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Verfahrensabläufe bei der Bewertung von Zweckentfremdungen von Wohnraum

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3588/2018 vom 31.10.2018

Stand: Am 05.11.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 AN/1447 Vorlagen-Nummer 3588/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Verfahrensabläufe bei der Bewertung von Zweckentfremdungen von Wohnraum Die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld hat folgende Nachfrage an die Verwaltung. In der Venloer Str. 252 wurde seitens der Verwaltung die Umwandlung von Wohn- in Gewer- beraum genehmigt. Die Verwaltung genehmigte die Vernichtung von Wohnraum in einem Gebiet, in dem der Bebauungsplan 64460.07 ein besonderes Wohngebiet festlegt, dessen Ziel die Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung ist. Gleichzeitig legt die Wohnraum- schutzsatzung enge Grenzen für die Genehmigung von Zweckentfremdungen fest. 1. Wie sind die Verfahrensabläufe und Abstimmungsprozeduren aller für die Genehmigung einer Zweckentfremdung zuständigen Ämter und Dienststellen? Antwort der Verwaltung Das Amt für Wohnungswesen prüft zunächst jeden Antrag auf Zweckentfremdung von Wohn- raum durch Abbruch oder Umwandlung in eigener Zuständigkeit. In Fällen von Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen neu zu erstellender Ersatzwohnraum angebo- ten wird, ist die Genehmigungsfähigkeit dieses Ersatzwohnraumes aus baurechtlicher Sicht zuvor durch das Bauaufsichtsamt zu bestätigen. 2. Welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, um eine Zweckentfremdung von Wohnraum höher zu bewerten, als die ursprüngliche Wohnnutzung in einem angespannten Wohnungs- markt? Antwort der Verwaltung Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann erteilt werden, wenn vor- rangige öffentliche Interessen oder besonders schutzwürdige Antragstellerinteressen das hohe öffentliche Interesse am Erhalt des betroffenen Wohnraums überwiegen. Außerdem kann die Genehmigung erteilt werden, wenn ein beachtliches und verlässliches Angebot an Ersatzwohnraum im Stadtgebiet bereitgestellt wird. 3. Auf welcher Grundlage wurde in der Venloer Str. 252 eine Zweckentfremdung trotz gülti- gem Bebauungsplan mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung und trotz Wohnraumschutzsatzung genehmigt? Antwort der Verwaltung 2 Für die Wohnung im 1. Obergeschoss vorne in dem Gebäude Venloer Str. 252 in 50823 Köln wurde eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum auf der Grundlage der Be- reitstellung von Ersatzwohnraum erteilt. 4. Wurde Ersatzwohnraum geschaffen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Antwort der Verwaltung Der Ersatzwohnraum (1 Wohnung entsprechend dem wegfallenden Wohnraum) wurde im gleichen Gebäude durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen.

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 7.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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