Mandari Insight

3230/2017

Auslobung eines Gutachterverfahrens als Mehrfachbeauftragung zur Möblierung des kleinen und des großen Offenbachplatzes im Opernquartier Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.03.2018, TOP 10.19

Anlage 2 Vorabauszug BV1 08.03.2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Auslobung Möblierung Offenbachplatz

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug BV1 08.03.2018

1340 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 
öffentlich 
4.10 Auslobung eines Gutachterverfahrens als Mehrfachbeauftragung zur 
Möblierung des kleinen und des großen Offenbachplatzes im Opern-
quartier Köln 
3230/2017 
Herr Streitberger stellt ausführlich das Konzept zur Auslobung eines Gutachterver-
fahrens zur Möblierung des kleinen und großen Offenbachplatzes vor. Die Anregung 
der Bezirksvertretung werde gerne aufgenommen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köl n, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt, für die Möblierung des Offenbachplatzes ein Gutachterverfahren 
als Mehrfachbeauftragung mit sechs eingeladenen Landschaftsarchitekten gemäß 
der Anlage zu dieser Vorlage durchzuführen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fraktionen der Bezirksvertretung Innen-
stadt in der Beurteilungskommission vorzusehen, wie es auch bei vergleichba-
ren Gutachterverfahren und Jurys bewährte Praxis ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstim-
mig zu.

Anlage 1_Auslobung Möblierung Offenbachplatz

14726 Zeichen

Bühnen Köln | Offenbachplatz | 50667 Köln | www.buehnen.koeln
	
Seite 1 
  Auslobung eines Gutachterverfahrens als Mehrfachbeauftragung zur Möblierung des kleinen und des großen Offenbachplatzes im Opernquartier Köln  Vorbemerkung  Die Bühnen Köln sind eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln nach Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bühnen Köln sanieren das Schauspielhaus und die Oper am Offen-bachplatz und schaffen dort mit Kleinem Haus und Kinderoper zwei neue Bühnen. Nach der Absage des Er-öffnungstermins am 07.11.2015 ist das Projekt havariert, es wurde 2016 komplett neu strukturiert und befin-det sich gegenwärtig in der Phase der ‚Heilung der Planung’ der technischen Gebäudeausrüstung. Die Fer-tigstellung der Bühnen am Offenbachplatz ist für das letzte Quartal 2022 vorgesehen. Zu der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz gehört auch die Gestaltung der Freianlagen im umliegenden Opernquartier im Herzen von Köln. Diese Gestaltung ist fast vollständig abgeschlossen, notwendige Restarbeiten sind den noch nicht abgeschlossenen Arbeiten an den Hochbauten geschuldet.   Allgemeiner Teil  Ausloberin  Bühnen Köln, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln nach Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW, Offenbachplatz, 50667 Köln  Gegenstand des Verfahrens  Die Auslobung erfolgt als einstufiges, beschränktes, nicht anonymes Gutachterverfahren als Mehrfach-beauftragung von sechs eingeladenen Freianlagenplanern. Die Freianlagenplaner sind verpflichtet, für die Bearbeitung der gestellten Aufgabe ein unabhängiges Designbüro hinzuzuziehen. Es ist den Teilnehmern darüber hinaus freigestellt, zur Qualifizierung ihrer Vorschläge auch Hersteller von Außenraummöbeln hin-zuzuziehen. Aus vergaberechtlichen Gründen kann daraus aber für den jeweiligen Hersteller kein Auftrags-versprechen abgeleitet werden.   Die Wettbewerbsaufgabe besteht darin, eine geeignete Möblierung der neu geschaffenen Platzflächen des kleinen und des großen Offenbachplatzes zu planen. Dabei sind ästhetische wie funktionale Aspekte sowie die Investitions- und Unterhaltungskosten gleichgewichtig zu berücksichtigen. Dieser hohen Erwartung an das Ergebnis ist auch die besondere Konstellation der Teilnehmer an diesem Verfahren geschuldet. Die Ko-

