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Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 2 Bushaltestellen (4 Haltekanten) im Stadtbezirk Chorweiler auf der KVB-Linie 127

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1075/2021 vom 01.04.2021

Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 1075/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 2 Bushaltestellen (4 Haltekanten) im Stadtbezirk Chorweiler auf der KVB-Linie 127 Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von 2 Bushaltestellen (4 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 mit Gesamtkosten in Höhe von 251.500 €. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 251.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 213.300 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.030 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 4.266 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage: Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men- schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus- haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei- genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 1 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden Arbeitspakete gebildet, welche den Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 in den jeweiligen Stadtbezirken bein- halten. Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstöck- chen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. 3 Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt bedient werden. Zusätzlich wird die Linie 127, in der Teilstrecke zwischen Ebertplatz und Am Bilderstöckchen, zwi- schen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-Takt im innerstädti- schen Bereich angeboten wird. Auf dem Weg der KVB-Linie sind zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 16 Haltestellen barrierefrei aus- zubauen. Im aktuellen Arbeitspaket für den Stadtbezirk Chorweiler sind folgende Bushaltestellen betroffen: • Pesch, Schulstraße, • Marienberger Weg. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit- tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. Planung: Haltestelle Pesch, Schulstraße: Die Haltestelle Pesch, Schulstraße liegt im Bereich der Schulstraße in Höhe der Hausnummern 121- 143 in Köln-Pesch. Die Haltekante der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Ebertplatz befindet sich vor den Reihenhäusern der fußläufigen Hauseingänge in der Länge der Hausnummern 121 und 127. Die Bushaltestelle ist als Busbucht im Verbundpflaster ausgeführt. Die Bordhöhe beträgt etwa 10 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer Dynamischen Fahrgastinformation und mit einem Abfallbe- hälter ausgestattet. Die Breite des Gehweges beläuft sich auf etwa 3,90 m. Vor und hinter der Bushal- testelle befinden sich Gehwegüberfahrten zu den privaten Garagen. Die Haltekante in Fahrtrichtung Longerich befindet sich direkt gegenüber, an der Hinterseite der Mon- tessoristraße 24-26. Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls in der Busbucht statt. Die Haltekante be- steht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 10 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist nicht gegeben. Der Gehweg im Bereich der Bushaltestelle ist circa 3,20 m tief. Die Haltestelle ist ebenfalls mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer Dynamischen Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. Im Bereich der Busbucht befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zum Gebäude mit der Hausnummer 24. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 43,0 m bzw. 51,0 m. Die Busbuchten sol- len entfallen. Es ist geplant, die Haltekanten in Richtung der Fahrbahn vorzuziehen und mit 18 cm hohe Buskapbordsteine zu versehen. Die Fahrgastunterstände sollen ebenfalls in Richtung der Fahr- bahn versetzt werden, damit hinter den Fahrgastunterständen ausreichende Gehwegbreiten verblei- ben. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Aufgrund der ausreichenden Platzverhältnisse kann an jeder Haltekante ein Baum mit einer 6 bzw. 10 m² großen Baumscheibe gesetzt werden. Neben den Baumscheiben sind jeweils drei Anlehnbügel vorgesehen. Die Feuerwehrzufahrt kann nach Abstimmung mit der Feuerwehr mit einem Hochbord (12 cm) ausgebildet werden. Zur Darstellung der Ausführungsplanung wird auf den beigefügten Lageplan verwiesen (Anlage 2). Haltestelle Marienberger Weg: 4 Die Haltestelle Marienberger Weg befindet sich auf dem Pescher Weg in Höhe der Hausnummern 7 bis 9a in Köln-Lindweiler. Die Haltekante der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Longerich befindet sich auf der nördlichen Seite des Pescher Weges. Die Bushaltestelle grenzt direkt an ein Naturschutzgebiet. Der Fahrgastwechsel erfolgt an der Haltekante, die mit einer Bordhöhe von etwa 12 cm ausgebildet und somit nicht barrie- refrei zugänglich ist. