Antrag der CDU-Fraktion, betr,: Einrichten eines Fußgänger:innenüberweges im Görlinger Zentrum in Köln Bocklemünd
Antrag nach § 3 BV4 (CDU) AN/1163/2023 vom 30.05.2023
Stand: Am 12.06.2023 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (CDU BV4)
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Herr Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419 - 421 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1163/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Antrag der CDU-Fraktion, betr,: Einrichten eines Fußgänger:innenüberweges im Görlinger Zentrum in Köln Bocklemünd Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen: Die Verwaltung der Stadt Köln wird gebeten, im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Bocklemünd, im Görlinger Zentrum im Straßenabschnitt Einmündung des Görlinger Zentrums in den Ollenhauerring und an der Einmündung der Toller Straße in den Ollenhauerring jeweils einen Fußgängerüberweg einzurichten. *Siehe Anlage Gründe: CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Tel: 0221-221 94 305 Fax: 0221 -221 94 305 www.fraktion.cdu-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld – Venloer Straße 419 - 421 – 50825 Köln Im Görlinger Zentrum werden zurzeit im Seniorenzentrum Bocklemünd -Mengenich seniorengerechte Wohnungen re noviert. In absehbarer Zeit wird also eine Vielzahl älterer Menschen hier wieder ihren Wohnsitz aufnehmen. Diese werden auf den ÖPNV angewiesen sein, um das Viertel zu verlassen, aber auch auf schützende Einrichtungen im Verkehrs - und Straßenraum, um ihren Geschäften und Besorgungen ungefährdet nach gehen zu können. Folgende Verkehrslinien passieren das Görlinger -Zentrum: Bahn: S1, Stadtbahn Linie 3 und die Buslinie 127, Die Menschen müssen zu den Haltestellen sicher gelangen können. Aus diesem Grund müs sen Fußgängerüberwege nach § 26 StVO (1) eingerichtet werden. An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wolle n, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fußgängerüberweg – Schild oder Markierung? Zebrastreifen erkennt man an der Markierung auf der Fahrbahn nach Zeichen 293, d.h. diese Streifen sind das Verkehrszeichen. Allein aus der Markierung auf dem Boden müssen also die Verhaltenspflichten befolgt werden, nicht aus dem Richtzeichen 350. Ist an einem Zebrastreifen zusätzlich eine Ampel angebracht, handelt es sich um eine sogenannte Fußgängerfurt. Hier muss die Ampel beachtet werden. Die Zeit der Renovierung der altengerechten Wohnungen sollte genutzt werden und ein für zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, sicheres verkehrliches Umfeld zu schaffen. gez. gez. Martin Berg Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf
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12.06.2023
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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