Bühnen Köln | Offenbachplatz | 50667 Köln | www.buehnen.koeln
	
Seite 2 
operation von Landschaftsplanern mit Designern und ggf. Herstellern soll gleichermaßen die Funktionstüch-tigkeit wie auch die Originalität der gefundenen Lösung sichern.  Die teilnehmenden Planungsbüros haben die Gelegenheit, der Jury ihren Entwurf vorzustellen (Dauer maxi-mal 15 Minuten). Ziel des Verfahrens ist die Erlangung von realisierbaren Lösungen zur Möblierung des Platzes, um die Aufenthaltsqualität an diesem besonderen Ort zu stärken.  Aufwandsentschädigung  Die eingeladenen Planungsbüros erhalten als Aufwandsentschädigung eine Summe von pauschal 7.500 € zzgl. MwSt.  Beauftragung/Absichtserklärung  Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt den Verfasser des bevorzugten Entwurfes nach Empfehlung der Beurteilungskommission mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Empfehlun-gen der Jury sind dabei zu berücksichtigen. Die aufgeforderten Planungsbüros sind:  1. arbos Freiraumplanung, Hamburg  2. scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf  3. TOPOTEK 1 GmbH, Berlin  4. LAND Germany GmbH, Düsseldorf  5. Förder Landschaftsarchitekten GmbH, Essen  6. Greenbox, Landschaftsarchitekten, Köln  Beurteilungskommission  Die Vorprüfung wird durch Frau Beate Wachtel von der Ausloberin selbst vorgenommen. Die Jury setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:  1. Frau Dr. Birgit Meyer, Opernintendantin   2. Herr Stefan Bachmann, Schauspielintendant  3. Herr Patrick Wasserbauer, geschäftsführender Direktor   4. Herr Bernd Streitberger, technischer Betriebsleiter    5. Frau Susanne Laugwitz-Aulbach, Beigeordnete der Stadt Köln  6. Frau Andrea Blome, Beigeordnete der Stadt Köln   7. Herr Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt   8. Herr Niklas Kienitz, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses   9. Frau Dr. Eva Bürgermeister, Vorsitzende des Betriebsausschusses Bühnen  10. Herr Bürgermeister Andreas Wolter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses

Bühnen Köln | Offenbachplatz | 50667 Köln | www.buehnen.koeln
	
Seite 3 
11. Herr Remigiusz Otrzonsek, verantwortlicher Architekt Bühnensanierung  12. Herr Jürgen Minkus, Vorsitzender des Gestaltungsbeirates  13. Herr Peter Berner, Architekt, Köln    14. Herr Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg  15. Herr Peter Smeets, Landschaftsarchitekt, Erftstadt   16. Frau Judith Grümmer, Rechtsnachfolgerin von Jürgen Hans Grümmer  Mitglieder zur Ergänzung:  1. Frau Anne Luise Müller, Stadtplanungsamt  2. Herr Klaus Harzendorf, Amt für Straßen und Verkehrstechnik  Als Sachverständige:  1. Vertreter des Amtes 48 Denkmalschutz  2. Stadtraummanagement  3. Vertreter der AWB  4. Gastronom der Bühnen  Termine  Ausgabe der Auslobungsunterlagen      30.04.2018  Eingang der Rückfragen bis        14.05.2018  Beantwortung der Rückfragen          21.05.2018   Abgabe der Entwurfsarbeiten       18.06.2018  Präsentation der Entwürfe und Sitzung der Beurteilungskommission  06.07.2018  Die Unterlagen werden den Teilnehmern digital auf Datenträgern zur Verfügung gestellt. Fragen zur Aus-lobungsaufgabe können schriftlich bis spätestens zum 14.05.2018 bei den Bühnen der Stadt Köln per E-mail sanierung@buehnen.koeln eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis zum 21.05.2018. Ein Rückfragekolloquium findet nicht statt.  Eigentums- und Urheberrecht  Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Entwurfsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an den Auftraggeber über. Der Projektverfasser be-hält das Urheberrecht und die Werknutzungsrechte am eingereichten Projekt.

