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2076/2023

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Auflösung der Kapitalrücklage

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4583 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2076/2023 
Freigabedatum 
 17.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Auflösung der Kapitalrücklage  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2017 stammenden 
Verlustes von 4.558.795,23 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage 
einverstanden. 
 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Jahresabschluss der dauerdefizitären eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungs-
zentrum der Stadt Köln für das Geschäftsjahr 2022 wird dem Rat der Stadt Köln in dieser Sit-
zung zur Feststellung vorgelegt (Vorlagen-Nr. 2267/2023). Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt 
mit einer Bilanzsumme von rd. 414,8 Mio. Euro und einem Jahresfehlbetrag von rd. 0,4 Mio. 
Euro ab. Der Verlustvortrag der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beläuft sich unter Berück-
sichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 auf rd. 13,2 Mio. Euro. Er setzt sich zusammen aus 
den seit 2017 fortlaufend erwirtschafteten Fehlbeträgen: 
 
 
2017:   -4.558.795,23 Euro 
2018:      -811.460,76 Euro 
2019:   -2.252.338,29 Euro 
2020:   -2.642.957,77 Euro 
2021:   -2.510.672,90 Euro 
2022:       -394.158,36 Euro 
 -13.170.383,31 Euro 
 
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wird im Frühjahr 2024 vom Abschlussprüfer 
geprüft. Da sich auch für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag ergibt, der nicht aus 
städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser wiederum auf neue Rechnung vor-
zutragen. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestim-
mungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Je-
doch bestimmt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht 
getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn 
dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln aus-
zugleichen. 
 
Entsprechend dieser Vorschrift ist - wie auch in den Vorjahren (siehe zuletzt Vorlage 
2466/2022) - daher ein entsprechender Ausgleich mittels Auflösung der Kapitalrücklage vorzu-
nehmen. Konkret ist im Geschäftsjahr 2023 der aus dem Jahr 2017 nicht durch Gewinnvor-
träge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städti-
schen Haushalt abgedeckte Jahresverlust von 4.558.795,23 Euro auszugleichen. 
 
Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf 
rd. 171,4 Mio. Euro, wobei 21,0 Mio. Euro auf das Stammkapital und rd. 163,5 Mio. Euro auf 
die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen die o.g. noch nicht abge-
deckten Verluste in Höhe von rd. 13,2 Mio. Euro gegenüberstehen. Die als auskömmlich zu 
bezeichnende Kapitalausstattung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung lässt eine Verrech-
nung des Verlustes aus dem Jahre 2017 mit der Kapitalrücklage zu. Durch den Verlustaus-
gleich ergibt sich keine Minderung des Eigenkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage 
des Veranstaltungszentrums in Höhe des fraglichen Betrages reduziert, andererseits jedoch 
ein entsprechend geringerer Verlustvortrag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird:

3 
Eigenkapital Stand 31.12.2022 Verrechnung Verlust 2017 nach Verlustausgleich 2017
Stammkapital 21.000.000,00 €                            21.000.000,00 €                            
Kapitalrücklage 163.543.826,65 €                          4.558.795,23 €-                              158.985.031,42 €                          
Verlustvortrag inkl. Jahresfehlbetrag 2022 13.170.383,31 €-                            4.558.795,23 €                              8.611.588,08 €-                              
Summe 171.373.443,34 €                          -  €                                            171.373.443,34 €                          
 
 
 
Da die Verlustverrechnung des Jahres 2017 gem. § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO im Jahres-
abschluss 2023 des Veranstaltungszentrums zu berücksichtigen ist, ist hierzu eine Entschei-
dung des Rates noch in diesem Geschäftsjahr erforderlich.

Beratungsverlauf (2)

04.09.2023 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2076/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.08.2023
Erstellt
27.06.2023 10:24