AN/0950/2025
Umsetzung beschlossener Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolb-Halle
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Anlage -Sachstandsbericht 1733_2027
2598 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61/1
612 Rhei SB
Vorlagen-Nummer
1733/2017
Stand: 03.06.2024
Sachstandsbericht
Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW
Beschluss des Rates vom 28.09.2017
1. Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb -Halle" (Anlage 1, Flurstücke
524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban
GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wie-
derveräuß erung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grund-
stücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Ur-
ban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen.
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:
das vorliegende Planungs - und Nutzungskonzept (Anlage 3)
der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs - und Nutzungskon-
zeptes (Anlage 3)
wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte
3. NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen
durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und
eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen.
4. Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren so-
wie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu 1. Die Veräußerung des genannten Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, mittlerweile Flur-
stücke 524, 565, 801 und 802, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin
2
NRW.Urban GmbH & Co. KG an den von NRW.Urban benannten Investor ist erfolgt.
Zu 2. Der Entwurf eines Kaufvertrags lag der Verwaltung vor. Dabei wurde geprüft, ob die Vorgaben
des Ratsbeschlusses eingehalten waren.
Zu 3. Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten .
Grunddienstbarkeiten, die die unter Ziffer 2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern,
sind nicht im Grundbuch eingetragen.
Zu 4. Eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Inves-
tor hat am 07.03.2022 stattgefunden.
Nächste Schritte:
Nicht erforderlich
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Nicht erforderlich
Linke Anfrage nach § 4
3160 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2025 AN/0950/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Umsetzung beschlossener Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolb-Halle Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der kommenden Ratssitzung am 3. Juli 2025 zu setzen. Der Rat der Stadt Köln hat am 28. September 2017 einen richtungsweisenden Beschluss gefasst und NRW Urban Richtlinien zum Verkauf der Kolb -Hallen in der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld auferlegt. Der Beschluss erfolgte einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP. Grundlage des Verkaufs von NRW Urban an einen Investor war ein Nutzungskonzept, das eine Fortsetzung des Kulturprojekts Kolbhalle mit dem Verein „Wir selbst e. V.”, den Bau einer dreizügigen Kita und den Bau von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen e rmöglichte. Ein Sachstandsbericht vom 3. Juni 2024 zur Ds. 1733/2017 wurde nach sieben Jahren im Intranet unter dem Tagesordnungspunkt 10.2 der Ratssitzung vom 28. September 2017 nachträglich eingestellt. Der Antwort der Verwaltung kann man entnehmen: „Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten. Grunddienstbarkeiten, die die unter Ziffer 2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern, sind nicht im Grundbuch eingetragen.“ (siehe Anlage der Anfrage). Inzwischen betont der Investor gegenüber dem Verein „Wir selbst e. V.“, dass er auch das Mittel einer Räumungsklage ergreifen könne. Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 1. Seit wann wusste die Verwaltung, dass die Nutzungsbedingungen des Ratsbeschlusses von NRW Urban mit der Grundbuchein tragung nicht umgesetzt wurden? 2. Warum hat die Verwaltung erst nach sieben Jahren einen Sachstandsbericht erstellt und zum alten Ratsbeschluss neu sortiert, ohne den Rat bzw. den Liegenschaftsausschuss darüber zu informieren? Warum wurde der betroffene Verein „Wir Selbst e.V.“ nicht befragt, nicht unterrichtet und in die Erstellung des Sachberichts mit einbezogen? 3. Am 7. März 2022 fand eine Anwohnerversammlung des Investors und des Vereins „Wir selbst e. V.“ statt. Viele Mitglieder der Bezirksvertretung waren ebenfalls anwesend. Warum hat die Verwaltung zu dieser Versammlung keinen aktuellen Sachstand eingebracht? 4. Ist der Investor immer noch alleiniger Eigentümer des Geländes oder sind inzwischen Verkäufe bzw. Teilverkäufe erfolgt? 5. Laut „Wir Selbst e.V.“ wurde der Ratsbeschluss nicht umgesetzt. Wie gedenkt die Verwaltung, den Ratsbeschluss trotz der verschlechterten Bedingungen für die Grundbucheintragung umzusetzen und wie kann sie den Kolb - Hallen zu ihrem Recht verhelfen und den beschlossenen Ver bleib des Vereins jetzt sichern? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Helmholtzstraße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0950/2025
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 13:19