Bühnen Köln | Offenbachplatz | 50667 Köln | www.buehnen.koeln
	
Seite 4 
Besonderer Teil  Projektorganisation  Projektname     Möblierung des Offenbachplatzes Köln-Innenstadt Projektzuständigkeit   Bühnen Köln Sanierung, Frau Beate Wachtel  Planungsgrundlagen  Der große und der kleine Offenbachplatz liegen in der Kölner Innenstadt und bilden gemeinsam mit dem Opernhaus, dem Schauspielhaus und dem Kleinen Haus das Opernquartier. Die beiden Plätze sind in der Summe 7.360 m2 groß, der kleine Offenbachplatz verfügt davon über 1.970 m2.   Nach der Fertigstellung des Opernhauses 1957 wurden beide Flächen noch als Parkplatz bzw. Verkehrsflä-che genutzt. Erst nach der Errichtung des Schauspielhauses 1962 wurden die Flächen von dem Kölner Künstler Jürgen Hans Grümmer gestaltet. Der Brunnen auf dem großen Offenbachplatz wurde zeitgleich er-richtet und ebenfalls von Grümmer gestaltet.   Im Zuge der Sanierung des Bühnenensembles wurden beide Plätze 2015 und 2016 aufwendig renoviert. Das Hamburger Freiraumplanungsbüro WES hatte die Aufgabe übernommen, die Flächen zum Teil im Ori-ginal wiederherzustellen, aber auch Veränderungen in der Geometrie mit der Grümmerschen Planung abzu-stimmen und weiter zu entwickeln. In diesem Zuge wurden die gesamten öffentlichen Flächen im Opern-quartier neugestaltet. Der große Offenbachplatz wurde dabei an die veränderte Verkehrsführung der Nord-Süd-Fahrt angepasst und konnte so um ca. 285 m2 vergrößert werden. Die umgebenden Straßen Glocken-gasse, Krebsgasse und Brüderstraße sind möbliert, diese Flächen sind nicht Gegenstand des Wettbewerbs.    Aufgabenstellung  Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Baubeschluss vom 24.11.2011 (3570/2011) zur Sanierung des Ensem-bles am Offenbachplatz eine klare Erwartung an die Möblierung der Platzflächen formuliert: ‚...Der Rat nimmt weiter zur Kenntnis, dass für die Freianlagen des Projekts ‚Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz’ ledig-lich die Vorplanung vorliegt. Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01.03.2011 auch hierfür zu erarbei-tende Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung der Freianlagen vorzulegen. Der Gedanke einer Ausstattung des Offenbachplatzes und des sogenannten kleinen Offenbachplatzes mit den geplanten Elementen ‚Bank und Tisch’ sowie den derzeit geplanten Stühlen ist nicht weiter zu verfolgen. Bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung ist eine ro-buste Platzmöblierung zu entwickeln, die den Anforderungen an den öffentlichen Raum einer Großstadt ent-spricht...’  Das Büro WES aus Hamburg war mit der Gestaltung der Freianlagen im Opernquartier beauftragt. Zu den Freianlagen gehören der große und der kleine Offenbachplatz, die Brüderstraße, die Krebsgasse und ein Abschnitt der Glockengasse zwischen Krebsgasse und Nord-Süd-Fahrt. Die Maßnahme wurde planerisch und baulich im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen den Bühnen und dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln betreut. Die Kosten der Maßnahme wurden nach dem Maßstab der Flächen-anteile zwischen den Bühnen und der Stadt Köln geteilt. Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen.  Von Anfang an gab es bei den Vorschlägen zur Möblierung der Plätze keinen Konsens zwischen den betei-ligten Gruppen. Ein erster Entwurf mit einer ca. 30 m langen Sonderkonstruktion fand keine Zustimmung im Betriebsausschuss Bühnen. Auch die zwischenzeitlich - ebenfalls als Sonderkonstruktion - vorgeschlagenen überdimensionierten Sitzgelegenheiten fanden dort keinen Zuspruch. Als weitere Alternative wurden über die Fläche verteilte Einzelsitze und Bänke aus Industrieproduktion vorgeschlagen, die zum Schutz gegen Diebstahl auf der Platzfläche verschraubt werden sollten. Auch diese Variante fand keine Zustimmung bei Bühnen und Stadt. Die verschiedenen Planungsstände sind in einer Ausarbeitung von WES vom 29.04.2016 dokumentiert.

