2311/2022
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-Mülheim
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
4994 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2311/2022 Freigabedatum 18.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln- Mülheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung in der Bezirksvertretung Mülheim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffrasen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitekturbüro un- ter Beteiligung von Fachplaner*innen durchgeführt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Baumaß- nahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca. 1.725.000 €. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 85.000 € sowie im Haushaltsjahr 2024 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2023/2024. Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 85.000 € im Teilfinanz- plan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaß- nahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung). Sportausschuss 01.09.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 19.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 175.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Sportanlage Rixdorfer Straße wurde ca. 1965 errichtet. Sie verfügt über ein Großspielfeld mit Tennenbelag. Außerdem verfügt die Anlage über ein städtisches Umkleidegebäude sowie eine Trai- ningsbeleuchtungsanlage. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und langfristig an den SC Mülheim Nord 1919 e.V. vermietet. Neben dem SC Mülheim Nord 1919 e.V. wird die Sportanlage durch die Gemeinschaftshauptschule Tiefentalstraße und die Katholische Grundschule Langemaß genutzt. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund des bestehenden Nut- zungsdrucks im Stadtgebiet beabsichtigt die Verwaltung, die Sportanlage zu sanieren und das Groß- spielfeld mit Kunststoffrasen zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlage, die an das Spielfeld angrenzenden befestigten Wegeflächen, Spielfeldbarrieren und Ballfangzäune neu zu errichten. Die Trainingsbeleuchtungsanlage wird in Verbindung mit der Rhein- Energie saniert. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeit- gemäß nutzen zu können. Die Sportanlage wird in der Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025 auf Rang 4 geführt. 3 Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten inkl. Nebenkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 1.725.000 €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 175.000 € geschätzt. Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 mit 85.000 €, sowie im Haushaltsjahr 2024 mit 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Anlagen Kostenrahmen, Luftbild, Schrägluftbild
Anlage 1 Kostenrahmen SpA Rixdorfer Straße
597 Zeichen
Kostenrahmen Sportamt Planungskosten KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 146.500,00 € 27.835,00 € 174.335,00 € Summe Bau- und Planungskosten 146.500,00 € 27.835,00 € 174.335,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 175.000,00 € Stand: 22.07.2022Generalsanierung Sportanlage Rixdorfer Straße
Anlage 3 Schrägluftbild SpA Rixdorfer Straße
143 Zeichen
SpA Rixdorfer Straße Mittelpunkt: 360391, 5649136 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2025
3237 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
2311/2022
Stand: 07.04.2025
Sachstandsbericht
Planungsbeschluss für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer Straße in Köln-
Mülheim
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Zustimmung in der Bezirksvertretung Mül-
heim, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Rixdorfer
Straße.
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung eines Großspielfeldes von Tenne- in Kunststoffra-
sen, den Neubau des Entwässerungssystems, umlaufender Wege und die Sanierung von Ball-
fangzäunen, Spielfeldbarrieren sowie der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der
RheinEnergie.
Die Planung und Kostenermittlung wird durch ein zu beauftragendes Landschaftsarchitektur-
büro unter Beteiligung von Fachplanern durchgeführt.
Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 175.000 €. Die Gesamtkosten der Bau-
maßnahme belaufen sich nach einem ersten groben Kostenrahmen auf voraussichtlich ca.
1.725.000,- €.
Im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurden im Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhal-
tung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-
0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanierung) im Haushaltsjahr 2023 85.000,-€, sowie
im Haushaltsjahr 2024 90.000 € berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, die Frei-
gabe investiver Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 85.000 € im
Teilfinanzplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8-Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5292 (SpA Rixdorfer Straße Generalsanie-
rung).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Für den Bereich der Sportanlage Rixdorfer Straße existiert ein Bebauungsplan. Aus diesem ist
ersichtlich, dass die Sportanlage neben einem reinen Wohngebiet (WR) liegt. Aus Erfahrun-
gen anderer Sportanlagen wurde seitens des Sportamtes entschieden, als Erstes ein Lärm-
gutachten erstellen und zusätzlich Lärmschutzeinrichtungen in verschiedenen Höhen prüfen
2
zu lassen. Das Ergebnis des Lärmgutachtens zeigte wie erwartet, dass ohne Lärmschutzein-
richtung kaum Spielzeiten am Wochenende möglich wären. Die einzige Möglichkeit, den
Spielbetrieb des Vereins SC Köln-Mühlheim Nord am Wochenende abzubilden, wäre die Er-
richtung einer Lärmschutzwand (bzw. Lärmschutzwall).
Vor der Beauftragung weiterer Gutachten (Baugrundgutachten) und weiterer Planungen, wird
das Sportamt eine Bauvoranfrage bzgl. der Lärmschutzeinrichtung entlang der westlichen
Grundstücksgrenze einreichen, um die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zu-
lässigkeiten prüfen zu lassen.
Sollte es seitens des Bauordnungsamtes keine Einwände geben, so kann mit der Beauftra-
gung eines Baugrundgutachtens und weiterführenden Planungen fortgefahren werden.
Nächste Schritte:
Einreichen der Bauvoranfrage beim Bauaufsichtsamt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Sachstand Umsetzung der Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025.
Anlage 2 Luftbild SpA Rixdorfer Straße
143 Zeichen
SpA Rixdorfer Straße Mittelpunkt: 360395, 5649193 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.07.2022Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Rixdorfer Straße
- Tiefentalstraße
- Langemaß
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2311/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 20.07.2022 17:34