AN/1885/2021
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu TOP 10.3, Zielbild für die Kölner Weststadt
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
4351 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke/Die Partei
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Volker Spelthann Henriette Reker
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus
50825 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1885/2021
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion
Die Linke zu TOP 10.3, Zielbild für die Kölner Weststadt
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Ergänzungsantrag für die Sit-
zung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 06.09.2021:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld
1. nimmt das Zielbild für die sogenannte Kölner Weststadt zur Kenntnis.
2. beschließt das Zielbild als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des
Betrachtungsraums mit folgenden Ergänzungen:
a. Die Verwaltung wird aufgefordert, da ss Zielbild für den Betrachtungs-
raum um eine weitere Themenkarte „Klimaneutralität 2035“ zu erwei-
tern, dieses mit Inhalt zu füllen, besonders für die Aspekte Hitze, Was-
ser, Energie und Stadttraum, und in die anderen Zieldimensionen zu in-
tegrieren.
b. fordert die Verwaltung auf die Themenkarte 3 „Bewegungsraum“ mit der
Zielsetzung einer umweltgerechten Mobilität, besonders für den Liefer -
und Schwerlastverkehr, zu ergänzen, die in eine stadtweite Netzpla-
nung integriert ist.
3. beauftragt die Verwaltung das in 2 festgelegte Zielbild bei den nächsten Ver-
fahrensschritten, dem städtebaulichen Wettbewerb Max -Becker-Areal und der
- 2 -
Fortschreibung des Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld als
Grundlage zu integrieren und dabei folgende Punkte vertieft zu betrachten:
a. klimaneutrales Quartier, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser,
Energie, Stadttraum und Bauen
b. Eine Infrastruktur für umweltgerechte Mobilität zu schaffen, die den
Fußverkehr, den Radverkehr, den ÖPNV sowie den Logistikverkehr
entsprechend dem aktuellen Stand der Verkehrswissenschaft vorrangig
berücksichtigt.
c. Konzepte für den Umgang des Parkens für alle Mobilitätsträger sind
dazustellen. Als Vorbild kann der Wettbewerb zum Stadtviertel „Kreuz-
feld“ dienen.
d. Die Vielfalt, die hinter dem Begriff „Gewe rbe“ steht, soll im Wettbewerb
ihren Platz finden
e. Die Jury für den Wettbewerb soll die Punkte 3.1. – 3.3. in ihrer Teil-
nehmerschaft abbilden. Das bedeutet, dass Klimaexpertise, Mobilitäts-
expertise, Gewerbeexpertise durch unabhängige Expert*innen vertre-
ten sind. In die Jury sind auch Mitglieder des Rahmenplanungsbeirats,
der Bezirksvertretung und des Rats zu berufen.
4. die „Charta für das Max -Becker-Arial“ des Rahmenplanungsbeirats wird von
der Bezirksvertretung mitbeschlossen und dient als Ergänzung zum Ziel bild
und als Bestandteil für den städtebaulichen Wettbewerb für das Max -Becker-
Areal
Begründung
Bei der Bearbeitung des Zielbildprozesses wurde die Klimarelevanz aus der Analyse
nicht in die Themenkarten übernommen. So fehlt die eigenständige Themenkarte
Klimaneutralität“. Da das Zielbild aus allen Themenkarten entsteht, konnte das The-
ma Klimaneutralität nicht ausreichend und vorrangig abgebildet werden. Die Stadt
Köln hat sich zur Klimaneutralität 2035 verpflichtet und aktuell wurde eine Vereinba-
rung zur klimagerechten Energieversorgung Köln mit der Rheinenergie getroffen.
Das Thema Klima zieht sich somit durch alle Ergänzungen im Zielbild, im städtebau-
lichen Wettbewerb zum Max-Becker-Areal und in die Jury zum Wettbewerb.
Neben dem Klima ist die umweltg erechte Mobilität wichtig und sollte im Zielbild stär-
ker berücksichtigt werden. Dies gilt dann auch für den städtebaulichen Wettbewerb.
In der Jury sollte sich die Fachexpertise von Klima, Mobilität und Gewerbe wider-
spiegeln.
Die vom Rahmenplanungsbeirat erstellte Charta trifft wesentliche Aussagen, die für
den städtebaulichen Wettbewerb von hoher Relevanz sind. Daher muss die Charta
mit als Unterlage zur Wettbewerbsausschreibung gehören.
Mit freundlichen Grüßen
- 3 -
gez.
Esther Kings Ulrike Detjen
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1885/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 07:41