Bühnen Köln | Offenbachplatz | 50667 Köln | www.buehnen.koeln
	
Seite 5 
Mit dem Büro WES wurde vereinbart, die Planung nicht fortzusetzen, sondern die Platzmöblierung zum Ge-genstand eines besonderen Wettbewerbsverfahrens zu machen. Die Bühnen haben sich bereit erklärt, die-sen Wettbewerb durchzuführen und zu finanzieren. Das Büro WES hat für sich erklärt, nicht an dem Wettbe-werb teilzunehmen.   Unter dem kleinen Offenbachplatz befindet sich die Kinderoper der Bühnen Köln. Um mögliche Schallüber-tragungen von der Platzfläche in die unterirdische Spielstätte zu verhindern, wurde im Bereich der Kin-deroper unterhalb des Oberbaus der Platzfläche eine Lastverteilerplatte installiert. Diese Lastverteilerplatte darf mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t nicht befahren werden. Die Möblierung des Platzes soll in diesem Bereich gleichzeitig auch als Absperrung gegen ein unzulässiges Be-fahren dieses Teils der Platzfläche wirken.  Die Bühnen Köln werden zukünftig über zwei Gastronomieunternehmen in ihren Häusern verfügen. Im Klei-nen Haus wird auf der Westseite des Foyers eine Bar über zwei Ebenen mit einer Außengastronomie auf dem kleinen Offenbachplatz eingerichtet. Die Kantine des Opernhauses ist auf der Südseite des Gebäudes gegenüber dem Schauspielhaus geplant. Diese Kantine soll auch für Gäste offen sein, die nicht bei den Bühnen Köln beschäftigt sind. Auch die Kantine wird über eine Außengastronomie in der ‚Fuge’ zwischen Opernhaus und Schauspielhaus verfügen. Die Möblierung der Außengastronomie ist nicht Gegenstand des Gutachterverfahrens, die Teilnehmer sollten sich mit Ihren Entwürfen aber dazu verhalten.   Im Bereich der Tunisstraße sind freistehende, digitale Informationsstelen geplant, die bei der Ideenfindung für die Möblierung eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Information sind die Standorte dieser geplanten Stelen in einem Ausschnitt des Lageplanes abstrakt und in der zur Verfügung gestellten 3D-Perspektive konkret dargestellt.     Die Möblierung des Platzes muss funktional und ästhetisch ansprechend sein, sie soll dabei auch eine ge-wisse Modernität ausstrahlen, durch die die Erneuerung des gesamten Quartiers verdeutlicht wird. Gleich-zeitig soll sie auch alle heutigen Ansprüche an Barrierefreiheit, wie z.B. einen für Sehbehinderte hilfreichen Farbkontrast oder eine für Mobilitätsbehinderte gute Handhabbarkeit erfüllen. Auch Gesichtspunkte wie die Nachhaltigkeit des verwendeten Materials und die Vandalismus- und Verschmutzungsresistenz sollten bei der Aufgabenstellung beachtet werden. Trotz dieser hohen Anforderungen und der schwierigen Randbedin-gungen des Ortes soll die Möblierung zum Verweilen des Platzes einladen, um so auch den Anspruch der Bühnen am Offenbachplatz als der kulturellen Mitte der Stadt zu unterstützen. Dabei soll der gestalterische Leitgedanke der Möblierung aber auch dem Entwurf von Jürgen Hans Grümmer verpflichtet sein. Grümmers Leitgedanke war dabei ‚...Plätze am Brunnen, Einzelsitze...keine Abschaffung der Platzflächen!’    Kostenrahmen  Für die Möblierung von kleinem und großem Offenbachplatz stehen im Budget der Sanierung der Bühnen 470.000,00 € zur Verfügung, darin sind die Kosten der Mehrfachbeauftragung mit ca. 60.000,00 € enthalten.  Art und Umfang der zu erbringenden Leistung  Zur Sitzung der Beurteilungskommission ist die dort gehaltenen Präsentation der Ausloberin auf USB-Stick zur Verfügung zu stellen. Die Inhalte der Präsentation dürfen von den Planinhalten nicht abweichen.  Folgende Pläne und Erläuterungen sind auf einem DIN A 0 Plan im Hochformat anzuordnen:  Lageplan 1: 200   Visualisierung des großen Offenbachplatzes, Standpunkt Nord-Ost DIN A 3  Visualisierung des kleinen Offenbachplatzes, Standpunkt Süden DIN A 3 sowie zwei Visualisierun-gen nach eigener Wahl DIN A 4

