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0112/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkverbot und Tempo 30 Marsdorfer Straße, Aktenzeichen 190/23

Mitteilung BV 09.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.01.2024, TOP 5.1.2

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

886 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0112/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parkverbot und Tempo 30 
Marsdorfer Straße, Aktenzeichen 190/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen.  
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1887 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Donnerstag, 19. Oktober 2023 19:30 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 19.10.2023 
19:29:37 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Die Marsdorfer Straße ab Ecke Sterrenhofweg stadtauswärts ist immer wieder Brennpunkt 
gefähgrlicher verkehrlicher Situationen. Als Anwohner kenne ich täglich viele Situationen, die 
aufgrund der Enge auf der Straße und den Gehwegen (aufgrund parkender PKWs) teils 
mehr oder weniger gefährlich sind. Um diese Situation zu entspannen, schlage ich  
1. ein grundsätzliches Parkverbot auf der Marsdorfer Str. stadteinwärts rechts ab Ecke 
Gertrudenhofweg bis Kreuzung Sterrehofweg vor. hier ist der Gehweg besonders schmal. 
bei parkenden PKW kann der Gehweg oft nicht mit einem Kinderwagen genutzt werden. Auf 
dieser Straßenseite könnte dadurch ein durchgehender Fahrradweg auf der Fahrbahn 
eingezeichnet werden. Zusätzlich können auf der gegenüberliegenden Seite Parkplätze 
markiert werden. Das erhöht den Verkehrsfluss, verringert die Gefahr von Unfällen und 
Staus durch Verkehrskonflikte mehrer Verkehrsteilnehmer (Bus, PKW, Rad/ Roller).  
2. Tempo 30 auf der Marsdorferstraße stadteinwärts ab Ecke Getrudenhofweg, bis zum 
Statthalterhofweg. Ab hier gilt bereits Tempo 30. Auch diese Maßnahme beruhigt den 
Verkehr und ermöglicht Fahrradfahrern sicheres Fahrenauf der Achse Dürener Str. in das 
Zentrum Junkersodrf und in Richtung Sportcampus, Aachener Str. sowie Fußgängern das 
sichere überqueren der Marsorferstr.  
 
Ich freue mich auf konstruktives Feedback.

Anlage 2 Antwortschreiben

4253 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 190/23 13.12.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parkverbot und Tempo 30 Marsdorfer Straße“, 
Aktenzeichen 190/23 B 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.10.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt mit: „Nach Rück-
sprache mit der Polizei und der Kölner-Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist der genannte 
Bereich unauffällig.  
Es bestehen gesetzliche Vorgaben nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das 
Gehwegparken generell verbieten (§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO) und das unzulässige 
Parken am rechten Fahrbahnrand, wenn die Restfahrbahnbreite 3,05 Meter unter-
schreitet (§ 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO).  
Somit gibt es bereits rechtliche Handhaben, um Parkverstöße und Behinderungen zu 
ahnden. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln wurde gebeten den genannten Bereich 
verstärkt zu kontrollieren. 
Nach den Verwaltungsvorschriften zur StVO heißt es außerdem: 
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Be-
reich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allge-
meinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Men-
schen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu be-
schränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.  
Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung 
und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.“

- 2 - 
 
In dem genannten Bereich befinden sich keine solchen Einrichtungen. Von daher be-
steht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit in dem Bereich die Geschwindigkeit zu 
reduzieren. 
Wir stimmen jedoch überein, dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaf-
fen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch 
subjektiv zu erhöhen.  
Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zuläs-
sige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwicklung in Richtung mehr 
Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. 
Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten-eine neue kommunale Initiative für stadtverträgli-
cheren Verkehr“ beigetreten. 
Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtli-
chen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstge-
schwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für 
notwendig halten.  
Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rah-
menbedingungen einzuhalten.  
Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher 
absehen.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs-
management, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: verkehrsma-
nagement@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0112/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.01.2024
Erstellt
08.01.2024 11:27