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenschei- be und Werbeträger, einer dynamischen Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. Die Breite des Gehweges beträgt etwa 4,4 m. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ebertplatz befindet sich auf der südlichen Seite zwischen den Werks- gebäuden mit den Hausnummern 9 und 9a. Diese ist als Busbucht im Verbundpflaster mit einer Hal- tekantenhöhe von circa 10 cm ausgebildet. Im Bereich der Busbucht befindet sich jeweils eine Geh- wegüberfahrt zu den einzelnen Privatgeländen. Der Gehweg im Bereich der Bushaltestelle ist circa 2,5 m breit. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ ohne Seitenscheiben, einer dynamischen Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 30 m bzw. im südlichen Bereich auf 80 m. An der Haltestelle in Fahrtrichtung Longerich wird der Hochbord mit einem Buskapbordstein ersetzt. Die Haltestellenausstattung wird wie im Bestand belassen. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Die Busbucht in Fahrtrichtung Ebertplatz soll entfallen. Es ist geplant, die Haltekante in Richtung der Fahrbahn vorzuziehen und mit 18 cm hohen Buskapsteine zu versehen. Die Haltestellenausstattung wird ebenfalls wie im Bestand belassen. Die taktilen Elemente werden nach dem Buskapdetail einge- setzt. Vor und hinter der Haltekante werden Gehwegüberfahrten errichtet. Die Ausführungsplanung ist im beigefügten Lageplan dargestellt (Anlage 3). Kosten und Zeitplan: Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Schulstraße betragen rd. 115.000 €. Wegen nicht ausreichender Personalressourcen soll im Rahmen der Bauausführung ein Ingenieurbü- ro für die Durchführung der Leistungsphasen 6-9 HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung beauf- tragt werden. Die diesbezüglichen Kosten betragen rd. 7.100 €. Demnach betragen die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle rd. 122.100 €. Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Marienberger Weg betragen rd. 122.000 €. Aufgrund nicht ausreichender Personalkapazitäten ist vorgesehen, die im Rahmen der Bauausfüh- rung anfallenden Leistungsphasen 6-8 nach HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung durch ein ex- ternes Ingenieurbüro durchführen zu lassen. Dafür werden Kosten in Höhe von rd. 7.400 € fällig. Die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle belaufen sich damit auf rd. 129.400 €. Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der 2 Haltestellen auf der KVB-Linie 127 betragen rd. 251.500 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, Ende 2021 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im Jahr 2022. Restarbeiten werden in 2023 erledigt. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- 5 den. Finanzierungsabschnitt für die Gesamtplanung: Von den investiv zu finanzierenden Gesamtkosten in Höhe von 251.500 € entfällt auf das Haushalts- jahr 2021 ein Betrag von rd. 2.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 90.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 159.500 €. Die im Haushaltsjahr 2021 benötigten investiven Mittel von rd. 2.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel- fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich- tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 5.030 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 4.266 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die (konsumti- ve) Umsetzung der Fahrbahnverengung sowie die bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie- refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 als Investitionsmaßnahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Förderfähig sind die Baukosten von 237.000 €. Die im Rahmen der Bauausführung anfallenden Kosten für das externe Ingenieurbüro in Höhe von 14.500 € sind nicht förderfähig. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von 213.300 € eingeplant werden. Anlagen: Anlage 1: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 2: Lageplan Haltestelle Schulstraße Anlage 3: Lageplan Haltestelle Marienberger Weg
  • Anlage 2_Lageplan Haltestelle Schulstraße

