Mandari Insight

1075/2021

Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 2 Bushaltestellen (4 Haltekanten) im Stadtbezirk Chorweiler auf der KVB-Linie 127

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 9.1.9

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan Haltestelle Schulstraße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Marienberger Weg

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12775 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1075/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von 2 Bushaltestellen (4 Haltekanten) im 
Stadtbezirk Chorweiler auf der KVB-Linie 127 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von 2 
Bushaltestellen (4 Haltekanten) auf der KVB-Linie 127 mit Gesamtkosten in Höhe von 251.500 €. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   251.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 213.300      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.030 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   4.266 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Januar 2022 eine 
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im 
Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den 
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men-
schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus-
haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei-
genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 1 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, 
S. 210 ff). 
 
Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden Arbeitspakete gebildet, 
welche den Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 in den jeweiligen Stadtbezirken bein-
halten.  
 
Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstöck-
chen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich.

3 
Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag).  
Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 
Uhr und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 
10-Minuten-Takt bedient werden.  
Zusätzlich wird die Linie 127, in der Teilstrecke zwischen Ebertplatz und Am Bilderstöckchen, zwi-
schen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-Takt im innerstädti-
schen Bereich angeboten wird.  
 
Auf dem Weg der KVB-Linie sind zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 16 Haltestellen barrierefrei aus-
zubauen.  
Im aktuellen Arbeitspaket für den Stadtbezirk Chorweiler sind folgende Bushaltestellen betroffen: 
 
• Pesch, Schulstraße, 
• Marienberger Weg. 
 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit 
den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz 
von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, 
die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit-
tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge 
von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 
 
Planung: 
 
Haltestelle Pesch, Schulstraße: 
 
Die Haltestelle Pesch, Schulstraße liegt im Bereich der Schulstraße in Höhe der Hausnummern 121-
143 in Köln-Pesch.  
 
Die Haltekante der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Ebertplatz befindet sich vor den Reihenhäusern der 
fußläufigen Hauseingänge in der Länge der Hausnummern 121 und 127. Die Bushaltestelle ist als 
Busbucht im Verbundpflaster ausgeführt. Die Bordhöhe beträgt etwa 10 cm. Der barrierefreie Zugang 
in den Bus ist somit nicht gegeben. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ 
mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer Dynamischen Fahrgastinformation und mit einem Abfallbe-
hälter ausgestattet. Die Breite des Gehweges beläuft sich auf etwa 3,90 m. Vor und hinter der Bushal-
testelle befinden sich Gehwegüberfahrten zu den privaten Garagen.  
 
Die Haltekante in Fahrtrichtung Longerich befindet sich direkt gegenüber, an der Hinterseite der Mon-
tessoristraße 24-26. Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls in der Busbucht statt. Die Haltekante be-
steht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 10 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist 
nicht gegeben. Der Gehweg im Bereich der Bushaltestelle ist circa 3,20 m tief. Die Haltestelle ist 
ebenfalls mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer 
Dynamischen Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. Im Bereich der Busbucht 
befindet sich eine Feuerwehrzufahrt zum Gebäude mit der Hausnummer 24.  
 
Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 43,0 m bzw. 51,0 m. Die Busbuchten sol-
len entfallen. Es ist geplant, die Haltekanten in Richtung der Fahrbahn vorzuziehen und mit 18 cm 
hohe Buskapbordsteine zu versehen. Die Fahrgastunterstände sollen ebenfalls in Richtung der Fahr-
bahn versetzt werden, damit hinter den Fahrgastunterständen ausreichende Gehwegbreiten verblei-
ben. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. 
Aufgrund der ausreichenden Platzverhältnisse kann an jeder Haltekante ein Baum mit einer 6 bzw. 10 
m² großen Baumscheibe gesetzt werden. Neben den Baumscheiben sind jeweils drei Anlehnbügel 
vorgesehen. Die Feuerwehrzufahrt kann nach Abstimmung mit der Feuerwehr mit einem Hochbord 
(12 cm) ausgebildet werden.  
 
