0064/2023
Projektstruktur, Terminplan und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die geplanten Maßnahmen am Neumarkt
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 03.02.2023 0064/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 09.02.2023 Projektstruktur, Terminplan und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die geplanten Maßnahmen am Neumarkt Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung des Rates am 08.12.2022, AN/2281/2022 Die Anfrage lautet: 1. Wie sieht die konkrete Projektstruktur für die geplanten Maßnahmen der Verwal- tung auf dem Neumarkt aus? (Projektleiter, Besetzung des Lenkungsausschusses, Projektbudget, Terminplan, Meilensteine, Teilprojektleiter, Besetzung und Perso- nalausstattung der Teilprojekte Berichtslinie und Berichtsfrequenzen an Lenkungs- ausschuss, Rat und Öffentlichkeit, Projektcontrolling) 2. Welches konkrete Konzept verfolgt die Polizei, um das Sicherheitsempfinden der Bürger auf dem Neumarkt ab dem 01.01.2023 nachhaltig zu steigern? 3. Werden von der Polizei regelmäßig die Personalien der suchtkranken Menschen aufgenommen und welcher Anteil der erfassten Personen in Prozent hat seinen Wohnsitz nicht in Köln? 4. Gibt es einen Plan (B) der Verwaltung, die Betreuung der suchtkranken Menschen nicht in der Nähe des Neumarkts, sondern in einer dafür geeigneten Einrichtung durchzuführen, die darüber hinaus über eine gute Verkehrsanbindung verfügt? Die Verwaltung und die Polizei Köln nehmen hierzu wie folgt Stellung: 1. Die Projektkoordination übernimmt das Dezernat für Mobilität. In den Arbeits- paketen (AP) Mobilität (AP 1: Verbesserung der Querungssituation für zu Fuß Gehende), Aufwertung Platzfläche (insb. Pavillon und Brunnen (AP 2), Kultur (AP 3) und Soziales (AP 4) werden die Maßnahmen eigenverantwortlich durch die Teilprojektleitungen umgesetzt. Die Teilprojektleitungen sind wie folgt zuge- ordnet: AP 1: Dezernat für Mobilität AP 2: Dezernat Planen und Bauen AP 3: Dezernat Kunst und Kultur AP 4: Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen Der Rat bzw. die zuständigen Ausschüsse werden beteiligt, sobald entspre- 2 chende Detailplanungen vorliegen und Beschlüsse erforderlich werden. Im Rahmen der bestehenden Formate zur Einbindung der Stakeholder vor Ort, wird über den Projektsachstand berichtet. Wichtige Meilensteine: AP 1: Die Beschlussvorlage für den Verkehrsausschuss ist für das erste Quar- tal 2023 avisiert. Die Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschrei- bung erfolgt bis 01/2024. Der Baubeginn erfolgt frühestens im Frühjahr 2024. AP 2: Die Meilensteinplanung für einen Pavillon kann erst vorgenommen wer- den, wenn das Bau- und Betriebsmodell verwaltungsintern abgestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bauausführung wird je nach Variantenentscheidung in 2024/2025 liegen. Eine Verwaltungsvorlage zum Brunnenbau auf dem Neumarkt wird zeitnah in die politische Beratung eingebracht. AP 3: Die Planungsphase wird Ende Februar 2023 abgeschlossen sein. Die Umsetzung erster kultureller Interventionen beginnt voraussichtlich im Sommer 2023. AP 4: Die Ausweitung der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums im Ge- sundheitsamt sowie die personelle Stärkung des Aufsuchenden Suchtclearings werden vorgenommen, sobald der Ratsbeschluss vorliegt und die entspre- chenden Personalressourcen zur Verfügung stehen. Die Finanzmittel werden von den federführenden Dienststellen entweder im Rahmen der unterjährigen Mittelbewirtschaftung bereitgestellt oder in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt. 2. Im Rahmen des Präsenzkonzeptes der Polizei Köln beobachtet die örtlich zu- ständige Polizeiinspektion 1 intensiv die Einsatz-/Kriminalitäts- und Beschwer- delage am Neumarkt und den angrenzenden Bereichen, wertet sie aus und passt die polizeilichen Maßnahmen der Lagebeurteilung an. Das Präsenzkonzept sieht dauerhaft konsequente offene und verdeckte Maß- nahmen im Bereich Neumarkt vor. Hierzu gehören auch die gezielte Zusam- menarbeit mit der Video-Leitstelle der Polizei und verdeckte Aufklärungsmaß- nahmen zur Festnahme von Dealern sowie der Einsatz von Kräften der Bereit- schaftspolizei. Darüber hinaus werden gegenüber polizeilichen Störern regel- mäßig Bereichs- und Aufenthaltsverbote (BAV) erwirkt und vollstreckt. Der Neumarkt ist ein Einsatzschwerpunkt des Präsenzteams der Polizeiinspektion Mitte. Im Rahmen der polizeilichen Netzwerkarbeit im Kontext Neumarkt sind folgen- de Formen der Zusammenarbeit herauszustellen: Gemeinsame Kontrollen mit der KVB Kontrollen mit dem Ordnungsdienst der Stadt Köln im Rahmen der gemein- samen Präsenzstreifen Zusammenarbeit mit der Stadt Köln und sozialem Träger im Rahmen des Netzwerks Drogen insbesondere im Umgang mit dem Betrieb des Drogen- konsumraums Neumarkt Die Maßnahmen des Präsenzkonzepts und die Netzwerkarbeit werden auch 2023 fester Bestandteil der polizeilichen Schwerpunktsetzung zur Kriminalitäts- 3 bekämpfung sein. Die Kooperation mit Ämtern der Stadt Köln zur gesamtheitlichen Befassung mit der Situation am Neumarkt stellt dabei einen wichtigen Faktor dar. 3. Personalien auf der Grundlage einer vormuteten Suchterkrankung festzustellen ist keine Aufgabe der Polizei. Rechtliche Voraussetzungen für eine Persona- lien-/Identitätsfeststellung sind die Abwehr von Gefahren oder die Verfolgung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten. Regelmäßig befinden sich unter den überprüften Personen auch Personen mit augenscheinlicher Suchterkrankung. Zum Anteil von suchterkrankten Personen, die nicht aus Köln kommen bzw. keinen festen Wohnsitz oder einen unbekannten Wohnort haben, kann die Po- lizei keine Aussage treffen. 4. Die Stadt Köln hält unterschiedliche Hilfsangebote für suchtkranke Menschen dezentral in den verschiedenen Stadtbezirken bedarfsgerecht vor. In der Nähe des Neumarktes befinden sich daher verschiedene Hilfsangebote, die sucht- kranke und drogenabhängige Menschen aufsuchen, begleiten, behandeln, be- raten oder in denen sie sich aufhalten und konsumieren können. Diese Ange- bote werden sehr gut angenommen. Erfahrungen, z.B. mit dem inzwischen ge- schlossenen Drogenkonsumraum in der Siegburger Straße, haben gezeigt, dass entfernter gelegene Hilfsangebote trotz einer guten Verkehrsanbindung und Ausstattung, nicht genutzt werden. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Siegburger Straße
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0064/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.02.2023
- Erstellt
- 06.01.2023 09:23