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AN/1163/2023

Antrag der CDU-Fraktion, betr,: Einrichten eines Fußgänger:innenüberweges im Görlinger Zentrum in Köln Bocklemünd

Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 30.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 12.06.2023, TOP 8.6

Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Antrag nach § 3 (CDU BV4)

2994 Zeichen

Herr 
Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Venloer Str. 419 - 421 
50825 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1163/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
 
Antrag der CDU-Fraktion, betr,: Einrichten eines Fußgänger:innenüberweges im Görlinger 
Zentrum in Köln Bocklemünd 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld zu setzen: 
 
Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd, 
im Görlinger Zentrum im Straßenabschnitt Einmündung des Görlinger Zentrums in den 
Ollenhauerring und an der Einmündung der Toller Straße in den Ollenhauerring jeweils einen 
Fußgängerüberweg einzurichten.  
 
*Siehe Anlage 
 
Gründe: 
 
CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Ehrenfeld 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825 Köln 
Tel: 0221-221 94 305 
Fax: 0221 -221 94 305 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld   
Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln

Im Görlinger Zentrum werden zurzeit im Seniorenzentrum Bocklemünd -Mengenich 
seniorengerechte Wohnungen re noviert. In absehbarer Zeit wird also eine Vielzahl älterer 
Menschen hier wieder ihren Wohnsitz aufnehmen.  
Diese werden auf den ÖPNV angewiesen sein, um das Viertel zu verlassen, aber auch auf 
schützende Einrichtungen im Verkehrs - und Straßenraum, um ihren Geschäften und Besorgungen 
ungefährdet nach gehen zu können.  
 
Folgende Verkehrslinien passieren das Görlinger -Zentrum: 
 
Bahn: S1, Stadtbahn Linie 3 und die Buslinie 127,  
 
Die Menschen müssen zu den Haltestellen sicher gelangen können. Aus diesem Grund müs sen 
Fußgängerüberwege nach § 26 StVO (1) eingerichtet werden. An Fußgängerüberwegen haben  
Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von  
Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wolle n, das  
Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.  
 
Fußgängerüberweg – Schild oder Markierung? 
Zebrastreifen erkennt man an der Markierung auf der Fahrbahn nach Zeichen 293, d.h. diese 
Streifen sind das Verkehrszeichen. Allein aus der Markierung auf dem Boden müssen also die 
Verhaltenspflichten befolgt werden, nicht aus dem Richtzeichen 350. Ist an einem Zebrastreifen  
zusätzlich eine Ampel angebracht, handelt es sich um eine sogenannte Fußgängerfurt. Hier muss 
die Ampel beachtet werden.  
Die Zeit der Renovierung der altengerechten Wohnungen sollte genutzt werden und ein für zu Fuß 
Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, sicheres verkehrliches 
Umfeld zu schaffen.  
 
gez.         gez. 
Martin Berg        Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzender      stellvertr. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Venloer Straße 419
  • Ollenhauerring
  • Görlinger-Zentrum
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1163/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
30.05.2023
Erstellt
30.05.2023 12:43