Bühnen Köln | Offenbachplatz | 50667 Köln | www.buehnen.koeln
	
Seite 6 
Modell 1: 10 der wesentlichen Objekte, z.B. als 3D-Druck (ist am Tag der Präsentation abzugeben)  Erläuterungsbericht mit Materialangaben, Kostenschätzung und Angaben zur Konstruktion (max. zwei Seiten) sowie eine Materialprobe  Die Verfassererklärung (Anlage 6) ist dem Anschreiben beizufügen.  Beurteilungskriterien  Städtebauliche Verträglichkeit und gestalterische Lösung, Funktionalität und Alltagstauglichkeit, Wirtschaft-lichkeit  Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen  Anlage 1 Lageplan (DWG, DXF)  Anlage 2 Ausarbeitung WES zur Möblierung der Platzflächen vom 29.04.2016 (PDF)  Anlage 3 Lageplan der Lastverteilerplatte über der Kinderoper (PDF)  Anlage 4 Straßen- und Kanalhöhenplan (PDF)  Anlage 5 Leitungstrassenplan (PDF)  Anlage 6 Muster Verfassererklärung  Anlage 7 Übersichtsplan der Werbeflächen/Stelen (PDF)  Anlage 8 3D-Modelle im Datenformat 3ds, FBX und DWG   Die Übergabe aller Unterlagen erfolgt über zwei Links, die den beteiligten Landschaftsarchitekten am 30.04.2018 zur Verfügung gestellt werden.

Beschlussvorlage Rat

6528 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/46 
 
Vorlagen-Nummer 
 3230/2017 
Freigabedatum 
27.02.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auslobung eines Gutachterverfahrens als Mehrfachbeauftragung zur Möblierung des kleinen 
und des großen Offenbachplatzes im Opernquartier Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, für die Möblierung des Offenbachplatzes ein Gutachterverfahren als Mehrfachbeauftragung 
mit sechs eingeladenen Landschaftsarchitekten gemäß der Anlage zu dieser Vorlage durchzuführen. 
 
 
Verkehrsausschuss 05.03.2018 
Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 06.03.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
Rat 20.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja i.R. BKZ      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Zu der Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz gehört auch die Gestaltung der Freianlagen im umliegenden 
Opernquartier. Diese Gestaltung ist weitgehend abgeschlossen, notwendige Restarbeiten an den Straßen und 
Plätzen sind den noch nicht abgeschlosse nen Arbeiten an den Hochbauten und der Baustelleneinrichtung g e-
schuldet. Bislang fehlt aber noch ein überzeugendes Konzept für die Möblierung des großen und des sog e-
nannten kleinen Offenbachplatzes.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Baubeschluss vom 24.11.2011 (3570/2011) zur Sanierung des Ensembles 
am Offenbachplatz eine klare Erwartung an die Möblierung der Platzflächen formul iert: ‚...Der Rat nimmt wei ter 
zur Kenntnis, dass für die Freianlagen des Projekts ‚Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz’ lediglich die 
Vorplanung vorliegt. Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 01.03.2011 auch hierfür zu erarbeitende Entwurf s-
planung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisie -
rung der Freianlagen vorzulegen. Der Gedanke einer Ausstattung des Offenbachplatzes und des sogenann ten 
kleinen Offenbachplatzes mit den geplanten Elementen ‚Ba nk und Tisch’ sowie den derzeit geplan ten Stühlen 
ist nicht weiter zu verfolgen. Bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung ist eine robuste Platzmöblie rung zu en t-
wickeln, die den Anforderungen an den öffentlichen Raum einer Großstadt entspricht...’ 
 
