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1881/2020

KölnBäder GmbH hier: Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.2.8

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1881/2020 
Freigabedatum 
24.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBäder GmbH hier: Entsendung in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in den Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH:  
 
1. Beigeordneter Robert Voigtsberger 
(Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister oder von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt 
Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW)  
 
2.__________________________________  
 
3.__________________________________  
 
4.__________________________________  
 
5.__________________________________  
 
6.__________________________________  
 
7.__________________________________  
 
8.__________________________________  
 
9.__________________________________  
 
10._________________________________  
 
11._________________________________  
 
12._________________________________  
 
13._________________________________  
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall 
mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der 
Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von 
ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei 
den anderen entsandten Aufsichtsratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln 
Rat 10.12.2020

2 
oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem 
dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt 
Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Die Stadt Köln ist am Stammkapital der KölnBäder GmbH unmittelbar mit 26 % und über die Stadt-
werke Köln GmbH mittelbar mit 74 % beteiligt.  
Bezüglich der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt der Gesellschaftsvertrag der KölnBäder 
GmbH in § 9 Folgendes: 
 
„(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht.  
(2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden wie folgt entsandt:  
(a) von der Gesellschafterin Stadt Köln 13 Mitglieder. Darunter muss sich die Oberbürgermeisterin 
bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder die von ihr bzw. von ihm vorgeschlagene Dienstkraft 
der Stadt Köln befinden;“  
(b) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des §108a GO NRW vom Rat 
der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlordnung für Arbeit-
nehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) ge-
wählten Vorschlagsliste bestellt wird; 
(c) von dem Stadtsportbund Köln e.V. 1 Mitglied“ 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die 
Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern 
weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der 
Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.  
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NW i. V. m. 
§ 50 Abs. 3 GO NW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeisterin bzw. des Ober-
bürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist nicht auf die Liste einer 
Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Aufsichtsratssitze einzusetzende Hare-Niemeyer-
Verfahren findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung.  
 
Die Bestellung der Arbeitnehmervertreterin bzw. des Arbeitnehmervertreters erfolgt mittels gesonder-
ter Beschlussvorlage. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsratsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, 
den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser 
Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). So-
fern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensfüh-
rung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch 
besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1881/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2020
Erstellt
19.06.2020 11:07