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3588/2018

Verfahrensabläufe bei der Bewertung von Zweckentfremdungen von Wohnraum

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.11.2018, TOP 7.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2699 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/1447 
Vorlagen-Nummer 
 3588/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
 
Verfahrensabläufe bei der Bewertung von Zweckentfremdungen von Wohnraum 
Die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld hat folgende Nachfrage an die Verwaltung. 
 
In der Venloer Str. 252 wurde seitens der Verwaltung die Umwandlung von Wohn- in Gewer-
beraum genehmigt. Die Verwaltung genehmigte die Vernichtung von Wohnraum in einem 
Gebiet, in dem der Bebauungsplan 64460.07 ein besonderes Wohngebiet festlegt, dessen 
Ziel die Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung ist. Gleichzeitig legt die Wohnraum-
schutzsatzung enge Grenzen für die Genehmigung von Zweckentfremdungen fest. 
 
 
1. Wie sind die Verfahrensabläufe und Abstimmungsprozeduren aller für die Genehmigung 
einer Zweckentfremdung zuständigen Ämter und Dienststellen? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Das Amt für Wohnungswesen prüft zunächst jeden Antrag auf Zweckentfremdung von Wohn-
raum durch Abbruch oder Umwandlung in eigener Zuständigkeit. In Fällen von Anträgen auf 
Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen neu zu erstellender Ersatzwohnraum angebo-
ten wird, ist die Genehmigungsfähigkeit dieses Ersatzwohnraumes aus baurechtlicher Sicht 
zuvor durch das Bauaufsichtsamt zu bestätigen. 
 
2. Welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, um eine Zweckentfremdung von Wohnraum 
höher zu bewerten, als die ursprüngliche Wohnnutzung in einem angespannten Wohnungs-
markt? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann erteilt werden, wenn vor-
rangige öffentliche Interessen oder besonders schutzwürdige Antragstellerinteressen das 
hohe öffentliche Interesse am Erhalt des betroffenen Wohnraums überwiegen. Außerdem 
kann die Genehmigung erteilt werden, wenn ein beachtliches und verlässliches Angebot an 
Ersatzwohnraum im Stadtgebiet bereitgestellt wird. 
 
3. Auf welcher Grundlage wurde in der Venloer Str. 252 eine Zweckentfremdung trotz gülti-
gem Bebauungsplan mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung und trotz 
Wohnraumschutzsatzung genehmigt? 
 
Antwort der Verwaltung

2 
 
 
Für die Wohnung im 1. Obergeschoss vorne in dem Gebäude Venloer Str. 252 in 50823 Köln 
wurde eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum auf der Grundlage der Be-
reitstellung von Ersatzwohnraum erteilt. 
 
 
4. Wurde Ersatzwohnraum geschaffen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Der Ersatzwohnraum (1 Wohnung entsprechend dem wegfallenden Wohnraum) wurde im 
gleichen Gebäude durch Ausbau des Dachgeschosses geschaffen.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 252
  • Straße 2
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3588/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.10.2018
Erstellt
30.10.2018 17:26