Das Büro WES aus Hamburg war mit der Gestaltung der Freianlagen im Opernquartier beauftragt. Zu den Fre i-
anlagen gehören der Offenbachplatz und der sogenannte kleine Offenbachplatz, die Brüderstraße, die Kreb s-
gasse und ein Ab schnitt der Glockengasse zwischen Kr ebsgasse und Nord -Süd-Fahrt. Die Maßnahme wurde 
planerisch und bau lich im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zwischen den Bühnen Köln und dem Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln betreut. 
 
Wie aus dem zitierten Ratsbeschluss erkennbar ist, g ab es bei den Vorschlägen zur Möblierung des Offe n-
bachplatzes und des sogenannten kleinen Offenbachplatzes keinen Konsens zwischen den Beteilig ten. Ein 
erster Entwurf mit einer ca. 30 m langen Sonderkonstruktion fand keine Zustimmung im Betriebsaus schuss 
Bühnen. Auch die zwischenzeitlich -ebenfalls als Sonderkonstruktion - vorgeschlagenen überdimensionier ten 
Sitzgelegenheiten fanden dort keinen Zuspruch.

3 
Als weitere Alternativen wurden über die Flä che verteilte Einzelsitze und Bänke aus Industrieprodukt ion vorge-
schlagen, die zum Schutz gegen Dieb stahl auf der Platzfläche verschraubt werden sollten und ein silberfarb e-
nes Element, das verschiedene Sitz - und Liegepositionen ermöglicht. Auch diese Varianten fanden keine Z u-
stimmung bei Bühnen und Stadt. Mit dem Büro WES wurde vereinbart, die Planung nicht fortzusetzen, sondern 
die Platzmöblierung zum Gegen stand eines besonderen Wettbewerbsverfahrens zu machen. Das Büro WES 
hat für sich erklärt, an diesem Wettbewerb nicht teilzunehmen.  
 
Die Auslobung erfolgt als einstufiges, beschränktes, nicht anonymes Gutachterverfahren als Mehrfachbeauftra -
gung von sechs eingeladenen Landschaftsarchitekten. Die Landschaftsarchitekten sind verpflichtet, für die B e-
arbeitung der gestellten Aufgabe ein unabhängiges Designbüro  hinzuzuziehen. Es ist den Teilnehmern darüber 
hinaus freigestellt, zur Qualifizierung ihrer Vorschläge auch Hersteller von Außenraummöbeln hinzuzuzie hen. 
Aus vergaberechtlichen Gründen kann daraus aber für den jeweiligen Hersteller kein Auftragsverspre chen ab-
geleitet werden.  
 
Die Wettbewerbsaufgabe besteht darin, eine geeignete Möblierung der neu geschaffenen Platzflächen des O f-
fenbachplatzes und des sogenannten kleinen Offenbachplatzes zu planen. Dabei sind ästhetische wie funkti o-
nale Aspekte sowie die Investitions- und Unterhaltungskosten gleichgewichtig zu berücksichtigen. Dieser hohen 
Erwartung an das Ergebnis ist auch die beson dere Konstellation der Teilnehmer an diesem Verfahren geschu l-
det. Die Koopera tion von Landschaftsarchitekten mit Designe rn und ggf. Herstellern soll gleichermaßen die 
Funktionstüchtigkeit wie auch die Originalität der gefundenen Lösung sichern. 
 
Die ausführliche Beratung in drei Fachausschüssen, der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Rat soll siche r-
stellen, dass über die Rahmenbedingungen und die Ziele dieses Verfahrens ein breiter Konsens erreicht wird. 
Dieses Ziel verfolgt auch das mit 16 Personen ungewöhnlich große Beurteilungsgremium.  
 
Der Text der Auslobung, aus dem sich die Einzelheiten des Verfahrens ergeben, liegt  dieser Vorlage als Anla-
ge bei. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung bittet um Behandlung der Vorlage trotz eingetretener Verfristung, um für die Möblierung des 
Offenbachplatzes ein Gutachterverfahren als Mehrfachbeauftragung mit sechs eingeladenen Landschaftsarchi-
tekten gemäß der Anlage zu dieser Vorlage durchzuführen. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungspro-
zess fiel zeitlich mit der Abgabefrist der Beschlussvorlage zusammen.

Beratungsverlauf (5)

05.03.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.03.2018 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.03.2018 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3230/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.03.2018
Erstellt
19.10.2017 15:50