Zur Darstellung der Ausführungsplanung wird auf den beigefügten Lageplan verwiesen (Anlage 2). 
 
Haltestelle Marienberger Weg:

4 
 
Die Haltestelle Marienberger Weg befindet sich auf dem Pescher Weg in Höhe der Hausnummern 7 
bis 9a in Köln-Lindweiler.  
 
Die Haltekante der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Longerich befindet sich auf der nördlichen Seite 
des Pescher Weges. Die Bushaltestelle grenzt direkt an ein Naturschutzgebiet. Der Fahrgastwechsel 
erfolgt an der Haltekante, die mit einer Bordhöhe von etwa 12 cm ausgebildet und somit nicht barrie-
refrei zugänglich ist. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ mit Seitenschei-
be und Werbeträger, einer dynamischen Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet. 
Die Breite des Gehweges beträgt etwa 4,4 m.  
 
Die Haltekante in Fahrtrichtung Ebertplatz befindet sich auf der südlichen Seite zwischen den Werks-
gebäuden mit den Hausnummern 9 und 9a. Diese ist als Busbucht im Verbundpflaster mit einer Hal-
tekantenhöhe von circa 10 cm ausgebildet. Im Bereich der Busbucht befindet sich jeweils eine Geh-
wegüberfahrt zu den einzelnen Privatgeländen. Der Gehweg im Bereich der Bushaltestelle ist circa 
2,5 m breit. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ ohne Seitenscheiben, 
einer dynamischen Fahrgastinformation und einem Abfallbehälter ausgestattet.  
 
Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 30 m bzw. im südlichen Bereich auf 80 m. 
An der Haltestelle in Fahrtrichtung Longerich wird der Hochbord mit einem Buskapbordstein ersetzt. 
Die Haltestellenausstattung wird wie im Bestand belassen. Die taktilen Elemente werden nach dem 
aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. 
 
Die Busbucht in Fahrtrichtung Ebertplatz soll entfallen. Es ist geplant, die Haltekante in Richtung der 
Fahrbahn vorzuziehen und mit 18 cm hohen Buskapsteine zu versehen. Die Haltestellenausstattung 
wird ebenfalls wie im Bestand belassen. Die taktilen Elemente werden nach dem Buskapdetail einge-
setzt. Vor und hinter der Haltekante werden Gehwegüberfahrten errichtet.  
 
Die Ausführungsplanung ist im beigefügten Lageplan dargestellt (Anlage 3). 
 
Kosten und Zeitplan: 
 
Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Schulstraße betragen rd. 115.000 €. 
Wegen nicht ausreichender Personalressourcen soll im Rahmen der Bauausführung ein Ingenieurbü-
ro für die Durchführung der Leistungsphasen 6-9 HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung beauf-
tragt werden. Die diesbezüglichen Kosten betragen rd. 7.100 €. 
Demnach betragen die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle rd. 122.100 €. 
 
Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Marienberger Weg betragen rd. 122.000 €. 
Aufgrund nicht ausreichender Personalkapazitäten ist vorgesehen, die im Rahmen der Bauausfüh-
rung anfallenden Leistungsphasen 6-8 nach HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung durch ein ex-
ternes Ingenieurbüro durchführen zu lassen. Dafür werden Kosten in Höhe von rd. 7.400 € fällig. 
Die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle belaufen sich damit auf rd. 129.400 €. 
 
Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der 2 Haltestellen auf der KVB-Linie 127 betragen 
rd. 251.500 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. 
 
Es ist vorgesehen, Ende 2021 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im 
Jahr 2022. Restarbeiten werden in 2023 erledigt. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-

5 
den. 
 
Finanzierungsabschnitt für die Gesamtplanung: 
 
Von den investiv zu finanzierenden Gesamtkosten in Höhe von 251.500 € entfällt auf das Haushalts-
jahr 2021 ein Betrag von rd. 2.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 90.000 € und auf 
das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 159.500 €. 
 
