0112/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkverbot und Tempo 30 Marsdorfer Straße, Aktenzeichen 190/23
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0112/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkverbot und Tempo 30 Marsdorfer Straße, Aktenzeichen 190/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 19. Oktober 2023 19:30 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 19.10.2023 19:29:37 an Sie geschickt Anliegen: Die Marsdorfer Straße ab Ecke Sterrenhofweg stadtauswärts ist immer wieder Brennpunkt gefähgrlicher verkehrlicher Situationen. Als Anwohner kenne ich täglich viele Situationen, die aufgrund der Enge auf der Straße und den Gehwegen (aufgrund parkender PKWs) teils mehr oder weniger gefährlich sind. Um diese Situation zu entspannen, schlage ich 1. ein grundsätzliches Parkverbot auf der Marsdorfer Str. stadteinwärts rechts ab Ecke Gertrudenhofweg bis Kreuzung Sterrehofweg vor. hier ist der Gehweg besonders schmal. bei parkenden PKW kann der Gehweg oft nicht mit einem Kinderwagen genutzt werden. Auf dieser Straßenseite könnte dadurch ein durchgehender Fahrradweg auf der Fahrbahn eingezeichnet werden. Zusätzlich können auf der gegenüberliegenden Seite Parkplätze markiert werden. Das erhöht den Verkehrsfluss, verringert die Gefahr von Unfällen und Staus durch Verkehrskonflikte mehrer Verkehrsteilnehmer (Bus, PKW, Rad/ Roller). 2. Tempo 30 auf der Marsdorferstraße stadteinwärts ab Ecke Getrudenhofweg, bis zum Statthalterhofweg. Ab hier gilt bereits Tempo 30. Auch diese Maßnahme beruhigt den Verkehr und ermöglicht Fahrradfahrern sicheres Fahrenauf der Achse Dürener Str. in das Zentrum Junkersodrf und in Richtung Sportcampus, Aachener Str. sowie Fußgängern das sichere überqueren der Marsorferstr. Ich freue mich auf konstruktives Feedback.
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 190/23 13.12.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot und Tempo 30 Marsdorfer Straße“, Aktenzeichen 190/23 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2023. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt mit: „Nach Rück- sprache mit der Polizei und der Kölner-Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist der genannte Bereich unauffällig. Es bestehen gesetzliche Vorgaben nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Gehwegparken generell verbieten (§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO) und das unzulässige Parken am rechten Fahrbahnrand, wenn die Restfahrbahnbreite 3,05 Meter unter- schreitet (§ 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO). Somit gibt es bereits rechtliche Handhaben, um Parkverstöße und Behinderungen zu ahnden. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten den genannten Bereich verstärkt zu kontrollieren. Nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO heißt es außerdem: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Be- reich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allge- meinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Men- schen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu be- schränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.“ - 2 - In dem genannten Bereich befinden sich keine solchen Einrichtungen. Von daher be- steht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit in dem Bereich die Geschwindigkeit zu reduzieren. Wir stimmen jedoch überein, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaf- fen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zuläs- sige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten-eine neue kommunale Initiative für stadtverträgli- cheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtli- chen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstge- schwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rah- menbedingungen einzuhalten. Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher absehen.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs- management, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsma- nagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0112/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.01.2024
- Erstellt
- 08.01.2024 11:27