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AN/0950/2025

Umsetzung beschlossener Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolb-Halle

Die Linke. Anfrage nach § 4 17.06.2025

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Anlage -Sachstandsbericht 1733_2027

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Linke Anfrage nach § 4

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Anlage -Sachstandsbericht 1733_2027

2598 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei SB 
 
Vorlagen-Nummer 
1733/2017
Stand: 03.06.2024 
Sachstandsbericht  
Kolb-Halle an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld;  
hier: Vorgaben an die Eigentümerin NRW Urban GmbH & Co. KG zum 
Grundstücksverkauf gemäß den Richtlinien des Grundstücksfonds NRW 
Beschluss des Rates vom 28.09.2017 
1.       Der Rat beschließt, einer Veräußerung des Grundstückes "Kolb -Halle" (Anlage 1, Flurstücke 
524, 565 und 566, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin NRW.Urban 
GmbH & Co. KG gemäß den Richtlinien für Ankauf, Freilegung, Baureifmachung und Wie-
derveräuß erung von Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsbrachen im Rahmen des "Grund-
stücksfonds Nordrhein-Westfalen" und des "Grundstücksfonds Ruhr", an den von NRW.Ur-
ban benannten Investor unter den folgenden Voraussetzungen, zuzustimmen. 
  
2.       Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:  
  
        das vorliegende Planungs - und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
        der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs - und Nutzungskon-
zeptes (Anlage 3) 
        wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau  
        Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte  
  
3.       NRW.Urban GmbH & Co. KG wird aufgefordert, die unter Ziffer 2. genannten Nutzungen 
durch geeignete Instrumente (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und 
eine Bauverpflichtung gegenüber dem Investor auszusprechen. 
  
4.       Im weiteren Verfahren sind die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin zu informieren so-
wie mit ihren Interessen anzuhören und angemessen zu berücksichtigen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1. Die Veräußerung des genannten Grundstückes "Kolb-Halle" (Anlage 1, mittlerweile Flur-
stücke 524, 565, 801 und 802, Flur 74, Gemarkung Müngersdorf) durch die Eigentümerin

2 
 
NRW.Urban GmbH & Co. KG an den von NRW.Urban benannten Investor ist erfolgt.  
 
Zu 2. Der Entwurf eines Kaufvertrags lag der Verwaltung vor. Dabei wurde geprüft, ob die Vorgaben 
des Ratsbeschlusses eingehalten waren.   
 
Zu 3. Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten .  
Grunddienstbarkeiten, die die unter Ziffer 2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern, 
sind nicht im Grundbuch eingetragen.  
 
Zu 4. Eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Inves-
tor hat am 07.03.2022 stattgefunden. 
Nächste Schritte: 
Nicht erforderlich 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Nicht erforderlich

Linke Anfrage nach § 4

3160 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.06.2025 
AN/0950/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Umsetzung beschlossener Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolb-Halle 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die T agesordnung der 
kommenden Ratssitzung am 3. Juli 2025 zu setzen.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 28. September 2017 einen richtungsweisenden 
Beschluss gefasst und NRW Urban Richtlinien zum Verkauf der Kolb -Hallen in der 
Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld auferlegt. Der Beschluss erfolgte einstimmig bei 
Stimmenthaltung der FDP. 
Grundlage des Verkaufs von NRW Urban an einen Investor war ein 
Nutzungskonzept, das eine Fortsetzung des Kulturprojekts Kolbhalle mit dem 
Verein „Wir selbst e. V.”, den Bau einer dreizügigen Kita und den Bau von 30 % 
öffentlich geförderten Wohnungen e rmöglichte. 
Ein Sachstandsbericht vom 3. Juni 2024 zur Ds. 1733/2017 wurde nach sieben 
Jahren im Intranet unter dem Tagesordnungspunkt 10.2 der Ratssitzung vom 28. 
September 2017 nachträglich eingestellt. 
Der Antwort der Verwaltung kann man entnehmen:  
„Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten. Grunddienstbarkeiten, die die 
unter Ziffer 2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern, sind nicht im 
Grundbuch eingetragen.“ (siehe Anlage der Anfrage).

Inzwischen betont der Investor gegenüber dem Verein „Wir selbst e. V.“, dass er 
auch das Mittel einer Räumungsklage ergreifen könne.  
Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen:  
1. Seit wann wusste die Verwaltung, dass die Nutzungsbedingungen des 
Ratsbeschlusses von NRW Urban mit der Grundbuchein tragung nicht umgesetzt 
wurden? 
2. Warum hat die Verwaltung erst nach sieben Jahren einen Sachstandsbericht 
erstellt und zum alten Ratsbeschluss neu sortiert, ohne den Rat bzw. den 
Liegenschaftsausschuss darüber zu informieren? Warum wurde der betroffene 
Verein „Wir Selbst e.V.“ nicht befragt, nicht unterrichtet und in die Erstellung des 
Sachberichts mit einbezogen? 
3. Am 7. März 2022 fand eine Anwohnerversammlung des Investors und des 
Vereins „Wir selbst e. V.“ statt. Viele Mitglieder der Bezirksvertretung  waren 
ebenfalls anwesend. Warum hat die Verwaltung zu dieser Versammlung keinen 
aktuellen Sachstand eingebracht? 
4. Ist der Investor immer noch alleiniger Eigentümer des Geländes oder sind 
inzwischen Verkäufe bzw. Teilverkäufe erfolgt?  
5. Laut „Wir Selbst e.V.“ wurde der Ratsbeschluss nicht umgesetzt.  
Wie gedenkt die Verwaltung, den Ratsbeschluss trotz der verschlechterten 
Bedingungen für die Grundbucheintragung umzusetzen und wie kann sie den Kolb -
Hallen zu ihrem Recht verhelfen und den beschlossenen Ver bleib des Vereins jetzt 
sichern? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
TOP 4.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Helmholtzstraße

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Details

Aktenzeichen
AN/0950/2025
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
17.06.2025
Erstellt
18.06.2025 13:19