Die im Haushaltsjahr 2021 benötigten investiven Mittel von rd. 2.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen 
an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. 
 
Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel-
fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften 
wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich-
tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen.  
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz 
in der Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
5.030 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 4.266 € berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro-
zesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die (konsumti-
ve) Umsetzung der Fahrbahnverengung sowie die bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie-
refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 als Investitionsmaßnahme in besonderem 
Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. 
Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Förderfähig sind die Baukosten von 
237.000 €. Die im Rahmen der Bauausführung anfallenden Kosten für das externe Ingenieurbüro in 
Höhe von 14.500 € sind nicht förderfähig. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach 
kann eine Förderung in Höhe von 213.300 € eingeplant werden. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff 
Anlage 2: Lageplan Haltestelle Schulstraße 
Anlage 3: Lageplan Haltestelle Marienberger Weg

Anlage 2_Lageplan Haltestelle Schulstraße

6224 Zeichen

M
14
3
III SD
145
III SD
147
III SD
III SD
149
III SD
151
III SD
153
V FD
26
III FD
Ga
III SD
155
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
III SD
121
III SD
123
III SD
125
III SD
127
III SD
127a
I FD
I FD
Ga
Ga
139
III SD
141
III SD
47.17
47.40
47.56
47.12
47.44
47.48
47.17
47.22
47.15
47.22
47.31
47.40
47.59
47.65
47.45
47.32
47.31
47.42
47.40
47.51
47.45
47.37
47.42
47.43
47.43
47.42
47.41
47.25
47.07
47.30
47.23
47.41
47.35
47.31
47.32
47.12
47.24
47.42
47.45
47.34
47.20
47.36
47.15
47.24
47.24
47.18
46.97
47.07
47.00
47.13
46.87
46.97
47.05
47.70
47.64
47.62
47.68
47.57
47.59
47.70
47.80
47.75
47.75
47.80
47.61
47.47
47.5247.51
47.60
47.50
47.42
47.51
47.63
47.78
47.72
47.81
47.75
47.84
47.54
47.51
47.73
47.49 47.54
48.02
47.44
47.58
47.54
48.30
47.49
47.84
47.91
47.85
47.74 47.79
48.01
47.98
47.76
47.79
47.95
47.83
47.78
47.55
47.61
47.72
47.71
47.85
47.84
47.64
47.73
47.69
47.72
47.68
47.81
47.90
47.69
47.73
47.76
47.88
47.78
47.68
47.83
47.72
47.88
47.85
47.59
47.82
47.57
47.69
47.63
47.68
47.68
47.87
47.81
47.91
47.91
47.77
47.88
47.83
47.85
47.74
47.70
48.08
0.35/8
0.3/7
0.25/5
0.35/7
0.3/6
0.3/7
0.15/3
0.35/6
0.25/5
0.2/4
0.25/6
0.35/6
0.3/5
0.25/4
-
-
--
-
-
-
-
-
-
1596
1595
1583
1582
1585
1586
1587
1588
1591
1590
1589
1592
1593
1594
2070
1339
1341
1342
2071
1383
1581
1580
1338
(Pl.)
(Pl.)
(Pl.)
T-Com
(Pl.)
(Verb.)
(Verb.)
(P
fl.)
(Pl.)
(Verb.)
(Pl.)
(Verb.)
(V
erb.)
(Verb.)
(V.)
(Pl.)
(P
l.)
(Pl.)
(Pfl.)
(Pfl.)
(Verb.)
(Verb.)
Gehweg
(Verb.)
Gehweg
(Pl.)
(Pl.)
(Verb.)
(V
erb.)
(Verb.)
(Pl.)
(Pl.)
(P
l.)
(Pl.)
(Pl.)
(Verb.)
(V.)
(V
.)
(Pl.)
(Pl.)
(Verb.)
VD
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Vorh. Sinkkästen
höhenentspr.
angleichen
Vorh. Sinkkästen
höhenentspr.
angleichen
VZ 286-10
entfernen
VZ 2445
vo
rh.
VZ 301
entfernen
neue Pos.
VZ 301
Baumstandort entsprechend
Grünhandbuch ausführen
R=8m
47.67
47.73
Baumstandort entsprechend
Grünhandbuch ausführen
neuer Standort
Beleuchtung
Nr.:15
Umbau Rhein Energie
Feuerwehrzufahrt
S
S
S
S
B 3,0/3,0
neuer Standort
Beleuchtung
Nr.:8
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Nr.:17
Umbau Rhein Energie
neuer Standort
Beleuchtung
Nr.:19
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Beleuchtung entfällt
Umbau Rhein Energie
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Be arb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Si tzung/Gremium:
x
Auditor/in: Da tum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez6
11
00 mm 297 mm
X X
Ausführungsplanung
6 / Pesch La geplan
Schulstraße
Barrieref
reier Ausbau der Bushaltestelle
10.03.2021 6- 606-05466-LP
 -
ge
z. Dietz
12.03.2020
Frau Dietz
gez. Fellecke
12.03.2020
Herr Fellecke
gez. Marotta
29.01.2020
Herr Marotta
(664/5) (664/5)
Marotta / 27.01.2020
Marotta / 27.01.2020
MarottaFeuerwehrzufahrt - Anpassung Baumscheibe/ Fahrradnadeln/ Standort Beleuchtung 28.02.2020gez. Marotta
Einarbeitung Beleuchtungsstandorte (Rhein Energie) Marotta 18.08.2020
Ergänzung Kontraststreifen
gez. Marotta
Marotta 10.03.2021
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/30 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
he
raus-
nehmbar
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
6026/20
24.08.2020
  
