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4185/2019

Altablagerung 50702 Am Bilderstöcken/Longericher Str. und Bodenbelastung auf dem städtischen Grundstück Eschenbachstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2019, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5086 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 4185/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 
 
Altablagerung 50702 Am Bilderstöcken/Longericher Str. und Bodenbelastung auf dem 
städtischen Grundstück Eschenbachstraße 
Im Rahmen der Amtsermittlung nach dem Bundesbodenschutzgesetz hat die Verwaltung ab Mai 
2019 die Altablagerung 50702 Am Bilderstöckchen/ Longericher Str. untersucht. Ein Teilbereich der 
Untersuchungsfläche ist das städtische Grundstück Eschenbachstr.60.  
 
Hierzu sind die Anfragen AN/1582/2019 der SPD-Fraktion in der BV5 und AN/1591/2019 der Grünen 
in der BV5 an die Verwaltung gestellt worden. Da sich beide Anfragen auf die durch die Verwaltung 
durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse beziehen, werden sie nachfolgend gemein-
sam beantwortet. 
 
Anfrage der Fraktion Die Grünen in der BV Nippes (AN/1591/2019) 
 
Frage 1: Von wann bis wann wurden die Bohrungen durchgeführt? 
 
Antwort der Verwaltung: Die Bohrungen wurden vom 3. bis 24. Juni an insgesamt 6 Einsatztagen 
durchgeführt. 
 
Frage 2: Wurden die Bohrungen im angegebenen Umfang durchgeführt? 
 
Antwort der Verwaltung: Wie in der Untersuchungsstrategie für diese orientierende Untersuchung 
geplant, wurden 35 Bohrungen niedergebracht. Außerdem wurde der Oberboden in 2 Hausgärten 
und auf 8 Rasenflächen beprobt. 
 
Frage 3: Von wem werden/wurden die Bohrungen durchgeführt? Von wem wurden/werden die Pro-
ben untersucht und analysiert? 
 
Antwort der Verwaltung: Die Geländearbeiten (das Abteufen der Bohrungen) wurden von einem um-
weltgeologischen Sachverständigenbüro im Auftrag der Verwaltung durchgeführt. Die Beprobung des 
Oberbodens und der Bodenluft sowie die Analyse der ausgewählten Proben im Feststoff und Eluat 
erfolgten über einen bei der Verwaltung bestehenden Rahmenvertrag durch ein akkreditiertes Um-
weltlabor.

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Frage 4: Liegen die Ergebnisse vor? Wenn ja, welche? 
 
Antwort der Verwaltung: Die Ergebnisse liegen vor und werden teilweise noch ausgewertet.  
Es wurden Auffüllungsmächtigkeiten bis über 7,8 m erbohrt. Die Auffüllung besteht überwiegend aus 
Erdaushub mit Bestandteilen von u.a. Bauschutt, Aschen und Schlacken. 
 
Die Analytik ergab auffällige Werte bei den Schadstoffen Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstof-
fen (PAK), Cyanide und Fluorid in den tieferen Bodenschichten.  
 
Die Analytik der Oberboden- und Bodenluftproben wiesen keine Prüfwertüberschreitungen aus. Eine 
Gefahr über die Belastungspfade Boden-Mensch und Bodenluft-Mensch ist somit nicht zu befürchten. 
 
Die Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf den Belastungspfad Boden-Grundwasser ist noch 
nicht abgeschlossen.  
 
Frage 5: Falls die Ergebnisse nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: Die noch ausstehende  Bewertung des Belastungspfades Boden-
Grundwasser soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. 
 
Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 5 (AN/1591/2019) 
 
 
Frage 1:Welche Schadstoffe wurden festgestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: Für die Wirkung des Bodens auf den Menschen wurden keine Schadstoffe 
festgestellt, die über den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 
liegen.  
Im tieferen Untergrund wurden für die Stoffgruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasser-
stoffe (PAK), für Cyanide und für Fluorid Prüfwertüberschreitungen festgestellt. 
 
Frage 2: In welcher Menge wurde die jeweiligen Schadstoffe festgestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: In den Oberböden wurden keine umweltrelevanten Schadstoffe festgestellt. 
Die Schadstoffe sind ausschließlich in tieferliegenden Schichten und nur in einzelnen Proben zu fin-
den. Dort wurden maximal 85,25 µg/l PAK, 530 µg/l Cyanide und 6700 µg/l Fluorid jeweils im Bodene-
luat ermittelt. 
 
Frage 3: Ist eine Bebauung ohne Weiteres möglich? 
 
Antwort der Verwaltung: Eine Bebauung ist möglich. Da die städtische Liegenschaft teilweise auf ei-
ner tiefen Abgrabung bzw. deren Böschung liegt, sind baugrundverbessernde Maßnahmen erforder-
lich. Im Vorfeld ist zu dem noch zu klären, ob sich die festgestellten Schadstoffe dem Grundwasser 
vermitteln und gegebenenfalls Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig sein können. 
 
Frage 4: Wer ist für eine Entsorgung und den Austausch des Erdreiches verantwortlich? 
Antwort der Verwaltung: Werden Entsorgungs- und oder andere Sanierungsmaßnahmen erforderlich 
um eine Nutzung umsetzten zu können, sind diese in der Regel vom Investor bzw. Bauherren zu ver-
anlassen. 
 
Frage 5: Geht von dem belasteten Boden bereits jetzt eine Gefahr aus? 
 
Antwort der Verwaltung: Ausweislich der vorliegenden Ergebnisse geht für den Menschen keine Ge-
fahr aus. Weitere Untersuchungen zur Beurteilung des Belastungspfades Boden-Grundwasser sind 
allerdings erforderlich und in der Regel durch den Eigentümer zu veranlassen, da in diesem Fall der

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Verursacher/Verfüller nicht bekannt ist. Eigentümerin des Grundstückes Eschenbachstr. 60 ist die 
Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4185/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2019
Erstellt
29.11.2019 12:01