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1730/2018

Gestaltung der Schalt- und Verteilerkästen im Stadtbezirk Lindenthal

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.07.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5480 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1730/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
 
Anfrage zum Sachstand bei der Umsetzung des am 09.03.2015 von der Bezirksvertretung 
Lindenthal beschlossenen Antrags zur äußeren Gestaltung der Schalt- und Verteilerkästen im 
Stadtbezirk (AN/0277/2015) 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat am 09.03.2015 folgenden Antrag einstimmig beschlossen:  
 
"Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zu entwickeln, welche die 
Verschönerung der zahlreichen Schalt- und Verteilerkästen im Stadtbezirk zum Ziel haben. Soweit 
sich diese im Eigentum von öffentlichen oder privaten Unternehmen befinden, soll an diese Unter-
nehmen herangetreten werden, um eine freundlichere Gestaltung der entsprechenden Anlagen vor-
zunehmen. Zu prüfen ist dabei insbesondere auch, inwiefern Initiativen aus der Bevölkerung wie Bür-
gerinitiativen, Vereine, Schulen oder Streetart-Künstler in die verbesserte äußere Gestaltung der 
Schalt- und Verteilerkästen einbezogen werden können. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauf-
tragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Unternehmen, die die Verteilerkästen unterhalten, „wilde Graffi-
ti“ oder sonstige Verunstaltungen zeitnah entfernen."  
 
In der Begründung des Antrags wurde zum Hintergrund des Anliegens erklärt, dass sich im gesamten 
Stadtbezirk Schalt- oder Verteilerkästen befinden, die oftmals an exponierten Stellen aufgestellt sind 
und durch ihren zumeist verwahrlosten und durch Vandalismus verunstalteten Zustand das örtliche 
Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen.  
 
Bisher ist keine Verbesserung hinsichtlich der in der Begründung des Antrags geschilderten Situation 
erkennbar. Bereits zu den Sitzungen der Bezirksvertretung am 02.05.2016 und am 06.02.2017 hatten 
wir die Verwaltung in einer Anfrage um Mitteilung des Sachstands bei der Umsetzung der beschlos-
senen Maßnahmen gebeten. Auch hier ist bisher keine Beantwortung unserer Anfrage erfolgt. Wir 
bitten die Verwaltung deshalb noch einmal um Mitteilung des aktuellen Sachstands bei der Umset-
zung der beschlossenen Maßnahmen.  
Wir bitten in diesem Zusammenhang zudem um Mitteilung, welche stadtgestalterischen oder ord-
nungsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten sind, wenn private Initiativen Verteilerkästen mit Zu-
stimmung der Eigentümer verschönern möchten.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die zahlreichen zur öffentlichen Versorgung notwendigen Schalt- und Verteilerkästen stellen im ge-
samten Stadtgebiet eine große Herausforderung in Bezug auf ihre stadtgestalterische Verträglichkeit 
dar. In diesem Zusammenhang wird seitens der Verwaltung immer wieder auf die Verpflichtung zur 
regelmäßigen Reinigung und Beseitigung von Schmierereien und Graffiti hingewiesen. Vor allem das 
Stadtraummanagement im Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen hat sich in zahlreichen 
Gesprächen mit den Versorgungsunternehmen für eine Verbesserung der äußeren Gestaltung und 
Reinigung der Kästen eingesetzt. Darüber hinaus wurden speziell die Telekommunikationsunterneh-
men im März 2018 nochmals schriftlich auf die Gestaltungsgrundsätze der Stadt und die Reinigungs-
verpflichtung hingewiesen.

2 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 19.12.2017 die Umsetzung des Gestaltungshandbuchs beschlossen 
und schafft damit die Grundlage für die Gestaltung, Sauberkeit und Instandhaltung des öffentlichen 
Raums. Jede stadträumliche Neuplanung und jedes neu zu genehmigende Stadtraumelement wird 
unter Berücksichtigung der Grundsatzregeln des Gestaltungshandbuchs Teil einer gesamtstädtischen 
Gestaltungshandschrift.  
 
Bezüglich der Farbgestaltung von Einbauten im öffentlichen Straßenraum ist im Gestaltungshand-
buch der Stadt Köln in den international und stadtweit bedeutenden Räumen für Schalt- und Vertei-
lerkästen der Farbton RAL 7024 und eine transparente Anti-Graffiti-Lackierung vorgegeben. Diese 
Schutzschicht erlaubt eine Reinigung nur mit Wasser. Entsprechende Lackierungen wurden im Stadt-
gebiet erprobt und brachten nachhaltige Ergebnisse. Diese Maßnahmen werden einzuhaltende Rei-
nigungsverpflichtungen erheblich erleichtern. Bestandselemente und Stadträume, die bereits „in die 
Jahre“ gekommen sind, werden sich nicht kurzfristig flächendeckend erneuern lassen können und 
sind damit nicht unmittelbar sichtbar. Mittelfristig ist aber davon auszugehen, dass die guten Beispie-
le, die in Piloträumen der Innenstadt bereits umgesetzt und sichtbar sind, als Vorbild für das gesamte 
Stadtgebiet dienen, von den Bürgerinnen und Bürgern positiv angenommen werden und hierdurch 
auch ein Umdenken bei den verantwortlichen Versorgungsunternehmen entsteht. Ziel ist eine flä-
chendeckende, einheitliche Anhebung der Oberflächen- und Reinigungsstandards für Versorgungs- 
und Telekommunikationskästen.  
 
In den im Bedeutungsplan zum Gestaltungshandbuch festgelegten sogenannten nachbarschaftlichen 
Räumen ist grundsätzlich der kieselgraue Ton der Verteilerkästen zulässig. Hier kommt in Ausnahme-
fällen in Absprache mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen auch ein Bemalen und Gestalten 
der Kästen durch private Initiativen in Betracht, beispielsweise durch Schulen etc. Durch eine solche 
„Patenschaft“ kann der Effekt erzielt werden, dass seitens der Initiatoren auch für die Sauberkeit der 
selbst gestalteten Kästen Sorge getragen wird

Beratungsverlauf (1)

02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1730/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.06.2018
Erstellt
24.05.2018 08:43