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AN/1173/2018

Programm „Gut und sicher zur Schule“

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 30.08.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.09.2018, TOP 1.2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

5304 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Gruppe BUNT im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn BM Andreas Wolter 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.08.2018 
 
AN/1173/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
 
Programm „Gut und sicher zur Schule„ 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion und die Ratsgruppe BUNT bitten, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.09.2018 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
1) Die Verwaltung wird beauftragt, ein stadtweites Maßnahmenprogramm „Gut 
und sicher zur Schule“ aufzulegen. In zwei Schwerpunkten soll die Erstellung 
einer gesamtstädtischen Prioritätenliste mit Maßnahmen zur Schulwegsicher-
heit und Förderung der Verkehrswende betrieben werden:  
- Schaffung einer besonders geschützten Infrastruktur auf Schulwegen. 
Schulwegpläne sollen partizipativ aus der Perspektive der Kinder entwi-
ckelt bzw. überarbeitet und bauliche Verbesserungen vorgenommen wer-
den.  
- Sicherer und attraktiver Ausbau der Radfahrinfrastruktur der Schulwege 
(Bspw. Fahrradstraßen, Tempo 30-Zonen, Radfahrwege, gegenläufige Öff-
nung von Einbahnstraßen, Fahrradabstellanlagen).     
2) Das Programm soll über eine Dauer von fünf Jahren mit 1 Mio. Euro pro 
Stadtbezirk ausgestattet werden (Gesamt: 9 Mio. Euro für 2019-2024). Die 
Verwaltung wird die zur Umsetzung erforderlichen personellen Ressourcen 
ermitteln und den zuständigen Fachausschüssen schnellstmöglich zur Be-
schlussfassung vorlegen. Dabei soll die Verwaltung auch aufzeigen, wie die 
Aufgabe innerhalb der Verwaltung wahrgenommen wird.

- 2 - 
 
3) Die Erstellung der Prioritätenliste ist von den verkehrslenkenden Dienststellen 
in enger Abstimmung mit den Bezirksvertretungen vorzunehmen. Die Umset-
zung der zu beschließenden Prioritätenliste ist kooperativ zwischen Verkehrs-
ausschuss, Bezirksvertretungen, Schulen, Elternvertretungen, Schüler*innen, 
der Polizei und der KVB durchzuführen. Die Kompetenzen und Erfahrungen 
der Fachgruppe Schulwegsicherheit des Zukunftsnetzes Mobilität NRW sind in 
das Programm einzubinden.  
  
 
Begründung: 
 
Die Sicherheit von Kindern auf ihren täglichen Wegen von und zu den Schulen ist 
ein zentrales Anliegen städtischer Verkehrspolitik. Hier ist ein besonderes Enga-
gement aller Beteiligten gefragt, das sich nicht auf einzelne Aktionen zu Beginn 
eines Schuljahres beschränken darf. Gefragt sind vielmehr Maßnahmen, die in 
einander greifen und geeignet sind, den Weg unserer Kinder zur Schule und wie-
der zurück sicher zu gestalten. Dabei sind die jeweilige Situation vor Ort, die 
Verkehrsdichte, die Art der Verkehrsmittel und auch unterschiedliche jahreszeitli-
che Bedingungen zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgrei-
che Schulwegsicherung ist dabei der Austausch und die Zusammenarbeit der 
Verwaltung mit den örtlichen Bezirksvertretungen, Schulen und Polizei. 
  
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung mit den relevanten Dienststellen ge-
meinsam mit den Akteuren – Bezirksvertretungen, Schulen und Elternvertretun-
gen, Polizei und KVB – die jeweilige Situation vor Ort analysieren und geeignete 
Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit entwickeln.  
Bei der Konzeption von Maßnahmen soll das Spektrum der Möglichkeiten, Schul-
wege sicherer zu gestalten, breit ausgeschöpft werden. Neben verkehrsregelnden 
und baulichen Maßnahmen – dies können zusätzliche Markierungen, Boden-
schwellen oder auch Verbesserungen z.B. der Beleuchtung sein - sollen bei-
spielsweise auch die Entwicklung und Fortschreibung von Schulwegplänen, der 
Einsatz von Schulwegdienst (Schülerlotsen und Schulweghelfer) sowie, wie in der 
Vergangenheit bereits praktiziert, die Durchführung entsprechender Kampagnen 
zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden für das Thema vorangebracht 
werden. Vielfach können auch einfache Maßnahmen, die sich schnell und kosten-
günstig realisieren lassen, bereits eine deutliche Verbesserung der Situation er-
zielen. Auch konsequente Geschwindigkeitskontrollen tragen regelmäßig zur Er-
höhung der Schulwegsicherheit bei. 
Maßnahmen zur Schulwegsicherung sollen dabei alle Verkehrsarten einschließlich 
des Schulbusverkehrs berücksichtigen.  
 
Gute und sichere Schulwege eröffnen Kindern – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder 
mit öffentlichen Verkehrsmitteln – die Möglichkeit, eigenständig mobil zu sein. 
Maßnahmen zur Schulwegsicherung tragen damit wesentlich dazu bei, den „El-
terntaxi-Verkehr“ zu reduzieren. Kinder, die eigenständig und sicher am Stra-
ßenverkehr teilnehmen, erfahren die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten eige-
ner Mobilität und können ein bewusstes Mobilitätsverhalten entwickeln. Hierin ist 
auch ein nicht zu vernachlässigender Baustein zur Förderung der Verkehrswende

- 3 - 
 
zu sehen.  
 
Eine Beratung und Beschlussfassung der im jeweiligen Stadtbezirk sinnvollen 
Maßnahmen könnte dabei analog der Umsetzung des Stadtklima-
/Stadtverschönerungsprogramms erfolgen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  gez. Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  Sprecher Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1173/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
30.08.2018
Erstellt
30.08.2018 09:45