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    M 14 3 III SD 145 III SD 147 III SD III SD 149 III SD 151 III SD 153 V FD 26 III FD Ga III SD 155 Ga Ga Ga Ga Ga Ga III SD 121 III SD 123 III SD 125 III SD 127 III SD 127a I FD I FD Ga Ga 139 III SD 141 III SD 47.17 47.40 47.56 47.12 47.44 47.48 47.17 47.22 47.15 47.22 47.31 47.40 47.59 47.65 47.45 47.32 47.31 47.42 47.40 47.51 47.45 47.37 47.42 47.43 47.43 47.42 47.41 47.25 47.07 47.30 47.23 47.41 47.35 47.31 47.32 47.12 47.24 47.42 47.45 47.34 47.20 47.36 47.15 47.24 47.24 47.18 46.97 47.07 47.00 47.13 46.87 46.97 47.05 47.70 47.64 47.62 47.68 47.57 47.59 47.70 47.80 47.75 47.75 47.80 47.61 47.47 47.5247.51 47.60 47.50 47.42 47.51 47.63 47.78 47.72 47.81 47.75 47.84 47.54 47.51 47.73 47.49 47.54 48.02 47.44 47.58 47.54 48.30 47.49 47.84 47.91 47.85 47.74 47.79 48.01 47.98 47.76 47.79 47.95 47.83 47.78 47.55 47.61 47.72 47.71 47.85 47.84 47.64 47.73 47.69 47.72 47.68 47.81 47.90 47.69 47.73 47.76 47.88 47.78 47.68 47.83 47.72 47.88 47.85 47.59 47.82 47.57 47.69 47.63 47.68 47.68 47.87 47.81 47.91 47.91 47.77 47.88 47.83 47.85 47.74 47.70 48.08 0.35/8 0.3/7 0.25/5 0.35/7 0.3/6 0.3/7 0.15/3 0.35/6 0.25/5 0.2/4 0.25/6 0.35/6 0.3/5 0.25/4 - - -- - - - - - - 1596 1595 1583 1582 1585 1586 1587 1588 1591 1590 1589 1592 1593 1594 2070 1339 1341 1342 2071 1383 1581 1580 1338 (Pl.) (Pl.) (Pl.) T-Com (Pl.) (Verb.) (Verb.) (P fl.) (Pl.) (Verb.) (Pl.) (Verb.) (V erb.) (Verb.) (V.) (Pl.) (P l.) (Pl.) (Pfl.) (Pfl.) (Verb.) (Verb.) Gehweg (Verb.) Gehweg (Pl.) (Pl.) (Verb.) (V erb.) (Verb.) (Pl.) (Pl.) (P l.) (Pl.) (Pl.) (Verb.) (V.) (V .) (Pl.) (Pl.) (Verb.) VD Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Vorh. Sinkkästen höhenentspr. angleichen Vorh. Sinkkästen höhenentspr. angleichen VZ 286-10 entfernen VZ 2445 vo rh. VZ 301 entfernen neue Pos. VZ 301 Baumstandort entsprechend Grünhandbuch ausführen R=8m 47.67 47.73 Baumstandort entsprechend Grünhandbuch ausführen neuer Standort Beleuchtung Nr.:15 Umbau Rhein Energie Feuerwehrzufahrt S S S S B 3,0/3,0 neuer Standort Beleuchtung Nr.:8 Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Nr.:17 Umbau Rhein Energie neuer Standort Beleuchtung Nr.:19 Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Beleuchtung entfällt Umbau Rhein Energie Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Be arb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Si tzung/Gremium: x Auditor/in: Da tum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez6 11 00 mm 297 mm X X Ausführungsplanung 6 / Pesch La geplan Schulstraße Barrieref reier Ausbau der Bushaltestelle 10.03.2021 6- 606-05466-LP - ge z. Dietz 12.03.2020 Frau Dietz gez. Fellecke 12.03.2020 Herr Fellecke gez. Marotta 29.01.2020 Herr Marotta (664/5) (664/5) Marotta / 27.01.2020 Marotta / 27.01.2020 MarottaFeuerwehrzufahrt - Anpassung Baumscheibe/ Fahrradnadeln/ Standort Beleuchtung 28.02.2020gez. Marotta Einarbeitung Beleuchtungsstandorte (Rhein Energie) Marotta 18.08.2020 Ergänzung Kontraststreifen gez. Marotta Marotta 10.03.2021 Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/30 50/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan he raus- nehmbar Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 6026/20 24.08.2020 gez. Hoppe s. E-Mail vom 24.08.2020 gez. Felden 24.08.2020 662/1 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 664/1 Taktile Elemente ge z. Sämann 29.01.2020 66 4/3 Straßenentwurfs- und Ausführungsplanung Stadtbez. 6 ge z. Dünninghaus 29.01.2020 29 .01.2020 29.01.2020 Baumangelegenheiten Bu skap Bauausführung 671/44 KV B 665/4 gez. Gerhardt (per Mail) ge z. Radunz (per Mail) RheinEnergie Standort Beleuchtung ge z. Queitsch 28.02.2020 Anlage 2 Anlage 2
  • Anlage 3_Lageplan Haltestelle Marienberger Weg

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    I FI F I FI F 0.3/5 0.3/5 0.2/3 0.2/3 0.2/3 Tor Tor Verb. Lagerplatz 1767 1768 1622 Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand gem. Geh-/Radweg gem. Geh-/Radweg gem. Geh-/Radweg gem. Geh-/Radweg HeimTierZentrum HeimTierZentrum Hundetagesstätte Baustoff + Metall Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez6 900 mm 297 mm -- 29.09.2020 23.09.2020 (664/5) 06.08.2020 (664/5) 05.08.2020 Anlage 4 Lageplan6 / Lindweiler 27.07.2020 27.07.2020Linie 127 M arienberger Weg Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Ausführungsplanung X X Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 3 0/30 50/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- n ehmbar Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Buskap 661/43 gem. Geh- und Radweg 662/1 StVO-Anordnungen 665/4 Bauausführung 28.08.2020 07.08.2020 10.08.2020 08.09.2020 Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin , Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 6032/20 0 7.10.2020 siehe E-Mail vom 07.10.2020 662/1 Buskapdetail Anlage 3
  • Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan

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    Anlage 1

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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