     gez. Hoppe
s. E-Mail vom 24.08.2020
gez. Felden  24.08.2020
662/1
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
664/1 Taktile Elemente ge z. Sämann 29.01.2020
66
4/3 Straßenentwurfs- und Ausführungsplanung Stadtbez. 6 ge z. Dünninghaus 29.01.2020
29
.01.2020
29.01.2020
Baumangelegenheiten
Bu
skap
Bauausführung
671/44
KV
B
665/4
gez. Gerhardt (per Mail)
ge
z. Radunz (per Mail)
RheinEnergie Standort Beleuchtung
ge
z. Queitsch 28.02.2020
Anlage 2
Anlage 2

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Marienberger Weg

3699 Zeichen

I FI F
I FI F
0.3/5
0.3/5
0.2/3
0.2/3
0.2/3
Tor
Tor
Verb.
Lagerplatz
1767
1768
1622
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
gem. Geh-/Radweg
gem. Geh-/Radweg
gem. Geh-/Radweg
gem. Geh-/Radweg
HeimTierZentrum
HeimTierZentrum
Hundetagesstätte
Baustoff + Metall
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez6
900 mm 297 mm
                        --
 
29.09.2020
 
 
23.09.2020
 
(664/5)
 
06.08.2020
 
(664/5)
05.08.2020 Anlage 4
Lageplan6 / Lindweiler  27.07.2020
 27.07.2020Linie 127
M
arienberger Weg
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
Ausführungsplanung
X X
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
3
0/30 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
n
ehmbar
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB Buskap
661/43 gem. Geh- und Radweg   
662/1 StVO-Anordnungen
665/4 Bauausführung
28.08.2020
07.08.2020
10.08.2020
08.09.2020
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln,Die Oberbürgermeisterin ,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
6032/20
0
7.10.2020
         
           siehe E-Mail
           vom 07.10.2020
662/1 Buskapdetail
Anlage 3

Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schulstraße
  • Ebertplatz
  • Marienberger Weg
  • Pescher Weg
  • Am Bilderstöckchen

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1075/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.04.2021
Erstellt
19.03.2021 08:25