4185/2019
Altablagerung 50702 Am Bilderstöcken/Longericher Str. und Bodenbelastung auf dem städtischen Grundstück Eschenbachstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 4185/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Altablagerung 50702 Am Bilderstöcken/Longericher Str. und Bodenbelastung auf dem städtischen Grundstück Eschenbachstraße Im Rahmen der Amtsermittlung nach dem Bundesbodenschutzgesetz hat die Verwaltung ab Mai 2019 die Altablagerung 50702 Am Bilderstöckchen/ Longericher Str. untersucht. Ein Teilbereich der Untersuchungsfläche ist das städtische Grundstück Eschenbachstr.60. Hierzu sind die Anfragen AN/1582/2019 der SPD-Fraktion in der BV5 und AN/1591/2019 der Grünen in der BV5 an die Verwaltung gestellt worden. Da sich beide Anfragen auf die durch die Verwaltung durchgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse beziehen, werden sie nachfolgend gemein- sam beantwortet. Anfrage der Fraktion Die Grünen in der BV Nippes (AN/1591/2019) Frage 1: Von wann bis wann wurden die Bohrungen durchgeführt? Antwort der Verwaltung: Die Bohrungen wurden vom 3. bis 24. Juni an insgesamt 6 Einsatztagen durchgeführt. Frage 2: Wurden die Bohrungen im angegebenen Umfang durchgeführt? Antwort der Verwaltung: Wie in der Untersuchungsstrategie für diese orientierende Untersuchung geplant, wurden 35 Bohrungen niedergebracht. Außerdem wurde der Oberboden in 2 Hausgärten und auf 8 Rasenflächen beprobt. Frage 3: Von wem werden/wurden die Bohrungen durchgeführt? Von wem wurden/werden die Pro- ben untersucht und analysiert? Antwort der Verwaltung: Die Geländearbeiten (das Abteufen der Bohrungen) wurden von einem um- weltgeologischen Sachverständigenbüro im Auftrag der Verwaltung durchgeführt. Die Beprobung des Oberbodens und der Bodenluft sowie die Analyse der ausgewählten Proben im Feststoff und Eluat erfolgten über einen bei der Verwaltung bestehenden Rahmenvertrag durch ein akkreditiertes Um- weltlabor. 2 Frage 4: Liegen die Ergebnisse vor? Wenn ja, welche? Antwort der Verwaltung: Die Ergebnisse liegen vor und werden teilweise noch ausgewertet. Es wurden Auffüllungsmächtigkeiten bis über 7,8 m erbohrt. Die Auffüllung besteht überwiegend aus Erdaushub mit Bestandteilen von u.a. Bauschutt, Aschen und Schlacken. Die Analytik ergab auffällige Werte bei den Schadstoffen Polyzyklisch Aromatische Kohlenwasserstof- fen (PAK), Cyanide und Fluorid in den tieferen Bodenschichten. Die Analytik der Oberboden- und Bodenluftproben wiesen keine Prüfwertüberschreitungen aus. Eine Gefahr über die Belastungspfade Boden-Mensch und Bodenluft-Mensch ist somit nicht zu befürchten. Die Auswertung der Ergebnisse im Hinblick auf den Belastungspfad Boden-Grundwasser ist noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Falls die Ergebnisse nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Die noch ausstehende Bewertung des Belastungspfades Boden- Grundwasser soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 5 (AN/1591/2019) Frage 1:Welche Schadstoffe wurden festgestellt? Antwort der Verwaltung: Für die Wirkung des Bodens auf den Menschen wurden keine Schadstoffe festgestellt, die über den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) liegen. Im tieferen Untergrund wurden für die Stoffgruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasser- stoffe (PAK), für Cyanide und für Fluorid Prüfwertüberschreitungen festgestellt. Frage 2: In welcher Menge wurde die jeweiligen Schadstoffe festgestellt? Antwort der Verwaltung: In den Oberböden wurden keine umweltrelevanten Schadstoffe festgestellt. Die Schadstoffe sind ausschließlich in tieferliegenden Schichten und nur in einzelnen Proben zu fin- den. Dort wurden maximal 85,25 µg/l PAK, 530 µg/l Cyanide und 6700 µg/l Fluorid jeweils im Bodene- luat ermittelt. Frage 3: Ist eine Bebauung ohne Weiteres möglich? Antwort der Verwaltung: Eine Bebauung ist möglich. Da die städtische Liegenschaft teilweise auf ei- ner tiefen Abgrabung bzw. deren Böschung liegt, sind baugrundverbessernde Maßnahmen erforder- lich. Im Vorfeld ist zu dem noch zu klären, ob sich die festgestellten Schadstoffe dem Grundwasser vermitteln und gegebenenfalls Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen notwendig sein können. Frage 4: Wer ist für eine Entsorgung und den Austausch des Erdreiches verantwortlich? Antwort der Verwaltung: Werden Entsorgungs- und oder andere Sanierungsmaßnahmen erforderlich um eine Nutzung umsetzten zu können, sind diese in der Regel vom Investor bzw. Bauherren zu ver- anlassen. Frage 5: Geht von dem belasteten Boden bereits jetzt eine Gefahr aus? Antwort der Verwaltung: Ausweislich der vorliegenden Ergebnisse geht für den Menschen keine Ge- fahr aus. Weitere Untersuchungen zur Beurteilung des Belastungspfades Boden-Grundwasser sind allerdings erforderlich und in der Regel durch den Eigentümer zu veranlassen, da in diesem Fall der 3 Verursacher/Verfüller nicht bekannt ist. Eigentümerin des Grundstückes Eschenbachstr. 60 ist die Stadt Köln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4185/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.12.2019
- Erstellt
- 29.11.2019 12:01