V/0233/2015
Verzicht auf die Benennung von fünf Wegen in Kinderhaus
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Anregung-2014-00191
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Anregung Nr. 2014-00191
Beschlussvorlage
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V/0233/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Verzicht auf die Benennung von fünf Wegen in Kinderhaus Beratungsfolge 28.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anregung Nr. 2014 -00191 vom 04.10.2014 genannten Fußwege bzw. Rad - und Fußwege werden nicht mit Straßennamen benannt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Mit der Anregung Nr. 2014 -00191 beantragt die Bürgervereinigung Kinderhaus die Bene n- nung von fünf Wegen in Kinderhaus. Beantragt werden Ingeborg-Mühlig-Weg von der Straße Langebusch zur Fernholzstraße Hermann-Vogt-Weg von der Pestalozzistraße zur Meinertzstraße Gustav-Wentker-Weg vom Burloh zum Janningsweg Albert-Nadolle-Weg vom Burloh zur Westhoffstraße Irmgard-Tempel-Weg vom Feldstiegenkamp zur Pestalozzistraße Die vorgeschlagenen Straßennamen beziehen sich auf Menschen, die in Kinderhaus gewohnt und gearbeitet haben. Ingeborg Mühlig, (1926-2014), Grundschullehrerin, von 1990 -2008 Vorsitzende des B e- gegnungszentrums Sp rickmannstraße e.V., gründete die Werner -und-Ingeborg-Mühlig- Stiftung zur Unterstützung von Sozial -, Kinder - und Jugendprojekten , e rhielt 2003 das Bundesverdienstkreuz 2003. Vorlagen-Nr.: V/0233/2015 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: ZimmermannBernhard@stadt-muenster.de Datum: 24.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0233/2015 Hermann Vogt, (1908-1990), 1956 aus der DDR geflohen, ab 1958 bis 1975 Kunsterzi e- her am Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Hiltrup, freischaffender Künstler. Gustav Wentker, (1923-2001) Maler und Zeichner. Albert Nadolle (1913-2003) Musiker und Bildhauer, bekannt für seine Krippen. Irmgard Tempel, (1935-1998) Malerin. Die fünf Wege diene n nicht der Erschließung von bebauten Grundstücken. Es gibt keine po s- talischen Adressen an diesen Wegen, daher sind Straßennamen hierfür aus ordnungspolit i- schen Gründen nicht erforderlich. Die Verwaltung plädiert seit Jahren dafür, dass nur solche Straßen, Plätze und Wege benannt werden, deren Namen für die Lagebezeichnung von Grundstücken notwendig sind, denn Straßennamen dienen zunächst und vorrangig der Lagebezeichnung und Orientierung. Im gedruckten Stadtplan können diese zusätzlichen Straßennamen nur mit kleinerer Schrift und mehr Zeilenumbrüchen eingepasst werden und überlagern trotzdem noch andere Darste l- lungen. So führen auch Straßennamen, die für den Zweck des Stadtplans überflüssig sind, zur Verdichtung des Karteninhalts und verschlechtern die Lesbarkeit. Außerdem ist zu bedenken, ob unter dem Aspekt der Ehrung einer Person durch eine Str a- ßenbenennung die Benennung eines Weges ohne Adressen eine " Ehrung zweiter Klasse" bedeutet oder überhaupt eine Ehrung ist, denn vor Ort steht nur ein Pfosten mit einem Na- menschild. Der Straßenname wird nicht oder kaum benutzt. Die Benennung von Straßen ist nur eine der möglichen Formen der Ehrung. Die Ehrung von verdienten Personen kann in ganz verschiedenen Formen vorgenommen werden; zum Be i- spiel durch das Anbring en einer Gedenktafel, das Aufstellen einer Skulptur, die Benennung eines Vereins oder eines Gebäudes, das Veröffentlichen der Biographie, die Pflege des Nac h- lasses der Person oder die Gründung eines Museums. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, der Anregung nicht zu folgen. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Übersichtsplan mit den Wegen Anregung 2014-00191
Übersichtsplan
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W eg W entker- tav- GusW eg Mühlig- Ingeborg- Vogt-W eg Hermann- Albert-Nadolle-W eg Tempel-W eg Irmgard-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Fernholzstraße
- Pestalozzistraße
- Meinertzstraße
- Westhoffstraße
- Gustav-Wentker-Weg
- Janningsweg
- Albert-Nadolle-Weg
- Feldstiegenkamp
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0233/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37