderer Sportanlagen wurde seitens des Sportamtes entschieden, als Erstes ein Lärm-
gutachten erstellen und zusätzlich Lärmschutzeinrichtungen in verschiedenen Höhen prüfen

2 
 
zu lassen. Das Ergebnis des Lärmgutachtens zeigte wie erwartet, dass ohne Lärmschutzein-
richtung kaum Spielzeiten am Wochenende möglich wären. Die einzige Möglichkeit, den 
Spielbetrieb des Vereins SC Köln-Mühlheim Nord am Wochenende abzubilden, wäre die Er-
richtung einer Lärmschutzwand (bzw. Lärmschutzwall). 
Vor der Beauftragung weiterer Gutachten (Baugrundgutachten) und weiterer Planungen, wird 
das Sportamt eine Bauvoranfrage bzgl. der Lärmschutzeinrichtung entlang der westlichen 
Grundstücksgrenze einreichen, um die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zu-
lässigkeiten prüfen zu lassen. 
Sollte es seitens des Bauordnungsamtes keine Einwände geben, so kann mit der Beauftra-
gung eines Baugrundgutachtens und weiterführenden Planungen fortgefahren werden. 
Nächste Schritte: 
Einreichen der Bauvoranfrage beim Bauaufsichtsamt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Sachstand Umsetzung der Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025.

Anlage 3 Schrägluftbild SpA Rixdorfer Straße

143 Zeichen

SpA Rixdorfer Straße
Mittelpunkt: 360391, 5649136
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (4)

01.09.2022 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2311/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.08.2022
Erstellt
20.07.2022 17:34